Antworten vom Jobcenter zum Taskforce-Vorfall und zur Leiharbeit

Kürzlich gab es einen Vorfall im Rahmen der Taskforce Schrottimmobilien der Stadt Duisburg. So soll es laut diverser Presseberichte anderer Medien zu einem Vorgang gekommen sein bei dem angeblich eine Zwangsräumung durch die Taskforce in Hochfeld geplant gewesen sei.

Diese fand jedoch nicht statt.

https://rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/duisburg-aerger-um-drohende-zwangsraeumung-jobcenter-informiert-zuerst_aid-69020711

Trotzdem sollen Bewohnende dort Mitteilungen vom Jobcenter darüber erhalten haben, dass sie künftig keine Leistungen mehr erhalten – sozusagen im Vorgriff noch nicht eingetretener Umstände (hier Wegfall der dem Jobcenter gemeldeten Duisburger Wohnadresse).

Meine Fragen an das Jobcenter zu dem geschilderten Vorfall wurden heute beantwortet:

Ist der Vorfall zutreffend und wie kam es dazu?

Im Jobcenter hat es einen internen Kommunikationsfehler gegeben. Der geplante Task-Force-Einsatz wurde bereits in der Akte vermerkt. In Folge dessen sind zwei fehlerhafte Schreiben verschickt worden.

Laufen diese Vorgänge bei Räumungen generell so ab und von wem bekommen Sie wann und wie Ihre Infos/Anweisungen?

Das Jobcenter wird im Vorfeld durch die Taskforce über bevorstehende Einsätze informiert und erhält eine Liste der in der Immobilie gemeldeten Bewohner. Anhand der Liste wird geprüft, ob sich Empfänger von SGB-II-Leistungen unter den Bewohnern befinden.

Ist dies jeweils mit Recht und Gesetz vereinbar (u.a. Datenschutz) oder liegt ev. sogar eine strafbare Handlung vor?

Die Rechtsgrundlage für die Übermittlung der oben genannten Daten findet sich in § 34 Abs. 1 S. 1 Bundesmeldegesetz (BMG). Hiernach ist eine Übermittlung von Meldedaten an öffentliche Stellen i.S.d. § 2 Abs. 1 BDSG zulässig, soweit dies zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich ist, die in der Zuständigkeit der empfangenden öffentlichen Stelle liegt.

Wer sitzt aktuell im Beirat des Jobcenters – ich kann keine Namen ermitteln? (https://jobcenter-du.de/beirat/)

Vorsitzende des Beirates ist, wie der Tagespresse entnommen werden konnte, Frau Demming-Rosenberg. Eine Weitergabe bzw. Veröffentlichung der Namen der weiteren Mitglieder des Beirates ohne deren vorherige Einwilligung würde eine Verletzung schutzwürdiger privater Interesse der Betroffenen i.S.d. Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG (Allgemeines Persönlichkeitsrecht) darstellen und kann daher nicht erfolgen.

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In einer 2. Anfrage an das Jobcenter geht es hauptsächlich um das Vierecksverhältnis zwischen Stadt, WBD, GfB und der Werkstadt GmbH in puncto Leiharbeit.

Nachdem ich sowohl die hiesige Arbeitsgagentur, als auch die Düsseldorfer Regionaldirektion, die Zentrale in Nürnberg sowie das Bundesministerium angefagt hatte bzw. mich beschwert hatte warum denn auf meine Fragen nicht geantwortet wird, kam vor wenigen Tagen eine erste Antwort aus Düsseldorf von der Regionaldirektion.

Die Stadt und die WBD, der DGB und verdi, die auch dazu angefragt hatte, schweigen weiterhin beharrlich.

Hier nun die aktuelle Antwort des Jobcenters Duisburg von heute:

In Bezug auf Ihre Fragen zu WBD, GfB und Werkstadt GmbH verweisen wir auf die Antwort der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen auf Ihre dortige Anfrage vom 19.4.22.

