Anklage gegen Ex-Feuerwehrchef Oliver Tittmann

Nach langem Hin und Her hat die Staatsanwaltschaft Duisburg gegen Ex-Feuerwehrchef Oliver Tittmann nun wegen Verdachts der Untreue offiziell Anklage erhoben. Der Vorgang wurde immer wieder in der üblichen Stadtpresse thematisiert und auch ich habe ihn aufgriffen, jedoch nicht ohne auf gewisse Begleitumstände hinzuweisen. U.a. darauf, dass die Feuerwehr ein Teil der Stadtverwaltung ist und der oberste Dienstherr Sören Link heisst.

Ferner habe ich den Fall mit dem des ehemaligen Geschäftsführers der Gebag, Bernd Wortmeyer, verglichen. Auch Wortmeyer wurde freigestellt und mitnichten haben die PressekollegenInnen dieses so ausdauernd zum Thema gemacht wie den Fall Tittmann.

Ich dagegen hatte sogar zwei anonyme Briefe veröffentlicht die klar diverseste Fragen aufwarfen und weiterhin aufwerfen. Denn sowohl Wortmeyer als auch Gebag-AR-Chef Sagurna und Link als Vertreter der Stadt, immerhin Gesellschafterin der Gebag, hüllen sich in komplettes Schweigen.

Völlig offen bzw. ungeklärt ist auch Wortmeyers Rolle beim Gebag-Finanz-Desaster über das ich ebenfalls bereits mehrfach berichtete.

Zurück zum Fall Tittmann. Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat angeblich seit der Beurlaubung des Feuerwehrchefs vor rund zehn Monaten gegen ihn ermittelt. Nun sei genug Material für eine Anklage zusammengetragen worden. Tittmann wird unter anderem vorgeworfen seinen Posten als Feuerwehrchef anderweitig ausgenutzt zu haben.

So soll er einem Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr einen Ausbildungsplatz bei einer Privatfirma besorgt haben – obwohl die Voraussetzungen für eine Ausbildung gar nicht gegeben waren. Laut Staatsanwaltschaft habe die Ausbildungsfirma der Stadt dafür mehr als 24.000 EU in Rechnung gestellt.

Und Tittmann soll diese Zahlung freigegeben haben, was er jedoch bestreitet. An dieser Stelle ergibt sich für mich schon die Frage ob es bei solchen Beträgen keine weitere Sicherungsmassnahme gab, also z.B. die notwendige Freigabe durch eine weitere Person – eventuell durch einen Vorgesetzten oder u.a. auch durch den Kämmerer.

Frühere Vorwürfe gegen den ehemaligen Chef der Duisburger Feuerwehr konnten allerdings nicht bestätigt werden. Zum Beispiel jene, dass er auf Kosten der Stadt Elektrogeräte für seine private Nutzung bestellt haben soll.

Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Geld- oder Freiheitsstrafe.