Update: Undemokratisch oder nur unwillig? Keine Auskünfte von bestimmten Fördergeldempfängern!

In den letzten Wochen hatte ich diverse Male das Thema „Demokratie leben“ beackert und meine Erfahrungen geschildert wie man mit Geldern und Auskünften diesbezüglich umgeht.

Dabei handelt es sich um ein bundesweites Demokratie-Förderprogramm mit einem jährlichen Geldtopf in der Größenordnung von 200 Mio. EURO.

Ich hatte bereits berichtet, dass wie erwartet die Stadt Duisburg mir keinerlei Auskünfte geben will, ebenso nicht der Jugendring mit dem die Stadt bei „Demokratie leben“ angeblich zusammenarbeitet.

Die ebenfalls von mir befragten Städte Düsseldorf und Essen waren nach etlichem HinundHer irgendwann mal bereit oder in der Lage Infos zu liefern, richtig befriedigend war das alles aber eher nicht.

Da „Demokratie leben“ mit Sitz in Berlin und angedockt beim Bundesfamilienministerium nicht nur an die Städte regelmässig seit 2015 Geld ausschüttet, sondern auch an Einzelprojekte habe ich auch dazu nachgefragt. Wie bereits berichtet habe ich zuerst nur einen Verein gefunden der Gelder erhielt und dananch noch zwei weitere, alle drei mit Sitz in Duisburg.

Ich bekam bisher nur Zahlen von 2015 bis 2019 an die Hand und die waren ziemlich verwunderlich. So erhielt in diesem Zeitraum allein der Sportverein SV Genc Osman für nur ein Projekt rund 600.000 EURO. Der Mina e.V. kam auch nicht schlecht dabei weg und ebenso nicht der ARIC e.V. – die Summen lagen jeweils bei rund 300.000 bzw. 150.000 EURO und jeweils auch nur für ein Projekt.

Zum Vergleich: In Düsseldorf wurden mir Beispiele genannt, bei denen seitens der Stadt nur 1.000 EURO pro Jahr pro Projekt ausbezahlt wurden.

Daneben gab es noch Gelder für ein Institut an der UNI DUE für zwei Projekte i.H.v. gesamt rund einer Million EURO zwischen 2015 und 2019. Auf meine Nachfrage dort bekam ich eine Antwort, die ich weiter unten veröffentliche.

Die drei vorgenannten Vereine haben mir keine Antworten auf meine Fragen gegeben und reagierten auch überhaupt nicht. Ich wollte und will natürlich u.a. wissen was mit dem vielen Geld genau gemacht wurde und was dabei herauskam.

Zur Zeit läuft noch eine umfangreiche Anfrage beim Ministerium in Berlin selbst. Der Presseleiter dort hat mir versprochen zu antworten. Das habe ich schriftlich.

Hier meine Anfrage an den zuständigen Projekt-Leiter des RISP, einem Institut an der UINI DUE, darunter die Antwort darauf:

Guten Morgen Herr …,

ich habe eine Presseanfrage zu zwei Förderprojekten im Rahmen von „Demokratie leben“, die das RheinRuhrInstitut durchgeführt haben soll.
Es handelt sich um zwei Projekte aus den Jahren 2015 bis 2019 die in Summe mit fast einer Million EURO aus Berlin gefördert wurden – so meine Infos.

Dazu habe ich folgende Fragen:
1.) Wo sind die Projekte oder Studien einsehbar oder sind sie sonstwie erhältlich und allgemein zugänglich?
2.) Sind sie abgeschlossen oder auch in 2020 ff. fortgeführt worden und wenn fortgeführt mit welchen jährlichen Summen?
3.) Wie lauten die Förderanträge für beide Studien die eingereicht wurden und für die Gelder bewilligt wurden?

Mit freundlichem Gruß
DUISTOP
Stadtmagazin für Duisburg
Michael Schulze

 

Guten Abend Herr Schulze,

vielen Dank für Ihr Interesse an der Sozialforschung und Politikberatung des Rhein-Ruhr-Instituts für Sozialforschung. Bezüglich Ihrer Fragen verweise ich Sie gerne auf unseren Internetauftritt. Dort finden Sie leicht auch ausführliche, der Öffentlichkeit bis heute zugängliche Antworten auf diese (https://www.risp-duisburg.de/de/forschungsgruppen/mikom/). Zumindest indirekt können Sie bei aufmerksamer Betrachtung unseres Internetauftritts diesem zudem auch relativ leicht entnehmen, dass das RISP seit 2019 keine Förderprojekte im Rahmen von Demokratie leben selbst durchführt oder in Kooperation mit Dritten abwickelt.

Zwar bin ich nicht befugt, Ihnen Förderanträge vom RISP oder Dritten zukommen zu lassen. Indes finden Sie auf der Homepage des RISP nicht allein allgemeine Auskünfte zum Institut und seinen Aufgaben, zur Organisations- und Personalstruktur sowie zur Finanzierung. Zur Forschungsgruppe Mikom finden Sie zudem ausführliche Angaben zur jeweils konkret gewählten Vorgehensweise, zum ausgeführten Forschungs- und Beratungsansatz einschließlich der Dokumentation zentraler Ergebnisse, empirischer Befunde und praktisch ausgeführten Beratungen und Fortbildungen für die jeweiligen Zielgruppen aller Projekte, an denen die Forschungsgruppe in der Vergangenheit beteiligt war oder gegenwärtig ist. Unter dem Reiter Detaillierte Ansicht ansehen finden sie darüber hinaus noch viele weitere theoretische, empirische wie praktische Hintergrundinformationen zum Forschungs- und Beratungsansatz der Forschungsgruppe Mikom. Ferner finden Sie weitere Auskünfte zu unseren Aktivitäten unter den anderen Forschungsgruppen des RISP.

