Presseanfrage bei der Staatsanwaltschaft: Fragen zu „sexueller Belästigung“ auf Betriebsfeier

Guten Abend,

ich habe folgende Presseanfrage zu einem Antragsdelikt und zum besonderen öffentlichen Interesse.

Aufgrund zweier mir anonym zugegangener Brief sowie diverser nachfolgender Recherchen ist es in einem Unternehmen in Duisburg auf einer Betriebsfeier anscheinend zu einem sexuellen Übergriff auf eine Angestellte gekommen.

Dies würde ein Antragsdelikt gemäß §184i StGB bedeuten.

Anscheinend, so mein Kenntnisstand bis einschließlich heute, machte die Geschädigte bisher keinen Gebrauch von einer Strafanzeige.

Dies kann diverse Gründe haben, wie z.B. eine (innerbetriebliche) Einigung oder aber auch Einschüchterung.

Meine Fragen:

1. Ist es dennoch angezeigt die Angelegenheit strafrechtlich weiterzuverfolgen, da u.a. mehrfach angedeutet wurde, dass es sich womöglich nicht um einen Einzelfall gehandelt hat? Ich beziehe mich auf StGB §184i Abs. 3.

2. Wenn ja zu 1.), was ist dazu notwendig und zu veranlassen – z.B. meinerseits oder von Seiten Dritter die am Tattag zugegen waren? *

3. Welche Frist ab Tattag ist für eine Anzeige einzuhalten?

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
www.duistop.de
Duisburger Stadtmagazin seit 2018

Michael Schulze

 

* Zusatzinfo für DUISTOP-LeserInnen: Als Zeugen für den Vorfall könnten auch Aufsichtsratsmitglieder des Unternehmens benannt werden.

 

 

Mülheim: „Das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern verdient Respekt!“

So überschreiben die Initiative „Erhalt unserer VHS in der MüGa“ und das Netzwerk „Parkstadt Mülheim… aber richtig!“ ihre gemeinsame Stellungnahme, in der sie deutliche Kritik üben an der Stadtverwaltung und an zahlreichen die politische Mehrheit in Mülheim an der Ruhr bildenden Stadtverordneten.

Insbesondere vermissen sie Dialogwilligkeit und Kompromißbereitschaft, obwohl Mülheimer Bürgerinnen und Bürgern vieltausendfach ihren – den städtischen Plänen entgegenstehenden – Willen zu bestimmten Projekten bekundet haben.

Sie verbinden dies mit einem Appell an die im Rat vertretenen demokratischen Parteien sowie an die Stadtspitze, sich ihre jeweiligen Rollen im Dienste der Bürgerinnen und Bürger bewusst zu machen und entsprechend zu handeln.

Bevor ich den Appell veröffentliche ein paar ergänzende Worte dazu. Dem einen oder anderen mag es langweilig oder überflüssig erscheinen sich auch noch mit Vorgängen in Mülheim zu beschäftigen. Klar wird dadurch aber, dass die Probleme die selben sind wie hier in Duisburg. Politik und Verwaltung haben sich längst von den Menschen und der Realität abgekoppelt. Nur kurz vor den Wahlen wird so getan als würde man den Menschen zuhören, ihre Meinungen verstehen wollen usw. usf.

Nur ein aktuelles Beispiel:

Heute wird in der RP über die Bundestags-Kandidaten der Duisburger CDU berichtet und darüber, dass sie mit den Menschen reden wollen. Nun, dazu bestand in den letzten Jahren bereits vielfach Gelegenheit, ist aber nicht passiert. Jetzt kurz vor der Wahl ist das plötzlich wichtig. Für die Demokratie.

https://rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/duisburg-cdu-startet-in-den-gluehwein-wahlkampf_aid-121668741

Zitat: „Wir müssen mit den Bürgern sprechen. Die Politiker müssen raus zu den Menschen. Nur so kann man etwas gegen die Politik-Verdrossenheit tun. Das kleinkarierte Politikergezänk will doch keiner mehr hören, das muss die Politik endlich verstehen. Es geht um unsere Demokratie.“

Ganz ehrlich, die CDU bzw. deren Kandidaten sind genauso verlogen wie die der SPD und anderer Parteien. Und sollte es tatsächlich einen Machtwechsel oder Wachwechsel in Duisburg geben, dann wird sich das nicht ändern. Ich kann das sehr gut beurteilen, denn auch die CDU reagiert seit Jahren auf meine Anfragen nicht. Wahrscheinlich weil ich eben kein Bürger bin. So hatte die CDU u.a. auch Gesprächskreise initiiert, von denen hat man aber nie wieder etwas gehört.

Einen Wachwechsel hat es in Mülheim bereits gegeben, und man sieht was er verändert hat. Nichts.

Und hatte man nicht allseits – besonders in Duisburg – die enorme Wahlverdrossenheit beklagt? Was ist seitdem passiert? Nichts. Ausser Freibier-Ausschank. Das ist also das Niveau von Politik an dem wir inzwischen angelangt sind?

Dazu noch ein RP-Zitat über die OB-Kandidatin der CDU namens Sylvia Linn:

Auch wenn die CDU-Kandidatin mit Sören Link gut zusammenarbeitet und ein freundschaftliches Verhältnis pflegt, ist sie der Meinung, dass mit Blick auf das politische Geschehen in der Stadt noch Luft nach oben ist: „Duisburg kann mehr, als wir derzeit zeigen.“

Frage: Wie verzweifelt muß man sein a) Link zu wählen oder b) angesichts dieser Luftnummer diese CDU-Frau? 

Hier nun der Appell aus Mülheim:

 

 

 

 

Wohngesundheitsschutz: Duisburger mit neuer Geschäftsidee im Gesundheitsmarkt

Nachdem ich mich in den letzten Tagen und auch in früheren Zeiten schon, quasi alle Jahre wieder, mit den unterirdischen Versuchen der hiesigen Verantwortlichen für das Wohlergehen und die positive Fortentwicklung der Stadt kritisch beschäftigt habe, heute mal ein Lichtblick. Aus dem Grund habe ich ein längeres Interview mit Ulrich Martel, dem Gründer des Startups „Simply Healthy Air“ geführt. Martel stammt aus Neuenkamp und hat bereits eine Dipl.-Ing.-Karriere in der Industrie hinter sich, ist also kein Gründer im herkömmlichen Start-Up-Sinne.

