Mülheim: Ein Armutszeugnis für die Demokratie am Beispiel Gaspreis

Ein Beitrag der MBI Mülheim.

Als der Gaspreis 2022 explodierte, erzielte Mülheims Gasgesellschaft medl Rekordgewinne, mit 25,1 Mio. € doppelt so hoch wie noch 2021. Nur die Hälfte wurde an die Stadt (61%) und Eon ausgeschüttet. Der Rest blieb bei medl als Rücklage. Die MBI hatten deshalb den Antrag an den zuständigen Hauptausschuss gestellt, Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat zu empfehlen, eine Gaspreissenkung der medl zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu erwirken, um zumindest 6 Mio. € an die Verbraucher zurück zu geben.

Im HA am heutigen 22. Februar 2024 stimmten aber nur MBI und AfD für den Antrag, alle anderen Stimmberechtigten dagegen.

Medl-Chef Dönnebrink bestätigte, dass die enormen Überschüsse zu mehr als der Hälfte als „Rücklage“ bei der medl belassen wurden. Er begründet das erneut damit, dass gemäß des Heizungsgesetzes der Berliner Ampelregierung die Stadt spätestens bis Ende Juni 2026 eine kommunale Wärmeplanung vorlegen müsse. „Aber wer wird diesen Umbau in Mülheim denn stemmen, wenn die Stadt klimaneutral werden will?“, so Dönnebrink.
Mit anderen Worten: Per deutlich überhöhten Gaspreisen sollen die heutigen Gaskunden die Energiewende weg vom Gas bezahlen. Größtes Problem sei es, so Dönnebrink, dass die verdoppelten Überschüsse als quasi-Geheimnis an die Presse verraten worden seien. Herr Mühlenfeld (SPD) behauptete, die gewählten Volksvertreter dürften über die Preise der städtischen Tochter ohnehin nicht öffentlich reden und schon garnicht entscheiden. Auch deshalb müssten die Geheimnisverräter dingfest gemacht und bestraft werden. Rechtsdezernentin Franke stellte jedoch klar, dass der MBI-Antrag sehr wohl zulässig sei, weil nur eine Empfehlung.

Herr Capitain, CDU-Ratsvertreter aus der Energiewirtschaft (Gelsenwasser), meinte, dass bei niedrigerem Gaspreis die medl deshalb neue Kunden bekäme und die würden dann von der Rückgabe der Übergewinne profitieren, obwohl sie diese nicht mit bezahlt hätten. Deshalb sei der MBI-Antrag ungerecht und abzulehnen.

Die AfD sprach sich für den MBI-Antrag aus, weil sie jede Energiewende grundsätzlich ablehne. Anderer Meinung war der MBI-Vertreter, der es als Akt von Anstand darstellte, wenn zumindest ein Teil der übermäßigen Profite an die Verbraucher zurückgegeben würde. Außerdem merkte er an, dass die Energiewende nur gelingen könne, wenn man auch größere Teile der Verbraucher mit beteilige und nicht nur schröpfe, wo immer möglich, und dann auch noch möglichst klammheimlich. Darüber wollte aber keine/r reden.

Unabhängig von der Frage, ob denn ein städtisches Gremium öffentlich überhaupt über eine großenteils städtische Gesellschaft der Grunddaseinsvorsorge auch nur reden darf, demonstrierte der gesamte Vorgang beispielhaft, wie sehr die Demokratie in Deutschland bereits ausgehöhlt ist.

 

Noch regnet es in Strömen aber bald kommt die Sonne wieder viel öfter raus – wie steht`s um das städtische Solarengagement?

Von allen Seiten werden wir medial beballert. Wir sollen uns um alternative Energien kümmern, uns wird Angst gemacht, der CO2-Preis wird steigen usw. usf.

Die Wasserstoff-Pro-Motoren laufen heiss und verkünden immer neue Highlights. Diese PR-Maschinerie hat aber zur Zeit einen Dämpfer bekommen, weil wegen vieler Mauscheleien das Verkehrsministerium sämtliche Förderungen inzwischen komplett eingefroren hat.