In der Hoffnung, mit den gemachten Auskünften Ihnen bei Ihren Recherchebemühungen geholfen zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

 

 

VENATOR und Stadt: Schweigsam und zugeknöpft bis zur Dachkante in puncto Grundwasserverseuchung

Mehrfach hatte ich seit dem offiziellen Bekanntwerden der Verseuchungen in Homberg sowohl VENATOR und seine PR-Agentur als auch die Stadt um Stellungnahmen dazu gebeten. Leider, aber wie erwartbar, ohne Erfolg.

Nun, keine Antwort ist auch eine Antwort.

Meine Fragen -hier nachfolgend die an VENATOR, aber sinngemäß in Teilen auch an die anderen- lauten daher immer noch und unverändert wie folgt:

1.) Ist Ihr Unternehmen oder ein Tochterunternehmen für die Verseuchungen verantwortlich?

2.) Wenn ja, seit wann sind Ihnen diese bekannt (Vielleicht schon bei Firmenübernahme?) und wann haben Sie sie an die zuständige Behörde(n) (Welche?) gemeldet – aufgrund welcher Gesetze und/oder Vorschriften?

3.) Welche Belastungen (Welche Schwermetalle?) wurden in welchen Konzentrationen im Einzelnen festgestellt und über welches Gebiet erstreckt sich das Ganze?

4.) Was wurde Ihrerseits veranlasst um die Belastungen abzustellen und/oder zu beseitigen?

5.) Wodurch entstanden oder entstehen diese Belastungen?

6.) Sind Gefährdungen von Mensch, Tier und Pflanzen ausgeschlossen, nicht ausgeschlossen, unter bestimmten Bedingungen ausgeschlossen oder auch nicht ausgeschlossen?

7.) Was haben die Aufsichtsbehörde(n) und/oder Stadt Duisburg veranlasst?

8.) Haben Sie für diese Fälle finanzielle Rückstellungen gebildet und/oder sind Sie entsprechend versichert – mit welcher Art der Police?

9.) Was halten Sie von der desolaten Informationspolitik der Stadt die aktuell über ihren „neuen“ Wirtschaftsdezernenten Michael Rüscher öffentlich eingesteht ECHTen Mist gebaut zu haben?

10.) Wie stehen Sie zur Informationspolitik der Stadt mir bzw. DUISTOP keinerlei Auskünfte zu geben?

Anläßlich einer bevorstehenden Infoveranstaltung am 30. März in Asterlagen hat mich vor einigen Tagen ein Betroffener aus Homberg angeschrieben. Hier sein ungekürztes Schreiben mit seinen Fragen. Er möchte vorerst anonym bleiben.

Sehr geehrter Herr Schulze,

erst einmal vielen Dank für das Engagement, welches Sie und die Anderen des DUISTOP-Kernteams leisten, um insbesondere über Duisburg und die Duisburger Politik kristisch zu informieren.

Dass sie manchmal auch überspitzt formulieren und immer wieder Polemik in ihren Artikeln „aufblitzt“, kann ich verstehen, sind doch Stadtspitze wie auch nachgeordnete Ämter und städtische Betriebe nicht gewillt, auf ihre kritischen Fragen zu antworten.

Trotzdem geben sie nicht auf und dieser Beharrlichkeit kann ich nur meinen uneingeschränkten Respekt zollen! Weiter so und vielleicht bewegt sich ja doch mal etwas! Meine Meinung zu Sören Link und seiner Crew hat sich jedenfalls durch ihre Artikel grundlegend geändert.

So, nun zu dem Thema, das mich als Anwohner Hombergs, der in dem VENATOR-belasteten Gebiet wohnt, interessiert: Der Umgang von VENATOR und der Stadtverwaltung mit der Grundwasser-Belastung.

Es hat ja vor wenigen Wochen ein Anschreiben seitens VENATOR und Stadt gegeben, mit dem die betroffenen Bürger informiert werden sollten, das Ihnen vermutlich vorliegt (falls nicht, reiche ich es Ihnen gerne nach).

Wenn man das Schreiben liest, kommt einem der Verdacht, das da „zwei zusammen im Bett liegen“. Statt als Stadt für die Rechte der Bürger einzustehen, versteckt sich die Stadt hinter VENATOR und überlässt dieser die Federführung. So auch hinsichtlich der Informationsveranstaltung, die nun am 30.03.2023 im BEW, Duisburg-Asterlagen, stattfinden soll (vielleicht sehen wir uns dort?).

Zu der Informationsveranstaltung ist bisher nur bekannt, dass VENATOR diese ausrichtet. Wer dort noch auf dem Podium sitzt, ob Vertreter der Stadt Duisburg anwesend sind und wie die Tagesordnung aussieht – Fehlanzeige!

Immerhin hat VENATOR die Teilnehmenden gefragt, welche Fragen diese haben (Zitat: „Um möglichst genau auf Ihre Interessen eingehen zu können, möchten wir Sie bitten, sofern Sie weitere Fragen haben, diese im Vorfeld an uns zu senden.“).

Meine Fragen an VENATOR lauten:

1. Warum wurden die betroffenen Anwohner erst 2023 über die Grundwasserbelastungen informiert, wenn schon in den Jahren 2016 und 2018 Ergebnisse vorlagen, die zumindest eine vorsorgliche Warnung der vermutlich Betroffenen erfordert hätten?

2. Welche Maßnahmen sind geplant, um einen weiteren Eintrag der ermittelten Schadstoffe, die ursächlich Sachtleben bzw. seinen Rechtsnachfolgern anzulasten sind, zu verhindern sowie das belastete Grundwasser zu dekontaminieren oder zu ersetzen?

