NRW-Wirtschaftsministerium antwortet auf Fragen zur Eine-Million-EURO-Förderung für Stadt und DBI

Ich habe vor einigen Tagen eine Presseanfrage an den Staatssekretär Christoph Dammermann gestellt. Sie betraf den Förderbescheid den das Land NRW der Stadt Duisburg anläßlich des 5-Standorte-Programms in bezug auf den Kohleausstieg kürzlich überreicht hat. Angeblich soll es um einen Förderbeitrag für ein Projektbüro gehen. Ich berichtete bereits.

Heute kam aus dem Wirtschaftsministerium folgendes Antwortschreiben:

Sehr geehrter Herr Schulze,

Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an das Pressereferat weitergeleitet. Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen antwortet Ihnen zusammenfassend wie folgt:

1.) Wie lautet der genaue Förderantrag den das Land von wem in Duisburg konkret erhalten hat?

2.) Wer hat über den Förderantrag entschieden?

3.) Wie hoch in EURO ist der bewilligte Förderbetrag für welchen Zeitraum?

4.) Für welche konkreten Massnahmen erfolgt die Zuwendung?

5.) An welche Auflagen ist die Zuwendung gekoppelt?

6.) Wie erfolgt eine Überprüfung ob das Geld „ordnungsgemäß“ verwendet wurde und wie ist sichergestellt, dass die Beträge nicht anderweitig genutzt werden?

Die Stadt Duisburg und die kommunale Wirtschaftsförderungsgesellschaft Duisburg Business & Innovation GmbH (DBI) haben jeweils bei Bund und Land die Förderung für die Einrichtung eines Projektbüros zur Vorbereitung und Umsetzung von Förderprojekten aus dem 5-StandorteProgramm in Duisburg beantragt. Die zweckgebundene Förderung umfasst im Wesentlichen die Einrichtung entsprechender Personalstellen bei der Stadt Duisburg und bei der DBI sowie jeweils ergänzend die Deckung entsprechend anfallender Sachausgaben. Die Stadt Duisburg und die DBI erhalten dafür für einen Zeitraum von vier Jahren insgesamt rund eine Million Euro von Bund und Land. Der Bund stellt knapp 610.000 Euro für die Stadt Duisburg und gut 290.000 Euro für die DBI bereit. Die Mittel kommen aus dem Bundesförderprogramm STARK (Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten.

Details zum STARK-Förderverfahren, zur Förderrichtlinie, zur Antragsberechtigung, zur Förderfähigkeit, Fördergegenstand, Förderhöhe und Vieles mehr finden Sie auf dieser Seite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA:

https://www.bafa.de/DE/Wirtschaft/Beratung_Finanzierung/Stark/stark_node.html

Um den finanziellen Eigenanteil der Fördernehmer möglichst gering zu halten, ergänzt die Landesregierung Nordrhein-Westfalens die Förderung zusätzlich um rund 34.000 Euro für die Stadt Duisburg und rund 16.000 Euro für die DBI aus Landesmitteln.

Die Förderung des Bundes wurde durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bewilligt. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Förderung des Landes bewilligt. Die Bewilligungsbehörden von Bund und Land prüfen bei allen Zuwendungen gemäß den gesetzlichen Regelungen und Vorschriften die Verwendung der Mittel durch den Fördernehmer. Somit wird sichergestellt, dass die Fördermittel für den beantragten Zweck verwendet werden.

Die genauen Bezeichnungen der beantragten Förderprojekte lauten:

Projektbüro Stadt Duisburg: „Einrichtung eines Projektbüros für Fördermittelmanagement, Projektmanagement, Standort- und Immobilienentwicklung, welches zur Implementierung des 5-StandorteProgramms in Duisburg dient“

Projektbüro von der DBI: „Einrichtung eines Projektbüros zur Beratung von Anträgen zur Förderrichtlinie STARK“

Viele Grüße

 

Ministerium für Wirtschaft, Innovation,

Digitalisierung und Energie

des Landes Nordrhein-Westfalen

www.wirtschaft.nrw

Neubau des Strassenverkehrsamtes wirft Fragen auf

Der Neubau des Starssenverkehrsamtes in Neumühl -ich berichtete- wird deutlich teurer. Womöglich um 50 Prozent, das wären dann rund 17 Millionen EURO. Bisher.

AuftraggeberIn für den Neubau ist die Stadt oder der IMD, AuftragnehmerIn die DIG an der die Stadt 75,1% und Duisport 24,9% der Geschäftsanteile besitzen. Eigentlich sollte die DIG sich nur um Infrastrukturprojekte für den Hafen kümmern, hat aber inzwischen auch die „Erlaubnis“ Sonderprojekte(!!!) zu übernehmen.

Zur Klarstellung noch der Hinweis, dass Duisport zu 33,3% der Stadt gehört.

Laut einem WAZ-Bericht soll das Gebäude nach der Fertigstellung von der IMD an die Stadt vermietet werden, angeblich für rund eine Million Euro p.a. plus Nebenkosten – rund 200.000 EURO im Jahr.

Bei rund 4.300 qm Bruttogeschoss-Fläche über drei Etagen wäre das eine Miete von ca. 19,40 EURO/qm im Monat.

