Anonyme Briefe: Fragen an Sören Link zur Gebag und Gebag FE

Aufgrund von zwei anonymen Briefen, Vorgänge bei der Gebag betreffend, die ich am Wochenende erhielt, habe ich gerade den OB angeschrieben. Die Briefe sind unten nochmals abgebildet (allerdings teils geschwärzt), dem OB habe ich die Briefe ohne Einschwärzungen überlassen.

Auch BruNO Sagurna(SPD) habe ich angeschrieben, er ist der AR-Vorsitzende der Gebag. Ihn habe ich erst einmal um die Nennung einer vertraulichen Email-Adresse gebeten. Die Fragen an ihn werden etwas spezieller sein, vor allem vor dem Hintergrund der Rechte und Pflichten die mit seinem AR-Mandat verbunden sind.

Über die Vorgänge habe ich gestern bereits ausführlich berichtet.

Guten Tag Herr Link!

Anbei zwei anonyme Briefe die mir am letzten Wochenende zugeschickt wurden. Einer ist an Sie persönlich und einer an eine WAZ-Redakteurin adressiert und gerichtet. Unterschriften fehlen auf beiden.

Sie sind der OB der Stadt Duisburg und vertreten die Stadt somit auch in Beziehung auf ihre Beteiligungen wie im Falle der Gebag. Insofern halte ich meine folgenden Fragen an Sie alle für definitiv berechtigt.

1. Kennen Sie beide Briefe oder zumindest den der an Sie gerichtet ist und wenn ja seit wann?

2. Was ist Ihrer Kenntnis nach am 19. September 2024 auf einer Gebag-Betriebsveranstaltung vorgefallen?

3. Ist es zutreffend, laut Verfasser/in der Briefe, dass Sie sozusagen „ermitteln“ und wenn ja in welcher Form und in welcher Angelegenheit genau?

4.a. Hat Herr Wortmeyer seinen Job gekündigt oder wurde ihm gekündigt und kennen Sie den Grund oder die Gründe dafür?

4.b. Wird in seinem Fall eine Abbfindung fällig, wenn ja, in welcher Größenordnung und auf Basis welcher vertraglichen Vereinbarungen und Gesetze?

5.a. Gibt es eine aktuelle finanzielle Schieflage bei der Gebag, sind ev. Bankenforderungen fällig gestellt worden die nicht bedient werden können oder ist alles in Ordnung?

5.b. In einem der beigefügten Briefe wird ein ähnliches Negativ-Szenario wie bei dem Küppersmühle-Projekt angedeutet. Ist dies reine Spekulation oder könnte ein ähnlicher Fall eintreten?

6.a. Angeblich gab es im letzten Jahr einen städtischen Kredit an die Gebag iHv 50 Mio. EURO. Ist dies korrekt und wenn ja sind diese Mittel noch vorhanden und stehen für Investionen noch zur Verfügung oder dienten sie dem Abbau von (Bank)verbindlichkeiten, Steuerforderungen, Personalaufwendungen, Rechnungsbegleichungen o.ä.?

6.b. Sind noch weitere Mittel von der Stadt an die Gebag geflossen und wenn ja in welcher Form (Kredit, …), in welcher Höhe, wann genau (bitte Liste) und gibt es dazu jeweils Tilgungs- bzw. Rückzahlungsvereinbarungen?

7. Zu den derzeitigen Großbauprojekten: Wie sind die erheblichen Zinsanstiege bei der Kreditvergabe im Immobiliensektor in diesem Fall bei der Gebag langfristig abgesichert – mit anderen Worten: Springt die Stadt ev. als Gläubigerin ein und/oder sind die Gegenwerte der Grundstücke und Immobilien ausreichend?

8. Haben die enormen Verbindlichkeiten aus den Großbauprojekten (u.a. 6-Seen-Wedau) das Potential die Gebag in die Insolvenz zu treiben, wenn sich Investoren und private Kaufinteressenten weiterhin zurückhalten?

9. Im Management der Gebag gibt es eine auffällige personelle Fluktuation in der Chefetage. Mit den Andeutungen in den beiden Schreiben liegt die Vermutung nahe, dass mind. eine verantwortliche Person mit möglicherweise bevorstehenden „erheblichen Einschnitten“, Missmanagement oder ev. nicht ganz korrekten Vorgehensweisen in Verbindung gebracht wird. Halten Sie dies für möglich?
10. Seit mind. zwei Monaten versuche ich von der Gebag zu erfahren, ob ein Ex-Baudezernent der Stadt Duisburg, den sie erfolgreich verklagt hatte seine Schuld gemäß Gerichtsurteil (mehrere Millionen EURO) beglichen hat und bekomme hartnäckig keine Antwort. Was wissen Sie darüber, hat der Ex-Baudezernet vollständig gezahlt?

11. In den vergangenen Jahren bekam ich diverse Male Hinweise auf Sonderkonditionen die die Gebag als Vermieterin und/oder Verkäuferin gewissen Personen eingeräumt hat oder oder noch einräumt. Beweise dafür habe ich nicht. Können Sie diese Verdächtigungen 100%ig ausschliessen, weil u.U. regelmässig überprüft wird, dass die Konditionen der Gebag allen gegenüber marktkonform sind, dass nichts unter Preis vermietet bzw. verkauft oder gar „verschenkt“ wird?

Alle Fragen beziehen sich auch auf die Gebag FE.

In den Briefen werden Verfehlungen angedeutet die bestimmte Personen zu ihrem Vorteil nutzen könnten, weil diese von den Verfehlungen Kenntnis haben und diese ev. veröffentlichen. Es entsteht der Eindruck, dass es sich um Verfehlungen sowohl bei der Gebag als auch in der Duisburger Verwaltung handeln kann. Könnten Sie dazu bitte eine Erklärung abgeben, so wie kürzlich im Rathaus, als Sie behaupteten (sinngemäß), dass es in der Verwaltung immer rechtmässig zugeht.

Können Sie versichern, dass selbst wenn die Gebag Schaden nimmt, keine Steuermittel in Gefahr sind – weder alte noch neue bzw. künftige?

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

www.duistop.de

Michael Schulze

 

 

Professor Karl-Rudolf Korte: Wie macht er das? Rein zeitlich?

Professor Karl-Rudolf Korte ist ein gern gesehener Gast, im deutschen TV, wenn mal wieder ein Wahlausgang dem Publikum erklärt werden muß. Er ist Dekan an der UNI DUE, leitet die NRWSchool of Governance, hat im Gegensatz zu Prof.-KollegenInnen eine eigene Website auf dem UNI-Server, gepflegt von UNI-Mitarbeitenden, beschäftigt sich mit Regierungsforschung und tritt als mietbarer Redner -neudeutsch Speaker- auch noch auf und in Erscheinung.

