Mülheimer OB-Stichwahl: Wieso ist eine Neuauszählung wahlrechtswidrig?

Tja, diese Frage stelle ich mir, wenn ich die Neuigkeiten aus Mülheim vernehme und dazu die Kommentare aus der dortigen CDU lese.

Die Stichwahl-Stimmen für das Oberbürgermeisteramt in Mülheim sollen in Gänze neu ausgezählt werden, das hat zumindest der dortige Wahlausschuss bereits entschieden. Das muss allerdings noch von der Kommunalaufsicht rechtlich geprüft werden.

Nach der Mülheimer Stichwahlpanne, ich berichtete bereits, gab es im  Wahlausschuss der Stadt Mülheim am letzten Donnerstag eine 7:4 Mehrheit für eine komplette Neuauszählung. Nun, warum auch nicht, sicher ist sicher. Die CDU war allerdings dagegen. Wahlleiter und Stadtdirektor David Lüngen (CDU) meinte dies so kommentieren zu müssen – wie u.a. der WDR berichtet:

„Ich als Wahlleiter bin der Meinung, dass eine Neuauszählung wahlrechstwidrig ist, …“

Lüngen meinte ferner, dass es nur einen Stimmbezirk gegeben habe, in dem etwas falsch gelaufen sei.
Die SPD wiederum erwidert, dass es in mehreren Bezirken Unstimmigkeiten gegeben habe, die Anlass dazu geben, alles nochmals neuauszuzählen.

https://www1.wdr.de/nachrichten/wahlen/kommunalwahlen-2025/wahl-panne-stichwahl-muelheim-100.html

Ja was stimmt denn nun – ein Briefwahlbezirk, mehrere, alle, …?

Auch die Grünen, die FDP und die Mülheimer Bürgerinitiativen (MBI) sind für eine Neuauszählung.

Grund für all das Hin und Her und bisher bekannt:

Das Ergebnis eines Briefwahlbezirks war falsch zugeordnet worden. Danach wurden der SPD-Bewerberin Nadia Khalaf 67 Stimmen zugeordnet, die eigentlich Amtsinhaber Marc Buchholz von der CDU hätten zugeordnet werden müssen.

Nun, dies ist eine hervorragende Gelegenheit Herrn Lüngen mit den Fragen zur Briefwahl zu konfrontieren die mir die Herren Murrack (Wahlleiter sowie Kämmerer) und Link zum Ablauf der Duisburger Briefwahl partout seit Monaten nicht beantworten wollen (bis auf Frage Nr. 10 – s.u.).

Hier meine aktuelle Anfrage an Herrn Lüngen:

Guten Morgen Herr Lüngen,

nachfolgende Fragen habe ich angesichts der Kommunalwahl / OB-Stichwahl in Mülheim.

1. Wie hoch waren bei den letzten Wahlen seit 2017 inkl. 2025 (kommunal, bundesweit, europaweit) die Anteile der Biefwählenden in Mülheim?

2. Wer saß im diesmaligen Briefwahlvorstand – bitte Namensliste mit Parteizugehörigkeit?

3. Wann begann die Briefwahl und wo konnte man seine Briefwahlunterlagen anfordern/erhalten?

4. Bis wann musste die Briefwahl endgültig abschliessend erfolgt sein und ab wann wurden diese Stimmen frühestens ausgezählt?

5. Wo und wie wurden die Briefwahlstimmen entgegengenommen, gesammelt, aufbewahrt – vor allem wie wurde mit den Briefwahlstimmen umgegangen/verfahren die bereits vor dem Schlusstermin (s. 4.) eintrafen?

6. Welche Personen waren für alle Vorgänge 4. + 5. betreffend verantwortlich.

7. Wie wurde jedwede Manipulation vor Abgabe der Briefwahl ausgeschlossen – z.B. durch Stimmenkauf, Übernahme von Stimmrecht für Menschen mit Behinderung, Menschen in Pflege etc.?

8. Wie wurde jedwede Manipulation der Briefwahl ab Abgabe der Stimme ausgeschlossen?

9. War es möglich oder gänzlich ausgeschlossen abgegebene Briefwahlstimmen zu entfernen und sie durch manipulierte zu ersetzen?

10. Warum halten Sie eine Neuauszählung der OB-Stichwahlstimmen für rechtswidrig? => https://www1.wdr.de/nachrichten/wahlen/kommunalwahlen-2025/wahl-panne-stichwahl-muelheim-100.html

Gruss

DUISTOP

www.duistop.de

Stadtmagazin für Duisburg seit 2018

Michael Schulze