Ey Grüne, erklärt mir mal diesen GAGA-Spruch von Robert Habeck!

In einem Interview im heute journal (ZDF) wurde Robert Habeck nachdrücklich von Moderator Christian Siebert danach gefragt welche Gründe es denn dafür gibt, dass Omid Nouripour und Ricarda Lang ihre Ämter an der Spitze der Grünen aufgeben. Angeblich tun sie es aus freien Stücken.

Habecks Antwort:

„Weil sie zurückgetreten sind, zeigt es noch einmal was für gute Parteivorsitzende sie waren.“

Das ist ja herzzerreissend. Aber die Logik hätte ich wirklich mal gerne erklärt. Vor allem möchte ich wissen, ob der Spruch auch im Umkehrschluß für Habeck selbst gilt. Er ist NICHT zurückgetreten, obwohl auch ihm sicherlich ein Großteil der Stimmenverluste und Wahlschlappen im Osten angelastet werden kann. Dies ist u.a. einer der Hauptgründe bzw. -anlässe für die beiden Rücktritte.

Und wie lautet wohl Habecks passender Spruch angesichts der Rücktritte und Parteiaustritte der grünen Nachwuchsleute?

Etwas so?

„Weil sie zurück- UND zusätzlich ausgetreten sind, zeigt es noch einmal was für BESONDERS gute Nachswuchsleute sie waren.“

 

 

Verhinderungstaktik in Sachen Grundwasserverseuchung in Homberg bestätigt

Kaum hatte ich meinen Beitrag (s. Link) über die Untätigkeit der Bezirksregierung Düsseldorf in bezug auf die Grundwasserverseuchung in Homberg online, kam dieses Schreiben aus der DUISTOP-Leserschaft.

http://www.viewww.de/123/duistop-forum/2024/09/30/bezirksregierung-so-ueberfluessig-wie-ne-analfissur/

Hallo Herr Schulze,

vielen Dank für Ihre Informationen in der Angelegenheit „VENATOR & Grundwasserverseuchung“!

Die Reaktion (gemeint ist die der BezReg auf meine Fragen) bestätigt – leider – wieder einmal, wie mit Anfragen auf Seiten der Behörden umgegangen wird, wenn eigene Unzulänglichkeiten zu Tage treten: Schmallippigkeit, Verstocktheit, Ausweichen, Verweis auf andere Stellen usw.

In der Sitzung der Bezirksvertretung Homberg/Ruhrort/Baerl am 29. August  wurde u.a. das Thema „Grundwasserbelastung mit Schwermetallen in DU-Homberg“ behandelt, da es dazu eine Einwohnerfrage sowie eine Anfrage der AfD-Fraktion gab.

Die Untere Bodenschutzbehörde der Stadt äußerte sich zu den gestellten Fragen wie folgt:

1. Die Stadt Duisburg hat in Bezug auf die Grundwasser-Kontaminierung durch VENATOR keine gesonderten Bodenuntersuchungen veranlasst, um eine Belastung der Böden in Althomberg zu ermitteln. Solche Untersuchungen sind auch nicht geplant. Die Allgemeinverfügung, die die Nutzung der Brunnen in Teilen von Althomberg aufgrund einer möglichen Bodenbelastung verbietet, hat somit nur vorbeugenden Charakter. Die letzte, Duisburg-weite Bodenuntersuchung in Althomberg im Jahr 2007 zeigte nämlich nur eine geringe – unter den Grenzwerten liegende – Belastung mit Cadmium.

2. Zum Stand der Sanierungsuntersuchungen durch VENATOR gibt die Stadt Duisburg keine Informationen preis. Sie verweist stattdessen auf die für Ende des Jahres terminierte Veröffentlichung erster Ergebnisse.

3. Der Stadt Duisburg ist nicht bekannt, ob VENATOR in dieser Angelegenheit Rückstellungen – mit Blick auf eine mögliche Insolvenz – gebildet hat.

4. Zur Frage, ob die betroffenen Anwohner für die Untersagung der Grundwassernutzung eine Entschädigung von VENATOR erhalten können und wie diese abgewickelt werden könnte, will die Stadt keine Aussagen treffen, da es sich hierbei um privatrechtlich zu klärende Ansprüche handelt.

Fazit:

Die Stadt Dusburg vertritt das Thema weiterhin nicht aktiv im Sinne der Bürgerschaft, sondern hält Informationen über (Zwischen-)Ergebnisse der VENATOR-Sanierungsuntersuchungen zurück. Vermutlich wird das Thema auf 2025 und folgende Jahre verschleppt, denn man spricht nur von „ersten Ergebnissen“ bis Ende 2024.