Die Antworten der Regionaldirektion NRW hatte ich bereits veröffentlicht:

http://www.viewww.de/123/duistop-forum/2022/05/04/regionaldirektion-der-arbeitsagentur-antwortet-auf-fragen-nach-leiharbeit-bei-wbd-gfb-und-werkstadt-gmbh/

 

 

Zwischenstand Nr. 2: Immer noch keine Antworten auf Fragen zu kritischer Infrastruktur von Bund und Land

Vorgestern habe ich die Ministerien in Bund und Land erneut angeschrieben die mir bereits mehrfach auf Nachfrage genannt worden sind um meine Fragen nach der möglichen kritischen Infrastruktur in der Logistik und Digitalisierung zu beantworten. Besonders geht es dabei um die Rolle und den Einfluss von chinesischen Unternehmen wie z.B. Cosco.

DUISPORTs Chef Bangen und OB Link verweigern ebenfalls jegliche Antwort.

So ist Cosco maßgeblich am neuen Container Terminal auf der Kohleninsel beteiligt und hat sich auch über Tochterfirmen bereits massiv an Häfen bzw. Hafengesellschaften in ganz Europa beteiligt.

Aktuell wird eine erweiterte Partnerschaft von DUISPORT und dem Rotterdamer Hafen verkündet. Man will die Zusammenarbeit bei Initiativen im Bereich der Digitalisierung und der Energiewende zu intensivieren.

Cosco ist in Rotterdam bereits eine feste Größe. Und anzunehmen ist, dass sich auch hier der Kreis der stategischen Beteiligungen langsam aber sicher schließt, die kritisch sind oder sein können.

Unter Energiewende ist natürlich besonders alles rund um den Wasserstoff zu verstehen.

https://www.lokalkompass.de/duisburg/c-wirtschaft/haefen-duisburg-und-rotterdam-intensivieren-zusammenarbeit_a1727068

Lesen Sie auch:

https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/pekings-langer-arm-china-kauft-sich-im-hamburger-hafen-ein/27711808.html

Wem nicht einleuchtet um was es hier geht, dem sei empfohlen sich mal mit russischen Firmen im Gas- und Ölgeschäft auseinanderzusetzen, mit Gasleitungen,  Gasspeichern usw.

 

 

 

Auf Presseanfrage beim Polizeipräsidenten erfolgt Zusage

Aus Anlaß der Vorkommnisse in Hamborn -ich berichtete- hatte ich gestern Mittag eine Presseanfrage an Alexander Dierselhuis den neuen Polizeipräsidenten Duisburgs gestellt. Kurz darauf nachmittags kam bereits ein „OK“, dass zwar momentan kein Interview mit ihm möglich sei aber meine Fragen will man schriftlich beantworten.

Hier vorab meine Fragen die ich soeben übersandt habe:

Guten Abend zurück

und danke für das Angebot.

Hier meine Fragen an Herrn Dierselhuis, vorab möchte ich ihm für seinen Job in Duisburg alles Gute wünschen.

Zur Sache:

Aufgrund des neuerlichen Vorfalls in Hamborn vor einigen Tagen flammt die Diskussion um die Bekämpfung von sog. Clan-Kriminalität und der seitens von sog. Rockerbanden erneut auf.

Meine Frage sind eher allgemeiner Natur und nicht zum Vorfall selbst.

Frage 1:

Wie sind bei der Polizei Clans und Rockerbanden definiert und wie ist Clan-Kriminalität und die von Rockerbanden definiert?

Frage 2:

Welche polizeilichen Maßnahmen wurden und werden gegen diese Formen der Kriminaltät ergriffen und welche Erfolge sind zu verzeichnen?

Frage 3:

Welche nicht-polizeilichen Maßnahmen wurden und werden begleitend ergriffen und welche Erfolge sind zu verzeichnen?

Frage 4:

Warum stehen Duisburg und auch das Ruhrgebiet so im Fokus dieser Kriminaltitätsformen, was macht die Region anfällig dafür?

Frage 5:

Wie konnten sich diese Formen der Kriminalität über Jahre hinweg herausbilden und derart verfestigen wie es den Anschein hat?

