DUISTOP ist Presseorgan. Schreiben an die Stadt – Amt für Kommunikation und den OB.

Guten Tag,

ich denke es erübrigt sich eine Vorstellung von DUISTOP und meiner Person.

Deshalb komme ich gleich zur Sache.

DUISTOP ist inzwischen genau 1,5 Jahre alt (am 2. Mai 2018 gings online), fast 1.000 Artikel sind bereits erschienen. Die Auswertezahlen über Userzugriffe sind mehr als deutlich.

Ich möchte dass DUISTOP sowie ich als verantwortlicher Redakteur in Zukunft die selbe Behandlung erhalte(n) wie andere Presseorgane auch.

Ich möchte dass Pressemitteilungen etc. zeitgleich und unverändert wie an alle anderen Redaktionen auch an DUISTOP/mich versandt werden.

Sollten Sie eine Presseauswertung durchführen, möchte ich dass diese in Zukunft auch DUISTOP-Inhalte berücksichtigt.

Sollten Sie eine offizielle und/oder inoffizielle Presseorganliste veröffentlichen möchte ich das DUISTOP und mein Name plus weitere Redakteure dort mit Kontaktdaten zu finden sind.

Meine Kontaktdaten lauten: wie unten

Weitere Namen und Kontaktdaten würde ich Ihnen zusenden.

Ich beziehe mich ausdrücklich auf das Presserecht/-gesetz NRW.

Bitte bestätigen Sie umgehend den Eingang des Mails/Schreibens aus Rechtsgründen. Eine Ablehnung in Gänze oder in Teilen begründen Sie bitte mit entsprechenden Rechtshinweisen.

Gruß

DUISTOP.DE

Michael Schulze

DUISTOP mit Events bald auf DuisburgLive! Das wird ein Spaß.

Aber ich glaub‘ nicht dran, dass DuisburgKontor das eingegebene Veranstalterprofil freigibt, damit ich die künftigen-zünftigen DUISTOP-Events ankündigen und bewerben kann.

Ich habe in die Erfassungsmaske jedenfalls folgendes eingegeben:

Unter Kurzbeschreibung:

DUISTOP veranstaltet kritische Events zu den Themen Politik.Verwaltung.Wirtschaft in Duisburg. Immer mit dem Ziel maximaler Provokation der hiesigen Szene.

Unter Veranstalterprofil:

-Baujahr 1961, kurz nach dem Mauerbau
-mittelgroß bis untersetzt bis gebückt
-graues und schütteres Haar das leicht fettet
-Bauchansatz der scheiße aussieht
-mittelgrosse kräftige Hände, zum Klavierspielen ungeeignet
-Schuhgrösse 42,123456789
-manchmal Brillenträger
-grosse Fresse
-Ex-Kampfsportler

Auf www.duisburglive.de habe ich zumindest keinen Hinweis gefunden, dass es irgendeine Beschränkung gibt nicht mitmachen zu dürfen. Eine Supergelegenheit also für jeden noch so berufenen Veranstalter sich ebenfalls mit seinen Events zu beteiligen. Ich denke da an in Duisburg fehlende Veranstaltungen wie

+ Wer frisst am schnellsten ’ne Dose Ravioli leer

+ Wer schafft es das Konterfei von OB Link am schnellsten in den Schnee zu pinkeln

+ Wer kann in einer Stunde am öftesten(Gibts das Wort?) Leuchtturm schreien

+ Wer kann am schnellsten seine Fußnägel abkauen

+ Wer kann am schnellsten seine Fußnägel im Gehen abkauen

+ Festival mit Streetfood and Music inkl. Streetfood and Music und inkl. Filmen über Streetfood an Music sowie mit Slam Poetry über Streetfood and Music

+ Tote Fische Weitwurf

+ Bratwurst Weitwurf

+ Pommes rot/weiß Weitwurf

+ Riesenrad, ganzjährig

+ Wettfurzen von „Glück auf – Wann wir schreiten Seit‘ an Seit‘ …(SPD-Hümne, Hymen, …, egal)“

+ Und ganz seriös: Eine Veranstaltungsreihe unter dem Titel „SmartCityDuisburg – Wie es richtig geht“ – medial begleitet auf der Webseite die auch so heisst: www.smartcityduisburg.de

Hier die Screenshots zum Anmelde-Vorgang bei DuisburgLive:

 

Demokratie, Gesetze alles scheißegal – Kein Wunder wie sich die Dinge derzeit entwickeln

Ich bin ja nicht umsonst genau in Duisburg angetreten um mal einigen Leuten auf den Zahn zu fühlen bzw. wie sie es sagen würden „auf den Geist zu gehen“.

Hier in Duisburg kann man wie mit einer Lupe genau beobachten und spüren wie Demokratie und Rechtstaatlichkeit langsam aber sicher den Bach abgehen.

Auf der einen Seite Gesetze und Verordnungen die am Ende scheinbar nur wir BürgerInnen strikt einzuhalten haben, dazu politische VertreterInnen in fast sämtlichen Gremien die (im kompletten Gegensatz zu GG §38) willfährig das beschließen und umsetzen was ihnen irgendwelche Typen vorgeben, deren Namen ich jedenfalls nicht erfahren kann und darf. Typen die scheinbar in Hinterzimmern alles Wichtige ausbaldowern. Dazu eine dermaßen ebenso willfährige Presse die nicht mal im Ansatz bemüht ist hinter die Dinge zu schauen und lediglich zum grössten Teil PR-Meldungen 1:1 übernimmt. Eine Presse die Abogebühren schon lange nicht mehr wert ist.

