Wahlen sind eigentlich das Hochheiligste in einer Demokratie. Mit ihnen können die Wahlberechtigten ihrem politischen Willen letztendlich den gewünschten Ausdruck verleihen. Wenngleich dies natürlich auch auf vielfältige andere Weise geht. Das alles will ich hier nicht weiter erläutern.
Unstrittig ist also, dass der Ablauf einer Wahl sensibel ist, von A bis Z, und dass man erwarten darf, dass der gesamte Prozess vollkommen korrekt abläuft und transparent ist. Sämtliche Daten, Fakten, Zahlen zu einer Wahl dürften also unstrittig allesamt vorhanden sein.
Da meine Presseanfragen zum Wahlablauf (besonders auch zum Ablauf der Briefwahl) selbst nach zweimaligen Erinnerungen nicht beantwortet wurden, habe ich diese nun in IFG-Anfragen „verwandelt“. Jeweils textgleich (bis auf den jeweiligen Stadtnamen) gingen sie heute an die OBs von Duisburg, Mülheim und auch Oberhausen. Damit beginnt eine Frist von 30 Tagen innerhalb der geantwortet werden sollte. Geschieht wieder nichts, werde ich mich an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wenden.
Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz IFG NRW zu OB-Wahl und OB-Stichwahl [Stadtname] 2025
Guten Tag,
gemäß IFG NRW habe ich folgende Fragen:
1. Wer waren die wesentlichen Verantwortlichen (Wahlleiter etc., nicht Wahlhelfer etc.) für die beiden o.g. Wahlen? Bitte Namensliste.
Und bitte gesondert auflisten bzw. gesondert kennzeichnen wer dezidiert für die Abwicklung der Briefwahlen in beiden Fällen zuständig und verantwortlich war.
2. Wo bzw. von wem wurden die Briefwahlunterlagen gedruckt und versandfertig gemacht?
3. Wo bzw. von wem wurden die ausgefüllten rückgesendeten bzw. eingeworfenen Briefwahlunterlagen entgegengenommen?
4. Wo bzw. von wem wurden die ausgefüllten rückgesendeten bzw. eingeworfenen Briefwahlunterlagen bis zum Auszählungsezeitpunkt gelagert?
5. Wie bzw. von wem wurden die ausgefüllten rückgesendeten bzw. eingeworfenen Briefwahlunterlagen gegen mögliche Manipulationen geschützt?
6. Wieviele Wahlberechtigte gab es für die OB-Wahl, -Stichwahl jeweils gesamt?
7. Wie hoch war für beide Wahlen jeweils der Anteil von Wahlberechtigten ohne deutsche Staatsangehörigkeit?
8. Wie war das jeweilige Wahlergebnis – aufgespalten in Urnen- und Briefwahl?
9. Wie hoch war für beiden Wahlen der jeweilige Anteil der tatsächlichen Wählenden a) an der Urnen- und b) an der Briefwahl?
10. Wie hoch war für beiden Wahlen der jeweilige Anteil der tatsächlichen Wählenden ohne deutsche Staatsangehörigkeit a) an der Urnen- und b) an der Briefwahl?
11. Wo bzw. von wem und bis wann werden sämtliche wesentlichen Wahlunterlagen, – dokumentationen etc. gelagert?
Bitte antworten Sie innerhalb der üblichen Frist von 30 Tagen.
Diese IFG-Anfrage geht in Kopie an Herrn XXX.
MfG
Michael Schulze
