Eingabe an den Rat: www.duisburg.de – Forum für alle gefordert!!!

Stadt Duisburg
Dezernat des Oberbürgermeisters
Burgplatz 19
47051 Duisburg

14.11.2018

Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zu www.duisburg.de und www.duisburgsmartcity.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf die derzeitigen Ausgestaltungen der Inhalte der Websiten www.duisburg.de und www.duisburgsmartcity.de mache ich folgende Eingabe:

1. www.duisburg.de
Ich möchte dass der Rat schnellstmöglich beschließt es allen Duisburger BürgernInnen zu ermöglichen in Form eines Bürgerforums Ihre Meinungen und Kritiken zu / auf www.duisburg.de veröffentlichen.
Da sehr oft die Rede von Bürgerbeteiligung ist, könnte dies ein sehr sinnvoller Baustein sein.

2. www.duisburgsmartcity.de
Gleiches wie zu 1. sollte auch bei duisburgsmartcity.de eingeführt werden.

In beiden Fällen kann es eine Registrierung durch eine Art Bürgerkonto geben, was ev. später auch für weitere Leistungen genutzt werden kann.

Vor dem Hintergrund der eGovernment-Strategie

https://www.duisburg.de/vv/oe/dezernat-iv/10/1/it-management.php.media/73033/2018-07-04_E-Government-Strategie_v110.pdf

und den Zielsetzungen von SmartCityDuisburg halte ich dies für einen sinnvollen Teil moderner digitaler Bürgerkommunikation.

Eine Ablehnung Ihrerseits würde so einiges konterkarieren was ich und sicherlich viele BürgerInnen unter Bürgerbeteiligung verstehen.

3. Ratsinfo-System
Das auf www.duisburg.de befindliche/zugängliche Ratsinfo-System für BürgerInnen ist in keinem wirklich modernen Zustand. Die Suche ist nicht innerhalb der Texte möglich.
Wenn Suchworte nicht in den Überschriften enthalten sind, sind Textstellen nicht auffindbar oder nur durch grossen Aufwand.
Dies entspricht nicht den Anforderungen von eGovernment, modernem Dokumenten-Management und auch nicht denen einer SmartCityDuisburg.

Gruß

 

Michael Schulze

E-Busse oder alternative Antriebe in Duisburgs ÖPNV? Fragen an die DVG.

Guten Tag,

ich habe folgende Anfrage zum Thema E-Mobility bei der Busflotte der DVG:

Laut einem TV-Beitrag von Report München konnte man gestern Abend erfahren, dass vielerorts inzwischen bundesweit ausschließlich auf E-Mobilität gesetzt wird, auch beim ÖPNV, wenn es z.B. um den Ersatz der umstrittenen Dieselfahrzeuge geht. Nicht so in Augsburg. Hier setzt man auf einen alternativen Antrieb bei der städtischen Busflotte.

Alles weitere hier:

https://www.br.de/fernsehen/das-erste/sendungen/report-muenchen/alternative-biomethan-104.html

In dem Beitrag wird geschildert, dass durchaus CNG und/oder Biomethan sinnvollere Alternativen zu E-Antrieben sein können.

Fragen:

Welche Planungen hinsichtlich der DVG-Busflotte gibt es in Ihrem Hause? Ist CNG oder Biomethan bereits von Ihnen ins Auge gefasst worden?

Wenn nein warum nicht?

Ist die Beschaffung von Bussen mit alternativen Antrieben -auch elektrisch- überhaupt geplant?

Von wem sollen möglicherweise die neuen Busse geliefert werden und ab wann?

Vielen Dank für eine kurzfristige Beantwortung. Diese wird auf www.duistop.de erscheinen.

Gruß

Michael Schulze

Erweiterung meiner Ratsbeschwerde bzgl. Auskünften zur OB-Wahl 2017

Seit dem 30.9.2017 habe ich mehr als oftmals versucht beim Wahlamt und beim OB(Wahlleiter) Infos zum Ablauf der OB-Wahl sieben Tage zuvor zu erhalten. Ich berichtete bereits. Am 10.8.2018 habe ich deshalb beim Rat eine Beschwerde eingereicht.

