Anfrage an die Werkstadt GmbH – Tochter der GfB

Im letzten Artikel geht es um Fragen an die GfB – Gesellschaft für Beschäftigungsförderung, hier nun um ähnliche Fragen an die Werkstadt GmbH, eine Tochter der GfB:

Guten Tag,

ich habe folgende Pressefragen:

Frage 1: Auf Ihrer Website finde ich keinerlei Zahlen(Erfolgszahlen) und Daten zu den durchgeführten Geschäften wie Vermittlungen, Schulungen, Weiterbildungen, Personalverleihungen etc.

Können Sie diese bitte auflisten – für 2017-2021? Ev. auch geplittet nach Ihren Hauptkunden/-auftraggebern

Ebenso Zahlen zur Personalstruktur (laut Bilanz 2020 rund 271 Beschäftigte) – wer macht was?

Frage 2: Was genau macht die Werkstadt GmbH (Daten und Fakten?) und was macht sie anders / anderes als die GfB?

Frage 3: Die Werkstadt GmbH hatte laut Bilanz 2020 insgesamt 271 Mitarbeitende macht jedoch gesamt nur knapp rund 3 Mio. EURO Umsatz. Wie sind die Zahlen erklärbar, vor allem vor dem Hintergrund, dass die iGZ-DGB Tarifverträge für Zeitarbeit zugrunde liegen und in der untersten Entgeltgruppe 1 mind. 9,96 EURO / Std. gezahlt werden?

Frage 4: Wie hoch ist die jährliche Vergütung der Geschäftsführerin plus ev. Sonderzahlungen (Boni) und / oder Zusatzextras wie Firmenwagen etc.?

Danke vorab für eine schnelle Beantwortung.

Hinweis:

Da die GfB der Daseinsfürsorge dient (Eigenaussage laut Website) und zu den Beteiligungen der Stadt Duisburg gehört, die Werkstadtt eine Tochter der GfB ist, gibt es laut Pressegesetz NRW eine entsprechende Auskunftspflicht. Diese ergibt sich auch bei Einsicht in den Public Governance Kodex der Stadt Duisburg dem die GfB sich unterworfen hat, wo es in der Präambel/Einleitung heisst(Zitat):

„… durch mehr Öffentlichkeit und Nachprüfbarkeit das Vertrauen in Entscheidungen aus Verwaltung und Politik zu erhöhen. …“

Gründung der GfB und auch der Werkstadt GmbH sind und waren Entscheidungen der Politik und Verwaltung.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
Stadtmagazin für Duisburg

Michael Schulze

Fragen an die GfB – Neues Domizil in Neumühl – Warbruckshof aufgegeben

Die Gesellschaft für Beschäftigungsförderung (GfB), Chef ist Uwe Linsen (u.a. auch bei der WBD – die GfB gehört der WBD), hat den Warbruckshof, ein bedeutsames historisches Gebäudeensemble als Domizil aufgegeben. Jahrelang hatte sie dort residiert und der Hof wurde entsprechend in Schuss gehalten. Nun ist die GfB umgezogen -nach Neumühl- und der Warbruckshof ist verwaist. Auf dem Gelände oder zumindest nebenan will ThyssenKrupp den neuen Friedrichpark errichten. Ich berichtete bereits einmal darüber.

Anläßlich des Umzugs der GfB aber auch aufgrund einiger grundsätzlicher Fragen habe ich sie heute angeschrieben.

Guten Tag,

ich habe folgende Pressefragen:

Die GfB ist nach Neumühl umgezogen und hatte bis dato im Warbruckshof residiert.

Frage 1: Wozu der Umzug, wurde der Warbruckshof doch regelmässig in Stand gehalten und stellt(e) eine -auch aufgrund seiner Geschichte- interessante und adäquate Geschäftsadresse dar?

Frage 2: Was hat der Umzug gekostet bzw. was hat der Neubau gekostet oder wird dort angemietet? Wenn angemietet vom wem und zu welchen Konditionen?

Frage 3: Auf der Website der GfB finde ich keine Satzung oder einen Gesellschaftsvertrag bzgl. der Gemeinnützigkeit. Können Sie mir diese/n zusenden?

https://www.gfb-duisburg.de/ueber-die-gfb/

Frage 4: Auf der Website der GfB aber auch der Beteiligungsfirma Werkstadt GmbH finde ich keinerlei Zahlen(Erfolgszahlen) und Daten zu den durchgeführten Geschäften wie Vermittlungen, Schulungen, Weiterbildungen, Personalverleihungen etc.