Dazu überkommene Institutionen wie IHK, Einzelhandelsverband und wer weiß was sonst noch an überflüssigen Lobbyorganisationen, die alle zum Erhalt des Status Quo am Werke sind.

Dazu leider ein abgestumpfter, weil überhaupt nicht mehr am Willensprozess teilnehmender oder eingebundener grosser Bevölkerungsteil der sich seinem Schicksal scheinbar schon ergeben hat.

Bildungseinrichtungen verfallen aber Institutionen wie das LANUV zum Beispiel gönnen sich Neubauten vom Feinsten in allerbester Lage mit Mietkonditionen von denen man als Vermieter reich wird. In diesem Falle rund 25 EU kalt pro qm pro Monat mit einer langen Laufzeit. Das hat auf Nachfrage das LANUV mir auch bestätigt.

Doch als es dann um das Eingemachte ging, nämlich darum warum man sich beim Neubau (obwohl das LANUV Mieterin ist gibt es dazu Vorgaben) nicht an die gesetzlichen Regelungen einer europaweiten Ausschreibung gehalten hat, da ist plötzlich tiefes Schweigen im Walde.

Man muß sich das mal auf der Zunge zergehen lassen: Irgendwelche Typen wollten aus politischen Gründen ein bestimmtes Grundstück für das LANUV in Duisburg  und damit war eine Ausschreibung automatisch hinfällig, denn genau dieses Grundstück konnte man eben nicht ausschreiben.

Nun will man auf meine Nachfrage aber nicht die benennen die diese politische Anweisung gegeben, also zu verantworten haben.

Frage: Warum nicht,  gibt es was zu verbergen?

 

Lesen Sie selbst:

 

Hallo

und danke für die erneut schnelle Antwort.

Ja es ist korrekt, ich bezog mich mit meiner Nachfrage auf den Passus, besonders auf den letzten Satz (Die Festlegung eines Behördenstandortes sei immer auch eine politische und somit eine dem Vergabeprozess vorgelagerte Entscheidung).

Ihre Antwort befriedigt natürlich nicht, da ich nun davon ausgehen muß, es gab par ordre du mufti durch die Landesregierung eine Anweisung die Ihrem
Hause und den mit der korrekten und gesetzlich-konformen Ausschreibung befassten Personen genau das gesetzliche Handeln „untersagte“.

Nun gehe ich davon aus, die bei Ihnen damit beschäftigten Personen haben sich entsprechende Rückendeckung geholt, dadurch dass es eine schriftliche Anweisung von der Landesregierung gab, sonst hätten sie ja gegen geltendes Recht verstossen.

Es müsste also eine Unterlage geben, in der die Anweisung aus der Politik verfasst ist, diese hätte ich gerne. Und ich wüsste gerne die Namen der Beteiligten, sowohl LANUV-seitig und Regierungs-seitig.

Ansonsten entsteht der Eindruck vollkommener Willkürlichkeit, wenn sich Politik über Gesetze quasi durch Zuruf und ohne jedwede schriftliche Dokumentation/schriftlichen Nachweis hinwegsetzt.

Damit wäre jeder unrechte Vorgang selbst im Nachgang legitimierbar.

Wenn das so sein sollte haben wir ein echtes Problem mit der Demokratie und der Gesetzgebung.

Gruß

M. Schulze
www.duistop.de

 

Am 27.09.2019 um 12:18 schrieb XXX (LANUV):

Sehr geehrter Herr Schulze,

ich gehe davon aus Sie beziehen sich auf folgenden Absatz in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage mit der Drucksache 16/10317:

(…)

Auf die Anmietung des noch zu errichtenden Büro- und Laborgebäudes in Duisburg bezogen habe der Auftraggeber ausschließlich mit der Auftragnehmerin verhandeln dürfen, da der Auftraggeber im Rahmen der ihm zustehenden Beschaffungsautonomie auf der Grundlage einer Markterkundung festgelegt habe, dass die neu benötigten Büro- und Laborflächen auf dem Grundstück der Auftragnehmerin in Duisburg realisiert werden sollen. Nach dem Ergebnis der aufgrund objektiver Kriterien durchgeführten Markterkundung erfülle das Grundstück der Auftragnehmerin die Standortanforderungen des Auftraggebers mit Abstand am besten. Zudem solle aus politischen Gründen der Standort Duisburg gestärkt werden. Die Festlegung eines Behördenstandortes sei immer auch eine politische und somit eine dem Vergabeprozess vorgelagerte Entscheidung (http://www.evergabe.nrw.VMPCCenter/).

(…)

Wie hier geschildert, sollte eine Stärkung des Standortes Duisburg gewährleistet werden. Dies dürfte in eine Strukturstärkungspolitik der damaligen Landeregierung eingebunden sein, zu der das LANUV selber keine Informationen geben kann.