Sein Fachgebiet: Politik.

www.karl-rudolf-korte.de

www.nrwschool.de

www.regierungsforschung.de

Bis hierhin also quasi schon ein Multitalent der Politikberatung und -wissenschaft.

Tja und dann ist er auch noch im ZVAB mit sage und schreibe 234 Büchern verzeichnet die er womöglich schreibt, co-schreibt, herausgibt, mitherausgibt oder wie auch immer.

https://www.zvab.com/servlet/SearchResults?cm_sp=SearchF-_-topnav-_-Results&kn=karl-rudolf%20korte&sts=t

Dazu besucht er nicht nur TV-Studios, sondern sitzt auch auf CDU-Parteiveranstaltung, meist nicht weit von den Vorsitzenden. Und er ist Mensch, wie Du und ich, muß schlafen, essen und aufs Klo, wird krank und hat auch mal keinen Bock.

Allein zeitlich betrachtet ein Genie und bestimmt bestens vernetzt. Wie macht er das? Das kenne ich ansonsten z.B. von OBs die in zig Aufsichtsräten zusätzlich sitzen und in zig Vereinen auch noch „mitspielen“.

Auf meine Frage wollte ich bereits eine Antwort von der UNI DUE. Doch weit bin ich nicht gekommen, allein bei der Frage nach Kortes Redner/Speaker-Einsätzen und der möglichen Zuarbeit von UNI-Mitarbeitenden wurde extrem gemauert. Auch das Kultusministerium (CDU geführt) mauert, dass mir allerdings vor kurzem schon mal half, nämlich bei einer Sache in bezug auf eine Professorin und die UNI Siegen. Ich berichtete bereits.

Kortes Geheimnis wird wohl eins bleiben bis sich jemand erbarmt mir Auskunft zu geben. Gerade habe ich ihn mal direkt angemailt.

 

Zum Schluß dieses kleinen Beitrags noch dieser Lesetipp:

http://www.viewww.de/123/duistop-forum/2024/10/13/gegen-machtmissbrauch-an-hochschulen-hochschulstaerkungsgesetz/

Der steht allerdings in keinem, gar keinem, überhaupt keinem Zusammenhang mit dem obigen Beitrag.

 

 

Gegen Machtmissbrauch an Hochschulen – Hochschulstärkungsgesetz – UNI DUE mauert bei DUISTOP-Fragen

„Ein sicheres, respektvolles und vertrauensbasiertes Umfeld ist für alle Hochschulmitglieder und Hochschulangehörige unverzichtbar, nicht nur für deren persönliche Entwicklung und akademisches Vorankommen, sondern auch für den Erfolg von Studium, Lehre und Forschung sowie einen reibungslosen Hochschulbetrieb insgesamt.“ Das ist der Anspruch unserer Hochschulen. So haben es die Landesrektorenkonferenzen der Universitäten, der Hochschulen für angewandte Wissenschaften und der Kunst- und Musikhochschulen in einer gemeinsamen Selbstverpflichtung vom 26. September 2023 erklärt.

Bislang konnten die Hochschulen nicht in allen Fällen angemessen gegen Machtmissbrauch vorgehen, weil ihnen eine rechtliche Handhabe dafür fehlte. Mit dem Hochschulstärkungsgesetz stellt die Landesregierung den Hochschulen – auf deren Initiative hin – nun einen Instrumentenkasten zur Verfügung, der neben dem Landesdisziplinargesetz dafür sorgt, dass angeblich per Verwaltungsakt alle Betroffenen schon in einem laufenden Verfahren besser geschützt werden. Außerdem sollen Verstöße gegen die Redlichkeit wissenschaftlichen Arbeitens (etwa Verstöße gegen die korrekte Angabe der Autorenschaft bei wissenschaftlichen Publikationen) angemessen geahndet werden können.

Dazu Ministerin Ina Brandes: „Unsere Hochschulen müssen sichere Orte sein – für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Studierende, Forschende und Lehrende. Überall da, wo Menschen arbeiten, gibt es Fehlverhalten und Fälle von Machtmissbrauch. Das ist keine Besonderheit an Hochschulen. Gleichwohl wurde es den potenziellen Tätern an Hochschulen in der Vergangenheit sehr leicht gemacht. Das neue Hochschulstärkungsgesetz gibt den Hochschulen das nötige rechtliche Instrument an die Hand, unmittelbar auf Situationen zu reagieren, die den Frieden an unseren Hochschulen und das gute Miteinander dort stören. Verstöße gegen die Redlichkeit wissenschaftlichen Arbeitens können sofort geahndet werden, und Schutzrechte können sofort umgesetzt werden. Zugleich erhalten die verletzten Personen umfangreiche Verfahrensrechte.“

Bis jetzt konnten die Hochschulen bei Verdachtsfällen von Machtmissbrauch nur ein Disziplinarverfahren einleiten. Weil bis zum Abschluss des Verfahrens selbstverständlich die Unschuldsvermutung gilt, waren der mutmaßliche Täter und die verletzte Person oft gezwungen, täglich weiter miteinander zu arbeiten. Zudem konzentriert sich das Disziplinarrecht in erster Linie auf das Fehlverhalten des Täters. Nachverfolgung und Aufklärung stehen dabei im Fokus, um die Integrität des Berufsbeamtentums zu wahren und die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung zu garantieren. Die Rolle der verletzten Person wird dabei kaum betrachtet.

Mit dem Hochschulstärkungsgesetz werden die Hochschulen in die Lage versetzt, sofort zum Schutz aller Beteiligter zu handeln. Nach der Anzeige eines Missbrauchsfalls wird es künftig zum Beispiel möglich sein, dem mutmaßlichen Täter sofort das Betreten des Gebäudes/des Campus zu untersagen. Das ist keine Bestrafung, sondern zunächst eine reine Schutzmaßnahme, die der Abwehr einer akuten Gefahr dient. Beide Parteien werden getrennt, um dann genau aufzuklären, ob die Vorwürfe zutreffen. Die verletzte Person wird also vor möglichen weiteren Übergriffen ebenso geschützt wie der mutmaßliche Täter vor möglicherweise ungerechtfertigten Anschuldigungen.

