Mahmut Oezdemir antwortet auf Fragen zu MSV-Eintrittskarten

Ein Fall in Potsdam, bei dem es um kostenlose Eintrittskarten geht, hat mich veranlasst drei bekannte Polit-Gesichter Duisburgs nach ihrem Umgang mit dem Thema zu fragen. Vor allem auch vor dem Hintergrund wie sehr sich z.B. unser OB für den MSV einsetzt, für andere Vereine dagegen deutlich weniger. Ich berichtete bereits mehrfach. Eine Beschwerde bei der Bezirksregierung in Düsseldorf bzgl. der Nichteinhaltung des Neutralitätsgebotes habe ich auch bereits eingereicht.

Überraschenderweise antwortete mir Mahmut Oezdemir just heute auf meine Anfrage. Die Antworten von Bärbel Bas und Sören Link stehen noch aus, beide wurden bereits ein Mal daran erinnert.

Vorab nochmals meine konkrete Anfrage:

Guten Tag / Abend Herr Oezdemir,

angesichts eines aktuellen Falles in Berlin (https://www.spiegel.de/politik/deutschland/potsdam-staatsanwaltschaft-stellt-ermittlungen-gegen-ob-mike-schubert-ein-a-0165109a-b865-4539-ac1d-80c7fd1d024a) würde ich gerne von Ihnen wissen, ob Sie Ihre Tickets zu Spielen des MSV jeweils aus eigener Tasche bezahlt haben (seit 2020) und bezahlen?

Dies können Sie gerne durch Quittungen udgl. belegen. Da gerade mal wieder enorme finanzielle Anstrengungen unternommen werden um dem MSV unter die Arme zu greifen, weshalb ich u.a. eine Beschwerde über die Nichtwahrung des Neutralitätsgebotes bei der Bezirksregierung eingereicht habe und wozu ich bereits Anfragen (bisher unbeantwortet) in bezug auf Vorstösse gegen die Duisburger Statuten der Sportförderung eingereicht habe.

Vielen Dank für eine prompte Antwort vor Weihnachten.

Nicht zu antworten würde doch in diesem Fall einen besonders schlechten Eindruck zum Fest machen, oder?

Gruß

DUISTOP

www.duistop.de

Michael Schulze

PS:

Zur Kenntnisnahme sende ich diese Anfrage auch an den Präsidenten des MSV, eventuell kann er zusammen mit dem Kassenwart des Vereins zur Aufklärung beitragen. Vielleicht kann er zusätzlich erläutern wer denn alles Freikarten und vor allem freien Zutritt zu VIP-Bereichen erhält. Und vor allem, warum. Ich befürchte aber in dem Fall wird der Datenschutz bemüht. Verdammt, das hätte ich nicht verraten sollen.

 

Hier die Antwort von Mahmut Oezdemir bzw. seinem Team:

Guten Tag,

„Ich habe mein gesamtes Leben jeden Eintritt beim MSV selbst bezahlt und auch mitgebrachte Gäste mit einer gekauften Karten ausgestattet.“

Das zu Ihrer Information. Weitere Kommentierungen/Ausführungen wird es dazu von uns nicht geben.

Gruß Team Özdemir

 

[Anmerkung: Beleg-Quittungen fügte Herr Oezdemir nicht bei.]

 

 

VIP-Tickets kostenlos? Potsdam bringt mich auf eine Idee – Fragen an Bas, Oezdemir und Link

Irgendwie kommt mir das bekannt vor, was sich in Potsdam abgespielt hat und nun in ein Finale mündete.

Immer wieder besuchte Potsdams OB Mike Schubert (SPD) die Heimspiele von drei Sportvereinen seiner Stadt – und zwar als VIP mit Ehefrau und im VIP-Bereich – und zahlte nichts dafür. Nun sind die Ermittlungen gegen ihn wegen Vorteilsannahme gegen zwei Geld-Auflagen eingestellt worden.

Schubert zahlt 20.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung sowie rund 14.000 Euro an die Landeskasse. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft liegt ein hinreichender Tatverdacht wegen Vorteilsannahme in über 60 Fällen vor, nur eben nicht als „schwerwiegender“ Fall.

Seit 2019 hat Schubert immer wieder Spiele ohne konkrete repräsentative Aufgaben unentgeltlich besucht. Nach Recherchen von lokalen Medien handelte es sich bei den Vereinen um den SC Potsdam, den VfL Potsdam sowie die Potsdam Royals.

Tja, und die Begründung?

„Die großzügige Einladungspraxis der Vereine dürfte auf deren Willen zurückzuführen gewesen sein, das Wohlwollen der Verwaltungsspitze der Landeshauptstadt Potsdam zu bekommen beziehungsweise zu erhalten, da die Vereine von Fördermitteln und der Bereitstellung von Spielstätten durch die Stadt abhängig waren.“, so die ermittelnde Staatsanwaltschaft.

Geprüft wurden auch Einladungen Schuberts und seiner Ehegattin anlässlich des kostenlosen Besuchs von Kulturveranstaltungen, hierzu wurde aber wohl festgestellt, dass sich die Termine in den überwiegenden Fällen der Wahrnehmung von Repräsentationsaufgaben zuordnen liessen. Ausser bei drei Theaterpremieren, da bestehe der Verdacht der Vorteilsannahme.

Nun, da wir in Duisburg mindestens drei auffällige SPD-Mitglieder haben die als eingefleischte Fussballfans gelten, ist es an der Zeit, da sich u.a. der OB so auffällig um den MSV sowie neuerdings auch um RheinFire kümmert, mal nachzufragen ob die drei denn ihre Tickets allesamt selbst bezahlt haben und bezahlen.

Nachweislich z.B. durch Kaufquittungen.

Hier meine Anfrage:

Guten Tag Abend Frau Bas, Herr Oezdemir und Herr Link,

angesichts eines aktuellen Falles in Berlin (https://www.spiegel.de/politik/deutschland/potsdam-staatsanwaltschaft-stellt-ermittlungen-gegen-ob-mike-schubert-ein-a-0165109a-b865-4539-ac1d-80c7fd1d024a) würde ich gerne von Ihnen wissen, ob Sie Ihre Tickets zu Spielen des MSV jeweils aus eigener Tasche bezahlt haben (seit 2020) und bezahlen?

