Gesponserte Karnevalssitzungen der Stadtwerke Duisburg (SWD) – Fragen an den Sprecher der DVV

Guten Abend Herr Blaszewski,

im folgenden DUISTOP-Beitrag (s.u. Link) gehe ich auf zwei Karnevalsevents, gesponsort von der Stadtwerken Duisburg, ein.

Einmal im Jahr 2024 und einmal in diesem Jahr (am 5.2.).

http://www.viewww.de/123/duistop-forum/2025/02/07/karneval-in-duisburg-ii-und-noch-eine-jecken-party-im-steinhof-heisse-sache-wegen-stadtwerke-bzw-dvv/

Dazu habe ich einige Fragen. Die in dem Beitrag erwähnten zwei WAZ-Beiträge aus 2025 und 2024, auf die ich mich u.a. beziehe, habe ich als Screenshots beigefügt.

https://www.waz.de/lokales/duisburg/article408246130/jeck-op-strom-grosse-karnevalsparty-im-steinhof-begeistert.html

https://www.waz.de/staedte/duisburg/article241509916/Karnevalsparty-nur-fuer-geladene-Gaeste-sorgt-fuer-Zuendstoff.html

Meine Fragen:

1. Ist es korrekt, dass der Eintritt zur besagten Karnevals-Veranstaltung im letzten Jahr (2024) im Steinhof kostenfrei war und durch die SWD gesponsert wurde?

2. Wenn ja zu 1.): Wurden die Einladungen zum Event alle vom HDK-Hauptausschuss des Duisburger Karnevals verteilt oder auch von den SWD?

3. Zu 2.) und den vom HDK verteilten Einladungen: Gab es dazu Vorgaben, z.B. eine Wunschliste (Gästeliste) mit Namen seitens der SWD?

4. Zu 3.): Warum luden die SWD nicht sämtlichst selbst ein?

5. Wurde durch das gesamte Vorgehen, ob mittels HDK oder nicht, gegen die für die SWD geltenden Compliance-Regeln der Muttergesellschaft DVV verstossen?

6. Wurde durch das gesamte Vorgehen, ob mittels HDK oder nicht, gegen u.a. den §331 ff. des StGB verstossen?

7. In diesem Jahr (2025) wurden die Eintrittskarten angeblich verkauft. War dies in allen Fällen so oder gab es auch für bestimmte Personen ev. samt Anhang Ausnahmen – erhielten diese also freien Eintritt?

8. Zu 7.): Um welche Personen ev. samt Anhang handelte es sich und warum wurden sie bevorzugt?

9. Zu 7.)+8.): Wurde durch das gesamte Vorgehen gegen die für die SWD geltenden Compliance-Regeln der Muttergesellschaft DVV verstossen?

10. Zu 7.)+8.): Wurde durch das gesamte Vorgehen gegen u.a. den §331 ff. des StGB verstossen?

Gruß

DUISTOP

www.duistop.de

Duisburger Stadtmagazin seit 2018

Michael Schulze

 

Karneval in Duisburg II: Und noch eine Jecken-Party im Steinhof – HEISSE Sache wegen Stadtwerke bzw. DVV

Im letzten Beitrag vor diesem hier ging es um eine Karnevalsparty der Lebenshilfe bzw. das Sponsoring derselben. Dazu habe ich einige Fragen formuliert und bereits an die Lebenshilfe geschickt, hier nun geht es um eine wesentlich HEISSERE Sache.

So feierten auch in diesem Jahr die Stadtwerke erneut eine grosse Jecken-Sause im Steinhof bzw. sie sponsorten das Ganze. Der Steinhof ist wohl als Event Location ziemlich beliebt, kein Wunder vielleicht, denn dort ist Stefanie Link, die Gattin unseres OB, in leitender Position beschäftigt.

Das ist allerdings nur eine ECHTe Nebensache.

Vielmehr geht es um dies hier: In diesem Jahr wurden die Eintrittskarten, wie es zum Beispiel der WAZ aktuell zu entnehmen ist …

https://www.waz.de/lokales/duisburg/article408246130/jeck-op-strom-grosse-karnevalsparty-im-steinhof-begeistert.html

… zum Großteil verkauft, was auch immer das heisst, anscheinend haben eventuell einige Leute die Karten doch geschenkt bekommen. Und genau auf die kommt es an. Eine Liste habe ich nicht, aber eine Vermutung.