Können Sie diese bitte auflisten – für 2017-2021? Ev. auch geplittet nach Ihren Hauptkunden/-auftraggebern wie Jobcenter/Arbeitsagentur und Stadt Duisburg

Ebenso Zahlen zur Personalstruktur (laut Bilanz 2020 rund 124 Beschäftigte) – wer macht was?

Frage 5: Was genau macht die Werkstadt GmbH (Daten und Fakten?) und was macht sie anders / anderes als die GfB?

https://www.werkstadt-duisburg.de/

Frage 6: Die GfB hatte laut Bilanz 2020 insgesamt 124 Mitarbeitende und gab dafür rund 5 Mio. EURO aus. Die Werkstadt GmbH hatte laut Bilanz 2020 insgesamt 271 Mitarbeitende macht jedoch gesamt nur knapp rund 3 Mio. EURO Umsatz. Wie sind die Zahlen erklärbar, vor allem vor dem Hintergrund, dass die iGZ-DGB Tarifverträge für Zeitarbeit zugrunde liegen und in der untersten Entgeltgruppe 1 mind. 9,96 EURO / Std. gezahlt werden?

https://www.ig-zeitarbeit.de/sites/default/files/redaktion/microsites/2021/2021-07-08_iGZ-DGB-Haupttarifwerk_2020-2022.pdf

Danke vorab für eine schnelle Beantwortung.

Hinweis:

Da die GfB der Daseinsfürsorge dient (Eigenaussage laut Website) und zu den Beteiligungen der Stadt Duisburg gehört gibt es laut Pressegesetz NRW eine entsprechende Auskunftspflicht. Diese ergibt sich auch bei Einsicht in den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Duisburg dem sie sich unterworfen hat, wo es in der Präambel/Einleitung heisst(Zitat):

„… durch mehr Öffentlichkeit und Nachprüfbarkeit das Vertrauen in Entscheidungen aus Verwaltung und Politik zu erhöhen. …“

Gründung der GfB und auch der Werkstadt GmbH sind und waren Entscheidungen der Politik und Verwaltung.

https://www.duisburg.de/vv/produkte/pro_du/dez_i/20/public_corporate_governance_kodex.php

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
Stadtmagazin für Duisburg

Michael Schulze

Dienstaufsichtsbeschwerde über NRW-Ministeriums-Mitarbeiter wegen Auskunftsverweigerung

Nachfolgende Dienstaufsichtsbeschwerde über einen Mitarbeiter der Pressestelle des MHKBG* habe ich soeben nach Düsseldorf geschickt:

Guten Abend,

ich habe folgende Dienstaufsichtsbeschwerde über Herrn XXX  in seiner Funktion als Presse… des MHKBG.

Im Laufe des Januar 2022 hatte ich als Chefredakteur eines lokalen Stadtmagazins Kontakt zu NRW Urban aufgenommen bzw. bei NRW Urban angefragt, ob man mir folgende sechs Pressefragen zu Altlasten bzw. Altlastenflächen in Duisburg (hier im besonderen zum sog. Teer-See im Stadtteil Meiderich) beantworten könne:

1. Seit wann ist der Landschaftspark Duisburg Nord im Besitz von NRW.URBAN GmbH & Co KG und von wem wurde das Gelände zu welchem Preis übernommen?

2. Umfasst das Eigentum sämtliche Grundstücke, Gebäude und Anlagen etc. oder gibt es Ausnahmen?

3. Ist der sog. Teer-See nachwievor vorhanden und wenn ja in welchem Ausmaß – Größe, Breite, Tiefe, Kubikmeter o.ä.?

4. In der Vergangenheit soll es eine Teil-Entsorgung der Fa. Kluge gegeben haben, ist das korrekt, wenn ja wann und in welchem Umfang und warum nicht vollumfänglich?

5. 2015 gab es anscheinend Probleme mit der mögl. Kontamination von Grundwasser, ist das korrekt und wenn ja auch behoben worden oder nachwievor ein Problem?

6. Wer trägt die Kosten für die laufende Überwachung des Teer-Sees, wer welche Kosten bei Problemen und möglichen Schäden?