Es handelt sich um ein Interview in dem gleich auch viele wertvolle  Informationen zum Wohngesundheitsschutz enthalten sind.

Herr Martel, wie „geht“ ihre Geschäftsidee?

Martel: Ganz kurz zusammengefasst: Eine Kombination aus richtigem Heizen und Lüften, dabei Geld sparen sowie Wohnungen und Häuser von Schimmel befreien, was oftmals zu lange komplett vernachlässigt wurde und wird. Und was angesichts der enormen gesundheitlichen Beeinträchtigungen eigentlich ein Unding ist.

Wobei mir wichtig ist, dass Schimmel eine falsche Bezeichnung ist: Richtig müsste es, wie früher, „Fäulnis“ heißen.

Was meinen Sie damit?

Martel: Schimmel suggeriert Schimmelpilze. Wir haben da zwischen den Fliesen paar klein schwarze Punkte. Hier und da mal einen „Stockfleck“. Das war es dann. Was viele in ihren Wohnungen und Häusern haben, ist ein Biotop vielfältiger Schädlinge. Von Einzellern wie Bakterien plus Schimmelpilze die in unser Mauerwerk ein kilometerlanges Geflecht aus Hyphen bilden. Das gleiche gilt dann auch für Actinobakterien. Sie zersetzen die Bausubstanz und schädigen die Gesundheit der Bewohner. Vor allem von Kindern und älteren Personen.

Was sind Actinobakterien?

Martel: Das ist eine Gruppe von Bakterien, von denen einige filamentöse Strukturen aufweisen, also ähnlich der Hyphen bei Pilzen. Sie können tief in das besiedelte Substrat eindringen. Da macht menschliches Gewebe keinen Unterschied. Wenn es dann, wie beim Pilz, als Myzel am Mauerwerk oder Holz sichtbar wird, kann es schon mal schnell zu spät sein. Das betroffene Material sollte dann schnellstens ausgetauscht, zumindest jedoch behandelt werden. Das ist dann allerdings nur eine temporäre Abhilfe.

Wichtig ist, dass diesem Material die Feuchte entzogen wird, z.B. durch Heizen und/oder Lüften, und dass dauerhaft keine Feuchtigkeit mehr zugeführt wird. Sonst ist das alles ruckzuck wieder da.

Wie muss ich mir die Schädigung vorstellen?

Martel: Diese Schädlinge, genauer gesagt deren Ausscheidungen, deren Zerfallsprodukte, deren Fortpflanzungspartikel und vor allem deren Toxine, mit denen sie sich gegen konkurrierende Lebewesen einen regelrechten chemischen Krieg in unseren Wohnungen liefern, haben meist einen so genannten aerodynamisch tragbaren Durchmesser im Größenbereich von 0,01 µm bis 100 µm. Zum Vergleich dazu ein menschliches Haar – es hat einen Durchmesser von 0,1 mm. Somit sind diese Bestandteile bis zu 10.000fach kleiner.

Diese bilden in unserer Atemluft ein Aerosol, das bis in tiefe Bereiche unserer Lungen eindringt. Mit anderen Worten, sie sind lungengängig bis hin zu den Lungenbläschen.

Einer der Klassiker ist der Schimmelpilz „Aspergillus fumigatus“, mit einer Sporengröße zwischen 2–3 µm. Hier heißt es in der Fachliteratur: Er ist besonders für seine Inhalationstiefe und sein allergenes Potenzial bekannt.

Aber auch die Bausubstanz wird durch die Enzyme der Schädlinge regelrecht verdaut. Nur dauert das halt eben viel länger als bei uns. Weshalb wir es nicht wahrnehmen und wir gewöhnen uns an die schleichende Veränderung.

Gibt es in unser Raumluft noch etwas, dass wir wissen sollten?

Martel: Na ja, hinzu kommen dann noch giftige Stoffe, die durch unser Möbel,  Farben, Tapeten, Teppichböden, Reinigungsmittel, Kleidung usw. in unser Raumluft abgegeben werden und die in unseren Lugen nichts zu suchen haben. Beispiele sind polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), oder Stickstoffverbindungen. Häufig kann man auch die Bezeichnung VOC also volatile organische Komponenten lesen.

Dabei ist die Konzentration und halt eben auch die Exposition, also die Dauer der wir diesen Stoffen ausgesetzt sind von gesundheitlicher Bedeutung.

Was können wir machen?

Martel: Regelmäßig die Feuchte und die kontaminierte Raumluft gegen gesunde Außenluft austauschen. Hört sich einfach an, ist es aber nicht.

Wieso das, ich kann doch einfach Lüften?

Martel: Viele holen sich ein Hygrometer (Feuchtemessgerät) bei einem Discounter. Da gucken sie dann ab und zu drauf und bei 60% heißt es „Fenster auf“.

Und haben die Leute Schimmel bzw. Schimmelflecken?

Martel: Ja dem ein oder anderen fällt beim Renovieren auf, dass es Stockflecken hinter dem Schlafzimmerschrank gibt.

Wo liegt also das Problem?

Martel: Das Problem ist das Schielen auf die relativen Luftfeuchtigkeit in unseren Räumen. Ganz skurril wird es dann, wenn diese noch mit der relativen Luftfeuchte außerhalb also in der Aussenluft verglichen wird. Das kann nicht funktionieren.

In typischen Boulevardblättern liest man zu Herbstbeginn regelmäßig diese Story:  „Sie müssen nur bei 60% lüften.“

Das geht zurück auf ein Rechenbeispiel mit minus 5 Grad Celsius Außentemperatur, 20 Grad Innentemperatur, einen U-Wert von 1,4 W/(m² x K). Dann zeichnet man in einer Skizze noch einen Schrank an der Außenwand, vielleicht noch eine Wärmebrücke und schon wird argumentiert, dass es an dieser Stelle zu einer sogenannte Taupunkt-Bildung kommt. Und wenn der Bewohner jetzt nur regelmäßig lüftet, dann kann er den Schimmel vermeiden.