Mit den besten Grüßen

Gruß

XXX

Wasserreinigungsanlage Wedau: Stadt mauert nun und verlangt Geld für Auskunft

In Wedau gab es auf einem Teilstück am Rande des Geländes 6-Seen-Wedau eine  bereits 2012 festgestellte Verseuchung des Grundwassers. Die DB als damalige Geländeeigentümerin (heute Gebag) errichtete auf Verlangen der Stadt eine Sanierungs-/Reinigungsanlage. Damit gab es aber erhebliche Probleme. Den Sachstand fragte ich Mitte Oktober bei der Stadt an. Dazu gab es vor wenigen Tagen die Antworten, wobei diese neue und weitere Fragen aufwarfen. Diese hatte ich ebenfalls an die Stadt geschickt. Hier die neuerlichen Antworten auf meine Nachfragen die aufzeigen wie unwirksam letztlich das IFG (Informationsfreiheitsgesetz) ist. Immer dann wenn es interessant wird, wird seitens des/der Angefragten (hier die Stadt) gemauert. Ich habe bisher noch keine andere Erfahrung machen können. Entweder sind es Ausflüchte in Richtung Datenschutz, schutzwürde Interesse eines Dritten (Geschäftsgeheimnisse) oder es werden Summen aufgerufen die der Auskunftverlangende(hier ich) für angeblich aufwendige Recherchen zahlen soll.

So auch in diesmal. Erschreckend in diesem konkreten Fall ist, dass die Stadt scheinbar jahrelang untätig zugesehen hat wie die DB als Schadensverursacherin ihren Verpflichtungen nicht nachkam. Dass die Reinigungsanlage scheinbar jahrelang gar nicht lief, die Stadt spricht von eingeschränkt, fiel wohl Anwohnern auf, aber ihr selbst nicht. Umso geflissentlicher weist die Stadt nun daraufhin, dass dieses Problem auf jeden Fall nichts mit 6-Seen-Wedau zu tun hat, sprich: Keine schädlichen Auswirkungen darauf hat.

Messwerte über all die Jahre die aufzeigen könnten um welches Ausmaß es sich handelt will sie nicht rausrücken, müsste diese aber eigentlich jederzeit griffbereit zur Hand haben. Es sei aber nun mit grossem Rechercheaufwand verbunden mir diese auszuhändigen.

Ganz ehrlich, die Sache stinkt von Kopf bis Fuß und wirft eben kein gutes Licht auf die Stadt, die Alteigentümerin und auf das Vorhaben 6-Seen-Wedau.

Und es verdeutlicht glasklar was wir alle von Ankündigungen wie Transparenz etc. halten dürfen, auch im Zusammenhang mit SmartCity und OpenData: Nichts. Fazit: Open für’n Arsch. s. https://www.redensarten-index.de/suche.php?suchbegriff=~~fuer%20den%20Arsch%20sein

 

Hier der bisherige Briefwechsel:

 

Sehr geehrter Herr Schulze,

Bezugnehmend auf ihre weiteren Detailfragen möchte ich sie darauf hinweisen, dass der freie Zugang zu Umweltinformationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) gewissen Einschränkungen unterworfen ist.
Nach § 9 (1) UIG NRW hat die zuständige Behörde Informationsanträge abzulehnen, soweit personenbezogene Daten*) offenbart werden und dadurch die Interessen des Betroffenen erheblich beeinträchtigt würden oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zugänglich gemacht würden.
*) Personenbezogene Daten sind nach § 3 (1) DSG NW Bodendaten, wenn sie einem Grundstück im Sinne des Liegenschaftskatasters zugeordnet werden können, so beispielsweise im Falle eines Altlastenkatasters.

Informationen, die schutzwürdige Daten Dritter enthalten, dürfen nur zugänglich gemacht werden, soweit
·        der Dritte eingewilligt hat oder
·        das Informationsinteresse des Antragstellers das schutzwürdige Interesse des Dritten am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt.
Eine Abwägung öffentliches Interesse/Geheimhaltungsinteresse entfällt bei Vorlage einer Einverständniserklärung des Eigentümers und beschleunigt die Bearbeitung einer Anfrage.

Des Weiteren möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die umfassende Beantwortung Ihrer Detailfragen ein größerer Verwaltungsaufwand erforderlich sein wird, der gemäß § 11 Absatz 2 des IFG NRW kostenpflichtig ist.
Die Kosten richten sich hierbei nach der Verwaltungsgebührenverordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW). Für die Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft mit erheblichem Vorbereitungsaufwand kann eine Gebühr von bis zu 500 EUR erhoben werden.

Für die gewünschten Auskünfte muss demnach eine Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers vorliegen und es werden, je nach Aufwand, Gebühren anfallen, die vom Antragsteller zu tragen sind.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

gez. XXX

Stadt Duisburg
Der Oberbürgermeister
Amt für Baurecht und betrieblichen Umweltschutz
Untere Bodenschutzbehörde (63-12)

Von:        „Michael Schulze“ <schulze.schulze@t-online.de>
An:        XXX
Datum:        30.10.2019 13:15
Betreff:        [Extern] Re: Antwort: WG: Anfrage gemäß IFG NRW zu 6-Seen-Wedau Reinigungsanlage der DB


Guten Tag,

und danke für die Antworten, die jedoch einige neue Fragen aufwerfen:

1. Den Hinweis zum Schluß begründen Sie womit? Wie ist das belegt bzw. belegbar?

2. Ausserdem hätte ich gerne gewusst, wie und wo ich die Messwerte (aus allen Jahren der Erfassung) einsehen kann.

3. Und ich würde gerne wissen um welche Herbizide es sich handelt(e). Einige sind persistent und andere z.B. mit Dioxin verseucht,
u.a. Agent Orange, das vor Glyphosat eingesetzt wurde, und als Kriegswaffe aus dem Vietnamkrieg bekannt ist.