Neben den Schutz- und Sanktionsmöglichkeiten bekommen die verletzten Personen mit der HG-Novelle jetzt auch Informations-, Schutz-, Beistands- und verfahrensbegleitende Rechte. Die verletzte Person kann zum Beispiel den Stand des Verfahrens erfragen, was beim Disziplinarverfahren ausgeschlossen ist. Auch kann sie sich aktiv in das Verfahren einbringen, wenn sie dies will, und beispielsweise Fragen an die beschuldigte Person stellen. Zudem kann die verletzte Person einen Rechtsanwalt als Beistand erhalten, ohne dass sie dessen Kosten tragen muss. Außerdem ist die Einrichtung von Anlaufstellen/Ansprechpersonen vorgesehen, die für die verletzten Personen da sind und keiner Weisung der Hochschule unterliegen.

Im Schutzverfahren werden folgende gestufte Maßnahmen eingeführt:

Betretungsverbote für einzelne oder sämtliche Gebäude der Hochschule oder die Weisung, die Lehre ganz oder teilweise ausschließlich online zu erbringen,

Kontaktverbote,

der Entzug der Weisungsbefugnis gegenüber Beschäftigten,

der vollständige oder teilweise Entzug der Lehr- und Prüfungsbefugnis,

der vollständige oder teilweise Widerruf von Ausstattungszusagen,

der Ausspruch, für die Dauer von zwei bis fünf Jahren

a) die Fähigkeit zu verlieren, Funktionen in der Selbstverwaltung der Hochschule zu bekleiden und solche Funktionen durch Wahlen zu erlangen, sowie

b) das Recht zu verlieren, in der Hochschule zu wählen oder zu stimmen.

Die Maßnahmen 1 bis 4 können schon dann zur Gefahrenabwehr verhängt werden, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für einen Sicherheitsverstoß vorliegen.

Damit einhergehend sind auch Maßnahmen gegen Mitglieder der Hochschulen vorgesehen, die falsche Beschuldigungen erheben. Die Maßnahmen reichen vom Ausspruch einer Rüge bis zur Exmatrikulation.

Analog zu Sicherheitsmaßnahmen stehen bei Verstößen gegen die Redlichkeit wissenschaftlichen Arbeitens je nach Schwere des Verstoßes gestufte Maßnahmen zur Verfügung:

die Feststellung eines Redlichkeitsverstoßes,
der Ausspruch einer Redlichkeitsrüge,
der Ausspruch der Verpflichtung, die betroffene Publikation zurückzuziehen,
der Ausspruch der Verpflichtung, Mittel für angesichts des Redlichkeitsverstoßes zweckentfremdete Forschungsvorhaben zurückzuzahlen,
der Entzug der Weisungsbefugnis gegenüber Beschäftigten,
die Androhung des Entzugs des Hochschulgrades oder der Lehrbefähigung, wenn diese unredlich erbracht oder verliehen worden ist,
der Ausschluss von der Mitwirkung im Berufungsverfahren für einen in der Maßnahme festgesetzten Zeitraum,
der gänzliche oder teilweise Widerruf von Ausstattungszusagen,
der Entzug des Hochschulgrades oder der Lehrbefähigung, wenn diese unredlich erbracht oder verliehen worden ist.

Der Maßnahmenkatalog ist laut Ministerium nötig, weil es gegen viele Verstöße gegen die Redlichkeit wissenschaftlichen Handels keine adäquate juristische Handhabe gibt. Zum Beispiel liegt bei einer Veröffentlichung unter falscher Urheberschaft in der Regel juristisch kein Betrug vor, da dem tatsächlichen Urheber kein nachweisbarer materieller Schaden entstanden ist. Zukünftig kann solches Fehlverhalten geahndet werden.

Nach dem Entwurf der HG-Novelle wird es möglich sein, zwei Verfahren parallel einzuleiten: das neue Redlichkeits- oder Sicherungsverfahren und das bekannte Disziplinarverfahren, das nach wie vor immer dann gegen Beamte zwingend zu eröffnen ist, wenn dienstliches Fehlverhalten angenommen wird. Beweise, die im Redlichkeits- oder Sicherungsverfahren festgestellt werden, können dann auch für das Disziplinarverfahren genutzt werden.

Der Entwurf der HG-Novelle wird jetzt der Verbändeanhörung zugeleitet. Voraussichtlich im ersten Halbjahr 2025 soll sich der Landtag mit dem Gesetzesentwurf beschäftigen.

Den Gesetzesentwurf zum Download finden Sie hier:

http://www.mkw.nrw/hochschulstaerkungsgesetz

Dies ist ein Beitrag aufgrund dieser Pressemitteilung:

https://www.land.nrw/pressemitteilung/starke-hochschulen-sichere-hochschulen-hochschulstaerkungsgesetz-fuer-mehr-schutz

Es gab keinen Grund die Pressemitteilung wesentlich zu ändern.

Zusatzhinweis:

Derzeit versuche ich immer noch weitere Auskünfte über die UNI DUE und insbesondere die Fakultät für Politikwissenschaft sowie die NRWSchool of Governance zu erhalten. Dabei geht es auch um die Beschäftigung und den Einsatz von Studierenden sowie UNI-Personal. Sowohl die UNI als auch das zuständige Ministerium von Frau Brandes mauern bei bestimmten Fragen. Ich berichtete bereits.

http://www.viewww.de/123/duistop-forum/2024/10/11/uni-due-mauert-bei-auskuenften-ueber-politik-institut-und-nrwschool-of-governance/

 

 

Grundwasserverseuchung in Homberg: FACHAUFSICHTSBESCHWERDE zurückgewiesen

Ganz wichtig und deshalb auch ganz vorneweg nochmals, es geht um eine FACHAUFSICHTSBESCHWERDE.

Was war passiert? Im Rahmen meiner Berichterstattung über die Grundwasserverseuchung in Homberg wandte ich mich vor rund drei Monaten an die Bezirksregierung (BezReg) in Düsseldorf als oberste Aufsicht über die Kommunen. Die Stadt Duisburg war bis dato und ist bis heute nicht bereit mir auf Fragen zum Thema zu antworten.

Im Resultat brachte die Anfrage bei der BezReg nichts. Ausser der wiederkehrenden Erkenntnis wie überflüssig diese Behörde ist.

Im Laufe meines Kontaktes mit den dort Zuständigen für Auskünfte musste ich mich auch noch degradieren und belehren lassen, ganz so als wäre ich ein Idiot.

So kam ich mir jedenfalls vor und das obwohl ich einiges gewohnt bin.

