NRW-Bauministerium antwortet auf DUISTOP-Fragen zum Erwerb von Wohnungsbelegungsrechten

Aufgrund einer Pressemitteilung des NRW-Bauministeriums hatte ich dort eine Presseanfrage eingereicht. Es geht dabei konkret und aktuell um Wohn-Belegungsrechte die das Land von der Kölner GAG AG erworben hat.

https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-nordrhein-westfalen-kauft-221-belegungsrechte-fuer

Hier die Fragen von mir und dazu jeweils die entsprechenden Antworten aus dem Ministerium. Ganz unten nochmals meine Anfrage im Originalwortlaut.

Lieber Herr Schulze,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich als ein Sprecher des Ministeriums wie folgt beantworte:

Frage:

Warum gerade diese Wohnungen der GAG AG?

Antwort:

Die Förderung erfolgt auf Antrag – in diesem Fall durch die GAG AG (größtes kommunales Wohnungsunternehmen). Die Prüfung der Fördervoraussetzungen sowie die Entscheidung über die Förderung liegen im Ermessen der zuständigen Bewilligungsbehörde, hier der Stadt Köln.

Rechtliche Grundlage für die Verlängerung von Bindungen für Mietwohnraum ist derzeit Nummer 8 der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 (FRL öff Wohnen NRW 2024). Eine Bindungsverlängerung setzt unter anderem voraus, dass nach Einschätzung der zuständigen Stelle weiter ein Bedarf an den Zweckbindungen besteht und das Förderdarlehen noch nicht vollständig zurückgezahlt wurde.

Rechtliche Grundlage für den Förderbaustein „Erwerb von Bindungen“ ist derzeit insbesondere Nummer 9 der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 (FRL öff Wohnen NRW 2024). Voraussetzungen für eine Förderung sind unter anderem, dass für den Wohnraum in sozialer und wohnungspolitischer Hinsicht Bedarf besteht und die Wohnungen die Anforderungen nach dem Gesetz zur Stärkung des Wohnungswesens in Nordrhein-Westfalen (Wohnraumstärkungsgesetz – WohnStG) erfüllen.

Frage:

Warum diese Anzahl und wie viele sonst noch insgesamt a) von der GAG AG und b) von anderen Gesellschaften (Liste bitte)?

Antwort:

Die Anzahl ergibt sich aus dem Antrag der GAG AG sowie der darauf basierenden Entscheidung der Bewilligungsbehörde der Stadt Köln. Mehr Informationen finden Sie im aktuellen Bericht zum Modellversuch „Bindungserwerb“ innerhalb der öffentlichen Wohnraumförderung an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung:

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-3459.pdf

Fragen:

Wie hoch wird eine GAG-AG-Wohnungsmiete pro qm bezuschusst und wie lauten die gesetzlichen Grundlagen dafür? Welche Summe kommt in diesem konkreten Fall (481 WE) pro Jahr zusammen?

Antwort:

Die Förderung von Bindungsverlängerungen erfolgt auf Grundlage von Nummer 8 der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 (siehe Antwort auf erste Frage). Demnach werden in Köln (Mietniveau M4+) Bindungsverlängerungen zu folgenden Konditionen bewilligt: 15 Prozent Tilgungsnachlass auf die Restvaluta bei 10 Jahren Bindungsverlängerung oder 20 Prozent Tilgungsnachlass auf die Restvaluta bei 15 Jahren Bindungsverlängerung und 0 Prozent Zinsen auf das noch valutierende Förderdarlehen für einen Zeitraum von fünf Jahren sowie anschließend 0,5 Prozent Zinsen bis zum Ablauf der Bindungsverlängerung.

Die Förderung des Bindungserwerbs erfolgt auf Grundlage von Nummer 9 der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 (siehe Antwort auf die erste Frage). Gemäß Nummer 9.5 FRL öff Wohnen NRW 2024 erfolgt die Förderung als einmaliger Festbetragszuschuss. Dieser wird pro Quadratmeter Wohnfläche und Monate für den Zeitraum der Zweckbindung festgelegt. In Köln (Mietniveau M4+) beträgt der Festbetragszuschuss 3,00 Euro pro Quadratmeter und Monat für freie und vermietete Wohnungen und 2,00 Euro pro Quadratmeter und Monat für noch befristet gebundene Wohnungen.

Frage:

Z.B. 2019 wurden Wohnungen der GAG AG vom Land bezuschusst, aber auf andere Art und Weise – wie werden Doppelbezuschussungen ausgeschlossen?

https://www.mhkbd.nrw/presse-und-medien/pressemitteilungen/ministerin-scharrenbach-durchbruch-landesregierung-und-gag-immobilien-ag-modernisieren-1200-wohnungen-koeln-chorweiler

Hier ein 2. Fall:

https://www.gag-koeln.de/wp-content/uploads/2022/10/221020-PM-Baustart-Sechtemer-Strasse.pdf

Antwort:

Die Verlängerung und der Erwerb von Bindungen als zusätzliche Förderbausteine nehmen Wohneinheiten in den Blick, deren Bindungen auslaufen bzw. sich nicht (mehr) in einer Bindung befinden. Demnach setzen die beiden Förderbausteine dort an, wo entweder bestehende Förderungen beendet sind oder bislang nicht bestanden. Damit ist eine Doppelförderung mit Blick auf die öffentliche Wohnförderung ausgeschlossen.