Nun bekam ich Bescheid, dass am 19. und 26.11. in zwei Sitzungen darüber beraten wird.

Ich habe aus dem Grund meine Beschwerde heute nochmals erweitert. Hier der Text:

Stadt Duisburg
Dezernat des Oberbürgermeisters
Burgplatz 19
47051 Duisburg

12.11.2018

Erweiterung der Beschwerde vom 10.08.2018 nach § 24 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 10.08.2018 hatte ich eine Beschwerde an den Rat eingereicht, bei der es um das mangelhafte Auskunftsverhalten zum Thema „OB-Wahl 2017“ geht.
Mit Bezug darauf und angesichts der entsprechenden Sitzungstermine bei denen die Beschwerde behandelt werden soll

Gremien
Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstermin: 19.11.2018
Sitzung der Rat der Stadt Duisburg Sitzungstermin: 26.11.2018

erweitere ich meine Beschwerde wie folgt:

1. Ich möchte Auskunft darüber erhalten wer an dem Wahltag bzgl. der OB-Wahl der/die Wahlleiter/in war.

2. Ich möchte, dass sich alle Ratsfraktionen/Parteien im Rat dahingehend erklären, dass ihnen von einer direkten / indirekten Einflussnahme auf WählerInnen in der Form, dass BriefwählerInnen gezielt zur Aushändigung von Briefwahlunterlagen aufgefordert wurden oder Unterstützung beim Ausfüllen von Briefwahlunterlagen angeboten wurde, nicht bekannt ist und derartige Vorgehensweisen auch nicht veranlasst oder sonstwie unterstützt und/oder geduldet wurden.

3. Ich möchte vom/von der Wahlleiter/in erfahren wie in Sachen Briefwahlen umgegangen wurde mit Briefwahlunterlagen an Alte und Behinderte in Alten- und Behinderteneinrichtungen wohnend/lebend, die aber nicht wahlfähig sind/waren – zB auf Grund von Demenz etc.

Gruß

Michael Schulze

 

Ausbau-Teilstrecke der A59 soll komplett unter die Erde – Ich meine: NICHT unbedingt.

Geht es nach dem Willen von OB Link, Baudezernent Tum und Co. dann verläuft die A59 im Abschnitt Ruhrort-Meiderich künftig unterirdisch. Entsprechende Pläne wurden gestern bereits präsentiert.

Ein fast 2 km langer Teil der A59 soll unter die Erde: Am Montag stellten die beiden ein Modell zum Ausbau der A59 auf sechs Spuren nördlich des Hafens vor.
Sie nennen das Ganze unisono großspurig eine der „bedeutsamsten Infrastrukturmaßnahmen für den Logistikstandort Duisburg“. Weitere Highlights seien der Neubau der A 40-Rheinbrücke in Neuenkamp und der Ausbau des Autobahnkreuzes am Kaiserberg.

Parallel zum Tunnel soll ein Radschnellweg ausgebaut werden. Die Stadtoberen betonen die einmalige Chance für die Zukunft des Duisburger Nordens, die städtebauliche Entwicklung positiv zu gestalten. Dies betreffe besonders die vom Strukturwandel stark betroffenen Stadtteile Meiderich und Hamborn. Die Bezirksvertretungen beider Stadtteile hatten sich bereits für diese Lösung eingesetzt.

Straßen NRW muss nun prüfen, ob die Strecke ab Ende der Berliner Brücke an der Anschlussstelle Ruhrort bis nördlich Meiderichs getunnelt werden kann, was schwierig sein soll. Ein Tunnel gilt zudem immer als teuerste Variante.

Wir reden hier von rund 300 Millionen EURO für den überirdischen Ausbau auf sechs Spuren und die doppelt so teure Tunnel-Variante(600 Mio.(!)), jedenfalls kursieren diese Zahlen bereits.

