Anfrage an die AWO wegen Mieten für Pflegewohnen im Vergleich zum Mietspiegel

Sehr geehrter Herr Keser,

bei den AWO-Duisburg-Mieten z.B. im Kranichhof (Pflegewohnen – 11,80 EU qm/kalt) fällt auf, dass diese im Vergleich zum Duisburger Mietspiegel exorbitant höher liegen.

https://www.duisburg.de/vv/produkte/pro_du/dez_iii/50/mietspiegel_fuer_die_stadt_duisburg.php.media/89484/2019_Mietspiegel_EndversionIIab01.11.2019.pdf

Und das selbst wenn man Aufschläge für besondere Ausstattungen addiert.

Wie begründen Sie als Sozialunternehmen diese Miethöhen?

Und ist dies mit einschlägigen gesetzlichen Vorgaben z.B. §291 StGB und §5 WiStG vereinbar?

Gibt es eine Behörde die diese Miethöhen prüft und zulässt?

Gruß

www.duistop.de

M. Schulze