Was uns in Duisburg The Curve ist, ist in Bonn der Bonner Bogen – verseuchte Politik

Wie sich die Storys doch gleichen. Hier in Duisburg das Unvermögen dem Investor von The Curve im Innenhafen ein baureifes Grundstück zu übergeben, den ganzen Mist aber vorher schon wie Gold anzupreisen und dann darauf hoffen, dass die Strafzahlungen nicht zu hoch ausfallen. Der daran beteiligte Herr Tum musste sich inzwischen vom Acker tum(m)eln und macht nun irgendwas bei der EG-DU, wo er vom OB hinweggelobt wurde.

Das Ganze können die Bonner auch. In Deutschlands ehemaliger Hauptstadt ist der sogenannte Bonner Bogen betroffen. Der dortige Investor stellte nun verseuchten Boden fest und klagt gegen die Stadt Bonn die ihm den Grund verkauft hatte. Die wird nun am Ende ev. so richtig zur Kasse gebeten werden. Die Gerichte und die Anwälte kümmern sich, letztere freuen sich auch, es sei denn man einigt sich vorher aussergerichtlich. Kennen wir ja und klingt vertraut.

Dass es in beiden Fällen um eine im Prinzip „krumme Sache“ geht( gemeint sind die Kurve und der Bogen) ist reiner Zufall.

Ab ca. Minute 3.53:

https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-bonn/video-lokalzeit-aus-bonn-2188.html

FRAGE: Wann hört dieser Wahnwitz endlich auf und wann werden die Verantwortlichen verjagt und vorher noch zur Schau gestellt gestellt, damit jeder weiß die können es nicht?

Apropos verseuchter Boden. Wenn man sich die Auswertungen der Fa. Landplus zu 6-Seen-Wedau durchliest, dann wird einem als möglicher und künftiger Grundstückserwerber auch nicht unbedingt und 100%ig froh ums Herz.

Hier die Boden-Auswertungen zu 6-Seen-Wedau von Landplus (Es sind viele Seiten – es dauert also beim Öffnen der .pdf):

https://www.6-seen-wedau.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Bodengutachten.pdf

Interessant ab S. 15 Punkt 6.

Scheinbar wurden frühere Untersuchungen mit Messresultaten von >Z2 nun auf <Z2 runtergestuft. Also grossflächig Entwarnung.!? Man hat allerdings für die gesamte Fläche nicht allzuviele Proben genommen. Finde ich. Es wird aber auch geschrieben, dass es „klein“-teilig anders sein kann. Ein Schadstofftürchen bleibt also offen?

Erklärung zu Z2 u.a. hier: https://www.umwelt-online.de/recht/abfall/laga/min_t2_z00.htm

M.a.W.: Es kann der einzelne Käufer von einem Reihenhaus bei sich im Garten Z2-kontaminierten Boden haben. Je nach Stoff (PAK, Schwermetalle, PCB) der dort „gelagert“ wird, kann der übrigens schon bei Berührungskontakt cancerogen/karzinogen sein, das sei nur nebenbei erwähnt.

Sein Nachbar könnte schon wieder Glück haben. Frage nur, ob dessen Tochter nicht mit dem Sohn vom Nachbarn(also der mit dem Z2-Problem) im Garten spielt?

Also am besten möglichst einen Tester vorschicken und da empfehle ich beim Haus- bzw. Grundstückskauf den OB mitzunehmen. Der lobt das Ganze ja dermassen über alle Maßen maßlos wie ein Verkaufsgenie, dass er sicherlich bereit ist, sich mit der Gartenerde ganz mutig-bürgernah den Oberkörper einzureiben. Wird sicherlich ’ne geile PR-Geschichte. Dann wartet man ein paar Minuten wegen möglicher Haut- und/oder Augen- und/oder anderer Schleimhautreizungen, dann einige Monate und macht dann einen Bluttest. Dann nimmt man u.U. erst eine Bodenprobe und geht damit ins Labor.  Man unterschreibt aber niemals einen Kaufvertrag der einen Verzicht auf irgendwas mit Haftung seitens des Verkäufers enthält.  Darauf haben wohl auch die Investoren in Duisburg und Köln geachtet.