Frage:

Das LG Köln ordnete im Juli 2018 eine Sonderprüfung des Geschäftsjahres 2016 bei der GAG an, nachdem Kleinaktionäre dies beantragt hatten. Sie behaupteten, die Stadt Köln habe veranlasst, dass für die 2016 erworbenen Immobilien in Chorweiler der 2,6-fache Verkehrswert bezahlt wurde. Dadurch und durch Einräumung von Belegungsrechten an 9.900 Wohnungen an die Stadt Köln sei ihnen ein Schaden entstanden.

Können Sie mir erklären welche Auswirkungen Belegungsrechte auf Verkehrswerte haben vor allem auch hinsichtlich deren Bewertung in Bezug auf die Grundsteuer?

Antwort:

Nach Kenntnis des Ministeriums hat die Sonderprüfung ergeben, dass die Bedingungen des Erwerbs der Wohnungen in Köln-Chorweiler insgesamt angemessen waren und einem Drittvergleich standhielten. Die GAG ist im Zusammenhang mit dem Abschluss des Belegungsrechtsvertrags mit ihrer Mehrheitsaktionärin im Geschäftsjahr 2016 durch ihre Vertragspartnerin nicht zu nachteiligen Rechtsgeschäften gedrängt worden.

Beste Grüße

XXX

Stv. Pressesprecher

Referat Presse und Soziale Medien

Ministerium für Heimat, Kommunales,

Bau und Digitalisierung

des Landes Nordrhein-Westfalen

 

Hier der Vollständigkeit halber meine Presseanfrage im Originalwortlaut:

Presseanfrage zu Belegungsrechten – konkret hier: GAG AG

Guten Abend,

gemäß dieser Pressemeldung

https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-nordrhein-westfalen-kauft-221-belegungsrechte-fuer

werden angeblich 481 Wohnungen der GAG AG mit Sitz in Köln bezuschusst.

Meine Fragen:

1. Warum gerade diese Wohnungen der GAG AG?

2. Warum diese Anzahl und wieviele sonst noch insgesamt a) von der GAG AG und b) von anderen Gesellschaften (Liste bitte)?

3. Wie hoch wird eine GAG-AG-Wohnungsmiete pro qm bezuschusst und wie lauten die gesetzlichen Grundlagen dafür?

4. Welche Summe kommt in diesem konkreten Fall (481 WE) pro Jahr zusammen?

5. Z.B. 2019 wurden Wohnungen der GAG AG vom Land bezuschusst, aber auf andere Art und Weise – wie werden Doppelbezuschussungen ausgeschlossen?

https://www.mhkbd.nrw/presse-und-medien/pressemitteilungen/ministerin-scharrenbach-durchbruch-landesregierung-und-gag-immobilien-ag-modernisieren-1200-wohnungen-koeln-chorweiler

Hier ein 2. Fall:

https://www.gag-koeln.de/wp-content/uploads/2022/10/221020-PM-Baustart-Sechtemer-Strasse.pdf

6. Das LG Köln ordnete im Juli 2018 eine Sonderprüfung des Geschäftsjahres 2016 bei der GAG an, nachdem Kleinaktionäre dies beantragt hatten. Sie behaupteten, die Stadt Köln habe veranlasst, dass für die 2016 erworbenen Immobilien in Chorweiler der 2,6-fache Verkehrswert bezahlt wurde. Dadurch und durch Einräumung von Belegungsrechten an 9.900 Wohnungen an die Stadt Köln sei ihnen ein Schaden entstanden.

Können Sie mir erklären welche Auswirkungen Belegungsrechte auf Verkehrswerte haben vor allem auch hinsichtlich deren Bewertung in Bezug auf die Grundsteuer?

Gruss

DUISTOP

www.duistop.de

Stadtmagazin seit 2018

Michael Schulze

Fussball-Urteil: Was macht die Stadt in Bezug auf den MSV?

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Polizeieinsätze bei Risikospielen dürfen den Fussball-Vereinen teilweise in Rechnung gestellt werden. Clubs, Fans und Politik reagierten gemischt.

https://www.kicker.de/unterklassigen-vereinen-droht-der-finanzielle-todesstoss-1081978/artikel

Mich interessiert die Entscheidung an sich weniger, ich bin selbst geteilter Meinung, habe mir aber noch nicht so sehr viele Gedanken darüber gemacht. Spontan sage ich, eine nachvollziehbare Entscheidung wenn man berücksichtigt und zugrunde legt, dass zumindest in den zwei obersten Ligen ordentlich viel Geld verdient wird. Die Entscheidung trifft also nicht die Ärmsten unter den Armen, um es salopp zu formulieren.

Hochrisikospiele und Ausschreitungen kann es aber auch in niedrigeren Ligen geben, so also auch bei Spielen des MSV, der derzeit mit der 1. Herren in der vierten Liga sein Glück versucht. Probleme machen heutzutage aber teils sogar Kreisliga-Spiele, nur vllt. nicht in dem grossen Ausmaß.

Dass der MSV für die vierte Liga (oder trotz) eine für ihn erfreuliche Zuschauerresonanz vorweisen kann ist das Risiko hier entsprechend höher – vermute ich.

Also müssten sich nun Verein und Stadt vorsorglich Gedanken machen wie abgerechnet wird.

Der Verein ist jedoch notorisch klamm, insofern ist die Stadt sicherlich geneigt keine Kosten in Rechnung zu stellen. Wobei ich mit Stadt besonders den OB meine.

Nur, kann der OB allein entscheiden wie in Duisburg bei kostenträchtigen und zusätzlichen Polizeieinsätzen aufgrund von Fussball-Spielen abgerechnet wird?