Trotz mehrfacher Versuche und Hinweise auf die Presseauskunftspflicht gemäß Pressegesetz NRW, Medienstaatsvertrag NRW wurde die Beantwortung der Fragen strikt abglehnt, weshalb ich mich im Laufe des Februar 2022 an das MHKBG wandte, da das Ministerium stellvertretend für das Land NRW, NRW Urban ist eine Landesbeteiligung, zuständig ist.

Ich wies daraufhin, dass ich von NRW Urban keine Auskünfte erhielt, weshalb sich Herr XXX zurückmeldete und schrieb, dass allein NRW Urban für die Antworten zuständig sei.

Daraufhin schrieb ich ihm eine neue Presseanfrage mit drei Fragen die sich nunmehr auf das Verhalten des MHKBG bezogen:

Wozu ist das Pressegesetz NRW da, wenn die oberste Behörde des Landes, also ein Ministerium oder die Regierung selbst nicht mehr Auskunft gibt, auch nicht zu bzw. über auskunftsverweigernde Beteiligungsfirmen?

Wird damit das Pressegesetz NRW nicht ausgehebelt und in seiner Wirkung verunmöglicht?

Was soll bzw. kann ich Ihrer Meinung nach nun veranlassen um von NRW Urban eine Auskunft zu bekommen, wenn diese unmißverständlich verweigert wird?

Seitdem verweigert mir Herr XXX ebenso jegliche Presseauskunft und wiederholte lediglich, dass er seiner Presseauskunftspflicht nachgekommen sei.

Ich habe also zu keiner meiner Presseanfragen bisher eine Auskunft erhalten, trotz eindeutiger Gesetzeslage.

Es mag ja sein, wie von Herrn XXX behauptet, dass er die Gesetzeslage kennt, aber er handelt nicht entsprechend.

 

Mit freundlichem Gruß

Michael Schulze

 

*Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

 

 

Altlastenflächen: ThyssenKrupp antwortet – Stadt, Gebag und NRW Urban schweigen nachwievor

Aufgrund der zunehmenden Verbreitung und des Zuwachses der DUISTOP- Leserschaft (aus Duisburg und 30km Umgebung) werde ich gerade in letzter Zeit desöfteren und vermehrt darauf angesprochen wie es um Dokumente und Auskünfte über Altlasten bzw. Altlastenflächen in Duisburg steht. Da Brachen (= ehem. Industrie- und Bahnflächen) zunehmend der Wohnbebauung zugeführt werden, besteht hier vermutlich ein grosser Infobedarf und grosse Unsicherheit. Die Stadt und die städtische Baugesellschaft Gebag sind in keinster Weise kooperativ bzw. auskunftsbereit.

Und das städtische Altlasten-Kataster erlaubt nur die Auskunft zu Flächen die einem selbst gehören oder wozu Eigentümer ihre dezidierte Zustimmung geben müssen. Das ist jedoch in Zeiten von Open Data und Smart City etc. ein Anachronismus.

In den letzten Wochen habe ich mehrfach versucht von der Duisburger Verwaltung und der Gebag Auskünfte zu Altlastenflächen zu erhalten (u.a. Scharzer See in 6-Seen-Wedau), ebenso habe ich bei NRW Urban angefragt (z.B. Teer-See in Meiderich) und habe mich u.a. auch an ThyssenKrupp gewandt.

Zum Fall NRW Urban wird es in den nächsten Tagen einen eigenen Artikel geben, da inzwischen auch das Bauministerium eine Rolle spielt.

Hier die Fragen an ThyssenKrupp auf die ich eine Antwort bekam:

1. Welche ehemaligen Industrie- und Bahnflächen etc. wurden in Duisburg als Brachflächen von ThyssenKrupp und/oder Tochter- und/oder beteiligungsunternehmen seit 2000 aufgegeben und veräussert?

2. Sind diese Flächen von (den) Vorbesitzern (ThyssenKrupp und/oder Tochter- und/oder Beteiligungsunternehmen) gereinigt (von Altlasten befreit)
übergeben/übereignet worden? (Verursacherprinzip)

3. Wenn nicht gereinigt (von Altlasten nicht befreit) unter 2.), warum nicht?

4. Wenn gereinigt (von Altlasten befreit) unter 2.), wurden jeweils Garantien ausgestellt die die gesundheitssichere Flächenbeschaffenheit in Bezug auf
Bodenaltlasten bescheinigen?