Als ich die Faxen dick hatte reichte ich an den stellvertretenden Regierungspräsidenten Roland Schlapka eine Beschwerde ein, über eine Mitarbeitende die meiner Ansicht nach ihre Kompetenzen überschritt.

Bis heute dachte ich die Beschwerde würde gar nicht bearbeitet, dann bekam ich heute Mittag doch noch ein vierseitiges Schreiben per Briefpost mit einer Abweisung meiner Bescherde. Das erspar ich Ihnen und veröffentliche stattdessen meine Rückantwort an Herrn Schlapka. Daraus wird klar und deutlich um was es geht.

Vorab noch der Hinweis, zum Verständnis des Vorgangs, dass ich auf eine erste Presseanfrage Antworten erhielt und dann keine Pressefragen mehr stellen durfte. Also musste ich die wortgleich per UIG stellen, was ich tat. Wie bereits oben geschrieben, die Antworten waren unbrauchbar. Das alles hat nur Zeit gekostet und nichts gebracht.

Hier mein Rückschreiben:

Guten Tag Herr Schlapka,

Ihre Zurückweisung gegen meine Beschwerde über Frau YYY habe ich erhalten, kann aber die von Ihnen angeführten Begründungen nicht nachvollziehen.

Insofern halte ich die Beschwerde aufrecht.

Im Wesentlichen entgegne ich Ihnen wie folgt:

1. Sie haben nicht berücksichtigt, dass Frau YYY auf eine erste Presseanfrage zu selben Sache geantwortet hatte. Und sich wohl danach erst anders entschied. Dies kann mit meinen kritischen Nachfragen zusammenhängen. Ausweislich siehe Mail von Frau YYY vom 14.8.2024 auf eine 1. Erinnerung von mir an meine 1. Presseanfrage.

2. Frau YYY besitzt nicht die Kompetenz zu beurteilen was Presse ist und was nicht. DUISTOP als Blog zu bezeichnen ist willkürlich. Das steht auch nirgends als Kennzeichnung auf DUISTOP (www.duistop.de) selbst. Ausserdem verweise ich auf den Medienstaatsvertrag NRW.

3. Ein Presseausweis ist nicht zwingend notwendig, auch keiner vom DJV (Anmerkung: Deutscher Journalisten Verband). Ich bin Herausgeber und Chefredakteur, das Impressum weist meine Kontaktdaten aus und ich muß auch nicht hauptberuflich tätig sein. Alles geht beim gemeinnützigen Journalismus (wie in diesem Fall) auch ohne Bezahlung, selbst der DJV sieht das so. Und: Der DJV ist eine private Organisation, weshalb sollte ihm eine offizielle Ausweisvergabestelle zugestanden werden zumal er damit auch noch Geld verdient?

4. Und wenn niemand – so wie Frau YYY – auf Pressefragen antwortet, kann man auch nie Presse werden. Genauso ist dies anscheinend auch von Ihnen gewollt. WAZ/NRZ und RP z.B. haben ja auch mal klein angefangen. Wobei DUISTOP nicht mehr klein ist, DUISTOP gibt es seit über sechs Jahren und etliche Ministerien etc. haben mir auch schon ganz normal ohne Zicken und Ausreden geantwortet.

Das Verhalten von Frau YYY sollte schikanieren und demütigen, so mein Eindruck. Ich sehe darin einen unduldbaren Machtmissbrauch sowie ausserdem einen Verstoss gegen die grundgesetzliche Gleichbehandlung.

Ausserdem frage ich mich wie man (junge) Leute für lokalen und sonstigen Journalismus begeistern will, was die demokratischen Parteien der sog. Mitte uns allen immer so sehr ins Bewusstsein rufen und fordern, wenn man derart mit ihren Anliegen = Pressefragen umgeht wie Frau YYY und Sie es tun.

Ich wette, hätte ich einen löblichen Bericht über die Arbeit der Bezirksregierung verfassen wollen, hätte mir Frau YYY ohne Einwände alle wohlwollenden Pressefragen als Pressemedium beantwortet.

Mit diesem Schreiben habe ich mich noch sehr zurückgehalten was meine Wortwahl betrifft. Am liebsten hätte ich es ganz anders formuliert, vor allem auch weil weder Sie noch Frau YYY Menschen sind mit denen ich mich länger als notwendig beschäftigen will.

Am schlimmsten aber finde ich, dass der gesamte Vorgang einer Demokratie vollkommen unwürdig ist. Vor allem vor dem Hintergrund, dass ich auch noch gemaßregelt wurde weil ich ursprünglich keine Fachaufsichtsbeschwerde, sondern eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichte. Und wahrscheinlich haben Sie diese auch nur bearbeitet weil ich das Wort richtig geschrieben habe.

In diesem Sinne verbleibe ich mit Gruß

Michael Schulze

P.S. Übersenden Sie mir bitte noch wie es nun weitergeht weil ich meine Beschwerde aufrecht erhalte. Danke.

 

UNI DUE mauert bei Auskünften über Politik-Institut und NRWSchool of Governance

Und das zuständige Kultusministerium (MRK) in Düsseldorf anscheinend auch. So bin ich mit meinem Auskunftsverlangen bereits in der dritten Erinnerungsrunde, d.h. ich habe mehrfach daran erinnert mir doch endlich Auskünfte zu geben. Eine erste Fragerunde wurde, wenngleich zögerlich, immerhin beantwortet, als dann aber drei wohl kritische Fragen folgten wurde die Kommunikation komplett abgebrochen.

Hier die erste Fragerunde mit den entsprechenden Antworten.

1. Welche Rechtsformen haben beide Einrichtungen (Institut für Politikwissenschaften und zur NRWSchool of Governance) und wie werden sie beide steuerlich veranlagt?
Die NRW School of Governance ist eine wissenschaftliche Einrichtung des Instituts für Politikwissenschaft an der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften der Universität Duisburg-Essen.

2. Welche Stellungen bzw. Positionen hat Herr Prof. Korte in Bezug auf beide Einrichtungen inne und von welcher Stelle bzw. welchen Stellen wird er bezahlt?
Prof. Dr. Karl-Rudolf Korte hat eine ordentliche Professur an der Universität Duisburg-Essen und ist Direktor der NRW School of Governance.