Nein, kann er nicht, zumal ich mal in die Waagschale werfe, dass in Stadtteilen im Norden anscheinend Ordnungs- und Polizeikräfte benötigt werden die aber dort nicht zur Verfügung gestellt werden. Stattdessen ist man aber in der Lage zu Fussballspielen solche Kräfte zu entsenden. Die Logik muss mir mal jemand erklären.

Gerade für Sicherheits- und Sauberkeitshardliner in Duisburg, insbesondere auch von der CDU, müsste dies doch ein gefundenes Fressen sein. Ich bezweifle aber, dass man sich hiermit mal näher beschäftigt und es thematisiert.

Stattdessen wird lieber auf simple parolenhafte Forderungen gesetzt wie z.B. eine Absenkung des Mindeststrafbarkeitsalters auf 12 statt wie bisher 14 Jahre. Ohne sich aber anscheinend mal mit den vielfältigen Gründen vor Ort (in den betreffenden Stadtteilen wie z.B. aktuell in Meiderich und Neumühl) richtig und umfänglich auseinandergesetzt zu haben.

Forderungen wie härtere Strafen für Fussball-Rowdies werden nicht laut. Nicht dass ich sie fordere, aber die CDU könnte dies tun. Macht sie aber nicht, die Betreffenden könnten ja Wahlberechtigte und Wählende sein.

Der Stadt habe ich gerade folgende drei Pressefragen  gestellt:

Guten Abend,

das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Polizei-Einsätze bei Risikospielen dürfen Fussball-Vereinen teilweise in Rechnung gestellt werden.

Ich vermute es muss sich nun die Stadt Gedanken darüber machen wie in Bezug auf MSV-Spiele abgerechnet wird.

Meine Fragen:

1.) Werden nun Überlegungen angestellt ob und wie Polizeieinsätze besonders bei Fussballspielen vor allem des MSV künftig abgerechnet werden?

2.) Wer entscheidet in Duisburg darüber, ob und dass Polizeieinsätze besonders bei Fussballspielen vor allem des MSV künftig abgerechnet werden?

3.) Immerhin sind auch die Kosten für Sicherungsaufwendungen des Weihnachtsmarkt gesondert abgerechnet worden, wer hat dies festgelegt bzw. beschlossen?

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
www.duistop.de
Duisburger Stadtmagazin seit 2018
Michael Schulze

 

 

Die X-Lachnummer der UNI DUE und die x-te Lachnummer der UNI DUE

Man kommt aus dem Staunen nicht mehr heraus. Jahrelang hat nicht nur die deutsche Spitzenpolitik sondern haben auch deutsche Hochschulen locker flockig bei X (vormals Twitter) mitgemischt. Und dass obwohl nicht erst seit diesen Tagen bekannt ist was sie damit eigentlich unterstütz(t)en – denn jeder veröffentlichte Beitrag war und ist ja prinzipiell Ausdruck der Zustimmung zu X und dessen Gepflogenheiten  inkl. denen von Elon Musk, dem Eigentümer der Plattform.

DUISTOP ist bewusst nie auf einer der Social Media Plattformen wie z.B. X aktiv gewesen. Von Anfang an nicht – also seit 2018 nicht. Und dass obwohl uns und mir immer wieder angeraten wurde dies doch wegen der enormen Reichweite in Erwägung zu ziehen.

Nein, wir bzw. ich haben an den Plattformen nichts Soziales erkennen können was auch nur im Entferntesten mit den DUISTOP-Zielen vereinbar war und wäre.

Nun ziehen die Hochschulen sich aus X zurück. Was erwartbar grossspurig angekündigt und verbreitet wird.

https://www.t-online.de/region/essen/id_100572554/universitaet-duisburg-essen-verlaesst-social-media-plattform-x.html

https://idw-online.de/de/news845520

Unter den Hochschulen auch die UNI DUE. Dazu ein Zitat:

Zusammen mit mehr als 60 deutschsprachigen Hochschulen und Forschungsinstitutionen zieht sich die UDE von der Plattform X (vormals Twitter) zurück. Sie möchten damit ein Zeichen setzen – denn die aktuelle Ausrichtung der Plattform ist nicht mit ihren Grundwerten vereinbar. Die UDE steht ein für Weltoffenheit, wissenschaftliche Integrität, Transparenz und einen demokratischen Diskurs. Die Veränderungen von X – von der algorithmischen Verstärkung rechtspopulistischer Inhalte bis zur Einschränkung organischer Reichweite – machen eine weitere Nutzung unvertretbar.

Quelle:

https://www.uni-due.de/2025-01-10-hochschulen-verlassen-x

Fett habe ich bewusst diesen Teil markiert:

Die UDE steht ein für Weltoffenheit, …, Transparenz und einen demokratischen Diskurs.

Er markiert seinerseites den besonders verlogenen Part an dem Vorgang.

So möchte ich daran erinnern, dass ich in mehreren Fällen die UNI DUE um Auskünfte gebeten habe, zuletzt in bezug auf Vorgänge rund um das Thema Machtmissbrauch im weitesten Sinne.

Von Weltoffenheit, Transparenz und demokratischem Diskurs war allerdings nichts zu erkennen, so wie es nun angesichts des X-Austritts formuliert wird.

Die UNI DUE war nicht willens mir meine Fragen zu beantworten und reagierte ab einem bestimmten Punkt einfach gar nicht mehr.

Ich nenne es nicht nur Lachnummer sondern auch Verlogenheit und es ist genau das Gegenteil von dem was nun per Presse-PR wie eine Monstranz dargeboten wird.