Gut wäre es auch einen Zusatz in den Vertrag aufzunehmen der besagt, dass der Boden nicht verseucht ist und ansonsten ein Rücktritt vom Vertrag und damit eine Rückabwicklung des Vertrages möglich ist – plus Schadensersatz.

Besonders zu beachten sind also Passagen wie:

Der Käufer verzichtet auf die Einrede bzgl. der Haftung des Verkäufers für nachträglich festgestellte Mängel am Bau- oder Baugrundstück. Oder so ähnlich. Der Tipp ist unverbindlich und stellt keine Rechtsberatung dar. Ich übernehme dafür keinerlei Verantwortung, womit ich mich ja in gewisser Weise in eine gewisse Phalanx hiesiger Supermänner einreihe, was ich jedoch entschieden von mir weise.

Und bitte niemals vorher die alte Wohnung kündigen, wenn es finanziell denn geht. Bei besonders gewieften Verkäufern wird dann u.U. folgende Masche angewendet und es kommt zu diesem Spruch: „Tja Herr Kunde, ich habe aber heute um 15 Uhr bereits den nächsten Termin für dieses Haus (oder Grundstück). Und das Pärchen was dann kommt ist schon sehr interessiert.“ … Dann hilft es nur noch auf das Pärchen zu warten und mit denen kurz zu sprechen, oder Augen zu und unterschreiben.

Und zum Abschluß hier mal Links zu anderen Fällen (bundesweit) die natürlich mit 6-Seen-Wedau in keinem Zusammenhang stehen, ausser dass ein Wort mit „Bah“ am Anfang und „nde“ am Ende immer wieder auftaucht:

https://www.focus.de/gesundheit/bericht-des-bayerischen-rundfunks-mit-arsen-verseuchtes-grundwasser-sickert-in-bodensee_id_3883507.html

http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/altlasten-tausende-grundstuecke-der-bahn-verseucht-a-944742.html

https://www.bild.de/regional/hamburg/krebserregende-stoffe/altona-mit-krebsgift-verseucht-32452034.bild.html

https://www.shz.de/regionales/schleswig-holstein/panorama/sh-viele-bahn-flaechen-sind-verseucht-id5892771.html

https://www.volksstimme.de/lokal/stendal/bahngelaende-kein-geld-fuer-verseuchten-boden

Krützberg hier, Krützberg da und nun bereits ein Jahr auch für Soziales zuständig

Der Beigeordnete Thomas Krützberg leitete bis Ende 2017 „nur“ das Dezernat für Familie, Bildung und Kultur. Am 1.1.2018 kam das Sozialdezernat hinzu.

In einem RP-Interview gab er kurz vor Jahresschluß 2017 einige Auskünfte dazu: https://rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/ich-bin-kein-mann-fuer-schnelle-faelle_aid-20668693

Der Mann ist viel zugange, letztens noch beim Workshop „Bildung“ im Rahmen von SmartCityDuisburg. Wie der Mann das schafft ist mir ein Rätsel. Entweder hat sein Tag mehr als 24 Stunden und er arbeitet auch am Wochenende durch oder er macht in jedem Job seine Sache nur ein Bruchteil so gut wie eigentlich notwendig. Ich tippe mal auf Letzteres.

Unterschlagen wurden und werden häufig seine weiteren „Nebentätigkeiten“, so auch im Ratsinfosystem wo sie alle genannt werden sollten(!!!):

  • Aufsichtsratsvorsitzender der wfbm gGmbH (zur Erinnerung: Ex-GF-Rogg, ca. 380.000 EURO p.a.)
  • zweiter Geschäftsführer bei DuisburgKontor GmbH
  • zweiter Geschäftsführer bei DuisburgKontor Hallenmanagement GmbH
  • Aufsichtsrat/Beirat filmforum GmbH
  • er ist Mitglied in verschiedenen Arbeitskreisen und Fachverbänden der Jugendhilfe auf Bundes- und Landesebene
  • er gehört der Expertenkommission zum Gesetzgebungsverfahren im Bundesjugendministerium zum Bundeskinderschutzgesetz an
  • Mitglied der Verbandsversammlung Sparkassenzweckverband der Städte Duisburg und Kamp-Lintfort
  • Aufsichtsrat Deutsche Oper am Rhein
    Theatergemeinschaft Düsseldorf-Duisburg gGmbH (DOR)
  • Kuratorium Stiftung Wilhelm Lehmbruck Museum
  • Aufsichtsrat DBV GmbH & Co. Immobilien KG (DBV KG)
  • Aufsichtsrat Gemeinnützige Gesellschaft für Beschäftigungsförderung mbH (GfB)

