Anfrage bei der Stadt wegen Sondernutzungsgebühren und wegen DuisburgKontor

Guten Morgen,

ich habe folgende Presseanfrage zu den von der Stadt erhobenen Sondernutzungsgebühren gemäß Sondernutzungssatzung:

https://www.duisburg.de/vv/produkte/pro_du/dez_v/62/sondernutzungserlaubnis.php.media/11742/Sondernutzungssatzung_01.04.2016_-_Gebuehrentarife_-.pdf

https://www.duisburg.de/vv/produkte/pro_du/dez_v/62/sondernutzungserlaubnis.php.media/11741/Sondernutzungssatzung_01.04.2016_-_Text_-.pdf

1. Entsprechen die in den Gebührentarifen angegebenen Gebühren auch denen die DuisburgKontor für seine Veranstaltungen von Standbetreibern erhebt …

 1.a … gemäß Marktsatzung in der DuisburgKontor als Veranstalter NICHT erwähnt ist?

https://www.duisburg.de/rathaus/rathausundpolitik/ortsrecht/S32.04_Marktsatzung_31.05.2018.pdf

 1.b … gemäß Volksfestsatzung in der DuisburgKontor als Veranstalter erwähnt ist?

https://www.duisburg.de/rathaus/rathausundpolitik/ortsrecht/S41.01.01_Volksfestsatzung_vom_08.12.2016.pdf

2. DuisburgKontor wollte mir bisher trotz mehrmaliger Anfragen  nicht die Standmieten-Konditionen nennen, sondern gibt auf seiner Webseite an für Stand-Bewerbungen jeweils individuelle Preisangeben zu machen. Inwieweit ist das mit der Marktsatzung bzw. mit der Volksfestsatzung satzungskonform und rechtens?

3. Laut Volksfestsatzung dauert der Weihnachtsmarkt jeweils vom Donnerstag vor dem Totensonntag bis zum 30.12.

Der Totensonntag fällt 2019 auf den 24.11. Der Donnerstag davor ist der 21.11. In diesem Jahr beginnt der Weihnachtsmarkt aber bereits am 14.11., also eine Woche vorher.

Nur der OB kann laut Satzung über eine Verlängerung entscheiden, in begründeten Fällen, welche Begründung liegt in diesem Jahr vor? *

4. Ist es satzungskonform und rechtens, wenn die Stadt und/oder DuisburgKontor Sondernutzungsgebühren über Dritte wie zB die Fa. Ströer verlangen würde?

5. Unterliegen ggfs. von der Stadt und/oder DuisburgKontor mit der Fa. Ströer oder anderen Aussenwerbeunternehmen geschlossene Verträge ebenfalls der Sondernutzungssatzung inkl. den vorerwähnten Gebühren-Tarifen oder Individualvereinbarungen? Wenn Letzteres zutreffend ist, welche Vereinbarungen sind das, auf welcher Rechtsgrundlage?

www.duistop.de

Michael Schulze

 

* Anmerkung für DUISTOP-LeserInnen: Ich frage das vor allem vor dem Hintergrund, dass die Terrorpoller immer noch nicht vollständig funktionieren, gerade die Weihnachtsmarkt-BesucherInnen aber eine Woche länger einem möglichweise höheren Risiko ausgesetzt werden. Wenn der Markt aber inzwischen auch stärker in die Münzstrasse hineinreicht, ist der Schutz durch Poller hier aber grundsätzlich nicht gegeben. Insofern ist alles ziemlich fragwürdig. Zumal es jede Mange andere ebenfalls gut besuchte Märkte das ganze Jahr über gibt, die nicht mit Pollern geschützt sind. Und wer kontrolliert im Zweifel jeden LKW der ebensogut auch Ware liefern könnte und damit die Poller passieren kann? Inkl. derjenigen die den Überraschungseffekt nutzen und sich direkt hinter einen durchfahrenden „ungefährlichen“ PKW/LKW mit Passiererlaubnis „setzen“ und wegschieben.