Es war und ist übrigens nicht das erste Mal, dass die UNI DUE mir nicht antwortet(e). Besonders erwähnen möchte ich auch, dass selbst die Hochschulaufsicht, also das zuständige Ministerium in Düsseldorf, sich im letzten Fall nicht gemüssigt sah die Hochschule anzuhalten mir im Sinne des Pressegesetzes NRW und des Medienstaatsvertrages NRW die entsprechenden Auskünfte zu erteilen.

Erfragen würde ich gerne noch ob denn auch dem UNI-Personal inkl. den teils freiberuflich tätigen Lehrenden der Austritt aus X nahegelegt wurde und wird.

Möglicherweise sind ja zum Beispiel weiterhin zig ProfesserorenInnen auf X unterwegs, was sich eigentlich in letzter Konsequenz nicht mit den nunmehr hehren Austrittszielen der UNI vereinbaren liesse.

Ich werde auf diese Frage aber wohl keine Antwort erhalten. QED

 

 

 

Sahle Wohnen beantwortet DUISTOP-Fragen zu Problemen in Neumühl

Ähnlich wie in Meiderich gibt es anscheinend auch in Neumühl Probleme in bestimmten Vierteln. In diesem konkreten Fall in der Otto-Hahn-Strasse. Da der OB mir auf meine Fragen dazu keine Antworten gibt, ebenso nicht zu den Vorgängen in Meiderich (Stichwort „Talahons“), habe ich in der letzten Woche Sahle Wohnen, ein Wohnungsunternehmen in der Nachbarschaft der Otto-Hahn-Strasse, angeschrieben und der Presseabteilung einige Fragen gestellt. Hier zuerst meine Fragen, darunter die Antworten die mir heute von Sahle Wohnen übermittelt wurden.

Ziel meiner Anfrage war und ist herauszufinden was denn wirklich in Neumühl vor sich geht und ob es wirklich so schlimm um den Stadtteil bestellt ist wie behauptet und von der Kollegenpresse teils verbreitet wird. Tja und ich will wissen was der OB bzw. die Stadt konkret unternimmt. Entscheiden Sie bitte selbst ob ich eventuell schlauer werden konnte!

Hier also meine Fragen:

Guten Abend,

wie aktuell aus der WAZ zu entnehmen ist zieht Sahle Wohnen angeblich Konsequenzen aus den Vorgängen in Duisburg, genauer an der Otto Hahn Strasse, wo die dortigen Wohngebäude von einem Konkurrenzunternehmen vermietet werden.

https://www.waz.de/lokales/duisburg/article408025845/viertel-lebt-in-angst-erster-vermieter-zieht-konsequenzen.html

So wird u.a. Ihre Kollegin Cornelia Daume mit den Worten „Wir nehmen das sehr ernst.“ zitiert.

Dazu meine Fragen:

1.) Haben Sie Kontakt zum Vermiet-Unternehmen dessen Wohngebäude an der Otto Hahn Strasse im Mittelpunkt des Geschehens stehen und wenn ja wie äussert es sich zu den kritisierten / kritischen Vorgängen dort?

2.) Was genau fällt in dem Wohn- bzw. Problemviertel an der Otto Hahn Strasse vor bzw. ist bereits vorgefallen (seit wann?), dass von Ihnen so ernst genommen wird und ev. Ihre Wohneinheiten betrifft?

3.) Welche konkreten Konsequenzen/Hilfen/Problemlösungen erfolgen von Ihrer Seite für Ihre Mietenden und seit wann?

4.) Haben Sie Kontakt zum OB von Duisburg, den Sie näher kennen dürften (https://www.waz.de/staedte/duisburg/nord/article8747799/sahle-wohnen-feiert-goldjubilaeum-mit-ausstellung-in-neumuehl.html), was sagt er Ihnen zur Situation und wie will er bzw. will die Stadt Duisburg Abhilfe schaffen?

5.) Können Sie sich vorstellen, dass die Vorgänge teils bewusst hochgespielt werden um dadurch eine bestimmte Stimmung zu erzeugen oder halten Sie dies für vollkommen ausgeschlossen? In Meiderich gibt es derzeit ähnliche Vorfälle und Schilderungen.

6.) Haben Sie sich in der Vergangenheit bereits mit derartigen Vorgängen in Duisburg beschäftigt und/oder beschäftigen müssen und wenn ja mit welchen und wie ging die Sache jeweils aus?

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

www.duistop.de

Stadtmagazin für Duisburg seit 2018
Michael Schulze

 

Hier die heutigen Antworten von Sahle Wohnen:

Guten Tag Herr Schulze,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 9.01.2025.

Nachfolgend erhalten Sie unsere Antworten.

zu Frage 1:

Wir sind mit einem Vertreter des Eigentümers der Problemhäuser im Gespräch. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir konkrete Gesprächsinhalte nicht weitergeben. Wir bitten Sie, diese direkt bei dem Vertreter des Eigentümers zu erfragen.

zu Frage 2:

Es gab Diebstähle, Mieter und Mieterkinder sind bedroht worden und immer wieder verzeichnen wir wilde Müllablagerungen in unserer Wohnanlage.

zu Frage 3:

Wir nehmen die Sorgen unserer Mieterinnen und Mieter ernst. Um Angsträume zu vermeiden, haben wir Schlösser ausgetauscht und werden die Tiefgarage mit Lichtschranken ausstatten. Zudem haben wir unser Team vor Ort verstärkt, das jeden Tag alle Türen überprüft und stets ansprechbar ist. Und schließlich wurde ein Security-Dienst beauftragt, der regelmäßig nach dem Rechten schaut.

zu Frage 4:

Wir stehen im engen Kontakt mit der Stadt und den Behörden. Auch hier bitten wir Sie, sich direkt mit dem OB in Verbindung zu setzen.

zu Frage 5:

Die Frage stellt sich so nicht. Wir nehmen die Sorgen unserer Mieter immer ernst und tun alles, um ihnen ein zufriedenes Wohnen zu ermöglichen.

zu Frage 6:

Nein, bisher musste ich mich erfreulicherweise nicht mit einer solchen negativen Entwicklung an einem unserer Standorte in Duisburg beschäftigen.