Ich habe zusätzlich dezidiert auf Inhalte der ThyssenKrupp-Website verwiesen, darin steht u.a. (Zitat-Auszug):

„Gesellschaftliches Engagement ist keine Schönwetterveranstaltung
Wir wollen uns auch in herausfordernden Zeiten gesellschaftlich einbringen. Warum? Weil es unsere Verantwortung ist, die Orte, an denen wir unternehmerisch tätig sind, zu lebenswerten Orten zu machen. Wir arbeiten dazu mit lokalen Partnern zusammen, in kleinen und in großen Projekten. Immer im Dialog und auf Augenhöhe.“

 

Die erste Antwort von ThyssenKrupp lautet wie folgt:

Hallo Herr Schulze,

danke für Ihre Geduld. Folgend erhalten Sie unsere Antwort zu Ihrer Anfrage vom 10.02. 2022:

Bei den von Ihnen angesprochenen Flächen handelt es sich thyssenkrupp seitig um die Fläche „Friedrichpark“, einer Fläche der ehemaligen Zeche Friedrich Thyssen 2/5 sowie ehemalige Gleisanlagen zwischen Hamborn und Walsum. Mit der Neunutzung des Geländes sind die Errichtung eines modernen Gewerbegebiets sowie die Errichtung eines 10 Hektar großen Landschaftsparks geplant.

Im Zuge der Vorbereitung werden die Bodenarbeiten Ende 2022 abgeschlossen werden. Hierunter fallen die Bodenaufbereitung und der Bodenaufbau für die geplanten Grünflächen, ebenso Versickerungs- und Entwässerungsanlagen sowie die Vorbereitung des Gewerbegebietes und der Erschließungsstraße. Wohnbebauung ist auf diesen Flächen gemäß des gültigen Bebauungsplanes nicht vorgesehen. Der geplante Park wird über Rad- und Wanderwege mit leichten Hügeln, ökologische Wasserflächen, Artenschutzflächen sowie Sport- und Spielangebote verfügen.

 

Daraufhin wandte ich mich erneut an das Unternehmen:

Guten Tag zurück,

danke für die Antwort, doch sie entspricht nicht meinen Fragen.

Oder ist es so, dass es sich bei der von Ihnen beschriebenen Fläche um die einzige handelt? Soweit ich informiert bin ist dies zumindest eine aktuelle Fläche die sich in der Entwicklung befindet. Es müsste die sein auf der sich der Warbruckshof befindet oder befand.

Gruß

DUISTOP

M. Schulze

 

Heute kam die finale Antwort einer Pressesprecherin:

Hallo Herr Schulze,

auf Ihre Fragen habe ich in bester Absicht versucht zu antworten. Meiner Antwort entnehmen Sie bitte, dass wir keine Flächen zur Wohnbebauung veräußert haben, damit erübrigen sich die Fragen 2 bis 4. Entnehmen Sie weiter meiner Antwort gern Details zur veräußerten Fläche.

 

 

Mietkosten für die HSPV werden nicht preisgegeben – Antwort vom Innenministerium

Wiederholt hatte ich mich darum bemüht bzgl. der neuen Hochschule für Polizei und Verwaltung (HSPV) eine Auskunft über die Miethöhe für das Objekt (rund 31.000 qm Fläche) zu erhalten. Vergeblich. Auch eine Anfrage beim zuständigen NRW-Innenministerium  wurde nun abschlägig beschieden.

Es geht um den Neubau der HSPV in der Nähe des Hauptbahnhofs bzw. in der Nähe des LANUVs. In puncto LANUV erhielt ich alle angefragten Infos vom LANUV selbst – samt Mietkonditionen. Die Miete für das LANUV (rund 17.000 qm) liegt bei 24,50 EURO/qm. Mietzeit: 20 Jahre

Ich nahm also an auch bzgl. der HSPV alle Infos zu erhalten. Hier die Antwort von heute:

Sehr geehrter Herr Schulze,

wir bitten um Verständnis, dass wir wegen des zwingenden „Rechtssatzes der Wirtschaftlichkeit der Verwaltung“ keine Auskünfte auf konkrete Mietzahlungen erteilen können. Würden solche Informationen bekannt, könnten Bieter Rückschlüsse auf das Ausschreibungsverhalten der Verwaltung ziehen und in immobilienwirtschaftlichen Vergabeverfahren entsprechende Dispositionen treffen.