Ob es überhaupt noch zu Sanierungsmaßnahmen seitens VENATOR kommt, ist angesichts der wohl absehbaren Schließung des Homberger VENATOR-Werks mehr als fraglich. Wer sich dann um die Altlasten „kümmert“, ist aufgrund chronisch leerer kommunaler Haushaltskassen nicht abzusehen. Wieder ein Fall wie seinerzeit MHD?

Wir bleiben trotzdem dran!

Mit freundlchen Grüßen

 

Der Verfasser/Die Verfasserin ist der Redaktion bekannt.

Bezirksregierung so überflüssig wie ’ne Analfissur?

Ich meine ja, denn immer dann wenn ich mit der Bezirksregierung zu tun habe, etwas von ihr wissen will, dann mauert sie. Und meist stelle ich Fragen nach Aufgaben und Zuständigkeiten. Am Ende ist sie anscheinend so überflüssig wie ’ne Analfissur. Die braucht auch kein Mensch.

So auch im neuesten Fall. Den ich hier nicht in gesamter epischer Breite und Länge ausrollen will, weil dies viel Arbeit ist und eher verwirren dürfte, wenn man nicht so genau im Geschehen steckt wie ich.

Grob geht es darum, dass ich, da mir sowohl die Stadt Duisburg als auch Venator keine Auskünfte zu den Grundwasserverseuchungen in Homberg geben (wollen)*, bei der Bezirksregierung als Aufsichtsorgan angefragt hatte.

In der Hoffung dort mehr zu erfahren. Alles auch vor dem Hintergrund, dass solche Vorkommnisse wie in Homberg in der ein oder anderen Ausprägung zu Wasser, in der Luft oder an Land, mit unterschiedlichen Schweregraden in Duisburg quasi an der Tagesordnung waren und noch immer sind. Duisburg war und ist Industriestandort, da bleibt das alles nicht aus, wenn so lasch gehandelt wird, wie hier seitens der Behörden gehandelt wird.

Ich erinnere u.a. an den Fall MHD Sudamin von 2005.

Jedes kleine Arschloch das im eigenen Garten ein paar Zweige verbrennt ist gleich auch noch ’ne Riesen-Umweltsau, aber etliche grosse und bedeutende Betriebe durften und dürfen irgendwie im grossen Stil machen was sie wollen.

Nehmen wir nur die regelmässigen Großfeuer auf Schrottplätzen, auch dazu bekam ich keine Antworten aus Düsseldorf.

Zurück ins Hier und Jetzt. Meine Pressefragen an die Bezirksregierung wurden erst einmal mit Ignoranz und dann mit Ablehnung bestraft. Dann plötzlich entschied man sich mir auf UIG-Fragen (Umweltinformationsgesetz NRW) antworten zu wollen. Ich stellte also die selben Fragen nochmals, nicht als Pressefragen sondern als Fragen gemäß UIG NRW.

Die Antworten waren so dermassen lulli, dass ich mir die nunmehr 60 verstrichenen Tage Wartezeit für das gesamte Procedere auch hätte sparen können.

Ich bin so schlau wie vorher, sowohl in der Sache Homberg als auch in der Sache Bezirksregierung generell.

Ulkig war dann noch dies hier: Die zuständige Pressefrau war plötzlich und mittendrin auch Pressesprecherin des stellvertretenden Regierungspräsidenten, als ich ihm eine Dienstaufsichtsbeschwerde über sie zusandte.

Diese sei eigentlich eine Fachaufsichtsbeschwerde, so klärte man mich gnädigerweise noch arrogant und bürokratisch sinnerfüllt auf, wurde aber bis heute nicht bearbeitet.

Auch eine nachträgliche Auskunft zu den in den letzten Jahren eingeleiteten Verfahren in Duisburg in bezug auf Umweltdelikte bekam ich nicht.

Was sagte Minister Liminski anläßlich seiner jüngsten USA-Reise so schön über den Journalismus?

https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-liminski-reist-zum-abschluss-des-nrw-usa-jahres-nach-washington-dc

Zitat daraus:

„… Auf unserem Weg, Medienland Nummer eins zu bleiben und den Qualitätsjournalismus in eine gute Zukunft zu begleiten, sind alle Ideen und Best-Practice-Beispiele wichtig. Gerade im Zeitalter von Clicks und Likes braucht es verlässliche Informationen. Im Sinne unserer Demokratie muss es uns gelingen, dass Qualitätsjournalismus auch im digitalen Zeitalter funktioniert und ohne Clickbaiting-Artikel oder Sensationsgier Geld verdienen kann.“

Zwei Fragen:

Wie bitte soll Qualitätsjournalismus gelingen wenn selbst die von uns allen üppig finanzierten Verwaltungen nicht antworten und beknackte „Spiel-auf-Zeit“ und „Mach-Ihn-Mürbe“-Spielchen spielen?