4. Hat die DB als Verantwortliche denn irgendwie auch Schadensersatz geleistet, z.B. während die Anlage nicht lief. Dadurch müssen ja vllt. die
Reinigungsleistungen der Trinkwasseraufbereitung erhöht werden, oder hat das alles quasi der Steuerzahlende bezahlt?

5. Und/Oder gab es ein Bußgeld?

Danke vorab.

Michael Schulze

Am 29.10.2019 um 15:09 schrieb XXX:
Sehr geehrter Herr Schulze,

Ihre Fragen zur Sanierungsanlage der Deutschen Bahn AG möchte ich Ihnen wie folgt beantworten:

Zu 1.) Auf dem Gelände des ehemaligen Rangierbahnhofs Wedau wurden in Höhe des ehemaligen Gleisbauhofs Wedau in der Vergangenheit (bis Mitte der 1980er Jahre) Spritzzüge mit Herbiziden zur Unkrautbekämpfung befüllt und gereinigt. Im Rahmen von Untersuchungen wurden dort erhöhte Konzentrationen von Herbiziden im Boden und Grundwasser festgestellt. Die Grundwassersanierung wurde auf der Basis eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt Duisburg und der Deutschen Bahn AG Ende Mai 2012 begonnen.

Zu 2.) Ende Juni 2012 musste die Sanierungsanlage, aufgrund von erhöhten Eisengehalten im Grundwasser wieder außer Betrieb genommen werden, da die Eisenausfällungen zu einer Verstopfung der Aktivkohlefilter führten.

Zu 3.) Eine Anpassung bzw. Nachrüstung der Anlage durch den Anlagenbauer zur Beseitigung der Eisenfracht konnte nicht erreicht werden, so dass eine komplette Neukonzipierung der Reinigungsanlage mit einem neuen Anlagenbauer erforderlich wurde.
Um bis dahin einen Sanierungsbetrieb zu gewährleisten, wurde eine provisorische Reinigungsanlage installiert und die Sanierung eingeschränkt weitergeführt.
Die Sanierung des Grundwassers wird kontinuierlich durch eine Grundwasserüberwachung an Messstellen im nahen und weiteren Umfeld der Anlage begleitet (Grundwassermonitoring). Das Monitoring erfolgt halbjährlich und wurde auch während des provisorischen Anlagenbetriebs weitergeführt.
Die neu konzipierte Sanierungsanlage läuft inzwischen im Regelbetrieb.

Ich hoffe Ihre Fragen damit beantwortet zur haben.

Hinweis: Die Herbizidsanierung hat keinen Zusammenhang mit dem bzw. keine Auswirkungen auf das Flächenentwicklungsprojekt 6-Seen-Wedau im Norden von Duisburg-Wedau.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

XXX

Stadt Duisburg
Der Oberbürgermeister
Amt für Baurecht und betrieblichen Umweltschutz
Untere Bodenschutzbehörde (63-12)


> Von: "Michael Schulze"
<schulze.schulze@t-online.de>
> An:
oberbuergermeister@stadt-duisburg.de,

> Datum: 16.10.2019 04:13

> Betreff: Anfrage gemäß IFG NRW zu 6-Seen-Wedau Reinigungsanlage der DB

>
>
> Guten Morgen Herr Link,
>
>
> ich habe gemäß IFG NRW folgende Fragen an Sie betreffend das
> 6-Seen-Wedau-Gelände und einer dort seit 2013 errichteten
> Reinigungsanlage der DB.
>
> Meine Fragen:
>
> 1. Ist es richtig dass 2013 auf Aufforderung durch die Stadt die DB eine
> Reinigungsanlage auf dem heutigen Gelände von 6-Seen-Wedau errichten
> musste, mit Aktivkohlefiltern gegen massive Herbizid-Rückstände im
> Wasser und zur Verhinderung des Eindringens ins Grundwasser?
>
> 2. Ist es richtig, dass die Anlage aufgrund einer unbedachten
> Verflockung von Eisen im Wasser nach zwei Wochen wieder ausser Betrieb ging?
>
> 3. Ist es richtig, dass erst nach fünf Jahren also 2018 Anwohner die bis
> dahin andauernde NICHT-Wiederaufnahme des Anlagenbetriebs monierten,
> während städtischerseits in dem Zeitraum nichts geschah?
>
>
> Gruß
>
>
www.duistop.de
>
> Michael Schulze
>

Auch City Du e.V. von beeindruckender Qualität und Pfiffigkeit in Sachen City-Marketing

Vor wenigen Tagen hatte ich noch den Einzelhandelsverband auf dem Kieker, der tatsächlich so aktuelle News auf seinen Webseiten zu Maßnahmen gegen das Händlersterben hat, wie die über einen fast anderthalbe Jahre zurückliegenden  Innenstadtpakt.

Nun habe ich mir mal die News von City Du e.V. angeschaut: http://www.citydu.de/pakt.html

Und siehe da, das gleiche schauerliche Bild. Der 4. Innenstadtpakt-Event von vor anderthalb Jahren ist das neueste Thema. Meine Fresse.

