Anfrage gemäß IFG NRW zum Thema Wahlausschuß MSV Duisburg e.V. an OB Link

Folgende Anfrage erging heute gemäß Informationsfreiheitsgesetz NRW(IFG NRW) an den Duisburger OB:

 

Guten Tag Herr Link,

Sie sitzen im Wahlausschuß des MSV Duisburg e.V. und bereiten die nächsten Vorstandswahlen vor.

Ihr Sitz im Wahlausschuß wird fixiert über den §12 Abs. 1 der Satzung des privaten Vereins MSV Duisburg e.V.

Dort ist ausdrücklich vom OB der Satdt Duisburg oder einem von Ihnen benannten Stellvertreter die Rede

Ich finde es merkwürdig, dass ein privater Verein derartiges in seiner Satzung festlegt UND Sie dies auch befolgen.

Dies könnte jeder private Verein so machen, aber man muß sich als OB nicht daran halten.

Ausserdem halte ich dies mit der Gemeindeordnung NRW und Ihren darin festgelegten Aufgaben  für nicht vereinbar.

Deshalb meine Fragen:

1. Frage:  Nehmen Sie das Amt im Wahlausschuß des MSV Duisburg e.V. als Privatmann wahr oder als OB der Stadt Duisburg und geht es damit zu Lasten Ihrer Arbeit/Arbeitszeit etc.?

2. In der aktuellen Presse habe ich eine Nachricht gefunden (https://www.media-sportservice.de/2018/10/19/msv-duisburg-wahlausschuss-konstituiert-sich/) in der Frau Diemert, die Kämmerin der Stadt Duisburg, Ihre Funktion im Wahlausschuß wahrnimmt. Frage: Ist dies das Privatvergnügen der Frau Diemert Ihnen zuliebe oder haben Sie sie dienstlich dazu verpflichtet und geht es damit zu Lasten ihrer(Frau Diemerts) Arbeit/Arbeitszeit etc.?

Ich verweise jetzt schon mal auf die Rechtsfolgen bei entsprechender Beantwortung meiner Fragen!

In Kopie an Frau Diemert(Finanzdezernat).

Gruß Michael Schulze