Stadt antwortet zum Thema Grundsteuer – Teil 2 – und wieder nur teilweise

Es geschehen noch Zeichen und Wunder, die Stadt hat mal wieder geantwortet – zumindest teilweise, diesmal auf Fragen zum Thema Grundsteuer, die ich am 15. Januar wie folgt gestellt habe.

Den ersten Teil der Antwort habe ich in den letzten Tagen bereits veröffentlicht. Nun erhielt ich einen zweiten Teil an Antworten, womit aber meine Fragen immer noch nicht vollständig beantwortet sind.

Hier nochmals meine Fragen sowie der ersten Antwortteil und darunter -also ganz unten- der zweite Antwortteil.

Ich bitte um Nachsicht es so zu veröffentlichen, aber ich weiß ja nicht wann letztlich die einzelnen Teile kommen. Warte ich nun auf den dritten Teil und veröffentliche alles  erst dann, ist alles ev. schon gar nicht mehr aktuell. 

Hinweis: Die Fragen zur Grundsteuer werden ja gerade auch in Mülheim heiss diskutiert.

Hier meine Fragen:

Guten Tag Herr Link,

ich habe folgende Anfrage gemäß IFG NRW zum Thema Grundsteuer, die Sie bitte binnen 30 Tagen beantworten.

Unter Ihrer Haushaltsführung und in Ihrer Amtszeit wurde die Grundsteuer B zuletzt in 2015 auf den Hebesatz in Höhe von 855 % erhöht.
Damit ist sie im Vergleich zum Zeitpunkt Ihres Amtsantritts 2012 (590 %) rund 45% höher geworden.

Sie rühmen sich z.Z. mit einem ausgeglichenen Haushalt. Dies könnte auch eine Folge höherer Einnahmen aus der Grundsteuer B sein. Auch die Nachbarstadt Mülheim beweist gerade eindrucksvoll im Hauruckverfahren wie das geht oder auch nicht. Vllt. schiesst sie sich auf Umwegen ein Eigentor, weil auf der anderen Seite die Ausgaben steigen.
Dass in Duisburg der Haushalt trotzdem ausgeglichen ist, ist sicherlich anderer Finanz-Kosmetik zu verdanken, so meine Meinung.

Deshalb folgende Fragen:

1.) Die Stadt Duisburg hat zahlreiche Räume/Flächen in privaten Immobilien bzw. sogar ganze Gebäude von privat angemietet.

a) Trifft es zu, dass in diesen Fällen der private Eigentümer – wie es zu vermuten ist – die erhöhte Grundsteuer B zahlen muss und diese dann an die Stadt als Mieter weitergibt?

b) Falls a) zutrifft: Wieviel Grundsteuer muss die Stadt auf diesem Umweg seit 2012 selbst zusätzlich zahlen?

2.) Neben angemieteten Gebäuden gibt es ev. noch zahlreiche große Objekte, für die PPP-Verträge abgeschlossen wurden, z.B. für die Mercatorhalle.

a) Muss in diesen Fällen das beauftragte Unternehmen(der Vermieter) die Grundsteuer zahlen oder ist es vertraglich geregelt, dass die Grundsteuer an die Stadt weitergegeben werden kann?

b) (weggefallen)

c) Wieviel Grundsteuer war seit 2012 in diesem Fall zusätzlich durch die Stadt zu zahlen oder ev. durch städtische Töchter, was wiederum den Ertrag und die Ausschüttung an die Stadt mindert?

3.) Auch städtische Gesellschaften und Beteiligungen besitzen teilweise sogar große Grundstücke und Gebäude.

a) Müssen auch städtische Gesellschaften/Beteiligungen als Grundeigentümer Grundsteuer zahlen?

b) Wieviel Grundsteuererhöhung ist letztendlich hier von der Stadt selbst zu tragen, nachdem ggfs. Weiterbelastungen an Mieter und Anteile privater Mitgesellschafter herausgerechnet wurden?

4.)

a) Werden die erhöhten Miet-Nebenkosten durch die Grundsteuer B für Aufstocker nach Hartz IV bei der Berechnung der Zuschüsse berücksichtigt?

b) Wirken sich die erhöhten Miet-Nebenkosten durch Grundsteuer bei der Berechnung des Regelsatzes für die Bezieher von ALG II aus oder müssen diese Kosten aus den bisherigen Regelsätzen beglichen werden?

c) Wird der Duisburger Mietspiegel entsprechend der Grundsteuer-B-Erhöhung angepasst?

d) Mit welchen zusätzlichen Kosten wird der Haushalt der Sozialagentur durch die Erhöhung der Grundsteuer B belastet?