Frage 6:

Ich bin der Meinung der Fisch stinkt vom Kopf, besonders hinsichtlich der sozial-ökonomischen und auch der sozial-kulturellen Situationen in Duisburg. Die Stadtverwaltung und auch die Politik üben sich lediglich in Ankündigungen und Worthülsen in Duisburg etwas zu verbessern, zuletzt durch den Begriff „Investorenglücklichmacherstadt“. Bürger und Bürgerinnen, vor allem der sog. abgehängte Teil der Bevölkerung, fühlen sich zunehmend ausgegrenzt, unwichtig, abgehängt und werden von der Teilhabe ausgeschlossen. Ist dies nicht der Nährboden für Kriminalität der sich auch dadurch auszubilden beginnt dass Stadtgebiete sich selbst überlassen werden, öffentliche Plätze ungepflegt und verdreckt sind, den Schulen (vor allem Grundschulen) die Lehrkräfte fehlen, die Presse oft von NoGo-Areas schreibt, Neubauprojekte der öffentlichen Hand wie zB die Polizeihochschule (HSPV) und das LANUV nicht in Marxloh bzw. im Norden gebaut werden usw. Wie beurteilen Sie das?

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

Stadtmagazin
Michael Schulze

Fragen an die Sparkasse zu Stiftungen und Ausschüttungen

Derzeit und ganz aktuell berichtet die Sparkasse Duisburg mal wieder, so wie alljährlich, über die Wohltaten ihrer diversen Stiftungen. Mir hat die Vielzahl der Stiftungen noch nie eingeleuchtet und Fragen dazu hat die Sparkasse mir bisher auch noch nie beantwortet.

Wer sich die neueste PR-Meldung durchlesen möchte ist hier gut aufgehoben:

https://www.sparkasse-duisburg.de/content/dam/myif/spk-duisburg/work/dokumente/pdf/presse/2022/2022-05-04-PI-Stiftungen-2021-DU.pdf

Ich nehme also einen neuen Anlauf, der gezielt die Transparenz der Stiftungen betrifft. So vermeldet der Bundesverband deutscher Stiftungen u.a., dass zwei Drittel aller Stiftungen ihre jährlichen Geschäftszahlen veröffentlichen. Und in einem Text zur Selbstverpflichtung steht so manche „Verpflichtung“ die ich bei den Sparkassen-Stiftungen in Duisburg überhaupt nicht finde.

https://www.stiftungen.org/stiftungen/basiswissen-stiftungen/stiftungsgruendung/grundsaetze-guter-stiftungspraxis/selbstverpflichtung.html

Nun gut, die hiesige Sparkasse muß sich auch nicht diesen Anforderungen unterwerfen, aber sie könnte es, es sei denn gewichtige Gründe sprechen dagegen. Es könnte ja z.B. sein, dass man einen Sportverein mit Geldern beglückt bei dem ein(e) Stiftungs- und/oder Sparkassenangestellte(r) im Vereinsvorstand sitzt.

So finde ich weder Geschäftsberichte, noch Stiftungssatzungen, weder Ausschüttungslisten (an wen ging wieviel Geld und warum) sowie keine Infos dazu wer genau diese Geldverteilungen wie beschliesst.

https://www.sparkasse-duisburg.de/de/home/ihre-sparkasse/stiftungen-der-sparkasse-duisburg.html

In jedem Fall aber finde ich jede Menge bekannte Namen in den Vorständen und Kuratorien: Bonn (Sparkassen-Vorstand), Link, Sagurna, …

Entsprechend habe ich soeben folgende Anfrage an die Sparkasse gemailt:

Guten Morgen,

anläßlich Ihrer aktuellen Meldung über die Stiftungsausschüttungen im Jahr 2021 (https://www.sparkasse-duisburg.de/content/dam/myif/spk-duisburg/work/dokumente/pdf/presse/2022/2022-05-04-PI-Stiftungen-2021-DU.pdf) hätte ich gerne folgende Unterlagen zu den jeweiligen aktiven Stiftungen für 2021:

Geschäftsbericht

Satzung

Liste aller Ausschüttungen (Betrag, EmpfängerIn usw.)

Protokolle zu den Beschlüssen an wen welcher Betrag warum ausgeschüttet wurde

Wenn Sie mir die Unterlagen nicht zusenden wollen, so bitte ich um Angabe des Grundes.

Gruß

DUISTOP

Michael Schulze

 

Die Anfrage geht textgleich auch an die Stadt als Gesellschafterin der Sparkasse.