Dies können Sie gerne durch Quittungen udgl. belegen. Da gerade mal wieder enorme finanzielle Anstrengungen unternommen werden um dem MSV unter die Arme zu greifen, weshalb ich u.a. eine Beschwerde über die Nichtwahrung des Neutralitätsgebotes bei der Bezirksregierung eingereicht habe und wozu ich bereits Anfragen (bisher unbeantwortet) in bezug auf Vorstösse gegen die Duisburger Statuten der Sportförderung eingereicht habe.

Vielen Dank für eine prompte Antwort vor Weihnachten.

Nicht zu antworten würde doch in diesem Fall einen besonders schlechten Eindruck zum Fest machen, oder?

Gruß

DUISTOP

Michael Schulze

PS:

Zur Kenntnisnahme sende ich diese Anfrage auch an den Präsidenten des MSV, eventuell kann er zusammen mit dem Kassenwart des Vereins zur Aufklärung beitragen. Vielleicht kann er zusätzlich erläutern wer denn alles Freikarten und vor allem freien Zutritt zu VIP-Bereichen erhält. Und vor allem, warum. Ich befürchte aber in dem Fall wird der Datenschutz bemüht. Verdammt, das hätte ich nicht verraten sollen.

 

Wahlannullierung in Rumänien: Bundeswahlleiterin antwortet auf Fragen

Vor allem im Internet gibt es seit der kürzlich annullierten Wahl in Rumänien, immerhin EU-Mitglied, diverse Meinungen und Spekulationen darüber, ob ein solcher Vorgang sich auch bei uns abspielen könnte.
Teils wird munter spekuliert, wohl ohne mal genauer nachgefragt zu haben.

Das habe ich gemacht und am Wochenende der Bundeswahlleiterin einige Fragen dazu gestellt. Heute kam bereits die Antwort.
Vorab nochmals meine Fragen, darunter das Schreiben aus Berlin.

Guten Abend Frau Dr. Brand,

im Zusammenhang mit den letzten (kürzlichen) Wahl in Rumänien gab es eine Annulierungsentscheidung der dortigen Wahl bzw. des Wahlergebnisses. U.a. aufgrund angeblicher Einflussnahme(n) und dies mit bezug auf den Digital Services Act der EU (DSA).

Quelle zum DSA bei der EU(deutsch):

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_24_1707

Ich gehe davon aus, auch die anstehende Bundestagswahl unterliegt einer entsprechenden Beobachtung und Beurteilung gemäß des DSA, in diesem Falle durch die Bundesnetzagentur als hiesige, in Deutschland Bevollmächtigte für die DSA-Umsetzung und -Anwendung.

Meine Fragen:

1. ) Ist dies korrekt, unterliegt die Bundestagswahl dem DSA und der Beobachtung und Beurteilung durch die Bundesnetzagentur (BNA)?

2. ) Kann also die BNA die Wahl annulieren bzw. für ungültig erklären?

3. ) Muss in dem Fall das Verfassungsgericht noch zustimmen um danach Neuwahlen bzw. eine Wahlwiederholung anzusetzen?

4. ) Muss die BNA ihre Vorgehensweisen (inkl. Beteiligte) und ihre Gründe komplett und transparent offenlegen?

5. ) Sind Sie auf dieses Szenario bereits eingestellt und vorbereitet und auch dafür gewappnet, dass u.U. eine Wahl mehrfach wiederholt werden muss, wenn andauernd Beeinflussungen/Einflussnahmen konstatiert würden?

6. ) Wie trennt Ihrer Kenntnis nach die BNA mögliche unerlaubte/unerwünschte Einflussnahme(n) von „normaler“ digitaler Wahlwerbung, die ja auch massiv und in differenziertesten bis subversivsten Formen erfolgen kann?

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
www.duistop.de

Stadtmagazin für Duisburg seit 2018

Michael Schulze

 

Hier die Antwort:

Sehr geehrter Herr Schulze,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) ist gemäß § 12 Absatz 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes (vorbehaltlich der Absätze 2 und 3) zuständige Behörde nach Artikel 49 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/2065. Zur Durchsetzung und Überwachung der Verordnung (EU) 2022/2065 wird gemäß § 14 Absatz 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes eine Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur mit Sitz in Bonn eingerichtet. Die Koordinierungsstelle für digitale Dienste legt gemäß § 17 Absatz 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes den nach Artikel 55 der Verordnung (EU) 2022/2065 jährlich zu erstellenden Tätigkeitsbericht den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes vor.

In der Pressemitteilung der Europäischen Kommission wird zu der Rolle des DSA im Kontext der Wahl u. a. wie folgt ausgeführt: (https://germany.representation.ec.europa.eu/news/wahlen-rumanien-eu-kommission-online-plattformen-und-zivilgesellschaft-verstarken-uberwachung-von-2024-12-05_de)

„Im Zusammenhang mit den laufenden Wahlen in Rumänien hat die EU-Kommission ihre Überwachung von TikTok im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) verstärkt. Dies bezieht sich auf die Ausübung der Zuständigkeiten der Kommission im Rahmen des DSA und betrifft nicht den rumänischen Wahlprozess, der Sache der rumänischen Behörden und letztlich der rumänischen Bevölkerung ist.“

Wie hierin erläutert wird, berühren die im DSA festgelegten Zuständigkeiten nicht unmittelbar das nach den wahlrechtlichen Vorschriften vorgesehene Wahlverfahren. Die Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl ist in Deutschland allein Sache des Deutschen Bundestages und ggf. des Bundesverfassungsgerichts:

Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, können gemäß § 49 Bundeswahlgesetz nur mit den in diesem Gesetz und in der Bundeswahlordnung vorgesehenen Rechtsbehelfen sowie im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden. Über die Gültigkeit der Wahlen zum Bundestag und die Verletzung von Rechten bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl, soweit sie der Wahlprüfung nach Artikel 41 des Grundgesetzes unterliegen, entscheidet gemäß § 1 Absatz 1 Wahlprüfungsgesetz der Deutsche Bundestag.