Nicht schlecht. Wobei noch die Aussenanlagen inkl. der Parkplätze zu berücksichtigen sind.

Fraglich ist jetzt ausserdem noch, wie lange der Mietvertrag dauern soll.

Insgesamt ergeben sich dadurch folgende Fragen:

Wer ist BauherrIn des neuen Strassenverkehrsamtes – ist es die Stadt oder der IMD?

Wo und wie ist das Verhältnis der Stadt und des IMD geregelt was die Überlassung von Gebäuden und die Miet- und Nebenkosten dafür betrifft?

Wird es einen Mietvertrag für das Strassenverkehrsamt geben – von wem mit wem?

Wie lange soll der mögliche Mietvertrag dauern und wie sind die Mietkonditionen?

Wie lautet der Schwellenwert für derartige Auftragsvergaben, so dass bei Überschreitung ev. eine EU-weite Ausschreibung erfolgen müßte?

Ist der Auftrag an die DIG schon vergeben und wie wird auch bei ev. anderen AuftragnehmerInnen für das Projekt mit den derzeitigen Kostensteigerungen verfahren?

Diese Fragen habe ich soeben an den OB geschickt.

 

 

Zeitarbeit: Klarstellung von der Duisburger Arbeitsagentur

In den vergangenen Wochen hatte ich mich in mehrfacher Hinsicht mit dem Arbeitsmarkt und den Arbeitslosen in Duisburg beschäftigt. Grund war u.a. die nachwievor erschreckend hohe Zahl an Langzeitarbeitslosen in Duisburg.

Auf diese Frage:

Werden auch klassische Leiharbeitsfirmen für die Arbeitsagentur tätig, wenn ja welche (Liste)?

Erhielt ich folgende Antwort:

Nein, es sind keine Leiharbeitsfirmen für die Agentur für Arbeit Duisburg tätig.

Zur Klarstellung und weil meine Frage nicht eindeutig war -zumindest nicht in dem von mir beabsichtigten Sinne*– habe ich erneut wie folgt bei der Arbeitsagentur Duisburg nachgefragt:

Bitte bestätigen Sie nochmals ausdrücklich, dass die Arbeitsagentur in Duisburg NICHT mit Zeitarbeits-/Leiharbeitsfirmen zusammenarbeitet/kooperiert/ihnen „Kundschaft“ vermittelt/usw.?

Und wenn nicht, warum nicht?

Darauf kam kurzfristig diese Antwort:

Hallo, Herr Schulze,

Ihre ursprüngliche Frage lautete: Werden auch klassische Leiharbeitsfirmen für die Arbeitsagentur tätig, wenn ja welche (Liste)?
Unsere Antwort war daher: Nein, es sind keine Leiharbeitsfirmen für die Agentur für Arbeit Duisburg tätig.

Ihre Frage lautet aber nun, ob die Agentur für Arbeit Duisburg arbeitsuchenden Kundinnen und Kunden Beschäftigungsmöglichkeiten bei Zeitarbeitsfirmen anbietet.

Dazu hier unsere Antwort:

Viele Zeitarbeitsunternehmen melden die von ihnen zu besetzenden Stellen bei dem Arbeitgeber-Service der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit, auch dem gemeinsamen Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Duisburg und des jobcenter Duisburg.

Diese Stellenangebote erhalten passende Bewerberinnen und Bewerber im Rahmen des Vermittlungsprozesses.

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

Pressestelle Ruhrgebiet-West

Arbeitsagentur Duisburg

 

*Beabsichtigt war von mir eine Auskunft darüber zu erhalten, ob man als Duisburger Arbeitsagentur mit Zeitarbeitsfirmen(=Leiharbeitsfirmen) zusammenarbeitet, in dem Sinne, dass man Kundinnen und Kunden an sie vermittelt. Die Antwort lautet also: ja.
Meine erste ungenaue Frage macht aber insofern Sinn, als dass mit „nein“ darauf geantwortet wurde, ob Zeitarbeitsunternehmen für die Arbeitsagentur Duisburg tätig sind. Das würde bei einem „ja“ bedeuten, dass in der Arbeitsagentur selbst womöglich ZeitarbeiterInnen tätig sind.
Eine Liste der Unternehmen (Zeitarbeit und/oder Vermittlung) habe ich damit leider immer noch nicht. Das wurde mit Verweis auf den Datenschutz abgelehnt. Diesbezüglich habe ich die BA in Nürnberg bereits angeschrieben. Die Antwort steht noch aus.

Erneute Nachfrage bei der Arbeitsagentur Duisburg – und auch in Nürnberg

In den vergangenen Wochen hatte ich mich in mehrfacher Hinsicht mit dem Arbeitsmarkt und den Arbeitslosen in Duisburg beschäftigt. Grund war u.a. die nachwievor erschreckend hohe Zahl an Langzeitarbeitslosen in Duisburg.  Dazu hatte ich u.a. auch die hiesige Arbeitsagentur befragt. Nachdem man sich zuerst weigerte mir überhaupt zu antworten gab es dann doch Auskünfte. Eine meiner Fragen bezog sich auf die Einbindung und Kooperation von und mit  Zeitarbeits-/Leiharbeitsfirmen.