Und was ist von einem Minister zu halten der so einen Schwachsinn verzapft?

http://www.viewww.de/123/duistop-forum/2024/09/29/minister-liminski-mit-flachstem-medien-witz-in-den-usa/

 

*Als GAGA-Sahnehäubchen unterstellte man mir seitens der Bezirksregierung auch noch, dass ich das Schweigen der Stadt Duisburg quasi nur vortäuschen würde, weil ich es nicht belegen = beweisen könne.

 

 

Korruption, Bestechung in Duisburg? DUISTOP-Schreiben an die Compliance-Stabsstelle.

Guten Abend,

gemäß dieser Webseite

https://www.duisburg.de/vv/oe/01dezernat-ob/ob-3/stabsstelle_compliance__korruptionsvorbeugung_und_unternehmensethik.php

kann ich mich an Sie wenden, wenn ich etwaige Hinweise auf Unregelmässigkeiten im Rahmen des Verwaltungshandelns habe.

Dem ist so.

Gemäß Pressegesetz NRW und Medienstaatsvertrag NRW ist die Duisburger Verwaltung gesetzlich verpflichtet mir Presseauskünfte zu geben. Dem kommt sie seit Jahren kategorisch und allumfassend nicht nach. Dies betrifft also auch Ihre Stabsstelle.

Die selbe Auskunftsverweigerungshaltung gibt es auch bei bestimmten städtischen Beteiligungsgesellschaften die ebenso unter die Auskunftspflicht fallen.
Es liegt angesichts meiner speziellen Presseanfragen nahe, dass die Auskünfte systematisch verweigert werden weil es sich um Sachverhalte handelt deren nähere Umstände auf keinen Fall öffentlich bekannt werden sollen.

So habe ich bereits vor Monaten u.a. auch diverse Fragen an die Duisburger Feuerwehrleitung gestellt die ebenso nicht beantwortet wurden. Nun gibt es aktuell mind. zwei Freistellungen von leitenden Personen der Feuerwehr und den Verdacht für deren ungesetzliches Handeln.

Ich verweise darauf, dass ich 2018 in der Sache wfbm/Spaniel/Rogg recherchiert habe und ebenfalls sowohl Direkt-Beteiligte als auch den Duisburger OB und die Presseabteilung der Verwaltung mehrfach ergebnislos angefragt hatte. Was aus dem Fall wurde dürfte Ihnen hinlänglich bekannt sein.

***********************************************************************************************

[Nur für DUISTOP-LeserInnen und als Erinnerung daran was ich z.B. vom OB wissen wollte. Nämlich was es mit diesem merkwürdigen Bon auf sich hatte. Das Restaurant „Der kleine Prinz“ gehörte zum direkten Umfeld der wfbm.]

***********************************************************************************************

Seitdem werde ich, so meine Vermutung für den ausschlaggebenden Moment, mit der totalen Auskunftsverweigerung belegt.

Mir drängt sich also nicht erst seit kurzem der Verdacht auf, dass das systematische dauerhafte Schweigen der Verwaltung einer systematischen Vertuschung von Fehlverhalten (und ev. mehr) entspricht.

Ich fordere Sie daher auf zu klären und mir mitzuteilen welche Gründe man hat dieses Verhalten derart kategorisch an den Tag zu legen, das zudem undemokratisch, wenn nicht sogar antidemokratisch ist und auch gegen fundamentale Inhalte des Grundgesetzes verstösst, da man z.B. mit anderen Medienvertretern nicht derart umgeht. [Anmerkung: Gleichheitsgrundsatz]

Antworten Sie mir nicht, werte ich dies als Missachtung dessen was ich oben bereits geschildert habe (Auskunftspflicht) sowie als Verstoss gegen Ihre eigenen Verhaltensregeln die aus dem Text der Webseite (s.o. Link) hervorgehen.

Die Compliance-Stabsstelle darf inhaltlich gerade nicht weisungsgebunden handeln, weil sie sonst Komplizenschaft und Vertuschung sowie Beihilfe nicht vermeiden kann.
Die strafrechtliche Relevanz ist Ihnen sicherlich geläufig.

