Erst Leuchtturmprojekt – jetzt Gutachten – Antwort von der Stadt zur Pflasterung in der City

Beim letzten, dem 5. Innenstadt-Dialog zum Innenstadt-Pakt kam auch der Wirtschaftsdez. Andree Haack zu Wort. Er stellte gleich mehrere Leuchtturmprojekte der Stadt vor. U.a. auch die neue Pflasterung in der City.

Auf meine Entgegnung, dass es ziemliche Mängel bei der neuen Pfalsterung gäbe, wies er auf die Einholung eines Gutachtens dazu hin.

Eine ebenfalls anwesende Dame der NRZ-Redaktion merkte in Richtung Gastgeber OB Link an, dieser hätte wohl der NRZ gegenüber schon von einem bereits vorliegenden Gutachten gesprochen.

Nun habe mal ganz genau nachgefragt und Antwort erhalten.

Hier meine Fragen:

Guten Tag Herr Link,

am letzten Mittwoch kam es beim Innenstadt-Dialog in der Mercatorhalle Raum 6 -vor etlichen Zeugen- zu einem Austausch über den Zustand und die Qualität der neuen Pflasterarbeiten auf der Königstrasse.

Wirtschaftsdezernent Haack gab an, das Gutachten sei noch in Arbeit bzw. in Vorbereitung.

Eine Vertreterin der Presse sagte mir, dass das Gutachten bereits vorläge. Sie konfrontierte Sie auch damit.

Deshalb meine Frage gemäß IFG NRW, die sie bitte binnen 30 Tagen beantworten, ansonsten wende ich mich mit einer Eingabe an den Rat der Stadt:

1. Gibt es bereits ein Gutachten zu den Pflasterarbeiten auf der Königstrasse, weil dort die Pflasterung bereits Risse, Steinbrüche etc. aufweist?

2. Wenn ja, was steht in dem Gutachten, ist es öffentich einsehbar?

3. Wenn die Schuld laut Gutachten beim Pflasterer liegt, wurde dieser bereits in Regress genommen?

4. Wie hoch sind die Kosten des Gutachtens?

5. Fällt die Vergabe des Gutachtens unter irgendwelche Vergaberichtlinien?

6. Wie hoch werden die Kosten des finanziellen Schadens laut Gutachten beziffert?

Danke vorab und Gruß

Michael Schulze

Hier die Antwort (Auszug/Teil):

zu 1. Das Gutachten ist, gemäß den Äusserungen des Beigeordneten Andree Haack, in Vorbereitung und liegt somit noch nicht vor. Dementsprechend erübrigt sich die Beantwortung der Fragen 2. bis 6.

Und im Original als Teil-Screenshot einer .pdf:

Was hinter der angeblichen Auskunft des OB an die NRZ in der Sache angeht, so kann ich nur spekulieren. Wahrscheinlich war der OB gedanklich einfach schon weiter als der Rest der Welt.

Inzwischen (nämlich gestern) habe ich mal Fotos vom Pflaster gemacht. Mein Gutachten lautet: Scheisse.

Und was Gutachten angeht so würde ich mal einen Blick nach Peine werfen. Ja, Gutachten sind schon eine feine Sache.

Wirtschaftsbetriebe antworten auf Anfrage nach Reinigung in der City

Am 25. Januar hatte ich folgende Anfrage an die Stadt gestellt. Dabei geht es um die Reiningung in der City:

Guten Tag Herr Link,

am vergangenen Mittwoch-Abend gab es in der Mercatorhalle eine Veranstaltung unter dem Motto „Pakt für die Innenstadt“ im Rahmen des sog. Innenstadt-Dialog. Sie waren der einladende Gastgeber in Ihrer Funktion als OB und ich war dort Gast.

Bei der Veranstaltung gab es die Möglichkleit Fragen zu stellen, wovon ich auch Gebrauch machte. Unter anderem stellte ich dem Mitarbeiter der Wirtschaftsbetriebe nach seinen Einlassungen zu den Verschönerungen durch Blumenkübel und Stromkästen-Kunst, die Frage nach den Reinigungsaufgaben der Wirtschaftsbetriebe in der City.
Leider haben Sie als Gastgeber mir das Wort abgeschnitten und die Antwort des Herrn ging ein wenig unter. Soweit ich verstanden habe, war es Ihnen irgendwie nicht recht das Thema öffentlich zu diskutieren oder meine Anwesenheit war Ihnen nicht Recht, jedenfalls schlugen Sie vor ich möge die Fragen schriftlich stellen.

Was ich hiermit tue.

Meine Fragen lauten also gemäß IFG NRW wie folgt – und ich bitte um eine Antwort innerhalb von 30 Tagen – ansonsten werde ich die Fragen an den Rat einreichen:

1. Welche konkreten und grundsätzlichen Aufgaben inkl. Reinigungsaufgaben haben die Wirtschaftsbetriebe in der City (z.B. Müllentsorgung, Kaugummientfernung, Wildplakate entfernen, Spraybilder entfernen usw.)?

2. Welche Aufgaben haben die Anrainer, Hausbesitzer, Bewohner(Mieter) und Geschäftsleute dort – zB auch auf Sonderflächen – grundsätzlich selbst zu erledigen?

3. Welche Kosten entstehen jährlich seitens der Wirtschaftsbetriebe und welchen Anteil übernimmt die Stadt bzw. bekommt sie in Rechnung gestellt?

4. Gibt es zu Marktveranstaltungen gesonderte Regelungen bei denen auch DuisburgKontor als Kostenverursacher und als Kostenübernehmer eine Rolle spielt?

Gruß

Michael Schulze

 

Hier die Antwort der Wirtschaftsbetriebe:

Sehr geehrter Herr Schulze,

wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 25.01.2019 an den Oberbürgermeister der Stadt Duisburg, Herrn Sören Link. Ihr Anliegen wurde mit der Bitte, Ihnen zu antworten, an die Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR weitergeleitet.