Jetzt mal Butter bei die Fische: Erstens ist für mich fraglich wieso überhaupt auf dem Teilstück der Ausbau notwendig ist, weshalb man also den Logistikstandort derart auf die Strasse hat wuchern lassen. Ich dachte Duisburg wäre trimodal. Zweitens: Was soll der Radweg dort, ich meine Radwege sind immer gut, aber was soll das diesen so hervorzuheben? Drittens: Wurde denn auch -so mein Vorschlag- geprüft, ob nicht nur die neuen zusätzlichen Fahrspuren unter die vorhandene Trasse gelegt werden können, so könnte man die LKWs „unten durchleiten“, PKWs fahren weiter oberirdisch.

Und dass es bei 600 Mio. EURO bleibt wage ich mal extrem zu bezweifeln, mal ganz angesehen davon, welche Baufirma das Ganze aus Kapazitätsgründen überhaupt durchführen könnte.

Und wenn dann alles wirklich mal fertig sein sollte ist vllt. der Logistikstandort bereits wieder Geschichte.

Wie immer ist Vorsicht geboten wenn bestimmte Leute Hand anlegen an Duisburgs Stadtgebiet, in welcher Art und Weise auch immer.

Dass für PR-Fotos bereits kräftig gegrinst wird und sich auch MdB Özdemir vor den Karren spannen lässt, sollte unsere Meinung dazu nicht beeinflussen, das machen die immer so, um uns zu beruhigen und sich in Szene zu setzen.

https://www.lokalkompass.de/duisburg/c-politik/ausbau-a-59-chance-fuer-duisburg_a1023957

Deshalb mache ich mal folgenden Vorschlag:

Alle drei Duisburger „Macher“ machen einfach mal ihre Ämter davon abhängig, dass das Ding zum Tag x fertig ist und x EURO Kosten nicht überschreitet.

Aber wetten, dass sich darauf keiner einlässt. Wenn sie dann überhaupt noch im Amt sind. Aber sie könnten ihre Pensionen in die Wa(a)gschale schmeissen.

 

 

 

Da sag noch mal einer ich würde spinnen

Seit dem 30.9.2017 versuche ich bei der Stadt bzw. beim Wahlamt herauszufinden wie die OB-Wahl sieben Tage zuvor technisch abgelaufen ist.

Bisher gab es keine Antwort oder aus dem Wahlamt bei Anruf nur Vertröstungen – zuviel Arbeit, keine Zeit, blablabla.

Inzwischen habe ich deswegen einen Antrag bzw. eine Beschwerde beim Rat eingereicht.

Hintergrund meiner Anfrage vom 30. September letzten Jahres sind meine Zweifel am OB-Wahlergebnis.

Und immer wenn ich davon erzähle werde ich öfters gefragt ob ich spinnen würde. Ja ein bißchen schon, aber …

Warum gibt mir die Stadt denn die Auskünfte nicht?

Warum, muß ich jetzt zur Hessen-Wahl lesen: SPD könnte in Hessen doch noch vor Grünen landen

http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/spd-hessen-koennte-nach-wahlpanne-noch-vor-den-gruenen-landen-15879431.html

 

www.gut-fuer-duisburg – Sparkasse antwortet auf Anfrage

Anläßlich des neuen Spendenportals www.gut-fuer-duisburg.de der Duisburger Sparkasse, das sie zusammen mit betterplace.org initiert hat und betreibt, habe ich der Sparkasse am 29. Oktober drei Fragen gestellt.

Auf der Website steht an einer Stelle (Zitat):

100 % der Spenden kommen an

Alle Spenden, die über gut-fuer-duisburg.de getätigt werden, gehen an die Träger der gemeinnützigen Projekte. Ohne Abzug. Eine Spendenbescheinigung für alle Deine steuerlich abzugsfähigen Spenden aus dem aktuellen Kalenderjahr erhältst Du automatisch zu Beginn des Folgejahres von betterplace.org.