Erhalte ich von Ihnen keine Antworten, reiche ich die Anfrage Mitte Februar an den Rat der Stadt ein.

Gruß

Michael Schulze

Daraufhin antwortete die Stadt wie folgt per .pdf, wovon ich einen Screenshot gemacht habe. Dies ist also nochmals der erste Teil der Antworten:

Hier die Antworten der Stadt zu 1. und 2.:

 

Und hier kommt der zweite Teil der Antworten, leider aber nicht zu den Fragen unter Punkt 3., sondern nur zu Punkt 4. und zwar von einem anderen Amt – Amt für Soziales und Wohnen. Anzumerken ist, dass dabei auf eine angebliche Mail vom 28.1. Bezug genommen wird, meine Mail ist aber vom 15.1.:

Sehr geehrter Herr Schulze,

mit Mail vom 28.01.2019 übersandten Sie eine Anfrage gemäß IFG NRRW zur Grundsteuer.

Die Frage 4 der Anfrage fällt in den Zuständigkeitsbereich des Amtes für Soziales und Wohnen und wird von hier wie folgt beantwortet:

4a. Werden die erhöhten Mietnebenkosten durch die Grundsteuer B für Aufstocker nach Hartz IV bei der Berechnung der Zuschüsse berücksichtigt?

Die Grundsteuer B ist Bestandteil der Betriebskosten bei den Kosten der Unterkunft und darf somit auf die Mieter umgelegt werden.
Bei der Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft für ALG II Bezieher ist die Grundsteuer B Erhöhung berücksichtigt worden.

4b. Wirken sich die erhöhten Mietnebenkosten durch Grundsteuer bei der Berechnung des Regelsatzes für die Bezieher von ALG II aus oder müssen diese Kosten aus den bisherigen Regelsätzen beglichen werden?

Die Grundsteuer B ist nicht Bestandteil der Regelsätze, sondern Bestandteil der Kosten der Unterkunft. Somit wirkt sich eine Erhöhung der Grundsteuer nicht auf die Höhe der Regelsätze aus und ist nicht aus den Regelsätzen
zu bestreiten.

4c. Wird der Duisburger Mietspiegel entsprechend der Grundsteuer B Erhöhung angepasst?

Nein, Basis des Mietspiegels ist die Nettokaltmiete.
Während Kosten für kleinere Instandhaltungen enthalten sind, sind keinerlei Betriebskosten, keine Kosten für die Sammelheizung und Warmwasserversorgnung enthalten.
Zur Vergleichbarkeit der Mieten ist es erforderlich, im Mietspiegel einen einheitlichen Mietbegriff zu verwenden. Da sich beim Anschluss von Mietverträgen die Vereinbarung von Nettokaltmieten durchgesetzt hat, wird im Mietspiegel
generell die Nettokaltmiete (Grundmiete) ausgewiesen.
Gemäß zweiter Berechnungsverordnung – II. BV § 41 (3) Nr. 1 zählt die Grundsteuer zu den Betriebskosten.

4d. Mit welchen zusätzlichen Kosten wird der Haushalt der Sozialagentur durch die Erhöhung der Grundsteuer B belastet?

Die Kosten der Unterkunft werden zwar von der Sozialagentur, hier das jobcenter Duisburg ausgezahlt, aber vom kommunalen Träger, also von der Stadt Duisburg, erstattet. Insofern wird der Haushalt des jobcenter Duisburg durch die Erhöhung der
Grundsteuer nicht belastet.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Stadt Duisburg
Der Oberbürgermeister
Amt für Soziales und Wohnen

 

Mülheim: Arsch auf Grundeis – Politik sucht Gepräch mit Bürgerschaft

39% Grundsteuererhöhung kurz vor Weihnachten war den MülheimerInnen dann doch zuviel. Nun, nach massiven Protesten, scheint die Politik sich eines Besseren zu besinnen und das Gespräch mit der Bürgerschaft zu suchen.

https://www.waz.de/staedte/muelheim/politiker-suchen-mit-buergern-alternativen-zur-steuererhoehung-id216444999.html

Erst den Mülheimer Karren finanziell komplett vor die Wand fahren, dann versuchen es bei der Gemeinschaft abzugreifen und dann Gesprächsbereitschaft zu zeigen ist schon ein echter Hammer und typisch für die nachwievor grassierende Versorgungserhaltungsmentalität von Politik in Ruhrgebietsstädten.

