Einen Monat für Antworten von der Pressestelle der Staatskanzlei – Bestätigung zu 6-Seen-Wedau weiter offen

Nach einem Monat fast zeitlich punktgelandet ist die Pressestelle der NRW-Staatskanzlei mit ihren Antworten auf drei Anfragen von mir vom 7.11., die ich alle drei an den Presse-Verantwortlichen höchstselbst geschickt hatte.

Insgesamt vier Erinnerungschreiben waren danach zudem notwendig, plus drei Telefonate. Dabei ging es eigentlich um nichts großartiges, zumindest in zwei Fällen, diese haben aber auch die meiste Zeit „gebraucht“ um beantwortet zu werden.

Fangen wir mit den leichten Fällen an. In beiden Fällen ging es bewusst um simple Listen, die man eigentlich als Presseverantwortlicher in seiner Schublade bzw. in seinem PC/Laptop haben müsste und zwar immer „griffbereit“ – dachte ich.

In dem anderen dritten Fall, der aus zwei Teilen besteht, geht es um eine Bitte an den MP – erst Laschet, dann Wüst – sich doch bitte meines Wunsches als Pressevertreter anzunehmen. Es geht in dem einen Teil nachwievor immer noch um die von OB Link & Co verweigerten Presseauskünfte gegenüber mir/DUISTOP – inzwischen seit mehr als drei Jahren.

Zwischen-Anmerkung: Ich hatte den MP zusätzlich auch noch direkt angeschrieben und das bereits erstmals im Frühjahr mit zwei Wiederholungen im Herbst, inkl. einem Einschreiben/Rückschein. Mehr geht eigentlich nicht.

 

Und in dem anderen Teil immer noch um die ausstehende Bestätigung von Frau Scharrenbach, ihres Zeichens NRW-Bauministerin, zum Gelände 6-Seen-Wedau. Ich hätte gerne eine Bestätigung von ihr dazu, dass das Gelände gesundheitssicher ist und zwar in Bezug auf die Bodenbelastungen. Ich hatte das Ganze bereits hier mehrfach thematisiert und werde es auch immer wieder tun. Stadt und Gebag wollen sich bisher dazu auch nicht äussern.

Heute bekam ich dann nach etlichem Nachhakeln (wie oben beschrieben) nochmals eine Klarstellung, damit ich auch ja nie wieder wegen dem selben „Mist“ bei der Staatskanzlei auflaufe. Ich denke mal die sind ein wenig genervt.

Ich zitiere mal aus dem heutigen Brief, der eine Antwort ist auf meine Rückfragen zu einer ersten weniger umfangreichen Stellungnahme aus Düsseldorf vor rund zwei Wochen:

per E-Mail an: Herrn Michael Schulze

von: Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf

Sehr geehrter Herr Schulze,

ich nehme Bezug auf Ihre o.g. E-Mails an Frau … und mich sowie Ihr Schreiben vom 30. Oktober an den Ministerpräsidenten, das hausintern an mich weitergeleitet wurde.
Soweit sich Ihre Eingaben darauf richten, dass die Stadt Duisburg Ihren
presserechtlichen Auskunftsansprüchen nicht nachkommt und Sie eine
Einflussnahme des Ministerpräsidenten erbitten, möchte ich zur Vermeidung von Wiederholungen auf mein Schreiben vom 16. November 2021
verweisen.

Zwischen-Anmerkung: Der MP wird sich also weiterhin nicht für mich/DUISTOP einsetzen.

 

Soweit Sie ein Einwirken des Ministerpräsidenten auf Frau Ministerin
Scharrenbach begehren, kann ich Ihnen mitteilen, dass Ministerinnen
und Minister weder Vorgesetzte noch Dienstvorgesetzte oder oberste
Dienstbehörden haben. Sie leiten vielmehr eine oberste Dienstbehörde
und unterliegen weder der Dienstaufsicht, noch können ihnen gegenüber Disziplinarmaßnahmen getroffen werden. Der Ministerpräsident ist
nicht Vorgesetzter der Ministerinnen und Minister. Das Verhältnis zwischen dem Ministerpräsidenten und den anderen Mitgliedern der Landesregierung lässt sich nicht mit den Vorschriften und Kategorien des
Beamtenrechts erfassen. Eine interne Dienstaufsicht über die Ministerinnen und Minister selbst kommt nicht in Betracht, da sie weder mit der
verfassungsrechtlichen Stellung noch mit ihrer Stellung als Leiterin oder
Leiter des Ministeriums zu vereinbaren wäre.
Die Amtsführung einer Ministerin beziehungsweise eines Ministers kann
nur parlamentarisch kontrolliert werden. Bürgerinnen und Bürger können
sich zum Beispiel im Wege einer Petition an den Landtag wenden.