Viel entscheidender vor Ort ist aber die Frage:

„Was hat denn die Stadt bisher so alles unternommen in puncto Solarenergie auf Dächern städtischer Immobilien?“

Und diese Frage habe ich soeben dem OB übermittelt, denn die Stadt sollte doch eigentlich vorbildlich sein.

Denn es ist ja nett, wenn wir erfahren, dass die Versagenstruppe des IMD nun aufgelöst ist, aber das Leben geht ja hoffentlich an vielen anderen Baustellen weiter.

Und die DBI verkündet immer neue tolle suppi Events, die nur leider niemandem so wirklich nutzen ausser den DBI-Leuten selbst um ihre Arbeitsnachweise und Zeugnisse aufzuhübschen.

 

Mehr zum Thema auch hier im ersten Beitrag:

https://www.ardmediathek.de/video/plusminus/plusminus-vom-21-februar-2024/das-erste/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLmRlL3BsdXNtaW51cy8yMDI0LTAyLTIxXzIxLTQ1LU1FWg

 

 

Warum kommt sowas nicht aus Duisburg Herr Link, Herr Beck, Herr Laberbacke?

Unter anderem der Spiegel berichtet aktuell über den ersten von der Luftfahrtbehörde zugelassenen Drohnen-Lieferservice. Das Ganze wird bereits als Meilenstein in der Logistik bezeichnet.

https://www.spiegel.de/wirtschaft/luedenscheid-in-nrw-erster-voll-automatisierter-drohnen-lieferservice-deutschlands-aufgenommen-a-5d3d15c7-27e2-4257-99d8-b433ee289feb

Duisburg gilt als ein wichtiger Logistik-Hub, doch warum müssen wir immer nur erfahren was woanders Neues und Zukunftsträchtiges abgeht, das auch mal tatsächlich auf die Stadt aufmerksam machen würde, anstatt lediglich hier mal ein bißchen 5G-Gefrickel im Hafen und da vllt. irgendwann mal per grünem Wasserstoff hergestellter Stahl von TKS?

Und wenn ich schon mal dabei bin, ausser einem mies-mickrigen Förderprogramm um Ladenanmietungen zu fördern, gibt es aus Duisburg aktuell nichts, nichts und nochmal nichts.

https://www.duisburg-business.de/fileadmin/duisburg-business/Downloads/Pressemitteilungen/PM_Leerstand_20022024.pdf

Ach, da gibt es doch was?!

https://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/fachkraeftemangel-auf-dem-rhein-fahren-nun-ferngesteuerte-schiffe-01/100015249.html

Aus einer Duisburger Leitzentrale sollen erstmals von Deutschland aus Binnenschiffe ferngesteuert werden. Der Betrieb startet laut Handelsblatt offiziell am 28. Februar. Möglich macht das die mit über 200 Frachtern operierende HGK Shipping. Dahinter steckt eine Technik, die derzeit auch HGK-Wettbewerber Deymann aus dem Emsland testet. Sie stammt vom Antwerpener Start-up Seafar.

Na, geht doch.

 

Die Peters-Lachnummer der RP

Anabella Peters hat sich entschieden, sie folgt Christian Leye, MdB, früher Linke heute BSW, nach und wechselt endlich ebenfalls zum BSW von Sahra Wagenknecht.

Die RP feiert sie als ungewöhnliche Frau, die angeblich erst spät zur Politik kam. Laut RP wirft Peters ihrer Ex-Partei nun vor, zu sehr mit sich selbst beschäftigt zu sein.

https://rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/duisburg-anabella-peters-frau-des-bsw-generalsekretaers-christian-leye-ein-portraet_aid-107450341

Aber sicher, dann bitte mal in den Spiegel gucken, also den an der Wand!

Mehr ist zu der Lachnummer nicht zu schreiben. Mir hat Frau Peters auf Anfragen bisher nie geantwortet. Leye übrigens zuletzt auch nicht, wohl aufgrund meiner kritischen Nachfragen wegen seines Wechsel zum BSW.