Dies bedeutet, dass das Parlament zunächst selbst über die Gültigkeit der Wahlen zum Deutschen Bundestag entscheidet. Das Verfahren der Wahlprüfung ist im Wahlprüfungsgesetz geregelt. Eine Prüfung erfolgt nur auf Einspruch, der Deutsche Bundestag wird also nicht von sich aus tätig.

Einen Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl einlegen kann gemäß § 2 Wahlprüfungsgesetz jeder Wahlberechtigte, jede Gruppe von Wahlberechtigten und in amtlicher Eigenschaft jeder Landeswahlleiter oder Landeswahlleiterin, die Bundeswahlleiterin oder die Präsidentin des Deutschen Bundestages.

Gegen die Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Gültigkeit der Wahl ist die Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht zulässig (Art. 41 Abs. 2 GG).

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team der Pressestelle der Bundeswahlleiterin

 

Schlußbemerkung bzw. -frage:

Warum antwortet mir eigentlich die Bundeswahlleiterin binnen drei Tagen und die Bezirksbürgermeisterin Beate Lieske (SPD) –  allerdings in anderer Angelegenheit – überhaupt nicht?

 

DSA: Fragen an die Bundeswahlleiterin – Rumänien lässt schön grüssen

Normalerweise, und das hatte ich in dieser Woche schon einmal, beschäftige ich mich mit internationaler Politik auf DUISTOP nicht, doch die Vorgänge rund um die Wahl in Rumänien verwundern mich doch sehr, so dass ich soeben eine Presseanfrage an die Bundeswahlleiterin sandte. Dabei geht es nicht um den Ausgang der Wahl hinsichtlich der politischen Richtung in die sich das Land womöglich bewegt – m.a.W.: Ich ergreife hier für keine politische Seite Partei. Warum der Vorgang aber so interessant und bedenklich fragwürdig auch für uns in Deutschland ist, entnehmen Sie meinen Fragen:

Guten Abend Frau Dr. Brand,

im Zusammenhang mit den letzten (kürzlichen) Wahl in Rumänien gab es eine Annulierungsentscheidung der dortigen Wahl bzw. des Wahlergebnisses. U.a. aufgrund angeblicher Einflussnahme(n) und dies mit bezug auf den Digital Services Act der EU (DSA).

Quelle zum DSA bei der EU(deutsch):

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_24_1707

Ich gehe davon aus, auch die anstehende Bundestagswahl unterliegt einer entsprechenden Beobachtung und Beurteilung gemäß des DSA, in diesem Falle durch die Bundesnetzagentur als hiesige, in Deutschland Bevollmächtigte für die DSA-Umsetzung und -Anwendung.

Meine Fragen:

1. ) Ist dies korrekt, unterliegt die Bundestagswahl dem DSA und der Beobachtung und Beurteilung durch die Bundesnetzagentur (BNA)?

2. ) Kann also die BNA die Wahl annulieren bzw. für ungültig erklären?

3. ) Muss in dem Fall das Verfassungsgericht noch zustimmen um danach Neuwahlen bzw. eine Wahlwiederholung anzusetzen?

4. ) Muss die BNA ihre Vorgehensweisen (inkl. Beteiligte) und ihre Gründe komplett und transparent offenlegen?

5. ) Sind Sie auf dieses Szenario bereits eingestellt und vorbereitet und auch dafür gewappnet, dass u.U. eine Wahl mehrfach wiederholt werden muss, wenn andauernd Beeinflussungen/Einflussnahmen konstatiert würden?

6. ) Wie trennt Ihrer Kenntnis nach die BNA mögliche unerlaubte/unerwünschte Einflussnahme(n) von „normaler“ digitaler Wahlwerbung, die ja auch massiv und in differenziertesten bis subversivsten Formen erfolgen kann?

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
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Stadtmagazin für Duisburg seit 2018
Michael Schulze

 

EILMELDUNG: Gebag unterrichtete Link gestern über ihre Zahlungsunfähigkeit

Seit Jahren kündige ich es an und wurde dafür immer für total bescheuert gehalten. Zuletzt bekam ich noch Anrufe im Zusammenhang mit dem Wortmeyer-Abgang, dass finanziell bei der Gebag alles in Ordnung sei.

Nun soll es morgen eine Betriebsversammlung geben. Im Beisein von Link und Stadtkämmerer Murrack.

Die Infos sind offiziell noch unbestätigt.

Warum der Aufsichtsrat unter Sagurna versagt hat ist sicherlich eine Fragestellung. Eine andere ist, ob die angebliche Wortmeyer-Ankündigung, gewisse Dinge zu veröffentlichen, u.a. den desolaten Zustand der Gebag betreffend – inkl. der konkreten Gründe für die Schieflage, dahinter stecken könnte.

Sobald ich mehr weiß gibt es weitere Infos.

Ein paar Gründe dürften allerdings recht klar sein. Die grossen angeblichen Filetgrundstücke wie u.a. 6-Seen-Wedau lassen sich nicht vermarkten und wurden viel zu teuer gekauft.

Nachtrag vom 12.12. um 15 Uhr:

WAZ/NRZ und RP sowie andere Medien sind bisher noch ohne Lebenszeichen zum Thema. Es kann sein, dass Link, Murrack & Co das Ganze noch verhindern indem sie massig frisches Geld nachschiessen oder die Stadt als Bürgin einspringt.

Und dann würde nichts aus dem Big Bang. Ein Grund dieses Dilemma zu verhindern: Verwaltung und Politik stünden ziemlich belämmert da weil sie sich für ihre großartigen Ankündigungen und Versprechen in bezug auf die neuen Wohngebiete rechtfertigen müssten. Denn damit läuft es wohl nicht so wie geplant. Die Gebag und sie selbst wären dann aus den Schlagzeilen, denn auch das Küppersmühle-Desaster wirkt bis heute nach.

Wenn ein Big Bang folgt, dürfte die Gebag höchstwahrscheinlich in der DVV aufgehen, das wurde und wird angeblich schon diskutiert.

Gebag-AR-Chef Sagurna hätte im Falle eines Gebag-Aus wohl komplett versagt – was nicht wirklich verwunderlich wäre.

Ich hatte gestern gechrieben, dass die Infos allesamt offiziell noch unbestätigt sind. Das ist z.Z. immer noch so, aber es gibt seit meiner Veröffentlichung auch keine gegenteiligen Verlautbarungen, keine Dementis bzw. anderslautende Infos.