Zwischen-Anmerkung: Der MP wird nicht auf Frau Scharrenbach wegen der Bestätigung zu 6-Seen-Wedau „einwirken“.

 

Fazit:

In puncto 6-Seen-Wedau und einer Bestätigung von Scharrenbach, Link und/oder Wortmeyer kann ich jetzt noch den Petitionsausschuss des Landtags einschalten. Der aber hat sich, ebenso wie die Kommunalaufsicht, bisher als eher stumpfes Schwert erwiesen.

So sagte mir eine Mitarbeiterin der Kommunalaufsicht in der letzten Woche am Telefon, dass man sich ja mit den Kommunen und Verwaltungen eigentlich gut verstehen will. Ein allzu „aggressives“ Vorgehen würde es demnach nicht geben.

Nunja, dass sind ja herrliche Aussichten für alle Büger und Bürgerinnen die sich an die Kommunalaufsicht wenden, auch für den Fall, dass es sich tatsächlich mal um etwas handelt, das eben keine Samthandschuhe erfordert.

Ich habe jetzt dennoch ein einziges und letztes Eisen im Feuer, was bei der Kommunalaufsicht bereits glüht, um meine Auskunftsansprüche gemäß Pressegesetz und Medienstaatsvertrag ohne juristische Schritte durchzusetzen. Ein früherer Anlauf bei der Aufsicht ist bereits gescheitert bzw. wurde ausgesessen, abgeblockt und/oder nicht weiter bearbeitet.

Falls irgendjemand bis zu dieser Stelle gekommen ist und alles gelesen hat, dann bitte ich um eine Idee was bitteschön passieren muß, damit DUISTOP Antworten auf Presseanfragen erhält. Ein Ansinnen, dass nicht verwerflich ist und eigentlich Bestandteil eines grunddemokratischen Konsens sein sollte – inkl. der darauf zu gebenden Antworten innerhalb einer akzeptablen Zeitspanne.

Auszug aus dem Grundgesetz Art. 5 (Art. 5 GG):

Eine Zensur findet nicht statt.

Aus einer juristischen Kommentierung (Auszug) und davon gibt es eine Menge ähnlich lautende:

(…) Das Grundrecht der Presse- und Rundfunkfreiheit gewährleistet einen unmittelbar gegen staatliche Stellen gerichteten Informationsanspruch der Medien. Der in den Landespressegesetzen normierte Auskunftsanspruch konkretisiert den in Art. 5 GG enthaltenen Anspruch auf Informationsfreiheit und Informationsvielfalt. (…) Den Medien steht damit gegenüber staatlichen Stellen ein Rechtsanspruch auf Informationserteilung zu. Die konkrete Erfüllung dieses Informationsanspruchs ist außerdem Amtspflicht i. S. v. Art. 34 GG in Verbindung mit § 839 BGB.
Der Auskunftsanspruch gegenüber staatlichen Stellen steht nach dem Wortlaut der meisten Landespressegesetze den Vertretern der Presse zu. Die Auskunftspflicht staatlicher Stellen ist das Korrelat des Rechts und der Verpflichtung der Medien zum Sammeln und Verbreiten von Nachrichten sowie zur Mitwirkung an der öffentlichen und privaten Meinungsbildung. (…) Eine Auskunftsverweigerung ausserhalb der von den Gesetzen normierten Begründungen stellt demnach eine Form der Zensur dar. (…)

Q.E.D.

