An den Bundespräsidenten!

Guten Abend Herr Steinmeier!

Mit Interesse habe ich soeben Ihre Rede zum 9. November gelesen, ein Tag mit wahrlich geschichtsträchtiger Bedeutung.

Und erneut stelle ich fest, dass Sie vehement zum Kampf für und zum Erhalt der Demokratie an uns alle appellieren.

Zitat:

„Setzen wir der Demokratieverachtung unser Selbstverständnis als Demokraten entgegen. Wir lassen nichts liegen. Wir verschweigen nicht, wo gehandelt werden muss. Tatsächliche Probleme gehen wir an! An der Sache orientiert, um gute Lösungen bemüht, mit Vernunft, Anstand und Empathie – und in der Zuversicht, dass wir die Dinge zum Besseren wenden können.“

Nun, nichts einfacher als das, auch für Sie ganz persönlich.

Denn im Februar 2022 hatte ich Ihnen aufgrund eines ähnlichen Appells Ihrerseits einen Brief mehrfach zugesandt, den Sie erhalten haben dürften. Reagiert haben Sie darauf nie. Darin schildere ich in aller Ausführlichkeit die Zustände in Duisburg. Die andauernde Verweigerung des OB und der Verwaltung transparent Auskunft zu geben, sich an das Pressegesetz zu halten usw. usf.

Nun lese ich von Ihnen (Zitat):

„Wehrhaft zu sein, das heißt: Kommunalverwaltungen, die Polizei, die Bundeswehr, Lehrerinnen und Lehrer an Schulen, Hochschullehrer – sie alle müssen für unsere Werte einstehen, unmissverständlich, Tag für Tag. Natürlich müssen die Beamtinnen und Beamten in der Ausübung ihres Amtes neutral sein im parteipolitischen Sinn. Sie dürfen aber nicht neutral sein, wenn es um den Wertekanon unseres Grundgesetzes geht. Sie müssen sich zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und für sie eintreten.“

Das hätten Sie angesichts meiner Schilderungen schon seit damals der Stadtspitze in Duisburg sagen können. Haben Sie aber wohl nicht. Und die Verhältnisse habe sich seitdem nicht verbessert, eher noch zugespitzt. So dass ich davon ausgehe Ihre Rede von heute werden Sie auch in Zukunft wieder halten (müssen).

Hier ein weiteres Zitat aus Ihrer Rede:

„Volksverhetzung, die Verbreitung von Inhalten, die zum Hass gegen Minderheiten aufstacheln, die Verbreitung von NS-Parolen oder die öffentliche Verharmlosung der Shoah; Aufrufe zur Gewalt und Anwendung von Gewalt, gewaltsame Versuche, die verfassungsmäßige Ordnung zu zerstören – ob rechts, ob links, ob islamistisch: Wer immer solche Angriffe verübt, macht sich strafbar, und wo immer sie begangen werden, darf der Rechtsstaat nicht zurückweichen. Dafür braucht es die nötigen Ressourcen, und dafür braucht es die nötige Wachsamkeit.“

In Sachen Volksverhetzung habe ich möglicherweise, ich persönlich gehe davon aus, dass es sich um Volksverhetzung handelt, einen aktuellen konkreten Fall für Sie.

Am 25. September 2025 saß Paul Ziemiak, MdB und Generalsekretär der CDU in NRW, in der ZDF-Sendung bzw. Talkshow von Maybritt Illner.

https://www.zdf.de/play/talk/maybrit-illner-128/maybrit-illner-vom-25-september-2025-100

Ab Minute 6:39 sagte er (wörtliches Zitat): „[…] sehr viele Menschen kommen aus Rumanien und Bulgarien, plündern diesen Staat aus […]“

Ab Minute 52:26 nahm er nochmals Bezug besonders auf Rumänen und Bulgaren, Sinti und Roma und untermauerte quasi seine Aussage von vorher (Minute 6:39 ff.).

Belege für diese Aussagen gab er nicht an.