Wohlgemerkt soll es  in Mülheim aber auch nur unter der Prämisse ablaufen, dass das beim Verzicht auf die Erhöhung entstehende Haushaltsloch anders zu schliessen sei.

Die Demonstrierenen und Kristisierenden in Mülheim halten der Politik zwar etliche Verschwendungsorgien vor,  machen aber meiner Meinung nach den Fehler sich auf möglicherweise faule Kompromisse einzulassen.

Fünf bis 10 Prozent Erhöhung wären ja noch vertretbar heisst es anscheinend.

Diese Einstellung halte ich für falsch, weil es bedeutet, dass die Politik ja auch einfach eine Erhöhung um 160% hätte beschließen können, um dann im Kompromiss bei den gewünschten 40% zu landen.

Nein, die Bürgerschaft sollte ihre Karte spielen und die komplette Rücknahme der Steuerhöhung fordern und gleichzeitig die transparente Veröffentlichung sämtlicher Zahlen- und Vertragswerke fordern, um endlich mal einen Einblick in die wahren Machenschaften zu erhalten. Sonst ist das Ganze nur das Behandeln eines Symptoms, aber nicht der Ursache.

Kann sein das der folgende Vergleich hinkt, aber ich bring ihn mal vor:

Nach dem LoPa-Unglück wollten viele DuisburgerInnen einen Neuanfang, und haben es bei der Abwahl des OB belassen, inzwischen dürfte ihnen dämmern nicht wirklich was Besseres und Anderes erhalten zu haben. Um noch drastischer zu werden: Ein Geschwür kann ich manchmal auch nur bedingt mit Salbe heilen.

Anmerkung für alle die damals gekämpft haben: Dies ist überhaupt kein Vorwurf, sondern nur eine bittere Feststellung.

 

 

Zwei neue Posten: Kommt mir abgekartet vor.

Dass Martin Linne, ehemals bereits unter Dressler in Duisburg am Werke, der neue Baudezernent werden würde, war irgendwie wie schon länger klar, dafür wurde er ja schon durch die Presse gereicht. Nur die Personalie Kerstin Wittmeier als Personaldezernentin ist für uns NormalbürgerInnen eher neu.

Linne soll damit auf Tum folgen der zur EGDU weggelobt wurde und Wittmeier auf Murrack, der nun Kämmerer und weiterhin Digidez. ist.

https://www.waz.de/staedte/duisburg/bochums-polizeipraesidentin-wird-beigeordnete-in-duisburg-id216435793.html

Was die Presse uns wie fast immer vorenthält sind die anderen KandidatenInnen, die es hoffentlich auch gibt. Oder will keiner sonst nach Duisburg zum Arbeiten?

Und scheinbar ist die Wahl der beiden oben Erwähnten auch schon so gut wie 100%ig sicher – dank GROKO in Duisburg. Und natürlich sind beide bestens geeignet, so wird jedenfalls SPD-Fraktionsboss Sagurna zitiert. Ach nee, was auch sonst, aber warten wir mal ab, das haben wir ja auch schon von anderen gehört.

Die RP nimmt deshalb die Ratsentscheidung am 25. Februar auch schon mal vorweg.  Basta. Ja, so geht Volksvertretung heute.

https://rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/kerstin-wittmeier-und-martin-linne-werden-neue-dezernenten-in-duisburg_aid-36749881

Na dann ein fröhliches Halleluja, Glückauf oder HelauAlaaf auf die beiden.