Auf der Website von betterplace.org finde ich den Hinweis dass 2,5% aller Spenden an betterplace.org fliessen.

https://www.betterplace.org/c/hilfe/wie-finanziert-sich-betterplace-org

1. Frage: Wie passt das zusammen und was ist richtig?

Hinter betterplace.org steht die betterplace Solutions GmbH. Zitat von https://www.betterplace.org/c/hilfe/wie-finanziert-sich-betterplace-org:

betterplace Solutions berät Unternehmen auf dem Gebiet der Corporate Social Responsibility (CSR) und setzt verschiedene Konzepte und Kooperationen um.

2. Frage: Was kostet die Umsetzung des gut-fuer-duisburg.de-Projekts, m.a.W. was bezahlt die Sparkasse möglicherweise der Firma betterplace Solutions GmbH, der gut.org gAG oder einer anderen Firma einmalig, mtl., jährlich für den Betrieb der Website, für die Abwicklung usw.?

3. Frage: betterplace.org ist in der aktuellen DZI-Liste nicht zu finden. https://www.dzi.de/spenderberatung/das-spenden-siegel/liste-aller-spenden-siegel-organisationen-a-z/index/D/
Auch finde ich kein Spendensiegel. Nun ist betterplace.org kein Spendenempfänger im herkömmlichen Sinne, sondern eher ein Organisator und Zahlungsabwickler, trotzdem die Frage:

Haben Sie die Seriosität der Firma dahinter (gut.org gAG) vorab geprüft, wenn ja wie? Ich frage u.a. deswegen weil es auch um den Datenschutz geht und weil z.B. der PAYBACK-Gründer Alexander Rittweger  seit 2011 Gesellschafter der gut.org gAG ist. PAYBACK ist auch als Datensammler nicht ganz unbekannt.

Beispiel: https://www.rundschau-online.de/magazin/punkte-sammeln–daten-verlieren-fuer-rabatte-geben-wir-informationen-ueber-uns-preis-28747388

 

Hier die Antworten der Sparkasse von heute:

Guten Tag Herr Schulze,

wir beantworten Ihrer Anfrage vom 29.10.2018 wie folgt:

Frage 1:
Ihre Recherchen sind zutreffend, aber auch erkennbar widerspruchsfrei:
Für die Abwicklung der Spenden über das Portal betterplace.org hält die Organisation 2,5 % zur Deckung von Kosten ein. Dieses Portal wird von der Sparkasse Duisburg nicht genutzt.
Bei Abwicklung von Spenden über das Portal gut-für-duisburg.de geht die Spende zu 100 % an den Empfänger.

Frage 2:
Wie Ihnen bereits mehrfach erläutert, geben wir keine Auskünfte zu Betriebsgeheimnissen. Das trifft auch auf die hier gestellte Frage zu.

Frage 3:
Die gut.org gAG, die Betreiberin von betterplace.org, ist eine gemeinnützige Organisation mit Sitz in Berlin. Sie ist als Förderkörperschaft beim Finanzamt Berlin registriert. Die Vorgaben der DSGVO werden nach eigenen Angaben von beiden Gesellschaften eingehalten, was auch wir für selbstverständlich halten.
Das eine Person bei zwei verschiedenen Unternehmen Gesellschafter ist, ist nicht unüblich. Den von Ihnen daraus konstruierten Zusammenhang, dass deswegen der Datenschutz möglicherweise nicht eingehalten wird, sehen wir nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Sparkasse Duisburg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Beschwerde an den Rat der Stadt wegen Aufsichtsrats-Mandaten des OB

Stadt Duisburg
Dezernat des Oberbürgermeisters
Burgplatz 19
47051 Duisburg

7.11.2018

Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beschwere mich hiermit beim Rat der Stadt Duisburg über das durch den OB Sören Link praktizierte Verhalten im Falle von Aufsichtsratsmandaten in städtischen Beteiligungsunternehmen.

Gemäß des aktuellen Public Corporate Government Kodex (ff. PCGK) der Stadt Duisburg

1

1.1.