3. Welche Maßnahmen sind geplant, um Flächen, die durch die Verwendung von belastetem Grundwasser kontaminiert wurden, zu ermitteln und zu beseitigen?

4. Wird Venator Schadenersatz leisten für nicht mehr nutzbare Grundwasserbrunnen, nicht mehr nutzbare Gartenflächen, die bisher zum Anbau von Nutzpflanzen dienten, sowie für erforderliche Dekontaminierungen und den zu erwartenden Wertverlust der betroffenen Immobilien?

5. Sind Untersuchungen der Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Nutzpflanze-Mensch bezogen auf die Grundstückskontaminierungen der betroffenen Anwohner geplant?

6. Ist geplant, den Stadtteil zum Bodenschutzgebiet im Sinne der Rechtsverordnung für das Bodenschutzgebiet Duisburg zu erklären? Sind hierzu bereits Bodenuntersuchungen angestellt worden und, wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wird der Stadtteil Homberg oder Teile dieses Stadtteils dem Teilgebiet 1 oder dem Teilgebiet 2 der vorgenannten Rechtsverordnung zugerechnet werden?

Ich empfinde es übrigens als sehr dreist – oder ist das nur Unvermögen? -, dass die Stadt im Vorwort zu der anstehenden/erlassenen Rechtsverordnung für das Bodenschutzgebiet Duisburg den Stadtteil Homberg benennt, in der Rechtsverordnung selbst aber Homberg nicht mehr erwähnt wird.

Vielmehr heißt es in der Präambel (Zitat): „Die Bodenschutzgebietsverordnung bezieht sich auf die Stadtbezirke Duisburg-Süd und Duisburg-Mitte sowie Rheinhausen. Eine Erweiterung um den Bereich Nördlich der Ruhr ist nicht erforderlich.“

In den einzelnen Paragrafen der Rechtsverordnung wird Homberg nirgendwo erwähnt, auch die Kartenwerke des Anhangs zur Verordnung weisen Homberg nicht aus. Warum also die Erwähnung Hombergs im Vorwort des Erlasses?

Vielleicht können Sie ja mit meinen Ausführungen etwas in DUISTOP anfangen. Es würde mich freuen!

Mit besten Grüßen

 

SPD-Nationalspieler Kühnert in Duisburg – ein Heimspiel wie 2018?

Aber sicher doch, laut RP spulte Kevin „der Kühne“ Kühnert sein Programm am Freitag beim Parteitag der Duisburger SPD im Steinhof ohne Pause ab und streifte jede noch so unwichtige Regierungskleinigkeit. Damit auch ja keine grossen Diskussionen aufkamen, das meine ich dazu.

https://rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/duisburg-kevin-kuehnert-beim-spd-unterbezirksparteitag_aid-86418829

Dafür endet der RP-Artikel darüber irgendwie ziemlich merkwürdig und insgesamt hat man auch den Eindruck eine Auseinandersetzung mit der Veranstaltung hat durch den RP-Redakteur(m,w,d) gar nicht stattgefunden.

Hier übrigens der RP-Beitrag aus dem Jahr 2018:

https://rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/wie-ein-heimspiel-fuer-kevin-kuehnert_aid-18980283

Zurück ins Jahr 2023.

Zwar werden Kühnerts Austeiler in Richtung Merz (CDU) angesprochen und  natürlich die Erfolge des Mindestlohns auch in Duisburg, aber als einziger Beitrag von Zuhörerseite wird lediglich Kritik an der lahmen Auszahlung … äh … Nichtauszahlung der Energiepauschale an die Studierenden erwähnt, was Kühnert wohl konterte, mit dem Hinweis auf ein neues Bafög für das sich die SPD bereits einsetze.

Soweit so gut eingeübt.

Nun zum Artikelschluß der da lautet (Zitat):

In Duisburg stünden die Sozialdemokraten an der Seite der Beschäftigten der Stahlindustrie, vom Kaufhof und Venator, die alle um ihre Jobs bangen. Auf die SPD könnten sich die Menschen in Duisburg verlassen, so Özdemir.

Fabuliert vom hiesigen Parteichef Mahmut Özdemir, der aus welchem Grund so zitiert wird? Ey Alter, keine Ahnung.

Also ganz ehrlich, mir kommt es so vor als hätte der gute Mahmut unbedingt genau den Spruch noch drinhaben wollen in dem Text, denn einen Zusammenhang kann ich nicht feststellen. Es fehlt eigentlich nur noch der Wunsch nach Weltfrieden.

Vor allem aber ist das Geschwurbel auch noch vollkommen gaga in der Hinsicht, als dass die SPD doch eigentlich an der Seite aller Menschen stehen sollte, falls die überhaupt Bock darauf haben.

Also ich möchte den gegelten Özdemir auf keinen Fall an meiner Seite haben, ich stelle mir eher vor (natürlich nur in meiner kranken Phantasie), er liegt gefesselt zu meinen Füssen und ich rolle ihn genüßlich in ein Becken mit hungrigen Aligatoren.

Womit ich bei seinen eine Liga tiefer spielenden drei GenossenInnen wäre die da heissen … äh … tja wie heissen sie denn noch, ach ja, „The Brain“ Börner, Philipp und Falschfuffziger, nee … (GRÜBEL) Falzewski.

Von denen hört man seit der Landtagswahl rein gar nichts mehr. Und dabei haben die alle davon geschwafelt wie sehr sie sich doch für Duisburg einsetzen wollen. Vor der Wahl.