Dies gilt entsprechend übrigens auch für die relevanten Geheimhaltungstatbestände des Informationsfreiheitsgesetzes. Die Bekanntgabe von qm-Mietzinszahlungen an Private verstieße zudem gegen die Geheimhaltungsvorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Bieter und Zuschlagsempfänger, also §§ 97 ff. GWB. Sie würde das Ministerium des Innern als Nachfrager immobilienwirtschaftlicher Leistungen unseriös machen und seine Ausschreiberposition am Markt massiv schwächen. Auch dies verstieße gegen das zwingende Wirtschaftlichkeitsgebot des § 7 Landeshaushaltsordnung.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Niesczery

Ministerbüro – Pressestelle

Erster Polizeisprecher

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen

 

Abschlussbemerkungen:

Ich verstehe die Einlassungen des Ministeriums nicht. Ich verstehe auch nicht warum das LANUV mir die Info (Mietkosten) gegeben hat.

Grundsätzlich verstehe ich nicht warum man überhaupt LANUV und HSPV an dieser Stelle errichten musste. Einziger nachvollziehbarer Grund ist für mich die Nähe zum Bahnhof (ÖPNV).

Ich hatte bereits diverse Male in bezug auf LANUV und HSPV kritisiert warum beide Gebäude nicht in Marxloh oder sonstwo im Norden errichtet wurden. U.a. zur (Image-)Förderung dieser Stadtteile.

 

Fragen bzgl. der Umsetzungen von energiesparenden Maßnahmen bei beiden Gebäuden behalte ich mir noch vor.

 

Das passt ganz aktuell zum Thema:

https://rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/duisburg-aurelis-hat-das-quartier-1-jetzt-vollstaendig-vermarktet_aid-66467995

 

Wasserstoff: ZBT antwortet auf Frage nach Satzung – Frage subtil? – neue Fragen auch zum TIW

Wasserstoff ist in Duisburg in aller Munde. Ich berichtete bereits über die vielen Initiativen die derzeit entstehen, dass es etliche Begleiterscheinungen gibt (neuer Beirat bei der DBI) und dass die ZBT, eine 100%ige Tochter der UNI DUE, beim Wasserstoff eine nicht unbedeutende Rolle spielt.

ZBT steht für Zentrum für Brennstoffzellen Technik und ist eine gemeinnützige GmbH (gGmbH).

https://www.zbt-duisburg.de/nc/meta-menu/startseite/

Nachdem ich die Stadt, die DBI und Herrn Patermann vom Verein Hy.Region.Rhein.Ruhr bereits mehrfach vergeblich angefragt hatte um mehr zu den einzelnen Vorhaben rund um den Wasserstoff in Duisburg zu erfahren, u.a. auch zu dem Gutachten dass die DBI in Auftrag gegeben hat, wendete ich mich an die ZBT.

Mit einer ziemlich unverfänglichen Anfrage nach der Satzung und dem Gesellschaftsvertrag habe ich angefangen. Das war dem GF der ZBT nach eigener Aussage schon zu subtil, weshalb ich heute mit ihm ein Telefonat führte. Irgendwie war er not amused über meine simple Nachfrage und deutete an, dass es kein Wunder sei warum ich von anderen in puncto Wasserstoff-Anfragen keine Antworten erhalte. Meine Stirn kräuselt sich immer noch.

Wenige Minuten nach dem Telefonat erhielt ich dann einen Auszug aus der Satzung mit folgenden Worten:

Herr Schulze

gerne übersende ich Ihnen die relevanten Unterlagen und freue mich über Ihre Unterstützung der Aktivitäten im Gemeinwohl für die Stadt Duisburg und die Fortentwicklung der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnik.

Soweit ich das berurteilen kann, enthält die Satzung bzw. der Auszug daraus nichts Besonderes. Prinzipiell begründet das ZBT seine Gemeinnützigkeit mit der Förderung von Wissenschaft und Forschung speziell im Bereich der Brennstoffzellen Technik. Hier die Stelle dazu im Gesetz:

https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html

Die Antwort war für mich deshalb der Ausgangspunkt für weitere Rückfragen. Weshalb ich eine erneute Anfrage stellte:

Guten Tag zurück und danke sehr.

Nun hätte ich gerne noch Infos zum TIW

https://www.zbt.de/tiw/

bei dem die ZBT eine sog. Konsortialführerschaft übernommen hat.

