Stadt beantwortet Fragen zur Sprengung von Weissen Riesen und zur Asbestbeseitigung – teilweise

Am 18. März habe ich folgende Fragen an die Stadt gerichtet, die heute per Brief beantwortet wurden. Die Antworten habe ich teils sinngemäß fett unter die jeweiligen Fragen gesetzt:

 

Guten Morgen Herr Link,

bezüglich der nahenden Sprengung des ersten Weissen Riesen in Hochheide habe ich folgende Fragen gemäß IFG NRW. Diese beantworten Sie bitte innerhalb von 30 Tagen, ansonsten werden ich die Fragen gemäß §24 GO NRW an den Rat einreichen.

Laut meiner Sachkenntnis handelt es sich bei dem Weissen Riesen der nun in Kürze gesprengt werden soll um den ersten von zweien die dieses Schicksal ereilen soll. Dies alles im Rahmen einer Sanierung die 2015 gemäß Sanierungsplan/-satzung beschlossen und verkündet wurde.
Im Rahmen dessen hat die Stadt auch Landesmittel beantragt. Dazu meine Fragen:

1. Ist es richtig dass insgesamt zwei sog. Weisse Riesen gesprengt werden sollen?

Vorerst ist beabsichtigt die Hochhäuser Friedrich-Ebert-Strasse 10-16, Ottostrasse 24-30 und Ottostrasse 54-56 zu sprengen.

2. Ist es richtig, dass der nunmehr als erster zur Sprengung freigebene Weisse Riese vorher von Asbest befreit wurde?

Ja.

3. Welche Kosten fallen für die Sprengung an und welche Kosten fielen für die Asbestreinigung/-entfernung/-entsorgung an, sofern Frage 2. mit JA beantwortet wurde?

Antwort wegen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen abgelehnt.

Der nachfolgende Teil wurde in der Antwort nicht explizit mitberücksichtigt!

Zu den Kosten lese ich in der Presse unterschiedliche Angaben. Mal ist von einem Betrag unter 10 Mio. EURO die Rede, mal von einem deutlich zweistelligen Millionenbetrag allein für die Sprengung. Was die Asbestbeseitigung angeht so kenne ich eine Summe iHv 5,5 Mio. Euro. Es soll auch bereits juristische Streitigkeiten mit den beauftragten Firmen gegeben haben, haben diese etwas mit den Kosten zu tun?

4. Welchen Beitrag bzw. welche Beiträge leistet(e) das Land NRW zu den Kosten unter 3.? Ist alles im Saldo soweit „kostendeckend“ durch die Landeszuschüsse/-mittel?

Die Förderung aus dem Programm „Soziale Stadt“ beträgt 80% der Gesamtkosten. Die Stadt Duisburg zahlt einen Eigenanteil von 20%.

Fazit:

Ob der Förderanteil iHv 80% auch bei nachträglichen Preisanpassungen gleich bleibt oder nur auf eine ehemals eingereichte Kostensumme beschränkt bleibt, ist unbekannt.