Mich erinnert das irgendwie an den Fall des Dr. Stephan Wedding von Junges Duisburg vor wenigen Jahren. Ich berichtete bereits damals. Der wollte, um einen gutbezahlten Job als Beigeordneter in Emmerich zu ergattern, einfach kurzerhand in die dortige CDU wechseln. Die örtliche SPD machte ihm dann irgendwie einen Strich durch die Rechnung.

Das konnte und wollte er nicht auf sich sitzen lassen und klagte – doch vergeblich.

https://rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/duisburg-klage-von-stephan-wedding-gegen-stadt-emmerich-abgelehnt_aid-49281947

Ach ja, dann wollte er angeblich wohl später auch noch OB in Emmerich werden.

Seitdem ist er weiter bei Junges Duisburg.

Fazit:

Alles irgendwie voll peinlich und zum Wegschreien.

Nachtrag und Korrektur:

Frau Peters ist nicht die Ehefrau von Herrn Leye, wie es ursprünglich von mir und der RP gemeldet wurde, sondern lediglich seine Mitarbeiterin.

Dies hat Sie mir heute mitgeteilt:

Sehr geehrter Herr Schulze,

auf Ihrer Webseite ist Ihnen ein Fehler unterlaufen. Ich bin nicht die Ehefrau von Herrn Leye. Die RP hat das kurz nach der Veröffentlichung korrigiert. 

Ich bitte Sie das zu korrigieren und ebenfalls den Link zum RP-Artikel auszutauschen, da er falsche Informationen suggeriert.

Ich danke Ihnen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Anabella Peters

 

 

 

 

Polizei Grün: Ich bin maximalst verwirrt.

Auf der Website https://www.polizei-gruen.de/ erfährt man, dass es den zugehörigen eingetragenen Verein zwar erst seit 2019, die Initiative zur besseren Vermittlung zwischen grüner Politik und der Polizei aber schon seit 2013 gibt.

Ich hatte bisher davon keine Ahnung. Und eigentlich war ich bisher auch im Glauben, und ich habe schon viele Urteile in Bezug auf Namens- und Kennzeichenrechte gelesen, dass der Begriff „Polizei“ nutzungsrechtlich eigentlich den staatlichen Behörden ausschließlich zusteht.

Gut, jetzt kann man das Anliegen des Vereins noch mit viel Wohlwollen kapieren und akzeptieren, aber ganz ehrlich, merkwürdig ist das schon. Es gilt zudem auch eine Neutralitätspflicht – vor allem auch politisch – §33 des BeamtStG sowie §60 des BBG

Ich frage mal bei den Grünen nach, denn im Impressum steht das Folgende:

PolizeiGrün e.V.
c/o Bundesgeschäftsstelle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Platz vor dem Neuen Tor 1
10115 Berlin

Tja, jetzt fehlt nur noch polizei-rot, polizei-blau, polizei-kackbraun … oder polizei-spd, polizei-cdu, polizei-afd, polizei-fdp, …

sowie

stadtwerke-freie-waehler,

laufhaus-csu

und

bundeswehr-die-linke.

Der 1. April is‘ noch nicht, oder?

Bezahlkarte: Junges Duisburg einig mit AfD – Rat dagegen – Vergnügungssteuer abgeschafft

In der gestrigen Ratssitzung wurde die derzeit vieldiskutierte Einführung der Bezahlkarte für Flüchtlinge in Duisburg – ich berichtete bereits – abgelehnt.

Einem Antrag von Junges Duisburg wurde somit nicht gefolgt. Stattdessen will man abwarten ob das Land NRW die Bezahlkarte landesweit einheitlich einführt und auch die Kosten dafür übernimmt.

Die AfD stimmte dem Antrag zu, die anderen Parteien lehnten ihn ab.