Eine Bitte habe ich noch. Gemäß dieser polizeilichen Zahlen zu Korruption, Bestechung etc. (Stand 2022 für NRW – https://polizei.nrw/sites/default/files/2023-12/2023-10-24-lb-korruption.pdf) kann ich nicht ersehen wieviele Fälle es in Duisburg gab.
Bitte übersenden Sie mir eine möglichst ausführliche Liste aller Korruptions- und Bestechungsfälle etc. für die Jahre 2021/2022/2023 in Duisburg, danke vorab.

Bestätigen Sie bitte den Eingang dieses Schreibens kurzfristig.

In Kopie an meine Kollegin YYY.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
www.duistop.de
Duisburger Stadtmagazin seit 2018
Michael Schulze

 

 

Gesundheitsministerium NRW antwortet auf Nachfragen zu Beschwerden über Krankenhäuser

Vor einigen Wochen hatte ich beim Gesundheitsministerium in Düsseldorf angefragt wie es um die Anzahl der Beschwerden über Krankenhäuser in NRW stünde. Eine genaue Auskunft wurde mir vorerst verweigert, mit bezug auf den Datenschutz, weshalb ich nochmals dezidiert nachfragte.

So habe ich nun doch in der letzten Woche wenigstens Beschwerdezahlen erhalten, die aber keinerlei  Rückschlüsse auf einzelne bzw. bestimmte Krankenhäuser und/oder deren Fachabteilungen zulassen.

Hier die Antwort samt einer Tabelle für das Jahr 2023 (in zwei Teilen).

Sehr geehrter Herr Schulze,

vor dem Hintergrund Ihrer erneuten Anfrage, mit der etwas anderes angefragt wird als in Ihrer Ursprungsanfrage, kann ich Ihnen seitens des MAGS folgende Informationen geben:
Vorweg zur Einordnung: Laut IT.NRW sind im Jahr 2023 in den 328 nordrhein-westfälischen Krankenhäusern 4,2 Millionen Patientinnen und Patienten vollstationär behandelt worden.
Über das von Ihnen genannte Portal sind im Jahr 2023 beim MAGS folgende Eingaben eingegangen:

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir angesichts teilweise sehr kleiner Fallzahlen bis hin zu 1 weiterhin keine Angaben zu einzelnen Krankenhäusern machen können, da insbesondere, aber nicht nur bei Einzelfällen – und gegebenenfalls mit Zusatzwissen – Rückschlüsse auf einzelne betroffene Personen gezogen werden können.

Viele Grüße

XXX

Leitung Referat M3 (Presse, Social Media)
Pressesprecher

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf

 

Fazit:

Warum man die Fälle nicht in Bezug zu einzelnen Einrichtungen setzt kann ich nur vermuten. Hier geht anscheinend Klinikwohl vor PatientenInnen-Info.

Auch finde ich die Zahlen ziemlich mickrig angesichts der Gesamtfallzahl von 4,2 Mio. Behandlungen.

Es kann aber sein und ist nicht ausgeschlossen, dass sich tatsächlich nur so wenig Menschen beschwert haben. Allerdings sind dies nur die Beschwerden die beim Ministerium eingehen und bearbeitet werden.

Insofern kann die Zahl also wesentlich höher liegen, nur werden mir die Kliniken wohl eher keine Auskünfte geben wie viele Beschwerden sie denn jeweils im Jahr zu welchen Problemfällen erhalten. Noch werden sie die Fälle an das Ministerium melden. Ich weiß allerdings nicht ob es eventuell eine Meldepflicht gibt, bei Infektionsvorfällen (inkl. Krankenhaus-Keime etc.) kann das durchaus der Fall sein.

Mir fehlt allerdings die Zeit das alles mit meinen  bescheidenen Mitteln und Zeitkontingenten z.Z. noch weiter zu recherchieren.

 

Stadt soll Barbara-Hospital kaufen: Fragen an Sebastian Haak (SPD)

Guten Tag Herr Haak,

laut aktueller Meldungen der WAZ wird der Investor Harfid*, dessen Webseiten derzeit gar nicht mehr erreichbar sind, das Gelände und die Gebäude des ehemaligen Barbara-Hospitals in Neumühl nicht weiterentwickeln.

Sie fordern nun recht vehement, dass jetzt die Stadt oder Gebag das Gesamtobjekt erwerben.

Was steckt dahinter und warum verlangten Sie dies nicht bereits bevor Harfid alles erwarb?