3. Herr Prof. Korte betreibt anscheinend eine eigene Website unter seinem Namen (dort werden jede Menge Bücher u.a. von ihm beworben), auf diese wird von UNI-DUE-Webseiten verlinkt. Dazu erhalten Sie beigefügt drei Anlagen (screenshots).
Welchen Rechtsgrundlagen unterliegt diese Art der Vermischung bzw. unscharfen Trennung von UNI DUE/Institut/NRWScholl und Herrn Prof. Kortes Privatangelegenheiten?
Prof. Korte betreibt keine private Website, es handelt sich um seine Lehrstuhl-Website, die korrekterweise mit der Website der NRW School of Governance verlinkt ist. Da es sich hierbei um
eine Lehrstuhlseite und keinesfalls um eine private Website handelt, weist sie ebenfalls korrekterweise in der Menüleiste als Menüpunkte das Team, Forschung, Lehre und Service aus. Es handelt sich also nicht um eine Vermischung.
Einer der Aufgaben eines Professors ist es, aktiven Wissenstransfer zu betreiben, das umfasst auch die Publikation von Forschungsergebnissen. Dadurch wird die Forschung von Prof. Korte an der Universität Duisburg-Essen stärker von unterschiedlichen Zielgruppen wie der Öffentlichkeit, der Politik oder Studierenden wahrgenommen.

4. Auf einem der beigefügten screenshots sehen Sie, dass Herr Prof. Korte eine studentische Mitarbeiterin beschäftigt.
Wird deren Arbeit von ihm aus eigener Tasche bezahlt, immerhin gibt es links einen Hinweis/Logo auf die NRWSchool der auch anderes vermuten lässt?
Zusatzhinweis: Ebenso benutzt die Mitarbeitende die Emailadresse der UNI DUE.
Siehe Punkt 3. Alle dort gelisteten Mitarbeitenden sind Mitarbeitende der NRW School of Governance oder seines Lehrstuhls, da es sich – wie unter Punkt 3 bereits beantwortet – um dienstliche Tätigkeiten handelt, die er auf seiner Lehrstuhlseite bewirbt.

5. Herr Prof. Korte weist im Impressum seiner Website (www.karl-rudolf-korte.de) auf seine vollständigen Urheberrechte bzgl. der Inhalte der Website hin. Er benutzt dort aber offensichtlich ein NRWSchool-Logo. (s. screenshot). Gehören ihm die Urheberrechte daran?
Siehe auch Punkt 3 und 4. Es handelt sich um die Lehrstuhlseite von Prof. Korte, nicht um seine Privatseite.

6. Wie wird seitens der UNI DUE und seitens des Instituts für Politikwissenschaften sowie seitens
der NRWSchool mit Dissertationen verfahren, d.h. wer hat daran die Rechte – Urheberrechte, Nutzungsrechte usw. usf.?
Die Universität Duisburg-Essen verhält sich regelkonform.

Soweit die erste Fragerunde mit sechs Fragen und Antworten.

Inzwischen wurde wurde am Impressum der „persönlichen“ Website von Prof. Korte etwas verändert.

vorher (9.9.2024):

nachher (10.10.2024):

Es wird nun auf das UNI-DUE-Impressum verlinkt.

Hier meine drei Nachfragen auf die man partout nicht antworten will bzw. nicht so, dass es sich bei den Antworten auch um brauchbare Infos handelt.

1. Herr Prof. Korte wird von diversen Unternehmen als Redner/Speaker vermittelt/angepriesen.
Ist dies seine Privatsache und sind die Honorare seine persönlichen Einnahmen?
2. Generell: Hat Herr Prof. Korte Nebentätigkeiten, wenn ja, welche, wenn ja, sind diese alle
gestattungsfrei seitens der UNI DUE?
Antwort zu Frage 1 und 2:
Wir äußern uns grundsätzlich nicht zu Personalangelegenheiten.

3. Wie wird zweifelsfrei ausgeschlossen, dass die Mitarbeitenden der UNI DUE/des Instituts/der NRW School in seine Nebentätigkeiten nicht involviert sind?
Die Zuständigkeiten der Mitarbeitenden sind in den Regelungen der Universität Duisburg-Essen festgelegt.

Auf diese Antworten reagierte ich wie folgt, worauf die Kommunikation komplett eingestellt wurde. Dem Ministerium liegen sämtliche Korrespondenzen vor. Ganz unten komme ich noch zu einem wichtigen Hinweis.

Hier also erst einmal meine erste Reaktion:

Guten Morgen Frau YYY,

wieso haben Sie Ihre grundsätzliche Meinung geändert und mir dann diese unterkomplexen und nichtssagenden Antworten gemailt?

Wenn Sie sich nicht zu Personalangelegenheiten äussern, wieso gab es dann z.B. diese Meldung über den neuen Kanzler?

https://www.uni-due.de/2024-09-06-ulf-richter-neuer-ude-kanzler

Und dass Zuständigkeiten von Mitarbeitenden in Regelungen der UNI festgelegt sind, ist eine Binse. Übrigens steht sowas auch in Arbeitsverträgen. Nur zu Ihrer Info.

Sie hätten mir diese Regeln zusenden können oder mir einen Link nennen können, wie soll ich sonst wissen was erlaubt und was nicht erlaubt ist?

Vielleicht versuchen Sie nochmals einen Anlauf, den ich ernst nehmen kann und der weniger einer Abwimmelei ähnelt. Sie sind doch „offen im Denken“, seien Sie es auch im Handeln!

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

www.duistop.de

Stadtmagazin für Duisburg
Michael Schulze

 

Aufgrund einer aktuellen Pressemitteilung aus dem Ministerium sowie diversen Medien-Beiträgen, in denen es um eine gesetzliche Verschärfung im Umgang mit dem sogenannten Machtmissbrauch an NRW-UNIS geht, legte ich wie folgt nochmals nach:

Guten Abend,

ich will meinem Auskunftsverlangen nochmals mit Hinweis auf diese aktuelle Meldung Nachdruck verleihen:

https://www.spiegel.de/panorama/bildung/machtmissbrauch-an-hochschulen-nrw-plant-gesetz-gegen-uebergriffe-und-belaestigung-a-5ed9922b-921f-4b96-a929-fd4c01814de4

Lesen Sie auch dies hier:

https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/hochschulen-nrw-machtmissbrauch-schikane-betroffene-erzaehlen-100.html

Ausserdem habe ich mich bereits an das für Hochschulen zuständige Ministerium gewandt.

Ferner werde ich in Betracht ziehen Ihre hartnäckige Weigerung vorsorglich der Staatsanwaltschaft mitzuteilen.

Ich betone ausdrücklich, dass ich keinen konkreten Verdacht habe, doch Ihr Verhalten schon in dieser einen Angelegenheit lässt zumindest bei mir Vermutungen erwachsen.