Quellen u.a. :

https://www.duisburg.de/vv/produkte/pro_du/dez_i/20/beteiligungsbericht.php (2017)

https://www.duisburgkontor.de/impressum/

https://www.duisburg.de/rathaus/rathausundpolitik/verwaltungsvorstand/beigeordneter-thomas-kruetzberg.php

https://sessionnet.krz.de/duisburg/bi/kp0050.asp?smcred=4&__kpenr=4219

 

Ach ja, nicht zu vergessen: Er ist SPD-Mitglied.

 

Neujahrsanfrage an OB Link

Guten Morgen und Frohes Neues Jahr, Lieber Herr Link,

da Sie bei unserem letzten „Zusamentreffen“ anläßlich der Podiumsdiskussion zur Innenstadt des Marketing Clubs mir so süffisant vom Podium klar machten, dass es scheinbar darauf ankommt wie ich meine Fragen stelle, will ich es diesmal ganz besonders freundlich machen. Unser „Verhältnis“ soll sich ja nicht gleich zu Beginn von 2019 eintrüben.
Ich möchte Ihnen ferner mitteilen, dass das DUISTOP-Team sich mit einigen Personen zur Kommunalwahl 2020 stellen wird. Sollte ich dabei in den Rat gewählt werden, können Sie sich vorstellen was geschehen wird. Ich bitte Sie also um die entsprechende Contenance.

Zur Sache:

Ich habe folgende Anfrage gemäß IFG NRW, die Sie bitte bis zum 7.2.2019 beantworten, so wie es das Gesetz vorschreibt.

Ich hätte gerne eine Liste aller verbeamteten oder angestellten Mitarbeiter/innen der Stadt Duisburg die in einer der Stadt Duisburg gehörenden(*) Gesellschaft/Beteiligungsgesellschaft/AöR/Eigenbetrieb/eigenbetriebsähnlichen Einrichtung/Organisation(z.B. Verein) arbeiten. Entweder Vollzeit, Teilzeit oder nur sporadisch.

(*) die Höhe der Beteiligung ist dabei unerheblich

Ferner möchte ich wissen welche dieser Personen a) von der Stadt, b) von der Stadt UND dem Arbeitgeber(= Gesellschaft/Beteiligungsgesellschaft/AöR/Eigenbetrieb/eigenbetriebsähnlichen Einrichtung/Organisation(z.B. Verein)) oder c) NUR vom Arbeitgeber(= Gesellschaft/Beteiligungsgesellschaft/AöR/Eigenbetrieb/eigenbetriebsähnlichen Einrichtung/Organisation(z.B. Verein)) bezahlt werden.

Ferner möchte ich wissen, wie entsprechende Freistellungsvereinbarungen sowie „Ausleih“-Vereinbarungen abgefasst sind und auf welchen Rechtsgrundlagen diese beruhen.

Von meiner Frage ausgenommen sind Personen die Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsmandate wahrnehmen.

Vorerst ausgenommen sind Fragen zu Dienstwagen und Pensionsansprüchen etc.

Danke sehr vorab.

Erhalte ich von Ihnen keine Antwort oder nur eine Antwort die mir in der Sache selbst keine Auskunft gibt, so werde ich nach dem 7.2.2019 unverzüglich den Rat um Auskunft ersuchen.

www.duistop.de
c/o Michael Schulze

Neujahrsfragen an DuisburgKontor’s Kluge und Krützberg

Der neue GF von DuisburgKontor, Kluge, ist seit etwas mehr als 100 Tagen im Amt, der 2. GF ist Verwaltungsmann Krützberg, da wurde es Zeit für mich mal wieder nachzufragen. Peter Joppa, ehemals phantasielos-wurschtelnder Kluge-Vorgänger, ist nun im unverdienten Ruhestand(was aber auch wiederum gut ist), hat meine Fragen nie so richtig gemocht und darum auch nie beantwortet. Warum eigentlich nicht?