1.1.1

https://www.duisburg.de/vv/produkte/pro_du/dez_i/20/public_corporate_governance_kodex.php.media/30661/Public_Corporate_Governance_Kodex.pdf

(Auszug)…, sondern er wird durch vom Oberbürgermeister oder von ihm bestellte/n Vertreter/innen vertreten. Die Vertreter der Stadt Duisburg üben ihre Funktion in nachstehenden Angelegenheiten auf der Grundlage eines Beschlusses des Rates der Stadt Duisburg aus:
Feststellung des Jahresabschlusses, Genehmigung der Wirtschaftsplanung, Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung sowie in allen sonstigen Angelegenheiten von Bedeutung für die Gesellschaft.

hat der OB in Aufsichtsräten von Beteiligungsunternehmen zwingend als Vertreter des Rates und prioritär vor anderen Ratsmitgliedern ein Mandat zu übernehmen.

Dies darf er gemäß §113 Abs. 3 Satz 3 GO NRW – dort heisst es

Zu den entsandten Aufsichtsratsmitgliedern muß der Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde zählen, wenn diese mit mehr als einem Mitglied im Aufsichtsrat vertreten ist.

nicht einem Vertreter/einer Vertreterin übertragen.

Dazu folgender Link http://www.drik.de/drik_blatt.pl?nr=1083
mit Hinweis auf ein Urteil des VG Münster vom 06.05.2011 – Az.: 1 K 508/10
in dem es unter 2. heisst:

Die Bestellung eines Ratsmitglieds als Vertreters des Bürgermeisters oder eines von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Gemeinde in einem Aufsichtsrat oder der Gesellschafterversammlung eines wirtschaftlichen Unternehmens, an dem die Gemeinde unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, widerspricht dem ausdrücklichen Wortlaut des § 113 Abs. 3 Satz 3 GO NRW bzw. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW. (amtlicher Leitsatz)

Im Falle der städtischen Beteiligung an der wfbm und aufgrund der besonderen Umstände im Zusammenhang mit Frau Rosalyne Rogg hat jahrelang Herr Spaniel und nunmehr aktuell Herr Krützberg jeweils als Vertreter des OB dieses Mandat in Vertretung des OB inne.

Dies war und ist gemäß der oben vorgebrachten Gründe nicht statthaft. Ich hatte den OB mehrmals darauf per Mail hingewiesen, doch von ihm kam dazu keinerlei Reaktion, weshalb ich mich nun an Sie wende.

Gleichzeitig informiere ich diesbzgl. die Bezirksregierung / Kommunalaufsicht.

Inwieweit dies noch bei anderen Beteiligungen so gehandhabt wird, habe ich aktuell nicht geprüft, dies sollten Sie tun. Zum Beispeil sollten Sie auch klären warum der OB beim Aufsichtsrat der Sparkasse(hier: Verwaltungsrat) nur „beratender Teilnehmer und Beanstandungsbeamter“ ist.

Gruß

Michael Schulze

Unbedingt lesen: BÜRGERFONDS: Eingabe an der Rat der Stadt

Ich habe heute folgende Eingabe an den Rat der Stadt beim OB eingereicht:

Stadt Duisburg
Dezernat des Oberbürgermeisters
Burgplatz 19
47051 Duisburg

6.11.2018 *

Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe folgende Eingabe an den Rat der Stadt betreffend das als Duisburger Freiheit oder neuerdings Krieger-Gelände bezeichnete Grundstück am Hauptbahnhof.

Nachdem nun die stadteigene Gebag das Gelände erworben hat werden sicherlich Überlegungen hinsichtlich der künftigen Nutzung angestellt.

Entgegen den üblichen Gepflogenheiten schlage ich vor der Gebag als 100%-Beteiligung der Stadt verpflichtend den Auftrag zu erteilen, Überlegungen dahingehend anzustellen wie die Duisburger BürgerInnen z.B. mit einem Bügerfonds selbst als Investor(en) bei der Erschließung und Vermarktung des vorgenannten Geländes beteiligt werden können.

Dies könnte zB über die Sparkasse als Ausgabestelle der Fonds-Anteilsscheine abgewickelt werden.