Ach so, dass Linne aber bei seinem derzeitigen Job in Krefeld nicht ganz unumstritten ist, kann man hier erfahren:

https://www.wz.de/nrw/krefeld/fdp-wirft-dezernent-linne-interessenkonflikt-vor_aid-26514521

https://www.wz.de/nrw/krefeld/oberbuergermeister-kontert-kritik-an-martin-linne_aid-26531599

Das Linne auch in Krefeld bereits Neubaugebiete für Düsseldorfer verteidigte lesen Sie hier:

https://rp-online.de/nrw/staedte/krefeld/politik-bringt-wiesenhof-auf-den-weg_aid-20600579

Und dass die NRW.urban eng mit der BEG NRW (Sechs-Seen-Wedau) verbandelt ist sehen wir hier:

http://nrw-flaechenpool.de/impressum/

Lesen Sie auch:

http://www.rottenplaces.de/main/nrw-urban-und-walas-besiegeln-phoenix-west-kaufvertrag-34763/

https://e-metropole.ruhr/world-of-walas/

Sagürnchen will die Wäldchen plattmachen

Bruno Sagurna, Chefchen des SPD-Fraktiönchen in Duisburg regt sich auf und mahnt, dass man unbedingt die Wäldchen und Bäumchen in Obermeiderich fällen müsste, weil man ja die Grundstückchen für Investörchen braucht. Ungedingt.

https://www.waz.de/staedte/duisburg/nord/sagurna-mahnt-bei-waeldchen-glaubwuerdigkeit-an-id216433287.html

Anmahnen von Glaubwürdigkeit, ja das steht dem Herrnchen gut zu Gesichtchen. Ich verweise mal auf die beiden niedlichen Malindi und Amboseli von 2011:

https://rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/als-malindi-in-die-schlagzeilen-geraten_aid-17760191

Mehr muß dazu nicht geschrieben werden.

Gruß

Euer Michaelchen

 

TOTALE TOTALVERARSCHUNG

Grüne und Linke stossen vor und SPD und CDU sind wohlwollend. Tja, was so klingt wie der Beginn eines schlechten Pornos ist die Kurzfassung einer Idee im Zusammenhang mit Duisburgs (Vor-)Gärten. Die nämlich werden von einigen Zeitgenossen zunehmend einfach nur mit Steinen gestaltet. Damit das Ganze eine angenehme Begründung erhält, nennt man das dann Steingarten. Das schadet der Biodiversität. Klar, sehe ich ein, sehen wir alle ein.

https://www.waz.de/staedte/duisburg/stadt-duisburg-soll-kuenftig-oede-steingaerten-verbieten-id216418875.html

Doch ganz ehrlich, was soll das, nun auf den „kleinen Leuten“ rumzuhacken und zu versuchen uns alle TOTAL ZU VERARSCHEN?

Wer hat denn die Baumschutzsatzung abgeschafft, 150 Bäume im Kantpark gefällt, jüngst das Wäldchen am Kaßlerfelder Kreisel gerodet? Wer hat vor, weiterhin Natur-, Waldflächen und Landschaftsschutzgebiete zu bebauen, wer hat nicht dafür gesorgt das riesige Logistik-Hallen die Landschaft versiegeln, ohne Auflagen zu veranlassen die Dächer zu begrünen? Wer hat trotz all der vielen Masterpläne nicht auch einen Masterplan „Urban Gardening“ erstellt?

Wer hat beim Projekt Sechs-Seen-Wedau nachverdichtet – von 1.800 auf 3.000 Wohneinheiten?

Wer spricht beim Innenstadt-Pakt lediglich von Blumenkästen?

Wer erwähnt bei SmartCityDuisburg nicht einmal auch das Thema „Green“?

Wer findet den neuen Toeller-Bau „Mercator One“ vor dem Bahnhof so toll, obwohl nicht ein bisschen „grün“ zu sehen sein wird und hat dafür zig Bäume fällen lassen ( u.a. Dr. Krumpholz – Bündnis 90/Die Grünen)?

Na, Ihr doch, die Ihr jetzt für all den Scheiß die bestrafen wollt, die es Euch im Prinzip nur nachmachen.

Der Fisch stinkt vom Kopf, seid also vorbildlich, dann könnt Ihr auch Erwartungen an andere haben!

Ach ja, falls nun von den kleinen Parteien irgendein Gejammer kommt, dass die hiesige Groko Euch im Rat immer überstimmt: Dann tretet doch aus dem Rat aus.  Ist dann ja eh egal. Aber die knapp 500 EU pro Monat pro Ratsmitglied und die 22 EU Sitzungsgeld, die gibt es dann nicht mehr. Und auch kein Freibier mehr.

Diese verlogene Scheisse ist ja nicht zu ertragen.