Zur Erklärung: „Plünderung (von mittelniederdeutsch ‚plunder‘ für ‚Hausrat, Wäsche‘) bezeichnet Diebstahl, Unterschlagung oder Raub während Tumulten oder Kriegshandlungen.“

Ich habe in den letzten Wochen zig CDU-Verantwortliche, -Abgeordnete, die Bundestagspräsidentin usw. angeschrieben, doch es gab keinerlei Reaktionen. Auch Herrn Ziemiak habe ich angeschrieben, ohne Erfolg. Immerhin sitzt er im obersten deutschen Parlament.

Falls Sie Ihre Rede ernst meinen und es sich nicht nur um einen wohlklingenden Appell an andere handelt, können Sie sich doch bitte der Sache annehmen und exemplarisch aufzeigen was Sie konkret meinen und wie man vorgehen soll. Sozusagen in vorbildlicher und demonstrativer Weise für alle. Wie Sie das konkret machen überlasse ich selbstverständlich Ihrer politischen und staatsmännischen Erfahrung. So bleiben Ihre Worte nicht nur theoretische Makulatur und erlangen gleichzeitig die anzunehmende Ernsthaftigkeit.

Ich stehe mit meinem Stadtmagazin (www.duistop.de) natürlich für eine entsprechende Veröffentlichung Ihrerseits jederzeit zur Verfügung.

In Erwartung einer Reaktion bzw. Antwort verbleibe ich mit freundlichem Gruss aus Duisburg

Michael Schulze

 

 

Hier die Rede im vollen Wortlaut:

https://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Reden/DE/Frank-Walter-Steinmeier/Reden/2025/11/251109-9-November-Matinee.html

 

Immer mehr Meldestellen – nur wie steht’s um die Gleichbehandlung?

Immer mehr Meldestellen gegen Rassismus, Fake News udgl. – auch in NRW –  nur wie ist es um die Gleichbehandlung bestellt, wenn nicht BürgerInnen und oftmals AfDlerInnen gemeldet werden weil sie teils strafbewährte aber teils auch vollkommen erlaubte Posts veröffentlichen oder sonstwie von sich geben, sondern Leute die man sozusagen bei den sog. „Guten“ und „Demokraten“ verorten würde?

Der Fall der mich derzeit beschäftigt ist jener des eher adretten und wenig auffälligen Paul Ziemiak von der CDU. Der Mann sitzt im Bundestag und ist Generalsekretär der CDU in NRW.

Nachdem ich in der letzten Woche ihn und etliche führende CDU-Mitglieder angeschrieben hatte und um eine Stellungnahme bat, worauf aber niemand bisher reagierte, habe ich den Vorfall nun zu einer Presseanfrage an die NRW-Staatskanzlei und MP Wüst umformuliert.

Guten Abend,

am 25. September 2025 saß Paul Ziemiak, MdB und Generalsekretär der CDU in NRW, in der ZDF-Sendung bzw. Talkshow von Maybritt Illner.

https://www.zdf.de/play/talk/maybrit-illner-128/maybrit-illner-vom-25-september-2025-100

Ab Minute 6:39 sagte er (wörtliches Zitat): „[…] sehr viele Menschen kommen aus Rumanien und Bulgarien, plündern diesen Staat aus […]“

Ab Minute 52:26 nahm er nochmals Bezug besonders auf Rumänen und Bulgaren, Sinti und Roma und untermauerte quasi seine Aussage von vorher (Minute 6:39 ff.).

Belege für diese Aussagen gab er nicht an.

„Plünderung (von mittelniederdeutsch ‚plunder‘ für ‚Hausrat, Wäsche‘) bezeichnet Diebstahl, Unterschlagung oder Raub während Tumulten oder Kriegshandlungen“

Hier meine Pressefragen und ich beziehe mich hier ganz besonders auf den Punkt 2. aus §130 StGB (s.u.).

1.) Ich möchte deshalb wissen ob die Landesregierung und/oder ob der Ministerpräsident der Meinung sind, dass es sich bei der Aussage von Herrn Ziemiak um Volksverhetzung handelt. Vor allem vor dem Hintergrund, dass vom Land NRW und auch mit besonderer Unterstützung von Herr Wüst zahlreiche Meldestellen gegen Rassimus udgl. eingerichtet wurden.

2.) Wird meine Frage zu 1.) bejaht möchte ich a) wissen an welche Meldestelle Sie den Vorfall weitergegeben haben oder b) an welche Staatsanwaltschaft (Ort)?