Und schon ist die Schuldzuweisung perfekt und die zu kurze Kausalkette auch bei juristischen Auseinandersetzungen zwischen Mitern und Vermietern  erschreckend oft plausibel.

Was ist daran falsch?

Martel: Es ist zu kurz gesprungen, viel zu kurz.

Natürlich ist die treibende Kraft für Fäulnis das Wasser. Und wenn es zu feucht ist, dann muss ich dem Raum Wasser entziehen. Das kann ich am besten durch den Austausch von warmer Luft erreichen. Ich tausche also Luft, die viel Wasser enthält gegen Luft die weniger Wasser enthält. Mit anderen Worten und für alle klar ausgedrückt:

Die Differenz der absoluten Luftfeuchtigkeit ist dabei die wichtige Größe. Wer auf die relative Luftfeuchtigkeit schielt wir viel zu schnell fehlgeleitet. Die hat da nichts zu suchen.

Das was in unseren Wohnungen geschieht ist Thermodynamik. Und die ist zum einen komplex und zum anderen liegt die Betonung auf Dynamik. Also auf einen in ständiger Veränderung befindlichen Prozess.

Bitte erklären sie das genauer.

Martel: Nehmen Sie z.B. die über den Tagesablauf sich verändernde  Sonneneinstrahlung. Über die Tage und Wochen das Wetter ganz allgemein, Regen, kein Regen oder Schlagregen, Wind, kein Wind oder starker Wind. Über die Jahreszeiten die Tagesdurchschnittstemperaturen. Das sind doch keine Fixpunkte.

Dazu das unterschiedliche Nutzungsverhalten. Ich dusche mal mehr mal weniger. Der ein kocht mehr der andere weniger. Wenn ich in Rente gehe halte ich mich plötzlich länger in meiner Wohnung auf, trage also mehr Wasser hinein. Ich bekomme Besuch. Der eine mehr und der andere weniger.

In der Fachliteratur findet man Angaben zum Wassereintrag von 3 bis 3,6 Liter Wasser je Person und Tag. Das lüften Sie erst mal aus dem Fenster. Bei bestimmten Wetterbedingungen ist das faktisch unmöglich. Zu anderen Zeiten holen Sie sich sogar zusätzliches Wasser ins Haus. Dabei sollten Sie täglich lüften. Nur wenn draußen mehr Wasser in der Luft ist als in der Wohnung reicht das kurze Lüften allein schon aus hygienischen Gründen. Eine Lüftungsintensität zum Feuchteschutz ist dann kontraproduktiv.

Und das ist genau in den Jahreszeiten der Fall, in dem dann auch die Berichte in den Zeitschriften und Zeitungen auftauchen.

Wo geht das Wasser sozusagen hin wenn es nicht raus kann?

Martel: Möbel, Wände und Decken speichern Wasser – nicht nur an kalten Oberflächen. Diese Feuchtigkeit im Material steht im ständigen Austausch mit der Raumluft.

Ein Beispiel: Im Herbst besorgen Sie sich ein Hygrometer und lüften sobald es eine 60%ige relative Luftfeuchtigkeit anzeigt. Wenn Sie Glück haben, sinkt die Luftfeuchtigkeit durch das Lüften auf 50 %. Doch sobald Sie das Fenster schließen, steigt sie innerhalb von ca. 20 Minuten wieder auf 60 % oder mehr an. Wie schnell das geschieht, hängt vom sogenannten Wasseraktivitätswert (aw) des jeweiligen Materials ab.

Ich beobachte immer wieder, dass dieser Effekt für die Menschen äußerst frustrierend ist. Früher oder später geben viele auf, weil es so scheint, als ob Lüften nichts bringt.

Dann die schiere Menge an Wasser. Man muss sich die enorme Menge Wasser vor Augen führen die Materialien speichern können. Zum besseren Verständnis: Kurz nach der Fertigstellung eines Neubaus geht man laut Fachliteratur von einer sogenannten Baufeuchte von 80 bis 100 Litern Wasser pro Quadratmeter aus. In Bestandsbauten ist dieser Wert zwar längst nicht mehr so hoch, aber er gibt eine Vorstellung von der Speicherkapazität allein der Wände und des Mauerwerks.

Beim Lüften gelingt es maximal 1,2 Liter Wasser aus einer Wohnung zu entfernen. Erinnern Sie sich bitte daran, dass pro Person bis zu 3,5 Liter Feuchtigkeit zusätzlich in die Raumluft gelangen. Jeden Tag, sei es durch Atmen, Kochen, Duschen usw.

Das bedeutet ganz klar: In den entsprechenden Jahreszeiten ist es schlicht nicht möglich, die Feuchtigkeit allein durch Lüften ausreichend zu reduzieren.

Aber das würde ja heißen es wird immer feuchter, tut es aber nicht.

Martel: Das zeigt, dass neben dem Lüften noch etwas weiteres benötigt wird.

Und das ist die natürliche Infiltration. In Zeiten, in denen wir unsere Häuser nicht in „Folie“ eingepackt haben gab es eine natürliche Infiltration, dass heißt durch winzige Ritzen und Spalten, besonders der Fensterfalz hat ein ständiger  Luftaustausch stattgefunden, der dann die Feuchte so über das Jahr gesehen aus den Wohnungen trug. Schimmel war zu dieser Zeit fast kein Thema. Dann kommt der Umstand hinzu, nennen wir es Tragfähigkeit der Luft, der sehr stark von ihrer Temperatur abhängig ist.

Beides hat der Gesetzgeber weitestgehend quasi untersagt bzw. behindert.

Wenn ich heute neu baue oder wesentliche Umbauten vornehme, wie den Austausch der Fenstern, dann muss ich ein Lüftungsprotokoll nach DIN 1946 Teil 6 vorlegen.

