Zwei wesentliche Wahlen stehen uns im Semptember bevor, erstens die Kommunalwahl (Stadtrat) und zweitens die OB-Wahl.
In vollständiger Gänze wählen wir …
… die Oberbürgermeisterin bzw. den Oberbürgermeister,
den Rat der Stadt,
die sieben Bezirksvertretungen,
die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) und
den Integrationsrat.
Meinen Boykott-Aufruf habe ich bereits erwähnt, er befindet sich auch auf der Startseite. Er ist übrigens gesetzeskonform, denn in Deutschland ist es erlaubt derartiges zu tun. Nur für den Fall, jemand sieht sich gemüssigt mir deswegen eins auszuwischen. Und ja, es ist nicht gerade ein Zeichen für allerbesten Jourmalismus, zugegeben, aber das ist es auch nicht wenn man wie andere Medien wesentliche Dinge gar nicht erst hinterfragt und/oder komplett ignoriert.
So, nun aber zum eigentlichen Anlaß meines heutigen Beitrags zum Thema.
Mir geht es um den genauen Ablauf der Briefwahl. Dazu habe ich versucht mich umfänglich zu informieren, was mir aber leider nur zu einem Teil auch gelungen ist. Wesentliche Fragen die mich interessieren konnte ich nicht klären.
Um jetzt nicht die Dinge aufzulisten die ich recherchieren konnte und die bei denen ich „versagt“ habe, habe ich meine neueste Presseanfrage an die Stabastelle Wahlen bzw. an OB Link und Stadtdirektor Murrack mit allen aus meiner Sicht relevanten und wichtigen Fragen versehen. Das schliesst nicht aus die eine oder andere vergessen zu haben.
Los geht’s:
Guten Tag Herr Link, Herr Murrack,
nachfolgende Fragen habe ich angesichts der bevorstehenden Wahlen in Duisburg.
1. Wie hoch waren bei den letzten Wahlen seit 2017 (kommunal, bundesweit, europaweit) die Anteile der Biefwählenden?
2. Wer sitzt im diesjährigen Duisburger Briefwahlvorstand und wann wurde dieser / wird dieser offiziell konstituiert? vgl. => https://wahlhelfer.muelheim-ruhr.de/sites/wahlhelfer.muelheim-ruhr.de/files/files/Kurzleitfaden_Briefwahlvorstand_KW_1.pdf
3. Ab wann beginnt die diesjährige Briefwahl und wo kann man seine Briefwahlunterlagen anfordern?
4. Bis wann muss die Briefwahl und wie abschliessend erfolgt sein und ab wann werden diese Stimmen frühestens ausgezählt?
5. Wo und wie werden die Briefwahlstimmen entgegengenommen, gesammelt, aufbewahrt – vor allem wie wird mit den Briefwahlstimmen umgegangen die bereits vor dem Schlusstermin (s. 4.) eintreffen?
6. Welche Personen sind für alle Vorgänge 4. + 5. betreffend verantwortlich.
7. Wie wird jedewede Manipulation vor Abgabe der Briefwahl ausgeschlossen – z.B. Stimmenkauf, Übernahme von Stimmrecht für Menschen mit Behinderung, Menschen in Pflege etc.?
8. Wie wird jedwede Manipulation der Briefwahl ab Abgabe der Stimme ausgeschlossen?
9. Ist es möglich oder ausgeschlossen abgegebene Briefwahlstimmen zu entfernen und sie durch manipulierte zu ersetzen?
10. Ich habe keine Angaben gefunden wie hoch in den Wahlbezirken die jeweiligen Briefwahlanteile sind – gibt es dazu keinerlei Ausweisungen?
Gruss
DUISTOP
www.duistop.de
Stadtmagazin für Duisburg seit 2018
Michael Schulze