 

 

 

No(t) smart Führerschein-Ausgabe in Duisburg

Gestern schrieb mich erneut ein aufmerksamer Leser an und machte mich auf Folgendes aufmerksam, was alljene betrifft die ihren Führerschein schon etwas länger haben:

Hallo Herr Schulze,

der Zwangsumtausch des Führerscheins in einen neuen gültigen EU-Führerschein muss bis zum 19.01.2022 erfolgen. (Anmerkung: Dies betrifft die 63- bis 68jährigen (Stand heute), Infos für alle anderen siehe weiter unten.)

Geburtsjahr des/der FahrerlaubnisinhabersIn

1953 – 1958

Tag bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

19.01.2022

Für alle beliebigen Duisburger BZAs (Anmerkung: gemeint sind die Bezirksämter) gilt bis Ende Januar 2022: „Es sind keine Termine für die gewünschte Auswahl verfügbar!“ Diese Mitteilung erhalte ich regelmäßig seit fünf Wochen.

Es wird etlichen 10.000 DuisburgernInnen wie mir ergehen. Wieder einmal eine Duisburger Schlamperei wie schon lange zuvor beim Verkehrsamt bekannt.

MfG

 

Weitere Infos zu allen Geburtsjahrgängen, Terminen und Kosten gibt es hier:

https://www.duisburg.de/vv/produkte/pro_du/dez_vii/32/eu-fuehrerschein_umtausch.php

 

Kein Umtausch möglich? Dann hier weiterlesen:

https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/fristen-fuehrerschein-umtausch/

Zitat-Auszug:

Kein Termin für den Umtausch wegen Corona erhalten – was nun?

In den Regionen, in denen das Problem längerer Wartefristen bei der Fahrerlaubnisbehörde bekannt ist, wird bei einer Kontrolle in einer Übergangsfrist möglicher Weise nur mündlich auf die Umtauschfrist hingewiesen und auf das Verwarnungsgeld verzichtet. Ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht. Es kann daher ratsam sein die Online-Terminbuchung dabei zu haben. Die Praxis bleibt insoweit abzuwarten.

 

 

 

Erneute* Anfrage zu Transparenz und GF-Vergütungen sowie Zuschüssen an die Caritas-Duisburg

Guten Abend Frau Braunöhler,

Herr Bangert von der Caritas Freiburg hat mich an Sie verwiesen. Meine Anfrage an Ihn, seine Antwort an mich dürften Ihnen bekannt sein.
Er schrieb mir, dass die Transparenzstandards (von der Caritas-Zentrale / Dachverband) nicht verpflichtend sind, was mir aus vorherigen Anfragen bekannt war. Auch, dass explizit die GF-Vergütungen nicht inkludiert sind.

Doch ich sehe angesichts von transparenten Unternehmen in der sonstigen Wirtschaft, vor allem auch bei solchen die kommunaler Natur sind oder von öffentlicher Hand mitfinanziert werden, keinerlei Grund, dass örtliche „Töchter“ (hier Caritas Duisburg) sich in ihren Bilanzen mit „Verschweigen“ zurückhalten. Immerhin geht es teils um erhebliche Umsatzvolumina.

Insofern stelle ich meine Anfrage an Sie bzw. die Caritas Duisburg und hätte gerne folgende Angaben:

jährliche Vergütungen und sonstige Leistungen für die Geschäftsführung (die letzten vier Jahre 2017-2020 plus 2021)

Liste der Zuwendungen von Organsationen und Institutionen (vor allem von Stadt Duisburg und Land NRW sowie LVR und vgl.)
(die letzten vier Jahre 2017-2020 plus 2021)

Liste über die Anzahl der Beschäftigten, Honorarkräfte, Leihpersonal, Ehrenamtlichen
(die letzten vier Jahre 2017-2020 plus 2021)

Einfache Listen reichen vollkommen.

Falls Sie keine Angaben machen wollen, so bitte ich um entsprechende Begründungen dafür.

Meine Interesse geht vor allem auch auf den von mir ins Rollen gebrachten Fall der Frau Rogg bei der örtlichen wfbm gGmbh zurück. Sie hatte zuletzt als GF u.a. ca. 380.000 Euro p.a. erhalten. Es laufen noch zwei juristische Verfahren dazu.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

Stadtmagazin

Michael Schulze

 

*Erneut, weil ich diese Anfrage bereits zweimal in den letzten drei Jahren erfolglos sowohl an die Caritas als auch die Diakonie in Duisburg gestellt habe.