Gerne möchten wir zum Thema Reinigungsverpflichtungen wie folgt Stellung beziehen.

Der städtische Anteil an den Reinigungsgebühren in Duisburg beträgt 23%.

Die Straßenreinigung selbst beinhaltet das Entfernen aller Verunreinigungen aus dem Straßenbereich, die die Hygiene oder das Stadtbild nicht unerheblich beeinträchtigen oder eine Gefährdung des Verkehrs darstellen können. Der Reinigungsumfang bezieht sich auf Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Hierzu zählt auch der von Ihnen erwähnte Innenstadtbereich.

Die Reinigung umfasst den oben beschriebenen Umfang. Die Entfernung von unrechtmäßig angebrachten Plakaten bzw. das Entfernen von Schmierereien gehören nicht zu den regelmäßigen Reinigungsaufgaben, werden aber nach Absprache mit den jeweiligen Eigentümern (Stromkästen, Hauswände etc.) bei Bedarf vorgenommen.

Die Eigentümer sind natürlich gehalten, das Erscheinungsbild der Innenstadt in ihrer Zuständigkeit ebenfalls positiv darzustellen. Dazu dient auch der Innenstadtdialog, der dazu beitragen soll, dass sowohl sämtliche Institutionen als auch die Eigentümer und Geschäftsinhaber an einem Strang ziehen, um den Einkaufsbereich attraktiver zu gestalten. Es gibt allerdings keine Möglichkeit einen Hausbesitzer dazu zu verpflichten z.B. Graffiti oder Plakate an ihrem Eigentum zu entfernen, wenn es sich nicht um verbotene oder anzügliche Bilder/Äußerungen handelt.

Hinsichtlich der Wochenmarktveranstaltungen beauftragt Duisburg Kontor GmbH nach den großen Marktveranstaltungen die Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR eine Reinigung vorzunehmen.

Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten.

Mit freundlichen Grüßen
Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR

Fragen zum Kantpark an die Stadt

Guten Tag Herr Link,

zum Kantpark habe ich nachfolgende Fragen gemäß IFG NRW.

Sie haben 30 Tage Zeit mir Antworten zuzusenden. Ich werde nach Ablauf der Frist, wenn keine Antworten vorliegen, die Fragen an den Rat der Stadt richten.

Fragen:

1. Wie hoch sind die Gesamtkosten für den Umbau des Kantparks?

2. Wie hoch sind die Teilkosten für den Umbau/Neubau des Spielplatzes/der Spielplätze inkl. aller Spielgeräte etc.?

3. Wie hoch sind die Teilkosten für das in der Anlage als Bild(001.jpg) beigefügte Spielgerät?

4. Bei einer Begehung am 14.2.(gestern) habe ich bzgl. des Spielgerätes (s.3.) keinen Fallschutz entdeckt, ist dieser unnötig, bisher noch nicht angebracht worden?

5. Wie heissen die beauftragten Planenden und Bausführenden (Namen und Adressen)?

6. Wer sorgt künftig für Instandhaltung, Pflege etc. und wie hoch sind die jährlich dafür veranschlagten Kosten?

Gruß
Michael Schulze

Leuchtturmprojekt Königstrasse-Pflasterung

Vor wenigen Minuten hatte ich mich hier noch mit dem Leuchtturmprojekt aus der Wirtschaftsdezernent Haack’schen Geschichte aus 1001 Nacht, dem Kantpark, beschäftigt, nun gehts um die Pflasterung auf der Königstrasse.

Laut Haack auf dem letzten Innenstadt-Dialog-Pakt-Geschwurbel sei ja auch die Königstrasse mit dem (teilweise) neuen Pflaster ein Duisburger Leuchtturmprojekt.

Deshalb bin ich gestern in Begleitung mal um 15.15 Uhr dort gewesen. Toller Sonnentag und scheiß neues Pflaster. Nicht überall, aber an etlichen Stellen. An zu vielen Stellen. Angeblich, aber wer’s glaubt kommt in die Hölle, soll eine Mängelrüge am Laufen sein. Haack und Link waren sich beim Pakt-Geschwurbel wohl aber nicht ganz einig, ob die Rüge schon läuft oder erst anläuft oder anlaufen sollte.

Weiter unten nur drei Bilder von gestern die alles zeigen was man wissen muß. Ja, das Steuergeld wurde wie immer sinnvoll ausgegeben. Dadurch, dass man so große Fugen gelassen hat, brauchte man weniger Steine. LEUCHTET doch  turmmässig ein. Ach ja und die Kippen verschwinden quasi von der Oberfläche, sind also, wenn man sich ganz flach hinlegt nicht mehr zu sehen.  Das sind allerdings teils so viele, das sie beinahe schon als Fugenfüller betrachtet werden können, nebst anderen menschlichen Hinterlassenschaften wie Kaugummis. Jetzt muß man nur noch die Tauben abrichten, genau in die Fugen rein zu kac… . Perfekt, auch beim Fugenmaterial gespart. Die vielen abgebrochenen Ecken bereiten mir allerdings Kopfschmerzen, da habe ich bisher keine Lösung. ÜberlegÜberlegÜberleg: Das ist Kunst. Tja, der eine schmeisst Butter in die Ecke und Duisburg bricht die Ecken ab.

Da fällt mir ein, dass ich letztens auf der Kö einen Typen traf der Herrn Haack so verdammt ähnlich sah. Der zischte mich fast unverständlich an: Willze Ecke kaufe? Is Leuchtturmecke. Viel wert, bald. Kannze Ebay tun.