In beiden Fällen ist es so, als wäre seitdem nichts passiert. Kein Wunder, dass wenn derartige Organisationen die hiesigen HändlerInnen betreuen, diese aus der Scheisse niemals rauskommen werden, die sie zum Teil auch sich selbst zu verdanken haben. Denn ganz ehrlich, wie sollen solche Organisationen, die nicht mal in der Lage sind ihre News up-to-date zu halten, in der Lage sein etwas sinnvolles Neues auszubrüten und auf den Weg zu bringen, wenn Ihr als HändlerInnen denen nicht mal voll fett auf die Füße tretet oder am besten aus ihren Ämtern jagt?

Die Online-HändlerInnen sagen danke und lachen sich kaputt.

Also liebe Händler und Händlerinnen, sorgt dafür, dass Ihr diese Underperformer schnellstens los werdet, für andere aus dem selben Stall der Unfähigkeit müsst ihr leider weiter Zwangsgeld zahlen. Die IHK-Schreibtisch-Ar…* würde ich dafür mit keinem Wort mehr grüssen, nicht mehr einladen und am besten vollkommen ignorieren. Und wenn Sie sich irgendwo einmischen würde ich ihnen schreiben, dass sie das besser lassen sollten.

Ach ja, nur fürs Protokoll: Während also Verband und City-Marketing noch im Jahre 2018 schwelgen, es gab im Januar 2019 bereits einen 5. Innenstadtpakt-Event.

Dass Frau Bungardt und eine Kollegin von City Du auch noch mit Steuergeld finanziert werden, weil beide bei der Stadt angestellt oder verbeamtet sind,  macht die Sache für mich unerträglich.

Das erkennt man im Fall Bungardt auch an ihrer E-Mailadresse im City-Du-Impressum: D.Bungardt@Stadt-Duisburg.de

Da fällt mir ein, zahlen die hiesigen HändlerInnen also doppelt für Schei…? Einmal Mitgliegsgebühren etc. und dann auch noch sonstige Steuern – und Amazon und Co. machen sich einen schlanken Fuß? Ganz ehrlich, das hält auf Dauer keine lokale Kaufmannschaft aus. Da ich Zeit meines Berufslebens viel Erfahrungen mit Einzelhändlern sammeln konnte und das Retailgeschäft sehr gut kenne, formuliere ich es mal so:

Es gibt Löwen und es gibt Lämmer.

 

 

* Ar… = Arbeitsliebenden, denn jeder weiß doch wie sehr ich in Wirklichkeit die IHK-Leute wegen ihres Arbeitseinsatzes schätze und verehre.

 

Städtebaulicher Schwachsinn gefällig? Dann ab nach Bruckhausen zum Grüngürtel.

Vorgestern habe ich mir die Zeit genommen mich mal ausführlich in Bruckhausen umzusehen, wo angeblich über 70(!!!) Mio. EURO für einen Grüngürtel ausgegeben wurden. Was mich erwartete war ehrlich gesagt eine Mischung aus Katastrophe, Unglaube und Totalverarschung. Leider hatte ich keinen Kotzeimer dabei. Vor allem weil die gesamte Chose auch noch von der EG DU „begleitet“ wurde, die sicherlich dafür gesorgt hat von den geflossenen Grüngürtel-Bruckhausen-Fördergeldern etwas abzubekommen.

Ich war dazu in fachlich versierter Begleitung von Katrin Susanne Gems, die die Geschichte Bruckhauses wie aus dem EffEff kennt und auch die Abriss-Tragödien dort hautnah miterlebt hat bzw. davon zeitnah erfahren hat. Inklusive mutwilliger Zerstörungen, Einschüchterungen, offenen Gasleitungen, Plünderungen u.v.m.

Fast 200 Häuser sind im wahrsten Sinne des Wortes komplett plattgemacht worden, ihre BesitzerInnen um künftige Einnahmen und BewohnerInnen um ihre Heimat gebracht worden. Und das für ein mickriges Streifchen Rasenfläche samt militärartiger Betonpalisaden auf rund einem Kilometer Länge und vllt. 60 m Breite.

Zu Abrisszeiten hätte man auch locker Bruchhausen sagen können.

Am ulkigsten und gruseligsten war die Begehung einer solchen Beton-Palisade wo man, oben angelangt, auf einem kleinen Fleckchen Schotter eine festarretierte Bank vorfindet.

Hier kann man sich, wenn man auf die 2. Grafik von oben klickt, einen kleinen Eindruck verschaffen: EG DU-Bruckhausen

Ähnliches geht hier: https://www2.duisburg.de/script/zoom.php?img=/micro/ggn/medien/EG_DU_G_Matczik_GGN_31_10_15_Veranst__1_.JPG.scaled/450×450.pm1.bgF0F0F0.jpg&bu=

Und hier: https://www2.duisburg.de/script/zoom.php?img=/micro/ggn/medien/EG_DU_G_Matczik_GGN_31_10_15_Veranst__69_.JPG.scaled/450×450.pm1.bgF0F0F0.jpg&bu=

Auf dieser Bank Platz genommen schaut man lediglich auf eine gegenüberliegende ca. einen Meter hohe Betonwand. Dahinter liegt zwar das Industriegelände von Thyssen, was vllt. auch nicht schön anzuschauen ist, aber immer noch wesentlich interessanter ist. Die Bank hätte also auch auf die andere Seite gestellt werden können, um dann einen Blick auf Bruckhausen zu haben – Fehlanzeige, man guckt auch auf eine Betonwand.

