Mülheim: CDU(-OB) anscheinend keinen Deut besser als SPD(-OB)

Was sich meiner Meinung nach auch für Duisburg behaupten liesse, wenn es z.B. um Transparenz geht. Einen besonders kuriosen Fall gibt es nun in unserer Nachbarstadt.

Aus Mülheim kam heute von den MBI = Mülheimer Bürger-Initiativen nämlich folgende News.

Es ist nichts so fein gesponnen …

Nach nunmehr drei Jahren kommt es doch ans Licht. Als seinerzeit Umweltamtsleiter Dr. Jürgen Zentgraf in den Ruhestand ging, schien es ausgemachte Sache zu sein, dass seine Stellvertreterin Gabriele Wegner in das Amt der Umweltamtsleitung nachrückt. Wäre da nicht die Kollegin Ulrike Bresa (GRÜNE und derzeitige OB-Kandidatin der GRÜNEN) gewesen, die sich ebenfalls um die Stelle bewarb. So weit war das auch alles in Ordnung, bis Oberbürgermeister Marc Buchholz(CDU) entschied, das Amt an Frau Bresa zu vergeben, wogegen Frau Wegner erfolgreich klagte.

Zwischenanmerkungen von DUISTOP: Wegner sah einen Verstoß gegen die Bestenauslese im Sinne des Grundgesetzartikels 33, Absatz 2. Dieser besagt: „Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“ Das Arbeitsgericht Oberhausen gab ihr Recht und urteilte, dass sie die bestgeeignete Bewerberin sei. 

„Die Politik“ erfuhr nur, dass es eine Klage gab, nicht aber, wie die Sache letztlich ausging. Frau Bresa wurde also Umweltamtsleiterin und der Fall schien erledigt.

Was nun bekannt wurde ist gleich in mehrfacher Hinsicht skandalös. Da gibt die hochverschuldete Stadt Mülheim, die auch beim Personal zu äußerster Sparsamkeit angehalten ist (sein sollte?), einen fast 6-stelligen Betrag aus, um entgegen einem anderslautenden Gerichtsurteil den Willen des OB durchzusetzen, indem die Klägerin zur Annahme eines Vergleichs nach der schon gewonnenen Klage bewegt wird. Eine solche Entscheidung – nämlich zwischen Vergleich und Umsetzung des Gerichtsurteils, sprich Vergabe der Stelle an die Klägerin – zu solchem Preis hätte in die politischen Gremien gehört. Das ist nicht „Sache der laufenden Verwaltung“, sondern eben eine Entscheidung mit nicht unerheblichen Konsequenzen.

Aber damit sind wir auch beim Kern des Problems. Denn der OB wollte wohl aus gutem Grund keine Information an irgendwen geben, denn dann hätte er schon damals die Frage beantworten müssen, die sich heute stellt:

Warum war die Einstellung von Frau Bresa so wichtig?

Es gab dafür keinen sachlichen nachvollziehbaren Grund, wie ja auch das Gericht bestätigt hat. Gründe für Personalentscheidungen in der Verwaltung müssen aber sachlich und nachvollziehbar sein. Die Parteizugehörigkeit darf dabei keine Rolle spielen, auch wenn das in Mülheim wahrhaftig nichts Neues ist.

Lesen Sie zum Thema auch den WAZ-Artikel vom gestrigen Tag:

„Wie Mülheim eine aktuelle OB-Kandidatin zur Amtsleiterin machte.“

 

Schlussfrage von DUISTOP: Und was bewog Frau Wegner zusätzlich zur Zustimmung zum Vergleich und zur Annahme des Geldbetrags denn sonst noch um auf die Stelle zu verzichten?