 

Die unendliche Geschichte: Kantpark

Im März sollen angeblich 90% des Kantparks fertiggestellt sein. Nach dem wir vom DUISTOP-Team gestern mal zu zweit dort waren, würde ich sagen 90% sind scheinbar eine dehnbare Zahl oder es ist der März 2020 gemeint.

Bei schönstem Sonnenschein haben wir gegen 14.30 Uhr dort nur einen einzigen Arbeiter entdeckt, der um 14.50 Uhr immer noch allein war.

Ca. ein Drittel des Parks sind noch umzäunt und eher als Baustelle, denn als Park zu betrachten.

Wohlgemerkt verbleiben noch 14 Tage – abzüglich zwei Wochenenden.

Wo die Millionen hingeflossen sind kann ich mir denken, aber wofür sie ausgegeben wurden ist mir schleierhaft. Allein der neue Kinderspielplatz soll angeblich 600.000 EU gekostet haben. Naja.

Teuerstes Einzelteil wird wohl das hier abgebildete „Spielzeug“ sein.

Einen Fallschutz habe ich nicht entdecken können. Aber wir wissen ja wie die Kids von heute sind, die tun genau das was wir Ihnen sagen, nämlich bloß nicht von aussen hochklettern.

Wieviel Spielgeräte für Spielplätze kosten kann man gut googeln, einfach „Spielplatzgeräte“ eingeben.

Da tauchen dann Sachen auf wie diese: Kletterdschungel Duisburg

https://www.spiel-bau.de/klettern/kletterdschungel-duisburg.html#!7.6650_E_Kletterdschungel_Duisburg

Aber auch Spielplatzgeräte-Serien mit dem wirklich vielversprechenden Namen FIASKO – und ganz süß FIASKOLINO:

http://katalog.spielplatzgeraete-maier.de/gesamtkatalog_2018-2019/242/

Ich muß dabei gerade an meinen Bruder denken, der mal den Daumen unter eine Wippe, …

Apropos Fiasko: Der Kantpark ist eins. Auch, weil so viele Bäume hätten besser nicht gefällt werden sollen. Zudem fehlen jede Menge Bänke und Abfallbehälter. Aber es sind ja noch 14 Tage in denen viel passieren kann.

Zum Schluß ein Wort Immanuel Kants zum 1. März:

Lachen: Ein Affekt aus der plötzlichen Verwandlung einer gespannten Erwartung in nichts.

 

Stadt antwortet zum Thema Grundsteuer – Teil 2 – und wieder nur teilweise

Es geschehen noch Zeichen und Wunder, die Stadt hat mal wieder geantwortet – zumindest teilweise, diesmal auf Fragen zum Thema Grundsteuer, die ich am 15. Januar wie folgt gestellt habe.

Den ersten Teil der Antwort habe ich in den letzten Tagen bereits veröffentlicht. Nun erhielt ich einen zweiten Teil an Antworten, womit aber meine Fragen immer noch nicht vollständig beantwortet sind.

Hier nochmals meine Fragen sowie der ersten Antwortteil und darunter -also ganz unten- der zweite Antwortteil.

Ich bitte um Nachsicht es so zu veröffentlichen, aber ich weiß ja nicht wann letztlich die einzelnen Teile kommen. Warte ich nun auf den dritten Teil und veröffentliche alles  erst dann, ist alles ev. schon gar nicht mehr aktuell. 

Hinweis: Die Fragen zur Grundsteuer werden ja gerade auch in Mülheim heiss diskutiert.

Hier meine Fragen:

Guten Tag Herr Link,

ich habe folgende Anfrage gemäß IFG NRW zum Thema Grundsteuer, die Sie bitte binnen 30 Tagen beantworten.

Unter Ihrer Haushaltsführung und in Ihrer Amtszeit wurde die Grundsteuer B zuletzt in 2015 auf den Hebesatz in Höhe von 855 % erhöht.
Damit ist sie im Vergleich zum Zeitpunkt Ihres Amtsantritts 2012 (590 %) rund 45% höher geworden.

Sie rühmen sich z.Z. mit einem ausgeglichenen Haushalt. Dies könnte auch eine Folge höherer Einnahmen aus der Grundsteuer B sein. Auch die Nachbarstadt Mülheim beweist gerade eindrucksvoll im Hauruckverfahren wie das geht oder auch nicht. Vllt. schiesst sie sich auf Umwegen ein Eigentor, weil auf der anderen Seite die Ausgaben steigen.
Dass in Duisburg der Haushalt trotzdem ausgeglichen ist, ist sicherlich anderer Finanz-Kosmetik zu verdanken, so meine Meinung.

Deshalb folgende Fragen:

1.) Die Stadt Duisburg hat zahlreiche Räume/Flächen in privaten Immobilien bzw. sogar ganze Gebäude von privat angemietet.

a) Trifft es zu, dass in diesen Fällen der private Eigentümer – wie es zu vermuten ist – die erhöhte Grundsteuer B zahlen muss und diese dann an die Stadt als Mieter weitergibt?

b) Falls a) zutrifft: Wieviel Grundsteuer muss die Stadt auf diesem Umweg seit 2012 selbst zusätzlich zahlen?

2.) Neben angemieteten Gebäuden gibt es ev. noch zahlreiche große Objekte, für die PPP-Verträge abgeschlossen wurden, z.B. für die Mercatorhalle.

a) Muss in diesen Fällen das beauftragte Unternehmen(der Vermieter) die Grundsteuer zahlen oder ist es vertraglich geregelt, dass die Grundsteuer an die Stadt weitergegeben werden kann?

b) (weggefallen)

c) Wieviel Grundsteuer war seit 2012 in diesem Fall zusätzlich durch die Stadt zu zahlen oder ev. durch städtische Töchter, was wiederum den Ertrag und die Ausschüttung an die Stadt mindert?