Im Innenhafen tut sich in bezug auf die Weiterentwicklung des Alten Holzhafen (vormals The Curve) auch nichts, obwohl dort auch alle bisherigen Investoren und ebenso der neue Erwerber immer mit vielen Vorschusslorbeeren ausgestattet wurden.

Ähnliches spielt sich womöglich gerade in bezug auf das alte Wedauer Bahnhofsgebäude ab. (Anmerkung:  der Gebäudekomplex gehörte mal der Firma Rau, inzwischen gehört er der Stadt Duisburg die dort eine neue Feuerwache bauen will) 

Wie lange will man die DuisburgerInnen noch verarschen?

Wieviele womöglich untaugliche Investoren will man noch „unterstützen“?

Und lässt man zu, dass sich diese Investoren dann auch noch bereichern, weil sie Gelände mit Aufschlag zum Schluß an die Stadt veräussern?

In bezug auf das Gelände am Hauptbahnhof (heute Duisburger Dünen) lief es ja prinzipiell auch nicht anders. (Anmerkung: inzwischen gehört der Gebag FE das Gelände)

Können Sie definitiv ausschliessen, dass es Seilschaften in die/in der Politik und Verwaltung gibt die per Absprachen solche Vorgänge ermöglichen die am Ende nur unsinnig viel Steuergeld kosten.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
www.duistop.de
Duisburger Stadtmagazin seit 2018
Michael Schulze

 

* Zusatzinfo:

Harfid ging bereits vor zwei Jahren in Konkurs.

https://www.waz.de/staedte/essen/article238866917/Harfid-Pleite-in-Essen-Mitarbeiter-kaempfen-um-ihren-Lohn.html

Wenige Monate zuvor war man noch ganz euphorisch und hatte in Duisburg grosse Pläne.

https://www.immobilienmanager.de/harfid-entwickelt-quartier-in-duisburg-22022022

 

6-Seen-Wedau: Lange nichts Neues mehr

Genauso wie in Bezug auf die anderen Großprojekte wie Duisburger Dünen, Mercatorviertel und auch Am Alten Holzhafen (früher The Curve).

Obwohl, in Wedau tut sich wohl doch etwas, insgesamt drei Baukräne sind dort z.Z. aufgestellt und vllt. wird inzwischen das lange angekündigte Fachmarkt-Zentrum nun tatsächlich gebaut.

Und es gibt Neues vom alten Wedauer Bahnhof – an einem Ende der dortigen Brücke gelegen. Der soll nun abgerissen werden und eine neue Feuerwache soll dort errichtet werden – natürlich zu einem viel höheren Preis wie ehedem mal veranschlagt.

https://www.waz.de/lokales/duisburg/article407236551/lost-place-duisburg-will-alten-bahnhof-wedau-jetzt-abreissen.html

Was mich allerdings in Bezug auf den Bahnhof wundert ist der Umstand wann und wie (für wieviel) die Stadt das Gebäude erwarb. Es gehörte nämlich der Firma Rau West und die hatte vor genau 10 Jahren noch öffentlich großmütig angekündigt was ganz Schickes mit dem Objekt vorzuhaben.

https://www.waz.de/staedte/duisburg/sued/article9960641/bahnhof-in-duisburg-wedau-soll-glaesernes-dach-erhalten.html

 

Umfrage 1: Einzelhandel in NRW – Erlebnis der besonderen Art.

Kürzlich berichtete ich kritisch über eine neu gestartete Umfrage einer Unternehmensberatung im Auftrag des NRW-Wirtschaftsministeriums.

http://www.viewww.de/123/duistop-forum/2024/08/17/einkaufserlebnis-im-stationaeren-einzelhandel-kannste-vergessen/

Es geht um die Erforschung von Kundenwünschen usw. in Bezug auf den stationären Einzelhandel. Die beauftragte Firma wird u.a. geführt von einer Professorin die auch eine Fakultät für Marketing der UNI Siegen leitet.

Ich vermutete, wegen der für mich sichtbaren Anzeichen auf Verquickungen von UNI, Studierenden und Beratunggesellschaft, dass es diese auch gibt und und fragte nach.

Inzwischen gibt es Antworten der UNI Siegen:

1)Wer bekommt was von wem für welche Leistung(en) und inwieweit ist die UNI/Fakultät involviert/beteiligt?
Die GmbH hat sich an einer öffentlichen und transparenten Ausschreibung beteiligt und in dem Ausschreibungsprozess das Projekt zugeteilt bekommen. Die GmbH erbringt eine Leistung, für die sie entsprechend vom Wirtschaftsministerium NRW vergütet wird. Die Universität Siegen ist nicht involviert.