Was ist das TIW für ein Konstrukt – ein Verein, ein Unternehmen, eine Initiative?

Gibt es eine Geschäftsführung? Wenn ja wer ist das?

Der Sitz ist angeblich bei HKM – mit welcher eigenständigen Adresse? Webadresse?

Mit welchen Mitteln in welcher Höhe wird das TIW finanziert?

Wer verwaltet diese Mittel bzw. entscheidet über deren Verteilung?

Eine grundsätzliche Frage noch zum Abschluß die sowohl das ZBT wie auch das TIW betrifft:

Wenn Know How der ZBT und des TIW an Beteiligte der Wasserstoffinitiativen „fliesst“, z.B. an Unternehmen, gibt es dann ev. auch Formen des Rückflusses an Mitteln, ev. auch Beteiligungen?

Gemeint ist hier der Umstand, dass womöglich die Steuerzahlenden die Geldmittel für Forschungen bereitstellen, von den Forschungen z.B. durch KnowHow-Transfers und auch durch Ausgründungen aber dann nur wenige Private/Privatunternehmen profitieren.

Wie wird das in puncto Wasserstofftechnologie und KnowHow-Übertragungen gehandhabt, beim ZBT und beim TIW?

Gruß

DUISTOP

M. Schulze

 

Daraufhin kam prompt diese Antwort vom ZBT:

Sehr geehrter Herr Schulze

leider kann ich Ihnen hierzu keine Antworten geben, da alle diese Punkte Thema der laufenden Verhandlungen zwischen Bund und Land und den beteiligten Institutionen sind. Es gibt hierzu auch keinen kommunizierbaren Zwischenstand.

Im Übrigen findet KnowHow Transfer in Institutionen wie der unsrigen grundsätzlich diskriminierungsfrei und immer unter Beachtung des Beihilferechts statt. Dies ist unser Alltag in der angewandten Forschung.

 

Hier die neueste Wasserstoff-Meldung:

https://rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/duisburg-gateway-terminal-als-vorbild-fuer-klimaneutrale-binnenhaefen_aid-66618293

 

Villa am See? Für den OB?

Bei einem Rundgang heute Nachmittag habe ich mir mal  wieder die ECHT-bekloppt riesige Schallschutzmauer von 6-Seen-Wedau angeguckt, mich erneut gefragt wer sich sowas ausdenkt und wer tatsächlich für wahrscheinlich viel Geld künftig in deren Nähe wohnen will. Angeblich sollen das ja nachwievor bevorzugt Düsseldorfer und Düsseldorferinnen sein. Ausserdem habe ich versucht mal nur durch Inaugenscheinnahme herauszufinden wo denn der sog. Schwarze See (klingt gut ist aber wohl eher was nicht so Gutes – mehr dazu ganz unten) aus dem 2017er-Bodengutachten sein könnte. Man sieht natürlich nichts.

Auszug aus dem Bodengutachten:

Was man aber deutlich sieht ist, wie in puncto Abholzung bereits bis jetzt am Masurensee gewütet wurde und angeblich, wenn man Anrainern aus dem Wedauer Wohnviertel  glauben kann, soll noch viel mehr abgeholzt werden.

Tja und dann kursiert auch noch ein Gerücht, weshalb ich mich quasi genötigt fühle, den OB und die Gebag anzumailen.

So wird behauptet der OB hätte für sich und seine kleine Familie bereits ein Villengrundstück am Masurensee reservieren lassen und dass, obwohl doch  Düsseldorfer und Düsseldorferinnen bevorzugt werden sollen.

Das alles wird natürlich nur purer Neid sein und ist wohl eher ein elendes Gerücht.

Doch wie sagt der/die LateinerIn so schön: Rex legibus absolutus est.

Hier meine aktuelle Anfrage an die Stadt und die Gebag:

Guten Abend,

meine Recherchen haben mich heute Nachmittag nach Wedau verschlagen und dort habe ich mehrfach ein Gerücht gehört, dass sich der OB / Sören Link bereits ein Villengrundstück direkt am Masurensee habe reservieren lassen.

Frage 1: Ist dies korrekt?

Frage 2: Haben sich ev. andere Spitzenleute aus der Verwaltung und der Politik Grundstücke dort reservieren lassen?

Ausserdem wird behauptet, dass man als DuisburgerIn beim Versuch sich für Grundstücke vormerken zu lassen abgewiesen wird, mit dem Verweis darauf, dass die Grundstücke wesentlich für BewerberInnen aus Düsseldorf reserviert würden.