Im letzten Jahr lief das anders ab und sorgte für viel Unmut, wahrscheinlich bei den Zukurzgekommenen. Und da die WAZ gerne über solche Events berichtet, auch diesmal wieder ein Rückgriff auf ihre Berichterstattung von vor fast genau einem Jahr:

https://www.waz.de/staedte/duisburg/article241509916/Karnevalsparty-nur-fuer-geladene-Gaeste-sorgt-fuer-Zuendstoff.html

Der Unterschied zu diesem Jahr: Die Stadtwerke, Tochter der DVV, die wiederum der Stadt gehört,  übergab als Sponsorin die Eintrittskarten an den HDK, den Hauptausschuss des Duisburger Karnevals. Der wiederum verschenkte sie anscheinend. Zitat aus der WAZ:

Karten gab es keine im freien Verkauf. Nur wer eine Einladung hatte, durfte mitfeiern. Und das taten neben der DVV-Konzernspitze um den Vorsitzenden der Geschäftsführung Markus Wittig, Vertretern der Stadt – allen voran Oberbürgermeister Sören Link – und städtischer Tochter-Gesellschaften sowie Karnevalisten nicht zuletzt auch DVV-Geschäftskunden. Der HDK durfte nach Angaben des DVV-Sprechers Ingo Blazejewski etwa die Hälfte der insgesamt 400 Gäste einladen.

Entscheidend ist dieser Satz:

Der HDK durfte nach Angaben des DVV-Sprechers Ingo Blazejewski etwa die Hälfte der insgesamt 400 Gäste einladen.

Entscheidend ist dieses Wort:

einladen

Was mit der anderen Hälfte geschah weiß ich noch nicht.

Gucken wir uns in dem Zusammenhang mal den Verhaltenskodex der Stadtwerke an, die auf den Kodex der Mutter DVV verweist.

https://www.stadtwerke-duisburg.de/privatkunden/wir-fuer-duisburg/sponsoring

https://www.dvv.de/fileadmin/Inhalte_DVV/Konzern/Corporate_Governance/DVV_Verhaltenskodex.pdf

Und wenden uns dabei der Seite 5, rechte Spalte zu (Zitat/Auszug):

Geschenke an Beschäftigte von staatlichen Institutionen dürfen
– entsprechend den Richtlinien im öffentlichen Dienst – über
einfache Präsente wie Werbeartikel nicht hinausgehen. Da die
Gewährung von Zuwendungen zur „Klimapflege“ bei Amts-
trägerinnen und Amtsträgern bereits strafbar sein kann,
sollte ein solches Verhalten grundsätzlich unterlassen werden.

Laut WAZ amüsierten sich in diesem Jahr u.a. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas, Staatssekretär Mahmut Özdemir, Oberbürgermeister Sören Link und Stadtdirektor Martin Murrack im Steinhof.

Und wer amüsierte sich 2024 mit einer womöglich geschenkten Eintrittskarte (und ev. mehr), die über den Umweg HDK, bezahlt von der DVV oder der Tochter Stadtwerke, in einladender Weise ausgegeben wurde?

Nur nebenbei: Bestechung von Amtsträgern etc. beginnt schon bei Kleinigkeiten und verjährt erst nach fünf Jahren.

Zitat des BGH:

Zuwendungen an Amtsträger, die der „allgemeinen Klimapflege“ oder „politischen Landschaftspflege“ dienen, sind nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig strafbar als Vorteilsgewährung an Amtsträger gemäß § 333 StGB und als Vorteilsnahme durch den Amtsträger gemäß § 331 StGB.

Die Abschlussfrage lautet also:

Haben 2024 und auch 2025 Amtsträger ihre Karnevals-Eintrittskarten selbst bezahlt? Wenn nicht, dann handelt es sich u.U. um eine Straftat, womöglich mit Wiederholung. Betroffen wären dann beide Seiten und ev. sogar der HDK. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Hinweise: Zu den DVV-Geschäftskunden (s.o. Zitat aus der WAZ) können auch Amtsträger zählen. Und wer weiß ob nicht auch Begleitpersonen (vielleicht Verwandtschaft 1. Grades) von Amtsträgern in den Vorzug und Genuss von kostenlosem Eintritt kamen, was die Höhe der Zuwendung möglicherweise nochmals steigert. Stadtratsmitglieder sind nicht per se Amtsträger, sondern überwiegend Mandatsträger.  Zu Letzteren gibt es aber auch entsprechende Paragraphen im StGB ( §108e).

Ich schreibe die Verantwortlichen und mögliche Betroffene nun möglichst alle sukzessive an. Da die Wortlaute unterschiedlich sein werden und um nicht einseitig und vorzeitig Verdacht zu erzeugen lasse eine Wiedergabe meiner Anschreiben diesmal weg. Sie können sich sicherlich denken was jeweils sinngemäß drinsteht. Ich berichte wieder wenn ich Reaktionen bzw. Antworten habe.