 

Jetzt ist genau die richtige Zeit für Werbemaßnahmen bei Lehrkräften

Wie die Pressestelle der Landesregierung in einem aktuellen Statement zur Lehrkräfteausbildung berichtet, haben gerade rund 3.000 angehende Schul-Lehrkräfte in NRW ihr 2. Staatsexamen erfolgreich absolviert.

https://www.land.nrw/pressemitteilung/3211-lehramtsanwaerterinnen-und-lehramtsanwaerter-beenden-nordrhein-westfalen

Per 30. April 2022 gingen sie anschliessend in den 33 Zentren für die schulpraktische Lehrkräfteausbildung an den Start und in den Endspurt ihrer Ausbildung.

Das ist also nun die allerbeste Zeit sich als Stadt um Lehrkräfte nach Kräften zu bemühen, die in Duisburg nachwievor dringend benötigt werden.

Ich hoffe dies wird von den Stadtoberen sowie allen sonstwie involvierten Institutionen und Personen auch mit Herz und Verstand angegangen.

Duisburg ist doch eine Lehrkräfteglücklichmacherstadt oder soll sie etwa eine KinderundJugendliche-doof-bleib-Stadt werden?

 

Ist das in Ihrem Sinne Frau Vogt?

Petra Vogt (CDU) tritt derzeit zur Wiederwahl in den Landtag an. Sie setzt sich im Wahlkampf besonders für die Sicherheit ein – vor allem in Bezug auf Clankriminalität und Verbrechen aller Art. Ein wohlfeiles Anliegen was sicherlich gut ankommt.

Sicherheit ist etwas was ich mir auch wünsche und andere Menschen sicherlich auch. So z.B. auch die von Zwangsräumungen Bedrohten, besonders in Stadtteilen wie Hochfeld.

Aktuell hat sich dort ein sehr bedenkliches Ereignis abgespielt. Ich berichtete bereits. So war eine Zwangsräumung der Taskforce Schrottimmobilien angesetzt, wurde abgeblasen, aber im Vorfeld hat irgendjemand dem Jobcenter schon mal  die Namen derer genannt die betroffen wären. So hätte dann das Jobcenter sofort die Transferleistungszahlungen eingestellt –  frei nach dem Motto: keine Wohnung(Adresse) = kein Geld. In zwei Fällen ist das dann auch tatsächlich passiert.

Ganz ehrlich, von diesen Methoden die mich eher an totalitäre Staaten erinnern an als eine Demokratie bzw. einen Rechtsstaat fühle ich mich auch bedroht. Vor allem aber kenne ich eine Menge Leute die sich bedroht fühlen sollten.

Denn solche Vorgehensweisen, die Stadt hat schließlich auch eine Fürsorgepflicht, sind ziemlich bedenklich. Es handelt sich bei den Betroffenen oft auch um Familien mit Kindern, und sie hätte demzufolge vorsorglich eine Adresse schaffen können unter der die Betroffenen rein förmlich gemeldet wären um weiterhin ihr Geld zu bekommen.

So ist es bloße Vertreibungswillkür. Link und seine Truppe müssen anscheinend von irgendeinem Unwohlsein bzw. einer Abneigung getrieben sein, so mit den Leuten umzuspringen, die rein rechtlich und förmlich wie jeder andere Mensch auch behandelt werden müssen. Mal ganz abgesehen von einem Verhalten das man „empathisch“ nennt.

Vielleicht ist das Ganze auch damit zu erklären, dass man sich inzwischen in Duisburg einer Art Säuberungsideologie auslebt, die sich seit kurzem in dem total bescheuerten Vermarktungsbegriff

Investorenglücklichmacherstadt

manifestiert. Vergleichbar mit einem Garten in dem kein Unkraut (das gibt es eigentlich gar nicht) gedeihen darf.

 

Regionaldirektion der Arbeitsagentur antwortet auf Fragen nach Leiharbeit bei WBD, GfB und Werkstadt GmbH

Nachdem ich sowohl die hiesige Arbeitsgagentur, als auch die Düsseldorfer Regionaldirektion, die Zentrale in Nürnberg sowie am Montag auch das Bundesministerium angefagt hatte bzw. mich beschwert hatte warum denn auf meine Fragen nicht geantwortet wird, kam heute nach Wochen eine erste Antwort aus Düsseldorf von der Regionaldirektion.