Also auf ein Neues:

Frohes Neues Jahr und Guten Morgen,

ich habe folgende Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz NRW (kurz IFG) und bitte Sie diese binnen 30 Tagen zu beantworten.
Ansonsten werde ich mich mit der Anfrage direkt an den Rat der Stadt wenden, da die Stadt Duisburg Haupt- bzw. Allein-Gesellschafterin von DuisburgKontor ist.

1. Welche Vergütung erhält Herr Kluge per anno?
2. Welche Vergütung erhält Herr Krützberg per anno?
3. Wird Herrn Kluge ein Firmenfahrzeug zur Verfügung gestellt, wenn ja welches und wie wird es abgerechnet, nach Dienstwagenrichtlinie der Stadt?
4. Wird Herrn Krützberg ein Firmenfahrzeug zur Verfügung gestellt, wenn ja welches und wie wird es abgerechnet, nach Dienstwagenrichtlinie der Stadt?
5. Welche Einnahmen(Umsatzhöhe) wurden mit dem Weihnachtsmarkt 2018 erzielt und welche Ausgaben entstanden durch den Weihnachtsmarkt 2018 und wie sieht daher der Saldo aus?
6. Bitte senden Sie mir die 2018er-Liste der Anmietungspreise für die Weihnachtsstände zu?
7. Gibt es einen laufenden Vertrag mit Ströer über die Vermarktung von Aussenwerbeanlagen in Duisburg durch Ströer? Wenn ja, ist dieser ausgeschrieben worden? Ist er nur mit Ströer geschlossen oder gibt es noch andere Vermarkter?
8. In einem spruchreif-Interview hat Herr Kluge kürzlich darüber gesprochen das Marketing der Stadt künftig von DuisburgKontor aus federführend zu „initiieren“? Gibt es dazu einen „Auftrag“/ein Placet des Rates der Stadt?
9. Welche Aufgaben hat Herr Krützberg als 2. GF? Reicht ein GF nicht aus? Ist Herr Krützberg nicht bereits mit wichtigen Verwaltungsaufgaben(plus AR der wfbm) ausreichend beschäftigt? Ist Herrn Kluge damit uU ein direkter „Aufpasser“ zur Seite gestellt?

Danke vorab und gutes Gelingen weiterhin.

Gruss

www.duistop.de
c/o Michael Schulze

Anfrage an die EG-DU: Wem gehört sie eigentlich und wie steht’s um Carsten Tum?

Carsten Tum ist nun seit gestern bei der EG-DU. Weggelobt u.a. wegen The Curve. Wie steht’s um ihn und wie konnte die Personalie so leicht gewuppt werden – und wem gehört eigentlich die EG-DU? Dies will ich mit einer Anfrage klären:

 

Guten Tag,

auf der folgenden Web-Seite verwiesen Sie darauf, dass die EG-DU zu 50% der Stadt Duisburg und zu 50% der Bürgerstiftung gehört:

https://www2.duisburg.de/micro/eg-du/egduintern/egdu_intern_organeundgremien.php

Laut Bilanz der EG-DU für 2017 hat aber die Gebag schon zum 2.1.2017 die Anteile der Stadt komplett übernommen.

Bitte teilen Sie mir mit wie nun tatsächlich der Sachstand ist. Danke sehr.

Ganz unten auf der selben Seite verweisen Sie darauf, dass Herr Tum seit gestern neuer Geschäftsführer ist.

Frage: Ist diese Personalie vom EG-DU-Vorstand und/oder -Aufsichtsrat beschlossen worden?

Desweiteren soll angeblich (ich kann dies im Ratsinfosystem nicht wirklich verifizieren) die Bürgerstiftung ihre Anteile ihrerseits an die Stadt abgetreten haben, da es eine Kaufoption iHv 26T EURO gab.
Teilen  Sie mir bitte mit ob und wann dies geschah. Und ob diese Anteile dann im Nachgang auch an die Gebag gingen?

Gruß

www.duistop.de c/o Michael Schulze

in Kopie zur Kenntnis an den OB

Mülheimer Sparkasse auf Personal-Sparkurs – und wann gehts hier in Duisburg los?

