Vom Rechnungsprüfungsamt bis heute keine Antwort

In der Sache wfbm/Rogg hatte ich OB Link erstmalig Ende Januar 2018 direkt angeschrieben. Ebenso hatte ich Ihn in der Sache „Bungardt und Kollegin“ (zwei städtische Beschäftigte bei dem privaten Verein City-Du e.V.) mehrfach angeschrieben. Letzteres hatte ich auch der städtischen Compliance-Beauftragten Frau Dr. Kulendik mehrfach mitgeteilt.

Beide Fälle trug ich am 6. Juni -da von Herrn Link keine Antworten kamen- auch dem Rechnungsprüfungsamt vor. Bis heute – 10 Wochen später(!)- habe ich keinerlei Reaktion oder gar Antwort erhalten. Kann man den Institutionen noch trauen?

Hier mein Mail ans Rechnungsprüfungsamt der Stadt Duisburg vom 6. Juni 2018:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in mehreren Angelegenheiten habe ich die Stadt Duisburg und teils auch Beteiligungsgesellschaften um Auskünfte gemäß Informationsfreiheitsgesetz NRW gebeten. Meine Anfragen wurden trotz mehrfacher Erinnerungen jedoch nicht beantwortet. Dabei geht es um durchaus relevante finanzielle Angelegenheiten.

Die Stadt weiß um die derzeit überlasteten Verwaltungsgerichte und ich denke eine gerichtliche Klärung bzw. eine gerichtliche Durchsetzung meiner Anliegen würde Jahre dauern.

Ich wende mich nun an Sie um vllt. über das Rechnungsprüfungsamt an die Informationen zu kommen.

Drei konkrete Fälle würde ich Ihnen daher schildern bei denen ich auch für die Rechnungsprüfung relevante Sachlagen vermute.

1. Zwei angestellte oder verbeamtete MitarbeiterInnen der Stadt arbeiten in einem privaten Verein nutzen aber z.B. die Kommunikationsmögl. der Stadt (z.B. Email-Adressen) etc. Eine Meldung an das Zollamt wegen mögl. unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung ist bereits von mir veranlasst worden, nur bekomme ich dazu keine weiteren Infos über mögl. Ermittlungen und Ermittlungsergebnisse.

2. Die Bezüge einer Geschäftsführerin einer gGmbH an der die Stadt 50% Anteile hält werden nicht veröffentlicht obwohl der Public Corporate Governance Kodex der Stadt dies vorschreibt.
Möglicherweise sind die Bezüge exorbitant hoch und es liegen eine Gefährdung der Steuervorteile – auch rückwirkend – sowie eine verdeckte Gewinnausschüttung vor.

3. In vorbenannter gGmbH (s. 2.) gibt es Buchungsvorfälle die meines Erachtens einer Prüfung unterzogen werden müssten. Dabei handelt es sich um interne Verrechnungen deren Summen/Salden deckungsgleich sind mit anderen Geschäftsvorfällen mit Personen der Stadtverwaltung weshalb ein Untreueverdacht nahe liegt.

Bitte geben Sie mir kurzfristig Bescheid ob Sie zuständig sind und mir weiterhelfen können. Danke.

MfG

Michael Schulze

Mindestlohn für behinderte Menschen – Krützberg anscheinend wenig auskunftsfreudig

Ich hatte gestern die Frage öffentlich gestellt wie es denn mit dem Mindestlohn für Menschen mit Handicap aussieht. Aufmerksame Leser haben sich gekümmert, deshalb folgende Infos:

Seit Anfang 2015 gilt in Deutschland das Mindestlohngesetz. Es verpflichtet dazu allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen festgelegten Mindest-Stundenlohn zu zahlen. Mit der Einführung sollte u. a. die Zahl der Menschen die trotz einer Vollzeitbeschäftigung auf staatliche Sozialleistungen angewiesen waren, verringert werden.