Es geht bei meinen Fragen hauptsächlich um das Vierecksverhältnis zwischen Stadt, WBD, GfB und der Werkstadt GmbH in puncto Leiharbeit.

Die Stadt und die WBD, der DGB und verdi, die auch dazu angefragt hatte, schweigen weiterhin beharrlich.

Sehr geehrter Herr Schulze,

sie hatten die Bundesagentur für Arbeit um die Beantwortung Ihrer Anfrage gebeten:

1. Ist Ihnen bekannt, dass die Stadt Duisburg zu 100% Gesellschafterin der Wirtschaftsbetriebe Duisburg(WBD) ist, dass die WBD 100% an der Gesellschaft für Beschäftigungsförderung (GfB) hält und diese wiederum 100% an der Werkstadt GmbH und ist Ihnen bekannt, dass der Vorstand der WBD Herr Uwe Linsen auch Geschäftsführer der GfB ist?

Die Geschäftstätigkeiten und Beteiligungen von privaten und öffentlichen Unternehmen gehören nicht zum Aufgabenbereich der Bundesagentur für Arbeit. Der Aufgabenbereich der Bundesagentur für Arbeit und der Agenturen für Arbeit wird klar durch das Sozialgesetzbuch III (SGB III) geregelt. Dort legen die §§ 1 und 2 die Aufgaben der Agenturen für Arbeit fest. In diesen Paragraphen heißt es unter anderem: „Die Agenturen für Arbeit erbringen insbesondere Dienstleistungen für Arbeitgeber, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer […]“. Auftrag der „Arbeitsförderung“ als Aufgabe der Agenturen für Arbeit ist es, „[…] den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt [zu] unterstützen.“

2. Ist Ihnen bekannt, ob die Werkstadt GmbH Leiharbeit/Zeitarbeit betreibt (Teilbereich) und dafür offiziell auch lizensiert/zertifiziert ist?

Die WerkStadt Duisburg GmbH ist im Besitz der erforderlichen Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Das Unternehmen gibt das auf seiner Internet-Seite auch selbst bekannt: https://www.werkstadt-duisburg.de/ bzw. https://www.werkstadt-duisburg.de/leistungen/arbeitnehmerueberlassung

3. Ist Ihnen bekannt, ob dieser Teilbereich ausschließlich an die WBD Personal verleiht?

Die WerkStadt Duisburg GmbH bietet den örtlichen gewerblichen und kommunalen Arbeitgebern die Überlassung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Wege der Arbeitnehmerüberlassung an.

4. Ist es richtig, dass es geltenden Gesetzen (u.a. AÜG) zuwiderliefe falls die WBD eine ausgeliehene Person nicht mehr einsetzen will und diese durch die Werkstadt GmbH an keinen anderen Entleiher verliehen wird/werden kann (falls 3. zutreffend ist)?

Das ist nicht zutreffend.

5. Ist Ihnen bekannt welchen Sinn diese Dreieckskonstruktion zwischen WBD, GfB und Werkstadt GmbH macht und wie sich dies auf Ihre Tätigkeit also die Vermittlung von Arbeitslosen konkret auswirkt?

Geschäftstätigkeiten und Beteiligungen von privaten und öffentlichen Unternehmen gehören nicht zum Aufgabenbereich der Bundesagentur für Arbeit. Unternehmen aus dem Bereich der Arbeitnehmerüberlassung können Dienstleistungen der Agenturen für Arbeit in Anspruch nehmen (siehe auch Antwort auf Anfrage vom 7. April 2022): Unternehmen und Zeitarbeitsfirmen zeigen ihre Stellenangebote bei der Agentur für Arbeit an. Sofern diese gesetzeskonform sind (das wird geprüft), gehen diese Stellen in die Vermittlungstätigkeit der Arbeitsvermittlung als auch der Arbeitgeber-Services ein. Im Zuge der Vermittlungsvorschläge für Kundinnen und Kunden machen die Agenturen für Arbeit die bei ihnen angezeigten offenen Stellen den Kundinnen und Kunden bekannt, sofern sie zu den Berufen gehören, für die sich die Kundinnen und Kunden interessieren oder sofern diese auf das Profil der Kundinnen und Kunden passen.