2)Wieso gibt es keine strikte Trennung der Beteiligten?
Es gibt eine strikte Trennung zwischen GmbH und Universität. Alle Personen, die in dem Projekt arbeiten, sind entweder in Vollzeit in der GmbH angestellt oder arbeiten dort in Teilzeit bzw. als freie Mitarbeiter auf Basis eines privatrechtlichen Vertrags mit der GmbH. Prof. Schramm-Klein verfügt über eine ordnungsgemäße Genehmigung über eine Nebentätigkeit sowie zu einer Beteiligung als Gesellschafterin an der GmbH. Sie ist zudem nicht Geschäftsführerin der GmbH.

3)Wieso befindet sich das UNI-Logo prominent auf der GmbH-Homepage und gibt es dazu einen Nutzungsvertrag?
Es befindet sich kein offizielles Logo der Universität oder der Fakultät auf der GmbH-Homepage.

4)Werden vielleicht Studierende, Mitarbeitende von der Fakultät/UNI bezahlt, die bei dem Forschungsauftrag des Ministeriums an die GmbH zum Einsatz kommen?
Alle Personen, die in dem Projekt der GmbH mitarbeiten, haben einen privatrechtlichen Vertrag mit der GmbH und werden von der GmbH vergütet. Es erfolgt kein Einsatz universitärer Mittel.

5)Und kriegen die das dann überhaupt mit oder bildet der Job dann gleich auch die Grundlage für eine Hausarbeit?
Die Jobs bei der GmbH haben nichts mit der Universität oder mit universitären Studien- oder Qualifikationsarbeiten zu tun.

6)Werden wir (die Öffentlichkeit) die Studienergebnisse auch zu lesen bekommen oder macht jemand daraus ein Fachbuch, bietet Seminare an oder hält als Speaker Vorträge gegen Geld – auch an der UNI?
Die Studienergebnisse werden der Öffentlichkeit durch das Ministerium zugänglich gemacht.

Soweit so gut, wenn da nicht die Antwort auf Frage 3.) wäre. Diesbezüglich, da die UNI Siegen eine meines Erachtens merkwürdige Antwort gab, schrieb ich auch an das für die UNI aufsichtsrechtlich verantwortliche Ministerium in Düsseldorf und fragte dort dezidiert nach.

Dabei geht es um folgenden Sachverhalt:

Sowohl auf der Fakultätsseite (Marketing) der UNI Siegen als auch auf der Webseite der Beratungsfirma der Professorin,  ganz prominent oben links, gab es ein ganz bestimmtes Logo das den Schriftzug „marketing + UNIVERSITÄT SIEGEN“ enthielt.

Hier zwei Screenshots vom 16. August:

Laut Auskunft der UNI SIEGEN gehört dieses Logo nicht der UNI. Wem also dann?

Hier die Antwort der UNI Siegen auf meine Rückfrage dazu:

Universitäre Einheiten wie z.B. Lehrstühle dürfen eigene Logos führen. Wie bereits mitgeteilt, handelt es sich hier weder um das offizielle Logo der Universität Siegen, noch um das Logo der Fakultät, sondern um einen Eigen-Entwurf von Prof. Schramm-Klein. Um auch optisch eine klare Trennung zwischen Universität und GmbH herzustellen, hat Prof. Schramm-Klein das Logo von ihrer universitären Website entfernt.

Woraufhin ich das Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW NRW) wie folgt anschrieb und informierte:

Hallo Herr YYY,

tja, es geschehen noch Zeichen und Wunder und es gibt was Neues in der Logo-Angelegenheit. Trotzdem würde ich an der Sache weiter dranbleiben, denn ganz ehrlich, einen seriösen Eindruck macht das alles nicht. Vor allem auch wenn weiterhin Frau Schramm-Klein mit einem Logo wirbt in dem die UNI Siegen eine Rolle spielt.

Müsste Frau Schramm-Klein das Logo nicht von der GmbH-Seite entfernen? Genau darum geht es ja.

Es hat ja wohl für sie eine enorm wichtige Bedeutung. So wie mancher Doktortitel der nie erworben wurde.

Nochmals: Welchen Ideen mit UNI-Namen öffnet dieses Vorgehen noch die Tür?

Es ist auch nicht das erste Mal das ich solchen Dingen auf der Spur bin. So wird auf Webseiten auch gerne mit Förderhinweisen von Ministerien udgl. „geworben“.