 

 

Massiver Schlag gegen die geheime Fake-News-Abteilung der Stadt

Damit hatten wir selbst nicht gerechnet, aber endlich haben wir mal die geheimen Chatprotokolle der gemeinen Fake-News-Abteilung der Stadt mitlesen können – in ECHTzeit.

Man kann sagen, es öffnen sich Abgründe.

Hier beispielhaft nur ein Fall von sehrsehr vielen.

Da 2022 das Onlinezugangsgesetz (OZG) bundesweit in Kraft tritt und u.a. die Kommunen in ganz Deutschland quasi gezwungen sind sämtliche Services online zur Verfügung zu stellen hat man sich im Duisburger Rathaus auf eine Ablenkungstaktik geeinigt.

Mittels der eigenen Beteiligungsfirmen unterwandert man den Verein für Wirtschaft und zwingt das dortige Oberhaupt mit diversen Mietverträgen zu positiven Aussagen über die positiven Entwicklungen der Stadt.

So wird aktuell verkündet, dass man bis 2025 unter den besten 10 der besten Oberzentrums-Kommunen (also nicht Großstädte) sein will um Anträge online zu bearbeiten.

Das Jahr liegt in so weiter Ferne, dass sich 2025 keiner mehr daran erinnert. Und lenkt davon ab, dass das eigentlich ab 2022 schon so sein müsste.

So könnte es ein, dass die oberste Oberkommune 2025 nur mickrige 10 Services online anbietet und Duisburg wäre mit neun oder sieben Services wohl in den TOP TEN.

Den gemeinen …äh… geheimen Chat-Protokollen ist auch zu entnehmen wieviele Mitarbeitende man künftig noch braucht und  wieviele man deshalb entlassen will. Die Zahl ist erschreckend hoch und dürfte sich diametral auf die Mitgliedszahlen der hiesigen SPD auswirken.

Tja und zum Glück, so die Chat-Verfasser, ist 2025 OB-Wahl und Bundestagswahl.

Welch ein Zufall.

Fazit:

Ein Dank gilt unseren beiden oberprofessionellen Investigativ-Journalisten Lollek und Bollek die die Brieftauben aus dem Rathaus abgefangen und verhört haben. 

 

 

 

düsburg bissness änd innoveischen

Kurz DBI. Jener Laden, bekannt als vormalige GfW, geführt von Rasmus Beck, hat einen internationalen Anspruch. Und hat endlich, nachdem ich vor Monaten darauf verwiesen hatte dass genau das fehlt, eine englischsprachige Webseite. Lange genug gedauert hat es.

https://www.duisburg-business.de/en/

Da sich Duisburg aber rühmt eine China-Stadt zu sein, was ich allerdings kritisch sehe, nur die Verantwortlichen wie Link & Co. wollen das so, deshalb wurde auch eigens ein China-Referat eingerichtet, wäre es doch ein Zeichen des guten Willens gegenüber den Chinesen, die Webseite der DBI auch in chinesischer Sprache zu präsentieren.

So einen grossen Umfang hat die Webseite nunmal nicht, als das dies ein grosser Aufwand wäre.

Und wenn wir schon mal dabei sind, fehlen auch noch die Sprachversionen in türkisch … arabisch usw. usf.

Womit ich dann beim Eigenanspruch der gesamten Stadt wäre, deren Website unter duisburg.de bisher auch nur in deutscher Sprache verfasst ist. Bis auf wenige Textstellen.

Dasselbe gilt für SmartCityDuisburg … äh … duisburgsmartcity.de.

 

 

Fragen an alle Fraktionen im Rat zu Rasmus Beck

Guten Morgen,

mit folgenden Worten wurde uns allen Herr Rasmus Beck von OB Sören Link „verkauft“:

„Es spricht für Duisburg, dass wir mit Rasmus C. Beck einen versierten Fachmann und Visionär für diese Position gewinnen konnten und ich bin davon überzeugt, dass er die Wirtschaftsförderung gemeinsam mit einem überaus motivierten Team neu aufstellen wird. Mit dieser Personalie senden wir ein starkes Signal dafür, den Wirtschaftsstandort Duisburg zukunftsfähig auszurichten. Industrielle Transformation, Digitalisierung und Internationalisierung sind dabei wichtige Ziele, die wir verfolgen“, …

Das war am 5. Oktober 2020.