Anwendung des Mindestlohngesetzes auf Werkstattbeschäftigte gerichtlich abgelehnt

Behinderte Menschen, die im Arbeitsbereich einer typischen Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt werden, stehen gemäß § 138 SGB IX in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis. Sie sind somit keine Arbeitnehmer*innen. Das Mindestlohngesetz gilt daher für sie nicht. So hat es das Arbeitsgericht Kiel am 19.06.2015 (Az. 2 Ca 165 a/15) entschieden. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat dieses Gerichtsurteil bestätigt (Beschluss vom 11.01.2016 – Az. 1 Sa 224/15).

Behinderte Menschen erhalten wegen ihrer dauerhaften teilweisen oder vollen Erwerbsminderung und zur Sicherstellung ihres Lebensunterhalts Leistungen der Grundsicherung oder eine Rente. Zudem erhalten sie in der jeweiligen Werkstatteinrichtung rehabilitative Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

In einem aktuellen Artikel greift die NRZ die mögliche geringere Bezahlung der Behinderten bei der wfbm-Duisburg nochmals auf. Es wurde im Rahmen der Causa Rogg kolportiert, dass dort weniger verdient würde als in vergleichbaren Einrichtungen.

Die Stadt, insbesondere Herr Krützberg, Sozialdezernent und Aufsichtsratschef der wfbm seit 1.11.2017, mauert anscheinend bei konkreten Nachfragen.

https://www.nrz.de/staedte/duisburg/eine-komplizierte-gehaltsfrage-in-der-duisburger-wfbm-id215100209.html

 

Statement von Bärbel Bas, MdB, zur Sache wfbm/Rogg

Ich hatte vor ein paar Tagen die zwei MdBs Bas und Özdemir sowie die vier MdLs Philip, Jäger, Börner und Bischoff (alle sechs SPD) angeschrieben und um eine Stellungnahme zu den aktuellen Vorgängen in der Sache wfbm/Rogg sowie zu den Genossen Link und Spaniel gebeten.
Frau Bas hat als erste wie folgt geantwortet:

Sehr geehrter Herr Schulze,

das wichtigste ist für mich, dass die Werkstatt für Menschen mit Behinderung in Duisburg keinen Schaden nimmt. Dazu ist eine lückenlose Aufklärung wichtig. Die Untersuchungen der Bezirksregierung können dazu genauso beitragen, wie die begonnenen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und die von Sören Link angestoßene Einbeziehung des Rechnungsprüfungsausschusses. Der Aufsichtsrat hat, nachdem er die Fakten auf dem Tisch hatte, schnell reagiert. Jetzt geht es darum, festzustellen, wie es zu dieser Situation kommen konnte, und sicherzustellen, dass sich das nicht wiederholt.

Freundliche Grüße
Bärbel Bas, MdB

Briefwechsel wegen der Anfrage „Bildrechte“ an die wfbm/Esthetique

Folgenden Briefwechsel will ich der geneigten DUISTOP-Leserschaft nicht vorenthalten. Es geht dabei um eine Anfrage wegen der Bildrechte/Model Releases an die wfbm:

 

Guten Tag Frau Lütke-Vestert,

ich komme zurück auf Ihre kurze Antwort vom 13. August.

In Bezug auf meine Anfrage zu den Bildrechten wfbm/esthetique hatte ich nunmehr die Stadt angeschrieben, bekam aber von dort keinerlei Antwort.

Ich weise Sie nunmehr auf Folgendes hin:

Sie haben mir Ihre Antwort ja wahrscheinlich nicht ohne Rücksprache mit der Kommunikationsabteilung der Stadt gesendet.

Sie dürften mit Frau Kopka gesprochen haben.

Sollte dies so sein, liegt meines Erachtens seitens der Stadt bzw. seitens der Person die Sie tatsächlich autorisiert hat so zu antworten, ein Fall von Amtsmissbrauch ev. Untreue vor.

Die Stadt kann und darf nicht für einen private Institution tätig werden, wenn Sie dazu keine Befugnis/Vollmacht besitzt.  Man müsste Ihnen dies eigentlich auch so gesagt haben.

Sie selbst haben ev. gegen die in Ihrem Anstellungsvertrag verklausulierten Bestimmungen zur Verschwiegenheitspflicht verstossen(Sie haben jemand ausserhalb des Unternehmens u.U. unternehmensrelevante Details mitgeteilt), was zumindest zu einer Abmahnung führen dürfte bzw. grobes Misstrauen auslösen dürfte.

