Guten Tag Herr Jäger und Guten Tag Herr Bischoff,
Guten Tag Frau Philipp und Guten Tag Herr Börner,
bei sog. Share Deals, also Immobilienverkäufen bei denen die eigentlichen Objekte in Immobiliengesellschaften „verpackt“ sind, fällt i.d.R. keine Grunderwerbssteuer an.
In diesen Fällen kann die Stadt i.d.R. auch kein Vorkaufsrecht geltend machen.
Deshalb meine Fragen an Sie als Duisburger BundestagskandidatenInnen 2021:
SORRY:
Die Fragen fallen leider weg, da ich Sie weder für kompetent noch sonstwie tauglich halte zu dem Thema Fragen zu verstehen noch diese zu beantworten.
Aktuelle Gesetzes-Infos zu Share Deals:
Mit freundlichem Gruß
www.duistop.de
Michael Schulze