In Duisburg fehlen 600 KITA-Plätze

Grosser Engpass bei Duisburgs freien Plätzen für Kids in den rund 200 bestehenden KITAS.
Es fehlen laut neuester Bestandsaufnahme inzwischen 600 Plätze.
Der Grund: Durch steigende Geburtenzahlen und Zuwanderung ist die Zahl der unter Dreijährigen um fast 400, die der Drei- bis Sechsjährigen um 500 angestiegen. Das würde auch bedeuten man braucht sechs neue KITAs. Wieso die Verwaltung das erst jetzt in der Größenordnung bemerkt ist mir schleierhaft. Geburten werden i.d.R. gemeldet und erfasst, ebenso wie Zuzüge von Flüchtlingen aus Kriegsgebieten sowie von Familien aus anderen Städten. Dass das Ganze einhergeht mit entsprechendem Personalbedarf dürfte klar sein. Ebenso, dass dann künftig auch die Einschul-Zahlen entsprechend steigen werden.

https://www.waz.de/staedte/duisburg/grosser-engpass-droht-duisburg-braucht-600-neue-kita-plaetze-id216408391.html

Ach ja, vom Rechtsanspruch auf einen KITA-Platz haben die in Duisburg Verantwortlichen wohl noch nie nix gehört.

Neues von der ehemaligen Benzolfabrik Usedomstraße in Duisburg-Neumühl

Gastbeitrag von Ulrich Scharfenort

Ich hatte ja bereits ein wenig geschrieben zu dem Thema, alles aus öffentlich zugänglichen Informationen.
Inzwischen habe ich weiteres öffentliches Material ausgewertet.

So scheint der Luftangriff am 26.03.1943 auf die Zeche Neumühl stattgefunden zu haben und dabei auch die zugehörige Benzolfabrik beschädigt worden zu sein. Diesem Dokument kann man allerdings auch
noch weitere Informationen entnehmen
. Nicht nur Reinbenzol ist bei dem Luftangriff entwichen, sondern auch 30 t Schwefelsäure (66 %), 15 t Natronlauge und 25 t Gumaronharz. Die Schwefelsäure und die Natronlauge
könnten sich zumindest teilweise neutralisiert haben. Problematischer dürfte das Gumaronharz sein. Der Bericht spricht zwar von vernichtet, allerdings dürften neben dem Benzol auch das Gumaronharz im Boden zurückgeblieben sein. Viele Informationen zu Gumaronharz finden sich im Internet nicht, weshalb ich Aussagen darüber, ob sich dieses an den Boden bindet oder doch eher eindringt, nicht substanziert zu treffen vermag. Ich würde spekulieren, dass das Benzol den Harz lösen könnte und
dadurch mobilisiert und über große Bereiche im Boden verteilt. Beim Abbau könnten hier weitere Stoffe entstehen.

Selbst die FDP erwähnte hier die Gesundheitsgefährdung aus dem Boden. Dies war im Jahre 2007. Im Haushaltsplan für 2008 tauchte unter dem Punkt: „Betrieb der Sanierungsanlage der ehemaligen
Benzolfabrik Duisburg-Neumühl/Gemeinschaftsgrundschule Usedomstr. 17“ auch einiges an Finanzmitteln auf. 41.000 Euro pro Jahr.

Es ist fraglich, warum die Bevölkerung dafür aufkommen muss und nicht wie das Gesetz es vorsieht, die Verursachenden. An anderer Stelle in dem selben Dokument stehen dann allerdings noch einmal 150.000 Euro für Baumaßnahmen jährlich. Hier dürften etliche Million aus Steuern bezahlt worden sein, die eigentlich zu Lasten der Verursachenden gehen sollten.
Ebenfalls aufgeführt wird der Punkt: „Sicherstellung der gefahrlosen Nutzung der Grundschule Usedomstr. 19 in Duisburg-Neumühl“. Stellt sich die Frage, ob diese Schule wirklich gefahrlos nutzbar war. Bei krebserregenden Stoffen gibt es keinen Grenzwert unterhalb dessen kein Krebs entstehen kann.

In 2007 scheint die Bezirksregierung Düsseldorf mehr als 700 000 Euro bereitgestellt zu haben. Wobei die Finanzierung durch die verschiedenen Zahlen sehr unübersichtlich erscheint.

Wenn man allerdings in diesem Dokument aus 2010 auf Seite 25 mal die Grundwasserfahne anschaut, wird man feststellen, dass in dem Bereich von Neumühl ein riesiges Gebiet belastet ist.