Sollten sie beim freitäglichen Kühnert-Gastspiel zugegen gewesen sein, dann haben sie sich sicherlich an ihn rangewanzt um in Bälde ev. in einer höheren Liga zu spielen um dann in gänzlich Unnahbare zu mutieren wie es Frau Bas bereits geschafft hat. Auch ihr gelang dies schließlich durch nicht allzu grosse Auffälligkeit. Tja und bei ihr im Büro hat z.B. Flazewski … äh … Falzewski sein Handwerk gelernt.

Wobei und immerhin, mir antwortet sie noch halbwegs auf Anfragen.

Tschuldigung, es klingelt an meiner Haustür.  UPPS die Lieferung der 30 Aligatoren-Sprösslinge ist wohl gerade gekommen. Im Lieferschein steht ich müsste die schleunigst und sofort bei Eintreffen mit reichlich Lebendfleisch füttern. …

 

 

Task Force Schrottimmobilien: Antworten der Polizei

Bereist mehrfach hatte ich die Stadt bzw. den OB als Verantwortlichen für die sogenannten Task Force Einsätze bei Zwangsräumungen angefragt, u.a. dazu wie die Einsätze genau ablaufen usw. usf. Wie gewöhnlich bekam ich niemals eine Antwort geschweige denn eine Reaktion. Auch unter den Parteien und Fraktionen im Rat sind die Einsätze umstritten, aber anscheinend kommen auch kritische Ratsmitglieder nicht beim OB durch, bekommen keine Antworten, werden vertröstet usw. usf.

Nun habe ich mal einen Versuch bei der Polizei unternommen um mehr zu erfahren, da auch in diesem Jahr die Zwangsräumungen fortgeführt werden. Sie leistet Amtshilfe und ist bei den Einsätzen jeweils vor Ort. Heute erhielt ich abschliessende Antworten.

Hier meine Anfrage in einem ersten Anlauf:

Guten Tag,

erst kürzlich gab es erneut eine Hausräumung in Hochfeld. Grundlage sind angebliche städtische Anordungen die angeblich auf Feststellungen der baubedingten Gefährdungen der AnwohnerInnen basieren.

Diese Räumungen finden in Duisburg regelmässig auch unter Einbeziehung der Polizei statt.

Da die Stadt Duisburg mir keinerlei Angaben zu diesen Vorgängen und zu den Vorfällen macht (auch nicht zu den tatsächlichen Gründen), wende ich mich an Sie.

So würde ich gerne wissen wie ein solcher Einsatz in Zusammenarbeit mit der Stadt von Anfang bis Ende abläuft und ob Ihnen jeweils eine ausführliche Begründung für Einsätze vorliegt.

Frage:

Gibt es die Möglichkeit mir dies in relativen Einzelheiten, Zeitabfolgen etc. zu schildern und gibt es auch die Möglichkeit als Presse einen solchen Einsatz transparent live mitverfolgen zu können, selbstverständlich unter Einhaltung der ev. notwendigen Schweigepflichten?

Wenn nicht so bitte ich um eine Begründung mit Hinweisen auf entsprechende Gesetze, Verordnungen etc.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

Stadtmagazin für Duisburg
Michael Schulze

 

Hier die Antwort der Polizei auf den ersten Anlauf:

Guten Tag Herr Schulze,

die Polizei Duisburg unterstützt im Rahmen der Amtshilfe die Stadt Duisburg bei den Task-Force-Einsätzen.

Die Organisation, der Umfang und die Bestimmung der Örtlichkeiten in dieser Angelegenheit liegen in den Händen der Stadt.

Aus diesem Grund können wir Ihnen die an uns gerichtete Frage nicht beantworten.

Mit freundlichem Gruß

Polizeipräsidium Duisburg

 

Und hier mein zweiter Anlauf:

Guten Morgen

und danke für die prompte Antwort.

bitte übersenden Sie mir eine Liste der Task Force Einsätze bei der Polizei im Rahmen der Amtshilfe für die Stadt Duisburg in den letzten fünf Jahren (seit 1.1.2017) beteiligt war.

Bitte mit Angaben zum Zeitpunkt, Ort und einer kurzen Beschreibung des Amtshilfeersuchens sowie entsprechender Vorkommnisse die einen jeweiligen Polizeieinsatz im Nachhinein rechtfertigten.

Ausserdem bitte ich darum mir mitzuteilen wie die Polizei jeweils feststellt, dass bei einer Amtshilfe Gesetze, Verordnungen usw. eingehalten werden und dass zB eine Räumung nicht rechtswidrig ist.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

Stadtmagazin für Duisburg

 

Abschliessend die Antwort der Polizei aus dem zweiten Anlauf:

Sehr geehrter Herr Schulze,

seit 2016 hat die Polizei Duisburg in 124 Fällen auf Anforderung der Stadt Duisburg im Rahmen der Task Force „Schrottimmobilien“ Amtshilfe geleistet. Wie bereits mitgeteilt, liegen Organisation und Objektauswahl in den Händen der Stadt, insofern darf ich Sie bezüglich Ihrer Fragen zu Einsätzen dorthin verweisen.

Die rechtliche Grundlage für Amtshilfeersuchen ergibt sich aus Artikel 35 GG. Die im Rahmen der Einsätze getroffenen Maßnahmen der Polizei sind vielfältig und beziehen sich im Wesentlichen auf Identitätsfeststellungen (Meldeverhältnisse angetroffener Personen), Festnahmen (z. B. bei Feststellung ausländerrechtlicher Verstöße / illegalem Aufenthalt / vorliegenden Haftbefehlen), Fertigung von Berichten (z. B. bei Ausschreibungen von Gerichten und Staatsanwaltschaften zur Aufenthaltsermittlung) und Anzeigen (z. B. bei der Feststellung von Btm-Delikten) sowie auf die Unterstützung bei der Räumung eines Wohnhauses, wenn das Rechtsamt der Stadt diese angeordnet hat. Hier sind keine Fälle bekannt, bei denen nicht auf der Grundlage geltenden Rechts entschieden oder gehandelt wurde.

i.A.