Leider kann ich nicht erkennen inwiefern dieses Qualitätsversprechen auch nur ansatzweise eingehalten wurde seitdem Herr Beck im Februar diesen Jahres sein Amt antrat.

Deshalb habe ich folgenden Artikel aktuell dazu verfasst:

http://www.viewww.de/123/duistop-forum/2021/11/18/ich-wuerde-gerne-jemanden-zurueckgeben-umtauschen-wie-auch-immer-je-schneller-desto-besser/

Bitte nehmen Sie dezidiert Stellung zu den Qualitäten von Rasmus Beck sowie zu den Leistungen der DBI.

Ich kann in beiden Fällen keine erkennen.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
Stadtmagazin

Michael Schulze

Ich würde gerne jemanden zurückgeben, umtauschen, wie auch immer – je schneller desto besser!

Erstmal müssen Sie, liebe Leserinnen und Leser, da durch:

„Es spricht für Duisburg, dass wir mit Rasmus C. Beck einen versierten Fachmann und Visionär für diese Position gewinnen konnten und ich bin davon überzeugt, dass er die Wirtschaftsförderung gemeinsam mit einem überaus motivierten Team neu aufstellen wird. Mit dieser Personalie senden wir ein starkes Signal dafür, den Wirtschaftsstandort Duisburg zukunftsfähig auszurichten. Industrielle Transformation, Digitalisierung und Internationalisierung sind dabei wichtige Ziele, die wir verfolgen“, so Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link. Das war am 5. Oktober 2020.

Und weiter:

Gefragt danach, was ihn an der neuen Aufgabe am meisten reizt, antwortet Beck: „Nach sieben Jahren im Dienste des gesamten Ruhrgebiets freue ich mich darauf, mich ganz konkret für diesen starken Wirtschaftsstandort an Rhein und Ruhr einbringen zu können. Ich sehe die großen Chancen von Duisburg. Es tut sich momentan unglaublich viel: 6-Seen-Wedau und die Entwicklung am Alten Güterbahnhof sind Beispiele für große Entwicklungspotenziale, die jetzt im Rahmen einer langfristigen Wirtschaftsförderungsstrategie aber konsequent entwickelt und vermarktet werden müssen. Gleiches gilt für die Sicherung des industriellen Kerns und die Forcierung der Digitalisierung sowie des Gründungsgeschehens in der Stadt.“ Dass Beck Veränderungsprozesse mit Bravour einleiten und zum Ziel führen kann, hat er bei der Business Metropole Ruhr eindrucksvoll unter Beweis gestellt, die er von Grund auf neu und international aufgestellt hat.

Alles hier nachzulesen, plus Lobeshymnen von Andree Haack (Wo versteckt der sich immer noch?) und dem IHK-Oberobmann (vollkommen unwichtig):

https://www.duisburg.de/guiapplications/newsdesk/publications/Stadt_Duisburg/102010100000111236.php

Nun zu meiner in der Überschrift formulierten Bitte.

Uns allen und damit auch mir wurde ein fähiger, versierter Manager und Fachmann angepriesen und „verkauft“, weshalb unsere Vertretenden (Ratsleute) diesen auch verpflichtet haben. Nur stellt er sich meiner Meinung nach als Vollniete (= totale Fehlbesetzung, totaler Fehlgriff) heraus und als vollkommen ungeeignet für den Job, vor allem angesichts seiner Vergütung. Denn bisher ist außer einem Umzug der Büros, einem neuen Firmennamen nebst Logo, nichts von ihm gekommen was auch nur annähernd dem entspricht was uns / mir verkauft wurde. Das hätte auch Wölfi* vollbringen können, ein mir bekannter Obdachloser dem ich manchmal was zustecke wenn ich in der City bin und der meistens empfiehlt: „Alles abreissen.“

Hat irgendjemand aus dem Rat sich mal erkundigt was der Mann, also Beck, den ganzen Tag treibt? Ich habe schon diverse Male nachgefragt, bei ihm direkt, doch es kommen keine Antworten, was auch jeweils eine Antwort ist.