Auf diese Frage:

Werden auch klassische Leiharbeitsfirmen für die Arbeitsagentur tätig, wenn ja welche (Liste)?

Erhielt ich folgende Antwort:

Nein, es sind keine Leiharbeitsfirmen für die Agentur für Arbeit Duisburg tätig.

Ich habe mich zwischenzeitlich kundig gemacht wie es denn grundsätzlich bundesweit um die Einbindung und Kooperation von und mit  Zeitarbeits-/Leiharbeitsfirmen steht. Und siehe da, die Antworten bestätigen mir meine Vermutung, dass  Zeitarbeits-/Leiharbeitsfirmen keine so geringe Bedeutung haben wie es die Antwort der Duisburger Arbeitsagentur vermuten lässt. In grossen Städten mehr als ev. in kleinen Orten.

Deshalb habe ich heute erneut wie folgt bei der Arbeitsagentur Duisburg nachgefragt:

Guten Tag nochmals,

Zwischenzeitliche Informationen/Antworten u.a. von Verbänden der Zeitarbeit/Leiharbeit sowie von der Zentrale der BA in Nürnberg haben mir ausdrücklich die grosse Bedeutung der Zeitarbeit/Leiharbeit bescheinigt.

Es stellt sich die Frage wieso die Duisburger Arbeitsagentur nicht mit Zeitarbeits- oder Leiharbeitsfirmen zusammenarbeitet? Oder war meine Frage unpräzise formuliert?

Bitte bestätigen Sie nochmals ausdrücklich, dass die Arbeitsagentur in Duisburg NICHT mit Zeitarbeits-/Leiharbeitsfirmen zusammenarbeitet/kooperiert/ihnen „Kundschaft“ vermittelt/usw.?

Und wenn nicht, warum nicht?

„Sprechen“ Sie auch für das Jobcenter Duisburg oder ist eine explizite Anfrage dort extra angeraten?

Gruß

DUISTOP

M. Schulze

 

In einer anderen Angelegenheit habe ich heute direkt mal weiter oben nachgefragt, und zwar bei der BA in Nürnberg. So gab es aus Duisburg nämlich auch die Ablehnung mir Listen von Arbeitsvermittlungsfirmen zukommen zu lassen. Diese arbeiten regelmässig und auch offiziell mit allen lokalen Arbeitsagenturen zusammen, erhalten dafür auch Zuschüsse und Fördergelder durch Vermittlungsgutscheine, die Arbeitslose zur Weitergabe an sie von den Arbeitsagenturen erhalten.

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/aktivierungs-vermittlungsgutschein-avgs

Bei der Ablehnung mir gegenüber schob man den Datenschutz vor, fraglich ist nur warum Vermittlungsagenturen ein Interesse daran haben sollten, dass man ihre Namen und Adressen nicht erfahren darf.

Das ist, einfach gesagt, ziemlich merkwürdig. Und ich schätze der Grund ist nicht der Datenschutz, sondern ganz etwas anderes. Für Arbeitslose ist dieses Verschweigen eher ein Hindernis – ich gehe davon aus auch sie erhalten diese Liste(n) nicht. Das Ganze ist umso fragwürdiger, als dass man ja problemlos über die zentrale Jobsuchmaschine auf der Seite der Arbeitsagentur zumindest einige der Firmennamen inkl. ihrer Adressen „ermitteln“ kann, sofern sie dort Jobs anbieten.

https://www.arbeitsagentur.de/jobsuche/

Hier meine drei Fragen an die BA in Nürnberg, mit der ich vorher bereits Kontakt hatte:

Hallo nochmals,

telefonisch hatten wir beide auch das Problem besprochen, dass mir Arbeitsagenturen nicht die Liste(n) der mit ihnen zusammenarbeitenden Vermittlungsfirmen sowie Leiharbeitsfirmen geben wollen.

Mit Verweis auf den Datenschutz.

Fragen:

Warum darf man diese Listen nicht erhalten, zumal man sich auch als Arbeitsagentur-Kunde/Kundin an die ensprechenden Vermittlungsfirmen sowie Leiharbeitsfirmen wenden könnte?

Welche Vermittlungsfirma sowie Leiharbeitsfirma hätte damit ein Datenschutz-Problem, welches und warum?

Geht es hier um eine Schutzbehauptung aus einem womöglich ganz anderen Grund?

Gruß aus Duisburg

 

 

Neues Strassenverkehrsamt wird wesentlich teurer – merkwürdige Auftragskonstruktion

Wie jetzt bekannt wurde wird das neue Strassenverkehrsamt in Neumühl wesentlich teurer. Statt wie veranschlagt 11 Millionen EURO soll es nun knapp 17 Mio. EURO kosten. Angeblicher Grund: Die gestiegenen Baumaterialpreise.

Yeap, das kann sein, denn es gab und gibt tatsächlich enorme Verteuerungen. Ob das vermeidbar gewesen wäre ist mir nicht bekannt, es würde mir ja auch niemand verraten.