Hierbei ist eine normgerechte Auslegung der Lüftung zu ermitteln. In der Regel werden dann z.B. Fensterfalzlüftung, aufgrund der Gebäudelage und Bauart, für die vorgegebenen Nutzung bestimmt und ihre Anordnung innerhalb der Wohnung festgelegt. Hinzu kommen die Überstromluftdurchlässe, d.h. z.B. der untere Türspalt. Dessen Höhe wichtig für eine ausreichende Durchlüftung der gesamten Wohnung ist. Bei dem Discounter bei dem Sie das Hygrometer gekauft haben, können Sie auch ein Styropor-Element kaufen, um diesen Spalt zu verschließen. Die entstehende Fäulnis wird es Ihnen danken.

Soll jetzt ein hoffnungslos überforderter Mieter, bewaffnet mit einem Messgerät das im Jahr 1783 vom Schweizer Physiker Horace-Bénédict de Saussure erfunden wurde und nicht die wirklich relevanten physikalischen Größen misst, durch sein geschicktes Lüften das Problem beheben? Ohne, dass er wissen kann, wie die Außenverhältnisse sind? Das ist lächerlich und im angesichts neuester Technik peinlich. Hier lässt man Mieter und Vermieter gleichermaßen im Stich.

Hinzu kommt etwas, was nie diskutiert wird.

Normen sind keine exakten Berechnungen für komplexe physikalische Prozesse. Die hinterlegten und anzuwendenden Formeln sind gelinde ausgedrückt nur Schätzungen. In der Sprache der Technik „angepasste Funktionsgleichungen“. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass man im täglichen Gebrauch schnell anwendbare Regeln benötigt. Hier gilt oft genug das 80 % Perzentil. In 80 % der Fälle, stimmt es. Die anderen 20 % haben halt Pech gehabt.

Das sind dann die 20% Schimmelbuden.

Und was ist mit dem Heizen und den steigenden Heizkosten?

Martel: Ganz einfach, kein Geld zum Heizen, keinen gesunde Wohnung. Die meisten Mietverträge verpflichten den Mieter jedoch dazu zu heizen. Aus der Sicht des Vermieters vollkommen verständlich.

Was ist ihr Resümee?

Martel: Man hat die Ansprüche hochgeschraubt aber die Messtechnik auf einem Jahrhunderte alten Niveau belassen.

Aber was ist mit dem Umweltschutz – wir sollen doch Heizkosten sparen, damit nicht so viel CO2 erzeugt wird?

Martel: Ganz einfach, Sie können ja Heizkosten sparen. Nur dann müssen Sie auch an den Feinschrauben drehen.

Wie meinen Sie das, welche Feinschrauben?

Martel: Dazu habe ich meine Geräte entwickelt. Mit ihnen können Sie einfach erkennen, ob Sie so eben noch im grünen Bereich sind oder bereits die Grenze zur Schimmelbildung überschritten haben.

Damit sind wir bei ihrer Geschäftsidee, Was bieten Sie an, um die Situation zu verbessern. Alles abreißen und neu bauen?

Martel: Das wäre wohl nicht zu finanzieren. Was wir anbieten, ist zunächst eine Wohnungsbegehung mit einer ersten Beratung. Und das sehr diskret. Das muss kein Nachbar oder Vermieter mitbekommen.

Warum diskret?

Martel: Viele Menschen schämen sich und holen deshalb keine Hilfe. Das ist unwürdig. Wenn wir also kommen, ist Diskretion am wichtigsten.

Das Weitere hängt es von den Umständen ab. Im Idealfall erinnern sich beide Parteien daran, dass sie ein gemeinsames Interesse daran haben, die Situation zu verbessern – und das ist überraschend oft der Fall.

Im nächsten Schritt geht es um die Ursachenermittlung. Grob gesagt: „Liegt ev. ein Gebäudemangel vor, ein verhaltensbedingter Auslöser oder eine Kombination aus beidem?“ Hier verfügen wir über umfangreiche Messtechnik, bis hin zu einem Mikrowellen-Feuchte-Rastermessgerät – was jedoch meist nicht nötig ist.

Anschließend wird eine zeitgemäße Messtechnik installiert, in der Regel nur im Schlafzimmer. Diese ermöglicht es dem Mieter erstmals, ein regelmässiges  Lüften zum Feuchteschutz in angemessener Form überhaupt zu gewährleisten.

Wir messen die Innenwerte und zeichnen sie auf. Die anonymisierten Daten sind für den Kunden nicht nur zuhause sondern überall auf der Welt abrufbar. Anschließend vergleichen wir die Innenwerte mit den Außenwerten. Nur so ergibt sich ein belastbares Bild, auf dessen Grundlage Empfehlungen basierend auf den Verläufen und unseren Algorithmen gegegen werden können.

Das heißt, ich benötige innen und außen ein Messgerät?

Martel: Nicht zwangsläufig. Anfänglich dachten wir, dass wir uns die Messung aussen sparen könnten, indem wir auf die Werte des Deutschen Wetterdienstes zugreifen. Aber das war weit gefehlt. Zum einen ist es zu teuer zum anderen sind die Messtationen so spärlich über das Land verteilt, dass es unseriös wäre.

Aber ich kann doch die Wetterdaten selbst auf mein Postleitzahlengebiet runterbrechen?

Martel: Das wäre schön, was Sie da sehen sind Hochrechnungen. Sie können ja gerne einen Außensensor von uns kaufen und die Werte sowie Verläufe vergleichen. Sie werden überrascht sein.

Nein, für eine geführte Lüftung ist das nicht ausreichend. Sie benötigen die Werte in Ihrer Nähe.

Bin ich dann das Problem los?

Martel: In den allermeisten Fällen schon. Allein dadurch, dass Sie sensibilisiert sind und endlich sinnvoll lüften könne. Sollte das dann nicht ausreichen, haben wir die Datengrundlage, um ein Lüftungsprotokoll nicht Pi mal Daumen, sondern basierend auf tatsächlichen Daten zu erstellen.