Da Frau Schramm-Klein gerade einen Auftrag des Wirtschaftsministerium NRW abarbeitet, was meine eigentliche Ausgangsrecherche belangt (das Logo fiel mir dadurch erst auf), wirft das alles auch einen merkwürdigen Blick auf die Vergabepraxis der öffentlichen Hand. <ENDE>

 

Inzwischen ist das betreffende Logo sowohl von der Fakultätsseite der UNI Siegen als auch von der Unternehmenwebsite entfernt worden. Stand heute.

 

 

Transparenz bzw. Intransparenz bei Problemen und Behandlungsfehlern in Krankenhäusern

Aufgrund eines Falles in der Familie habe ich mich in den letzten Wochen mehr und mehr mit Problemen und Behandlungsfehlern in Krankenhäusern beschäftigt.

Die Fragen die ich dazu dem Gesundheitsministerium NRW sowie den beiden in NRW ansässigen Ärztekammern gestellt habe bzw. die jeweiligen Antworten darauf, sprechen für sich was die Transparenz bzw. Intransparenz  in bezug auf Krankenhäuser betrifft.

Das könnte auch Sie, lieber LeserInnen interessieren, weshalb ich es ihnen nicht vorenthalten will.

Hier meine Anfrage an die Ärztekammer Nordrhein(Düsseldorf) sowie textgleich an die Ärztekammer Westfalen-Lippe(Münster):

Guten Morgen,

laut dieser Webseite

https://www.mags.nrw/krankenhausaufsicht

kann man sich mit Hinweisen auf Behandlungsfehler in Krankenhäusern an Sie wenden.

Frage:

Gibt es eine jährliche detaillierte Liste mit Hinweisen auf Behandlungsfehler (Krankenhaus, Hinweis, weitere Bearbeitung, Abschlußergebnis, …) und wenn ja, wo finde ich diese Liste (z.B. online), wenn nein, warum gibt es sie nicht?

Gruß

DUISTOP

M. Schulze

Hier die Antwort der Ärztekammer Nordrhein:

Sehr geehrter Herr Schulze,

Patientinnen und Patienten, die von einer Ärztin/einem Arzt in unserem Kammergebiet behandelt worden sind und die die Vermutung haben, dass bei der Behandlung ein Fehler gemacht wurde, der zu einem Schaden geführt hat, können sich an die Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein wenden, solange in der selben Angelegenheit nicht bereits ein gerichtliches Verfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren abgeschlossen oder anhängig ist beziehungsweise gleichzeitig eingeleitet wird oder abgeschlossen ist.

Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie hier https://www.aekno.de/patienten/behandlungsfehler

Seit dem Jahr 2005 erfassen die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern die Anzahl der bearbeiteten Anträge, die geprüften Sachverhalte und die festgestellten Behandlungsfehler statistisch. Ziel dieser Statistik ist es, Fehlerhäufigkeiten zu erkennen und Fehlerursachen auszuwerten, um sie für die ärztliche Fortbildung und die Qualitätssicherung in medizinischen Einrichtungen zu nutzen.

Die Bundesärztekammer stellt die anonymisierten Ergebnisse jährlich der Öffentlichkeit vor.

https://www.aerztekammern-schlichten.de/statistik

Die Statistik für 2023 wird im Herbst vorgelegt.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
i.A.

XXX

Ärztekammer Nordrhein

Und hier die Antwort der Ärztekammer Westfalen-Lippe:

Sehr geehrter Herr Schulze,

eine wie von Ihnen gewünschte detaillierte Liste gibt es bei der Ärztekammer nicht. Die Gutachterkommission für Arzthaftpflichtfragen der Ärztekammer Westfalen-Lippe ist in der Tat Ansprechpartnerin für Patientinnen und Patienten, wenn der Vorwurf eines Behandlungsfehlers im Raum steht. Die Kommission klärt diese Vorwürfe gutachterlich und für die Antragsteller kostenlos.

Das Antragsgeschehen bei der Ärztekammer spiegelt allerdings nur einen Teil des Geschehens wider, Patienten können sich mit ihren Beschwerden ja auch an andere Institutionen wenden. Die Statistik der Ärztekammer ist insofern nicht, wie von Ihnen gewünscht, vollständig.

Den Tätigkeitsbericht der Gutachterkommission aus dem Jahr 2022 finden Sie hier https://www.aekwl.de/fileadmin/user_upload/aekwl/Gutachterkommission/T%C3%A4tigkeitsbericht_GAK_2022.pdf. Dies sind die bislang aktuellsten Zahlen.

Einmal im Jahr gibt zudem die Bundesärztekammer eine bundesweite Statistik zu Behandlungsfehlern heraus https://www.aerztekammern-schlichten.de/statistik.