3.) Auch städtische Gesellschaften und Beteiligungen besitzen teilweise sogar große Grundstücke und Gebäude.

a) Müssen auch städtische Gesellschaften/Beteiligungen als Grundeigentümer Grundsteuer zahlen?

b) Wieviel Grundsteuererhöhung ist letztendlich hier von der Stadt selbst zu tragen, nachdem ggfs. Weiterbelastungen an Mieter und Anteile privater Mitgesellschafter herausgerechnet wurden?

4.)

a) Werden die erhöhten Miet-Nebenkosten durch die Grundsteuer B für Aufstocker nach Hartz IV bei der Berechnung der Zuschüsse berücksichtigt?

b) Wirken sich die erhöhten Miet-Nebenkosten durch Grundsteuer bei der Berechnung des Regelsatzes für die Bezieher von ALG II aus oder müssen diese Kosten aus den bisherigen Regelsätzen beglichen werden?

c) Wird der Duisburger Mietspiegel entsprechend der Grundsteuer-B-Erhöhung angepasst?

d) Mit welchen zusätzlichen Kosten wird der Haushalt der Sozialagentur durch die Erhöhung der Grundsteuer B belastet?

Erhalte ich von Ihnen keine Antworten, reiche ich die Anfrage Mitte Februar an den Rat der Stadt ein.

Gruß

Michael Schulze

Daraufhin antwortete die Stadt wie folgt per .pdf, wovon ich einen Screenshot gemacht habe. Dies ist also nochmals der erste Teil der Antworten:

Hier die Antworten der Stadt zu 1. und 2.:

 

Und hier kommt der zweite Teil der Antworten, leider aber nicht zu den Fragen unter Punkt 3., sondern nur zu Punkt 4. und zwar von einem anderen Amt – Amt für Soziales und Wohnen. Anzumerken ist, dass dabei auf eine angebliche Mail vom 28.1. Bezug genommen wird, meine Mail ist aber vom 15.1.:

Sehr geehrter Herr Schulze,

mit Mail vom 28.01.2019 übersandten Sie eine Anfrage gemäß IFG NRRW zur Grundsteuer.

Die Frage 4 der Anfrage fällt in den Zuständigkeitsbereich des Amtes für Soziales und Wohnen und wird von hier wie folgt beantwortet:

4a. Werden die erhöhten Mietnebenkosten durch die Grundsteuer B für Aufstocker nach Hartz IV bei der Berechnung der Zuschüsse berücksichtigt?

Die Grundsteuer B ist Bestandteil der Betriebskosten bei den Kosten der Unterkunft und darf somit auf die Mieter umgelegt werden.
Bei der Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft für ALG II Bezieher ist die Grundsteuer B Erhöhung berücksichtigt worden.

4b. Wirken sich die erhöhten Mietnebenkosten durch Grundsteuer bei der Berechnung des Regelsatzes für die Bezieher von ALG II aus oder müssen diese Kosten aus den bisherigen Regelsätzen beglichen werden?

Die Grundsteuer B ist nicht Bestandteil der Regelsätze, sondern Bestandteil der Kosten der Unterkunft. Somit wirkt sich eine Erhöhung der Grundsteuer nicht auf die Höhe der Regelsätze aus und ist nicht aus den Regelsätzen
zu bestreiten.

4c. Wird der Duisburger Mietspiegel entsprechend der Grundsteuer B Erhöhung angepasst?

Nein, Basis des Mietspiegels ist die Nettokaltmiete.
Während Kosten für kleinere Instandhaltungen enthalten sind, sind keinerlei Betriebskosten, keine Kosten für die Sammelheizung und Warmwasserversorgnung enthalten.
Zur Vergleichbarkeit der Mieten ist es erforderlich, im Mietspiegel einen einheitlichen Mietbegriff zu verwenden. Da sich beim Anschluss von Mietverträgen die Vereinbarung von Nettokaltmieten durchgesetzt hat, wird im Mietspiegel
generell die Nettokaltmiete (Grundmiete) ausgewiesen.
Gemäß zweiter Berechnungsverordnung – II. BV § 41 (3) Nr. 1 zählt die Grundsteuer zu den Betriebskosten.

4d. Mit welchen zusätzlichen Kosten wird der Haushalt der Sozialagentur durch die Erhöhung der Grundsteuer B belastet?

Die Kosten der Unterkunft werden zwar von der Sozialagentur, hier das jobcenter Duisburg ausgezahlt, aber vom kommunalen Träger, also von der Stadt Duisburg, erstattet. Insofern wird der Haushalt des jobcenter Duisburg durch die Erhöhung der
Grundsteuer nicht belastet.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Stadt Duisburg
Der Oberbürgermeister
Amt für Soziales und Wohnen

 

Stadt antwortet zum Thema Grundsteuer – teilweise

Es geschehen noch Zeichen und Wunder, die Stadt hat mal wieder geantwortet – zumindest teilweise, diesmal auf Fragen zum Thema Grundsteuer, die ich am 15. Januar wie folgt gestellt habe:

Guten Tag Herr Link,

ich habe folgende Anfrage gemäß IFG NRW zum Thema Grundsteuer, die Sie bitte binnen 30 Tagen beantworten.

Unter Ihrer Haushaltsführung und in Ihrer Amtszeit wurde die Grundsteuer B zuletzt in 2015 auf den Hebesatz in Höhe von 855 % erhöht.
Damit ist sie im Vergleich zum Zeitpunkt Ihres Amtsantritts 2012 (590 %) rund 45% höher geworden.