Polizeipräsidium Duisburg

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

 

ECHT-Demokratische Glanzleistung in Walsum: BV soll blind abstimmen

Die sogenannte Walsumer Querstange, eine geplante Umgehungsstrasse, hat eigentlich grösstenteils die Zustimmung der örtlichen Politik, doch was sich die Verwaltung dabei denkt in politischen Gremien sozusagen „blind“ abstimmen zu lassen, kann man nur erklären, wenn man weiß wie der OB und seine Leute ticken. Nicht das erste Mal fallen sie durch zutiefst undemokratisches Verhalten auf, was darauf hindeutet, dass man von sich selbst mehr hält als von den Grundregeln.

In der BV Walsum bekamen die Mitglieder ein 400-Seiten-Konvolut mit planerischen Ausarbeitungen der Stadtverwaltung zur Querstange so spät, dass es nicht möglich war es durchzuarbeiten und darüber anschliessend einen entsprechenden Diskurs zu führen. So was kommt kommt übrigens gar nicht so selten vor. So berichteten mir MandatsträgerInnen schön öfter von solchen „Schikanen“ mit extrem viel Papier erst ganz kurz vor Gremien-Sitzungen.

Angeblich sollen SPD-Leute dagegen immer frühzeitig informiert sein und kleine Klebezettel zeigen ihnen an wann sie wie sie abstimmen sollen.

Mit anderen Worten, die Stadt will, dass man ihr bzgl. Querstange in Walsum einfach glaubt alles toll gemacht zu haben und darum kann man ja auch „blind“ abstimmen.

Während also mit viel Geld auf der einen Seite die Demokratie gefördert wird und anscheinend auch gefördert werden muß, allerdings an den falschen Stellen und ohne dass die Fördergeldempjfänger so richtig sagen wollen was sie mit dem Geld genau machen (ich berichtete bereits über „Demokratie leben“), machen ein OB und eine Stadtverwaltung einfach wie es ihnen beliebt. Und haben teils auch noch FürsprecherInnen, nicht nur aus der „eigenen“ Fraktion, der SPD, sondern auch aus der CDU.

In diesem Fall haben sich allerdings auch ein paar CDUler beschwert. Letztendlich sind diese BV-Sitzungen und -Abstimmungen jedoch nur eine Formsache – ein demokratisches Alibi, denn das letzte Wort hat sowieso der Rat.

Was dann entspreched immer wieder -auch in den Kollegen-Medien- genüßlich hervorgehoben wird. Man könnte es auch so umschreiben: Was regt Ihr Euch in der BV so auf, Ihr habt eh nichts zu melden!

Das alles passt auch gut ins Bild, dass mir letztens ein Ratsmitglied in anderer Angelegenheit schilderte. So ist es äusserst umständlich sich Unterlagen zu besorgen um sich z.B. nochmals vertieft mit einer Sache zu beschäftigen.

Alles geregelt in §55 der Gemeindeordnung. http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=146702,56

Wenn man das liest fragt man sich verwundert, wobei ich selbst mich schon lange nicht mehr wundere, wer hat eigentlich das Sagen? Hier geht es um die Möglichkeiten unserer gewählten VolksvertreterInnen sich mit städtischen Sachlagen beschäftigen zu können wie es ihnen beliebt, was aber eigentlich eher gestört oder verhindert wird. Auf jeden Fall werden jede Menge Einschränkungen gemacht. Nun, die Verwaltung könnte behaupten, es sei zu viel Arbeit sich mit all den Anfragen von Ratsmitgliedern zu beschäftigen, wenn diese auch noch Dinge wissen wollen (z.B. zur Vorinfo, Quer- und/oder Nachkontrolle) die die Verwaltung selbstverständlich genau so umsetzt bzw. umgesetzt hat wie es Ratsbeschlüsse vorgaben. Es darf lauthals gelacht werden. Gegenargument: Da SPD-GenossenInnen eh nie nachfragen fiele dieser Aufwand ja bereits weg.

Das Ratsmitglied schilderte u.a., dass es nur möglich sei unter Aufsicht zu recherchieren und Kopien oder Fotografien seien nicht erlaubt. Alles was einen interessiere müsse man mühselig per Hand abschreiben.

Es lebe die Demokratie, es lebe die Verwaltung, es lebe der OB! Hurra. Hurra. Hurra.

PS:

Ey Ratsmitglieder, warum lasst Ihr das alles zu und geht nicht auf die Barrikaden?

UPPS, ich vergass die hiesigen Mehrheitsverhältnisse und die Profiteure dieses Systems.

Lesen Sie auch das hier:

https://www.kommunalverwaltung.info/akteneinsicht/

 

 

Polizei und Innenministerium halten sich anscheinend lieber nicht ans Pressegesetz und nicht ans Grundgesetz

Genau seit einem Monat versuche ich nun schon von der Polizei NRW und dem zuständigen Innenministerium eine Stellungnahme auf eine relativ simple Fragestellung zu bekommen. Also zumindest ich halte die Sache für simpel, die Gegenseite wohl eher nicht. Über das Thema hatte ich bereits berichtet, dies ist also ein Update.

Am 3. Februar erhielt ich von der Polizei Duisburg folgende Antwort auf eine Anfrage:

Sehr geehrter Herr Schulze,

die verschiedenen Möglichkeiten, mit denen die Polizei ihrer Verpflichtung nach § 4 des LPresseG NRW nachkommt, habe ich Ihnen bereits in der Email vom 25.05.2022 erörtert.

