Die Berliner Zeitung berichtet aktuell über ein ungewöhnliches Verfahren dem ein hohes Gericht, in diesem Fall das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, zugestimmt hat. Eine Frau aus Bayern hat Klage eingereicht und will notfalls bis vor das Karlsruher Bundesverfassungsgericht „ziehen“.
Nicht weniger als der Rundfunk-Zwangsbeitrag für den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk, früher GEZ-Gebühr genannt, steht auf dem Spiel. Vor allem dann wenn der sozusagen stellvertretend verklagte Bayrische Rundfunk (BR) diese als Musterprozess zu bezeichnende gerichtliche Auseinandersetzung verliert.
Immerhin: Die Leipziger Richter messen der Klage eine grundsätzliche Bedeutung zu. Und der Bayrische Rundfunk blamierte sich anscheinend beim Gerichtspublikum.
Zitat:
Als die Prozessbevollmächtigte des BR davon sprach, dass man die Meinungspluralität ernst nehme und alles dafür tue, dass die Bürger im Programm frei ihre Meinung sagen können, brach im Publikum Gelächter aus.