Sie rühmen sich z.Z. mit einem ausgeglichenen Haushalt. Dies könnte auch eine Folge höherer Einnahmen aus der Grundsteuer B sein. Auch die Nachbarstadt Mülheim beweist gerade eindrucksvoll im Hauruckverfahren wie das geht oder auch nicht. Vllt. schiesst sie sich auf Umwegen ein Eigentor, weil auf der anderen Seite die Ausgaben steigen.
Dass in Duisburg der Haushalt trotzdem ausgeglichen ist, ist sicherlich anderer Finanz-Kosmetik zu verdanken, so meine Meinung.

Deshalb folgende Fragen:

1.) Die Stadt Duisburg hat zahlreiche Räume/Flächen in privaten Immobilien bzw. sogar ganze Gebäude von privat angemietet.

a) Trifft es zu, dass in diesen Fällen der private Eigentümer – wie es zu vermuten ist – die erhöhte Grundsteuer B zahlen muss und diese dann an die Stadt als Mieter weitergibt?

b) Falls a) zutrifft: Wieviel Grundsteuer muss die Stadt auf diesem Umweg seit 2012 selbst zusätzlich zahlen?

2.) Neben angemieteten Gebäuden gibt es ev. noch zahlreiche große Objekte, für die PPP-Verträge abgeschlossen wurden, z.B. für die Mercatorhalle.

a) Muss in diesen Fällen das beauftragte Unternehmen(der Vermieter) die Grundsteuer zahlen oder ist es vertraglich geregelt, dass die Grundsteuer an die Stadt weitergegeben werden kann?

b) (weggefallen)

c) Wieviel Grundsteuer war seit 2012 in diesem Fall zusätzlich durch die Stadt zu zahlen oder ev. durch städtische Töchter, was wiederum den Ertrag und die Ausschüttung an die Stadt mindert?

3.) Auch städtische Gesellschaften und Beteiligungen besitzen teilweise sogar große Grundstücke und Gebäude.

a) Müssen auch städtische Gesellschaften/Beteiligungen als Grundeigentümer Grundsteuer zahlen?

b) Wieviel Grundsteuererhöhung ist letztendlich hier von der Stadt selbst zu tragen, nachdem ggfs. Weiterbelastungen an Mieter und Anteile privater Mitgesellschafter herausgerechnet wurden?

4.)

a) Werden die erhöhten Miet-Nebenkosten durch die Grundsteuer B für Aufstocker nach Hartz IV bei der Berechnung der Zuschüsse berücksichtigt?

b) Wirken sich die erhöhten Miet-Nebenkosten durch Grundsteuer bei der Berechnung des Regelsatzes für die Bezieher von ALG II aus oder müssen diese Kosten aus den bisherigen Regelsätzen beglichen werden?

c) Wird der Duisburger Mietspiegel entsprechend der Grundsteuer-B-Erhöhung angepasst?

d) Mit welchen zusätzlichen Kosten wird der Haushalt der Sozialagentur durch die Erhöhung der Grundsteuer B belastet?

Erhalte ich von Ihnen keine Antworten, reiche ich die Anfrage Mitte Februar an den Rat der Stadt ein.

Gruß

Michael Schulze

Daraufhin antwortete vorgestern die Stadt wie folgt per .pdf, wovon ich einen Screenshot gemacht habe. Die Antworten zu 3. und 4. sind leider nicht dabei. Ob diese Antworten noch kommen weiß ich nicht.

Hier die Antworten der Stadt zu 1. und 2.:

DuisburgKontor antwortet teils ausweichend – erneute Anfrage – gezielt zum Weihnachtsmarkt

Am 6. Januar hatte ich DuisburgKontor angeschrieben und einige Fragen gestellt. Die Antworten waren nur teilweise zufriedenstellend, weshalb ich nun nachgehakt habe:

Guten Tag und danke für die rechtzeitige Antwort.

Hier die Veröffentlichung meiner Fragen vom 6. Januar und Ihre Antworten: http://www.viewww.de/123/duistop-forum/2019/02/07/duisburgkontor-antwortet-genau-nach-30-tagen-welch-ein-wunder-hallejuja/

Sie entnehmen dem Text, dass sich daraus weitere Fragen ergeben.

Diese stelle ich erneut gemäß IFG NRW.

1. Welchen Wagen fährt Herr Kluge zu welchen Konditionen?

2. Wo finde ich die Drucksache die Sie erwähnen?

3. Die Fa. DSM gehört (zu) Ströer. Inwiefern ist der Vertrag trotz Maßgabe der Kartellbehörden nicht ausgeschrieben worden?

4. Wieso erfahren Händler Mietkonditionen und wir als Bürger nicht?

Bezüglich Frage 4. bestehe ich nunmehr nachdrücklich auf folgende Auskünfte.

Deshalb fordere ich -vorerst nur den Weihnachtsmarkt betreffend- folgende Infos:

a) Preisliste aller Stände ohne NK Einzelaufstellung mit qm und Standfläche – 2018

b) Liste der NK-Konditionen aller Stände – 2018

b) Welcher Stand wurde zu welchem Preis und zu welchen NK-Konditionen tatsächlich vermietet – 2018

Gruß

M. Schulze

DUISTOP

DuisburgKontor antwortet – genau nach 30 Tagen – welch ein Wunder – Hallejuja!

Am 6. Januar hatte ich zum wiederholten Mal DuisburgKontor angeschrieben. Bisher unter Peter Joppa ohne Erfolg. Also dachte ich mir mit dem neuen Mann Uwe Kluge an der Spitze könnte es klappen. Ich glaube aber, mein Satz der in der Einleitung mit „Ansonsten …“ beginnt, hat seine Wirkung entfaltet.

Hier mein Schreiben vom 6.1. – weiter unten die Antworten von DuisburgKontor:

Frohes Neues Jahr und Guten Morgen,

ich habe folgende Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz NRW (kurz IFG) und bitte Sie diese binnen 30 Tagen zu beantworten.
Ansonsten werde ich mich mit der Anfrage direkt an den Rat der Stadt wenden, da die Stadt Duisburg Haupt- bzw. Allein-Gesellschafterin von DuisburgKontor ist.