Übrigens:

Da ich oben Bärbel Bas und Mahmut Oezdemir erwähne noch Folgendes: Beide haben mir auf eine Anfrage vor Wochen versichert die Eintrittskarten für die Spiele des MSV selbst zu bezahlen, OB Link blieb mir die Antwort bis jetzt schuldig. Typisch, er reagierte gar nicht, so wie immer.

Bei solchen Vorfällen muss ich automatisch, dagegen kann ich mich kaum wehren, immer an diese kleine Quittung denken:

Hinweis:

Wer mehr über das Thema in juristischer Hinsicht erfahren will sucht per google oder chatGPT den §331 ff. StGB. Und in Fachkommentaren dazu kann man leicht in Erfahrung bringen, dass alles was über simple Höflichkeit und übliche Gefälligkeit (Tasse Kaffee oder Tee, …) gegenüber AmtsträgernInnen hinausgeht gemäß §331 ff. StGB strafbar ist.

 

Karneval in Duisburg: Grosse Feier im Steinhof – Fragen an die Lebenshilfe

Guten Abend,

kürzlich feierte die Lebenshilfe im Steinhof zusammen mit dem Hauptausschuss Duisburger Karneval (HDK) eine grosse Karnevalsparty. U.a. die WAZ berichtete darüber bzw. stellte etliche Fotos ins Netz: https://www.waz.de/lokales/duisburg/article408217190/lebenshilfe-feiert-karnevalsparty-in-duisburg-39-froehliche-fotos.html

Dazu habe ich diese Fragen:

1. Wer war Veranstalter des Events und hat die Kosten dafür übernommen sowie die Eintrittsgelder und ev. anderen Einnahmen vereinnahmt?

2. War es in bezug auf 1.) die Lebenshilfe in Gänze oder nur zu einem Teil, dann hätte ich dazu gerne im Rahmen ihres Kodex (https://lebenshilfe-duisburg.de/kodex-e-v/) eine transparente Auflistung von Kosten und Einnahmen.

3. Wie hoch waren die Eintrittsgelder und haben alle besonderen Duisburger Persönlichkeiten wie z.B. OB Link etc. ihre Eintrittskarten selbst bezahlt?

4. Laut meiner Quellen haben besonders teure Gigs stattgefunden (u.a. die Höhner), ist dies korrekt und wenn ja wie teuer war dieses Veranstaltungs- / insbesondere Musikprogramm?

5. Hat die Lebenshilfe Zuschüsse von der Stadt Duisburg oder von städtischen Beteiligungsgesellschaften für die Gesamtveranstaltung erhalten – wenn ja vom wem und in welcher Höhe jeweils?

6. Ist die Durchführung der Veranstaltung mit der Satzung der Lebenshilfe vereinbar (https://lebenshilfe-duisburg.de/wp-content/uploads/2022/09/satzung_lh_duisburg_eV.pdf), u.a. in Bezug auf die Verwendung von Mitteln für Satzungszwecke. Zitat aus der Satzung: Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

7. Ausserdem würde ich gerne wissen wie hoch der Anteil an Menschen mit Handicaps im Publikum war. Ich kann auf den WAZ-Fotos niemanden mit Handicap erkennen.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
www.duistop.de
Stadtmagazin für Duisburg 2018
Michael Schulze

 

Mehr über die Lebenshilfe Duisburg gibt es hier:

https://lebenshilfe-duisburg.de/lebenshilfe-duisburg-e-v/

Beteiligt ist die Lebenshilfe u.a. an der Duisburger Werkstatt für Menschen mit Behinderung gGmbH früher wfbm. Bei „wfbm“ dürfte es ein wenig klingeln.

https://lebenshilfe-duisburg.de/beteiligungen-e-v/

 

Doppelmoral der SPD – zumindest in NRW?

Ich schicke voraus, dass ich die Vorgänge in der letzten Woche im Bundestag nicht gross kommentieren will und werde. Ich will auch für keine Partei Partei ergreifen. Sie alle dürften wissen was ich mit „Vorgänge“ genau meine ohne dass ich alles nochmals wiederkäue was seitdem die Gazetten bundesweit auf den Titelseiten füllt.

Dass sich u.a. Scholz und die SPD über Merz‘ Vorgehen so engagiert aufregen ist wohl eher dem unleidlichen Wahlk(r)ampf geschuldet als tatsächlich echter und tiefster Überzeugung.

In der letzten Woche hatte z.B. Comedian Dieter Nuhr in seiner Sendung am Donnerstag-Abend im Ersten erklärt, wie sehr seiner Meinung nach die vorwiegend und immer noch als links eingestuften Parteien die AfD brauchen. Ich berichtete bereits.