§130 StGB „Volksverhetzung“

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html

Auszug: (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

[…]
2.
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

In Erwartung einer Antwort in Kürze verbleibe ich

MfG

DUISTOP

www.duistop.de

Duisburger Stadtmagazin seit 2018

Michael Schulze

Redaktionsleitung

 

DemokratenInnen-Schock in zwei NRW-Städten

NRW macht Schlagzeilen, denn dort wurden nun in den ersten zwei Städten eine stellvertretende Bürgermeisterin von der AfD und ein stellvertretender Bezirksbürgermeister von der AfD gewählt.

Erstere in Bad Salzuflen, sogar mit drei Stimmen mehr als die AfD im Stadtrat Sitze hat, und zweiterer in Bochum-Wattenscheid.

Für die einen ein Schock und für die anderen ein Grund zur Freude.

Ich bin gespannt wie es künftig im Duisburger Rat laufen wird. SPD und CDU haben zusammen keine Mehrheit – 52(34 + 18) von 104 Sitzen. Die AfD ist mit 22 Sitzen die zweitstärkste Fraktion. Ein(e) stellvertretende(r) AfD- Bürgermeister(in) wurde bereits verhindert.

Hier eine Grafik mit der aktuellen Zusammensetzung des Duisburger Rates:

https://www.duisburg.de/rathaus/rathausundpolitik/ratgremien/rat-der-stadt-duisburg.php.media/629150/Diagramm-Sitzverteilung-Rat-2025.jpg.scaled/0518cf017deb47704522fb6b5ea006a6.jpg

Lesen Sie auch dies hier:

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/kiel-antrag-der-gruenen-kommt-nur-dank-afd-unterstuetzung-durch-a-d5869043-983f-4c11-8f66-88292bd99986

 

Rund 900.000 Rumänen plündern Deutschland NICHT aus! Rumäniens Botschaft antwortet und das ZDF auch.

Ende der letzten Woche hatte ich eine Presseanfrage an die rumänische Botschaft in Deutschland gerichtet. Und zwar mit dieser Hauptfrage:

„Befindet sich Deutschland gerade im Krieg mit Rumänien?“

Anlaß war eine Äusserung von Paul Ziemiak (CDU, MdB) in der Maybritt Illner Sendung im ZDF am 25. September d.J. über Rumänen und Bulgaren.

Gestern haben VertreterInnen der Botschaft sehr „diplomatisch“ darauf geantwortet. Die selbe Anfrage ging fast textgleich auch an die bulgarische Botschaft in Deutschland. Von dort liegt mir noch keine Antwort vor.

Gleichzeitig habe ich auch das ZDF um eine Stellungnahme gebeten. Ebenso führende CDU-VertreterInnen bundesweit, die Bundestagspräsidentin, sowie natürlich Paul Ziemiak selbst.

Hier zuerst die Anfrage an die rumänische Botschaft, darunter deren Antwort und dann die Stellungnahme des ZDF. Alle anderen haben nicht reagiert bzw. nicht geantwortet.

Sehr geehrte Damen und Herren,

diese Presseanfrage mag Ihnen kurios erscheinen, sie ist aber sehr ernst gemeint.

Ich beziehe mich damit auf eine Aussage des CDU-Politikers und Mitglieds des deutschen Bundestags, Herrn Paul Ziemiak im deutschen Fernsehen.

In der ZDF-Sendung/-Talkshow „Maybritt Illner“ hat er folgendes wortwörtlich u.a über RumänenInnen gesagt:

https://www.zdf.de/play/talk/maybrit-illner-128/maybrit-illner-vom-25-september-2025-100

Ab Minute 6:39 „[…] sehr viele Menschen kommen aus Rumänien und Bulgarien, plündern diesen Staat aus […]“

Der Begriff „Plünderung (von mittelniederdeutsch plunder für ‚Hausrat, Wäsche‘) bezeichnet Diebstahl, Unterschlagung oder Raub während Tumulten oder Kriegshandlungen“.

Bitte geben Sie mir kurzfristig eine Rückmeldung. Danke.