Merkwürdig finde ich die Auftragskonstruktion. Bauen soll nämlich die DIG, die dafür extra einen Persilschein bekommen hat. So darf sie Sonderprojekte ausführen. Geplant war eigentlich, dass sie nur Infrastrukturmaßnahmen die dem Hafen zugute kommen errichten soll. Und: Die Stadt übernimmt sämtliche Auftragsrisiken.

https://sessionnet.krz.de/duisburg/bi/getfile.asp?id=1674037&type=do

Die DIG gehört zu 75,1% der Stadt und zu 24,9% Duisport, Duisport gehört wiederum zu einem Drittel auch der Stadt. In gewisser Weise gibt sich eigentlich die Stadt selbst den Bauauftrag. Laut WAZ soll aber die IMD, ein besonderes stadteigenes Gewächs, das neue Amtsgebäude an die Stadt vermieten, für knapp eine Million im Jahr plus Nebenkosten iHv 210.000 EURO.

Schlußfrage: Wem gehört der Neubau und wurde er eigentlich ausgeschrieben?

 

 

Viel Geld vom Land wegen Kohleausstieg! Das wirft Fragen auf.

Die Stadt Duisburg und die städtische Wirtschaftsförderung haben heute von Christoph Dammermann, NRW-Staatssekretär des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, Förderbescheide von Bund und Land für die Einrichtung eines Projektbüros zur Umsetzung des 5-StandorteProgramms erhalten.

Ich berichtete bereits kürzlich über den bevorstehenden Geldsegen anläßlich des Kohleausstiegs.

Wirtschaftsdezernent Andree Haack, zugleich Geschäftsführer Duisburg Business & Innovation GmbH (DBI), und Bernd Wortmeyer, Geschäftsführer der GEBAG, nahmen den Bescheid entgegen.

Das Projektbüro 5-StandorteProgramm wird durch die Stadt Duisburg in Kooperation mit der DBI umgesetzt. Die grundsätzliche Projektförderung erfolgt für vier Jahre durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle über die Förderrichtlinie „STARK“.

Dazu Wirtschaftsstaatssekretär Dammermann: „Die Kommunen haben viele spannende und innovative Ideen, brauchen aber personelle Unterstützung, damit aus diesen guten Ideen tolle Projekte werden. Mit den zusätzlichen Expertinnen und Experten im Projektbüro können die ehrgeizigen Pläne in Duisburg nun zügiger umgesetzt werden. Das Programm leistet damit einen wichtigen Beitrag, um Beschäftigung und Wertschöpfung in den besonders vom Kohleausstieg betroffenen Kommunen schneller und nachhaltig zu sichern.“

„Das Projektbüro wird die bereits angestoßenen Vorhaben wie das Technologiequartier Wedau, den 5G-Ausbau im Hafen, die Einrichtung eines H2-Campus, den Aufbau eines Startup-Hubs für Wasserstoffanwendungen sowie den Aufbau eines H2-Bildungszentrums mit den wesentlichen
Akteuren aktiv vorantreiben“, erklärt OB Link. „Solche Großvorhaben brauchen Zeit, Strukturwandel ist ein Marathonlauf. Deshalb freut es mich, dass der Bund und das Land uns bei der Einrichtung des Projektbüros mit Geldern für vier Jahre unterstützen.“

Im Fokus des 5-Standorte-Programms stehen vor allem die Investitionen der Fördergelder in neue und innovative Wirtschaftsfelder.

Eines der definierten Handlungsfelder des 5-StandorteProgramms ist auch eine nachhaltige und zielgerichtete Flächenentwicklung. „Das zukünftige Technologiequartier Wedau-Nord ist ein ideales Beispiel, wie eine Revierstadt wie Duisburg aus einer ehemaligen Bahnfläche, die jahrelang
brachlag, eine zukunftsorientierte und innovative Technologiefläche entwickeln kann, die die Zukunft unserer Stadt maßgeblich positiv beeinflussen kann“, bekräftigt GEBAG-Geschäftsführer Bernd Wortmeyer.

Der obige Text ist übrigens nicht vollständig von mir, sondern grösstenteils aus einer Pressenews der Stadt. Die besonders schleimigen Zeilen habe ich weggelassen.

Laut WAZ soll es sich um vorerst eine Million EURO handeln die in das Projektbüro fliessen soll.

https://www.waz.de/staedte/duisburg/steinkohleausstieg-duisburg-bekommt-geld-fuer-projektbuero-id234900907.html

Das wirft natürlich Fragen auf. Denn was soll ganz konkret mit dem Geld bezahlt und finanziert werden?

Und da ich sowieso von Stadt, Gebag und DBI keine Antworten erhalten werden, wende ich mich diesmal ganz vertrauensvoll an den NRW-Wirtschaftsstaatssekretär.

Hier meine aktuelle Anfrage an ihn:

Guten Abend Herr Dammermann,

ich habe folgende Presseanfrage zu dem Förderbescheid den das Land NRW heute der Stadt Duisburg anläßlich des 5-Standorte-Programms in bezug auf den Kohleausstieg überreicht hat. Dabei soll es laut Stadtpressemeldung um einen Förderbeitrag für ein Projektbüro gehen. Dazu habe ich folgende Fragen:

1.)Wie lautet der genaue Förderantrag den das Land von wem in Duisburg konkret erhalten hat?

2.)Wer hat über den Förderantrag entschieden?