Vielleicht unterschätze ich den Guten auch und er werkelt wirklich an was ganz Grossem. Was natürlich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verraten werden darf. Allein es fehlt mir der Glaube.

Da ich mich mit dem leidigen Thema mal wieder beschäftige, werde ich die Gelegenheit nutzen auch mal wieder eine vollkommen blöde und Schulze-typische Ätzfrage an ihn und seine DBI zu richten.

Dabei geht es um das hier:

Das Sofortprogramm Innenstadt ermöglicht laut DBI sich in Lagen anzusiedeln die bisher für Gründer*innen nicht erschwinglich waren. In der direkten Innenstadt! (Zwischenfrage: Wo liegt die indirekte Innenstadt?)

Durch eine subventionierte Miete von bis zu 80 % der Altmiete (Anmerkung: Die hoffentlich nicht vorher noch schnell erhöht wurde.), können in den Leerständen nun spannende Einzelhandelskonzepte, Popup-Stores, Start-ups und Gastronomen oder Dienstleister anmieten. Die zuschussfähige Größe des Ladenlokals ist dabei auf 300 m² beschränkt. Die Laufzeit des Projektes ist bis zum 31.12.2022 befristet. Anmerkung: Von „spannende“ bis „beschränkt“ ist der Text nicht von mir, sondern DBI-Sprech.

Nachzulesen hier: https://www.duisburg-business.de/sofortprogramm-innenstadt

Meine aktuelle Anfrage an Beck lautet deshalb wie folgt:

Wieviele InteressentenInnen haben sich bisher für das Angebot interessiert  und wieviele haben einen Mietvertrag zu den Vorzugskonditionen abgeschlossen?

Bitte senden Sie mir eine Liste mit Firmennamen und Adressen.

Danke.

DUISTOP

M. Schulze

 

*Wer reflexartig bei Wölfi an einen nichtsnutzigen Faulpelz und Trinker gedacht hat, den darf ich dahingehend aufklären, dass er mal eine Familie, einen guten Job und dann einen Unfall hatte.

 

 

Journalismusförderung: Ein paar delikate Fragen an die SPD-Fraktion im Bundestag

Letztens noch hatte ich bei Sarah Philipp (MdL) und Alexander Vogt (MdL aus Herne) angefragt wie sie es denn mit ihrem angeblichen Einsatz für den Lokaljournalismus vereinbaren können, mir bzw. DUISTOP auf keine Anfrage zu antworten. Das Ergebnis meiner erneuten Anfrage an die beiden: Keine Antwort, wer hätte das gedacht?

Nun gehe ich sozusagen eine Stufe höher und frage mal bei der SPD-Fraktion im Bund an. Denn auch die hat unter Führung von Genosse Martin Rabanus 2019 sehr edle Ziele im Zusammenhang mit dem Journalismus formuliert. So heisst es u.a. darin (nur drei Beispiele (Zitate-Auszüge) – die Texte quellen nur so über mit guten Absichten):

Die SPD-Bundestagsfraktion hat daher am 4. Juni 2019 ein Aktionsprogramm für freie und unabhängige Medien mit erweiterten Auskunfts- und Schutzrechten für Journalistinnen und Journalisten beschlossen.

Die Behörden des Bundes (Anmerkung: Ich denke Länder und Kommunen sind mitgemeint, wenngleich dort teils Pressegesetze bereits vorhanden sind, so wie in NRW, woran sich OB Link aber nicht hält.) sollten verpflichtet werden, den Vertreterinnen und Vertretern der Medien die zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Informationen kostenlos, vollständig und sofort zu erteilen.

Unterstützung/Förderung des freien investigativen Qualitätsjournalismus durch Instrumente wie neue Finanzierungsmodelle oder indirekte Fördermaßnahmen. (Anmerkung: Was genau ist Qualitätsjournalismus und wer beurteilt den?)