Sollten Sie weitere Informationen benötigen oder etwas unklar sein, stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. YYY

Pressereferentin

Abteilung Kommunikation

Sahle Baubetreuungsgesellschaft mbH

 

Mietpreisbremse durch Kauf von Belegungsrechten mit Steuergeld

Die Wohnungsgesellschaft GAG AG in Köln, hauptsächlich im Besitz der Stadt Köln (88,1%), bekommt erneut NRW-Staatsgeld damit Mieten niedrig bleiben.

Und das funktioniert so:

Neben dem Neubau von öffentlich-geförderten Wohnungen fördert das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen in den besonders nachgefragten Städten den Ankauf von Belegungsrechten sowie Bindungsverlängerungen an bereits öffentlich-geförderten Wohnungen. Mithilfe des Landes-Förderprogrammes ist es in Köln gelungen, Bindungsverlängerungen für 260 Wohnungen und den Bindungserwerb für 221 Wohnungen bei dem größten kommunalen Wohnungsunternehmen in Nordrhein-Westfalen, der GAG AG, zu ermöglichen. 481 Wohnungen unterliegen damit der Mietpreisbindung von 7,85 Euro pro Quadratmeter. Die Mietpreisbindung gilt bei der Bindungsverlängerung fünfzehn Jahre, beim Bindungserwerb zehn Jahre.

Quelle:

https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-nordrhein-westfalen-kauft-221-belegungsrechte-fuer

Für mich ein Anlaß bei der zuständigen NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach  u.a. nachzufragen wie hoch denn in diesem konkreten Fall die Mietzuschüsse sind.

Wenn insgesamt 481 Wohnungen nun 7,85 pro qm Miete pro Monat kosten, wie teuer sind sie eigentlich tatsächlich? Aus der oder den Differenz(en) dürfte sich der Gesamtzuschuss ergeben.

Meine heutige Anfrage in Düsseldorf lautet wie folgt:

Guten Abend,

gemäß dieser Pressemeldung

https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-nordrhein-westfalen-kauft-221-belegungsrechte-fuer

werden angeblich 481 Wohnungen der GAG AG mit Sitz in Köln bezuschusst.

Meine Fragen:

1. Warum gerade diese Wohnungen der GAG AG?

2. Warum diese Anzahl und wieviele sonst noch insgesamt a) von der GAG AG und b) von anderen Gesellschaften (Liste bitte)?

3. Wie hoch wird eine GAG-AG-Wohnungsmiete pro qm bezuschusst und wie lauten die gesetzlichen Grundlagen dafür?

4. Welche Summe kommt in diesem konkreten Fall (481 WE) pro Jahr zusammen?

5. Z.B. 2019 wurden Wohnungen der GAG AG vom Land bezuschusst, aber auf andere Art und Weise – wie werden Doppelbezuschussungen ausgeschlossen?

https://www.mhkbd.nrw/presse-und-medien/pressemitteilungen/ministerin-scharrenbach-durchbruch-landesregierung-und-gag-immobilien-ag-modernisieren-1200-wohnungen-koeln-chorweiler

Hier ein 2. Fall:

https://www.gag-koeln.de/wp-content/uploads/2022/10/221020-PM-Baustart-Sechtemer-Strasse.pdf

6. Das LG Köln ordnete im Juli 2018 eine Sonderprüfung des Geschäftsjahres 2016 bei der GAG an, nachdem Kleinaktionäre dies beantragt hatten. Sie behaupteten, die Stadt Köln habe veranlasst, dass für die 2016 erworbenen Immobilien in Chorweiler der 2,6-fache Verkehrswert bezahlt wurde. Dadurch und durch Einräumung von Belegungsrechten an 9.900 Wohnungen an die Stadt Köln sei ihnen ein Schaden entstanden.

Können Sie mir erklären welche Auswirkungen Belegungsrechte auf Verkehrswerte haben vor allem auch hinsichtlich deren Bewertung in Bezug auf die Grundsteuer?

Gruss

DUISTOP

www.duistop.de

Michael Schulze

 

Probleme in Neumühler Otto-Hahn-Strasse: Fragen an Sahle Wohnen – Vermieter in der Nachbarschaft

Guten Abend,

wie aktuell aus der WAZ zu entnehmen ist zieht Sahle Wohnen angeblich Konsequenzen aus den Vorgängen in Duisburg, genauer an der Otto Hahn Strasse, wo die dortigen Wohngebäude von einem Konkurrenzunternehmen vermietet werden.

https://www.waz.de/lokales/duisburg/article408025845/viertel-lebt-in-angst-erster-vermieter-zieht-konsequenzen.html

So wird u.a. Ihre Kollegin Cornelia Daume mit den Worten „Wir nehmen das sehr ernst.“ zitiert.

Dazu meine Fragen:

1.) Haben Sie Kontakt zum Vermiet-Unternehmen dessen Wohngebäude an der Otto Hahn Strasse im Mittelpunkt des Geschehens stehen und wenn ja wie äussert es sich zu den kritisierten / kritischen Vorgängen dort?

2.) Was genau fällt in dem Wohn- bzw. Problemviertel an der Otto Hahn Strasse vor bzw. ist bereits vorgefallen (seit wann?), dass von Ihnen so ernst genommen wird und ev. Ihre Wohneinheiten betrifft?