Heute hat mir eine Leserin diesen interessanten Hinweis gemailt.

„Hallo Herr Schulze, gucken Sie mal hier (s.u. Link) in bezug auf die Doppelmoral der SPD – zumindest in NRW – Gruss Svenja M.“

https://www.facebook.com/photo/?fbid=28661903346728321&set=a.488553134490053

Aufgelistet sind 15 Anträge der SPD im NRW-Landtag, zwischen 2018 und 2023, denen lediglich die AfD zugestimmt hat.

UPPS, das provoziert geradezu diese Frage an Sarah Philipp und Frank „The Brain“ Börner sowie Benedikt Falszewski, unsere unauffälligen drei Duisburger SPD-Abgeordneten im NRW-Landtag:

Wie kann das sein, wird da mit zweierlei Maß gemessen?

 

 

Wüsts Werbung(?) und Neutralität: Ganz fixe Antwort aus der Staatskanzlei

Im letzten Herbst kassierte NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst eine Abmahnung von einem bekannten Medienanwalt in bezug auf Wüsts Missachtung des Neutralitätsgebots in einer Werbeangelegenheit (die ev. gar keine war) für ein Unternehmen aus Rheine.

Um die Sache zu klären und ein bisschen mehr Licht hineinzubringen habe ich deshalb heute früh in der Saatskanzlei angefragt, heute Mittag kam prompt die Antwort.

Hier zuerst meine Fragen, darunter die Antwort aus Düsseldorf die ein wenig stutzig macht:

Guten Morgen,

laut Pressemeldungen wie dieser

https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/wuest-so-done-werbung-unerlaubt-100.html

hat es 2024 einen juristischen Vorfall Herrn Wüst betreffend gegeben. So wurde er von einem Anwalt abgemahnt weil er seine Neutralitätspflicht verletzend für eine Anwaltsfirma warb. Herr Wüst hat daraufhin diese Werbung eingestellt und es wurde von ihm eine Unterlassungserklärung für den Wiederholungsfall abgegeben.

1. Ist dies soweit korrekt? Bitte ergänzen Sie entsprechend oder korrigieren Sie, danke.

2. Welche Absichten steckten hinter Herrn Wüsts Auftritt und Ambition als Werbe-Testimonial?

3. Warum gerade diese Firma?

4. Wie kam die Start-Up-Auszeichnung des Landes NRW für diese Firma zustande?

5. Hat Herr Wüst auch an Rücktritt gedacht, denn in der Vergangenheit gab es ähnliche Vorfälle wie z.B. in Bezug auf Herrn Möllemann und dessen Briefbogenaffäre die mit seinem Rücktritt als Bundesminister endete?

6. Wer trägt a) die Kosten für den Rechtsstreit und wer b) die Kosten für den Fall einer Wiederholung? Sollte das Land NRW (= die

Steuerzahlenden) bei a) oder/und b) belastet werden, so wüsste ich gerne auf welcher rechtlichen Grundlage.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

www.duistop.de

Michael Schulze

verantwortlicher Leiter der Redaktion

 

Hier die Antwort:

Sehr geehrter Herr Schulze,

vielen Dank für Ihre Anfrage, auf die ich Ihnen als „ein Sprecher“ antworten kann:

Aufgrund eines Missverständnisses wurde ein persönliches Zitat der Privatperson Hendrik Wüst mit dem Zusatz „Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen“ auf der Internetseite der SO DONE (Anmerkung: Name des betreffenden Unternehmens) veröffentlicht. Damit wurde der nicht beabsichtigte Eindruck erweckt, dass die Privatperson Hendrik Wüst die Initiative des privatwirtschaftlichen Unternehmens in amtlicher Eigenschaft unterstütze. Zur Vermeidung dieses Eindrucks wurde das Zitat am 22. November 2024 von der Internetseite entfernt. Das Land hat sich in der Unterlassungserklärung zur Begleichung der Kosten verpflichtet, die Erstattung ist zwischenzeitlich erfolgt.

Beste Grüße

XXX

Referent Pressestelle / Newsroom

Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen

 

Abschliessende Bemerkungen:

Die Antwort ist ein wenig unterkomplex und geht auch – wie unschwer zu erkennen ist – nicht in allen Belangen konkret auf meine Fragen ein. Wieso das Land NRW die Kosten übernahm bleibt weiterhin offen und ist nun umso fragwürdiger.

 

Werbung und Neutralität: Wüst verliert gegen Steinhöfel – wer zahlt dafür?