Anderes Thema:

Freude dürfte bei den hiesigen Veranstaltern aufkommen, die bisiher 20% ihrer Ticketerlöse als Vergnügungsteuer an die Stadt abführen müssen.

Dabei kamen zuletzt rund 80.000 EURO jährlich zusammen, also ein überschaubarer Betrag. Um die Veranstaltungsszene zu beleben stimmte der Rat nun dafür die Steuer abzuschaffen.

In Dortmund z.B. ist sie schon seit 2020 abgeschafft. Dort hatte man bereits viel früher festgestellt, dass sich auch Veranstalter von ausserhalb der Stadt gegen Dortmund entschieden um die Steuer zu vermeiden.

Mal sehen ob nun dahingehend was passiert in Duisburg und die Szene belebt wird oder ob nicht auch andere Gründe gegen die Stadt als Veranstaltungsort sprechen – u.a. vllt. die Kaufkraft.

Festzuhalten ist auf jeden Fall zur Zeit, dass Duisburg zwar eine UNI hat, aber z.B. für Studierende nur ein spärliches Nachtleben anbietet, was dazu führt dass besonders viele junge Leute lieber in die Nachbarstädte fahren.

 

Ja wo soll denn nur der viele Strom herkommen? Ja wo isse denn die Energie?

Die WAZ, so wie viele ändere Blätter auch, manche werden sogar Qualitätsmedien genannt, berichtet heute erneut und zum xten-Mal in den letzten Wochen über das ThyssenKrupp-Steel-Wasserstoff-Umbau-Transformationsprojekt in Duisburg und wir erfahren, dass nun ein Stromliefernat  für TKS gefunden wurde. Es ist eine alte CO2-Bekannte, die RWE, die dafür einen Windpark in der Nordsee betreibt.

https://www.waz.de/wirtschaft/thyssenkrupp-steel-rwe-soll-den-gruenen-strom-liefern-id241707762.html

Das Ulkigste an dem WAZ-Bericht, der mal wieder recht unkritisch ist, wie sonst auch meistens, ist ein Zitat von ThyssenKrupp-Chef Lopez.

Der wirbt angeblich eindringlich für das, was er selbst sogenannte Energiepartnerschaften nennt. Die entscheidende und noch immer offene Frage beim Aufbau der Grünstahl-Produktion sei allerdings, Achtung, jetzt kommt’s:

„Wo kommen die gigantischen Mengen grüner Energie her, die wir für einen klimaneutralen Betrieb der Anlagen benötigen?“

Aha, diese wichtigste Frage stellt der Manager sich aber ziemlich früh.

Nun, in dem DUISTOP-Interview mit TKS Mitte 2022 haben wir die Frage auch gestellt, doch damals merkten wir schon, bei der Antwort hapert’s gewaltig.

Das ist anscheinend bis heute so.

Lopez erwähnt deshalb gerne den möglichen Einstieg des Tschechen Kretinski bei TKS, ich berichtete bereits mehrfach. Der Milliardär hat 2016 vom Energieversorger Vattenfall das ostdeutsche Braunkohlegeschäft der Leag mit Kraftwerken und Tagebaugebieten in der Lausitz übernommen.

Mmh, ich weiß ehrlich nicht wie ich das deuten soll. Heisst das etwa, dass der Strombedarf in Duisburg demnächst so gigantisch wird, dass wir dessen Erzeugung aus Braunkohle in Kauf nehmen müssen, da sonst niemand die benötigten grünen Strom-Mengen, vor allem günstig, liefern kann?

Vor allem würde ich gerne wissen was wir alle davon haben, angesichts der zwei Milliarden EURO die Bund (1,3 Mrd.) und Land (0,7 Mrd.) in den Duisburger Werksumbau stecken.

 

Baugenehmigungen im Landschaftsschutzgebiet in Serm – Fragen gemäß IFG NRW an den OB

Guten Morgen,

gemäß Informationsfreiheitsgesetz NRW habe ich folgende Fragen:

Können Sie mir nähere Infos und Einzelheiten zu den zwei genehmigten Bauvorhaben im Landschaftsschutzgebiet in Serm geben, was in beiden Fällen vom Vorsitzenden der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) Dr. Meßer kritisiert wird? Beides wohl am Breitenkamp, wahrscheinlich Nr. 31 und 33.