Mülheimer Sparkassen-Chef kündigt drastischen Sparkurs an
Wie schön für ihn so kurz vor dem neuen Jahr und wie übel für die Sparkassen-Beschäftigten. Martin Weck, seines Zeichens  Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Mülheim, möchte in drei Jahren 25 Prozent der Stellen einsparen. Betriebsbedingte Kündigungen möchte er dabei möglichst vermeiden. Ach so, dann ist es ja nicht so schlimm. Dennoch eine gute Erziehungsmaßnahme und hervorragend geeignet als Startsignal für Einschleimer und Karrieregeile.

Nachdem die Sparkasse  angekündigt hatte, neben der Eppinghofer Filiale im kommenden Jahr auch die Zweigstelle in der Neuen Mitte Broich zu schließen, wurden dort auch die ersten Kunden-Beschwerden laut. Gebracht hat es nichts. Wer interessiert sich schon für Kunden die größtenteils als Mülheimer gleichzeitig auch Besitzer der Sparkasse sein dürften?

Wenn 2021 die Filiale Heimaterde mit Heißen zusammengelegt wird, soll die Neuaufstellung des Filialnetzes in Mülheim abgeschlossen sein.

So, nun verlassen wir Mülheim und widmen uns kurz dem hiesigen Geldinstitut mit dem grossen roten „S“.

Auch bei uns klingen seit 2015 die Verlautbarungen aus der S-Zentrale ähnlich: Filialschliessungen, neue Komeptenzzentren, Automatisierung.

https://www.lokalkompass.de/duisburg/c-ratgeber/sparkasse-duisburg-macht-sich-fit-fuer-die-zukunft_a550253

Wann ist also mit der Entlassung von einem Viertel des Duisburger Personals zu rechnen? Ich denke bald wird Herrn Dr. Bonn Entsprechendes verkünden.

Betriebsbedingte Kündigungen sollen dann bestimmt auch vermieden werden. Was aber im Prinzip mindestens bedeuten würde, dass diese Stellen  nie wieder besetzt werden – Vollzeitarbeitsplätze also komplett wegfielen.

Lesen Sie auch: http://www.viewww.de/123/duistop-forum/2018/09/19/unmut-gegen-die-sparkassenplaene-wird-lauter-formiert-sich-widerstand/

 

Abriss der „Weissen Riesen“: Offener Brief an OB Link

https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/duisburg-weisse-riesen-sprengung-vorbereitung-100.html

Sehr geehrter Herr Link,

ich bin ja echt gespannt, ob es 2019 nun doch mal knallt oder wieder alles verschoben wird. Vielleicht lässt sich das Thema dann ja im nächsten Wahlkampf recyceln. Allerdings verwundert mich Ihre Behauptung in der NRZ, dass wir kein Wohnraumproblem in Duisburg hätten. Wenn dem so wäre, warum dann neuer Wohnraum in Wedau und im Angerbogen?

Was übrigens helfen könnte die Altbauten in Duisburg auf Vordermann zu bringen, wäre eine Sanierungspflicht für alle, die in Duisburg was Neues bauen wollen.

Sprich: Für X-Quadrameter Neubau müssen Y-Quadratmeter Altbau saniert werden. Man muss „Investoren“ nicht in den Hintern kriechen.

Damit verkaufen wir Duisburg unter Wert.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

 

Mehr von Ulrich Scharfenort auf www.ulrics.blog.

OB-Wahl: Von Gemeindeordnung und demokratischen Gesetzmässigkeiten scheinbar keine Ahnung

Seit dem 30. September 2017(!!!) versuche ich vom Wahlamt zu erfahren wie die OB-Wahl sechs Tage zuvor abgelaufen war. Ich habe es diverse Male versucht – mit Bezug auf mein Auskunftsrecht gemäß Informationsfreiheitsgesetz (kurz: IFG) NRW – und nie eine Antwort erhalten. Am 10. August 2018 habe ich deswegen eine Beschwerde an den Duisburger Rat eingereicht – mit Bezug auf §24 Gemeindeordnung (kurz: GO) NRW.

Exakt zwei Monate später am 10. Dezember 2018 erhielt ich Post vom Wahlamt. Den Brief vom Wahlamt lesen Sie bitte hier ungekürzt:

Daraufhin antwortete ich dem OB und dem Wahlamt prompt wie folgt:

Guten Tag,

am 10.08.2018 hatte ich beiliegende Beschwerde an den Rat eingereicht.

