Geht es nach der saarländischen Justizministerin Petra Berg (SPD) soll der in der Corona-Zeit „geschaffene“ Paragraf 188 StGB, der PolitikerInnen besser gegen bestimmte Anfeindungen schützen soll als gewöhnliche Menschen, nun erweitert werden.
Nämlich auf JournalistenInnen.
Problem dabei, oder sogar ein Segen, der Beruf bzw. die Tätigkeit eines Journalist / einer Journalistin ist nicht legal definiert. Eigentlich ist nämlich jeder und jede Journalist bzw. Journalistin der bzw. die sich dazu berufen fühlt.
Ein Segen also, weil das ja prinzipiell jeden von uns miteinschliessen könnte.
Ich übrigens kann gerne auf dieses bescheuerte Privileg verzichten weil ich den gesamten Paragrafen für grundgesetzwidrig halte, da er im Kern ein Verstoss gegen den Gleichheitsgrundsatz ist.
Mir wäre viel mehr damit gedient, wenn Frau Berg sich dafür einsetzen würde, dass ihr Parteikollege Sören Link sich an das geltende Gesetz = Pressegesetz NRW halten würde und mir Auskünfte erteilt, dass der Präsident der Bezirksregierung in Düsseldorf mir den Eingang einer erneuten Fachaufsichtsbeschwerde bestätigt usw. usf.