3.)Wie hoch in EURO ist der bewilligte Förderbetrag für welchen Zeitraum?

4.)Für welche konkreten Massnahmen erfolgt die Zuwendung?

5.)An welche Auflagen ist die Zuwendung gekoppelt?

6.)Wie erfolgt eine Überprüfung ob das Geld „ordnungsgemäß“ verwendet wurde und wie ist sichergestellt, dass die Beträge nicht anderweitig genutzt werden?

Da mir die Beteiligten in Duisburg, hier Stadt, Gebag und DBI, regelmässig keine Auskünfte erteilen, gehe ich davon aus, dass viele Dinge und Vorgänge besser nicht bekannt werden sollen die von mir kritisch hinterfragt werden.

In Ihrem Falle habe ich die Vermutung nicht und gehe davon aus, dass es keinerlei Probleme bereitet mir entsprechend und gemäß meiner  Presseauskunftsrechte laut NRW-Pressegesetz und NRW-Medienstaatsvertrag vollumfänglich zu antworten.

Gruß

DUISTOP

Stadtmagazin

Michael Schulze

 

 

Kritische Infrastrukturen Logistik und Digitalisierung? Fragen von Regierungen noch immer unbeantwortet!

Es ist bereits die zweite Zwischenstandsmeldung von mir zu dem Thema, ob es sich bei Logistik und Digitalisierung um kritische Infrastrukturen handelt und wie dabei besonders mit chinesischen Unternehmen umgegangen werden sollte, die bei Vorhaben und Projekten involviert sind.

Diesbezüglich hatte ich vor Wochen die selbe Anfrage an die Bundesregierung, die NRW-Landesregierung, Duisport sowie die Stadt gestellt.

Anlaß ist das 100-Millionen-EURO-Projekt auf der Kohleninsel, wo ein neues Container-Terminal auch mit Beteiligung der chinesischen Cosco entstehen  soll. Sowie die Fortführung der 2017/2018 angekündigten Zusammenarbeit in puncto Smart City Duisburg mit Huawei.

Ausserdem natürlich die derzeitigen offensichtlichen Versäumnisse in Bezug auf die extreme Abhängigkeit von Rußland in puncto Gas. Das wird umso fataler wenn man bedenkt wie sehr man Gas auch für die Umsetzung von derzeit vielgepriesenen Wasserstoffvorhaben in den nächsten Jahren zur Überbrückung noch brauchen wird.

Zu Huawei gab es ja vor einigen Tagen quasi eine Entwarnung, angeblich seien Smart-City-Projekte mit Huawei noch nicht einmal angedacht. Merkwürdig. Weshalb ich vermute, man hat sich darauf verlegt, diese nicht mit der Stadt, sondern womöglich mit der DVV anzuschieben. Deshalb habe ich der DVV heute eine Presseanfrage übersandt. Ich schicke voraus: Keine Antwort ist auch ’ne Antwort.

Zurück zu den Fragen an die Regierungen, Duisport sowie der Stadt.

In allen vier Fällen habe ich bisher weiterhin keinerlei Auskunft bzw. Antwort erhalten. Man informiert mich aber alle paar Tage darüber welches Ministerium nun endgültig zuständig ist und darum bald antworten würde.

Anscheinend will niemand das Thema so richtig „anfassen“.

Da ich die Anfragen jedoch auch an alle Bundestags- und NRW-Landtagsabgeordneten geschickt habe, zur Kenntnisnahme, sind deren Stellungnahmen (inzwischen rund 40) dazu nachwievor sehr aufschlußreich. So meinen fast alle unisono, dass a) ich keine Antwort bekäme und b) sie selbst auch keine bekämen.

Abschliessend meine neueste Anfrage an die DVV zu Smart City und Huawei:

Guten Abend,

ich habe folgende Presseanfrage:

1.)Die DVV hat die MeinDuisburg-App gestartet, gibt es dazu schon konkrete Nutzungszahlen(User-Downloads) sowie teilnehmende AnbieterInnen?

2.)Warum wird die vorgenannte App nicht im Rahmen von SmartCityDuisburg  vermarktet?

3.)Welche weiteren Services z.B. auch im Zusammenhang mit SmartCityDuisburg sind von der DVV geplant?

4.)Spielt dabei die Firma Huawei oder eine andere chinesische Firma eine Rolle bzw. ist daran beteiligt, wenn ja in welcher Form?

Gruß

DUISTOP

Michael Schulze

 

In eigener Sache: Schreiben an den Landtagspräsidenten wegen Petitionsentscheidung noch ohne Reaktion

Nachdem ich bei der Kommunalaufsicht inzwischen dreimal gescheitert bin, um sie dazu zu bewegen sich für meine bzw. DUISTOP-Presseauskünfte einzusetzen und entsprechend auf den OB einzuwirken, habe ich mich, da 2020 auch ein Petitionsantrag von mir gescheitert ist, nun an den Landtagspräsidenten gewandt.

Für alle die es interessiert hier nochmals die drei gescheiterten Eingaben an die Kommunalaufsicht:

Erstens 2020: Beschwerde weil der OB sowie sämtliche Dezernate etc. keine Presseauskunft geben. Plus Einreichung der Beschwerde als Petition an den Petitionsausschuß des Landtags.