Etwas später schimpfte BL auf die Verwaltung, weil diese auf Nummer sicher ging. Ich würde meine Kinder jedenfalls nicht in eine Schule schicken, die derartig vorbelastet ist. Man hätte die Räumlichkeiten damals ja der BL anbieten können, um zu schauen, ob diese die nutzen würden. Denn in 2009 heißt es in diesem Artikel, dass es schwere Belastungen gab und wer weiß, ob nicht auch noch gibt – aus der Benzolblase. Im Artikel steht zwar etwas von deutlich niedrigeren Werten, allerdings bleibt unklar, was bei der Sanierung genau gemacht wurde. Etwa ob nur Oberboden ausgetauscht wurde oder mehr. Und nicht zuletzt scheint das Thema auch heute noch nicht erledigt zu sein.

Die Sporthalle der Grundschule wurde gemäß diesem Bericht auf ‚DerWesten‘ für Asylbewerbende genutzt. Auf dem Bild sieht man eine Anlage, die mir stark nach einer der Anlagen für die „Reinigung“ des Bodens aussieht.

Ich bin gespannt, was sich hier noch alles für Abgründe im Duisburger Boden auftun.

Volksinitiative „Strassenbaubeitrag abschaffen“: Danke vom Bund der Steuerzahler NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

mehr als 300.000 Unterschriften für unsere Volksinitiative sind bisher bei uns eingegangen. Der Druck auf die Verantwortlichen im Landtag wächst also zunehmend. Ausgerechnet eine bürgerliche Mehrheit droht ins politische Abseits zu geraten. Trotzdem muss irgendwann Schluss sein, Unterschriften zu sammeln.

Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen wird sämtliche Unterschriften an die Gemeinden weiterleiten, damit die Wahlberechtigung der Unterstützer nachgewiesen werden kann. Dazu ist es notwendig, sämtliche Unterschriftslisten bis Ende März 2019 an den Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen zu senden.

Mehr als 300.000 Unterschriften zu sortieren und Listen mit Mehrfach-Kommunen zu kopieren dauert seine Zeit. Die Mitarbeiter der Geschäftsstelle werden an den folgenden Samstagen diese zusätzliche Arbeit durchführen. Wir wollen, dass keine Unterschrift verloren geht.

Im Anschluss an die Prüfung durch die Gemeinden werden wir sämtliche Unterschriften dem Landtagspräsidenten übergeben. Darüber werden wir Sie rechtzeitig vorher informieren.

Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen dankt all den Unterstützern der Volksinitiative „Straßenbaubeitrag abschaffen“. Ohne Ihre Hilfe, die Hilfe von zigtausenden Helfern vor Ort, ohne die Hilfe von hunderten Organisationen vor Ort, ohne die Hilfe von Verbänden wie dem Verband Wohneigentum, dem Verband Haus und Grund sowie dem Rheinischen Landwirtschafts-Verband hätten wir die mehr als 300.000 Unterschriften nicht erreicht. Nochmals vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Heinz Wirz
Vorsitzender

P.S. Der enorme Zuspruch zur Volksinitiative hat unser dafür vorgesehenes Budget weit überschritten. Ihre steuerlich absetzbare Spende könnte für einen Ausgleich sorgen.

Bund der Steuerzahler NRW e.V.
Schillerstraße 14
40237 Düsseldorf
Tel.   0211 99 175 16
Fax   0211 99 175 50
aktion@steuerzahler-nrw.de
www.steuerzahler-nrw.de

DuisburgKontor antwortet – genau nach 30 Tagen – welch ein Wunder – Hallejuja!

Am 6. Januar hatte ich zum wiederholten Mal DuisburgKontor angeschrieben. Bisher unter Peter Joppa ohne Erfolg. Also dachte ich mir mit dem neuen Mann Uwe Kluge an der Spitze könnte es klappen. Ich glaube aber, mein Satz der in der Einleitung mit „Ansonsten …“ beginnt, hat seine Wirkung entfaltet.

Hier mein Schreiben vom 6.1. – weiter unten die Antworten von DuisburgKontor:

Frohes Neues Jahr und Guten Morgen,

ich habe folgende Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz NRW (kurz IFG) und bitte Sie diese binnen 30 Tagen zu beantworten.
Ansonsten werde ich mich mit der Anfrage direkt an den Rat der Stadt wenden, da die Stadt Duisburg Haupt- bzw. Allein-Gesellschafterin von DuisburgKontor ist.

