Sehr ausführlich antwortete heute der Sprecher der Landesoberbehörde der NRW-Polizei auf eine Anfrage von mir zu Übungseinsätzen in der Strauss-Siedlung zwischen 2009 und 2016. Die komplette Antwort finden Sie weiter unten. Ich berichtete bereits ausführlich über die Sache.
Ganz kurz zur Erinnerung und Auffrischung: Die Strauss-Siedlung, ehemals erbaut durch die Industriellen-Familie Curtius, befindet sich inzwischen im Besitz der Gebag. Weite Teile der Siedlung wurden Anfang der 2000er unter Denkmalschutz gestellt. Das hielt die Gebag aber nicht davon ab einen Teil abzureissen, einen Teil zu sanieren (okay) und einen Teil bis heute weiter verfallen zu lassen. Und dann gab es noch die Übungseinsätze der Polizei.
Zuvor hatte ich die Duisburger Polizei angeschrieben. Die Antwort hatte ich bereits veröffentlicht.
In beiden Fällen, also heute auch vom Sprecher der Landesoberbehörde, wurde mir mitgeteilt, dass keine Übungseinsätze dort bekannt seien.
Ich erhielt jedoch den ausdrücklichen Hinweis aus Düsseldorf, dass jeder Übungseinsatz der örtlichen Behörde, also der Polizei vor Ort, vorweg gemeldet werden muß – eigentlich eine nachvollziehbare Sache.
Insofern ging nun (heute) an die Duisburger Polizei nochmals eine Anfrage (Nachfrage) von mir raus:
Guten Tag nochmals,
ich komme zurück auf Ihre Antwort vom 11.d.M.
Da mir die Landespolizeipressestelle nun auch geantwortet hat, habe ich die Sache nochmals aufgegriffen.
Die Landespolizeipressestelle weist darauf hin, dass auch ihr keine Einsätze dort (=Strauss-Siedlung) bekannt sind.
Allerdings müssen alle Polizeiübungseinsätze den örtlichen Polizeibehörden (hier: Duisburg) vorher angemeldet werden.
So gesehen müssten Sie bzw. die Polizei Duisburg über jeden Einsatz dort informiert sein.
Bitte nehmen Sie dazu nochmals Stellung.
Zur Info: Die Eigentümerin (Gebag) verweigert jegliche Auskunft, ebenso die Stadtverwaltung.
Gruß
DUISTOP
Michael Schulze
Hier die Antwort aus Düsseldorf:
Sehr geehrter Herr Schulze,
das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten (LAFP NRW) der Polizei NRW ist als Landesoberbehörde der NRW-Polizei u. a. für die landesweite Aus- und Fortbildung der NRW-Polizei verantwortlich.
Dem LAFP NRW liegen keine Informationen zu den in Rede stehenden Fortbildungsmaßnahmen aus den Jahren 2009 und 2016 vor, was nicht zwangsläufig bedeuten muss, dass dort keine Maßnahmen der Polizei NRW durchgeführt wurden.
Die 47 Kreispolizeibehörden des Landes NRW führen neben der landeszentralen Fortbildung des LAFP NRW mit ihren behördlichen Fortbildungsstellen auch selbstständig anlassbezogene dezentrale Fortbildungsmaßnahmen durch. Somit war ihre Anfrage beim Polizeipräsidium Duisburg richtig und sinnhaft, wenn auch im Ergebnis negativ.
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste der Polizei NRW (LZPD NRW) erfasst größere bzw. komplexere Polizeiübungen der Polizei NRW.
Eine dortige Nachfrage war ebenfalls ergebnislos, da dort Unterlagen zu Übungen nicht über einen so langen Zeitraum vorgehalten werden.
Zur Aus- und Fortbildung der Polizei NRW „im öffentlichen Raum“ im Allgemeinen
Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger hat für uns höchste Priorität, so dass wir diesem Grundsatz durch eine professionelle Aus- und Fortbildung unserer Polizistinnen und Polizisten Rechnung tragen. Die Ansprüche an die Qualität der Aus- und Fortbildung bei der NRW-Polizei sind insofern sehr hoch. Im Ernstfall muss jeder Handgriff sitzen. Daher bedarf es ebenso adäquater Trainingsmöglichkeiten.
Die Trainings von allgemeinen Polizeieinsätzen bis hin zu hoch dynamischen und komplexen Einsatzlagen erfolgen stets unter möglichst realistischen Bedingungen, so dass die Polizistinnen und Polizisten im realen Einsatz in Sekundenschnelle sicher und professionell agieren können.
Um Einsatzsituationen so realistisch wie möglich trainieren zu können, stehen die Liegenschaften des LAFP NRW und/oder die regionalen multifunktionalen Trainingszentren der Polizei NRW zur Verfügung.
Darüber hinaus kann es angesichts des hohen Wirkungsgrades sinnvoll sein, bestimmte externe Räumlichkeiten und Örtlichkeiten für entsprechende Polizeitrainings insb. der Fortbildung zu nutzen. Dabei erweisen sich regelmäßig u.a. brachliegende Industrie- oder Wohngebäudekomplexe als besonders geeignet. Es handelt sich hierbei um bewährte landeszentrale Fortbildungsmaßnahmen „im öffentlichen Raum“. Solche und vergleichbare Maßnahmen sind feste Bestandteile der polizeilichen Fortbildung des LAFP NRW und finden seit vielen Jahren regelmäßig an verschiedenen Örtlichkeiten in Nordrhein-Westfalen statt.
Übungen dieser Art werden sehr intensiv vorbereitet und immer bei den örtlichen Polizeibehörden zuvor angemeldet, damit es nicht zu Irritationen bei Unbeteiligten kommt. Erforderliche Sicherheitsvorkehrungen werden stets vollumfänglich getroffen und darüber hinaus unmittelbar betroffene Dritte (z.B. Anwohner etc.) informiert. Entsprechende Nutzungsverträge mit möglichen privaten Grundstücks-, Gebäude- oder Schiffseignern oder auch Stadtverwaltungen werden seitens der jeweils zuständigen Polizeibehörde geschlossen und notwendige Abstimmungen (z.B. zu Art, Umfang und Grenzen sowie erwartende Emissionen der polizeilichen Trainingsmaßnahmen) vorgenommen. Auswirkungen auf die Öffentlichkeit und Umwelt werden grundsätzlich so gering wie möglich gehalten.
Weitere Informationen über die Arbeit des LAFP NRW bzw. zur Aus- und Fortbildung der Polizei NRW finden Sie im Internet unter: www.polizei.nrw.de/lafp
Beste Grüße
Markus Niesczery
Ministerbüro – Pressestelle
Erster Polizeisprecher
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Dem NRW-Polizei-Sprecher habe ich deshalb folgende Rückfragen gestellt:
Guten Tag zurück,
und danke für die ausführliche Antwort.
Was mich nur wundert ist der Umstand, dass die örtlichen Polizeibehörden immer vorher eine Anmeldung erhalten, was ja auch Sinn macht.
Nur hat mir die Duisburger Polizei mitgeteilt, sie wüsste von keinem Einsatz.
Was sollte ich Ihrer Meinung nach nun tun, wen kann ich noch fragen?
Als Anlage ein Foto von Patronenhülsen und einem Handgranatensicherungsstift die dort aufgefunden wurden.
Kann man darüber Aufschlüsse erhalten?
Falls ich Ihnen KfZ-Zeichen mitteilen könnte, können Sie damit was anfangen?
Gruss
DUISTOP
M. Schulze