 

Bezirksbürgermeisterin Beate Lieske (SPD) reagiert bisher nicht auf Anschreiben mit Fragen und einem konkreten Anliegen

Guten Abend Frau Lieske,

nachfolgende Fragen (s.u.) haben Sie bisher nicht beantwortet – trotz Erinnerung – und auch um mein Anliegen (s.u.) in bezug auf die Lärmbelästigungen durch Bahnarbeiten haben Sie sich anscheinend nicht gekümmert. Bei mir haben Sie sich diesbezüglich jedenfalls nicht gemeldet um nähere Einzelheiten zu erfahren.

Nun will ich dies zum Anlaß nehmen um erneut (mein letzter Anlauf wurde aus mir unerklärlichen Gründen abgelehnt) in einer BV-Sitzung dazu eine Stellungnahme von Ihnen zu erhalten. Und sei es nur dazu um zu erfahren warum Sie nicht antworten (wozu Sie gemäß Pressegesetz NRW verplichtet sind) und warum Sie sich in der betreffenden Angelegenheit (die auch andere Bewohner der betroffenen Strasse betrifft) nicht kümmern.

Demzufolge reiche ich dies als mein Anliegen an die BV ein. Bitte bestätigen Sie meine Einreichung und teilen Sie mir mit wann die nächste BV-Sitzung ist bei der mein Anliegen zur Sprache kommt.

Unten angefügt nochmals meine Fragen und mein Anliegen.

Gruß

Michael Schulze

[Zur Erklärung: Jeder Bürger und jede Bürgerin kann sich mit einem Anliegen was im zuständigen Bezirk verortet sein muß an die entsprechende Bezirksvertretung (BV) wenden und es in einer BV-Sitzung vorbringen bzw. beantworten lassen. In einem ersten Anlauf vor einigen Wochen war ich bereits ausgebremst worden. Aus dem Rathaus kam eine Absage, d.h. Lieske muss sich anscheinend grünes Licht bei Link holen. Mein Anliegen beträfe angeblich nicht den Bezirk, was für mich nicht nachvollziehbar ist. Nur bin ich gespannt wie es diesmal läuft. Bzgl. meines Anliegens habe ich zwischenzeitlich sogar eine Strafanzeige gestellt. Dabei geht es auch um konkrete Unterlassungen seitens der Verwaltung.] 

Hier meine Fragen und mein konkretes Anliegen:

1) Welche Projekte in Süd haben Sie in den letzten drei Jahren angestossen, begleitet, unterstützt, etc.? Bitte senden Sie mir einer Liste mit dem jeweiligen Resultat.

2) Wie wird Ihre Arbeit derzeit vergütet?

3) Haben Sie (Stand heute) neben der offiziellen Vergütung noch andere Zuwendungen auch nicht-monetärer Natur erhalten – z.B. Freikarten, Geschenke, Tankkarten, Spesenersatz etc. – wenn ja welche (Liste bitte)?

4) Sind Ihnen (Stand heute) durch Ihre Mitgliedschaft in der SPD und/oder durch die Tätigkeit als BM andere Vorteile gewährt geworden, z.B. bei Grundstückserwerb(en), Baugenehmigung(en) o.ä. auch in Bezug auf Verwandte ersten und zweiten Grades – wenn ja welche (bitte Liste)?

5) Sie sind direkte Stellvertertreterin des OB, dieser antwortet mir dauerhaft nicht auf meine Pressefragen. Wie stehen Sie dazu?

6) Werden Sie im nächsten Jahr erneut kandidieren bzw. sich aufstellen lassen, wenn ja wofür und mit welchen Zielen?

Zum Schluß habe ich noch ein Anliegen was nicht nur mich betrifft. Bitte kümmern sie sich beim OB und/oder der zuständigen Stelle im Rathaus darum, dass man auf meine Beschwerden hinsichtlich nächtlicher Bauarbeiten an der Bahnlinie entlang der Bissingheimer Strasse mal endlich reagiert. Es gelang mir bisher nur einmal vor Monaten dort eine Beschwerde so unterzubringen, dass sie etwas bewirkte. Die Stadt erteilt anscheinend fleissig Nachtarbeitsgenehmigungen an die Bahn bzw. die Tochter InfraGO, doch wir als Anrainer werden nie informiert. So steht es aber im Gesetz und ist an die Sondererlaubnisse gebunden. Bezugnehmend auf dieses Anliegen geben Sie mir bitte gesondert Bescheid was Sie konkret unternommen haben. Danke vorab.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

www.duistop.de

Duisburger Stadtmagazin seit 2018
Michael Schulze

Fahrradstrassen: Klingt gut, aber tun sich die SPD-Genossen dabei gerne gegenseitige Gefallen?

Fahrradstrassen sind prinzipiell eine gute Idee und eine gute Massnahme in puncto Klimaschutz, vor allem dann wenn wesentliche Strassen derart umgewidmet werden. Ob das im Einzelfall teuer sein muss sei mal dahingestellt.

Allerdings: Wenn die Stadt was anfasst, dann wird es meist teuer.

Vor rund einer Woche berichtete der ADFC Duisburg über eine derartige Massnahme in Baerl.

https://duisburg.adfc.de/pressemitteilung/fahrradstrasse-in-baerl-nicht-der-rede-wert

Und zwar recht kritisch. So sei auf der Geststraße eine zweite Fahrradstraße eingerichtet worden. Doch die Verlängerung der bisherigen Fahrradstraße sei für den Radverkehr in Duisburg nicht der Rede wert.

Heute bekam ich die Info, dass es sein kann, dass sich ein SPD-Mitglied dafür stark gemacht habe – aus eher persönlichen Gründen. So diene die Fahrradstrasse nun besonders seinem und dem Weg seiner Gattin auf der Fahrradtour zur eigenen Verwandtschaft.

https://www.duisburg.de/guiapplications/newsdesk/publications/Stadt_Duisburg/102010100000262378.php

Kann das sein? Ja. Ist das so? Das könnte der OB mit Sicherheit beantworten. Denn angeblich hat er sich dafür besonders stark gemacht.