Ferner deutet es daraufhin, dass auch in anderen -vllt. schwerwiegenderen Fällen- aus Ihrem Hause derartige Informationen an die Stadt herangetragen wurden.

Dies ist selbst bei einer Beteiligung der Stadt in Höhe von 50% an der wfbm unstatthaft.

Desweiteren haben Sie ev. meine Daten die ich explizit Ihnen mitgeteilt habe, an die Stadt weitergegeben. Dies wäre ein eklatanter Verstoss gegen die DSGVO.

Ich sehe mich also 1. dazu veranlasst den Sachverhalt zu veröffentlichen, 2. ihn ggfs an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten und 3. ihn in jedem Fall beiden anderen Gesellschafter zugänglich zu machen. Deshalb setze ich die GFs von Lebenshilfe und VKM in cc.

Inwieweit Herr Krützberg informiert ist weiß ich nicht. Auch er sollte Angelegenheiten der wfbm auch nur als solche vertraulich behandeln.

Gruß

Michael Schulze

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Am 13.08.2018 um 09:54 schrieb Jutta Lütke Vestert:

Sehr geehrter Herr Schulze,

bitte senden Sie Ihre Mail an

kommunikation@stadt-duisburg.de

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Von: Michael Schulze <XXX>
Gesendet: Samstag, 11. August 2018 12:46
An: Jutta Lütke Vestert <XXX>; Thomas Krützberg <XXX>
Betreff: Anfrage wegen Bildrechten – Model Releases – wfbm/Esthetique

Sehr geehrte Frau Lütke-Vestert, Sehr geehrter Herr Krützberg,

im Rahmen von Berichterstattungen zum aktuellen Fall wfbm/Rogg u.a. würde ich auf unserem Stadtmagazin-Portal www.duistop.de auch Bilder der wfbm und der Marke Esthetique einsetzen, die ich auf den entsprechenden Webseiten aktuell finden kann.

Dazu brauche ich Ihr Einverständnis. Können Sie mir aber stattdessen auch Pressebilder zur Verfügung stellen, das wäre super?

Ausserdem benötige ich die entsprechenden Model Releases, und, wenn dies aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist,  von Ihnen persönlich eine Freizeichnung für mich zur Sicherheit, dass  alle abgebildeten Personen ihr ausdrückliches Einverständnis zur Veröffentlichung und zur Nutzung gegeben haben.

Da es sich teils auch um Menschen mit Handicap handelt wüsste ich natürlich auch gerne wer in diesem Fall das Einverständnis gibt, der/die Behinderte selbst oder ein Vormund o.ä.?

Vllt. können Sie mir dazu generell Infos geben wie in einem solchen Fall grundsätzlich bei der wfbm (inkl. beim Label Esthetique) gehandelt wird.

Es könnte sich bei einer Veröffentlichung  uU auch um einen Verstoß gegen geltendes Datenschutzrecht gemäß DSGVO handeln, weil jeder nun weiß(wenn es keine gecasteten Models aus Agenturen sind) dass diese Personen bei der wfbm leben und arbeiten.

Insofern obliegt ihnen in zweierlei Hinsicht Schutzmassnahmen zu ergreifen: einmal für die Person und einmal für den/die Mitarbeiter*In.

Danke vorab.

www.duistop.de

Michael Schulze

Brief an die Genossen*Innen Bas, Özdemir, Philipp, Jäger, Börner, Bischoff

Guten Tag Frau Bas, Herr Özdemir, Herr Börner, Herr Bischoff, Herr Jäger, Frau Philipp,

nachdem sich nun auch die Bezirksregierung Düsseldorf mit eigenen „Ermittlungen“ in der Sache wfbm-Duisburg/Rogg eingeschaltet hat,  frage ich mich, ob es nicht an der Zeit ist sich für die Genossen Link und Spaniel stark zu machen und einzusetzen? Sie sind doch auch stark hier in Duisburg verwurzelt.
Vllt. können Sie dazu ein kurzes Statement abgeben. Danke vorab.
Bitte beachten Sie mein PS (s.u.)!

