Mit grossem Interesse habe ich mir den sozusagen „druckfrischen“ Koalitionsvertrag von SPD und CDU/CSU durchgelesen. Mich haben dabei vorrangig die Passagen interessiert die sich mit Informationsfreiheit und Transparenz beschäftigen.
Hier können Sie den gesamten Vertrag (144 Seiten) gerne auch selbst „studieren“:
https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag_2025.pdf
Der Begriff „Informationsfreiheit“ taucht nur zweimal auf. Bei einem Mal im Zusammenhang mit dem Versprechen von einem „Mehrwert“ für BürgerInnen und Verwaltung, wobei dieser Mehrwert aber dubios bleibt, weil er nicht einmal im Ansatz näher erläutert wird.
Der Begriff „Transparenz“ taucht wesentlich öfter auf, aber nicht im Zusammenhang mit Auskunftsrechten wie sie im Informationsfreiheitsgesetz geregelt sind – bisher jedenfalls. Es bleibt also abzuwarten was „Mehrwert“ schlußendlich konkret bedeutet und ob dieser Mehrwert zu mehr Transparenz führt. Ich fürchte er wird es nicht tun.
Erschreckend, und das finde ich äusserst bedenklich und bemerkenswert zugleich, findet man den Begriff „Bundestransparenzgesetz“ an keiner einzigen Stelle. War er doch im Koalitionsvertrag der Ampel 2021 noch enthalten. Dieses Gesetz sollte eigentlich alle IFG ersetzen und die Verwaltungen zu proaktiven Massnahmen der Informationsfreigabe verpflichten.
Die Ampel hat dieses Gesetz nicht auf den Weg gebracht.
Dafür findet sich im neuen Koalitionsvertrag eine längere Passage zum Thema Desinformation und Fakenews. Hierauf legt man viel Wert. Was aber nicht dazu passt, dass man einerseits und vorgeblich in einer Demokratie mündige und aufgeklärte BürgerInnen braucht und andererseits ihnen anscheinend jegliche Form der „harten“ Unmutsäusserung nehmen will.
Ich merke ausdrücklich an, es geht mir nicht um echte strafrechtlich relevante Meinungsäusserungen, schwerste Beleidigungen, Volksverhetzungen, Holocaust-Leugnungen udgl.
Doch dass der Staat bzw. die Justiz – in diesem Fall das Amtsgericht in Bamberg – zuweilen schon sehr auffällig übers Ziel hinausschiesst, lässt an einem jüngsten Fall beobachten. Ein Journalist, dessen Ansichten und Veröffentlichungen man nicht teilen und gut finden muss, erhielt eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten (auf Bewährung) weil er ein Meme erstellt und veröffentlicht hatte, dass Nancy Faeser mit einem Schild zeigt auf dem steht, dass sie die Meinungsfreiheit ablehnt.
Was in ihrem Job und in ihrer Stellung ein Unding ist und damit das Meme eigentlich sofort als Satire enttarnt.
Ich könnte nun über Faesers diverseste Äusserungen („Wer den Staat verunglimpft …“) einen grossen Diskurs beginnen, der am Ende vllt. sogar noch den Eindruck erhärten könnte sie hätte u.U. doch Probleme mit der Meinungsfreiheit. Womit das Meme dann nicht mehr satirisch wäre, sondern womöglich echte und ernsthafte Kritik.
In beiden Fällen aber rechtfertigt es nicht dieses Strafmaß, ja noch nicht einmal eine Strafanzeige.
Frau Faeser und etlichen JustizvertreternInnen rate ich dringend sich die vielen seit Jahrzehnten veröffentlichten Urteile und Kommentierungen des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Meinungsfreiheit und was alles von der Meinungsfreiheit gedeckt ist durchzulesen.
Ein wesentlicher Grundsatz: Es kommt immer auf die individuellen Umstände, auf den konkreten Anlaß und Sachverhalt an. Selbst ein „Arschloch“ kann durchaus erlaubt sein. Eine grobe Regel (ohne Gewähr):
Es macht einen Unterschied aus zu behaupten „Du bist ein Arschloch.“ oder „Du verhälst Dich wie ein Arschloch, weil, ….“
Übrigens: Im Koalitionsvertrag findet sich sogar ein „positiver“ Passus zum Thema „SLAPP“. Was merkwürdig ist, denn beim SLAPPen geht es um Einschüchterung.
https://de.wikipedia.org/wiki/SLAPP
Dass was in Bamberg und sonstwo laufend auf unteren Gerichtsebenen bis hin zu Hausdurchsuchungen passiert, ist doch eigentlich genau das was die künftige Regierung in bezug aufs „SLAPPen“ nicht weiter dulden will.
Fazit:
Die grobe Entwicklung die hier deutlich wird (u.a. auch durch § 188 StGB) ist meiner Ansicht nach einer Demokratie vollkommen unwürdig.
„Alle sind gleich, aber manche sind gleicher.“ – aus „Farm der Tiere“ (George Orwell, 1945)
Meine Empfehlung: Nicht einschüchtern lassen!