Ergänzend hierzu (und damit nehme ich auf Ihre Mail vom 31.01.2023 Bezug) sind (bei überregional bedeutsamen Sachverhalten) Pressekonferenzen denkbar, zu denen per ots eine Einladung an alle Journalistinnen und Journalisten versendet würde (ggf. mit Akkreditierung). Abseits davon sind zur Informationsübermittlung auch Hintergrundgespräche (ohne Berichterstattung), Arbeitstreffen oder Empfänge denkbar. Hier behalten wir uns die Teilnahme ausgewählter Medienvertreter anlassbezogen vor.

Bei den zurückliegenden Neujahrsempfängen (coronabedingt haben wir mehrere Jahre ausgesetzt) ergingen unsererseits Einladungen an Redaktionsleiter/innen der Medien, mit denen wir arbeitstäglich intensive Kontakte hatten und die dadurch maßgeblich den Inhalt unserer Arbeit bestimmten. Gerade deshalb war uns hier im Sinne effizienter Arbeitsabläufe ein Feedback sehr wichtig. Das wäre konterkariert worden, wenn wir den Teilnehmerkreis beliebig erweitert hätten. Ich bitte daher um Verständnis, dass wir das o.g. Procedere auch zukünftig so beibehalten. <ENDE>

Ich fasse die Antwort mal mit meinen Worten kurz zusammen:

„Wir mögen Sie nicht und bevorzugen lieber bestimmte MedienvertreterInnen die wir auch zu bestimmten und besonderen Anlässen einladen.“

Dies ist natürlich in DUISTOP-Schulze-Sprech extrem verkürzt und gedeutet, aber ich überlasse es gerne allen Lesenden sich selbst ein  Urteil zu bilden.

So ganz ohne ist die Sache allerdings nicht, denn  ich antwortete am 6. Februar wie folgt:

Sehr geehrter Herr …,
ich komme zurück auf Ihre letzte Antwort und mein Anliegen.
Es geht nicht um die Erörterungen von möglichen Auslegungen des § 4 des LPresseG NRW oder des Medienstaatsvertrages NRW.
Ihnen dürfte bewusst sein, bereits in meiner Frage erhielten Sie dazu eine Steilvorlage, dass Ihre Antwort gegen einen fundamentalen Sätze im Grundgesetz verstösst die die Gleichbehandlung garantieren sollen.
 
Zu meiner Motivation:
Es geht um die Information aller interessierten BürgerInnen durch die PressevertreterInnen aller Medien, hier vor Ort sind es ja nicht so viele. Es kann nicht sein, dass Sie bzw. die Polizei lediglich „ausgesuchte“ MedienvertreterInnen, ev. nur Ihnen bzw. ihr genehme, über die Arbeit/Entwicklung der Polizei informieren. Sie vertreten zudem eine besondere Behörde und vor allem kein privates Unternehmen. Sie können gerne Empfänge sowie Feierlichkeiten durchführen, wobei dies schon in Frage gestellt werden müsste (dazu gibt es bereits Rechtsauffassungen und -kommentierungen – u.a. auch zum Einsatz von Werbemitteln etc.), aber dann eben nicht nur mit ausgewählten PressevertreternInnen. Auch ist es Ihnen ungenommen, reine Hintergrundgespräche ohne Berichterstattung zu führen, was jedoch eine merkwürdige Formulierung darstellt die an Hinterzimmer erinnert.
Es ist m.E. aber immer Ihre Pflicht, allen MedienvertreternInnen im Sinne der Gleichbehandlung, sämtlichst alle Informationen in welcher Form und bei welchem von Ihnen generierten Anlaß zukommen zu lassen.
Was anderes ist es, wenn ein Medium sich gezielt an Sie wendet, dann könnte u.U. eine individuelle Behandlung gegeben sein. Es sei denn daraus ergäbe sich ev. ein Anlaß wiederum alle anderen zu informieren. Wie bereits betont hat die Polizei presserechtlich grundsätzlich anders zu handeln als z.B. ein privates Unternehmen.
Kurzum: Es sollte Ihnen ein Feedback von allen MedienvertreternInnen wichtig sein, nicht nur das von sog. „gepflegten Kontakten“. Gerade ein breites Feedback auch von anderen PressevertreternInnen, die die Dinge auch mal anders betrachten und angehen, bringt doch erst Erkenntnisse für effiziente Arbeitsabläufe. Was heißt denn dieses effiziente Wirken wäre nicht möglich, würden Sie den Kreis beliebig erweitern. Was soll „beliebig“ bedeuten, ist dies eine persönliche Wertung? Ich betrachte mich nicht als beliebig in meiner Funktion als Herausgeber und verantwortlicher Redakteur.

Ich bitte im Sinne der Gleichbehandlung nochmals um die Aufnahme in Ihren Presseverteiler sowie die Berücksichtigung bei allen Veranstaltugen, Einladungen usw.

Ausserdem möchte ich wissen ob Ihre Mail lediglich Ihre eigene Auffassung wiederspielt oder die Ihres Vorgesetzen, oder des Polizeipräsidenten?  Ist es eine grundsätzliche Dienstanweisung?
Ich behalte mir vor mich id.S. an das Innenministerium und Herr Minister Reul direkt zu wenden.
<ENDE>
Tja und den letzten Satz habe ich dann auch in die Tat umgesetzt und das Innenministerium, die oberste Polizeipressestelle in NRW sowie Herrn Reul angeschrieben. Insgesamt 4mal und dann auch noch zigmal jeweils dort angerufen.
Angeblich sei die Sache in der Staatsklanzlei gelandet, so eine zwischenzeitliche Telefonauskunft- ach ja und man hätte so viel zu tun. Mit anderen Worten, ich warte seit Wochen auf eine Stellungnahme ob sich das Innenministerium, die oberste Polizeibehörde in NRW und auch Herr Reul der Meinung anschliessen die die Polizei Duisburg hat, nämlich bestimmte PressevertreterInnen zu bevorzugen und mich aussen vor zu lassen.
Was mit dem Pressegesetz NRW nicht vereinbar ist, aber auch nicht mit dem demokratischem Grundsatz der Gleichbehandlung.