Die Sache ist schon etwas älter aber nachwievor top-aktuell. So berichtete u.a. der WDR am 24.11.2024 darüber, dass eine Abmahnung des bekannten Medienanwalts Joachim Steinhöfel dazu führte, dass NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst  nicht mehr für eine Anwaltskanzlei in Rheine wirbt.

https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/wuest-so-done-werbung-unerlaubt-100.html

Ich darf mal daran erinnern, dass wegen so einer ähnlichen Sache (Werbung für ein Unternehmen) ein FDP-Bundesminister in der sogenannten Briefbogenaffäre – es ging um Einkaufswagen-Chips – zurückgetreten ist.

https://de.wikipedia.org/wiki/Briefbogenaff%C3%A4re

Hendrik Wüst ist was Rücktritte generell betrifft übrigens kein gänzlich unbeschriebenes Blatt. 2010 ging es um eine Sponsoring-Affäre die u.a. mit seinem Rücktritt endete.

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/gespraeche-gegen-geld-cdu-generalsekretaer-in-nrw-tritt-wegen-sponsoring-affaere-zurueck-a-679513.html

Wie dem auch sei, Steinhöfels Vorwurf bezog sich auf Wüsts nicht eingehaltene Neutralitätspflicht.

Nicht ganz klar ist wer die Kosten u.a. für Steinhöfel trägt, Wüst oder das Land und wenn eine Unterlassungserklärung für den Wiederholungsfall abgebenen wurde, wer diese zahlt, wenn dagegen verstossen wird.

Auch Bundesminister Habeck hat sich für die Kanzlei in Rheine eingesetzt, er hat anscheinend auf ähnliche oder gleiche Vorwürfe so reagiert, dass er nicht mehr als Minister „auftrat“, sondern nur noch als Abgeordneter.

Clever oder was? Ich kann bei einer Verfehlung nicht mal eben in eine andere Haut schlüpfen. So was Ähnliches habe ich schon mal mit Kevin Kühnert bei einer Anfrage von mir erlebt. Einmal war er leitendes SPD-Mitglied und dann wieder Abgeordneter bzw. umgekehrt. Habe ich alles schriftlich.

Was die Verletzung der Neutralitätspflicht betrifft so habe ich vor einigen Wochen eine Beschwerde bei der Bezirksregierung gegen OB Link eingereicht. Anlaß und damit ausschlaggebend war sein überbordendes Engagement für den MSV (z.B. bei der letzten Geldgeberrunde). Eine Antwort aus Düsseldorf steht noch aus.

Zurück zu Herrn Wüst. Meine Fragen an die NRW-Staatskanzlei in seiner Causa lauten wie folgt:

Guten Morgen,

laut Pressemeldungen wie dieser „https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/wuest-so-done-werbung-unerlaubt-100.html“ hat es 2024 einen juristischen Vorfall Herrn Wüst betreffend gegeben. So wurde er von einem Anwalt abgemahnt weil er seine Neutralitätspflicht verletzend für eine Anwaltsfirma warb. Herr Wüst hat daraufhin diese Werbung eingestellt und es wurde von ihm eine Unterlassungserklärung für den Wiederholungsfall abgegeben.

1. Ist dies soweit korrekt? Bitte ergänzen Sie entsprechend oder korrigieren Sie, danke.

2. Welche Absichten steckten hinter Herrn Wüsts Auftritt und Ambition als Werbe-Testimonial?

3. Warum gerade diese Firma?

4. Wie kam die Start-Up-Auszeichnung des Landes NRW für diese Firma zustande?

5. Hat Herr Wüst auch an Rücktritt gedacht, denn in der Vergangenheit gab es ähnliche Vorfälle wie z.B. in Bezug auf Herrn Möllemann und dessen Briefbogenaffäre die mit seinem Rücktritt als Bundesminister endete?

6. Wer trägt a) die Kosten für den Rechtsstreit und wer b) die Kosten für den Fall einer Wiederholung? Sollte das Land NRW (= die Steuerzahlenden) bei a) oder/und b) belastet werden, so wüsste ich gerne auf welcher rechtlichen Grundlage.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

www.duistop.de

Michael Schulze
verantwortlicher Leiter der Redaktion

 

UPDATE zu Grundwasserverseuchung in Homberg

Gestern hatte ich mich kritisch zu angeblichen Fragen von hiesigen Parteien an die Stadt geäussert. Das Thema: Die nachwievor sehr vielen Unklarheiten in Bezug auf die Verseuchungen des Grundwassers durch VENATOR (früher Sachtleben) in Homberg.

http://www.viewww.de/123/duistop-forum/2025/01/24/grundwasserverseuchung-in-homberg-politik-nur-lahm-oder-unwillig-oder-beeinflusst/

Heute wurde ich wie folgt ergänzend informiert:

Sehr geehrter Herr Schulze,

wir haben länger nichts voneinander gehört, aber danke, dass Sie den Faden wieder aufgreifen!