Bruckhausen wurde mit den Abrissen genau der Teil an gründerzeitlichen Bauten genommen, der zusammen mit den verbliebenen Gebäuden aus späteren Zeiten, eine supertolle geschichtliche und touristische Ansammlung von Industriekultur und Leben neben Industriegebieten aufzeigen würde.

Besonders erschreckend ein Ensemble aus drei Häusern an der Heinrichstrasse, die eigentlich dem Abrisswahn auch zum Opfer fallen sollten. Die beiden äusseren Gebäude in verfallenem Zustand, dem auch sichtbar nicht entgegengewirkt wird und in der Mitte das Gebäude eines standhaften Besitzers der nicht weichen will. Dazu weiter unten mehr. Hier ein Bild:

http://bruckhausen.blogspot.com/2017/10/brand-der-heinrichstrae.html

Ebenfalls erschreckend ein wirklich schöner Markplatz umrahmt von sehr schönen Häusern, nur an genau der Stelle wo man heute direkt auf die Industrieanlagen in ca. 600 Metern gucken kann, hat man die ehemaligen Häuser ebenfalls abgerissen. Die angebliche Begründung in flapsiger Kürze: Raumabgrenzung  zu schaffen zwischen Industrie und Wohnen. Hat wirklich super geklappt.

Nun nochmals zur Heinrichstrasse. Wie ich vor Ort erfuhr sei zumindest eines der beiden verfallenen Häuser inzwischen angeblich im Besitz der Stadt: Heinrichstrasse 20. Ein Grund für den „geduldeten“ Verfall könnte sein, so meine Vermutung, dass damit versucht wird das mittlere Haus(Nr. 18) durch die Witterungsbeschädigungen in Nr. 20 in Mitleidenschaft zu ziehen, um den Besitzer endlich zum Verkauf und damit zur Aufgabe zu zwingen. Letztendlich könnten dann auch diese drei verbliebenen Häuser dem Erdboden gleichgemacht werden und durch Rasen ersetzt werden.

http://bruckhausen.blogspot.com/2013/11/sozial-unertraglich-christoph-zopel.html

Dies nehme ich zum Anlaß die Stadt genau danach mal zu fragen, nämlich ob sie im Besitz des Hauses Nr. 20 ist und ev. auch Nr. 16, warum sie es(sie) verfallen lässt und dadurch unser Steuergeld verschwendet?

Was mich besonders überrascht und zusätzlich betrüblich gemacht hat war ein Gespräch mit einem direkt Betroffenen, den wir zufällig auf der Strasse trafen. Er sei Türke, lebe seit 1976 in Bruckhausen und wohnte ehemals in einem der abgerissenen Häuser.  Er will auch in Bruckhausen bleiben. Ich stellte ihm einige Fragen die er bereitwillig beantwortete. Auf die Frage wen er denn 2020 wählen würde, wenn er denn wählen dürfte, sagte er Folgendes: AfD. Denn die wären wenigstens ehrlich.

Damit meine er jedoch nur, dass die AfD so ehrlich wäre ihm auch direkt und unverblümt zu sagen, dass sie ihn nicht will. Ich vervollständige das mal: Das eine sich als demokratisch gerierende Duisburger Politik und Verwaltung (vorrangig SPD und CDU) es zuließ, dass es in Bruckhausen eine Art Vertreibung gab, die jedoch unter dem Deckmäntelchen der Verschönerung stattfand.

Ob und welche Rolle der nebenan tätige Industriekonzern bei all dem spielt(e) ist sicher ein zusätzliches Thema.

 

Hier mein Schreiben an den OB:

Anfrage gemäß IFG NRW zu Haus Heinrichstrasse 20 und zu Haus Heinrichstrasse 16 in Bruckhausen

Guten Tag Herr Link,

gemäß IFG NRW habe ich folgende Fragen bezüglich des Hauses Heinrichstrasse 20 in Bruckhausen:

1. Ist das Haus im Besitz der Stadt Duisburg?

2. Wenn ja zu 1. seit wann?

3. Wenn ja zu 1. zu welchem Kaufpreis wurde es erworben?

4. Wenn ja 1. zu welchem Zweck wurde es erworben?

5. Wenn ja zu 1. warum befindet es sich in einem derzeit so schlechten Zustand (ohne Vermietung) und warum sind nicht einmal die geringsten Maßnahmen gegen die Witterung getroffen, wie z.B. das „Verrammeln“ der Fenster?

6. Wenn ja zu 1. wer sind die derzeit zuständigen Stellen und/oder Personen die dafür verantwortlich sind?

Und gemäß IFG NRW habe ich folgende Fragen bezüglich des Hauses Heinrichstrasse 16 in Bruckhausen:

1a. Ist das Haus im Besitz der Stadt Duisburg?

2a. Wenn ja zu 1a. seit wann?

3a. Wenn ja zu 1a. zu welchem Kaufpreis wurde es erworben?

4a. Wenn ja 1a. zu welchem Zweck wurde es erworben?

5a. Wenn ja zu 1a. warum befindet es sich in einem derzeit so schlechten Zustand (ohne Vermietung) und warum sind nicht einmal die geringsten Maßnahmen gegen die Witterung getroffen, wie z.B. das „Verrammeln“ der Fenster?