Mit freundlichen Grüßen

XXX

Ärztekammer Westfalen-Lippe
Team Kommunikation

 

Nun noch meine Anfrage an das Gesundheitsministerium NRW – inhaltlich etwas anders:

Guten Morgen,

laut dieser Webseite

https://www.mags.nrw/krankenhausaufsicht

erhält das Ministerium regelmässig Hinweise auf Missstände in Krankenhäusern und Beschwerden über Krankenhäuser.

Frage:

Gibt es dazu eine jährliche detaillierte Liste (Krankenhaus, Hinweis, weitere Bearbeitung, Abschlußergebnis, …) und wenn ja, wo finde ich diese Liste (z.B. online), wenn nein, warum gibt es sie nicht?

DUISTOP

M. Schulze

 

Und hier dessen Antwort:

Sehr geehrter Herr Schulze,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich für das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen wie folgt beantworte:

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) prüft als oberste Aufsichtsbehörde über die Krankenhäuser Eingaben, die über den in der Anfrage angegebenen Link oder auf andere Weise an das MAGS zugestellt werden. Es wird geprüft, ob eine betreffende Gesundheitseinrichtungen die gesundheitsrechtlichen Vorschriften gemäß § 11 KHGG beachtet. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird keine Statistik über diese Eingaben veröffentlicht. Die jeweilige beschwerdeführende Person erhält eine persönliches Antwortschreiben. Dort wird auch das Ergebnis der Prüfung sowie über ggfs. getroffene Maßnahmen berichtet.

Freundliche Grüße

XXX

Referat M3 (Presse, Social Media)

 

Riskante Anlageprodukte bei der Sparkasse? Und sie antwortet bisher nicht auf kritische Nachfragen?

Tja, so ist es, weshalb ich heute meine Anfrage an die Sparkasse aus dieser Woche nochmals erneuert habe. Es geht um Zertifikate. Und weil das Finanzinstitut wie bisher fast immer, vor Jahren gab es mal einige wenige Antworten, nicht antwortet, habe ich die selben Fragen nun dem OB gestellt:

Guten Tag Herr Link,

ich habe folgende Fragen (s.u.) an Sie, als Vertreter der Hauptanteilseignerin der Sparkasse Duisburg sowie als Verwaltungsratsvorsitzender der Sparkasse Duisburg:

Auf der Sparkassen-Webseite

https://www.sparkasse-duisburg.de/de/home/privatkunden/wertpapiere-und-boerse/anlagemoeglichkeiten/uebersicht-zertifikat/zertifikat.html

bietet sie ein Zertifikat an.

Was sofort auffällt, der Text über die Chancen ist ziemlich mickrig im Vergleich zum Text über die Risiken.

Am interessantesten wird es aber wenn man den Disclaimer liest.

So steht dort (Zitat):

Verkaufsbeschränkung: Auf besondere Verkaufsbeschränkungen und Vertriebsvorschriften in den verschiedenen Rechtsordnungen wird hingewiesen. Insbesondere dürfen die hierin beschriebenen Finanzinstrumente weder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika noch an bzw. zugunsten von U.S.-Personen zum Kauf oder Verkauf angeboten werden.

Meine Fragen:

1. Woran liegt es, dass diese Verkaufsbeschränkung erwähnt wird?

2. Gibt es womöglich ein Verkaufsverbot solcher Produkte an Endverbraucher in den USA und wenn ja warum?

3. Wenn Ihre Antwort zu 2.) so ausfällt, dass die US-Aufsicht diese Produkte für zu riskant hält, dann wüsste ich gerne, warum werden diese dann in Deutschland bzw. in Duisburg von der Sparkasse angeboten …

… und warum lassen die Stadt als Hauptanteilseignerin und der Verwaltungsrat dies zu – vor allem vor dem Hintergrund der besonderen Verpflichtung und Aufgabe der Sparkasse?

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
www.duistop.de
Michael Schulze

***********************************************************************************************

Und hier noch was zum Gucken:

https://www.ardmediathek.de/video/plusminus/geldanlage-verfahren-gegen-sparkassen/das-erste/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLmRlL3BsdXNtaW51cy82ZTc2NTQ3Mi05ZmNmLTQxMzAtOTcwYy0wZWUwNTQ5NTBjNzM

 

Schlußbemerkung:

Eigentlich wollte ich mir die Fragen an den OB sparen, weil ich glaube, dass er sowieso keine Ahnung hat um was es geht und zudem glaube ich, dass ihm die KundenInnen der Sparkasse ziemlich scheissegal sind.