Lieber Herr Schulze,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir Ihnen gern beantworten. Sie finden die Antworten unten in fett unter Ihren Fragen.
Beste Grüße
XXX
ZDF
Hauptabteilung Kommunikation
Unternehmenskommunikation/Newsroom
Presseanfrage zur Markus-Lanz-Sendung am Do. 2.10.2025
Guten Morgen,
am 2.10.2025 war der NRW-Innenminister Herbert Reul zu Gast bei Markus Lanz.
Die Sendung hatte zwei Themen die spürbar wenig zusammenpassten.
Zum einen das Thema „Clan-Kriminalität“ und zum anderen das Thema „russische Bedrohung für den Westen“.
Um das erste Thema geht es mir.
Eine aktuellen Anlaß in bezug auf das Clan-Thema konnte ich im Prinzip nicht feststellen und ausserdem wurde lediglich nochmals das wiedergekäut was bereits lange bekannt ist und was Herr Reul seit seinem Amtsantritt 2017 schon diverse Male öffentlich geäussert hat.
Mein Verdacht, da Markus Lanz bereits in der Anmoderation ein Buch von Herrn Reul ins Gespräch brachte, lautet, dass es allein nur um eine Promotion für dieses Buch ging.
Mit kurzen Worten, diese Lanz-Sendung diente lediglich zur Buch-Promotion. Dies ist übrigens in Bezug auf andere Gäste nicht das erste Mal, so mein Eindruck.
Deshalb meine Fragen:
1.) Schließen Sie gänzlich aus, dass es sich um eine Buchpromotion handelte bzw. Absprachen u.a. mit dem Verlag Hoffmann & Campe gab und gibt die Sendung zu werblichen Zwecken zu missbrauchen?
Bei der Sendung „Markus Lanz“ geht es um aktuell relevante Themen, die die Redaktion festlegt, dazu werden kompetente Gäste gesucht und eingeladen. Werbliche Zwecke spielen keine Rolle.
Fragt man eine beliebige KI nach „Hoffmann & Campe Markus Lanz“ so kommt u.a. dieses Ergebnis (Zitat):
Der Name Markus Lanz wird oft im Zusammenhang mit dem genannten Verlag genannt, besonders wenn es um Bücher geht, die in der Sendung „Markus Lanz“ vorgestellt wurden, …
2.) Was ist rechtlich innerhalb von ZDF-Sendungen ohne ausdrücklichen Werbehinweis/Sponsoring-Hinweis erlaubt?
Das ZDF berichtet in seinem Programm frei und unabhängig. Es gelten die ZDF-Werberichtlinien, zu finden auf der Unternehmensseite unter „Gesetze und Vorschriften für das ZDF“. https://www.zdf.de/unternehmen/organisation/gesetze-vorschriften-100.html
3.) Sind ModeratorenInnen dazu verpflichtet ev. Tätigkeiten für andere Auftraggeber dem ZDF zu melden um mögliche „Interessenkonfllikte“ zu vermeiden.
ZDF-Moderatorinnen und -Moderatoren sind zur Beachtung der rundfunkstaatsvertraglichen Vorgaben zur Trennung von Werbung und Programm, einschließlich der hierzu erlassenen Richtlinien verpflichtet. Abseits des Bildschirms bedürfen werbliche Aktivitäten darüber hinaus, aber auch sonstige Nebentätigkeiten, der vorherigen Abstimmung mit dem ZDF.
Gruss
DUISTOP
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Duisburger Stadtmagazin seit 2018
Michael Schulze