Auf jeden Fall haben wir in Duisburg, gegenüber anderen Kommunen und Städten ein ziemliches Defizit an solchen Strassen sowie in Bezug auf ein schlüssiges Gesamtkonzept.

Ziel sollte sein die Alltagsrouten vieler Menschen per Fahrrad zu berücksichtigen und zu ermöglichen und nicht auf die Belange Einzelner Rücksicht zu nehmen. Noch dazu mit Steuergeld.

 

Presseanfrage bei der Staatsanwaltschaft: Fragen zu „sexueller Belästigung“ auf Betriebsfeier

Guten Abend,

ich habe folgende Presseanfrage zu einem Antragsdelikt und zum besonderen öffentlichen Interesse.

Aufgrund zweier mir anonym zugegangener Brief sowie diverser nachfolgender Recherchen ist es in einem Unternehmen in Duisburg auf einer Betriebsfeier anscheinend zu einem sexuellen Übergriff auf eine Angestellte gekommen.

Dies würde ein Antragsdelikt gemäß §184i StGB bedeuten.

Anscheinend, so mein Kenntnisstand bis einschließlich heute, machte die Geschädigte bisher keinen Gebrauch von einer Strafanzeige.

Dies kann diverse Gründe haben, wie z.B. eine (innerbetriebliche) Einigung oder aber auch Einschüchterung.

Meine Fragen:

1. Ist es dennoch angezeigt die Angelegenheit strafrechtlich weiterzuverfolgen, da u.a. mehrfach angedeutet wurde, dass es sich womöglich nicht um einen Einzelfall gehandelt hat? Ich beziehe mich auf StGB §184i Abs. 3.

2. Wenn ja zu 1.), was ist dazu notwendig und zu veranlassen – z.B. meinerseits oder von Seiten Dritter die am Tattag zugegen waren? *

3. Welche Frist ab Tattag ist für eine Anzeige einzuhalten?

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
www.duistop.de
Duisburger Stadtmagazin seit 2018

Michael Schulze

 

* Zusatzinfo für DUISTOP-LeserInnen: Als Zeugen für den Vorfall könnten auch Aufsichtsratsmitglieder des Unternehmens benannt werden.

 

 

Mülheim: „Das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern verdient Respekt!“

So überschreiben die Initiative „Erhalt unserer VHS in der MüGa“ und das Netzwerk „Parkstadt Mülheim… aber richtig!“ ihre gemeinsame Stellungnahme, in der sie deutliche Kritik üben an der Stadtverwaltung und an zahlreichen die politische Mehrheit in Mülheim an der Ruhr bildenden Stadtverordneten.

Insbesondere vermissen sie Dialogwilligkeit und Kompromißbereitschaft, obwohl Mülheimer Bürgerinnen und Bürgern vieltausendfach ihren – den städtischen Plänen entgegenstehenden – Willen zu bestimmten Projekten bekundet haben.

Sie verbinden dies mit einem Appell an die im Rat vertretenen demokratischen Parteien sowie an die Stadtspitze, sich ihre jeweiligen Rollen im Dienste der Bürgerinnen und Bürger bewusst zu machen und entsprechend zu handeln.

Bevor ich den Appell veröffentliche ein paar ergänzende Worte dazu. Dem einen oder anderen mag es langweilig oder überflüssig erscheinen sich auch noch mit Vorgängen in Mülheim zu beschäftigen. Klar wird dadurch aber, dass die Probleme die selben sind wie hier in Duisburg. Politik und Verwaltung haben sich längst von den Menschen und der Realität abgekoppelt. Nur kurz vor den Wahlen wird so getan als würde man den Menschen zuhören, ihre Meinungen verstehen wollen usw. usf.

Nur ein aktuelles Beispiel:

Heute wird in der RP über die Bundestags-Kandidaten der Duisburger CDU berichtet und darüber, dass sie mit den Menschen reden wollen. Nun, dazu bestand in den letzten Jahren bereits vielfach Gelegenheit, ist aber nicht passiert. Jetzt kurz vor der Wahl ist das plötzlich wichtig. Für die Demokratie.

https://rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/duisburg-cdu-startet-in-den-gluehwein-wahlkampf_aid-121668741

Zitat: „Wir müssen mit den Bürgern sprechen. Die Politiker müssen raus zu den Menschen. Nur so kann man etwas gegen die Politik-Verdrossenheit tun. Das kleinkarierte Politikergezänk will doch keiner mehr hören, das muss die Politik endlich verstehen. Es geht um unsere Demokratie.“

Ganz ehrlich, die CDU bzw. deren Kandidaten sind genauso verlogen wie die der SPD und anderer Parteien. Und sollte es tatsächlich einen Machtwechsel oder Wachwechsel in Duisburg geben, dann wird sich das nicht ändern. Ich kann das sehr gut beurteilen, denn auch die CDU reagiert seit Jahren auf meine Anfragen nicht. Wahrscheinlich weil ich eben kein Bürger bin. So hatte die CDU u.a. auch Gesprächskreise initiiert, von denen hat man aber nie wieder etwas gehört.

Einen Wachwechsel hat es in Mülheim bereits gegeben, und man sieht was er verändert hat. Nichts.

Und hatte man nicht allseits – besonders in Duisburg – die enorme Wahlverdrossenheit beklagt? Was ist seitdem passiert? Nichts. Ausser Freibier-Ausschank. Das ist also das Niveau von Politik an dem wir inzwischen angelangt sind?

Dazu noch ein RP-Zitat über die OB-Kandidatin der CDU namens Sylvia Linn:

Auch wenn die CDU-Kandidatin mit Sören Link gut zusammenarbeitet und ein freundschaftliches Verhältnis pflegt, ist sie der Meinung, dass mit Blick auf das politische Geschehen in der Stadt noch Luft nach oben ist: „Duisburg kann mehr, als wir derzeit zeigen.“

Frage: Wie verzweifelt muß man sein a) Link zu wählen oder b) angesichts dieser Luftnummer diese CDU-Frau? 