Frage 3: Ist dies korrekt?

Ausserdem wird behauptet, dass für den Fall es würden sich nicht ausreichend DüsseldorferInnen bewerben, dann die Reservierungen bevorzugt für „verdiente“ Mitarbeitende der Stadtverwaltung erfolgen würden bzw. diese ganz oben auf Reservierungslisten gesetzt würden.

Frage 4: Ist dies korrekt?

Frage 5: Gibt es Compliance-Regeln die eine Bevorzugung von städtischem Personal und deren Verwandten 1. und 2. Grades wie oben geschildert untersagen?

Frage 6: Wie wird ansonsten versucht eine mögliche Begünstigung von eigenem Personal und deren Verwandten 1. und 2. Grades grundsätzlich zu verhindern, z.B. auch in bezug auf ev. günstigere Erwerbskonditionen, auch wenn diese nicht direkt, sondern erst später von Investoren gewährt werden?

Gruß

DUISTOP

M. Schulze

 

Zum Abschluß wie versprochen noch etwas zum Schwarzen See.

Nun, Anfragen bei der Stadt und der Gebag, wie es denn aktuell um diesen ominösen See bestellt ist, werden nicht beantwortet. Versuche etwas mittels Fragen an die NRW Urban (eine Landestochter, sie hat die Gelände-Vorbesitzerin Bahnentwicklungsgesellschaft (BEG) inzwischen eingegliedert)  herauszufinden, liefen sämtlichst ins Leere. Das zuständige Bauministerium, dessen Chefin Scharrenbach sich bisher auch nicht zu einer richtigen Erklärung hinsichtlich der Frage, ob 6-Seen-Wedau gesamt gesundheitssicher sei, durchringen konnte, blieben ebenfalls erfolglos.

 

 

 

Wasserstoff: Presseanfrage an die ZBT zur Gemeinnützigkeit

In Duisburg ist derzeit das Thema Wasserstoff in aller Munde. So gibt es z.B. zwei Initiativen die sich mit teils unterschiedlichen Partnern in teils überschneidenden Regionen, Duisburg mittendrin, dem Thema widmen.

https://www.kompetenzregion-wasserstoff-drw.de/akteure/

https://www.hy-region-rhein-ruhr.de/

Auch das Unternehmen ZBT (Zentrum für BrennstoffzellenTechnik) in Duisburg, eine Tochter der UNI DUE, ist involviert. Da es laut Eigendarstellung gemeinnützig ist, dies aber nirgends nachprüfbar ersichtlich ist, habe ich den ZBT-Geschäftsführer kurzerhand angeschrieben.

Guten Morgen,

bitte übersenden Sie mir den aktuellen Gesellschaftsvertrag der ZBT und / oder die aktuelle Satzung der ZBT.

Wie ich der ZBT-Website entnehmen kann handelt es sich bei der ZBT um eine gemeinnützige GmbH (gGmbH). https://www.zbt.de/das-zbt/unternehmen/

Da derzeit sehr viel über die Wasserstoffstadt Duisburg gesprochen wird und die ZBT sich in dem Umfeld betätigt würde ich gerne mehr über die gemeinnützigen Ziele erfahren.

Danke sehr.

 

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
Stadtmagazin für Duisburg

Michael Schulze

Offene Frage zur Hochschul-Miete erneut – diesmal ans Ministerium – gestellt

Folgende Presseanfrage habe ich heute an das Kultusministerium NRW gesendet. Darin geht es um eine noch offene Frage bzgl. der Mietkonditionen für die neue Hochschule für Polizei und Verwaltung (HSPV) in Bahnhofsnähe. Die Antworten auf die Fragen die ich im Dezember an die HSPV gestellt hatte, wurden von mir bereits im Januar veröffentlicht.

Guten Morgen,

nachfolgende Pressefragen (s.u.) hatte ich am 23.12.2021 an Frau XXX bei der HSPV gesendet.

Auf die Frage Nr. 2. und zwar die Konditionen betreffend (Kaltmiete p.a. für wieviele Jahre, wieviel qm-Fläche) habe ich trotz mehrfacher Versuche im Januar 2022 inkl. Verweise auf das Pressegesetz NRW keine Antwort bekommen.