Zu Ihrem Artikel (Link s.o.) und dem im WOCHENANZEIGER (https://www.lokalkompass.de/duisburg/c-politik/giftcocktail-in-hombergs-grundwasser-was-wird-getan_a2017998) kann ich sagen, dass die gemeinsame Anfrage der Bezirksvertretung (BV) am vergangenen Donnerstag in der BV-Sitzung behandelt wurde.

Und es gab zu den Statements der Stadt Duisburg, vertreten durch Herrn Dr. Burs (Sachgebietsleiter Grundwassersanierung, Monitoring, …), eine Reihe von kritischen Nachfragen.

Ergebnisse dieser Anfrage und der anschließenden Nachfragen sind, dass der Stadt Duisburg seit Oktober 2024 ein VENATOR-Papier zur Grundwassersanierung vorliegt, das zur Zeit geprüft wird. VENATOR verhält sich – nach städtischer Aussage – kooperativ. Aktuell hat das Grundwasser-Monitoring, die letzte Messung stammt vom Dezember 2024, keine veränderte Schadstoffbelastung ergeben. Man geht davon aus, dass eine – wie auch immer geartete – Sanierung in absehbarer Zeit keine wesentliche Abnahme der Schadstoffbelastung ergeben wird. Ein Thema war auch die Informationspolitik in dieser Sache: Die Untersagung der Grundwassernutzung in Teilen von Althomberg wurde nur im Amtsblatt sowie auf den städtischen Internet-Seiten veröffentlicht; eine direkte Ansprache der Grundstückseigentümer bzw. Anwohner per Informationsschreiben hat es weder durch die Stadt noch VENATOR gegeben. Das wurde seitens der BV bemängelt.

Die BV-Anfrage wurde übrigens mit unserer Bürgergemeinschaft Grundwasser Althomberg vorher besprochen.

Wie sich VENATOR in Zukunft verhalten wird, wenn eine Sanierungsmaßnahme mit der Stadt abgestimmt ist und damit auch die Kosten feststehen, ist schwer abzuschätzen. Da könnte auch der Mutterkonzern in den USA noch ein Wörtchen mitreden wollen …

Wir bleiben in Kontakt!

Mit freundlichen Grüßen

 

Berlin: Gelbhaar-Skandal erreicht Duisburg

Denn es gibt zumindest einen besonders auffälligen Duisburger Bundestagsabgeordneten, von zwei insgesamt, der zuletzt auch noch eine Top-Position bei den Bundesgrünen ergatterte und den derzeitigen Bundestagswahlkampf der Grünen in einem Duo managed.

Gemeint ist Felix Banaszak. Bei ihm habe ich soeben zu einem aktuellen Skandal in Berlin angefragt. Der Skandal betrifft die Führungsriege der Bundes-Grünen, also auch ihn, und reicht irgendwie bis Duisburg, denn auch hier sind Grünen-AnhängerInnen und -WählerInnen sicherlich ziemlich verdattert angesichts dessen was sich in Berlin und der Partei abspielt – um es mal gnädig auszudrücken.

Manch ein Grüner zieht schon Konsequenzen:

https://www.spiegel.de/politik/stefan-gelbhaar-oezcan-mutlu-verlaesst-gruene-wegen-gelbhaar-affaere-a-27124dd3-327b-46bb-9475-0dbbad7c4e82

Konkret geht es um den Berliner Grünen Stefan Gelbhaar der sich Ende letzten Jahres mit Belästigungsvorwürfen von mehreren Frauen aus der eigenen Partei konfrontiert sah und alles bisher vehement abstreitet.

Anscheinend gilt auch bei den Günen die Unschuldsvermutung nicht, man stellte sich wohl sofort auf die Seite der Frauen und das Ganze zog seine Kreise erwartungsgemäß bis in die Medien, hier besonders aktiv der RBB.

Der allerdings muss im Rahmen seiner Recherche und Berichterstattung über den Fall nun zugeben, seiner journalistischen Sorgfaltspflicht nicht so ganz umfänglich nachgekommen zu sein.

So ist eine eidesstattliche Versicherung einer Frau, die Gelbhaar wegen dessen Belästigung beschuldigt hat, anscheinend gefälscht worden. Die Dame existiert gar nicht und alles wurde wohl erfunden.

In dem Zusammenhang gibt es bereits einen Parteiaustritt einer anderen Frau die angeblich den Kontakt zu der vorgenannten Dame herstellte.