1. Welche Vergütung erhält Herr Kluge per anno?
2. Welche Vergütung erhält Herr Krützberg per anno?
3. Wird Herrn Kluge ein Firmenfahrzeug zur Verfügung gestellt, wenn ja welches und wie wird es abgerechnet, nach Dienstwagenrichtlinie der Stadt?
4. Wird Herrn Krützberg ein Firmenfahrzeug zur Verfügung gestellt, wenn ja welches und wie wird es abgerechnet, nach Dienstwagenrichtlinie der Stadt?
5. Welche Einnahmen(Umsatzhöhe) wurden mit dem Weihnachtsmarkt 2018 erzielt und welche Ausgaben entstanden durch den Weihnachtsmarkt 2018 und wie sieht daher der Saldo aus?
6. Bitte senden Sie mir die 2018er-Liste der Anmietungspreise für die Weihnachtsstände zu?
7. Gibt es einen laufenden Vertrag mit Ströer über die Vermarktung von Aussenwerbeanlagen in Duisburg durch Ströer? Wenn ja, ist dieser ausgeschrieben worden? Ist er nur mit Ströer geschlossen oder gibt es noch andere Vermarkter?
8. In einem spruchreif-Interview hat Herr Kluge kürzlich darüber gesprochen das Marketing der Stadt künftig von DuisburgKontor aus federführend zu „initiieren“? Gibt es dazu einen „Auftrag“/ein Placet des Rates der Stadt?
9. Welche Aufgaben hat Herr Krützberg als 2. GF? Reicht ein GF nicht aus? Ist Herr Krützberg nicht bereits mit wichtigen Verwaltungsaufgaben(plus AR der wfbm) ausreichend beschäftigt? Ist Herrn Kluge damit uU ein direkter „Aufpasser“ zur Seite gestellt?

Danke vorab und gutes Gelingen weiterhin.

Gruss

www.duistop.de
c/o Michael Schulze

 

Und hier die Antworten vom 7.2. von DuisburgKontor:

Sehr geehrter Herr Schulze,

Gestützt auf das IFG NRW haben Sie mit E-Mail vom 06.01.2019 verschiedene Fragen an die Duisburg Kontor GmbH gerichtet.

Nach Prüfung Ihres Schreibens möchten wir Ihnen Folgendes mitteilen:

Fragen 1 und 2:

Alle Informationen auf Grundlage des Transparenzgesetzes werden von der Duisburg Kontor GmbH und der Duisburg Kontor Hallenmanagement GmbH  der Gesellschafterin Stadt Duisburg zur Verfügung gestellt und von dort für alle Gesellschaften im Konzern Stadt Duisburg zentral veröffentlicht.

Anmerkung von mir: Weiß ich alles, doch Kluge ist zu neu und Duisburg zu langam was die Publikationen angeht. Wenn er soviel bekommt wie Joppa, dann müssten es ca. 180.000 EU p.a. sein.

Fragen 3 und 4:

Herrn Kluge wird ein Dienstwagen auf Grundlage der Dienstwagenrichtlinie zur Verfügung gestellt.

Herrn Krützberg wird kein Firmenfahrzeug zur Verfügung gestellt.

Anmerkung von mir: Eine Dienstwagenrichtlinie liegt mir vor. Die habe ich mir aber anderswo besorgt. Welchen Wagen Herr Kluge fährt und zu welchen Konditionen wissen wir aber immer noch nicht. Vllt. gibt es auch mehrere Richtlinien!?

Fragen 5 und 6:

Wir dürfen um Verständnis bitten, dass diese Fragen mit Blick auf die Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gemäß § 8 IFG NRW nicht beantwortet werden können. Die Voraussetzungen für einen Informationszugang sind hier nicht gegeben. Insoweit überwiegen die schutzwürdigen Belange der Betroffenen das Informationsinteresse.

Anmerkung von mir: Ganz ehrlich, wieso können diese Zahlen Betriebs- und Geschäftsgeheimniss sein? Betroffene sind wir, denn uns gehört Duisburg und Duisburg gehört DuisburgKontor. Und wie werden dann Mietverträge mit den Händlern abgeschlossen? Wieso dürfen die Konditionen erfahren und wir nicht?

Fazit: Fadenscheinige Ausreden.

Frage 7:

Es besteht nur ein entsprechendes Vertragsverhältnis  mit der Firma DSM Deutsche Städte Medien GmbH. Eine Ausschreibung ist nicht erfolgt.

Anmerkung von mir: Nebelkerze. Die DSM gehört (zu) Ströer einem der grössten bzw. der grösste Aussenwerber in Deutschland.  Zu diesen Verträgen gibt es in inzwischen kartellrechtliche Vorgaben. s. https://www.derwesten.de/staedte/essen/die-stadt-essen-vergibt-alle-werbeflaechen-neu-id9341442.html

Frage 8:

Wir dürfen auf die  Mitteilungsvorlage Drucksache-Nr. 18-1371 verweisen.

Anmerkung von mir: Anstatt mir mal den Link zu senden, nur die Nennung der Drucksache, die man bei dem Scheiss-Ratsinfosystem aber auch nicht sofort findet.  Ich hab echt keinen Bock meine Zeit damit zu verschwenden.

Also egal. Da steht wahrscheinlich eh nur Mist drin.

Frage 9:

Die Aufgabenverteilung ist im nicht öffentlichen Geschäftsverteilungsplan geregelt. Darüber hinausgehend kann die Erstellung einer Information, die zudem eine Wertung enthalten würde, nach § 4 Abs. 1 IFG NRW nicht beansprucht werden.