Mit freundlichem Gruss

DUISTOP
www.duistop.de
Duisburger Stadtmagazin seit 2018
Michael Schulze
Redaktionsleitung

 

Hier die gestrige Antwort von VertreterInnen der rumänischen Botschaft:

Sehr geehrter Herr Schulze,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Beziehungen zwischen Rumänien und Deutschland sind sehr gut, beide Länder arbeiten aktiv sowohl auf bilateraler Ebene als auch im Rahmen der Europäischen Union und der NATO zusammen.

Bezüglich der rund 900.000 rumänischen Staatsbürger, die in Deutschland leben und arbeiten, zeigen die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bereitgestellten Daten, dass sie gut in den deutschen Arbeitsmarkt integriert sind. Sie weisen eine Beschäftigungsquote von 75 % auf – höher als der Durchschnitt der deutschen Staatsbürger (70 %) und deutlich über dem nationalen Durchschnitt von 57 %.

Die Mehrheit von ihnen – 522.000 rumänische Staatsbürger laut den statistischen Angaben vom Juli 2025 – zahlt Beiträge in die sozialen Sicherungssysteme und leistet damit einen bedeutenden Beitrag zu deren Finanzierung sowie zum Wachstum der lokalen Wirtschaft.

Was die Bezieher der Grundsicherung (Bürgergeld) betrifft, gehören 9 % der rumänischen Staatsbürger zu dieser Gruppe – ein deutlich niedrigerer Anteil im Vergleich zum Durchschnitt der in Deutschland lebenden Ausländer, der bei 20 % liegt.

Bezüglich der in der von Ihnen erwähnten Fernsehsendung gemachten Aussagen bitten wir Sie, sich für Erläuterungen oder Kommentare direkt an die betreffenden Personen zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Kanzlei der Botschaft von Rumänien

BOTSCHAFT VON RUMÄNIEN

in der Bundesrepublik Deutschland

 

Und hier die kurze Stellungnahme des ZDF von heute:

Sehr geehrter Herr Schulze,

vielen Dank für Ihre Anfrage und für die kritische Begleitung der Sendung „maybritt illner“.

Die strafrechtliche Bewertung der von Ihnen angeführten Aussagen obliegt den zuständigen Ermittlungsbehörden, nicht dem ZDF.

Mit freundlichen Grüßen

ZDF

YYY

Hauptabteilung Kommunikation

Unternehmenskommunikation/Newsroom

 

Schlußbemerkungen:

Ich habe der Staatsanwaltschaft Hagen, zuständig für Iserlohn, Wohnsitz von Ziemiak, eine Darstellung des Vorfalls übersandt, per Mail und per Post. Mal sehen was passiert. Denn sollte es sich möglicherweise um Volksverhetzung handeln, bei dem was Ziemiak gesagt hat, wäre dies ein Offizialdelikt und müsste somit verfolgt werden ohne dass jemand Anzeige erstattet.

Hier der wesentliche Auszug aus dem §130 StGB:

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1.
gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2.
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

 

 

TTPA: Nun ist sie Wirklichkeit. Und ein Problem auch z.B. für Ortsverbände von Parteien.

Jene neue EU-Verordnung die kaum jemand auf dem Schirm hatte und hat – und doch gilt sie seit dem 10. Oktober diesen Jahres. Am 30. September hatte ich bereits etwas dazu veröffentlicht.

Hinter TTPA (Transparency and Targeting of Political Advertising = Transparenz und das Targeting politischer Werbung) verbirgt sich eine Verordnung, die für Parteien, Verbände, NGOs und Werbetreibende sowie Werbemedien große Konsequenzen haben kann. Die EU reagiert damit auf die Risiken der politischen Einflussnahme von Akteuren die sich nicht zu erkennen geben, ausgelöst u.a.  durch die Affäre des britischen Unternehmens Cambridge Analytica, mit dessen Hilfe die Trump-Werber 2016 gezielt im Wahlkampf einzelne Wählergruppen auf Facebook ins Visier nahmen.

Hier die gesamte Verordnung die es wirklich in sich hat:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024R0900

Es handelt sich im Prinzip um eine umfassende Offenlegungspflicht derjenigen, die Wahl-Werbung kreieren, in Auftrag geben und veröffentlichen.

Sie gilt selbst auf lokaler Ebene, also auch wenn sich ein Ortsverband einer Partei mit einem Handzettel für den Neubau eines Spielplatzes einsetzt. Auch dann müssen sich die Verantwortlichen darum kümmern, dass auf dem Werbeflyer alle nötigen Informationen aufgelistet werden – oder einen Link bzw. QR-Code anbieten.

