Die Bürgerinitiative „Erhalt der VHS in der MüGa“ hat beim zuständigen Verwaltungsgericht ihre Klage gegen die Stadt Mülheim nun tatsächlich eingereicht. Zuvor hatte die Initiative dem Rat der Stadt eine letzte Frist gesetzt, die Sanierung der VHS an der Bergstraße auf den Weg zu bringen.
Ich berichtete bereits mehrfach.
Nachdem in der Ratssitzung am 15. Mai keine Beschlussfassung erfolgte, blieb der Initiative nur noch die Klage als letztes Mittel.
Seit dem erfolgreichen Bürgerentscheid vor mehr als fünf Jahren verweigern Verwaltung und Ratsmehrheit die Umsetzung des Entscheids zum Erhalt der Volkshochschule (VHS in der MüGa) am Schloß Broich, gegenüber der Stadthalle.
Zuletzt hatte Mülheims Kämmerer angekündigt, dass im nächsten Jahr eine „finale“ Entscheidung zur VHS fallen werde, weil dann zumindest die Dachsanierung nicht mehr aufgeschoben werden könne. Gleichzeitig sagte er, dass eine Finanzierung „außerhalb des Investitionsprogramms“ wie von der SPD vorgeschlagen, nicht möglich sei.
Schlußbemerkung:
Ich hatte gestern erst darüber berichtet wie blauäugig die UNI DUE mit einem aktuellen Wahlförder-Projekt darangehen will die Wahlbeteiligung zu erhöhen, die in Duisburg seit Jahren besonders niedrig ist.
Selbst wenn dies auf Mülheim nicht zutrifft (ich habe mir die Zahlen nicht angeschaut) und dort regelmässig mehr Menschen wählen gehen, merkt man an diesem Beispiel (VHS Mülheim und Bürgerentscheid) eindrücklich wie mit der Demokratie – wohlgemerkt auf deren lokaler Basis – umgegangen wird.
Wen bitte wundern da noch die sinkenden Zustimmungszahlen in allen gängigen Politik-Dimensionen? Mich nicht.
Nun muss man eine Klage als letztes Mittel einreichen obwohl bereits der Bürgerentscheid eindeutig war und ist. Es fehlt nun nur noch der Vorwurf an die Klägerseite, dass sie die Demokratie nicht für ihre eigenen politischen Zwecke (Agenda) ausnutzen und überdehnen dürfe, im Sinne von Querulantentum. Und wehe auch nur ein einziges ehemaliges AfD-Mitglied (Austritt schon zu Lucke-Zeiten) findet sich unter ihnen.