Hier nun der Appell aus Mülheim:

 

 

 

 

Wohngesundheitsschutz: Duisburger mit neuer Geschäftsidee im Gesundheitsmarkt

Nachdem ich mich in den letzten Tagen und auch in früheren Zeiten schon, quasi alle Jahre wieder, mit den unterirdischen Versuchen der hiesigen Verantwortlichen für das Wohlergehen und die positive Fortentwicklung der Stadt kritisch beschäftigt habe, heute mal ein Lichtblick. Aus dem Grund habe ich ein längeres Interview mit Ulrich Martel, dem Gründer des Startups „Simply Healthy Air“ geführt. Martel stammt aus Neuenkamp und hat bereits eine Dipl.-Ing.-Karriere in der Industrie hinter sich, ist also kein Gründer im herkömmlichen Start-Up-Sinne.

Es handelt sich um ein Interview in dem gleich auch viele wertvolle  Informationen zum Wohngesundheitsschutz enthalten sind.

Herr Martel, wie „geht“ ihre Geschäftsidee?

Martel: Ganz kurz zusammengefasst: Eine Kombination aus richtigem Heizen und Lüften, dabei Geld sparen sowie Wohnungen und Häuser von Schimmel befreien, was oftmals zu lange komplett vernachlässigt wurde und wird. Und was angesichts der enormen gesundheitlichen Beeinträchtigungen eigentlich ein Unding ist.

Wobei mir wichtig ist, dass Schimmel eine falsche Bezeichnung ist: Richtig müsste es, wie früher, „Fäulnis“ heißen.

Was meinen Sie damit?

Martel: Schimmel suggeriert Schimmelpilze. Wir haben da zwischen den Fliesen paar klein schwarze Punkte. Hier und da mal einen „Stockfleck“. Das war es dann. Was viele in ihren Wohnungen und Häusern haben, ist ein Biotop vielfältiger Schädlinge. Von Einzellern wie Bakterien plus Schimmelpilze die in unser Mauerwerk ein kilometerlanges Geflecht aus Hyphen bilden. Das gleiche gilt dann auch für Actinobakterien. Sie zersetzen die Bausubstanz und schädigen die Gesundheit der Bewohner. Vor allem von Kindern und älteren Personen.

Was sind Actinobakterien?

Martel: Das ist eine Gruppe von Bakterien, von denen einige filamentöse Strukturen aufweisen, also ähnlich der Hyphen bei Pilzen. Sie können tief in das besiedelte Substrat eindringen. Da macht menschliches Gewebe keinen Unterschied. Wenn es dann, wie beim Pilz, als Myzel am Mauerwerk oder Holz sichtbar wird, kann es schon mal schnell zu spät sein. Das betroffene Material sollte dann schnellstens ausgetauscht, zumindest jedoch behandelt werden. Das ist dann allerdings nur eine temporäre Abhilfe.

Wichtig ist, dass diesem Material die Feuchte entzogen wird, z.B. durch Heizen und/oder Lüften, und dass dauerhaft keine Feuchtigkeit mehr zugeführt wird. Sonst ist das alles ruckzuck wieder da.

Wie muss ich mir die Schädigung vorstellen?

Martel: Diese Schädlinge, genauer gesagt deren Ausscheidungen, deren Zerfallsprodukte, deren Fortpflanzungspartikel und vor allem deren Toxine, mit denen sie sich gegen konkurrierende Lebewesen einen regelrechten chemischen Krieg in unseren Wohnungen liefern, haben meist einen so genannten aerodynamisch tragbaren Durchmesser im Größenbereich von 0,01 µm bis 100 µm. Zum Vergleich dazu ein menschliches Haar – es hat einen Durchmesser von 0,1 mm. Somit sind diese Bestandteile bis zu 10.000fach kleiner.

Diese bilden in unserer Atemluft ein Aerosol, das bis in tiefe Bereiche unserer Lungen eindringt. Mit anderen Worten, sie sind lungengängig bis hin zu den Lungenbläschen.

Einer der Klassiker ist der Schimmelpilz „Aspergillus fumigatus“, mit einer Sporengröße zwischen 2–3 µm. Hier heißt es in der Fachliteratur: Er ist besonders für seine Inhalationstiefe und sein allergenes Potenzial bekannt.

Aber auch die Bausubstanz wird durch die Enzyme der Schädlinge regelrecht verdaut. Nur dauert das halt eben viel länger als bei uns. Weshalb wir es nicht wahrnehmen und wir gewöhnen uns an die schleichende Veränderung.

Gibt es in unser Raumluft noch etwas, dass wir wissen sollten?

Martel: Na ja, hinzu kommen dann noch giftige Stoffe, die durch unser Möbel,  Farben, Tapeten, Teppichböden, Reinigungsmittel, Kleidung usw. in unser Raumluft abgegeben werden und die in unseren Lugen nichts zu suchen haben. Beispiele sind polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), oder Stickstoffverbindungen. Häufig kann man auch die Bezeichnung VOC also volatile organische Komponenten lesen.

Dabei ist die Konzentration und halt eben auch die Exposition, also die Dauer der wir diesen Stoffen ausgesetzt sind von gesundheitlicher Bedeutung.

Was können wir machen?

Martel: Regelmäßig die Feuchte und die kontaminierte Raumluft gegen gesunde Außenluft austauschen. Hört sich einfach an, ist es aber nicht.

Wieso das, ich kann doch einfach Lüften?

Martel: Viele holen sich ein Hygrometer (Feuchtemessgerät) bei einem Discounter. Da gucken sie dann ab und zu drauf und bei 60% heißt es „Fenster auf“.

Und haben die Leute Schimmel bzw. Schimmelflecken?

Martel: Ja dem ein oder anderen fällt beim Renovieren auf, dass es Stockflecken hinter dem Schlafzimmerschrank gibt.

Wo liegt also das Problem?

Martel: Das Problem ist das Schielen auf die relativen Luftfeuchtigkeit in unseren Räumen. Ganz skurril wird es dann, wenn diese noch mit der relativen Luftfeuchte außerhalb also in der Aussenluft verglichen wird. Das kann nicht funktionieren.