Wenn ich ehrlich bin sehe ich einerseits den enormen Eingriff durch diese Regulierung im Bereich der Meinungsbildung oder zumindest einen Teil davon, aber andererseits freut mich doch sehr, dass es Parteien trifft. Und zwar alle gleichermassen.

Ich wette die meisten Betroffenen haben noch gar nicht verstanden was das alles bedeutet. Vor allem auch was den organisatorischen Aufwand betrifft.

Ich habe allerdings noch nicht herausgefunden an wen ich mich wenden kann wenn ich Verfehlungen bzw. Verstösse melden will.

Könnte es zum Beispiel eine Verfehlung bzw. ein Verstoss sein, wenn Link sich als OB, aber gleichzeitig auch als SPD-Mitglied, für den MSV einsetzt und dies nicht gemeldet wird? Das ist ja schließlich auch politische Werbung. Und wer genau hat die Meldung zu machen, die SPD, Link, der MSV?

Eins ist nämlich auch klar, die Verordnung sieht auch vor jede Form der Umgehung von üblicher Werbung gleich miteinzuschliessen. Und in Duisburg gibt es ja durchaus Medien die vielfach positiv und nur wenig kritisch berichten. Ist das dann ev. politische Schleich-Werbung?

Tja, das hier muss auf jeden Fall bei jeder politischen Werbemassnahme angegeben und gemeldet werden:

a) der Inhalt der Botschaft,

b) der Sponsor der Botschaft,

c) die zur Vermittlung der Botschaft verwendete Sprache,

d) der Kontext, in dem die Botschaft vermittelt wird, einschließlich des Verbreitungszeitraums,

e) die Mittel, mit denen die Botschaft ausgearbeitet, platziert, gefördert, veröffentlicht, zugestellt oder verbreitet wird,

f) die Zielgruppe,

g) das Ziel der Botschaft.

 

Na dann, viel Vergnügen. Jetzt bleibt nur noch abzuwarten wann diese Verordnung erweitert wird. Also wann ich als Herausgeber und Journalist melden muss für wen, was, wo, wann, wie und wieso ich über Politik berichtet habe.

Und wieviel Geld ich dafür bekam. HohoHihiHaha.

 

Etwas verspätet aber dafür kritikwürdig: SPD-8-Punkte-Plan fürs Stadtbild

Bereits vor mehr als einer Woche hat die Bundes-SPD mit einem eigenen 8-Punkte-Plan die immer noch laufende Stadtbild-Debatte weiter befeuert.

Den Plan „für ein soziales, sicheres und solidarisches Stadtbild“ habe ich mir nun mal näher angeschaut. Hier ist er u.a. zu finden:

https://adis-ahmetovic.de/uploads/adisAhmetovic/Debattenbeitrag_SPD_soziales_Stadtbild_251023_154808.pdf

Zusammenfassend finde ich klingt das alles ziemlich gut, so wie meistens, nur ist es lediglich die absolute Theorie und hat mit gelebter Praxis nichts zu tun. Am Beispiel Duisburg ist dies hervorragend nachvollziehbar.

Abgesehen davon, dass das alles mangels Personal und Geld gar nicht umsetzbar ist, bei uns wird ja noch nicht einmal der Versuch gemacht.

Digitalisierung (Punkt 7): Es gibt seit Jahren dazu ein Gesetz namens Onlinezugangsgesetz, doch kaum kann man die Breite an eigentlich verpflichtenden Onlineservices in Anspruch nehmen.

Punkt 8: (Zitat) „Wir setzen auf Innenstadtmanagement, Bürgerbeteiligung und Partnerschaften zwischen Kommunen, Wirtschaft, Vereinen, Kirchen und Zivilgesellschaft. Stadtentwicklung ist Gemeinschaftsaufgabe – keine Verwaltungsakte.

Laber-Rhabarber. Bürgerbeteiligung? Ja, dem Anschein nach, als demokratische Alibis, doch die Vorhaben und Projekte sind längst alle ausgekungelt, wenn die DuisburgerInnen darüber diskutieren – wenn überhaupt.