Zur Person und zur Firma Simply Healthy Air GmbH:

Ulrich Martel – Geschäftsführer

Internet: https://www.simplyhealthyair.com/

Mobil: 0157 311 508 72

E-Mail: ulrich.martel@simplyhealthyair.com

 

 

Duisburger Jugendamt in Geldnöten – Possenspiel legt Scheindemokratie in Duisburg offen

Ungewöhnlich scharf kritisiert derzeit die WAZ die finanzielle Situation im und beim Jugendamt in Duisburg. Ich berichtete bereits über mindestens ein Inkasso-Verfahren eines Jugendhilfeträgers gegen das hiesige Jugendamt, weil dieses seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Träger nicht nachkam. Angeblich gibt es inzwischen mehrere Verfahren. Und der Ausgang wird am Ende so sein, dass die Stadt zahlen und für das Verfahren auch noch draufzahlen muß.

Deshalb schoß die Stadt kürzlich über 30 Mio. EURO an das Jugendamt nach, der Jugendamtsleiter wirkt beruhigend, hat aber wohl die Lage nicht im Griff.

Die WAZ konstatiert nun aktuell den gesamten Fall wie folgt, nachdem sie versucht hatte mehr Klarheit darüber zu erlangen was sich in den Untiefen von Politik und Verwaltung abspielt, so dass es zu solch einer Entwiclung beim Jugendamt kommen konnte.

Sie schreibt (Zitat):

Die SPD in Duisburg begreift sich aber als Teil dieser Verwaltung, nicht als ihr Kontrollorgan. Und Jugendamtsleiter Hinrich Köpcke wirkt weiter, als wäre nichts geschehen. Das Parteibuch des Beigeordneten Paul Bischof, in dessen Gesamtverantwortung das Jugendamt liegt, führt dazu, dass auch die CDU die Füße still hält.

Nun, dazu kann ich nur anmerken, dass ich genau das, was exemplarisch anhand des Jugendamts gerade deutlich (gemacht) wird, seit Jahren bereits  anprangere.

Wenn jetzt die WAZ angesichts des Vorgänge rund um das Jugendamt zu dem darin enthaltenen Schluss und zu dieser entlarvenden Erkenntnis kommt, dann ist es andererseits wiederum ziemlich erbärmlich.

Mit anderen Worten: In welchen Bereichen in dieser Stadt ist es denn anders?

https://www.waz.de/lokales/duisburg/article407740739/jugendamt-duisburg-in-der-krise-blamiert-sich-die-politik.html

Und in welchen funktioniert es so, wie es – auch demokratisch – funktionieren sollte? Anscheinend haben wir es eher mit einer scheindemokratischen Dysfunktionalität grösseren Ausmasses zu tun. Belege dafür kann ich gerne en masse liefern.

Ach, und wo bitte bleibt die Aufklärung der WAZ in puncto Wortmeyer-Rausschmiss bei der Gebag, während der Fall des freigestellten Feuerwehr-Chefs schon des öfteren thematisiert wurde?

 

 

Schnelle aber unverständliche Antwort vom Pressereferat des Bundestages

Nachfolgende Presseanfrage hatte ich vorgestern Abend an die Bundestagspräsidentin in Bezug auf die derzeitig massenhaften Strafanzeigen von PolitikernInnen geschickt. Konkreter Anlaß war und ist der Schwachkopf-Fall und die nachfolgende Hausdurchsuchung im Zusammenhang mit einer Strafanzeige von Robert Habeck.

Guten Morgen Frau Bas,

anhand des aktuellen Falls rund um eine Strafanzeige von Minister Robert Habeck gegen einen bayerischen Bürger aufgrund von § 188 StGB (Stichwort „Schwachkopf“) habe ich folgende Fragen:

1. Gibt es mindestens eine Beurteilung im Bundestag (z.B. vom wissenschaftlichen Dienst) die sich mit dem § 188 beschäftigt was seine Beurteilung hinsichtlich des Gleichheitsgrundsatzes im Grundgesetz betrifft? Wenn ja, so hätte ich diese (oder mehrere) gerne bzw. einen Link.

2. Sind Strafanzeigen wie im aktuellen Fall, die sich derzeit massiv häufen, allesamt Privatangelegenheiten und müssen im Falle eines Scheiterns a) die Kosten auch von den Anzeigenden übernommen werden und b) drohen ihnen u.U. die Konsequenzen von Gegenanzeigen aufgrund falscher Verdächtigung(en) gemäß § 164 StGB

oder

werden Kosten (auch anteilig) vom Bundestag übernommen?

3. Greifen die Anzeigenden Ihres Wissens nach auf Anwaltskanzleien und vor allem auch auf die Arbeit von Recherche-Netzwerken/-Dienstleistenden zurück die in Verbindung zu Staatsorganen wie z.B. Ministerien, z.B. Bundesnetzagentur etc. stehen bzw. von ihnen -also mit Steuergeldern- bezahlt werden?

4. anlehnend zu 2.) Wenn Kosten -auch anteilig- vom Bundestag übernommen werden, dann bitte ich um eine Begründung bzw. einen Gesetzeshinweis.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

www.duistop.de

Michael Schulze

 

Gestern bereits kam prompt die nachfolgende Antwort aus Berlin, mit der ich leider nur bedingt etwas anfangen kann, weil sie nicht unbedingt meine Fragen betrifft bzw. beantwortet. So jedenfalls mein Eindruck.

Sehr geehrte Herr Schulze,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Im vorliegenden Fall kann von unserer Seite folgendes mitgeteilt werden:

Die Bundestagspolizei ist gemäß Artikel 40 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes für den Schutz der Funktionsfähigkeit und die Sicherheit des Deutschen Bundestages in Berlin zuständig (Artikel 40 Absatz 2 Satz 1 GG: „Der [Bundestags-]Präsident übt das Hausrecht und die Polizeigewalt im Gebäude des Bundestages aus“.

Dazu gehören auch die Sicherheit und die körperliche Unversehrtheit der Abgeordneten während ihres Aufenthalts in den Gebäuden des Bundestages. Bei Gefährdungssachverhalten zum Nachteil von Abgeordneten stehen die Bundestagspolizei, die jeweils örtliche zuständige Landespolizei am Wohnort bzw. im Wahlkreis sowie das Bundeskriminalamt in einem formalisierten Informationsaustausch. Das Bundeskriminalamt prüft gemäß § 6 des Gesetzes über das Bundeskriminalamt (BKA-Gesetz) erforderliche Personenschutzmaßahmen für die Abgeordneten als Mitglieder eines Verfassungsorgans. Je nach Gefährdungsbewertung ergreift die Landespolizei am Wohnort bzw. im Wahlkreis erforderliche Schutzmaßnahmen.