Alle DuisburgerInnen sollen demnach vorrangig die Möglichkeit haben sich mit einer Mindesteinlage von 100 EURO an dem Projekt zu beteiligen. Erst wenn sich zu wenig DuisburgerInnen finden soll das Projekt für andere Beteiligte geöffnet werden.

Anfangs müsste von der Gebag ein Ideen- und/oder Architektenwettwerb initiiert werden über den dann alle Duisburger abstimmen um die Projekt-Umsetzung ihrer Wahl zu bestimmen.

Die anstehenden Kommunalwahlen könnten genutzt werden um diese Abstimmung gleichzeitig durchzuführen und somit Kosten zu sparen.

Es ist also ein gewisser Zeitdruck vorhanden, weshalb über meine Eingabe noch in diesem Jahr im Rat abgestimmt werden sollte.

Gruß

Michael Schulze

 

*) Wenn sich jemand fragt warum ich am 5.11. schon das Datum des 6.11. benutze dann sollte man wissen, dass ich der Zeit immer ein wenig voraus bin. 

Hat das Ordnungsamt gelogen?

Ein Gastbeitrag von Ulrich Scharfenort

Schon seit längerem beschäftigt mich nun das, nach meiner Meinung illegal errichtete, Xtip-Wettbüro, in Rheinhausen. Die Materie ist komplex und es ist gar nicht so einfach klare Aussagen zu bekommen. Dass die Behörden beim Nachbohren aber irritiert bzw. genervt reagieren sehe ich als gutes Zeichen, dass ich an der richtigen Stelle dran bin. Im Rahmen meiner Recherchen bekam ich folgende Behauptung des Ordnungsamtes der Stadt Duisburg:

Baurechtlich ist die untere Bauaufsichtsbehörde – Amt für Baurecht und betrieblichen Umweltschutz […] zuständig. Für die gewerberechtliche Erlaubnis mit den dazugehörigen juristischen Beurteilungen ist die Bezirksregierung Düsseldorf zuständige Genehmigungsbehörde.

Dass ich eine solche Behauptung überprüfe, versteht sich natürlich von selbst. Weshalb ich bei der Bezirksregierung nachfragte, die erst unklar antwortete und dann auf erneut Nachfrage folgendes mitteilte:

Nach aktueller Gesetzeslage ist die Bezirksregierung Düsseldorf für das gesamte Land Nordrhein-Westfalen für die Überwachung und Untersagung von Glücksspielen im Internet und der Werbung hierfür im Internet zuständig. Im Übrigen sind die örtlichen Ordnungsbehörden für die Überwachung und Untersagung von unerlaubten Glücksspielen und der Werbung hierfür zuständig.

Wenn also das Ordnungsamt zuständig ist, dann stellt sich die Frage, warum hier etwas anderes behauptet wird. Liegt es an der Personalknappheit in Duisburg oder es sind andere Faktoren im Spiel, welche ein rechtskonformes Handeln verhindern? Ist es gar ein Organisationsverschulden der Stadtführung, dass hier nicht der Rechtsstaat durchgesetzt wird? Ich werde jedenfalls dran bleiben, bis der Laden dicht ist. Denn erlaubt kann er nicht sein, da er nicht rechtskonform genehmigt wurde und es zu viele Hürden gibt, um hier eine Genehmigung zu erteilen. Fakt ist jedenfalls, dass die Stadt Duisburg keine Prüfung gemäß Glücksspielrecht durchgeführt hat. Somit ist das Wettbüro zu schließen. Dies zeigt nur einmal mal mehr, dass man mit einer Sparverwaltung kein Rechtsstaat möglich ist und so unweigerlich rechtsfreie Räume entstehen. Dass in Lücken natürlich Kriminelle oder andere Akteure schlüpfen versteht sich von selbst. Was ich nicht verstehe, ist die FDP Duisburg, die jüngst doch glatt die Einsparungen bei der Verwaltung kritisierte. Wenig glaubwürdig von einer Partei, die sonst ständig Privatisierung predigt, wie eine Platte mit Sprung.

Originalbeitrag von www.ulrics.blog.

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