Punkt 6: (Zitat)  „Wir setzen auf sicheren Fuß- und Radverkehr, ….“

Nee, man kriegt nicht einmal einen Radweg hin – seit 15 Jahren. Und ein Radweg dürfte nun wirklich nicht schwer zu bauen sein.

In dem Plan steht auch die Forderung nach mehr Geld für die Städte. Nun, in Duisburg würde die frische Knete dann wohl munter weiter für vergeigte Kacke, wie z.B. Wolkenkuckucksheime von der Gebag ausgegeben werden.

Ich könnte jetzt noch viele weitere Textteile zitieren und ad absurdum führen, aber ich erspar mir das mal. Entscheiden Sie einfach selbst!

In Bezug auf Punkt 2 („Wohnen“) hier ein aktuelles Schmankerl zum absoluten Fremdschämen – von einer SPD-Bundesministerin.

https://www.tiktok.com/@verenahubertz/video/7561925631731076374

Tja, das hat schon das Niveau eines besonders miesen Tingel-Tangel-Polit-Zirkus der auch irgendwie das Stadtbild prägt, ich vermute mal auf Steuerzahlerkosten. Wer auch sonst ist bereit diesen Schwachsinn zu finanzieren?

Man stelle sich nur vor, ein Maurer sitzt auf der Baustelle und klatscht zu diesem Text:

Applaus an mich selbst, weil ich die Geduld nicht verliere, bis mein Chef endlich neuen Mörtel angemischt hat.

Zum Schluss noch eine Idee für ein passendes Weihnachtsgeschenk:

https://timmi-spielwaren.de/shop/aufzieh-affe-mit-metall-becken-ca-10cm/

 

Presseanfragen zur Wahl werden partout nicht beantwortet – nicht von Duisburg, Mülheim, …

Wahlen sind eigentlich das Hochheiligste in einer Demokratie. Mit ihnen können die Wahlberechtigten ihrem politischen Willen letztendlich den gewünschten Ausdruck verleihen.  Wenngleich dies natürlich auch auf vielfältige andere Weise geht. Das alles will ich hier nicht weiter erläutern.

Unstrittig ist also, dass der Ablauf einer Wahl sensibel ist, von A bis Z, und dass man erwarten darf, dass der gesamte Prozess vollkommen korrekt abläuft und transparent ist. Sämtliche Daten, Fakten, Zahlen zu einer Wahl dürften also unstrittig allesamt vorhanden sein.

Da meine Presseanfragen zum Wahlablauf (besonders auch zum Ablauf der Briefwahl) selbst nach zweimaligen Erinnerungen nicht beantwortet wurden, habe ich diese nun in IFG-Anfragen „verwandelt“. Jeweils textgleich (bis auf den jeweiligen Stadtnamen) gingen sie heute an die OBs von Duisburg, Mülheim und auch Oberhausen. Damit beginnt eine Frist von 30 Tagen innerhalb der geantwortet werden sollte. Geschieht wieder nichts, werde ich mich an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wenden.

Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz IFG NRW zu OB-Wahl und OB-Stichwahl [Stadtname] 2025

Guten Tag,

gemäß IFG NRW habe ich folgende Fragen:

1. Wer waren die wesentlichen Verantwortlichen (Wahlleiter etc., nicht Wahlhelfer etc.) für die beiden o.g. Wahlen? Bitte Namensliste.

Und bitte gesondert auflisten bzw. gesondert kennzeichnen wer dezidiert für die Abwicklung der Briefwahlen in beiden Fällen zuständig und verantwortlich war.

2. Wo bzw. von wem wurden die Briefwahlunterlagen gedruckt und versandfertig gemacht?

3. Wo bzw. von wem wurden die ausgefüllten rückgesendeten bzw. eingeworfenen Briefwahlunterlagen entgegengenommen?

4. Wo bzw. von wem wurden die ausgefüllten rückgesendeten bzw. eingeworfenen Briefwahlunterlagen bis zum Auszählungsezeitpunkt gelagert?

5. Wie bzw. von wem wurden die ausgefüllten rückgesendeten bzw. eingeworfenen Briefwahlunterlagen gegen mögliche Manipulationen geschützt?