Gruß

DUISTOP

www.duistop.de

Stadtmagazin für Duisburg
Michael Schulze

 

Zum Abschluß noch der oben angekündigte wichtige Hinweis. Auch und gerade für Studierende.

Auf dem ersten Screenshot (Impressum der karl-rudolf-korte.de-Website) ist zu lesen, dass die Urheberrechte alle vollständig dem Professor gehören. Dies kann nur sein wenn Studierende und/oder Angestellte der UNI nicht einen einzigen Text verfasst, kein Foto geknipst sowie auch das Webdesign nicht erstellt haben.

Urheberrechte hat nur der Urheber. Im Zweifel hat Herr Korte eventuell die Nutzungsrechte. Und bei Nutzungsrechten gibt es ziemlich viele Variationen, angefangen bei exklusiven Nutzungsrechten usw. usf.

Diese Genauigkeit würde ich in allen Fällen (auch in Bezug auf andere Medien wie Bücher, Reden, Vorträge etc.) prüfen und dazu auch einen Blick in die UNI-Statuten werfen. Sofern es diese gibt.

 

 

IFG-Beschwerden: 2,5 Leute für ganz NRW

Wer sich mit IFG-Anfragen gemäß IFG NRW an Behörden und Verwaltungen wendet, kann ganz schnell auf Granit stossen. Doch nach der empfohlenen Wartezeit bzw. Frist von 30 Tagen  kann man sich beschweren und bei der LDI – Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Hilfe einfordern.

Die Zahl der Mitarbeitenden dort, die sich um die IFG-Belange kümmern, ist allerdings überschaubar.

Eine aktuelle Presseanfrage von mir an die LDI hat ergeben, dass es nur 2,5 Leute im Schnitt übers Jahr sind.

Ich habe meine Presseanfrage an die LDI aus folgendem Grund gestellt. So habe ich schon mehrfach hier betont, dass man bei der LDI nicht in der Lage ist meine vielen offenen Pressefragen an die Stadt Duisburg, die ich alternativ ja auch als IFG-Anfragen stellen könnte, zu bearbeiten. Das heisst, ich würde die rund 300 Presseanfragen pro Jahr als IFG-Anfragen stellen, bekäme wie gewohnt auch keine Auskünfte und  wende mich dann wie oben geschildert nach fruchtlosem Ablauf von 30 Tagen mit einer Beschwerde an die LDI.

Nun, zuerst antwortete die LDI sinngemäß so: Die Anzahl der zu bearbeitenden Fälle sei nicht gedeckelt, also auch pro Person nicht begrenzt.

Auf meine dezidierte Nachfrage inkl. Mengenangabe wurde aber klar, dass es bei meiner bisherigen Vermutung bleibt, die nun zur Gewissheit wurde. Die Anzahl der Beschwerden die man für mich bearbeiten könne, würde sich auf maximal zwei pro Monat beschränken = 24 im Jahr.

Nun könnte ich Mitstreitende suchen die meine sonstigen IFG-Anfragen übernehmen, geht aber wohl auch rein mengenmässig nicht. Oder nur mit grossen zeitlichen Verzögerungen.

Also Ende Gelände. Für allzu viele Fälle in puncto IFG-Beschwerden sind einfach nicht genug Leute da.

Interessant, vor allem wenn man bedenkt, siehe Artikel vor diesem hier, wie sehr z.B. BP Frank-Walter Steinmeier bemüht ist uns alle als BeschützerInnen der Demokratie zu gewinnen, während an den Stellen an denen die Demokratie auch geschützt werden könnte, nämlich bei der Transparenz des Staates gegenüber seiner Bevölkerung, der Staat selbst versagt, zumindest in NRW.

Tja, und ein Bundestransparenzgesetz, das dann bundesweit einheitlich auch alle ähnlichen Gesetze der Länder komplett ersetzen bzw. integrieren soll (laut Ampel-Koalitionsvertrag geplant), kriegt man auch nicht hin.

Das alles klingt ungefähr so beknackt wie die Aufforderung von Sören Link bei einer Podiumsdiskussion als ich ihn etwas fragte und er erwiderte:

„Stellen Sie Ihre Fragen doch schriftlich!“

Zum Schluß noch ein recht guter Text aus dem Jahr 2022 zum Thema IFG:

https://www.deutschlandfunk.de/informationsfreiheitsgesetz-100.html

Und folgender Hinweis:

Derzeit läuft so ein „Beschwerdeverfahren“ von mir per LDI. So bekam ich von der Gebag keine Auskunft gemäß einer Presseanfrage und stellte selbige als IFG-Anfrage. Dann vergingen 30 Tage ohne jede Reaktion seitens der Gebag und nun hat die LDI die Gebag angeschrieben. Ist aber auch schon ein paar Tage her.

Es geht dabei um eine recht läppische Auskunft oder sie hat Sprengkraft. Denn ich will lediglich wissen ob die Gebag, die in einem Gerichtsverfahren gegen einen ehemaligen Dezernenten gewonnen hat (der Fall Küppersmühle), von diesem auch den schuldigen Millionenbetrag erhalten hat.

Nun, mauert man seitens der Gebag weil ich es bin oder weil man vllt. auf den Betrag verzichtet hat? Letzteres halten Sie für Unsinn? Tja, dann beschäftigen Sie sich mal mit der Hansestadt Hamburg, der Warburg Bank, einem gewissen Herrn Scholz und dem Thema Cum-Ex!

 

 

 

Ey Grüne, erklärt mir mal diesen GAGA-Spruch von Robert Habeck!

In einem Interview im heute journal (ZDF) wurde Robert Habeck nachdrücklich von Moderator Christian Siebert danach gefragt welche Gründe es denn dafür gibt, dass Omid Nouripour und Ricarda Lang ihre Ämter an der Spitze der Grünen aufgeben. Angeblich tun sie es aus freien Stücken.

Habecks Antwort:

„Weil sie zurückgetreten sind, zeigt es noch einmal was für gute Parteivorsitzende sie waren.“

Das ist ja herzzerreissend. Aber die Logik hätte ich wirklich mal gerne erklärt. Vor allem möchte ich wissen, ob der Spruch auch im Umkehrschluß für Habeck selbst gilt. Er ist NICHT zurückgetreten, obwohl auch ihm sicherlich ein Großteil der Stimmenverluste und Wahlschlappen im Osten angelastet werden kann. Dies ist u.a. einer der Hauptgründe bzw. -anlässe für die beiden Rücktritte.

Und wie lautet wohl Habecks passender Spruch angesichts der Rücktritte und Parteiaustritte der grünen Nachwuchsleute?