Gruß

Michael Schulze

 

 

PS: Folgendes Schreiben habe ich heute der Bezirksregierung gesendet:

Guten Tag, Sehr geehrte Damen und Herren,

ich konnte der aktuellen Presse entnehmen, dass Sie bzw. die Bezirksregierung derzeit mit der Causa

wfbm-Duisburg / Bezüge der GF Rosalyne Rogg

befasst sein sollen.

Sollte dies zutreffen, kann ich Ihnen in der Angelegenheit sachdienliche Hinweise geben. So hatte ich bereits im Januar Herrn OB Link dazu angeschrieben und um die Veröffentlichung der Bezüge von Frau Rogg aufgefordert. Im Mai nochmals, ebenso auch Frau Rogg. Seit Juni habe ich dazu einen Antrag an der Rat der Stadt „laufen“ – gemäß §24 GO NRW. Vllt. können Sie mir mitteilen wer die Sache in Ihrem Hause bearbeitet. Danke vorab.

Gruß

wfbm/Rogg: Brief an die Bezirksregierung

Ich habe heute folgendes Schreiben an die Bezirksregierung in Düsseldorf gesendet:

 

Guten Tag, Sehr geehrte Damen und Herren,

ich konnte der aktuellen Presse entnehmen, dass Sie bzw. die Bezirksregierung derzeit mit der Causa

wfbm-Duisburg / Bezüge der GF Rosalyne Rogg

befasst sein sollen.

Sollte dies zutreffen, kann ich Ihnen in der Angelegenheit sachdienliche Hinweise geben. So hatte ich bereits im Januar Herrn OB Link dazu angeschrieben und um die Veröffentlichung der Bezüge von Frau Rogg aufgefordert. Im Mai nochmals, ebenso auch Frau Rogg. Seit Juni habe ich dazu einen Antrag an der Rat der Stadt „laufen“ – gemäß §24 GO NRW.
Vllt. können Sie mir mitteilen wer die Sache in Ihrem Hause bearbeitet. Danke vorab.

Gruß

Michael Schulze

Neubaugebiet in Wedau – Wie verseucht ist das Gelände tatsächlich?

In den letzten Monaten habe ich mehrfach versucht bei involvierten Stellen Informationen über den tatsächlichen Verseuchungsgrad in Wedau auf dem alten Bahngelände zu erhalten. Vergeblich. Auch Anfragen beim Bezirksbürgermeister und seinen beiden Stellvertretern ergaben nichts.

Zwei Gutachten von der Fa. Landplus aus 2016 und 2017 sollen vorliegen, aber die Inhalte sind anscheinend nicht zugänglich, lediglich die Ergebnisse. Und wen wundert es: Alles in Ordnung in Wedau in Sachen Boden. Doch Zweifel sind angebracht.

Der Grund warum ich heute nochmals nachdrücklich daran erinnern möchte, bezieht sich auf ein aktuelles Glyphosat-Urteil aus den USA. Dort hat ein krebskranker Hausmeister erstinstanzlich einen Schadenersatz in so größer Höhe zugesprochen bekommen, dass nun die Diskussion um das Unkrautvernichtungsmittel von Bayer (früher von Monsanto) erneut entbrannt ist. Die Bayer-Aktie verlor gestern 10% an Wert.

Was hat das mit Wedau zu tun? Nun, gerade auf dem Gelände des Ausbesserungswerkes befanden sich über hundert Jahre lang sehr viele Schienenstränge nah beieinander – zum Rangieren. Um Schienstränge von Pflanzenbewuchs frei zu halten setzt(e) die Bundesbahn Unkrautvernichtungsmittel ein. Früher war mal die Rede von Agent Orange, heute bzw. seit einigen Jahren von Glyphosat. Ich habe dafür keine Belege, was ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen will, aber Auskünfte dazu bekomme ich auch nicht.

Ich gehe allerdings nicht davon aus, dass die Schienstränge in Deutschland regelmässig per Handarbeit und durch auszupfen freigehalten wurden bzw. werden. In Wedau dürften sich also im Laufe der Zeit grossflächig hohe Konzentrationen im Boden angesammelt haben. Plus der sonst noch dort wahrscheinlich vorzufindenden typischen Belastungen mit Blei, Cadmium und PCB etc.