3.) Welche konkreten Konsequenzen/Hilfen/Problemlösungen erfolgen von Ihrer Seite für Ihre Mietenden und seit wann?

4.) Haben Sie Kontakt zum OB von Duisburg, den Sie näher kennen dürften (https://www.waz.de/staedte/duisburg/nord/article8747799/sahle-wohnen-feiert-goldjubilaeum-mit-ausstellung-in-neumuehl.html), was sagt er Ihnen zur Situation und wie will er bzw. will die Stadt Duisburg Abhilfe schaffen?

5.) Können Sie sich vorstellen, dass die Vorgänge teils bewusst hochgespielt werden um dadurch eine bestimmte Stimmung zu erzeugen oder halten Sie dies für vollkommen ausgeschlossen? In Meiderich gibt es derzeit ähnliche Vorfälle und Schilderungen.

6.) Haben Sie sich in der Vergangenheit bereits mit derartigen Vorgängen in Duisburg beschäftigt und/oder beschäftigen müssen und wenn ja mit welchen und wie ging die Sache jeweils aus?

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
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Stadtmagazin für Duisburg seit 2018
Michael Schulze

Sondernutzungserlaubnis für Werbung: Fragen an die Stadt

Gemäß der speziellen städtischen Vorgaben ist es möglich auf Anfrage sog. Sondernutzungserlaubnise z.B. für Werbung in Aussenbereichen zu erhalten.

https://www.duisburg.de/vv/produkte/pro_du/dez_v/62/sondernutzungserlaubnis.php

Im konkreten Fall um den es hier geht, handelt es sich um ein Werbe-Banner, ca. 1,5 x 1,0 qm groß, einer örtlichen Sporthandelsfirma. Es befindet sich seit Jahren(!) an einem Zaun eingangs eines Weges direkt entlang der Regattabahn in Wedau.

Eine hervorragender Platz da sich hier u.a. viele JoggerInnen tummeln.

Den Namen habe ich unkenntlich gemacht, ich will ja nicht noch mehr Werbung machen ohne dafür bezahlt zu werden.

So eine Werbefläche würde sich auch für viele andere Unternehmen anbieten – und auch für DUISTOP.

Insofern schliesse ich nicht aus, ein bisschen neidisch bin ich schon.

Deshalb interessiert mich auch brennend wie teuer so was ist und ob es tatsächlich auch zu Zahlungen an die Stadt kam und kommt, ob es überhaupt erlaubt und von der Stadt gestattet wurde und ob in diesem Fall eine so dauerhafte Werbung grundsätzlich rechtens ist?

Ich gebe ferner zu bedenken, es handelt sich hier um keinen läppischen Vorgang. Wenn man dem Treiben freien Lauf liesse würden sicherlich viele freie Flächen in Duisburg nicht nur an Zäunen werblich zugepflastert.

Und kann es ein, aus welchen Gründen auch immer, dass gerade dieser Firma so etwas gestattet wird. Beim Stadtsportbund SSB z.B. kennt man die Sport-Firma nur zu gut.

Ich habe also soeben folgende Anfrage an die Stadt gestellt:

Guten Abend,

gemäß der speziellen städtischen Vorgaben ist es möglich auf Anfrage sog. Sondernutzungserlaubnise z.B. für Werbung in Aussenbereichen zu erhalten.

https://www.duisburg.de/vv/produkte/pro_du/dez_v/62/sondernutzungserlaubnis.php

Im konkreten Fall um den es hier geht, handelt es sich um ein Werbe-Banner, ca. 1,5 x 1,0 qm groß, einer örtlichen Sporthandelsfirma. Es befindet sich seit Jahren(!) an einem Zaun eingangs eines Weges direkt entlang der Regattabahn in Wedau.

Ein Foto vom 6.1.2025, 16:20 Uhr, füge ich bei.

Eine hervorragender Platz da sich hier u.a. viele JoggerInnen tummeln.

Deshalb habe ich folgende Fragen:

Wie teuer ist diese Art der Werbung grundsätzlich – gibt es eine offizielle Preisliste?

Zum konkreten Fall: Kommt und kam es tatsächlich zu Zahlungen an die Stadt, wenn ja in welcher Höhe und seit wann?

Ist eine so dauerhafte Werbung seit Jahren überhaupt grundsätzlich rechtens, da der Begriff Sondernutzung etwas anderes suggeriert?

Kann es ein, aus welchen Gründen auch immer, dass gerade diese Firma bevorzugt behandelt wird?

Gruss

DUISTOP

Michael Schulze

[Anmerkungen: Der Stadt habe ich den Namen der betreffenden Firma natürlich mitgeteilt und auch das Originalfoto geschickt. Ich gehe davon aus, denn nichts deutet auf etwas anderes hin, dass es sich an der Stelle um eine öffentliche Fläche und einen städtischen Zaun handelt. Einen Hinweis auf andere Umstände habe ich gesucht, konnte aber keinen entdecken.]

 

 

Dritter Anlauf für Einwohnerfrage in Bezirksvertretung Süd – nach zwei Fehlversuchen

Zwei vergebliche Anläufe um eine Einwohnerfrage in der BV Süd zu „platzieren“  habe ich im letzten Jahr bereits unternommen, nun folgt der dritte.