In typischen Boulevardblättern liest man zu Herbstbeginn regelmäßig diese Story:  „Sie müssen nur bei 60% lüften.“

Das geht zurück auf ein Rechenbeispiel mit minus 5 Grad Celsius Außentemperatur, 20 Grad Innentemperatur, einen U-Wert von 1,4 W/(m² x K). Dann zeichnet man in einer Skizze noch einen Schrank an der Außenwand, vielleicht noch eine Wärmebrücke und schon wird argumentiert, dass es an dieser Stelle zu einer sogenannte Taupunkt-Bildung kommt. Und wenn der Bewohner jetzt nur regelmäßig lüftet, dann kann er den Schimmel vermeiden.

Und schon ist die Schuldzuweisung perfekt und die zu kurze Kausalkette auch bei juristischen Auseinandersetzungen zwischen Mitern und Vermietern  erschreckend oft plausibel.

Was ist daran falsch?

Martel: Es ist zu kurz gesprungen, viel zu kurz.

Natürlich ist die treibende Kraft für Fäulnis das Wasser. Und wenn es zu feucht ist, dann muss ich dem Raum Wasser entziehen. Das kann ich am besten durch den Austausch von warmer Luft erreichen. Ich tausche also Luft, die viel Wasser enthält gegen Luft die weniger Wasser enthält. Mit anderen Worten und für alle klar ausgedrückt:

Die Differenz der absoluten Luftfeuchtigkeit ist dabei die wichtige Größe. Wer auf die relative Luftfeuchtigkeit schielt wir viel zu schnell fehlgeleitet. Die hat da nichts zu suchen.

Das was in unseren Wohnungen geschieht ist Thermodynamik. Und die ist zum einen komplex und zum anderen liegt die Betonung auf Dynamik. Also auf einen in ständiger Veränderung befindlichen Prozess.

Bitte erklären sie das genauer.

Martel: Nehmen Sie z.B. die über den Tagesablauf sich verändernde  Sonneneinstrahlung. Über die Tage und Wochen das Wetter ganz allgemein, Regen, kein Regen oder Schlagregen, Wind, kein Wind oder starker Wind. Über die Jahreszeiten die Tagesdurchschnittstemperaturen. Das sind doch keine Fixpunkte.

Dazu das unterschiedliche Nutzungsverhalten. Ich dusche mal mehr mal weniger. Der ein kocht mehr der andere weniger. Wenn ich in Rente gehe halte ich mich plötzlich länger in meiner Wohnung auf, trage also mehr Wasser hinein. Ich bekomme Besuch. Der eine mehr und der andere weniger.

In der Fachliteratur findet man Angaben zum Wassereintrag von 3 bis 3,6 Liter Wasser je Person und Tag. Das lüften Sie erst mal aus dem Fenster. Bei bestimmten Wetterbedingungen ist das faktisch unmöglich. Zu anderen Zeiten holen Sie sich sogar zusätzliches Wasser ins Haus. Dabei sollten Sie täglich lüften. Nur wenn draußen mehr Wasser in der Luft ist als in der Wohnung reicht das kurze Lüften allein schon aus hygienischen Gründen. Eine Lüftungsintensität zum Feuchteschutz ist dann kontraproduktiv.

Und das ist genau in den Jahreszeiten der Fall, in dem dann auch die Berichte in den Zeitschriften und Zeitungen auftauchen.

Wo geht das Wasser sozusagen hin wenn es nicht raus kann?

Martel: Möbel, Wände und Decken speichern Wasser – nicht nur an kalten Oberflächen. Diese Feuchtigkeit im Material steht im ständigen Austausch mit der Raumluft.

Ein Beispiel: Im Herbst besorgen Sie sich ein Hygrometer und lüften sobald es eine 60%ige relative Luftfeuchtigkeit anzeigt. Wenn Sie Glück haben, sinkt die Luftfeuchtigkeit durch das Lüften auf 50 %. Doch sobald Sie das Fenster schließen, steigt sie innerhalb von ca. 20 Minuten wieder auf 60 % oder mehr an. Wie schnell das geschieht, hängt vom sogenannten Wasseraktivitätswert (aw) des jeweiligen Materials ab.

Ich beobachte immer wieder, dass dieser Effekt für die Menschen äußerst frustrierend ist. Früher oder später geben viele auf, weil es so scheint, als ob Lüften nichts bringt.

Dann die schiere Menge an Wasser. Man muss sich die enorme Menge Wasser vor Augen führen die Materialien speichern können. Zum besseren Verständnis: Kurz nach der Fertigstellung eines Neubaus geht man laut Fachliteratur von einer sogenannten Baufeuchte von 80 bis 100 Litern Wasser pro Quadratmeter aus. In Bestandsbauten ist dieser Wert zwar längst nicht mehr so hoch, aber er gibt eine Vorstellung von der Speicherkapazität allein der Wände und des Mauerwerks.

Beim Lüften gelingt es maximal 1,2 Liter Wasser aus einer Wohnung zu entfernen. Erinnern Sie sich bitte daran, dass pro Person bis zu 3,5 Liter Feuchtigkeit zusätzlich in die Raumluft gelangen. Jeden Tag, sei es durch Atmen, Kochen, Duschen usw.

Das bedeutet ganz klar: In den entsprechenden Jahreszeiten ist es schlicht nicht möglich, die Feuchtigkeit allein durch Lüften ausreichend zu reduzieren.

Aber das würde ja heißen es wird immer feuchter, tut es aber nicht.

Martel: Das zeigt, dass neben dem Lüften noch etwas weiteres benötigt wird.

Und das ist die natürliche Infiltration. In Zeiten, in denen wir unsere Häuser nicht in „Folie“ eingepackt haben gab es eine natürliche Infiltration, dass heißt durch winzige Ritzen und Spalten, besonders der Fensterfalz hat ein ständiger  Luftaustausch stattgefunden, der dann die Feuchte so über das Jahr gesehen aus den Wohnungen trug. Schimmel war zu dieser Zeit fast kein Thema. Dann kommt der Umstand hinzu, nennen wir es Tragfähigkeit der Luft, der sehr stark von ihrer Temperatur abhängig ist.

Beides hat der Gesetzgeber weitestgehend quasi untersagt bzw. behindert.

Wenn ich heute neu baue oder wesentliche Umbauten vornehme, wie den Austausch der Fenstern, dann muss ich ein Lüftungsprotokoll nach DIN 1946 Teil 6 vorlegen.