1. Welche Vergütung erhält Herr Kluge per anno?
2. Welche Vergütung erhält Herr Krützberg per anno?
3. Wird Herrn Kluge ein Firmenfahrzeug zur Verfügung gestellt, wenn ja welches und wie wird es abgerechnet, nach Dienstwagenrichtlinie der Stadt?
4. Wird Herrn Krützberg ein Firmenfahrzeug zur Verfügung gestellt, wenn ja welches und wie wird es abgerechnet, nach Dienstwagenrichtlinie der Stadt?
5. Welche Einnahmen(Umsatzhöhe) wurden mit dem Weihnachtsmarkt 2018 erzielt und welche Ausgaben entstanden durch den Weihnachtsmarkt 2018 und wie sieht daher der Saldo aus?
6. Bitte senden Sie mir die 2018er-Liste der Anmietungspreise für die Weihnachtsstände zu?
7. Gibt es einen laufenden Vertrag mit Ströer über die Vermarktung von Aussenwerbeanlagen in Duisburg durch Ströer? Wenn ja, ist dieser ausgeschrieben worden? Ist er nur mit Ströer geschlossen oder gibt es noch andere Vermarkter?
8. In einem spruchreif-Interview hat Herr Kluge kürzlich darüber gesprochen das Marketing der Stadt künftig von DuisburgKontor aus federführend zu „initiieren“? Gibt es dazu einen „Auftrag“/ein Placet des Rates der Stadt?
9. Welche Aufgaben hat Herr Krützberg als 2. GF? Reicht ein GF nicht aus? Ist Herr Krützberg nicht bereits mit wichtigen Verwaltungsaufgaben(plus AR der wfbm) ausreichend beschäftigt? Ist Herrn Kluge damit uU ein direkter „Aufpasser“ zur Seite gestellt?

Danke vorab und gutes Gelingen weiterhin.

Gruss

www.duistop.de
c/o Michael Schulze

 

Und hier die Antworten vom 7.2. von DuisburgKontor:

Sehr geehrter Herr Schulze,

Gestützt auf das IFG NRW haben Sie mit E-Mail vom 06.01.2019 verschiedene Fragen an die Duisburg Kontor GmbH gerichtet.

Nach Prüfung Ihres Schreibens möchten wir Ihnen Folgendes mitteilen:

Fragen 1 und 2:

Alle Informationen auf Grundlage des Transparenzgesetzes werden von der Duisburg Kontor GmbH und der Duisburg Kontor Hallenmanagement GmbH  der Gesellschafterin Stadt Duisburg zur Verfügung gestellt und von dort für alle Gesellschaften im Konzern Stadt Duisburg zentral veröffentlicht.

Anmerkung von mir: Weiß ich alles, doch Kluge ist zu neu und Duisburg zu langam was die Publikationen angeht. Wenn er soviel bekommt wie Joppa, dann müssten es ca. 180.000 EU p.a. sein.

Fragen 3 und 4:

Herrn Kluge wird ein Dienstwagen auf Grundlage der Dienstwagenrichtlinie zur Verfügung gestellt.

Herrn Krützberg wird kein Firmenfahrzeug zur Verfügung gestellt.

Anmerkung von mir: Eine Dienstwagenrichtlinie liegt mir vor. Die habe ich mir aber anderswo besorgt. Welchen Wagen Herr Kluge fährt und zu welchen Konditionen wissen wir aber immer noch nicht. Vllt. gibt es auch mehrere Richtlinien!?

Fragen 5 und 6:

Wir dürfen um Verständnis bitten, dass diese Fragen mit Blick auf die Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gemäß § 8 IFG NRW nicht beantwortet werden können. Die Voraussetzungen für einen Informationszugang sind hier nicht gegeben. Insoweit überwiegen die schutzwürdigen Belange der Betroffenen das Informationsinteresse.

Anmerkung von mir: Ganz ehrlich, wieso können diese Zahlen Betriebs- und Geschäftsgeheimniss sein? Betroffene sind wir, denn uns gehört Duisburg und Duisburg gehört DuisburgKontor. Und wie werden dann Mietverträge mit den Händlern abgeschlossen? Wieso dürfen die Konditionen erfahren und wir nicht?

Fazit: Fadenscheinige Ausreden.

Frage 7:

Es besteht nur ein entsprechendes Vertragsverhältnis  mit der Firma DSM Deutsche Städte Medien GmbH. Eine Ausschreibung ist nicht erfolgt.