Zweitens 2021: Beschwerde weil der OB einen Ratsantrag von mir gemäß GO NRW §24 nicht bearbeitet hat, in dem ich beantragt habe, dass der Rat darüber entscheidet den OB und die Dezernate zu Presseauskünften zu verpflichten.

Drittens 2022: Beschwerde weil das Rechtsamt der Stadt Duisburg mir meinen Antrag auf rechtliche Auskunft (juristische Begründung) dazu, warum der OB und die Dezernate mir keine Presseauskünfte geben, verweigert.

Zum Schluß hat die Kommunalaufsicht alles in einen Topf geworfen, obwohl man leicht erkennen kann, dass es sich zwar prinzipiell um die selbe Sachangelegenheit handelt, jedoch um drei verschiedene Verwaltungsvorgänge.

Zurück zur Entscheidung des Petitionsausschusses des NRW-Landtags im Jahr 2020. Mein Antrag wurde auch von diesem abgelehnt. Was ich bis heute nicht nachvollziehen kann. Zumal es in einer Online-Broschüre ausdrücklich lautet (Zitat):

Wenn Sie sich durch eine Entscheidung einer Behörde oder einer anderen öffentlichen Einrichtung benachteiligt oder ungerecht behandelt fühlen, können Sie sich an den Petitionsausschuss wenden.

https://www.landtag.nrw.de/files/live/sites/landtag-r20/files/Internet/II.A.3/II.1/Publikationen/files/Petitionsbroschu%cc%88re_2018_scr.pdf

Mit der andauernden Auskunftsverweigerung verstösst der OB permanent und bewusst gegen Gesetze, das Pressegesetz NRW, das Grundgesetz sowie den Medienstaatsvetrag NRW. Ich fühle mich also nicht nur benachteiligt und ungerecht behandelt, was ich ECHT verschmerzen könnte.

Man darf sich also spätestens hier fragen, wie es mit dem Rechtsstaat tatsächlich ausschaut, wenn sich eine Stadtverwaltung nicht daran hält und zu vermuten ist, dass dies beileibe kein Einzelfall sein dürfte.

Die gesamte Situation ist inzwischen schon ziemlich absurd. Und ich gehe auch davon aus, dass es etliche oder leider sogar viele Leute langweilt, wenn ich das Ganze regelmässig thematisiere. Es gibt sogar einige die mich anschreiben um mir vorzuwerfen ich würde mich in meinem Leid sehr wohlfühlen. Das ist natürlich kompletter Humbug und zeugt entweder davon, dass sie nicht verstehen um was es tatsächlich geht, nämlich nicht um mich, sondern darum wie sie selbst dumm gehalten werden oder davon, dass es sich um notorische Knallchargen handelt die ev. von der SPD geschickt werden.

Wie dem auch sei, nun habe ich den Landtagspräsidenten angeschrieben. Doch der hält es noch nicht mal für nötig mir den Eingang meines Schreibens kurz zu bestätigen, geschweige denn zu antworten.

Guten Morgen Herr Kuper,

an wen wende ich mich, wenn ich mit dem Beschluss des Petitionsausschuss nicht einverstanden bin?

Entgegen des Pressegesetzes NRW und des Medienstaatsvertrages NRW sowie §5 GG erhalte ich als Herausgeber eines Stadtmagazins in Duisburg seit Jahren keinerlei Auskunft von der Stadt Duisburg.
Deshalb wandte ich mich u.a. an den Petitionsausschuß, dieser entschied per Beschluss am 15.12.2020 – AZ 301-03.04-5047/20 – abschlägig.
Mit dieser Entscheidung war und bin ich nicht einverstanden. Die Weigerung mir Presseauskünfte zu geben hält seitens der Stadt Duisburg seitdem weiterhin an.

Dabei handelt es sich um einen dauerhaften Rechtsverstoss gegen geltenes Recht in NRW.
Anhand dieser Broschüre (s. Link) kann ich den Beschluss nachwievor nicht nachvollziehen.
https://www.landtag.nrw.de/files/live/sites/landtag-r20/files/Internet/II.A.3/II.1/Publikationen/files/Petitionsbroschu%cc%88re_2018_scr.pdf

In Kopie an meine Redaktionskollegin Katrin Susanne Gems zur Kenntnisnahme.

Mit freundlichem Gruß

Michael Schulze

Arbeitsagentur Duisburg antwortet nun doch auf meine Fragen

Nachdem mir die Arbeitsagentur-Pressestelle zuerst (nach dreimaliger Erinnerung) keine Antworten auf meine Fragen geben wollte und sich grundsätzlich und durchwegs auf den Datenschutz berief sowie einen Presseausweis verlangte, ich berichtete bereits, habe ich heute dann doch Antworten erhalten. Lesen Sie selbst:

Sehr geehrter Herr Schulz,

Danke für Ihre erneute Rückfrage.

Sie finden hier unsere Antworten auf Ihre Fragen, sofern sie unter Einhaltung des Datenschutzes möglich sind; Namenslisten versenden wir nicht.