Etwas so?

„Weil sie zurück- UND zusätzlich ausgetreten sind, zeigt es noch einmal was für BESONDERS gute Nachswuchsleute sie waren.“

 

 

Verhinderungstaktik in Sachen Grundwasserverseuchung in Homberg bestätigt

Kaum hatte ich meinen Beitrag (s. Link) über die Untätigkeit der Bezirksregierung Düsseldorf in bezug auf die Grundwasserverseuchung in Homberg online, kam dieses Schreiben aus der DUISTOP-Leserschaft.

http://www.viewww.de/123/duistop-forum/2024/09/30/bezirksregierung-so-ueberfluessig-wie-ne-analfissur/

Hallo Herr Schulze,

vielen Dank für Ihre Informationen in der Angelegenheit „VENATOR & Grundwasserverseuchung“!

Die Reaktion (gemeint ist die der BezReg auf meine Fragen) bestätigt – leider – wieder einmal, wie mit Anfragen auf Seiten der Behörden umgegangen wird, wenn eigene Unzulänglichkeiten zu Tage treten: Schmallippigkeit, Verstocktheit, Ausweichen, Verweis auf andere Stellen usw.

In der Sitzung der Bezirksvertretung Homberg/Ruhrort/Baerl am 29. August  wurde u.a. das Thema „Grundwasserbelastung mit Schwermetallen in DU-Homberg“ behandelt, da es dazu eine Einwohnerfrage sowie eine Anfrage der AfD-Fraktion gab.

Die Untere Bodenschutzbehörde der Stadt äußerte sich zu den gestellten Fragen wie folgt:

1. Die Stadt Duisburg hat in Bezug auf die Grundwasser-Kontaminierung durch VENATOR keine gesonderten Bodenuntersuchungen veranlasst, um eine Belastung der Böden in Althomberg zu ermitteln. Solche Untersuchungen sind auch nicht geplant. Die Allgemeinverfügung, die die Nutzung der Brunnen in Teilen von Althomberg aufgrund einer möglichen Bodenbelastung verbietet, hat somit nur vorbeugenden Charakter. Die letzte, Duisburg-weite Bodenuntersuchung in Althomberg im Jahr 2007 zeigte nämlich nur eine geringe – unter den Grenzwerten liegende – Belastung mit Cadmium.

2. Zum Stand der Sanierungsuntersuchungen durch VENATOR gibt die Stadt Duisburg keine Informationen preis. Sie verweist stattdessen auf die für Ende des Jahres terminierte Veröffentlichung erster Ergebnisse.

3. Der Stadt Duisburg ist nicht bekannt, ob VENATOR in dieser Angelegenheit Rückstellungen – mit Blick auf eine mögliche Insolvenz – gebildet hat.

4. Zur Frage, ob die betroffenen Anwohner für die Untersagung der Grundwassernutzung eine Entschädigung von VENATOR erhalten können und wie diese abgewickelt werden könnte, will die Stadt keine Aussagen treffen, da es sich hierbei um privatrechtlich zu klärende Ansprüche handelt.

Fazit:

Die Stadt Dusburg vertritt das Thema weiterhin nicht aktiv im Sinne der Bürgerschaft, sondern hält Informationen über (Zwischen-)Ergebnisse der VENATOR-Sanierungsuntersuchungen zurück. Vermutlich wird das Thema auf 2025 und folgende Jahre verschleppt, denn man spricht nur von „ersten Ergebnissen“ bis Ende 2024.

Ob es überhaupt noch zu Sanierungsmaßnahmen seitens VENATOR kommt, ist angesichts der wohl absehbaren Schließung des Homberger VENATOR-Werks mehr als fraglich. Wer sich dann um die Altlasten „kümmert“, ist aufgrund chronisch leerer kommunaler Haushaltskassen nicht abzusehen. Wieder ein Fall wie seinerzeit MHD?

Wir bleiben trotzdem dran!

Mit freundlchen Grüßen

 

Der Verfasser/Die Verfasserin ist der Redaktion bekannt.

Bezirksregierung so überflüssig wie ’ne Analfissur?

Ich meine ja, denn immer dann wenn ich mit der Bezirksregierung zu tun habe, etwas von ihr wissen will, dann mauert sie. Und meist stelle ich Fragen nach Aufgaben und Zuständigkeiten. Am Ende ist sie anscheinend so überflüssig wie ’ne Analfissur. Die braucht auch kein Mensch.

So auch im neuesten Fall. Den ich hier nicht in gesamter epischer Breite und Länge ausrollen will, weil dies viel Arbeit ist und eher verwirren dürfte, wenn man nicht so genau im Geschehen steckt wie ich.

Grob geht es darum, dass ich, da mir sowohl die Stadt Duisburg als auch Venator keine Auskünfte zu den Grundwasserverseuchungen in Homberg geben (wollen)*, bei der Bezirksregierung als Aufsichtsorgan angefragt hatte.

In der Hoffung dort mehr zu erfahren. Alles auch vor dem Hintergrund, dass solche Vorkommnisse wie in Homberg in der ein oder anderen Ausprägung zu Wasser, in der Luft oder an Land, mit unterschiedlichen Schweregraden in Duisburg quasi an der Tagesordnung waren und noch immer sind. Duisburg war und ist Industriestandort, da bleibt das alles nicht aus, wenn so lasch gehandelt wird, wie hier seitens der Behörden gehandelt wird.

Ich erinnere u.a. an den Fall MHD Sudamin von 2005.

Jedes kleine Arschloch das im eigenen Garten ein paar Zweige verbrennt ist gleich auch noch ’ne Riesen-Umweltsau, aber etliche grosse und bedeutende Betriebe durften und dürfen irgendwie im grossen Stil machen was sie wollen.

Nehmen wir nur die regelmässigen Großfeuer auf Schrottplätzen, auch dazu bekam ich keine Antworten aus Düsseldorf.

Zurück ins Hier und Jetzt. Meine Pressefragen an die Bezirksregierung wurden erst einmal mit Ignoranz und dann mit Ablehnung bestraft. Dann plötzlich entschied man sich mir auf UIG-Fragen (Umweltinformationsgesetz NRW) antworten zu wollen. Ich stellte also die selben Fragen nochmals, nicht als Pressefragen sondern als Fragen gemäß UIG NRW.

Die Antworten waren so dermassen lulli, dass ich mir die nunmehr 60 verstrichenen Tage Wartezeit für das gesamte Procedere auch hätte sparen können.