6. Wieviele Wahlberechtigte gab es für die OB-Wahl, -Stichwahl jeweils gesamt?

7. Wie hoch war für beide Wahlen jeweils der Anteil von Wahlberechtigten ohne deutsche Staatsangehörigkeit?

8. Wie war das jeweilige Wahlergebnis – aufgespalten in Urnen- und Briefwahl?

9. Wie hoch war für beiden Wahlen der jeweilige Anteil der tatsächlichen Wählenden a) an der Urnen- und b) an der Briefwahl?

10. Wie hoch war für beiden Wahlen der jeweilige Anteil der tatsächlichen Wählenden ohne deutsche Staatsangehörigkeit a) an der Urnen- und b) an der Briefwahl?

11. Wo bzw. von wem und bis wann werden sämtliche wesentlichen Wahlunterlagen, – dokumentationen etc. gelagert?

Bitte antworten Sie innerhalb der üblichen Frist von 30 Tagen.

Diese IFG-Anfrage geht in Kopie an Herrn XXX.

MfG

Michael Schulze

 

Die sogenannte Chat-Kontrolle fällt aus – vorerst

Ich berichtete bereits über ein Vorhaben auf EU-Ebene, das die Massen bewegte. Nun wurde es gestoppt – vorerst.

Die geplante EU-Chatkontrolle wird nicht eingeführt. Der ursprüngliche Vorschlag ist gescheitert, da eine entscheidende Ratsabstimmung der EU-Mitgliedsstaaten vor allem aufgrund der ablehnenden Haltung Deutschlands nicht mehr stattfand. Die damit beabsichtigte verstärkte Bekämpfung der  Kinderpornografie wird allerdings weiter als wichtig betrachtet.

Wenige Wochen vor der geplanten Abstimmung war die Haltung Deutschlands noch eine gänzlich andere, dann setzten die Proteste ein – vor allem in den Sozialen Medien und per Massen-Mails an PolitikerInnen und Abgeordnete.

 

Eye, geht das Klatschen auch mit den Füssen und ungeschminkt im Bademantel?

Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) beklatscht sich selbst for nothing, guckst Du hier auf TIKTOK:

https://www.tiktok.com/@verenahubertz/video/7561925631731076374

Ich finde es irgendwie symptomatisch für die gesamte Politik die uns gerade serviert wird.

Und ich finde es ist eine mögliche Handlungsoption auch für Sören Link, wenn seine Leuchtturm- und Wahl-Versprechen nicht zünden, dann sollte er sich wie Frau Hubertz trotzdem selbst beklatschen, das Ganze filmen lassen und ins Netz stellen.

Wahlweise könnte er auch Bruno Sagurna den Rücken schrubben, nackig in der Waschstrasse die Windschutzscheiben rubbeln oder sein Leben aus der Sicht eines Teckels filmen lassen.

 

Menschen 1. Klasse, 2. Klasse, 3. Klasse, …?

Geht es nach der saarländischen Justizministerin Petra Berg (SPD) soll der in der Corona-Zeit „geschaffene“ Paragraf 188 StGB, der PolitikerInnen besser gegen bestimmte Anfeindungen schützen soll als gewöhnliche Menschen, nun erweitert werden.

Nämlich auf JournalistenInnen.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/medien-presse-saarland-vorschlag-jumiko-strafrecht-politikerbeleidigung

Problem dabei, oder sogar ein Segen, der Beruf bzw. die Tätigkeit eines  Journalist / einer Journalistin ist nicht legal definiert. Eigentlich ist nämlich jeder und jede Journalist bzw. Journalistin der bzw. die sich dazu berufen fühlt.

Ein Segen also, weil das ja prinzipiell  jeden von uns miteinschliessen könnte.

Ich übrigens kann gerne auf dieses bescheuerte Privileg verzichten weil ich den gesamten Paragrafen für grundgesetzwidrig halte, da er im Kern ein Verstoss gegen den Gleichheitsgrundsatz ist.

Mir wäre viel mehr damit gedient, wenn Frau Berg sich dafür einsetzen würde, dass ihr Parteikollege Sören Link sich an das geltende Gesetz = Pressegesetz NRW halten würde und mir Auskünfte erteilt, dass der Präsident der Bezirksregierung in Düsseldorf mir den Eingang einer erneuten Fachaufsichtsbeschwerde bestätigt usw. usf.