Die beiden bisherigen Anträge habe ich, so wie es auch die darüber aufklärende Website der Stadt vorschreibt, mit einem Schreiben an die Bezirksbürgermeisterin – hier Beate Liske von der SPD – eingereicht.

https://www.duisburg.de/allgemein/fachbereiche/90/einwohnerfragestunden.php

Die Ablehnung kam dann jeweils direkt aus dem Rathaus. Prinzipiell können alle EinwohnerInnen eines Bezirks eine Frage an die jeweilige BV einreichen. Wird die Frage als den Bezirk betreffend eingestuft, wird sie in einer BV-Sitzung behandelt oder sonstwie aus der BV beantwortet. Soweit die Theorie.

Nur ist natürlich niemand bis hin zum OB daran interessiert meine Fragen zu beantworten. Lieske beantwortete meine Fragen bzw. ging auf mein Anliegen noch nicht einmal persönlich ein, also auch nicht unabhängig davon ob sie als Einwohnerfrage bzw. -eingabe zugelassen wurden.

Mit anderen Worten: Frau Lieske ist es wie OB Link ebenso scheiss egal wie Demokratie vor Ort funktioniert, Hauptsache sie wird wiedergewählt und kann sich zwischendurch mit läppischen Filmaufnahmen wie „Herz aus Stahl – Teil II“ beschäftigen.

So hatte ich sie u.a. in der zweiten Eingabe an die BV gefragt was sie denn als Bezirksbürgermeisterin in den letzten Jahre in Süd politisch bewegt hätte. Tja, ich nehme an, da sie mir die Antwort bisher schuldig blieb – sie hat nichts bewegt.

Lange Rede kurzer Sinn, hier nun mein dritter Anlauf:

Guten Tag Frau Lieske,

ich habe eine erneute Einwohnerfrage bzw. -eingabe  an die BV Süd. Ich hoffe diesmal berücksichtigt zu werden.

Mein Anliegen lautet wie folgt:

In ganz Bissingheim gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, teils im Grundschulbereich (Marktplatz – Mitte) von nur 10 km/h.

Regelmässig ist zu beobachten wie trotz enger Strassen mit beidseitig geparkten Autos viel zu schnell gefahren wird.

Es ist auffällig, dass die 30er-Schilder sich lediglich im Zufahrtsbereich  Bissingheims, aber nicht im Ort selber befinden.

Hier sollte dringend Abhilfe geschaffen werden. Da Sie selbst in Bissingheim leben verstehe ich zudem nicht wieso Ihnen so etwas nicht auffiel.

Zusätzlich gibt es noch sehr markante Stellen die einer Beschilderung bedürfen, in diesem Falle mit einem Rechts-Vor-Links-Hinweis. So gibt es im Ort vielfach Stellen in denen dieses Recht grundsätzlich gilt aber an manchen Stellen sollte doch zusätzlich durch eine Beschilderung darauf hingewiesen werden.

Ab der Hausnummer 309 gibt es eine Anwohnerstrasse parallel zur Bissingheimer Strasse. Sie führt auf den Südgraben zu. Wer aus der Anwohnerstrasse kommt hat Vorfahrt vor denen die den Südgraben entlang fahren. Nur wird in vielen Fällen genau dies von Autofahrenden im Südgraben nicht beachtet, zudem fahren sie wie oben geschildert zu schnell. Da sich vielfach aber auch Kinder von der Anwohnerstrasse in Richtung Sportplatz begeben, gibt es hier einen sehr neuralgischen Punkt.

https://www.google.de/maps/@51.3875338,6.8108609,20z

Ein zusätzliches Vorfahrtsschild oder ein sonstiger deutlicher Hinweis könnte erste Abhilfe schaffen.

Meine Frage:

Wird sich die BV mit dem o.g. Thema befassen, sich kundig machen was zu tun ist und für Abhilfe, sprich mehr Sicherheit sorgen?

Gruss

Michael Schulze

 

 

 

Repräsentation: Das ich nicht lache.

Das ist nicht lache liegt nur daran, dass mir das Weihnachtsessen im Hals stecken bleibt, wenn ich mir die neueste Ausgeburt an Lächerlichkeit, verbreitet durch die WAZ, zu Gemüte führe.

Dabei geht es um die Dienstwagen des OB, der Dezernenten und Dezernentinnen.

https://www.waz.de/lokales/duisburg/article407927609/diese-dicken-dienstwagen-fahren-ob-link-und-die-chefs-der-stadt.html

Warum die WAZ sich dieses Themas gerade jetzt angenommen hat, keine Ahnung, aber sei’s drum. Es bietet in diesen besinnlichen Zeiten durchaus Anlaß sich mit den Sinnen zu beschäftigen. Z.B. mit dem Sinn für das was man gemeinhin als „adäquat“ bezeichnet.

Im Sinne von „passend und angemessen“. Ausgehend von regelmässigen Erhebungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in Bezug auf Dienstwagen in Politik, Verwaltung und Wirtschaft in Deutschland, nahm die WAZ die Dienstwagen von OB & Co. unter die Lupe.

https://www.duh.de/dienstwagencheck/spitzenpolitiker/

Und kein Wunder, den Dienstagen mit den meisten PS hat …

… unser lieber OB. 408 PS. Tja, ich will hier nur kurz ein geflügeltes Wort erwähnen was da lautet:

Die mit den kleinsten Eiern haben oftmals die grössten Karren.

Was auf den OB zutreffen kann, aber nicht muss.

In jedem Falle kommt die WAZ so Pi mal Daumen zu dem Schluß, dass die Fuhrwerke unserer Verwaltungsspitzen-Leute teils gut und teils schlecht bewertet werden. Und es gibt lobenswerte Ausnahmen.