Anmerkung von mir: Nicht öffentlicher Geschäftsverteilungsplan, soso. Dann steckt Euch den mal sonstwohin! Ich muß aber gestehen, meine Frage war natürlich absichtlich so gestellt, so dass sie gar nicht anders antworten konnten. Die Antwort gibts schon in der Frage. Q.E.D.

Hochachtungsvoll

DuisburgKontor

BV Mitte: Fragwürdige Handhabung von fast 150 Mio EURO und „Wie man die Demokratie austricksen kann.“

Gastbeitrag von Ulrich Martel(sitzt in der BV Mitte) plus Kommentar von Michael Schulze

Am 31. Januar hat die Bezirksvertretung Mitte sich wieder selbst übertroffen. Der Unterhaltungswert war mal wieder auf allerhöchstem Niveau.

142.837.852 € in fragwürdigen Händen

Zuerst beehrte uns eine werte Frau Schoch. Es ging einmal um die Drucksache DS-18-04661 = „Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2 in den Jahren von 2017 bis 2022“ mit einer Zuwendungssumme von 56.510. 416€.
Sowie einmal um die Drucksache DS-16 – 13213 = „Stärkung der Schulinfrastruktur an Duisburger Schulen in den Jahren 2017 bis 2020“ mit einem Fördervolumen von insgesamt 86.363.436 €.

Zusammengefasst werden durch die Stadt-Managerin Frau Schoch mehr als 142 Millionen Euro Steuergelder vergeben, verteilt, …

Hier ihre Ausführungen kurz zusammengefasst und auf den Punkt gebracht:
„Ihnen liegen die beiden Drucksachen … bla bla bla … Maßnahmen zur Umsetzung …bla bla bla …alle Maßnahmen werden über jeweils einen Projektmanager abgearbeitet bla bla bla . Die Projektmanager erarbeiten den angekündigten Rahmenterminplan.“
Auf meinen Hinweis, dass das eine sehr große Investitionssumme und sehr viel Geld sei, das durch die Steueraufkommen der BürgerInnen finanziert wird und meine Frage zur Personaldecke mit der die Projekte seitens der Stadtverwaltung denn betreut werden, reagierte die Managerin mit demonstrativem „an den Kopf fassen“, Augenrollen in Richtung Bezirksbürgermeisterin, mit hochgezogenen Augenbrauen demonstrativ fragend.
Die Bezirksbürgermeisterin signalisierte aber deutlich sie möge doch auf meine Frage antworten.

Die Antwort war sinngemäß wie folgt:
„Es ist so vorgesehen, dass wir eine Projektstruktur haben. Der Projektleiter ist Herr Murrack.
Wir sind vier Mitarbeiterinnen und arbeiten eng mit allen Fachbereichen und dem IMD. Und bei dem Schulamt haben wir auch das Personal. Die Verträge werden von Rechtsanwälten geprüft und sind wasserdicht.“

Ja liebe Frau Schoch, dann kann ja nichts passieren, dann wird ja alles gut gehen und nicht so sein wie die vielen Projekte die angefangen und nicht zu Ende gebracht wurden. Bei denen das Geld der Bürgerinnen und Bürger mit dem Füllhorn aus dem Fenster geschmissen wurden und der Herr Link sich brüsten kann, dass er so viel Geld für die Bürger besorgt und ausgegeben hat.
Viel schöner wäre es, wenn es sinnvoll und effizient ausgegeben würde.

Nach dieser Vorstellung war der zweite Gast, Herr Gatzweiler, das genaue Gegenteil.
Es handelte sich um die Drucksache 18-1 429 = „Umbau und Gestaltung Unterstraße Schwanenstraße und Calaisplatz im Rahmen des integrierten Handlungskonzeptes Innenstadt Duisburg (IHI)“. Da diese uns erst in der Sitzung übergeben wurde – es handelt sich ja auch schließlich nur um Steuergelder in Höhe von 1,6 Mio Euro (immer raus mit der Kohle)- rügte die werte Frau Bezirksbürgermeisterin auch sehr deutlich Herrn Gatzweiler wegen der späten Übergabe der Unterlagen. Dieser reagierte dann auch schön brav und entschuldigte sich theatralisch vielmals.

Fachlich fundiert konnte Herr Gatzweiler nicht nur das Projekt vorstellen sondern auch auf die Historie eingehen, die Rechtsnormen benennen, selbst Abmessungen des Platzes waren ihm gegenwärtig. Das genaue Gegenteil zu dem was wir vorher ertragen mussten. Der Mann spielt offensichtlich in der Champions League und nicht in der Kreisklasse wie die Dame zuvor.
Ärgerlich war nur die Tatsache, dass diese Drucksache uns als sogenannte Tischvorlage präsentiert wurde.

Eine Tischvorlage wird nur in Fällen der Dringlichkeit genutzt. Diese muss begründet werden. Eine Drucksache muss grundsätzlich spätestens zwei Tage vor der Sitzung den Mitgliedern der BV zur Verfügung stehen, damit diese sich auch im ausreichenden Maße mit der Thematik auseinandersetzen können. Interessant an diesem Vorfall ist nun der nachfolgende Tagesordnungspunkt!
In einem Antrag der SPD- und CDU-Fraktion „Umgestaltung des Calais Platzes“ , der am 25. Januar, also sechs Tage vor der Tischvorlage, der Verwaltung zugeschickt wurde, wird Bezug auf die Drucksache genommen. Die Drucksache, die uns erst am 31. Januar vorlag. Hingewiesen auf diesen Umstand, ich möchte mich ausdrücklich dafür bedanken, hat das Mitglied der Grünen Herr Schönhagen.

Woher die Genossen von der SPD und ihr treuester Vasall die CDU diese Information bekommen haben, wird nun zu einer abenteuerlichen Posse.