Es handelt sich um eine Wagenhalle des ortsansässigen Karnevalvereins (genehmigt 2021, bereits gebaut 2022) sowie um das Wohnhaus plus Garage und Carport eines Privatmanns (genehmigt 2023), angeblich Ratsherr in Duisburg.

Vor allem möchte ich wissen wie es dem Verein und dem Privatmann möglich war derartige Baugemehmigungen im Landschaftsschutzgebiet zu erhalten, warum dies möglich gemacht wurde und mit wem bei der Stadt bzw. Stadtverwaltung dazu die notwendigen Kontakte bestanden und Gespräche erfolgten?

Zudem möchte ich wissen wer die endgültigen Genhemigungsentscheidungen getroffen hat und warum damit weder Rat noch BV Süd befasst waren bzw. darüber entschieden haben?

Handelt es sich tatsächlich im 2. Fall um einen Ratsherr, möchte ich ferner wissen, ob eine Vorteilsnahme im Amt bzw. die eines Mandatsträgers 100%ig ausgeschlossen ist.

Bitte halten Sie die übliche Frist von 30 Tagen um zu antworten ein.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
www.duistop.de

Stadtmagazin für Duisburg

Michael Schulze

 

Anmerkung:

Seit langem „nutze“ ich mal wieder das IFG NRW. Antwortet die Stadt bzw. der OB nach 30 Tagen nicht, wende ich mich an die nächsthöhere zuständige Stelle – das LDI – in Düsseldorf.

 

Bauen und Wohnen im Wedauer-Gaza-Streifen – Bieterschlacht erwartet – ich lach mich schlapp

Die Gebag beginnt derzeit mit der Versteigerung von 17 Grundstücken in 6-Seen-Wedau an Privatleute. Angeblich soll es eine Bieterschlacht geben – das glaube ich eher nicht, denn ich glaube auch nicht, dass es tatsächlich 1.900 Interessenten für die Grundstücke gibt bzw. dass es so viele Leute gibt die sich das Ganze überhaupt leisten wollen und können.

Und ob die Versteigerung tatsächlich so abläuft wie sie ablaufen sollte bezweifle ich auch.

Wie dem auch sei, pro Quadratmeter werden mindestens 730 Euro aufgerufen. Alle Grundstücke um die es bei diesem Bieterverfahren geht befinden sich im Quartier „Am Uferpark“. Die Grundstücke sind zwischen 458 und 700 Quadratmeter groß. Wer also in 6-Seen-Wedau bauen will, muss für das kleinste Grundstück mindestens 334.000 Euro einplanen und für das größte Grundstück mindestens 511.000 Euro. Es werden aber wesentlich höhere Gebote erwartet bzw. erhofft.

Mein Vorschlag: Richtig clever wäre also ein Gebag-unabhängiges und -vorgelagertes Verfahren, um nur die 17 Bieter zu ermitteln die dann alle nur die erforderlichen 730 Euro bieten.

Zum Vergleich: Am Alten Angerbach wurden auch angebliche Filetstücke an private Bauherren versteigert und nach Angaben der Gebag wurden teilweise über 1.000 Euro pro Quadratmeter geboten, dort lag das Mindestgebot bei 720 Euro pro Quadratmeter und damit leicht niedriger als nun in Wedau.

Tja, wer Lust hat künftig hinter bzw. vor einer riesigen Schallschutzmauer zu leben, wobei die Ufergrundstücke relativ weit weg davon sind, sollte mitbieten, vorausgesetzt er kann finanziell mithalten, denn es kommen ja noch die Baukosten usw. on top.

Ich rate auf jeden Fall dazu sich ausdrücklich zusichern zu lassen, dass das ersteigerte Grundstück frei von Altlasten jedweder Art ist, mindestens bis zu einer Tiefe von zwei Metern – besser drei. Und fragen Sie nach ob Sie voll unterkellern dürfen!