Für die Abgeordneten besteht die Möglichkeit, von der sie auch Gebrauch machen, sich an jede Polizeidienststelle zu wenden. Danach werden, je nach Gefährdungsbewertung, Maßnahmen durch die oben genannten Polizeibehörden im jeweiligen Zuständigkeitsbereich ergriffen sowie Informationen regelmäßig ausgetauscht.

Zur Aufgabe der Wissenschaftlichen Dienste: Diese besteht darin, die Abgeordneten bei deren mandatsbezogenen Tätigkeit fachlich mit ihren Ausarbeitungen und Analysen zu unterstützen. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages sind kein Forschungsinstitut, sondern sie sammeln Informationen, die andere Experten und Forscher veröffentlicht haben. Sie erstellen ihre Ausarbeitungen ausschließlich im Auftrag der Mitglieder des Deutschen Bundestages. Alle bisher erstellten Ausarbeitungen finden Sie unter www.bundestag.de/analysen.

Informationen zur Entschädigung und zur Amtsausstattung für die Mitglieder des Bundestages finden Sie hier: https://www.bundestag.de/abgeordnete/mdb_diaeten

Bezüglich Ihrer Fragen zu Angelegenheiten der Bundesregierung empfehle ich Ihnen, sich direkt mit dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in Verbindung zu setzen.

Freundliche Grüße

XXX

Deutscher Bundestag
Pressereferat

 

Fragen an Bezirksbürgermeisterin Duisburg-Süd Beate Lieske von der SPD plus eine Beschwerde

Guten Tag Frau Lieske,

da Sie es anscheinend erfolgreich geschafft haben mich mit meiner Eingabe an die BV Süd am morgigen Tag von der ensprechenden BV-Sitzung fernzuhalten, die Ablehnung kam aus dem Rathaus, nehme ich hiermit einen neuen Anlauf. Wer wird denn schon so schnell aufgeben.

Ich erinnere Sie nochmals gern daran um was es ging: Meine Frage an die BV, alle BürgerInnen haben übrigens die Möglichkeit dazu, bezog sich auf Ihr  persönliches, mangelhaftes bzw. vollkommen unbefriedigendes Auskunftsverhalten, so wie es der OB auch seit Jahren an den Tag legt.

[Zwischenerklärung dafür, warum ich mich an Frau Lieske wandte: Sie als BM  Süd bzw. die BV Süd ist quasi für mich „zuständig“, da ich in Bissingheim wohne. Sie wohnt übrigens auch in Bissingheim. Grundlage ist dies hier: https://www.duisburg.de/allgemein/fachbereiche/90/einwohnerfragestunden.php]

Fragen die Sie in der jüngeren Vergangenheit nicht beantworten wollten bezogen sich z.B. auf nähere Umstände in Bezug auf 6-Seen-Wedau und auch auf eine Baugenehmigung eines Ratsherrn in einem Landschaftschutzgebiet in Serm. In der BV wollte ich nun Auskunft darüber warum Sie mir nicht antworteten.

Nun gehen wir es noch einmal ganzganzganz konkret an und ich stelle Ihnen heute Fragen die Sie mit Sicherheit beantworten können, da diese nur Sie selbst betreffen.

Eine Verweigerung bzw. Nicht-Beantwortung zieht dann unmittelbar einen neuen Anlauf von mir nach sich, um in der nächsten BV-Sitzung, wahrscheinlich im nächsten Jahr, berücksichtigt zu werden.

Hier meine heutigen Fragen. Keine Bange, ganz einfach und fix erledigt, wenn man denn will und wenn Ihnen Sören Link sein Okay gibt – vermute ich mal.

Los geht’s:

1) Welche Projekte in Süd haben Sie in den letzten drei Jahren angestossen, begleitet, unterstützt, etc.? Bitte senden Sie mir einer Liste mit dem jeweiligen Resultat.

2) Wie wird Ihre Arbeit derzeit vergütet?

3) Haben Sie (Stand heute) neben der offiziellen Vergütung noch andere Zuwendungen auch nicht-monetärer Natur erhalten – z.B. Freikarten, Geschenke, Tankkarten, Spesenersatz etc. – wenn ja welche (Liste bitte)?

4) Sind Ihnen (Stand heute) durch Ihre Mitgliedschaft in der SPD und/oder durch die Tätigkeit als BM andere Vorteile gewährt geworden, z.B. bei Grundstückserwerb(en), Baugenehmigung(en) o.ä. auch in Bezug auf Verwandte ersten und zweiten Grades – wenn ja welche (bitte Liste)?

5) Sie sind direkte Stellvertertreterin des OB, dieser antwortet mir dauerhaft nicht auf meine Pressefragen. Wie stehen Sie dazu?

6) Werden Sie im nächsten Jahr erneut kandidieren bzw. sich aufstellen lassen, wenn ja wofür und mit welchen Zielen?

Das war’s.

Zum Schluß habe ich noch ein Anliegen was nicht nur mich betrifft. Bitte kümmern sie sich beim OB und/oder der zuständigen Stelle im Rathaus darum, dass man auf meine Beschwerden hinsichtlich nächtlicher Bauarbeiten an der Bahnlinie entlang der Bissingheimer Strasse mal endlich reagiert. Es gelang mir bisher nur einmal vor Monaten dort eine Beschwerde so unterzubringen, dass sie etwas bewirkte. Die Stadt erteilt anscheinend fleissig Nachtarbeitsgenehmigungen an die Bahn bzw. die Tochter InfraGO, doch wir als Anrainer werden nie informiert. So steht es aber im Gesetz und ist an die Sondererlaubnisse gebunden. Bezugnehmend auf dieses Anliegen geben Sie mir bitte gesondert Bescheid was Sie konkret unternommen haben. Danke vorab.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

www.duistop.de

Michael Schulze

 

Was hat der OB mit den Geldnöten des MSV zu tun?