Hier als Erinnerungsprotokoll das Statement des 1. Genossen vor Ort Herrn Dr. Tacke:

„Also eigentlich habe ich es nicht nötig darauf zu antworten. Ich werde es aber trotzdem tun, weil es unglaublich ist mit welchen Unterstellungen hier Agitation betrieben wird, haltlos aus der Luft gegriffen. Ich sage ihnen, woher die Information stammt.
Letzten Donnerstag war die Vorlage für mehrere Stunden im Netz zu sehen. Da falsch eingeordnet mit der falschen Nomenklatura. Ist dann kurz danach wieder herausgenommen worden.
Also unterlassen Sie gefälligst in Zukunft ihre haltlosen Unterstellungen!“

Auch der Innenstadt-Manager Herr Nüber verwahrte sich gegen den Vorwurf, dass die Verwaltung die SPD bevorzugen würde.

Das Statement von Frank Albrecht (FDP) dazu: „Wer uns ernsthaft erklären will, dass es noch nie vorgekommen ist, dass eine Partei eine Drucksache vorher bekommt, hält uns wohl für blöd!“

Zusammengefasst: Zuerst rügt das SPD-Genossin Elvira Ulitzka, ihres Zeichens Bezirksbürgermeisterin, Herrn Gatzweiler, dann tischt uns der Obergenosse der SPD die Geschichte eines plötzlichen Erscheinens und Verschwindens einer Drucksache im Netz auf. Die im Netz nur durch Zufall der SPD aufgefallen ist. Oder war es die perfekte Organisation der SPD-Genossen? Wohl kaum. Danke Herr Tacke, dass sie uns noch bestätigten, dass Frau Ulitzka die Drucksache seit dem 25. Januar kannte.
Es geht mir nicht um den Umstand, dass die „etablierte Dauer-Provinz-GROKO aus SPD und CDU“ Informationen vor den anderen Parteien erhält. Das ist mir einerlei. Mir zeigt es jedoch in aller Deutlichkeit, welch Geisteskind die hier Herrschenden sind und welches Verhältnis sie zur Wahrheit haben.
Dass dieses von Herrn Tacke in einem Tonfall, den ich nur durchgehend als aggressiv und Herrn Schönhagen gegenüber als bodenlose Unverschämtheit empfand, vorgetragen wurde, rundet das Gesamtbild nur ab.

So ein Verhalten gehört sanktioniert. Wenn Duisburg sich endlich entfalten soll, müssen die zwei GROKO-Parteien und ihre Mitglieder deutlich die Mehrheit verlieren. Mit solchen Typen kann es nichts Gutes geben.

 

 

Abschließend der Kommentar von Michael Schulze:

In Duisburg wundert mich gar nichts mehr. 1.) Wenn wirklich derart dilettantisch ein über 140-Mio.-EURO-Invest präsentiert und scheinbar auch abgenickt wurde, dann Gute Nacht. 2.) Dass nun der Calaisplatz umgestaltet werden soll, wundert mich auch nicht. Wenn künftig die Krankikom-DuisburgKontor .. äh -DigitalKontor-Mitarbeitenden sowie die Gäste der neuen Waterside-Hotelanlage aus ihren Fenstern gucken, dann wollen sie doch was Anständiges sehen. Das dürfte jetzt etliche Anwohner in weniger „gutsituierten Wohnvierteln Duisburgs eigentlich auf die Palme bringen. Leider kriegen die das alles aber gar nicht mit. Dafür ist die hiesige Presse zu wenig feurig bei der Sache und DUISTOP ist zu „klein“. Aber was nicht ist kann ja noch werden. 3.)  Lieber Herr Dr. Tacke, sollte sich das so wie von Herrn Martel beschrieben abgespielt haben und Sie in entsprechendem Tonfall die oben wiedergegebenen Worte benutzt haben („Also eigentlich habe ich es nicht nötig, …), dann finde ich: Sie sind für den Job absolut ungeignet. Wer schon ankündigt es nicht nötig zu haben Stellung zu nehmen, der sollte es am besten  auch nicht tun.  Wie kann eine einfache Nachfrage oder ein Hinweis Agitation sein? Das was Sie gemacht haben war Agitation. Im übrigen scheinen Sie mit demokratischem Diskurs nicht so besonders warm werden zu können.

Hier ein Beispiel aus 2017:

https://www.waz.de/staedte/duisburg/lothar-tacke-provoziert-eklat-id211786827.html

Wer behauptet sich von kleinen Parteien nicht die Tagesordnung diktieren lassen zu wollen, hätte vllt. mal danach gefragt werden sollen, ob dies nicht eine Nebelkerze gewesen sei, weil es inhaltlich  um die  „Benennung von Straßen nach Frauen.“  ging. Ich könnte Ihnen daraus eine ganze Menge unterstellen. Ich werde mir aber einfach nur erlauben einen Antrag an den Rat der Stadt einzureichen:

Gemäß §24 GO NRW schlage ich dem Rat vor eine neu zu benennende Strasse „Dr.-Lothar-Tacke-Strasse“ zu benennen. Begründung: Hervorragende Verdienste um die Demokratie in Duisburg

Ach ja, noch etwas. Ich freue mich schon darauf wenn ich Ihnen mal begegne – vllt. ab 2020 im Rat der Stadt. Sie werden sich wundern was ich alles an Agitation so drauf habe, da können Sie so richtig loslegen. Und ich erst.

Apropos: Ich gehe natürlich davon aus Ihre Erklärung zur Vorveröffentlichung im Netz ist wahrheitsgemäß und erfolgte aus Versehen usw.

Ist aber andererseits auch ein guter Trick, den man aber auf keinen Fall jemandem verraten sollte, wenn man ihn denn wüsste.