Erlaubt sind übrigens nur freistehende Einfamilien- und Doppelhäuser. Auch sonst gibt es Vorgaben von der Fassadengestaltung bis hin zur Gartenbepflanzung. Das soll für ein städtebaulich anspruchsvolles Erscheinungsbild sorgen.

Diese Vorschriften gelten ebenfalls:

– pro Einfamilienhaus ist maximal eine zusätzliche Einliegerwohnung erlaubt
– höchstens zwei Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss pro Haus
– für die Beheizung sind erneuerbare Energien verpflichtend
– den Strom muss eine hauseigene Solaranlage erzeugen
– pro 250 qm Grundfläche muss ein Baum gepflanzt werden
– das Dach muss begrünt werden

Vorschriften die ich mir wünsche:

– ein Haushaltsmitglied muß mind. einen akademischen Abschluß (Dr., Prof., Dipl-Ing., …) haben

– Fremdgehen ist nur mit einer Person und nur in Häuser erlaubt die eine ungerade Hausnummer haben

– Haustiere dürfen nicht in die Mauser kommen und nicht haaren

– Omas und Opas ab 60 Jahre dürfen nur durch den Hintereingang das Haus betreten

– Haus- und Pflegekräfte sind nur erlaubt wenn sie drei Fremdsprachen fliessend sowie einen Flic Flac beherrschen

– Kinder müssen in folgenden Zeiten die Fresse halten: 0-7 Uhr und 9-24 Uhr

Das war’s, bis jetzt. Vielleicht fällt mir noch irgendeine krude Vorschrift ein.

Ach ja, das Pinkeln an die Schallschutzmauer führt zu dreissig öffentlichen Arschversohlungshieben, ausgeführt vom Gebag-Chef selbst. Im Wiederholungsfalle droht der Schandpfahl – der Delinquent, die Delinquentin darf angespuckt werden.

Was die Gebag nicht verrät: Eine spezielle Schutztruppe überprüft alle obigen Vorgaben 1x wöchentlich – unangemeldet zu jeder beliebigen Tages- und Nachtzeit.

 

Serm: Bauen im Landschaftsschutzgebiet? Kein Problem – man kennt sich und man hilft sich.

Vor einigen Tagen hatte ich etwas unauffälliger als sonst auf merkwürdige Vorgänge in Serm hingewiesen. Dabei geht es um ein dortiges Landschaftsschutzgebiet und zwei Baumaßnahmen, wovon eine bereits vollzogen wurde.

In Serm gibt es eine Karnvalsgesellschaft namens „KG Südstern Serm“ deren Präsident Bernd Baumann heisst, im Hauptberuf ist der Mann Rechtsanwalt. Die KG hatte vor Jahren Probleme mit ihrer Wagenbauhalle, man hatte zwar ein mögliches Baugrundstück, aber dieses war inzwischen Teil eines Landschaftsschutzgebietes geworden, also durfte dort nicht mehr gebaut werden.

Es drohte quasi der Verlust der uralten Karnevalstradition, denn ohne Wagenbau kein Umzug, ohne Umzug kein echter Karneval usw. usf. Also machten sich CDUler, angeführt von Thomas Susen, sowie Junges Duisburg auf zu helfen und anscheinend beim OB und beim damaligen Wirtschaftsdez. Haack (CDU, heute in Köln) heftigst zu insistieren.

Aus der WAZ vom 6.2.2019:

Im Ratsinfosystem ist zusätzlich ein Antrag zu finden in dem das Verlangen manifestiert wurde:

https://sessionnet.krz.de/duisburg/bi/getfile.asp?id=1610867&type=do

Anfang 2021 war es dann soweit, man erhielt von Link die Baugenehmigung im Landschaftsschutzgebiet zu bauen und feierte das per offizieller Pressemeldung.

