Bundesarbeitsministerium antwortet binnen 96 Minuten auf Presseanfrage zu Sozialbetrug

Die folgende Presseanfrage hatte ich heute um 15:30 h an das Bundesarbeitsministerium gerichtet. Darunter finden Sie die Antwort darauf die binnen 96 Minuten bei mir eintraf.

Guten Tag,

ich habe folgende Presseanfrage.

Derzeit ist das Thema Sozialbetrug wie u.a. Kindergeldbetrug in aller Munde und wird auch von Ministerin Bärbel Bas aktiv kritisch angesprochen. Sie stammt aus Duisburg und betont gleichfalls immer wieder wie viel langjährige Erfahrung sie aus dieser Stadt mitbringt.

Das selbe Thema wurde u.a. von ihrem Parteikollegen und dem amtierenden OB von Duisburg bereits vor sieben jahren dezidiert öffentlich angesprochen. Frau Bas dürften als MdB diese Probleme also hinlänglich bekannt sein.

Hier nur ein Beispiel:

https://www.faz.net/aktuell/politik/link-prangert-an-betrug-beim-kindergeld-15730909.html

Sowohl Frau Bas in Ihrer Funktion als MdB als auch der Duisburger OB wollen mir seit Wochen keinerlei Antworten dazu geben wie es sein kann, dass das Thema bis heute immer noch nicht ausgeräumt ist.

Und ich fragte ob auch Frau Bas solche Themen braucht um immer kurz vor Wahlen, in diesem Falle die Kommunalwahlen und OB-Wahlen in NRW und in Duisburg braucht um bei Wählenden punkten zu können.

Bitte nehmen Sie Stellung dazu was in sieben Jahren – oder vllt. sind es auch schon mehr – das o.g. Thema nicht angegenagen wurde und somit weiterhin akut ist.

A) aus Sicht des Ministeriums und B) aus Sicht von Frau Bas – auch in ihrer Funktion als MdB.

Bitte antworten Sie kurzfristig.

Gruss aus Duisburg

DUISTOP

www.duistop.de

Michael Schulze

 

Und hier die Antwort des Ministeriums:

Sehr geehrter Herr Schulze,

es ist richtig, dass die Ministerin sich immer wieder für ein verstärktes Vorgehen gegen Schwarzarbeit und Sozialleistungsbetrug ausgesprochen hat. Dementsprechend hat sie den Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung, der Anfang August im Kabinett beschlossen wurde, auch ausdrücklich begrüßt. Mit diesem Gesetz werden etwa Ermittlungsinstrumente gestärkt, die Kompetenzen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erweitert, die Datenanalyse verbessert sowie Prüfungen vereinfacht.

Konkret sagte die Ministerin damals: „Das BMAS begrüßt den Gesetzesentwurf des BMF als wichtigen Meilenstein zur weiteren Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Besonders wichtig war für das BMAS dabei, dass der Zoll seine Ermittlungsergebnisse künftig unverzüglich auch an die Jobcenter übermitteln wird. So kann Sozialleistungsmissbrauch früher erkannt werden und die Jobcenter können Entscheidungen, beispielsweise über Rückforderungen zu viel gezahlter Leistungen, schneller treffen.“

Das BMAS war in die Erarbeitung dieses Gesetzes eng eingebunden, die Federführung liegt allerdings beim Bundesfinanzministerium. Dieses wäre auch der richtige Ansprechpartner, wenn es darum geht, welche Maßnahmen in den vergangenen Jahren bereits ergriffen wurden.

Mit freundlichen Grüßen

i. A. Katharina Schuler

Stellvertretende Pressesprecherin

Referat KS1

Presse und Strategische Kommunikation

 

Anmerkung:

Nun werde ich eine ähnlich lautende Anfrage gemäss der „Empfehlung“ (s.o.) des Bundesarbeitsministeriums an das Bundesfinanzministerium stellen.