Im Sinne der DUH, die auf Aspekte wie Klima & Co. abzielt. Was in puncto Duisburg auch damit zu tun hat, dass teils E-Fahrzeuge genutzt werden. Der SUV-Dienstwagen von Link wiegt übrigens zwei Tonnen. Es handelt sich um einen Audi Q8 Advanced 55 e-tron quattro (Baujahr 2023). Link bekäme dafür von der DUH trotzdem die Arschkarte weil der CO₂-Ausstoß des Q8  deutlich oberhalb des europäischen Flottengrenzwertes von 95 g CO2-/km liegt.

Das soll aber hier nicht mein Thema sein. Meine Themen sind:

a) Warum fahren die alle verschiedene Fahrzeuge?

b) Inwiefern dienen diese Fahrzeuge Repräsentationszwecken?

c) Inwiefern sind die Fahrzeuge der Arbeitsleistung (dem Erfolg) angemessen? 

d) Was dürfen die einzelnen Personen mit den Fahrzeugen anstellen und was kommt on top? Privatnutzung, Nutzung im Ausland, Tankkarten, Nutzung durch andere Personen (Familie), Fahrtenbuchführung usw. usf.

e) Bezahlen alle ihre Knöllchen aus eigener Tasche?

Das erklärt die WAZ alles nicht. Und ich werde auf diese Fragen von der Verwaltung wohl keine Antworten erhalten.

Meines Erachtens reicht ein simpler E-Mittelklassewagen mit einfacher Ausstattung vollkommen aus. Für alle das gleiche Fabrikat. Nur zur Privatnutzung zwischen Wohnung und Arbeit. Alles andere per Selbst(zu)zahlung. Ende.

Wer mir sinnvoll beantworten kann warum ein OB wie Link, dessen Leistungsbilanz weit unter dem liegt was er sich als PS-Boliden gönnt, der möge mir schreiben.

Aber bitte keine Zuschriften, die Sätze wie …

…  unser OB kann doch nicht mit dem Fahrrad zu wichtigen Terminen fahren …

… enthalten. Doch kann er, er kann auch laufen und es können auch Fahrgemeinschaften gebildet werden. Und auch der ÖPNV kann genutzt werden, so wie es alle anderen auch machen sollten. Vorbildlichkeit ist hier das Stichwort.

Fazit:

Was soll ein Zweitonnen-408-PS-Karren denn repräsentieren – u.a. angesichts der vielen Baustellen und der oftmals einschränkten Höchstgeschwindigkeiten?

Status, Potenz, Erfolg, Cleverness und ein „Ich hab’s (mir) verdient“?

Für mich zeugt das eher von einer Einstellung wie dieser:

„Ich nehm‘ mit was ich kriegen kann, es bezahlen ja alles die anderen.“

 

Auch Bärbel Bas antwortet auf Fragen zu MSV-Eintrittskarten

Ein Fall in Potsdam, bei dem es um kostenlose Eintrittskarten geht, hat mich veranlasst drei bekannte Polit-Gesichter Duisburgs nach ihrem Umgang mit dem Thema zu fragen. Vor allem auch vor dem Hintergrund wie sehr sich z.B. unser OB für den MSV einsetzt, für andere Vereine dagegen deutlich weniger. Ich berichtete bereits mehrfach. Eine Beschwerde bei der Bezirksregierung in Düsseldorf bzgl. der Nichteinhaltung des Neutralitätsgebotes habe ich auch bereits eingereicht.

Überraschenderweise antwortete mir Mahmut Oezdemir just heute auf meine Anfrage und gerade eben auch Bärbel Bas. Sören Links Antwort steht noch aus.

Vorab nochmals meine konkrete Anfrage:

Guten Tag / Abend Frau Bas,

angesichts eines aktuellen Falles in Berlin (https://www.spiegel.de/politik/deutschland/potsdam-staatsanwaltschaft-stellt-ermittlungen-gegen-ob-mike-schubert-ein-a-0165109a-b865-4539-ac1d-80c7fd1d024a) würde ich gerne von Ihnen wissen, ob Sie Ihre Tickets zu Spielen des MSV jeweils aus eigener Tasche bezahlt haben (seit 2020) und bezahlen?

Dies können Sie gerne durch Quittungen udgl. belegen. Da gerade mal wieder enorme finanzielle Anstrengungen unternommen werden um dem MSV unter die Arme zu greifen, weshalb ich u.a. eine Beschwerde über die Nichtwahrung des Neutralitätsgebotes bei der Bezirksregierung eingereicht habe und wozu ich bereits Anfragen (bisher unbeantwortet) in bezug auf Vorstösse gegen die Duisburger Statuten der Sportförderung eingereicht habe.

Vielen Dank für eine prompte Antwort vor Weihnachten.

Nicht zu antworten würde doch in diesem Fall einen besonders schlechten Eindruck zum Fest machen, oder?

Gruß

DUISTOP

www.duistop.de

Michael Schulze

PS:

Zur Kenntnisnahme sende ich diese Anfrage auch an den Präsidenten des MSV, eventuell kann er zusammen mit dem Kassenwart des Vereins zur Aufklärung beitragen. Vielleicht kann er zusätzlich erläutern wer denn alles Freikarten und vor allem freien Zutritt zu VIP-Bereichen erhält. Und vor allem, warum. Ich befürchte aber in dem Fall wird der Datenschutz bemüht. Verdammt, das hätte ich nicht verraten sollen.

 

Hier die Antwort von Bärbel Bas:

Sehr geehrter Herr Schulze,

aus Solidarität mit dem MSV Duisburg habe ich seit vielen Jahren eine Dauerkarte, die ich selbst bezahle.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

Mitglied des Deutschen Bundestages

 

[Anmerkung: Beleg-Quittungen fügte Frau Bas nicht bei.]