Der MSV hat anscheinend Geldnöte die wesentlich prekärer sind als dies bisher den Eindruck machte.

Nun laden drei Männer zu einer sogenannten Geberrunde am 6. Dezember ein, die neue Geldquellen erschliessen soll.

Zum einen der Geschäftsführer der eigenständigen Profifussball-Gesellschaft des Vereins Michael Preetz, zum anderen der MSV-Präsident Christian Stiefelhagen, der seine ersten 100 Tagen nun auch lange hinter sich hat, tja und dann noch OB Sören Link.

Nur, was bitte schön hat Letzterer damit zu tun und vor allem, macht er das auch für andere klamme (Sport-)Vereine?

Oder ist er nur als Privatmann und grösster MSV-Fan mit an Bord um die Werbetrommel besser zu rühren? Oder darf er nur mitspielen weil die Stadt – also wir alle – eh schon grösster Geldgeber ist  bzw. sind und ihm das Ganze als PR beim eigenen Wahlwerbekampf hilft? Ähnlich wie die neue Kindersprechstunde die nun zum ersten Mal stattgefunden hat.

https://www.radioduisburg.de/artikel/erste-ob-kindersprechstunde-in-duisburg-2161695.html

Kann man andächtiger einem Kind lauschen wenn es seine Sorgen und Nöte vorträgt? Siehe Foto von RadioDU, nein es ist von der Stadt. Und wie passend, sitzt doch gleich ein Kind im MSV-Trikot neben ihm.

Ey Kids, beim nächsten Mal esst Ihr vorher (2-4 Stunden) aber ganz viele Bohnen, Zwiebeln und massig Knoblauch, nicht wahr.

 

 

 

Fragen an die Bundestagspräsidentin anläßlich des Habeck-Schwachkopf-Falls

Guten Morgen Frau Bas,

anhand des aktuellen Falls rund um eine Strafanzeige von Minister Robert Habeck gegen einen bayerischen Bürger aufgrund von § 188 StGB (Stichwort „Schwachkopf“) habe ich folgende Fragen:

1. Gibt es mindestens eine Beurteilung im Bundestag (z.B. vom wissenschaftlichen Dienst) die sich mit dem § 188 beschäftigt was seine Beurteilung hinsichtlich des Gleichheitsgrundsatzes im Grundgesetz betrifft? Wenn ja, so hätte ich diese (oder mehrere) gerne bzw. einen Link.

2. Sind Strafanzeigen wie im aktuellen Fall, die sich derzeit massiv häufen, allesamt Privatangelegenheiten und müssen im Falle eines Scheiterns a) die Kosten auch von den Anzeigenden übernommen werden und b) drohen ihnen u.U. die Konsequenzen von Gegenanzeigen aufgrund falscher Verdächtigung(en) gemäß § 164 StGB

oder

werden Kosten (auch anteilig) vom Bundestag übernommen?

3. Greifen die Anzeigenden Ihres Wissens nach auf Anwaltskanzleien und vor allem auch auf die Arbeit von Recherche-Netzwerken/-Dienstleistenden zurück die in Verbindung zu Staatsorganen wie z.B. Ministerien, z.B. Bundesnetzagentur etc. stehen bzw. von ihnen -also mit Steuergeldern- bezahlt werden?

4. anlehnend zu 2.) Wenn Kosten -auch anteilig- vom Bundestag übernommen werden, dann bitte ich um eine Begründung bzw. einen Gesetzeshinweis.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
www.duistop.de
Michael Schulze

Fragen an Felix Banaszak von den Grünen

Ich berichtete bereits vorgestern kritisch, dass der Duisburger Felix Banaszak seit dem Wochenende zusammen mit einer Kollegin die Bundes-Grünen anführt.  Inzwischen ist auch Robert Habeck als Kanzler-Kandidat gewählt worden.

Während die Ex-Grünen-Chefin Ricarda Lang auf dem Parteitag am Wochenende mit viel Sinn für Realismus anprangerte, dass die Grünen ihre Politik nicht besser erklären und verkaufen müssen, sondern stattdessen besser machen müssen, fährt man als neues Dream-Team weiter einen grünen Kurs als hätten die letzten drei Jahre nicht stattgefunden.

Und: Banaszak ist nun der Hauptwahlkämpfer für Habeck.

Der wiederum macht nicht nur mit seiner Kandidatur Schlagzeilen, sondern auch mit einer gar nicht so sonnigen Seite seines Gemüts.

So zeigte er einen Mann in Bayern an, weil der einen eher harmlosen und satirischen Schwachkopf-Post (eine Anspielung auf ein bekanntes Haarpflege-Werbemotiv) eines anderen in den sozialen Medien aufgriff und dabei nach Meinung von Habeck angeblich gegen § 188 StGB verstiess (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__188.html). Eines einer funktionierenden Demokratie m.M.n. unwürdigen Paragrafen, denn er ist vergleichbar mit Paragrafen ähnlich eines Majestätsbeleidigungsparagrafen in Autokratien sowie Königreichen und er verstösst zudem gegen den Gleichheitsgrundsatz der Grundgesetzes.

Die Strafanzeige führte dazu, dass die Familie des Mannes eines Morgens um 6 Uhr von Polizeibeamten wegen einer Hausdurchsuchung aus den Betten geholt wurde.

Inzwischen hat sich Habeck dazu geäussert. Nur zwei Beispiele:

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/robert-habeck-zu-hass-im-netz-natuerlich-ist-schwachkopf-nicht-die-schlimmste-beleidigung-a-96f8e547-abab-4876-b6dc-316224695754

https://www.welt.de/politik/deutschland/plus254564334/Schwachkopf-Gerichtliche-Entscheidung-Auf-die-habe-ich-keinen-Einfluss-Warum-Habeck-falsch-liegt.html

Trotzdem will ich die Sache aufgreifen, da sich in letzter Zeit eine extreme Dünnhäutigkeit bei PolitikernInnen eingestellt hat und einige gerne die Justiz bemühen, obwohl vieles was dabei angezeigt wird als eher harmlose oder noch duldbare Meinungsäusserung beurteilt werden dürfte. Wenn nicht, dann haben wir alle ein Problem. Denn viel schlimmer als die Folgen für einzelne Betroffene, die teilweise allerdings wirklich übers Ziel hinausschiessen, ist jedoch die Signalwirkung für alle anderen. So ist zu befürchten, dass viele Menschen sich selbst bei harmlosesten Äusserungen nun überlegen ob sie diese noch äussern bzw. veröffentlichen.