6. Ist Ihnen bekannt, ob die an die WBD ausgeliehenen Personen lediglich den niedrigsten Vergütungstarif erhalten und sobald die Frist zu einer möglichen Tariferhöhung oder auch Dauereinstellung/übernahme (beim Entleiher) ansteht eine „Rückgabe“ an die Werkstadt GmbH erfolgt oder bei der Arbeitsagentur wieder als arbeitslos (an)gemeldet werden?

Die WerkStadt Duisburg GmbH wendet das Tarifwerk Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) an, abgeschlossen mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB).

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen

Düsseldorf

Fragen ans Jobcenter – möglicher unglaublicher Vorgang in puncto Zwangsräumungen

Guten Tag,

ich habe folgende Presseanfrage zu den aktuellen Vorgängen im Rahmen der Taskforce Schrottimmobilien der Stadt Duisburg.

So soll es laut diverser Presseberichte anderer Medien zu folgendem aktuellen Vorgang gekommen sein:

Angeblich sei eine Zwangsräumung durch die Taskforce in Hochfeld angestanden/geplant gewesen.

Diese fand jedoch nicht statt/wurde abgeblasen.

https://rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/duisburg-aerger-um-drohende-zwangsraeumung-jobcenter-informiert-zuerst_aid-69020711

Trotzdem sollen Bewohnende dort Mitteilungen vom Jobcenter darüber erhalten haben, dass sie künftig keine Leistungen mehr erhalten – sozusagen im Vorgriff noch nicht eingetretener Umstände (hier Wegfall der dem Jobcenter gemeldeten Duisburger Wohnadresse).

Meine Fragen:

Ist der Vorfall zutreffend und wie kam es dazu?

Laufen diese Vorgänge bei Räumungen generell so ab und von wem bekommen Sie wann und wie Ihre Infos/Anweisungen?

Ist dies jeweils mit Recht und Gesetz vereinbar (u.a. Datenschutz) oder liegt ev. sogar eine strafbare Handlung vor?

Wer sitzt aktuell im Beirat des Jobcenters – ich kann keine Namen ermitteln? (https://jobcenter-du.de/beirat/)

 

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

Michael Schulze

Nachfrage bei Deniz Güner – Oberstudienrätin a.D. des Grauens

Als mir Deniz Güner, ein derzeitiger Landtagskandidat der CDU, kürzlich die Auskunft verweigerte und mich lediglich dazu überreden wollte seinen Vorstellungen eines Interviews zu entsprechen, Ausgangspunkt waren seine umstrittenen Äusserungen zu Einwanderung und Sozialmißbrauch, versprach er seinen Erstäusserungen in Social Media noch weitere folgen zu lassen. Dazu habe ich ihn wie folgt aktuell angefragt:

Guten Tag Herr Güner,

Sie haben mir gegenüber angekündigt ihren ursprünglichen umstrittenen Posts weitere folgen zu lassen, da die betreffende Angelegenheit wesentlich ausführlicher erörtert werden müsste.

Haben Sie ihre Nachfolge- bzw. Ergänzungsposts erstellt, wenn ja bitte senden Sie mir doch die Links dazu zu.

Danke vorab.

DUISTOP

M. Schulze

 

Oberstudienrätin a.D., so übertitelt derzeit die CDU-Kandidatin Petra Vogt ihre Werbebanner im Netz. Also ganz ehrlich, mir erscheint das Ganze eher wie eine Werbung des Grauens.

Oberstudienrätin a.D.

Bildungsexpertin

Duisburgerin 

Denn was soll uns das sagen? Eine Lehrerin ausser Dienst ist Bildungsexpertin? Und das sie Duisburgerin ist, ist eher eine Selbstverständlichkeit.

Fehlt ihr also das notwendige Profil? Da liebe ich doch den Willi Wimmer der sich kürzlich bei einer Gartenbaufirma wie folgt bewarb:

Bratwurst-Brater a.D.

Wurstspezialist

Rosenzüchter

Er wurde leider nicht eingestellt. Die Firma vermisste seine ausgewiesene Expertise für Zaunelemente.