Ich habe nunmehr am 10.12.2018 eine Antwort erhalten. Diese läßt aber weiterhin Fragen offen, erzeugt neue und ersetzt auch nicht eine ausstehende Entscheidung des Rates sowie dessen Kenntnisnahme über:

1. eine derartige Verzögerung – erstmalig stellte ich an das Wahlamt dieselbe Frage bereits am 30.9.2017, wiederholt per Mail im Frühjahr 2018 sowie zwischenzeitlich auch tel. – jeweils erfolglos und ohne Reaktion seitens des Wahlamts

2. auch die jetzige späte „Entschuldigung“ vom Wahlamt kann ich nicht akzeptieren, schließlich ist die Rechtmässigkeit der Wahl bereits durch den Rat bestätigt und diese kann ja nur bestätigt werden, wenn der Rat vollumfänglich über den Ablauf informiert war, insofern verstehe ich die Verzögerung in meinem Fall nicht. Ausserdem hätte das Wahlamt ja auch vorher mal mit Verzögerungshinweisen an mich reagieren können.

3. gemäß IFG NRW ist innerhalb von 30 Tagen zu antworten, das Wahlamt befand sich also am 10.12.2018 über ein Jahr lang in Verzug

4. das Wahlamt kann auf meine Beschwerde an den Rat nicht für den Rat antworten, wenn der Rat davon keine Kenntnis hat(das Wahlamt bezieht sich in seinem Schreiben auf meine Beschwerde an den Rat vom 10.8.2018)

5. falls es tatsächlich Unregelmässigkeiten bei der OB-Wahl gegeben hat, so war zwischenzeitlich ziemlich viel Zeit zur möglichen Korrektur von Fehlern

6. wenn man sich derart viel Zeit lässt für die Beantwortung von Fragen per IFG NRW und wenn Sie als OB sich so viel Zeit lassen um Beschwerden an den Rat weiterzureichen ist dies erneut Anlaß für eine Beschwerde. Ich schlage daher vor das Prozedere mal grundsätzlich zu klären. Da ich weitere IFG-Anfragen und Eingaben an den Rat machen werden, sollte dies auch mit mir persönlich geklärt werden.

M. Schulze

E-Mobility: Keine Antwort von der DVG seit mehr als einem Monat

Folgendes Schreiben habe ich vor etwas mehr als einem Monat an die DVV/DVG gemailt und bisher keinerlei Antwort bekommen.

Dabei rühmt man sich dort immer möglichst schnell zu antworten. Kann ich in dem Fall nicht bestätigen.

Die Mail ging an Frau Naß und Herrn Blaszewski aus der Presseabteilung, die mit vier Leuten insgesamt gut bestückt ist:

Guten Tag,

ich habe folgende Anfrage zum Thema E-Mobility bei der Busflotte der DVG:

Laut einem TV-Beitrag von Report München(Beitrag lief im November) konnte man gestern Abend erfahren, dass vielerorts inzwischen bundesweit ausschließlich auf E-Mobilität gesetzt wird, auch beim ÖPNV, wenn es z.B. um den Ersatz der umstrittenen Dieselfahrzeuge geht. Nicht so in Augsburg. Hier setzt man auf einen alternativen Antrieb bei der städtischen Busflotte.

Alles weitere hier:

https://www.br.de/fernsehen/das-erste/sendungen/report-muenchen/alternative-biomethan-104.html

In dem Beitrag wird geschildert, dass durchaus CNG und/oder Biomethan sinnvollere Alternativen zu E-Antrieben sein können.

Fragen:

Welche Planungen hinsichtlich der DVG-Busflotte gibt es in Ihrem Hause? Ist CNG oder Biomethan bereits von Ihnen ins Auge gefasst worden? Wenn nein warum nicht?

Ist die Beschaffung von Bussen mit alternativen Antrieben -auch elektrisch- überhaupt geplant? Von wem sollen möglichwerweise die neuen Busse geliefert werden und ab wann?

Vielen Dank für eine kurzfristige Beantwortung. Diese wird auf www.duistop.de erscheinen.

Gruß

Michael Schulze

Parkplatz mitten in einer Feuerwehrzufahrt? In Duisburg möglich!

Ja, Sie lesen richtig. Wie unser Gastautor Ulrich Scharfenort erlebt hat, ist es in Duisburg durchaus möglich einen Parkplatz mitten in einer Feuerwehrzufahrt eines Mehrfamilienhauses zu platzieren.