Auch die vielen Bahnschwellen, früher aus Holz, wurden zum Witterungsschutz nicht in Seifenlauge oder Essigessenz getunkt. Die Auswaschungen dürften sich im Boden wiederfinden.

Apropos Messungen/Bodenproben: Interessant auch, dass nirgendwo verbindlich vorgeschrieben wird wieviele Messungen/Bodenproben z.B. pro ha durchzuführen sind. Bei 90 ha wie in Wedau dürfte eine Messung/Bodenprobe sicher nicht ausreichen.

Was die mangelnde Auskunftsbereitschaft angeht, so sei an dieser Stelle nur folgender Hinweis gestattet: Sie macht verdächtig. Den Verantwortenlichen rate ich daher besser mit offenen Karten zu spielen.

Bezirksregierung prüft Fall wfbm/Rogg – Wurde der Aufsichtsrat getäuscht oder war er fahrlässig?

In der Causa Bezüge der fristlos entlassenen Geschäftsführerin der Werkstatt für Menschen mit Behinderung(wfbm) hat sich jetzt wohl auch die Düsseldorfer Bezirksregierung eingeschaltet. Anmerkung von mir:  In Düsseldorf regiert „Schwarz/Gelb“.

So wurden angeblich Gespräche mit der Stadt Duisburg geführt und alle Unterlagen angefordert. Aktuell prüft die Kommunalaufsicht noch ob die Stadt Recht und Gesetz eingehalten hat.

In der RP hat man u.a. einen Fachanwalt zu Wort kommen lassen und ihn um eine Einschätzung der Sachlage gebeten. Nachzulesen hier: https://rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/wfbm-skandal-in-duisburg-anwalt-glaubt-an-taeuschung-des-aufsichtsrats_aid-24356705

Der Anwalt kommt z.Z zu dem Schluß, dass es sich um eine Täuschung seitens Rogg und Spaniel handelt. Begründung u.a. sinngemäß: Vorstandsgehälter müssen laut HGB in der Summe veröffentlicht werden, oder es gibt nur eine(n) Geschäftsführer*In. Dann werden nur die allgemeinen Personalkosten ausgewiesen.

Das ist zwar korrekt, soweit mir bekannt, jedoch gehört ein(e) GF nicht zum normalen Personal wie alle üblichen Angestellten und/oder Beschäftigten.

Der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers ist ein Dienstvertrag auf welchen die §§ 611 f. BGB Anwendung finden. Er ist kein Arbeitsvertrag. Der Geschäftsführer ist somit KEIN Arbeitnehmer im Sinne der arbeitsrechtlichen Vorschriften. Auch werden mit ihm gesonderte Verträge ausgehandelt und unterzeichnet.

Neben den üblichen Kostenauflistungen hätte man sich also als AR auch die Vertragswerke angucken müssen, auch die wären ja dann „unterschlagen“ worden.

Zu den primären Pflichten eines AR gehört vor allem auch die Überwachung der Geschäftsführung bzw. des Vorstands.

Nachrangig ist ev. auch eine/die Directors&Officers-Versicherung für Frau Rogg angepasst  worden, denn Versicherer übernehmen die Risiken nur bei vollständigen Mitteilungen aller Details und Detailänderungen. Und mit höheren Bezügen können durchaus die Kompetenzen ausgeweitet worden sein, was die Risiken erhöht und ev. Prämien-Anpassungen erforderlich macht.

Auch den jeweils bei der Erstellung der Bilanzen tätigen Wirtschaftsprüfern hätte etwas auffallen müssen, was sie jeweils deutlich hätten ausweisen müssen.

Natürlich können Verträge etc. gefaked worden sein, ebenso Zahlenwerke, Belege, Bilanzen sowie Kontenbewegungen und Zahlungsvorgänge, aber gesamt betrachtet klingt das ziemlich verschwörungstheoretisch.

Viel interessanter ist, warum sollte Herr Spaniel als AR-Vorsitzender das Vorhaben unterstützt haben?  Haben ihm die hohen Bezüge von Frau Rogg genutzt? Hatte er was davon?