Wie man mir bereits des öfteren mitteilte, kann man sich in Duisburg besonders bei der Stadt und städtischen Gesellschaften erfolgreich wie folgt bewerben:

Versager a.D.

Loser-Expert

Blumenkübel-Designer

 

 

 

 

Update: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Pressesprecher des NRW-Bauministeriums

Richtigerweise muß es eigentlich Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung heissen, aber der Einfachheit halber bleibe ich bei Bauministerium – Ministerin ist übrigens Frau Scharrenbach (CDU) – noch.

Worum geht es? Nun, ich hatte im Februar eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Pressesprecher des Ministeriums eingereicht, da er meiner Ansicht nach nicht seinen Pflichten gemäß Pressegesetz NRW nachgekommen sei. So hatte er Auskünfte verweigert die ich mir eigentlich von der NRW Urban GmbH & Co KG, einer Landesbeteiligung unter der Ägide des Bauministeriums, erhoffte. Thematisch ging und geht es immer noch um Auskünfte zu Bodenbelastungen, einmal in 6-Seen-Wedau und einmal in der Nähe des Landschaftsparks. In beiden Fällen geht es um sog. Seen (in Wedau Schwarzer See genannt sowie einen Teersee neben dem Landschaftspark) die aus giftigen flüssigen Chemikalien bestehen dürften.

NRW Urban mit Sitz in Dortmund verweigerte mehrfach die Auskunft weshalb ich mich an das zuständige Bauministerium wandte, was ebenso schwieg (s.o.). Also reichte ich die Dienstaufsichtsbeschwerde ein worauf heute folgende Antwort kam:

Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn … vom
28. Februar 2022

Sehr geehrter Herr Schulze,

mit Ihrer Beschwerde werfen Sie Herrn …, der zu diesem Zeitpunkt
als Pressesprecher des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und
Gleichstellung tätig war, vor, dass er seiner presserechtlichen
Auskunftspflicht nicht nachgekommen sei.
Nach eingehender Prüfung der von Ihnen geschilderten Angelegenheit
komme ich zu dem Ergebnis, dass Ihre Anliegen durch Herrn …
ordnungsgemäß bearbeitet worden sind und kein Verstoß gegen die
presserechtliche Auskunftspflicht vorliegt.
Ihr presserechtlicher Informationsanspruch besteht nach seinem Sinn
und Zweck gegenüber den originär zuständigen Behörden des Landes.
Wie Sie selbst anführen ist die originär zuständige Stelle die NRW.Urban
GmbH & Co KG, die allerdings als privatrechtlich organisierte juristische
Person nicht als Behörde anzusehen ist und damit nicht Ihrem
Auskunftsanspruch unterliegt.
Um dieses Dilemma aufzulösen (Anspruch gegen „falsche“ Behörde; kein
Anspruch gegen zuständige Stelle) habe ich heute die NRW.Urban
informiert, dass sie Ihnen die notwendigen Auskünfte erteilen soll, soweit
dies tatsächlich und rechtlich möglich ist.

Ich darf Sie daher freundlich bitten, sich noch einmal mit Ihren Fragen an
die NRW.Urban zu wenden. Sie werden von dort entsprechend Antwort
bekommen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

 

Schlußbemerkungen:

Hier liegt erneut ein klassischer Fall von Auskunftspingpong vor.  Wenn ich mich nun erneut an die NRW Urban wenden sollte, dürfte das Ergebnis dasselbe sein wie vorher.

Ausserdem gibt es meinerseits einen Anspruch auf Auskunft, selbst wenn es sich um eine privatrechtlich organisierte juristische Person handelt. Vor allem dann wenn diese von einer auskunftspflichtigen Organisation bzw. Institution (Stadt, Land, Ministerium) „beherrscht“ wird (Mehrheitsbeteiligung) und ggfs. der Daseinsfür und -vorsorge dient. Allein Letzteres könnte in diesem Fall strittig sein.

Letztendlich handelt es sich um den Klassiker um sich der Auskunftspflicht zu entziehen. Das Spielchen wird ja auch in Duisburg gespielt in dem man immer mehr Aufgaben in „private“ Gesellschaften auslagert.

Unter demokratischen Gesichtspunkten, also bzgl. der Auskunftspflichten, sei es per IFG oder mittels Pressegesetz, ein Unding.