Soweit so krude, merkwürdig und ziemlich unprofessionell seitens des RBB. Qualitätsmedien? Angemerkt sei noch, dass man gegenüber Journalisten gar keine eidesstattliche Versicherung abgeben kann die juristisch gesehen irgendeine Auswirkung hat. Egal. Das sind Feinheiten.

Was mich aber besonders interessiert sind die weiteren Vorgänge.

Stefan Gelbhaar stand auf einem TOP-Listenplatz der Berliner Grünen für die anstehende Wahl. Den hat er nun nicht mehr inne, dafür Andreas Audretsch, die rechte Hand von Robert Habeck, noch Bundeswirtschaftsminister der Restampel und Kanzlerkandidat („Bündniskanzler“?!) der Grünen. Audretsch war übrigens sozusagen Gegenkandidat von Banaszak um dessen jetzigen Posten.

Auffällig ist, dass Audretsch auch als Journalist tätig war – u.a. beim RBB. Welch ein Zufall.

https://de.wikipedia.org/wiki/Andreas_Audretsch

Das hätte ich von Herrn Banaszak gerne mal erläutert. Meine Frage an ihn:

Gibt es in dieser Beziehung (Gelbhaar-Listenplatz-Audretsch-RBB) irgendwelche Zusammenhänge die einer transparenten Aufklärung bedürfen?

 

 

 

Vorfall auf der Gebag-Betriebsfeier im letzten Herbst: Alles immer noch total ungeklärt.

Kein Vorfall in der letzten Zeit regt die Leute so auf wie der der sich womöglich auf einer Betriebsfeier der Gebag im letzten Herbst zugetragen hat. Vor allem Frauen melden sich immer wieder bei mir um zu erfahren ob ich inzwischen mehr darüber wüsste.

Anscheinend aktuell getriggert durch so drastische Vorfälle wie die die gerade an der UNI DUE vor sich gehen. Da geht es um versteckte Kameras auf Damen-Toiletten. Und das geht viral durch alle Gazetten.

Damit niemand meint ich habe die Gebag-Sache ebenso beerdigt wie die sonstige Presse in Duisburg, die sie allerdings eigentlich nie richtig angefasst hat – man darf sich wundern warum oder auch nicht – ich bin noch dran. Doch die Reihen der von mir Befragten sind fest geschlossen.

Auch immer noch vollkommen unklar sind die Gründe für das „Ausscheiden“ des Gebag-Boss Bernd Wortmeyer – relativ kurz nach dieser ominösen Betriebsfeier.

Hier nochmals zur Erinnerung der anonyme Brief (ich habe zwei bekommen), der wohl auch an den OB gegangen sein dürfte bzw. an ihn gerichtet ist.

Auffällig ist, dass sowohl die Gebag, als auch der Aufsichtsrat der Gebag (Vorsitzender ist Bruno Sagurna von der SPD) als auch die Stadt (immerhin die Hauptanteilseignerin der Gebag) sowie führende PolitikerInnen sich zu der Sache nicht äussern. Eisernes Schweigen, ganz so als hätten die Worte (Zitat: …dass er auspackt) in dem Brief tatsächlich einen Gehalt an Wahrheit.

In Bezug auf versteckte Kameras gibt es hier ein paar Tipps:

https://www.eufy.com/eu-de/blogs/security-camera/how-to-detect-hidden-cameras

Ganz ehrlich, ich würde übrigens nicht nur in der UNI suchen, sondern auch …

Den Rest des Satzes können Sie sich ja denken.

 

Nehmen Bezirksbürgermeisterin Lieske (SPD) und die Stadt (Kinder)-Unfälle in Kauf?

Tja, die Demokratie ist ein schwieriges Geschäft, vor allem wenn man „am Ruder ist“, eine Stadt regiert und höchste Verwaltungspositionen inne hat. In Duisburg erlebe ich das seit rund sieben Jahren und wundere mich doch immer noch wie weit die Abwehrmechanismen derer in Amt und Würden anscheinend gehen um ja keine kritischen Fragen, Ideen, Anregungen, Anmerkungen udgl. zuzulassen.

In Duisburg reicht dies bis in jede Kapillare, also auch bis in die kleinste Verwaltungseinheit – „Bezirk“ genannt – hinein. Also gnadenlos vollumfassend.