6a. Wenn ja zu 1a. wer sind die derzeit zuständigen Stellen und/oder Personen die dafür verantwortlich sind?

 

Gruß

Michael Schulze

www.duistop.de

 

 

 

 

 

 

Was ist Ihnen lieber: Lachreiz oder Kotzreiz? Nach Localee jetzt Cinlo.

YippiYeah, Dagmar Bungardt haut einen aktuellen Brief (s.u. Bild) an die EinzelhändlerInnen raus und vertut sich um zehn Jahre in der Zeit. Eine City-Managerin von vorvorgestern im wahrsten Sinne des Wortes.

Worum geht es? Nun ja, ich persönlich entscheide mich erstmal für Kotzreiz, denn habe ich nicht letztens noch bei DuisburgKontor nachgefragt wie es um die Downloadzahlen der 2017 noch so hochgelobten Localee-App steht? Hab ich und ich habe keine Antwort bekommen.

Jetzt haut es mich von den Füßen wenn City-Du e.V. den Schwachsinn einer Handels-App nachäffen will (es heisst ja auch App) und selbst eine App raushaut. Die heisst Cinlo-App, ich rate mal das steht, GrübelGrübelGrübel, wahrscheinlich für CityInfoLokal-App, oder für CyberInkontinenzLokus-App, wobei Lokus für WC oder Klo steht. Keine Ahnung, ist auch vollkommen egal. Das ganze Vorhaben ist ein Witz.

Denn witzigerweise hätte gerade 2009 so etwas im Kampf gegen Amazon vllt. noch Sinn gemacht, heute ist der Zug abgefahren. Ähnliche Projekte in Wuppertal sind kläglich gescheitert, bei hoher Verschwendung von Förder(=Steuer)geldern. Aber manche Städte wie z.Z. Halle/Saale machen trotzdem weiter und wie wir feststellen auch Duisburg.

Hatte ich nicht gestern auch nach dem Sinn und Unsinn und nach News aus dem Handel gefragt, besonders den Innenstadtpakt betreffend, ja hatte ich, und nun das. Moment, ich muß nochmals kurz an den Eimer.

Hab‘ ich einen guten Riecher für Scheisse oder trete ich so manch einem/einer so auf die Füße, dass er/sie sich genötigt fühlt, was Blödes zu unternehmen?

Fazit: BigWürg. Apropos, wann gibt es dazu mal ’ne Duisburg-App?  Die DuisWurg-App.

 

 

Danke DVG für diesen Schwachsinn …

… und hoffentlich fällt es der hiesigen Politik über kurz oder lang so richtig auf die Füße was sich derzeit in Sachen ÖPNV abspielt.

Nicht das die DVG keine Schuld hat am Desaster der neuen Fahrpläne und Linienführungen, aber der Unmut sollte sich vor allem gegen die politischen Verantwortlichen richten.

Stadteil abgeschnitten, Haltestelle vor Seniorenheim weg, Schulkinder müssen einen Sonderbus erreichen sonst Pech gehabt usw.

„Pro Bahn“ spricht von „großen handwerklichen Fehlern“ und so manch einer vermisst den grossen smarten Plan eines Gesamt-Nahverkehrs im Ruhrgebiet, wo doch immer von Metropole.Ruhr und der Stadt der Städte die Rede ist.

Am besten laßt Ihr mal die Dienstwagen weg und gebt Fahrausweise aus, dann können sich manche Verantwortliche mal selbst ein Bild machen, zu spät kommen, gar nicht kommen und/oder sich in übervolle Bahnen quetschen.

Und liebe Fahrgäste, wenn Ihr Euch über den ÖPNV beschwert, beschwert Euch auch gleich auch über die übergrosse Unfähigkeit der MacherInnen dieser Stadt die allesamt top-bezahlt sind.

Wie schreibt der OB so schön lächerlich unglaubwürdig: (https://www.duisburg.de/rathaus/rathausundpolitik/buergerangagement_und_buergerangelegenheiten/anliegen-an-den-oberbuergermeister-soeren-link.php)

Ihre Meinung ist mir wichtig. Ich möchte wissen, ob Sie mit der Verwaltung zufrieden sind oder ob es Anliegen gibt, die Sie direkt an mich richten möchten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Dezernats helfen Ihnen gerne und nehmen Ihre Fragen, Anregungen, Ideen, Hinweise und Beschwerden entgegen. Anschließend wird Ihr Anliegen so schnell wie möglich bearbeitet oder an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Auch das ist ein Baustein, um Duisburg lebenswerter zu gestalten.

Senden Sie eine E-Mail an:

buergerreferat@stadt-duisburg.de

Ach ja, viel Glück mit dem Versuch sich beim OB Gehör zu verschaffen. Der Mann sitzt zwar nicht im Aufsichtsrat(AR) der DVG, aber dafür im AR der DVV(Mehrheitseignerin der DVG) und ist Chef der Verwaltung der Stadt, die wiederum zweite Mehrheitseignerin der DVG ist und Mehrheitseignerin der DVV (Alles klar bis hierhin?):  https://www.dvv.de/konzern/geschaeftsfuehrung-aufsichtsrat/

Denn der interessiert sich einen Scheiß für Ihre Anliegen. Alles nur hohles Geschwätz was da auf der www.duisburg.de-Webseite steht.