1. Welche Arbeitsvermittlungen (Liste) werden bei der Arbeitsagentur Duisburg geführt und arbeiten mit ihr regelmässig zusammen (2021)?

Private Arbeitsvermittler stellen ihre Angebote in die Jobbörse; Bewerberinnen und Bewerber, die einen Anspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein haben, können sich an einen Privaten Arbeitsvermittler wenden und entscheiden dabei eigenständig
alle Informationen finden Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/private-arbeitsvermittlung

2. Welche Leistungen der Arbeitsagentur werden dabei in welcher Größenordnung (nominal/prozentual – 2021) in Anspruch genommen?

(Teilbezuschussung, Vollbezuschussung von Lohn/Gehalt und/oder Weiterbildung, von Aus- und Fortbildung, usw.)

Frei zugänglich finden Sie auf unserer Internetseite die Eingliederungsbilanz 2020 der Agentur für Arbeit Duisburg; erst mit Ende eines Jahres steht diese Auswertung zur Verfügung
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/duisburg/statistik

3. Um welche Kostenvolumina (in EURO) handelte es sich 2021 – aufgeteilt nach Bezuschussungen von Lohn/Gehalt, Weiterbildungen, Aus- und Fortbildungen und nach Zielgruppen z.B. Langzeitarbeitslose oder arbeitslose Migranten usw.?

siehe oben: Eingliederungsbilanz 2020 der Agentur für Arbeit Duisburg

4. Wie werden die Vermittlungsdienstleister und Leistungen kontrolliert, ausgewertet, bewertet?

alle Informationen hierzu finden Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/private-arbeitsvermittlung
https://www.arbeitsagentur.de/bildungstraeger/akkreditierung-zulassung – hier finden Sie Informationen zur Zertifizierung

5. Werden auch klassische Leiharbeitsfirmen für die Arbeitsagentur tätig, wenn ja welche (Liste)?

Nein, es sind keine Leiharbeitsfirmen für die Agentur für Arbeit Duisburg tätig

6. Sind Ihnen folgende „Konstruktionen“ bekannt

6.1. Arbeitsvermittlung vermittelt an Leiharbeitsfirma, die vermittelt weiter an Dritte

6.2. Arbeitsvermittlung vermittelt an Leiharbeitsfirma die ein Tochterunternehmen der Arbeitsvermittlung ist, das vermittelt weiter an Dritte

6.3. Arbeitsvermittlung vermittelt an Leiharbeitsfirma die ein Tochterunternehmen ist, das vermittelt weiter an Dritte und leitende handelnde Personen in allen drei Firmen sind identisch

und wenn ja wie beurteilen Sie diese?

Diese Konstellationen sind uns nicht bekannt.

Ich füge Ihnen den Link zum Statistikservice der Bundesagentur für Arbeit ein, an den Sie sich bei Fragen direkt wenden können.

Statistiken für Nordrhein-Westfalen:
Statistik-Service West
Tel.: 0211/4306-331
Fax: 0211/4306-470
E-Mail: Statistik-Service-West@arbeitsagentur.de

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Pressestelle Ruhrgebiet-West

 

Schlußbemerkungen:

Die Antworten sind leider größtenteils relativ unbefriedigend und mir liegen von anderer Seite Informationen vor die ein erneutes Nachfragen meinerseits notwendig erscheinen lassen.  Hier nochmals meine Rückantwort nachdem man mir zuerst nicht antworten wollte:

Guten Tag zurück Frau …,

dachte ich mir, dass Sie derart antworten. Und dafür brauchen Sie vier Tage?

Und ganz ehrlich wir haben doch soeben telefoniert, wollen Sie mich auf den Arm nehmen? Merkwürdig auch, dass Sie nun tel. nicht mehr erreichbar sind.

Was soll das mit dem Presseausweis, Sie sehen im Impressum dass ich der Verantwortliche bin, das muß reichen.

Ich erkenne an der Antwort, dass meinen Fragen eine gewisse Brisanz zugrunde liegt. Das habe ich geahnt. Nun habe ich die Bestätigung.

Die Fragen hätten teilweise (bis auf die Listen) durchaus beantwortet werden können, denn ein Datenschutzhindernis kann ich nicht überall erkennen.

Wobei ich mich frage, z.B. zu den Listen, wieso man auch als Arbeitssuchender nicht erfahren darf wer mit der örtlichen/zuständigen Arbeitsagentur zusammenarbeitet.

Versuchen Sie es bitte erneut.

Gruß

DUISTOP

Stadtmagazin für Duisburg

Michael Schulze

Äusserst kurios-dubios: Arbeitsagentur Duisburg weigert sich zu antworten – auf ganz normale Fragen

Hohe Arbeitslosenzahlen, besonders bei Langzeitarbeitslosen, drücken in Duisburg auf die Bilanzen – auch die der Arbeitsagentur. Andererseits entstand dadurch ein äusserst lukrativer Markt für Anbietende rund um die private Arbeitsvermittlung inkl. Coaching usw.

Vermittlungsgutscheine, Fördergelder und andere finanzielle Zuschüsse eröffnen eine Vielzahl an Umsatzmöglichkeiten. Tätig in dem Bereich ist auch die gemeinnützige GfB, eine Tochter der WBD. Die GfB hatte ich in den letzten Wochen zweimal befragt und auch Antworten erhalten. Diese warfen aber noch mehr Fragen auf weshalb ich mich u.a. an die Arbeitsagentur wandte.

