Die kleinen Fraktionen im Duisburger Rat sehen ihre Existenz bedroht denn es geht um ihren bisherigen Fraktionsstatus. Das was kürzlich auf Landesebene beschlossen wurde wirkt sich aus auf ihren Einfluss und ihre finanzielle Ausstattung. Und das ist wohl auch so gewollt.
Inwieweit man es noch Demokratie nennen kann, fraglich.
Hintergrund des Ganzen ist eine im Juli vom Land beschlossene Änderung der Gemeindeordnung NRW (GO NRW). Danach ist die Mindestgröße einer Fraktion künftig nach der Gesamt-Mitgliederzahl des Stadtrates gestaffelt.
So heist es: „Eine Fraktion muss (…) in Räten mit mehr als 90 Ratsmitgliedern aus mindestens fünf Mitgliedern bestehen.“
Das trifft in Duisburg zur Zeit auf diese vier Fraktionen zu da der Rat über 90 Mitglieder hat:
SPD, CDU, Grüne und AfD
Die anderen fünf bisherigen Fraktionen haben die Mindestzahl an Mitgliedern dagegen derzeit nicht: BSW, Junges Duisburg (JUDU), FDP, Linke/Die Partei, DAL/Tierschutz.
Bisher liegt die Mindestgröße einer Fraktion noch bei drei Mitgliedern. Zukünftig wäre das für einen Fraktionsstatus nicht mehr ausreichend, fortan wären es nur noch Gruppen.
Im Gegensatz zu Fraktionen dürfen Gruppen keine Anträge, sondern lediglich Anfragen stellen. Zudem ist es schwieriger Ausschussvorsitze zu erhalten, außerdem gibt es weniger Geld.
Das Land will die Ratsarbeit dadurch effizienter machen, Meinungen würden angeblich gebündelt und Sitzungen nicht unnötig lang.
Tja, so etwas beschliesst man nur wenn man in der Position dafür ist, Demokratie soll aber auch die „Schwachen“ schützen.
Eine Lösung wäre der Zusammenschluss kleinerer Parteien. Ab fünf Mitgliedern kann man dann im Rat wieder als Fraktion agieren.
Man muss dann allerdings auch kompromissfähig sein.