Ein Jahr später erklärte Bernd Baumann von der KG Südstern Serm den ganzen Vorgang in einem Sessionsheft so:

Quelle (S. 18 und S. 19): https://kg-suedstern-serm.de/images/sessionshefte/prinzenheft_2022.pdf

Wir erkennen also wie sehr man doch im Rathaus bemüht war zu helfen. Merkwürdig, dass dies bei vielen anderen Angelegenheiten in Duisburg nicht so läuft und wer weiß bei wievielen es genauso läuft, wir es aber gar nicht mitkriegen.

Die Entscheidung war also keine politische, sondern eine seitens der Verwaltung. Aber es kommt noch besser.

Denn inzwischen wurde bekannt, dass im letzten Jahr auch ein Privatmann, man vermutet sogar ein Ratsmitglied, unweit der Wagenhalle ebenfalls eine Baugenehmigung bekam – im Landschaftsschutzgebiet.

Darüber habe ich mich bereits mit dem Vorsitzenden der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) Dr. Johannes Meßer ausgetauscht, denn in beiden Fällen ist er der Ansicht, dass dort nicht gebaut werden durfte und darf.
Er schrieb mir das Folgende:

Sehr geehrter Herr Schulze,

Beide Bauvorhaben sind bereits genehmigt. Die Wagenbauhalle des Karnevalsvereins wurde 2021 genehmigt (siehe beiliegende Pressemitteilung der Stadt Duisburg) und anschließend gebaut. Der Standort für die zweite Baugenehmigung für ein Wohnhaus befindet sich unmittelbar östlich davon. Sie wurde im Spätsommer 2023 erteilt. In der beiliegenden Karte sehen sie links die Wagenbauhalle und rechts mit der gestrichelten Linie das aktuelle Bauvorhaben.

Beide Bauvorhaben befinden sich gemäß des Landschaftsplans der Stadt Duisburg (rechtskräftig seit 1990) im Außenbereich und gleichzeitig in einem Landschaftsschutzgebiet. Der Flächennutzungsplan der Stadt Duisburg sieht nördlich der Straße Breitenkamp keine Bebauung vor, auch nicht der aktuelle Entwurf für den neuen Flächennutzungsplan. Entsprechend gibt es für diesen Bereich auch keinen Bebauungsplan.

Insofern ist die Aussage in der Pressemitteilung, wonach man länger gebraucht hat einen Standort außerhalb des Landschaftsschutzgebietes zu suchen, definitiv falsch. Beiliegend dazu noch ein Auszug aus dem Landschaftsplan zu diesem Bereich.

Ein Bauvorhaben nach §34 BauGB im Außenbereich zu genehmigen, ist meines Erachtens rechtswidrig. Für den Eingriff in Natur und Landschaft wurde der Beirat nicht beteiligt und auch keine Kompensation für den Eingriff festgesetzt. Die Fläche ist ja bereits gerodet.

Soweit meine ergänzenden Angaben zu diesem Fall.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich bin tagsüber unter … erreichbar. Bitte verwenden sie die Mailadresse …

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Johannes Meßer

 

Um zusätzlich mehr Licht ins Dunkel der Vergabe von solchen sicherlich begehrten Grundstücken und Baugenehmigungen zu bringen schrieb ich zusätzlich oben erwähnte Personen an. Zur Verdeutlichung der örtlichen Gegebenheiten schauen Sie sich bitte diesen Planausschnitt an, gestrichelt markiert ist die betreffende Fläche. Die Wagenbauhalle ist links davon:

Ich schrieb mehrfach an …

– OB Sören Link sowie die Presseabteilung der Stadt

– KG-Präsident Bernd Baumann

– CDU-Mitglied Thomas Susen

– Wirtschaftsdez. von Köln Andree Haack

… und stellte ein paar Fragen. Vor allem dazu wie das alles sein kann und wie es möglich gemacht wurde. Niemand reagierte bzw. antwortete. Fragwürdig auch was ein Wirtschaftsdez. wie Haack mit einer Wagenbauhalle zu schaffen hatte.