Nun wende ich mich diesbezüglich an Sie, damit Frage Nr. 2 beantwortet wird, da dass Ministrium für die Hochschule verantwortlich ist und dessen Aufsicht hat.

Bitte äussern Sie sich auch dazu weshalb Frau XXX es nicht für nötig halten muß sich an geltende Gesetze (hier: Pressegesetz NRW) zu halten.

Danke vorab.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
Stadtmagazin für Duisburg

Michael Schulze

Am 23.12.2021 an die HSPV gesendete Fragen:

1. Wird das Gebäude gemietet oder gekauft?

2. Wenn gemietet, zu welchen Konditionen (Kaltmiete p.a. für wieviele Jahre, wieviel qm-Fläche) und von wem?

3. Wenn gekauft, zu welchem Preis und von wem?

4. Wurde das Objekt bzw. der Bauauftrag zuvor -so wie gesetzlich vorgeschrieben bei Neubauten- europaweit ausgeschrieben.

5. Wenn ja zu 4., wann erfolgte die Ausschreibung und wo kann ich das nachlesen (Quellenangabe – ev. Link)?

6. Wenn nein zu 4., warum nicht und vor allem wer hat das letztendlich entschieden?

 

NACHTRAG vom 24.02.2022 – 18:20 Uhr:

Laut einer Auskunft des Kultusministeriums ist das Innenministerium verantwortlich. Ich habe deshalb meine Frage erneut gestellt, diesmal an das Innenministerium.

 

Antwort aus dem Essener Rathaus in weniger als 20 Minuten – und das weit nach 19 Uhr – Chapeau!!!

So geht Öffentlichkeitsarbeit und so wird dem Pressegesetz entsprochen wie es sein sollte. Folgende Presseanfrage hatte ich um 19.34 Uhr anläßlich des Großfeuers in Essen zum Thema Brandschutz an das Rathaus in Essen gemailt:

Guten Abend,

anläßlich des Großfeuers in einer Essener Wohnanlage erschien u.a. der nachfolgende Presseartikel über die Feuerwehr:

https://www.waz.de/politik/landespolitik/feuerwehren-warnen-vor-gefahren-durch-fassendaemmstoffe-id234631769.html

Die Stadt Duisburg läßt z.B. -wie letztens noch in der Gravelottestrasse im Stadtteil Hochfeld- u.a. aus Brandschutzgründen sog. Schrott-Häuser räumen.

Die Feuerwehren in NRW bringen nun Probleme und Versäumnisse mit Dämm-Materialien auch bei Neubauten ins Spiel, die ein Großfeuer sozusagen „befeuern“ können.

Frage:

Wie reagiert die Stadt Essen nun auf dieses Problem (vorsorglich), da ja u.U. nun auch Häuser ins Visier genommen werden müssten die z.B. keine Schrottimmobilien darstellen und aus diesem Grund mögl. Brandschutzmängel aufweisen?

In Kopie an meine Redaktionskollegin Katrin Susanne Gems.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

Stadtmagazin für Duisburg

Michael Schulze

Die Anfrage hatte ich zum selben Zeitpunkt -textlich leicht geändert- auch ans Duisburger Rathaus gesendet. Die Antwort steht noch aus.

 

Bereits um 19.53 Uhr kam folgende Antwort aus Essen:

Sehr geehrter Herr Schulze,

die Brandursache sowie die Rekonstruktion des Brandhergangs sind noch nicht abgeschlossen. Daher können derzeit noch keine Rückschlüsse gezogen werden, welche Faktoren zu dem Großbrand in dem Wohngebäudekomplex im Essener Westviertel geführt haben.

Einerseits findet derzeit die Brandermittlung statt, andererseits wird derzeit die Baudokumentation überprüft sowie Fotos vom ausgebrannten Gebäude ausgewertet. Stand heute können keine Rückschlüsse auf von Ihnen genannte „Versäumnisse mit Dämm-Materialien“ gezogen werden.

Sobald sich konkrete Erkenntnisse ergeben, werden entsprechende Schlüsse für baugleiche Gebäude gezogen. Alle Seiten arbeiten mit Hochdruck daran, die Prüfungen schnellstmöglich durchzuführen und abzuschließen. Dabei kommen wie berichtet, modernste Techniken zum Einsatz.

Beste Grüße,

Silke Lenz

Pressesprecherin der Stadt Essen

Leiterin des Presse- und Kommunikationsamtes

Stadt Essen
Der Oberbürgermeister