Hier mein aktuelles Schreiben an die SPD-Fraktion:

Guten Morgen,

im Zusammenhang mit einer Mitte 2019 gestarteten SPD-Initiative unter Federführung von Martin Rabanus habe ich folgende Fragen. Vorab einige Links die ich dazu gefunden habe:

https://www.spdfraktion.de/themen/medienpolitischer-dialog-gute-rahmenbedingungen-journalismus

https://www.spdfraktion.de/presse/interviews/aktionsprogramm-f%C3%BCr-medienfreiheit

https://www.spdfraktion.de/themen/aktionsprogramm-freie-unabhaengige-medien

https://www.spdfraktion.de/presse/pressemitteilungen/schutzrechte-journalistinnen-journalisten-ausbauen-nicht-einschraenken-0

https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/position-aktionsprogramm-medien-20190604.pdf

Meine Fragen:

Wurde diese Initiative für die Stärkung des Journalismus fortgeführt?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Sind die darin formulierten Ziele auch Teile des neuen Koalitionsvertrages „der Ampel“ und damit später u.U. in Gesetze eingehend?

Wie kann es Ihrer Meinung nach sein, angesichts Ihrer Initiative (s.o.), dass in einer SPD-geführten Stadt wie Duisburg (sowohl OB als auch größte Ratsfraktion) mir und meinem Magazin DUISTOP seit drei Jahren seitens der Verwaltung (OB-Büro, Stabstellen, Referate sowie Dezernate) keinerlei Presse-Auskunft gegeben wird? Und wie kann es ein, dass sich kein SPD-Ratsmitglied noch sonstige SPD-Mitglieder für mich stark machen wollen? U.a. auch nicht die gerade designierte Bundestagspräsidentin Bärbel Bas.

Wie kann es Ihrer Meinung nach sein, dass ein solcher SPD-OB Schreiben an die Kommunalaufsicht mitverantworten muß in denen mir unbelegt Straftaten unterstellt werden, u.a. als Begründung dafür, dass ich keine Auskunftsrechte hätte?

Und wie kann es Ihrer Meinung nach sein, dass mir SPD-Bundestagsabgeordnete wie Mahmut Özdemir und auch NRW-Landtagsabgeordnete wie Sarah Philipp sämtliche Auskünfte seit Jahren verweigern obwohl ich nur wissen will was sie konkret für ihre Stadt (Duisburg) erreicht haben?

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
Stadtmagazin für Duisburg

Michael Schulze

 

Hinweis: Martin Rabanus habe ich ebenfalls inhalts-/textgleich angeschrieben.

In sechs Monaten ist Landtagswahl: Fragen an Sarah Philipp und Frank „The Brain“ Börner

Am 15. Mai nächsten Jahres wird in NRW der nächste Landtag gewählt. In Duisburg stellen sich erneut Sarah Philipp und Frank „The Brain“ Börner“ zur Wiederwahl. Und nur die beiden interessieren mich, da nur sie mir sagen könn(t)en was sie denn als MdLs für uns und Duisburg bisher erreicht haben.

Wer DUISTOP seit Anbeginn der Zeitrechnung liest, weiß um die Fehlversuche meinerseits Sarah Philipp zum „Antworten“ zu bringen. Frank Börner dagegen ist sogar mal bei DUISTOP in einer Runde persönlich aufgetaucht (mit „Respect“-Schildchen am Revers), hat aber dann seinen Spitznamen erhalten weil er mir das folgende Mail schickte:

Nun, ich habe mein Gehirn mal wieder eingeschaltet und habe an die beiden folgenden Frage:

Was haben Sie persönlich in der bald ablaufenden Legislatur als MdL für Duisburg konkret (und nachprüfbar) erreicht bzw.  auf den Weg gebracht?

Gerade im Falle Börner interessiert mich besonders, da er sich angeblich für den Tierschutz einsetzt, ob es in diesem Bereich was Neues gibt was auch den Tieren zugute kommt.

Und Wählende wollen schließlich informiert sein über die Leistungsfähigkeit und -bereitschaft der KandidatenInnen.

Wenn sie unclever sind schicken sie mir einfach ein Liste an diversen Fördergeldbeiträgen und behaupten die alle für Duisburg eingeworben zu haben. So hat es Mahmut Özdemir vor der Bundestagswahl gemacht. Ich bin immer noch dabei Belege dafür zu finden, dass Özdemirs Angeberei keine ist.

