Erneute Beschwerde bei der Kommunalaufsicht wegen OB Link

Ich hatte am 9. Juni dem OB zwei Dienstaufsichtsbeschwerden über seine Mitarbeiter im Presseamt gemailt. Er war bis heute nicht einmal  in der Lage – oder willens – die Eingänge meiner Beschwerden zu bestätigen.

Deshalb meine aktuelle Beschwerde bei der Kommunalaufsicht in Düsseldorf.

Ganz ehrlich, vor lauter Beschwerden habe ich bereits körperliche Beschwerden. U.a. einen Schrei(b)krampf.

 

Guten Morgen Frau XXX,

ich habe folgende neue Beschwerde über das Verhalten des Herrn Oberbürgermeisters Sören Link in Duisburg.

Sachverhalt:
Am 9. Juni 2020 habe ich Herrn Link an seine öffentliche städtische  Mailadresse zwei Dienstaufsichtsbeschwerden über seine Mitarbeitenden gesendet.

Diese Beschwerden finden Sie weiter unten. In beiden Fällen habe ich ihn bereits zweimal daran erinnert mir den Eingang jeweils schriftlich zu bestätigen. Bisher erfolgte das nicht. Ansonsten kann ich jedoch nicht beurteilen ob die Beschwerden tatsächlich angekommen sind, was mir mögl. juristische Schritte erschweren würde. Ich gehe davon aus, dass aufgrund des bisherigen Verhaltens des OB genau das beabsichtigt ist.

Als Zeugin für beide Vorgänge kann ich eine Zeugin benennen. Ihr sende ich auch diese Mail in Kopie.

Ich möchte dass Sie entsprechend Ihrer Aufgaben als Mitarbeiterin der Kommunalaufsicht tätig werden und Herrn Link auffordern die Beschwerden gemäß seiner ihm übertragenen Aufgaben zügig und den Vorschfriten und gesetzen entsprechend  zu bearbeiten, so wie ich dies auch erwarten darf. Inkl. der Eingangsbestätigungen.

Danke vorab.

Mit freundlichem Gruß

Michael Schulze

 

Hier die beiden Mails an Link vom 9. Juni – eins abends und eins morgens:

 

Guten Abend Herr Link,

hiermit möchte ich folgende weitere Aufsichtsbeschwerde einreichen. Die Beschwerde betrifft erneut folgende Personen:
XXX = sieben Personen aus der Presseabteilung namentlich aufgeführt

Grund der erneuten Beschwerde: schuldhafte Pflichtverletzung im Dienst

Sachverhalt:

Heute am 9.6.2020 gab es einen Pressetermin auf dem Gelände Duisburger Freiheit. Ich bzw. DUISTOP wurde erneut nicht dazu eingeladen.

Dies ist ein weiterer grober Verstoß gegen das bzw. eine Missachtung des Pressegesetz NRW.

DUISTOP ist gleich zu behandeln wie andere Presseorgane. Diese dürfen nicht bevorzugt werden.

Beispiel: https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/duisburg-gueterbahnhof-loveparade-glaende-100.html

Ich hatte mich ausserdem schon mehrfach über die Nicht-Einladungen zu Presseterminen und PKs – auch bei Ihnen – beschwert. Sie haben anscheinend nicht für Verhaltensänderungen bei den zuständigen Leuten gesorgt.

 

Bitte bestätigen Sie umgehend den Eingang dieser Beschwerde. Danke.

Sie geht in Kopie sogleich an Frau Katrin Susanne Gems, Mitglied der Redaktion, zur Kenntnisnahme.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
www.duistop.de

Michael Schulze

 

Guten Morgen Herr Link,

hiermit möchte ich folgende Aufsichtsbeschwerde einreichen. Die Beschwerde betrifft folgende Personen:
XXX = sieben Personen aus der Presseabteilung namentlich aufgeführt

Grund der Beschwerde: schuldhafte Pflichtverletzung im Dienst

Sachverhalt:

Seit Monaten wende ich mich als Chefredakteur des Duisburger Online-Stadtmagazins DUISTOP (www.duistop.de) an die Pressestelle. Überwiegend per Mail.

Es wurde jedoch bisher keine einzige meine Presseanfragen beantwortet, es herrschen absolutes Stillschweigen und Ignorierung.

Dies ist gemäß Pressegesetz NRW nicht statthaft. Der Stadtverwaltung hat gemäß Pressegesetz Auskunft zu geben, zumindest genauso wie sie dies regelmässig gegenüber den anderen örtlichen Medien macht oder zu machen scheint: WAZ/NRZ, WDR, RP usw.

Die Dezernate sind angehalten, selbst nicht antworten zu dürfen, sondern alles zentral über die Pressestelle „laufen“ zu lassen. Bei Anrufen bekam ich regelmässig die Auskunft: „Wenden Sie sich an die zentrale Pressestelle der Stadt.“

Wenn die Pressestelle nicht regiert kann DUISTOP seinen Presseaufgaben nicht nachkommen.

Grundsätzlich sehe ich DUISTOP von der städtischen Pressestelle und den MitarbeiternInnen in Sachen Pressegesetz ungesetzlich behandelt. 

Ich darf daran erinnern warum es das Pressegesetz gibt und dass eine funktionierende Presse Teil einer funktionierenden Demokratie ist.

Ich kann auch nicht erkennen welcher Grund vorliegt, dass man uns Auskünfte verweigert. Die zuständige Abteilung ist personell stark aufgestellt. s.o.

Bitte bestätigen Sie umgehend den Eingang dieser Beschwerde. Danke.

Sie geht in Kopie sogleich an Frau Katrin Susanne Gems, Mitglied der Redaktion, zur Kenntnisnahme.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
www.duistop.de

Michael Schulze