 

 

 

Tecklenburg-Bau antwortet auf Fragen zu Bodenbelastungen in Wedau

Kürzlich wurde in der Kollegenpresse vermeldet, dass die Bauunternehmung Tecklenburg aus Straelen, die es angeblich auch im Innenhafen versuchen will – ich berichtete bereits,  ein Grundstück in der Grössenordnung von rund 8.000 qm in 6-Seen-Wedau erworben haben soll.

Daraufhin habe ich dort angefragt und mich nach Bodenbelastungen in Wedau erkundigt u.a. auf Grundlage eines Gutachtens von 2017, woraus ich hier nochmals einen Auszug präsentiere. Darunter meine Anfrage an die Baufirma vom 28. Februar und ganz unten deren heutige Antwort.

Guten Morgen Herr Tecklenburg,

laut Gebag-PR hat Ihr Unternehmen aktuell rund 8.000 qm Fläche in 6-Seen-Wedau erworben.

Dazu habe ich folgende Fragen (s.u.), da mir die Stadt Duisburg und auch die Gebag/Gebag FE seit Jahren nicht antworten, ebenso nicht die BEG und deren Nachfolgegesellschaft die ehemals im Besitz des Geländes waren. Lediglich die Aurelis bzw. deren Pressebeauftragter haben geantwortet. Die Aurelis war früher an dem Gelände interessiert, hat dann aber verzichtet. Und auch die NRW-Bauministerin Scharrenbach antwortet nicht auf meine Fragen, vor allem hatte ich sie auch gefragt ob das Gelände gesundheitssicher ist.

Die Fragen betreffen die möglichen Bodenbelastungen in 6-Seen-Wedau. Nach meiner Kenntnis wies mind. ein Bodengutachten vor 2017 Bodenwerte von Z4 nach LAGA aus. Das neueste und wohl auch letzte mir bekannte Gutachten von 2017 nur noch Bodenwerte von max. Z2 nach LAGA.

In dem 2017er-Gutachten ist ebenfalls von einer besonderen Altlastenfläche namens „Schwarzer See“ zu lesen. Der Beauftragte von Aurelis hatte sich darum bemüht festzustellen wo dieser sein könnte, ohne Erfolg. Es könnte sich vermutlich um eine Art Teersee handeln wie es ihn auch in der Nähe vom Landschaftspark Nord in Duisburg-Meiderich gibt. Dorthin sollten ursprünglich belastete Böden von anderen Stellen verbracht werden. Einen Auszug füge ich bei (s. o. Auszug aus dem Gutachten)

Hier meine zwei Fragen:

1.) Sind Ihnen die Bodengutachten alle bekannt und wenn ja ist das von Ihnen erworbene Grundstück (=rund 8.000 qm) frei von Belastungen wie Schwermetallen und/oder PAK und/oder möglichen weiteren oder gibt es Belastungswerte?

2.) Wenn es Belastungen gibt, wie hoch sind die jeweiligen Werte und ist das Gelände und damit das Wohnen dort trotzdem 100prozentig gesundheitssicher?

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

Stadtmagazin für Duisburg

Michael Schulze

Hier die heutige Antwort aus Straelen:

Sehr geehrter Herr Schulze,

wir bestätigen den Eingang Ihrer o.g. Mail vom 28.2.2023.

Bezüglich der Ihrer Fragen bitten wir sie, sich an den Grundstückseigentümer zu wenden.

Zu den von Ihnen genannten Gutachten aus dem Jahre 2017 können wir aus datenschutzrechtlichen Gründen leider keine Auskünfte geben, da diese nicht von uns in Auftrag gegeben worden sind. Diesbezüglich bitten wir Sie sich ggf. an den damaligen Auftraggeber zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Tecklenburg GmbH

 

Anmerkung:

Da  hab‘ ich verdattert geguckt, weil ich dachte das Grundstück wäre schon verkauft. Guckst Du hier:

https://rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/duisburg-tecklenburg-kauft-baulos-im-quartier-6-seen-wedau_aid-85732461

 

 

Demokratieförderung: Antwort von Bärbel Bas – Mahmut Özdemir schweigt lieber beharrlich wie immer

Sehr geehrter Herr Schulze,

im Rahmen des Programms ,,Demokratie leben!“ gibt es regelmäßig Ausschreibungen, sogenannte Interessenbekundungsverfahren, für Fördermittel, auf die sich Projekte bewerben können. Die in dem von Ihnen erwähnten Artikel genannten Projekte wurden bis zum damals geplanten Ende des Programms 2019 gefördert. Diese in Duisburg geförderten Projekte können Sie der angehängten Liste entnehmen. *

(* Anmerkung: Die Liste kenne ich bereits, sie enthält aber nicht die geförderten Projekte die die Stadt mit ihren Pauschal-Zuschüssen aus Berlin unterstützt.)