Brucknerstrasse 26-30 am 13.09.2018 – Man sieht das P-Schild für den Behindertenparkplatz und direkt dahinter das typische Hinweisschild  auf die freizuhaltende Feuerwehrzufahrt – Bild: Ulrich Scharfenort

 

Nachdem er das Foto aufgenommen hatte wandte er sich wie folgt zuerst an die Feuerwehr:

Sehr geehrte Mitmenschen*,

wie kann es sein, dass in einer Feuerwehrzufahrt ein Parkplatz für Menschen mit eingeschränkter Mobilität eingerichtet wird? Ist dies nicht grob fahrlässig? Ich denke mal nicht, dass ein Mensch mit Mobilitätseinschränkung so beweglich ist, dass er schnell mal eben das Auto wegsetzt, wenn es brennt, schon gar nicht, wenn es in der eigenen Wohnung brennt. Müsste eine Feuerwehrzufahrt nicht stattdessen komplett fürs Parken gesperrt sein. Das angehängte Bild zeigt diese Situation in real an der Brucknerstraße 26-30 in Rheinhausen. Ich bezweifle, dass dies nicht zu Verzögerungen führt, die letztlich Menschenleben kosten werden. Nach IFG NRW wüsste ich deshalb, warum dort trotzdem ein derartiger Parkplatz genehmigt wurde und keine Absperrung vorgenommen wurde. Ich gehe davon aus, dass hier eine Abstimmung mit der Feuerwehr stattfand.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

(* Aus Respekt vor allen Geschlechtern, verwende ich eine geschlechtsneutrale Anrede.)

 

Als er keine Antwort bekam wandte er sich an die Stadt mit der selben Frage und erhielt von dort folgende 1. Antwort:

Sehr geehrter Herr Scharfenort.

Bei dem, von Ihnen angefertigten Foto, handelt es sich um eine nicht öffentliche Feuerwehrzufahrt. Hier ist alleine der Eigentümer/Vermieter in der Pflicht, Verstöße zu ahnden! Die städtischen Überwachungskräfte dürfen hier nicht tätig werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag gez. XXX

Stadt Duisburg

 

Er schrieb daraufhin an den städtischen Mitarbeiter wie folgt zurück:

Sehr geehrter Herr XXX,

wollen Sie mir jetzt allen ernstes erzählen, dass der Parkplatz völlig unabhängig von der Feuerwehrzufahrt wäre? Der Zusammenhang ist doch sogar mir als Laien offensichtlich. Das ist schon nicht mehr grob fahrlässig, das ist Vorsatz. In oder vor einer Feuerwehrzufahrt dürfen keinen Parkplätze ausgewiesen werden! Wird dies dennoch gemacht ist klar wer dann haftet, wenn etwas passiert. Hat die Stadt etwas nichts aus der Loveparade gelernt?

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

 

Und bekam daraufhin die folgende 2. Antwort:

Sehr geehrter Herr Scharfenort.

Ich muss Ihnen erneut mitteilen, dass diese Feuerwehrzufahrt keinen amtlichen Charakter hat. Die Verkehrsüberwachungskräfte haben keine rechtliche Handhabe dort tätig zu werden!

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag gez. XXX

Stadt Duisburg

 

Basta und Schlussakt: Nun ist die Sache bei der Kommunalaufsicht.

Sehr geehrter Herr XXX,

die Feuerwehr ist also keine staatliche Einrichtung? Was die Feuerwehr festlegt hat amtlichen Charakter. Aber ich sehe schon die Diskussion ist sinnlos, weshalb ich mich hiermit an die Kommunalaufsicht in Düsseldorf wende, weil die Stadt Duisburg Menschenleben gefährdet durch Einrichtung eines städtischen Parkplatzes in einer offiziellen Feuerwehrzufahrt.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

Fazit von mir:

Es muß erst wieder was passieren. Und dann war es wieder keiner. Und alle wussten von nichts.  Und jeder hat, wenn überhaupt, dem anderen Bescheid gesagt.  Die Mailverkehre von Verantwortlichen dürften spätestens fünf Minuten nach der ersten Todesfallmeldung gelöscht sein. Die LoPa läßt grüssen!