Ich bin so schlau wie vorher, sowohl in der Sache Homberg als auch in der Sache Bezirksregierung generell.

Ulkig war dann noch dies hier: Die zuständige Pressefrau war plötzlich und mittendrin auch Pressesprecherin des stellvertretenden Regierungspräsidenten, als ich ihm eine Dienstaufsichtsbeschwerde über sie zusandte.

Diese sei eigentlich eine Fachaufsichtsbeschwerde, so klärte man mich gnädigerweise noch arrogant und bürokratisch sinnerfüllt auf, wurde aber bis heute nicht bearbeitet.

Auch eine nachträgliche Auskunft zu den in den letzten Jahren eingeleiteten Verfahren in Duisburg in bezug auf Umweltdelikte bekam ich nicht.

Was sagte Minister Liminski anläßlich seiner jüngsten USA-Reise so schön über den Journalismus?

https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-liminski-reist-zum-abschluss-des-nrw-usa-jahres-nach-washington-dc

Zitat daraus:

„… Auf unserem Weg, Medienland Nummer eins zu bleiben und den Qualitätsjournalismus in eine gute Zukunft zu begleiten, sind alle Ideen und Best-Practice-Beispiele wichtig. Gerade im Zeitalter von Clicks und Likes braucht es verlässliche Informationen. Im Sinne unserer Demokratie muss es uns gelingen, dass Qualitätsjournalismus auch im digitalen Zeitalter funktioniert und ohne Clickbaiting-Artikel oder Sensationsgier Geld verdienen kann.“

Zwei Fragen:

Wie bitte soll Qualitätsjournalismus gelingen wenn selbst die von uns allen üppig finanzierten Verwaltungen nicht antworten und beknackte „Spiel-auf-Zeit“ und „Mach-Ihn-Mürbe“-Spielchen spielen?

Und was ist von einem Minister zu halten der so einen Schwachsinn verzapft?

http://www.viewww.de/123/duistop-forum/2024/09/29/minister-liminski-mit-flachstem-medien-witz-in-den-usa/

 

*Als GAGA-Sahnehäubchen unterstellte man mir seitens der Bezirksregierung auch noch, dass ich das Schweigen der Stadt Duisburg quasi nur vortäuschen würde, weil ich es nicht belegen = beweisen könne.

 

 

Korruption, Bestechung in Duisburg? DUISTOP-Schreiben an die Compliance-Stabsstelle.

Guten Abend,

gemäß dieser Webseite

https://www.duisburg.de/vv/oe/01dezernat-ob/ob-3/stabsstelle_compliance__korruptionsvorbeugung_und_unternehmensethik.php

kann ich mich an Sie wenden, wenn ich etwaige Hinweise auf Unregelmässigkeiten im Rahmen des Verwaltungshandelns habe.

Dem ist so.

Gemäß Pressegesetz NRW und Medienstaatsvertrag NRW ist die Duisburger Verwaltung gesetzlich verpflichtet mir Presseauskünfte zu geben. Dem kommt sie seit Jahren kategorisch und allumfassend nicht nach. Dies betrifft also auch Ihre Stabsstelle.

Die selbe Auskunftsverweigerungshaltung gibt es auch bei bestimmten städtischen Beteiligungsgesellschaften die ebenso unter die Auskunftspflicht fallen.
Es liegt angesichts meiner speziellen Presseanfragen nahe, dass die Auskünfte systematisch verweigert werden weil es sich um Sachverhalte handelt deren nähere Umstände auf keinen Fall öffentlich bekannt werden sollen.

So habe ich bereits vor Monaten u.a. auch diverse Fragen an die Duisburger Feuerwehrleitung gestellt die ebenso nicht beantwortet wurden. Nun gibt es aktuell mind. zwei Freistellungen von leitenden Personen der Feuerwehr und den Verdacht für deren ungesetzliches Handeln.

Ich verweise darauf, dass ich 2018 in der Sache wfbm/Spaniel/Rogg recherchiert habe und ebenfalls sowohl Direkt-Beteiligte als auch den Duisburger OB und die Presseabteilung der Verwaltung mehrfach ergebnislos angefragt hatte. Was aus dem Fall wurde dürfte Ihnen hinlänglich bekannt sein.

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[Nur für DUISTOP-LeserInnen und als Erinnerung daran was ich z.B. vom OB wissen wollte. Nämlich was es mit diesem merkwürdigen Bon auf sich hatte. Das Restaurant „Der kleine Prinz“ gehörte zum direkten Umfeld der wfbm.]

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Seitdem werde ich, so meine Vermutung für den ausschlaggebenden Moment, mit der totalen Auskunftsverweigerung belegt.

Mir drängt sich also nicht erst seit kurzem der Verdacht auf, dass das systematische dauerhafte Schweigen der Verwaltung einer systematischen Vertuschung von Fehlverhalten (und ev. mehr) entspricht.

Ich fordere Sie daher auf zu klären und mir mitzuteilen welche Gründe man hat dieses Verhalten derart kategorisch an den Tag zu legen, das zudem undemokratisch, wenn nicht sogar antidemokratisch ist und auch gegen fundamentale Inhalte des Grundgesetzes verstösst, da man z.B. mit anderen Medienvertretern nicht derart umgeht. [Anmerkung: Gleichheitsgrundsatz]

Antworten Sie mir nicht, werte ich dies als Missachtung dessen was ich oben bereits geschildert habe (Auskunftspflicht) sowie als Verstoss gegen Ihre eigenen Verhaltensregeln die aus dem Text der Webseite (s.o. Link) hervorgehen.

Die Compliance-Stabsstelle darf inhaltlich gerade nicht weisungsgebunden handeln, weil sie sonst Komplizenschaft und Vertuschung sowie Beihilfe nicht vermeiden kann.
Die strafrechtliche Relevanz ist Ihnen sicherlich geläufig.

Eine Bitte habe ich noch. Gemäß dieser polizeilichen Zahlen zu Korruption, Bestechung etc. (Stand 2022 für NRW – https://polizei.nrw/sites/default/files/2023-12/2023-10-24-lb-korruption.pdf) kann ich nicht ersehen wieviele Fälle es in Duisburg gab.
Bitte übersenden Sie mir eine möglichst ausführliche Liste aller Korruptions- und Bestechungsfälle etc. für die Jahre 2021/2022/2023 in Duisburg, danke vorab.

Bestätigen Sie bitte den Eingang dieses Schreibens kurzfristig.

In Kopie an meine Kollegin YYY.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
www.duistop.de
Duisburger Stadtmagazin seit 2018
Michael Schulze