Das Bundesprogramm „Demokratie leben“ wurde im Weiteren um eine weitere Förderperiode verlängert. Nach meiner Kenntnis, wird in Duisburg derzeit das Projekt „Partnerschaft für Demokratie der Stadt Duisburg“ in diesem Rahmen gefördert. Dies können Sie auch der Internetseite des Bundesförderprogramms entnehmen. Da Ihre Anfrage dieses Programm betrifft, bitte ich Sie, sich mit weiteren Fragen direkt an die jeweiligen Projektträger bzw. das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, das das Programm im Auftrag des BMFSFJ umsetzt, zu wenden.

Als Bundestagsabgeordneter liegen mir hierzu keine weiteren Informationen vor. **

(** Anmerkung: Die Anfragen von mir laufen seit Wochen, zäh und wenig kooperativ wird stückchenweise geantwortet. Vom OB in Duisburg kommt wie gewöhnlich nichts.)

Ihre Anfragen zur Nutzung des Dienstwagens vom 05.02.2023 und vom 08.02.2023 sind vom Pressereferat des Deutschen Bundestages am 08.02.2023. bzw. am 13.02.2023 beantwortet worden. ***

(*** Anmerkung: Nur leider nicht vollständig, lediglich eine Richtlinie wurde mir zugemailt,  und die auch erst nach zig Anläufen.)

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

 

Hier meine Anfrage an Bas und Özdemir:

Guten Abend Frau Bas, Guten Abend Herr Özdemir,

2018 berichtete die RP über Sie beide und Duisburger Förderprojekte, finanziert mit Hilfe der Bundesinitiative „Demokratie leben“.

https://rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/bund-unterstuetzt-sieben-projekte-in-duisburg-zum-thema-demokratie_aid-34111857

Ich hätte gerne gewusst welche Projekte Sie konkret meinten und wie diese jeweils finanziell ausgestattet wurden. Und vor allem, was wurde jeweils daraus?

Auch würde ich gerne wissen ob es in der Zeit danach (bis heute) nochmals solche Projekte gab oder auch die Fortführungen der oben genannten.

Frau Bas, Sie möchte ich nochmals daran erinnern, dass ich noch immer auf die Beantwortung von einigen Fragen zu Ihrer privaten Limousinen-Nutzung samt Berliner Chauffeur warte.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

Michael Schulze

 

Presseanfrage an die Polizei Duisburg wegen Haus- und Wohnungsräumungen

Guten Tag,

erst kürzlich gab es erneut eine Hausräumung in Hochfeld. Grundlage sind angebliche städtische Anordungen die angeblich auf Feststellungen der baubedingten Gefährdungen der AnwohnerInnen basieren.

Diese Räumungen finden in Duisburg regelmässig auch unter Einbeziehung der Polizei statt.

Da die Stadt Duisburg mir keinerlei Angaben zu diesen Vorgängen und zu den Vorfällen macht (auch nicht zu den tatsächlichen Gründen), wende ich mich an Sie.

So würde ich gerne wissen wie ein solcher Einsatz in Zusammenarbeit mit der Stadt von Anfang bis Ende abläuft und ob Ihnen jeweils eine ausführliche Begründung für Einsätze vorliegt.

Frage:

Gibt es die Möglichkeit mir dies in relativen Einzelheiten, Zeitabfolgen etc. zu schildern und gibt es auch die Möglichkeit als Presse einen solchen Einsatz transparent live mitverfolgen zu können, selbstverständlich unter Einhaltung der ev. notwendigen Schweigepflichten?

Wenn nicht so bitte ich um eine Begründung mit Hinweisen auf entsprechende Gesetze, Verordnungen etc.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
Stadtmagazin für Duisburg
Michael Schulze

Demokratieförderung: Hauptsache PR und Werbung für Bärbel Bas und Mahmut Özdemir?

Nachdem ich in der letzten Nacht diesen Artikel veröffentlicht hatte erreichten mich bis jetzt zahlreiche Schreiben und Anrufe dazu. Vor allem mehrere VertreterInnen von Sportvereinen zeigten sich verwundert über die Höhe der Fördersummen die in Duisburg einem Sportverein mit nur einem Projekt im Zeitraum zwischen 2015 und 2019  zugewiesen wurde. Hier ist alles nachzulesen:

http://www.viewww.de/123/duistop-forum/2023/03/01/satte-foerderungen-stadt430-000-euro-uni-institut960-000-euro-sportverein-mit-1-projekt600-000-euro/

Ein ziemlich kurzer RP-Zeitungsartikel aus dem Jahr 2018 macht zudem deutlich wie oberflächlich, wenig detailliert und eventuell fehlerhaft in der Hauptsache Werbung für Bärbel Bas und Mahmut Özdemir gemacht wird:

https://rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/bund-unterstuetzt-sieben-projekte-in-duisburg-zum-thema-demokratie_aid-34111857

Mir liegen ganz andere Infos über Projekte und Summen vor als die die in der RP genannt werden.

Deshalb habe ich bei beiden mal genauer nachgefragt:

Guten Abend Frau Bas, Guten Abend Herr Özdemir,

2018 berichtete die RP über Sie beide und Duisburger Förderprojekte, finanziert mit Hilfe der Bundesinitiative „Demokratie leben“.

https://rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/bund-unterstuetzt-sieben-projekte-in-duisburg-zum-thema-demokratie_aid-34111857

Ich hätte gerne gewusst welche Projekte Sie konkret meinten und wie diese jeweils finanziell ausgestattet wurden. Und vor allem, was wurde jeweils daraus?

Auch würde ich gerne wissen ob es in der Zeit danach (bis heute) nochmals solche Projekte gab oder auch die Fortführungen der oben genannten.

Frau Bas, Sie möchte ich nochmals daran erinnern, dass ich noch immer auf die Beantwortung von einigen Fragen zu Ihrer privaten Limousinen-Nutzung samt Berliner Chauffeur warte.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

Michael Schulze