 

Eingabe an den Rat wegen Verhalten von Hendrik Trappman – Leiter Amt für Stadtentwicklung

Im November 2018 reichte ich ein Anliegen an den Rat der Stadt gemäß §24 GO NRW ein. Ein durchaus demokratisches Mittel der Bürgerbeteiligung während der Legislatur. Darüber wurde sogar in der sonst zurückhaltenden Presse berichtet.

Erst 10 Monate später(!!!) beschäftigte man sich offiziell mit der Sache. Es ging und geht um die Idee eines Bürgerfonds für das Gelände „Duisburger Freiheit“, im Besitz der stadteigenen Gebag. Warum können wir als BürgerInnen nicht „mitverdienen“ an der Vermarktung des Geländes? Im Prinzip gehört es uns sogar. Uns gehört die Stadt und der Stadt gehört die Gebag. Der Gebag gehört das Gelände.  Wir stehen ja auch für jeden Fehler den die Gebag macht gerade. Hat sie sich mit dem Geländekauf verspekuliert, weil hochverschuldet, werden wir das bezahlen müssen.

Statt mein Anliegen im Rat zu besprechen wurde es an die BV Mitte verwiesen. Allerdings wurde es auch dort nicht besprochen, sondern es wurde lediglich über ein von Hendrik Trappman unterzerzeichnetes vorgefertigtes Antwortschreiben an den Petenten, also mich, abgestimmt.

Ich sehe dadurch die demokratische Grundidee von §24 GO NRW untergraben und ausgehöhlt. Lediglich der Vorgang wird demokratisch legitimiert, die eigentliche Besprechung oder Beurteilung der Sache findet im Vorfeld statt, durch wen auch immer. Letzteres wollte ich nun von Herrn Trappmann konkret wissen (s. mein Schreiben unten) und setzte ihm eine Frist bis heute 12 Uhr mittags.

Diese ließ er ohne jegliche Reaktion verstreichen, was mich nicht verwundert. Auch OB Link war von der Anfrage und Frist informiert, auch er reagierte nicht. Eine darin von mir angedrohte Dienstaufsichtsbeschwerde ist natürlich lächerlich. Und hat bei beiden, Trappmann und Link, sicherlich nur Schenkelklopfen ausgelöst.

Deshalb reiche ich meine Fragen lieber als Eingabe an den Rat ein. Dann wird wieder irgendjemand im Vorfeld eine Antwort formulieren oder man wird sich in einem politischen Gremium tatsächlich damit beschäftigen.

Mal sehen was passiert. Eigentlich müssten sämtlichen politischen AmtsträgerInnen in BVs und Ausschüssen, sowie im Rat, die davon erfahren, die Problematik einsehen und diskreditieren. Tun sie aber nicht, weil sie anscheinend Teil dieser Vorgehensweise sind, d.h. sie mögen es, wenn man ihnen das Denken und Handeln bereits fertig serviert. Wie erbärmlich, wenn sich solche Leute VolksvertreterInnen nennen. Kein Wunder, wenn sich die Leute, die die selben Erfahrungen wie ich machen, von den Volksvertreterparteien abwenden. Sie sind die wahren Feinde der Demokratie, weil sie sich nur einen demokratischen Anstrich geben, aber tatsächlich ganz anders handeln. Und wer mir was anderes erzählen will, der lügt. Basta.

 

Guten Morgen Herr Trappmann,

in dem … Schreiben von Ihnen heisst es wörtlich:

Nach Abschluß der Beratungen bin ich beauftragt, Ihnen folgendes mitzuteilen.

Ich habe mir anhand der weiteren Hinweise in Ihrem Schreiben die Beschlussvorlage und die Gremiensitzungen im Ratsinfo-System angeschaut.

Es fällt auf, dass bereits das erste mit meiner Eingabe befasste Gremium -die BV Mitte- in der Sitzung am 5.9.2019 als Beschlußvorlage das mir von Ihnen am 16.10.2019 zugesandte Schreiben als Beschlussvorlage 1:1-wortgleich erhalten hat.

Insofern gab es also keine wie von Ihnen behaupteten Beratungen. Es wurde lediglich über ein von Ihnen oder wem auch immer vorgefasstes einseitiges Antwortschreiben an mich abgestimmt.

Wäre meine Eingabe bereits kurzfristig nach ihrer Einreichung behandelt worden, hätten Sie und die Gremien noch nicht mal davon gewusst, dass nun im Herbst/Winter 2019 eine Bürgerbeteiligung stattfindet.

Unter Beratungen -vor allem unvoreingenommene-  verstehe ich was anderes. Und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die GO NRW Ihre Vorgehensweise darunter versteht.

Insofern möchte ich nun im Nachgang wissen, ob Sie die Beschlussvorlage selbst verfasst haben oder ob Sie dazu angehalten wurden. Trifft Letzteres zu bitte ich um Nennung der Namen derer

Sie damit beauftragt haben die Beschlussvorlage so zu verfassen und in die BV sowie am 12.9.2019 auch in den Ausschuß für Wirtschaft einzureichen.

Nennen Sie mir die Namen nicht, gehe ich davon aus Sie haben eigenmächtig gehandelt. Sie sind m.W. kein Gremienmitglied weder in der BV, noch in einem Ausschuss oder im Rat.

In diesem Falle werde ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.

Ich geben Ihnen Zeit bis zum 30.10.2019, 12 Uhr, mir zu antworten.

Vielen Dank.

Gruß

Michael Schulze