Die GfB soll in Duisburg die grösste und umsatzstärkste Anbieterin sein.  Ihre Nähe zur Stadt macht dies angeblich möglich.

Sie ist auch im Coaching aktiv. So kann es ein, dass die Arbeitsagentur bzw. das Jobcenter bis zu 100 Stunden Coaching bewilligt. Dafür werden zwischen 40 und 60 Euro pro Stunde gezahlt.  Gesamt pro Person also bis zu 6.000 EURO. Hier ein GfB-Beispiel:

https://www.werkstadt-duisburg.de/fileadmin/datensammlung/dateien/Web_Flyer_Einzelcoaching_GfB.pdf

Weiter unten finden Sie den gesamten Mailwechsel mit der Arbeitsagentur.  Denn heute erhielt ich nach dreimaliger Erinnerung endlich eine Antwort. Die ist jedoch so ausweichend kurios, dass es schon dubios erscheint.

Nach meiner dritten schriftlichen Erinnerung habe ich heute dort angerufen und auch die zuständige Pressedame kurz gesprochen. Sie sagte mir, dass sie gerade per Mail geantwortet hätte. Wenn man die Mail von ihr jedoch liest kann man sich schon auf den Arm genommen fühlen. Ich habe natürlich prompt zurückgeschrieben.

Aber lesen Sie selbst:

3. ERINNERUNG:
Guten Abend,
ich habe folgende Presseanfrage in Bezug auf Services von privaten Arbeitsvermittlungen:

1. Welche Arbeitsvermittlungen (Liste) werden bei der Arbeitsgagentur Duisburg geführt und arbeiten mit ihr regelmässig zusammen (2021)?
2. Welche Leistungen der Arbeitsagentur werden dabei in welcher Größenordnung (nominal/prozentual – 2021) in Anspruch genommen?
(Teilbezuschussung, Vollbezuschussung von Lohn/Gehalt und/oder Weiterbildung, von Aus- und Fortbildung, usw.)
3. Um welche Kostenvolumina (in EURO) handelte es sich 2021 – aufgeteilt nach Bezuschussungen von Lohn/Gehalt, Weiterbildungen, Aus- und Fortbildungen und nach Zielgruppen z.B. Langzeitarbeitslose oder arbeitslose Migranten usw.?
4. Wie werden die Vermittlungsdienstleister und Leistungen kontrolliert, ausgewertet, bewertet?
5. Werden auch klassische Leiharbeitsfirmen für die Arbeitsagentur tätig, wenn ja welche (Liste)?
6. Sind Ihnen folgende „Konstruktionen“ bekannt
6.1. Arbeitsvermittlung vermittelt an Leiharbeitsfirma, die vermittelt weiter an Dritte
6.2. Arbeitsvermittlung vermittelt an Leiharbeitsfirma die ein Tochterunternehmen der Arbeitsvermittlung ist, das vermittelt weiter an Dritte
6.3. Arbeitsvermittlung vermittelt an Leiharbeitsfirma die ein Tochterunternehmen ist, das vermittelt weiter an Dritte und leitende handelnde Personen in allen drei Firmen sind identisch
und wenn ja wie beurteilen Sie diese?

 

Mit freundlichem Gruß
DUISTOP
Michael Schulze

 

Am 18.03.2022 um 14:06 schrieb _BA-Essen-Pressestelle-Ruhr-West:

Sehr geehrter Herr Schulze,

ich habe Ihre Anfrage erhalten. Der größte Teil der Fragen ist aufgrund des Datenschutzes nicht zu beantworten; zudem werden Auswertungen, zu denen Sie Informationen erhalten möchten, nicht erhoben.

Wenn Sie weitere Fragen an uns haben, bitte ich Sie um die Zusendung Ihres Presseausweises.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Pressesprecherin der Agentur für Arbeit Duisburg
Presse und Marketing
Pressestelle Ruhrgebiet-West

 

 

Guten Tag zurück Frau XXX,

dachte ich mir, dass Sie derart antworten. Und dafür brauchen Sie vier Tage?

Und ganz ehrlich wir haben doch soeben telefoniert, wollen Sie mich auf den Arm nehmen? Merkwürdig auch, dass Sie nun tel. nicht mehr erreichbar sind.

Was soll das mit dem Presseausweis, Sie sehen im Impressum dass ich der Verantwortliche bin, das muß reichen.

Ich erkenne an der Antwort, dass meinen Fragen eine gewisse Brisanz zugrunde liegt. Das habe ich geahnt. Nun habe ich die Bestätigung.

Die Fragen hätten teilweise (bis auf die Listen) durchaus beantwortet werden können, denn ein Datenschutzhindernis kann ich nicht überall erkennen.

Wobei ich mich frage, z.B. zu den Listen, wieso man auch als Arbeitssuchender nicht erfahren darf wer mit der örtlichen/zuständigen Arbeitsagentur zusammenarbeitet.

Versuchen Sie es bitte erneut.

Gruß

DUISTOP

Michael Schulze