Anfrage und Beschwerde an den Rat in Sachen Gebag-Mietobjekte

Stadt Duisburg
Dezernat des Oberbürgermeisters
Burgplatz 19
47051 Duisburg

1.3.2019

Anfrage/Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe folgende Anfrage und Beschwerde an den Rat der Stadt:

Ich habe in den letzten Wochen die Gebag, eine 100%ige Tochter der Stadt Duisburg angeschrieben um zu erfahren ob Mietobjekte der Gebag an städtische Beamte und/oder Angestellte und/oder PolitikerInnen zu „günstigeren“ Konditionen als am Markt üblich vermietet wurden bzw. werden.
Ich bezog mich dabei konkret auf Mietobjekte in der Carl-Schurz-Strasse. Die Gebag hielt es bis dato nicht für nötig mir in irgendeiner Art zu antworten. Darüber möchte ich mich ausdrücklich beim Rat beschweren.

Ich wende mich daher nun direkt an den Rat und bitte um eine Antwort zu folgenden Fragen die Sie bitte über die Gebag in Erfahrung bringen:

Wurden von der Gebag Mietobjekte gleich welcher Art in den letzten 10 Jahren an städtische Beamte und/oder Angestellte und/oder PolitikerInnen zu „günstigeren“ Konditionen als am Markt üblich vermietet?

Oder gab es für den vorgenannten Personenkreis sonstige Vergünstigungen im Rahmen von Nebenkostenabrechnungen, durch Verrechnungen, Guthaben-Auszahlungen etc. in den letzten 10 Jahren die ohne nachvollziehbare und/oder sachlich begründete Gegenleistungen bzw. Umstände blieben?

Gruß

 

Michael Schulze