Folgende Anfrage hatte ich im Zusammenhang mit kostenlosen Einrittskarten u.a. für Bärbel Bas, Mahmut Oezdemir an den Bundestag und gezielt auch an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner gerichtet.
In bezug auf ebensolche Karten für Frank Börner, auch für die Sparkassen-Gala in diesem Jahr, hatte ich die annähernd textgleichen Fragen an den Landtag und auch an die Bezirgsregierung gestellt.
Guten Tag Frau Klöckner,
untenstehende Anfrage habe ich den Bundestagsabgeordneten Bärbel Bas und Mahmut Özdemir (beide SPD) bereits zweimal gesendet (erstmalig am 1.4.2025) und von ihnen bisher keinerlei Antworten erhalten.
Mir nicht zu antworten erhärtet meinen unten geschilderten Verdacht, weshalb ich mich nunmehr an Sie wende.
Es geht dabei um einen kürzlichen Gala-Event (am 22.3.2025) der örtlichen Duisburger Sparkasse die mehrheitlich per Beteiligung der Stadt Duisburg gehört.
Auch die Sparkasse wurde mehrfach in selbiger Angelegenheit von mir kontaktiert und angefragt. Auch von ihr beharrliches Schweigen. Meine Anfrage betrifft zudem weitere Personen in ähnlichen Stellungen – allerdings im Landtag von NRW.
Von Ihnen möchte ich wissen, ob diese Angelegenheiten und auch die Auskunftsverweigerungen in Ihren Zuständigkeitsbereich fallen, wenn ja, was Sie zu tun gedenken und wenn nein, an wen ich mich sonst wenden kann?
Ich sehe Verstösse gegen Gesetze als möglich an, u.a. in bezug auf §331 StGB und auch §333 StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__331.html
Oder auch eventuell gegen §108e StGB, da beide (Bas und Özedemir) Mandatsträger sind: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__108e.html
Eine Geringwertigkeit im Rahmen eines üblichen höflichen Umgangs (Getränk, einfacher Kugelschreiber etc.) sehe ich als nicht gegeben an.
Ich gehe davon aus, Ihnen ist geläufig, dass diese Presseanfrage in bezug auf Sie und Ihr Amt eine gewisse Wirkung entfaltet, da Sie nunmehr den Sachverhalt kennen.
Herzlichen Dank vorab für eine kurzfristige Antwort.
Hier als Anlage zum Brief an Julia Klöckner die betreffende Presseanfrage an Bärbel Bas und Mahmut Özdemir (textgleich) vom 1.4.2025:
Presseanfrage zur Sparkassen-Gala am 22.3.2025
Guten Abend …,
in bezug auf die letzte Sparkassen-Gala im Landschaftspark habe ich folgende Pressefragen, da mir von Dritten bestätigt wurde, dass Sie vor Ort waren:
a) Wissen Sie warum ein solch üppiges Event veranstaltet wurde, noch dazu in einer Zeit die doch eher zur Zurückhaltung mahnt – besonders in Duisburg?
b) Kamen Sie in den Genuss eines freien Eintritts?
c) Kamen Sie nicht allein und kamen Ihre Begleitpersonen in den Genuss eines freien Eintritts – wenn ja wieviele?
Zum rechtlichen Hintergrund von b) und c) gestatte ich mir einen Hinweis auf die Gesetzeslage um die es gehen könnte:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__331.html
Mit freundlichem Gruß
DUISTOP
Michael Schulze
<ENDE>
Heute bekam ich aus Berlin ein Antwortschreiben. Aus Düsseldorf gibt es noch keinerlei Reaktionen – lediglich fernmündlich bekam ich vor Wochen die Nachricht aus dem Landtag, dass man sich kümmern würde.
Sehr geehrter Herr Schulze,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG vom 16.03.2016, Az. 6 C 65/14) ist die Verwaltung des Deutschen Bundestages zur Auskunft nur verpflichtet, soweit sich die erbetenen Angaben nicht auf einzelne Abgeordnete unter Namensnennung, sondern auf die Gesamtheit der Abgeordneten beziehen. Personenbezogene Daten von Abgeordneten stehen in einem rechtlichen Zusammenhang mit der Mandatsausübung. Die Schutzwürdigkeit dieser Daten wird daher über das grundrechtlich geschützte informationelle Selbstbestimmungsrecht hinaus durch die durch Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Freiheit des Mandats gewährleistet.
Allgemein kann folgendes mitgeteilt werden:
Mitglieder des Deutschen Bundestages sind grundsätzlich zur Annahme von geldwerten Zuwendungen aller Art berechtigt, die ihnen im Rahmen eines ehrenamtlichen politischen Engagements oder einer Sachunterstützung des Spenders für die politische Tätigkeit des Mitglieds zur Verfügung gestellt werden (vgl. § 48 Abs. 1 und Abs. 5 Abgeordnetengesetz (AbgG)). Davon erfasst ist insbesondere die Teilnahme an Veranstaltungen, zu denen Abgeordnete als Teilnehmende, Mitwirkende oder Repräsentanten eingeladen werden. Geldwerte Zuwendungen aus den genannten Anlässen sind insbesondere die Gewährung freien Eintritts zu der entsprechenden Veranstaltung einschließlich Bewirtung und die Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten. Diese geldwerten Zuwendungen unterliegen Anzeige- und Veröffentlichungspflichten, soweit die in § 48 Absatz 2 bzw. Absatz 3 AbgG geregelten Schwellenwerte von 1.000 Euro monatlich bzw. 3.000 Euro jährlich überschritten werden.
Für die Anwendung von Strafnormen sind die Strafverfolgungsbehörden zuständig.
Freundliche Grüße
XXX
Deutscher Bundestag
Pressereferat
<ENDE>
Abschlusskommentar:
Nun, es ist meines Erachtens äusserst fraglich ob Bas und Oezdemir zu den Abgeordneten gehören die als Teilnehmende, Mitwirkende oder Repräsentanten von der Sparkasse eingeladen wurden weil sie im Rahmen eines ehrenamtlichen politischen Engagements oder aufgrund ihrer Sachunterstützung durch politische Tätigkeit in den Genuss dieser Freikarten kamen.
Denn was bitteschön soll das für ein ehrenamtliches politisches Engagement gewesen sein und um welche Sachunterstützung durch politische Tätigkeit soll es sich handeln?
Zumal das alles ziemlich gummihaft formuliert ist und jede Menge Interpretationsmöglichkeiten zulässt. Was wohl auch so gewollt ist.
Den letzten Satz „Für die Anwendung von Strafnormen sind die Strafverfolgungsbehörden zuständig.“ als Antwortschluß zu wählen hat man zumindest nicht ausgelassen. Ob es ein Hinweis sein soll?
Dass Bas und Oezdemir mir bis heute nicht geantwortet haben ist m.E. weiterhin verdächtig.
Und was bitteschön ist mit Freikarten für Begleitpersonen?