Im Prinzip ist die Frage an die beiden aber auch an alle SPD-GenossenInnen zu stellen die sie erneut nominiert haben. Leicht umformuliert lautet sie wie folgt:

Was haben Sarah Philipp und Frank Börner persönlich in der bald ablaufenden Legislatur als MdL für Duisburg konkret (und nachprüfbar) erreicht bzw.  auf den Weg gebracht?

Die Frage schicke ich mal an alle SPDlerInnen die ich kenne. Die müssten es ja auch wissen. Denn warum sollten sie die beiden sonst nominiert haben? Es sei denn es geht nur um Schönheit und Intelligenz, dann kann ich die Nominierungen natürlich verstehen.

 

 

Bezirksbürgermeisterin Elisabeth Liß (SPD) antwortet auf DUISTOP-Fragen zum Haushalt

Ich hatte einige für mich nicht erklärbare Punkte im Haushalt bzw. Haushaltsplan der Stadt gefunden und dazu eine Anfrage u.a. auch an Elisabeth Liß (SPD) die Bezirksbürgermeisterin des Bezirks Rheinhausen gestellt. Ebenfalls geantwortet hatte Alan Imamura von der AfD – ich berichtete bereits. Martin Murrack unser Kämmerer hat es nicht nötig auf meine Fragen zu antworten. 

Hier die Antworten von Frau Liß – weiter unten meine entsprechenden Fragen:

Sehr geehrter Herr Schulze,

Bitte entschuldigen Sie die späte Antwort auf Ihre Frage.

Die Covid 19 – Aufwendungen ergeben sich aus den Leistungen für die Sicherheitskräfte, Masken, Schutzwände etc. Es befinden sich zusätzlich auch andere „sonstige Geschäftsaufwendungen“ in den einzelnen ausgewiesenen Beträgen. Aus diesem Grund sind die Beträge in den Bezirken teilweise unterschiedlich. Der größte Betrag resultiert allerdings tatsächlich aus den Aufwendungen für die Gestellung des Sicherheitsdienstes.

Die für das IMD aufgewendeten Kosten resultieren aus den Mieten für die ( unterschiedlichen ) Verwaltungsgebäude, welche jedes Jahr vom IMD vorgegeben werden.

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Liß

Bezirksbürgermeisterin

Bezirk Rheinhausen

 

Meine Fragen:

Guten Tag Frau Liss,

bei deiner Durchsicht der Haushaltspläne/Haushaltsplanentwürfe 2021 bzw. 2022/2023 unter

https://www.duisburg.de/vv/produkte/pro_du/dez_i/20/haushaltsplaene.php

ist mir aufgefallen:

In den Kostenaufstellungen zu den einzelnen Bezirken und deren politischen Gremien, Bezirksmanagements und Bürger-Services tauchen je nach Bezirk in unterschiedlicher Höhe Beträge auf die für das IMD veranschlagt werden sowie für COVID19-Vorgaben.

Beispielhaft habe ich die Beträge für Rheinhausen für 2022 / 2023 beigefügt:

Produkt 019601 Politische Gremien Rheinhausen

Sonstige ordentliche Aufwendungen
Betriebskostenzahlungen und Gebäudemieten an das IMD
49.951 € / 49.951 €
Aufwendungen für die Einhaltung der Covid19 Vorgaben, z.B. Sicherheitsdienst u.a. 16.699 € / 16.699 €

Produkt 019602 Bezirksmanagement Rheinhausen

Sonstige ordentliche Aufwendungen
Betriebskostenzahlungen und Gebäudemieten an das IMD
199.805 € / 199.820 €
Aufwendungen für die Einhaltung der Covid19 Vorgaben, z.B. Sicherheitsdienst u.a. 63.985 € / 63.985 €

Produkt 029601 Bürger Service Rheinhausen
Aufwendungen für die Einhaltung der Covid19 Vorgaben, z.B. Sicherheitsdienst u.a. 83.495 € / 83.495 €

Wissen Sie was es damit jeweils auf sich hat und wofür die Beträge genau veranschlagt werden? Und ob darüber im Rat abgestimmt wurde?

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

Michael Schulze