Gestern Nachmittag rief ich Thomas Susen an. Mein erster Eindruck: Er entschied sich wohl zwischen Pest (sofort auflegen und blöd dastehen) und Cholera (dranbleiben und antworten). Er wählte Cholera.

Das Gespräch war gar nicht kurz, vor allem konnte ich viel Interessantes zwischen seinen Sätzen entnehmen. Danke dafür Herr Susen!

Auf meine Frage warum er auf meine Anfragen nicht reagierte kam die Antwort, dass er nichts zu sagen bzw. zu schreiben hätte.  Nun, von der Erwartung einer gewissen Höflichkeit, zumindest kurz zu antworten, sollte ich mich mal endgültig verabschieden.

Im Grund entschied sich Susen im Wesentlichen dafür mir mitzuteilen, dass die Baugenehmigungen reine Verwaltungssache seien und ganz wichtig war ihm klarzustellen, dass es weder einer seiner CDUler noch ein SPDler sei der dort bauen dürfte. Er fragte angeblich bereits gezielt in beiden Fraktionen danach.

Unser aller Naturschutz ist ihm anscheinend weniger wichtig und auch nicht die Frage, die er dem OB hätte stellen können, wer denn der Bauherr ist und ob es sich tatsächlich um ein Ratsmitglied handelt.

Susen: „Ich weiß wirklich nicht wer dort bauen darf.“ Er fragte mich sogar noch wo das Grundstück denn eigentlich sei.

An der Stelle werde ich jetzt einfach mal nur ganz ruhig, schiele auf meine Eimer … okay, tief durchatmen.

Zu beiden Baugenehmigungen heute erneut eine Antwort von Dr. Meßer den ich aufgrund des Textes im Sessionsheft der KG (s.o.) nochmals gefragt hatte:

Was könnte das für ein legale Lücke sein für die man unter Dezernenten ein halbes Jahr brauchte? 

Hallo Herr Schulze,

der Grund, warum die Baugenehmigung im Landschaftsschutzzgebiet erteilt wurde, war die Genehmigung nach §34 Baugesetzbuch. D. h. man hat eine Fläche im Außenbereich, also im LSG, als Innenbereich definiert. Dies ist aus meiner Sicht absurd und nicht unbedingt eine Lücke im Gesetz. Das hätte man genauso auch auf dem Schotterplatz machen können. Ich kenne aber nicht die inhaltliche Begründung wie das funktionieren soll. In anderen Fällen musste auch ein BBP erstellt werden, um im Außenbereich bauen zu können (Prinz-Eugen-Straße in Walsum). Auch dort reichte es Kontakte zum Rathaus zu haben. So, wie es auch vollmundig in dem Artikel der Zeitschrift geäußert wird.

Auch die zweite Baugenehmigung wird mit §34 BauGb begründet, da die Flucht der Wagenbauhalle mit dem neuen geplanten Gebäude identisch ist.

Beide Vorhaben sind keine privilegierten Vorhaben, wie es beispielsweise bei Erweiterungen von landwirtschaftlichen Betrieben der Fall ist. Die haben Anspruch auf eine Genehmigung müssen aber den Eingriff in Natur und Landschaft kompensieren. Das ist hier bei der Wagenbauhalle und der aktuellen Genehmigung versäumt worden.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Meßer

 

Fazit:

Es besteht durchaus die drohende Gefahr, dass der 2023 genehmigte Privatbau dort in Serm nicht der einzige bleibt. Gute Beziehungen ins Rathaus und ein dort vorhandenes Wohlwollen sind allerbeste Voraussetzungen. Dazu Ratsleute die sich nicht wirklich interessieren (Wo sind die Grünen wenn man sie braucht?) und ein uns ständig vorgekaukelter Schutz von Umwelt und Klima. Passt.

Demnächst wird in Serm sicherlich ein Bauschild angebracht, den Namen des Bauherrn krieg‘ ich schon raus. Es werden noch Wetten angenommen um wen es sich handelt.