Um am demokratischen Diskurs teilzunehmen kann man in Duisburg u.a., so bietet es die hiesige Politik und Verwaltung es zumindest an (Eventuell nur um demokratisch zu wirken?), sogenannte Einwohnerfragen stellen. Die ist seitens der Gemeindeordung NRW ein „KANN“, aber kein „MUSS“. In Duisburg ist es möglich – jedenfalls rein theoretisch. Dies ist mein Eindruck nachdem ich nun bereits die dritte Absage auf eine Einwohnereingabe im Bezirk Süd erhalten habe. Die habe ich wie die beiden davor pflichtgemäß laut Anleitung auf einer www.duisburg.de-Website schriftlich eingereicht. An die SPD-Genossin und Bezirksbürgermeisterin Beate Lieske.

https://www.duisburg.de/allgemein/fachbereiche/90/einwohnerfragestunden.php

Wer Beate Lieske nicht kennt, hier ein erster eindrücklicher Eindruck:

HERZ AUS STAHL II

Zurück zum Thema. Es handelt sich bei meiner Eingabe inhaltlich erneut um keine Angelegenheit die mich allein betrifft, sie betrifft besonders viele hier in Bissingheim und ganz besonders „Kinder im Verkehr“.

Es stellt sich also die Frage ob Bezirksbürgermeisterin Lieske (SPD) und die Stadt besonders Kinderverkehrsunfälle in Kauf nehmen, nur um bloß keine Einwohnerfrage von mir zuzulassen? Der Respekt und die Angst vor mir muß ja wirklich abgrundtief grenzenlos sein?

Ganz ehrlich, würde ich in Duisburg beerdigt werden wollen, befürchte ich das Schlimmste was mit meinen sterblichen Resten auf ’nem städtischen Friedhof passieren kann.

Und ich bin gespannt ob sie die Sache doch noch aufgreifen aber zu ihrer eigenen machen, um dann so zu wirken als hätten sie sich geKÜMMERT, was sie bisher eindeutig nicht getan haben. Meine Eingabe belegt es. Alle vor Ort wissen es.

Nun zu meiner Eingabe und der Antwort der Stadt (sie entscheidet letztlich über die Zulassung) von heute:

Guten Tag Frau Lieske,

ich habe eine erneute Einwohnerfrage bzw. -eingabe an die BV Süd. Ich hoffe diesmal berücksichtigt zu werden.

Mein Anliegen lautet wie folgt:

In ganz Bissingheim gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, teils im Grundschulbereich (Marktplatz – Mitte) von nur 10 km/h.

Regelmässig ist zu beobachten wie trotz enger Strassen mit beidseitig geparkten Autos viel zu schnell gefahren wird.

Es ist auffällig, dass die 30er-Schilder sich lediglich im Zufahrtsbereich Bissingheims, aber nicht im Ort selber befinden.

Hier sollte dringend Abhilfe geschaffen werden. Da Sie selbst in Bissingheim leben verstehe ich zudem nicht wieso Ihnen so etwas nicht auffiel.

Zusätzlich gibt es noch sehr markante Stellen die einer Beschilderung bedürfen, in diesem Falle mit einem Rechts-Vor-Links-Hinweis. So gibt es im Ort vielfach Stellen in denen dieses Recht grundsätzlich gilt aber an manchen Stellen sollte doch zusätzlich durch eine Beschilderung darauf hingewiesen werden.

Ab der Hausnummer 309 gibt es eine Anwohnerstrasse parallel zur Bissingheimer Strasse. Sie führt auf den Südgraben zu. Wer aus der Anwohnerstrasse kommt hat Vorfahrt vor denen die den Südgraben entlang fahren. Nur wird in vielen Fällen genau dies von Autofahrenden im Südgraben nicht beachtet, zudem fahren sie wie oben geschildert zu schnell. Da sich vielfach aber auch Kinder von der Anwohnerstrasse in Richtung Sportplatz begeben, gibt es hier einen sehr neuralgischen Punkt.

https://www.google.de/maps/@51.3875338,6.8108609,20z

Ein zusätzliches Vorfahrtsschild oder ein sonstiger deutlicher Hinweis könnte erste Abhilfe schaffen.

Meine Frage:

Wird sich die BV mit dem o.g. Thema befassen, sich kundig machen was zu tun ist und für Abhilfe, sprich mehr Sicherheit sorgen?

Gruss

Michael Schulze

 

Hier die wirklich unfassbare Antwort aus dem Rathaus von heute:

Sehr geehrter Herr Schulze,

da es sich bei Ihrem Anliegen nicht um eine Angelegenheit im Sinne der Einwohnerfragestunde des Stadtbezirkes Süd handelt,

kann diese nicht auf die Tagesordnung genommen werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Im Auftrag

gez. XXX

Stadt Duisburg

Der Oberbürgermeister

Amt für bezirkliche Angelegenheiten

Bezirksverwaltung Süd

 

Urheberrechtshinweis: Bilder im Beitrag(2) von der Bissingheimer Strasse von U. Martel