Fragen an das Umweltministerium zum LANUV in Duisburg

Guten Abend,

ich habe folgende Presseanfrage das LANUV in Duisburg betreffend:

1. Ich habe aus der Presseabteilung des LANUV folgende Informationen bereits vor Jahresfrist (kurz nach dem Einzug in Duisburg) erhalten:

a) die Kaltmiete beträgt 24,50 EURO / qm

b) die Mietvertragslaufzeit beträgt 19 Jahre

c) die Gesamtmietfläche(Büros/Labore) beträgt rund 17.000 qm plus Parkhaus

Sind diese Angaben korrekt?

2. Man wollte mir bis heute trotz mehrfacher Anfragen und Erinnerungen und trotz Hinweisen auf die Auskunftspflicht gemäß Pressegesetz NRW folgendes nicht mitteilen:

a) Wie es dazu kommen konnte das keine europaweite Ausschreibung bzgl. des Neubaus bzw. der Anmietung erfolgte.

b) Warum unbedingt dort in der Nähe des Bahnhofs Duisburg gebaut und gemietet werden musste.

c) Warum diese hohe Miete gezahlt wird wenn der Gewerbemietspiegel in Duisburg bei vergleichbarer Ausstattung lediglich Miethöhen um die 14,50 EURO max. auswies.

d) Wer letztlich (Person/en und Name/n) diese Entscheidungen von a) bis c) getroffen und zu verantworten hat.

Bitte geben Sie mir die Antworten auf a) bis d). Danke sehr.
Mit freundlichem Gruß
www.duistop.de
Stadtmagazin
Michael Schulze

Fragen an Ministerin Scharrenbach zu 6-Seen-Wedau

Guten Abend Frau Scharrenbach,

da mir die Stadt Duisburg, sämtliche Dezernate, die verantwortliche Gebag als Flächenentwicklerin und auch die BEG-NRW  in Sachen 6-Seen-Wedau keinerlei Antworten geben, was gemäß Pressegesetz NRW eigentlich nicht sein dürfte, wende ich mich an Sie.

Sie hatten sich persönlich in der Vergangenheit bereits für 6-Seen-Wedau „stark“ gemacht.

Da ich bereits mehrfach auf mögliche Bodenverunreinigungen bzw. -verseuchungen hingewiesen hatte, das Internet ist voll von Hinweisen auf solche Belastungen auf ehemaligen Bahnflächen/Bahnkonversionsflächen (bundesweit), mir die oben erwähnten Stellen wie beschrieben keine Auskunft geben, ich aber immer wieder Anfragen von besorgten BürgerInnen auch aus Düsseldorf erhalte, möchte ich Sie persönlich nochmals um eine klare Stellungnahme bzw. Beantwortung folgender vier Fragen bitten:

1. Ist die gesamte Fläche von 6-Seen-Wedau unbedenklich hinsichtlich etwaiger Bodenbelastungen, Minen und Munitionsmaterial, Grundwasserbelastungen?

2. Kann man, wenn man dort wohnt, seine (Klein-)Kinder unbedenklich draußen spielen lassen, kann man dort Kräuter und Gemüse anpflanzen, braucht man dort keine Grabetiefen für Pflanzungen beachten?

3. Ist es folglich nicht notwendig als ErwerberIn eines Grundstücks den Verkäufer in die Pflicht zu nehmen vertraglich die Unbedenklichkeit des Grundstücks in Bezug auf Belastungen jedweder Art (wie zuvor geschildert)  zu bestätigen?

Die nächste Frage betrifft die neue Lärmschutzwand:

4. Ist es wirklich notwendig eine derartige Lärmschutzwand (entlang der Bahnlinie) , mit diesen Ausmaßen und mit diesem Aussehen wie sie derzeit gebaut wird, dort zu errichten?

Vielen Dank.

Mit freundlichem Gruß

www.duistop.de
Stadtmagazin
Michael Schulze