Anmerkung von mir: Nebelkerze. Die DSM gehört (zu) Ströer einem der grössten bzw. der grösste Aussenwerber in Deutschland.  Zu diesen Verträgen gibt es in inzwischen kartellrechtliche Vorgaben. s. https://www.derwesten.de/staedte/essen/die-stadt-essen-vergibt-alle-werbeflaechen-neu-id9341442.html

Frage 8:

Wir dürfen auf die  Mitteilungsvorlage Drucksache-Nr. 18-1371 verweisen.

Anmerkung von mir: Anstatt mir mal den Link zu senden, nur die Nennung der Drucksache, die man bei dem Scheiss-Ratsinfosystem aber auch nicht sofort findet.  Ich hab echt keinen Bock meine Zeit damit zu verschwenden.

Also egal. Da steht wahrscheinlich eh nur Mist drin.

Frage 9:

Die Aufgabenverteilung ist im nicht öffentlichen Geschäftsverteilungsplan geregelt. Darüber hinausgehend kann die Erstellung einer Information, die zudem eine Wertung enthalten würde, nach § 4 Abs. 1 IFG NRW nicht beansprucht werden.

Anmerkung von mir: Nicht öffentlicher Geschäftsverteilungsplan, soso. Dann steckt Euch den mal sonstwohin! Ich muß aber gestehen, meine Frage war natürlich absichtlich so gestellt, so dass sie gar nicht anders antworten konnten. Die Antwort gibts schon in der Frage. Q.E.D.

Hochachtungsvoll

DuisburgKontor

Wäldchen am Kaßlerfelder Kreisel komplett gerodet

Es ist amtlich: Das Wäldchen am Kaßlerfelder Kreisel wurde in der letzten Woche abgeholzt und die Brachfläche wird nun zur Vormontage der Bauteile des Karl-Lehr-Brückenzuges genutzt. Das Ganze könnte auch woanders stattfinden, das Stückchen Natur hätte nicht zerstört werden müssen.

Simone und Phillip Stein, die ganz in der Nähe wohnen, haben den Vorgang am 31. Januar fotografisch festgehalten. Ein paar Bilder gibt es weiter unten.

Die äusserst umstrittenen Fällungen im Kaßlerfelder Waldstück begannen an diesem Donnerstag bereits um 09:47 Uhr, während die am selben Tag stattfindende Unterrichtung der Bezirksvertretung noch gar nicht beendet war.

https://sessionnet.krz.de/duisburg/bi/si0057.asp?__ksinr=20067579

https://sessionnet.krz.de/duisburg/bi/getfile.asp?id=1606228&type=do

Auch wurden alle Bäume abseits der Alleen am Rand gefällt. Die 11 jungen Bäume, die eigentlich umgesiedelt werden sollten, sind nicht mehr vorhanden. Es wird wohl kein Baum umgesiedelt, denn es wurden alle Gehölze restlos gefällt.

Der Park, der ebenfalls weiter begehbar bleiben sollte, bis eine Umgehung für Fußgänger zum Ruhrradweg geschaffen würde, ist nun komplett eingezäunt.

Ja so geht Demokratie in Duisburg.

Noch vor zwei Tagen berichtete ich über die merkwürdigen Vorgänge um die Vorinformationen von SPD und CDU genau bei dieser Sitzung der  Bezirksvertretung Mitte. Nun müssen wir erfahren, dass selbst Entscheidungen nicht beachtet werden.

In einem Land und einer Stadt weit hinter dem letzten Point-Of-No-Return, irgendwo auf dieser Welt, würde dann wahrscheinlich irgendein Arschloch aus irgendeiner Arschloch-Partei oder -Fraktion grossmäulig aufstehen und poltern:  Ihr könnt uns mal mit Eurem Naturschutz-Gejammer, wir sind hier am Ende der Welt, wen juckt’s?

Zum Glück sind wir in Duisburg, hier gibt es keine Arschlöcher in Arschloch-Parteien- und -fraktionen. Hier sitzen Menschen die ab und zu mal Fehler machen. Übermittlungsfehler bei Datum und Uhrzeit – zum Beispiel. Oder 11 Bäume nicht so zu kennzeichnen, dass sie stehenbleiben. Was bedeuten schon elf kleine Bäumchen?

Fotos: © Simone und Phillip Stein 2019