Hierbei ist eine normgerechte Auslegung der Lüftung zu ermitteln. In der Regel werden dann z.B. Fensterfalzlüftung, aufgrund der Gebäudelage und Bauart, für die vorgegebenen Nutzung bestimmt und ihre Anordnung innerhalb der Wohnung festgelegt. Hinzu kommen die Überstromluftdurchlässe, d.h. z.B. der untere Türspalt. Dessen Höhe wichtig für eine ausreichende Durchlüftung der gesamten Wohnung ist. Bei dem Discounter bei dem Sie das Hygrometer gekauft haben, können Sie auch ein Styropor-Element kaufen, um diesen Spalt zu verschließen. Die entstehende Fäulnis wird es Ihnen danken.

Soll jetzt ein hoffnungslos überforderter Mieter, bewaffnet mit einem Messgerät das im Jahr 1783 vom Schweizer Physiker Horace-Bénédict de Saussure erfunden wurde und nicht die wirklich relevanten physikalischen Größen misst, durch sein geschicktes Lüften das Problem beheben? Ohne, dass er wissen kann, wie die Außenverhältnisse sind? Das ist lächerlich und im angesichts neuester Technik peinlich. Hier lässt man Mieter und Vermieter gleichermaßen im Stich.

Hinzu kommt etwas, was nie diskutiert wird.

Normen sind keine exakten Berechnungen für komplexe physikalische Prozesse. Die hinterlegten und anzuwendenden Formeln sind gelinde ausgedrückt nur Schätzungen. In der Sprache der Technik „angepasste Funktionsgleichungen“. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass man im täglichen Gebrauch schnell anwendbare Regeln benötigt. Hier gilt oft genug das 80 % Perzentil. In 80 % der Fälle, stimmt es. Die anderen 20 % haben halt Pech gehabt.

Das sind dann die 20% Schimmelbuden.

Und was ist mit dem Heizen und den steigenden Heizkosten?

Martel: Ganz einfach, kein Geld zum Heizen, keinen gesunde Wohnung. Die meisten Mietverträge verpflichten den Mieter jedoch dazu zu heizen. Aus der Sicht des Vermieters vollkommen verständlich.

Was ist ihr Resümee?

Martel: Man hat die Ansprüche hochgeschraubt aber die Messtechnik auf einem Jahrhunderte alten Niveau belassen.

Aber was ist mit dem Umweltschutz – wir sollen doch Heizkosten sparen, damit nicht so viel CO2 erzeugt wird?

Martel: Ganz einfach, Sie können ja Heizkosten sparen. Nur dann müssen Sie auch an den Feinschrauben drehen.

Wie meinen Sie das, welche Feinschrauben?

Martel: Dazu habe ich meine Geräte entwickelt. Mit ihnen können Sie einfach erkennen, ob Sie so eben noch im grünen Bereich sind oder bereits die Grenze zur Schimmelbildung überschritten haben.

Damit sind wir bei ihrer Geschäftsidee, Was bieten Sie an, um die Situation zu verbessern. Alles abreißen und neu bauen?

Martel: Das wäre wohl nicht zu finanzieren. Was wir anbieten, ist zunächst eine Wohnungsbegehung mit einer ersten Beratung. Und das sehr diskret. Das muss kein Nachbar oder Vermieter mitbekommen.

Warum diskret?

Martel: Viele Menschen schämen sich und holen deshalb keine Hilfe. Das ist unwürdig. Wenn wir also kommen, ist Diskretion am wichtigsten.

Das Weitere hängt es von den Umständen ab. Im Idealfall erinnern sich beide Parteien daran, dass sie ein gemeinsames Interesse daran haben, die Situation zu verbessern – und das ist überraschend oft der Fall.

Im nächsten Schritt geht es um die Ursachenermittlung. Grob gesagt: „Liegt ev. ein Gebäudemangel vor, ein verhaltensbedingter Auslöser oder eine Kombination aus beidem?“ Hier verfügen wir über umfangreiche Messtechnik, bis hin zu einem Mikrowellen-Feuchte-Rastermessgerät – was jedoch meist nicht nötig ist.

Anschließend wird eine zeitgemäße Messtechnik installiert, in der Regel nur im Schlafzimmer. Diese ermöglicht es dem Mieter erstmals, ein regelmässiges  Lüften zum Feuchteschutz in angemessener Form überhaupt zu gewährleisten.

Wir messen die Innenwerte und zeichnen sie auf. Die anonymisierten Daten sind für den Kunden nicht nur zuhause sondern überall auf der Welt abrufbar. Anschließend vergleichen wir die Innenwerte mit den Außenwerten. Nur so ergibt sich ein belastbares Bild, auf dessen Grundlage Empfehlungen basierend auf den Verläufen und unseren Algorithmen gegegen werden können.

Das heißt, ich benötige innen und außen ein Messgerät?

Martel: Nicht zwangsläufig. Anfänglich dachten wir, dass wir uns die Messung aussen sparen könnten, indem wir auf die Werte des Deutschen Wetterdienstes zugreifen. Aber das war weit gefehlt. Zum einen ist es zu teuer zum anderen sind die Messtationen so spärlich über das Land verteilt, dass es unseriös wäre.

Aber ich kann doch die Wetterdaten selbst auf mein Postleitzahlengebiet runterbrechen?

Martel: Das wäre schön, was Sie da sehen sind Hochrechnungen. Sie können ja gerne einen Außensensor von uns kaufen und die Werte sowie Verläufe vergleichen. Sie werden überrascht sein.

Nein, für eine geführte Lüftung ist das nicht ausreichend. Sie benötigen die Werte in Ihrer Nähe.

Bin ich dann das Problem los?

Martel: In den allermeisten Fällen schon. Allein dadurch, dass Sie sensibilisiert sind und endlich sinnvoll lüften könne. Sollte das dann nicht ausreichen, haben wir die Datengrundlage, um ein Lüftungsprotokoll nicht Pi mal Daumen, sondern basierend auf tatsächlichen Daten zu erstellen.

Zur Person und zur Firma Simply Healthy Air GmbH:

Ulrich Martel – Geschäftsführer

Internet: https://www.simplyhealthyair.com/

Mobil: 0157 311 508 72

E-Mail: ulrich.martel@simplyhealthyair.com