Da der immer fröhlich wirkende Banaszak nun Werbung für eben jeden dünnhäutigen Kandidaten fürs Kanzleramt machen muss und will, habe ich mal ein paar Fragen an ihn:

Guten Abend Herr Banaszak,

vorab meine Gratulation zu ihrem neuen Amt bei den Grünen, ich hoffe sie vernachlässigen ihr Bundestagsmandat nun nicht noch mehr.

Ich habe einige aktuelle Fragen:

1) Ihre Parteikollegin Ricarda Lang sagte auf dem Parteitag am Wochenende sinngemäß, dass die Grünen Politik nicht besser erklären und verkaufen sollten, sondern besser machen müssen. Wie stehen Sie zu dieser Aussage bzw. Aufforderung?

2) Welches sind die konkreten Politikziele und -vorhaben der Grünen für die nächste Legislatur?

3) Was spricht für Robert Habeck als Kanzler und was nicht?

4) Robert Habeck ist anscheinend ziemlich dünnhäutig und zeigt Menschen an, die ihre Meinung über ihn öffentlich verbreiten. Aktuell im Schwachkopf-Fall der inzwischen wie in Dauerschleife durch die gesamte deutsche Presse wabert. Wie stehen Sie dazu, vor allem wenn z.B. in der heuteshow, bei Nuhr oder Böhmermann oder beim Karneval  noch ganz andere Kaliber verwendet werden?

5) In Anlehnung an 4), was macht das mit der Demokratie und wie stehen Sie zu Trusted Flaggers die im Auftrage der Regierung tätig werden, was manche als bezahltes Denunziantentum bezeichnen und Verfassungsrechtler als erheblich bedenklich bewerten?

6) Wie bewerten Sie diesen Satz von Bundespräsident Steinmeier?

„Wir stehen zu unserer Demokratie, wir verteidigen dieses Deutschland und wir lassen uns dieses Land nicht von extremistischen Rattenfängern kaputtmachen.“

Gemeint war mit extremistischen Rattenfängern wohl die AfD und nun könnte man sich als AfD-Wähler bzw. -Anhänger ja als Ratte bezeichnet fühlen.

Herzlichen Dank für Ihre Antworten vorab.

Gruß

DUISTOP

Michael Schulze

 

 

 

Verfahren gegen ehemaligen Feuerwehr-Chef noch nicht eröffnet – Grabesruhe im Fall Gebag/Wortmeyer

Anscheinend ermittelt das von der Stadt eingeschaltete LKA noch immer gegen Oliver Tittmann, den ehemaligen Leiter der Feuerwehr Duisburg, er ist seit einigen Wochen beurlaubt. Der Verdacht: Betrug im Amt. Ich berichtete bereits mehrfach.

Dieser Verdacht wird derzeit in den Medien, wie z.B. der WAZ nochmals erhärtet, wenn ein aktuell vor Gericht stehender ehemaliger Verwaltungsleiter der Duisburger Feuerwehr erklärt, dass sein unrechtes Handeln von seinem Vorgesetzten Oliver Tittmann geduldet bzw. gedeckt worden sei.

Ich betone nochmals ausdrücklich, es gilt in bezug auf Oliver Tittmann die Unschuldsvermutung.

Es ist schon signifikant wie an seinem Fall ständig öffentlich rumgeschraubt wird, gerade so als wolle jemand genau ihn besonders hart treffen, von anderen Vorfällen bei der Feuerwehr, aber auch bei der Gebag und womöglich noch anderen Beteiligungsgesellschaften der Stadt ablenken. So mein Eindruck.

https://www.waz.de/lokales/duisburg/article407674535/feuerwehr-betrugsvorwurf-deutliche-worte-beim-arbeitsgericht.html

https://www.waz.de/lokales/duisburg/article407667634/betrugsverdacht-bei-der-feuerwehr-duisburg-alle-artikel-zum-eklat.html

Immer noch wabert u.a. ein Verdacht im Zusammenhang mit dem wohl nicht ganz so freiwilligen Abgang von Ex-Gebag-Chef Bernd Wortmeyer durch den Raum.

Nachwievor ist bezüglich dieser Personalie in den üblichen Duisburger Medien nichts zu lesen. Andeutungen unterschiedlichster Personen mir gegenüber legen aber Vermutungen nahe, dass es schon Jahre lang Probleme mit dem Gebag-Chef gegeben haben soll.

Und auch in puncto Feuerwehr soll es ja bereits mindestens seit 2022 Verdachtsfälle gegeben haben. Warum nun erst die Reißleine gezogen wurde ist mehr als fraglich und schleierhaft.

Letztendlich kann es auch sein, dass die beiden Fälle irgendwie miteinander verwoben sind, zumindest verantwortliche Beteiligte tauchen immer wider auf.

Naturgemäß, aufgrund seiner Stellung der OB. Er ist als oberster Behördenleiter der gesamten Verwaltung u.a. auch der oberste Feuerwehr-Boss. Ein Blick in die Rechnungsprüfungsordnung der Stadt offenbart aber auch, dass Ratsleute (und wieder der OB) hierbei nicht gänzlich unbeteiligt sind.

https://www.duisburg.de/vv/produkte/pro_du/dez_ob/14/rechnungspruefungsordnung.php.media/87864/S14.01_Rechnungspruefungsordnung.pdf

In der Sache Wortmeyer/Gebag schweigen übrigens alle von mir angefragten Verantwortlichen und Beteiligten nachwievor eisern. So als wäre auf der Gebag-Betriebsfeier am 19. September rein gar nichts vorgefallen.

Zwei mir vor über drei Wochen ausgehändigte anonyme Briefe sowie etliche SMS, Mails, Anrufe und persönliche Gespräche nach meiner Veröffentlichung der Briefe „sagen“ aber was anderes.