Folgendes Schreiben habe ich heute an die Bundestagspräsidentin gesendet.
Guten Tag Frau Klöckner,
untenstehende Anfrage habe ich den Bundestagsabgeordneten Bärbel Bas und Mahmut Özdemir (beide SPD) bereits zweimal gesendet (erstmalig am 1.4.2025) und von ihnen bisher keinerlei Antworten erhalten.
Mir nicht zu antworten erhärtet meinen unten geschilderten Verdacht, weshalb ich mich nunmehr an Sie wende.
Es geht dabei um einen kürzlichen Gala-Event (am 22.3.2025) der örtlichen Duisburger Sparkasse die mehrheitlich per Beteiligung der Stadt Duisburg gehört.
Auch die Sparkasse wurde mehrfach in selbiger Angelegenheit von mir kontaktiert und angefragt. Auch von ihr beharrliches Schweigen. Meine Anfrage betrifft zudem weitere Personen in ähnlichen Stellungen – allerdings im Landtag von NRW.
Von Ihnen möchte ich wissen, ob diese Angelegenheiten und auch die Auskunftsverweigerungen in Ihren Zuständigkeitsbereich fallen, wenn ja, was Sie zu tun gedenken und wenn nein, an wen ich mich sonst wenden kann?
Ich sehe Verstösse gegen Gesetze als möglich an, u.a. in bezug auf §331 StGB und auch §333 StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__331.html
Oder auch eventuell gegen §108e StGB, da beide (Bas und Özedemir) Mandatsträger sind: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__108e.html
Eine Geringwertigkeit im Rahmen eines üblichen höflichen Umgangs (Getränk, einfacher Kugelschreiber etc.) sehe ich als nicht gegeben an.
Ich gehe davon aus, Ihnen ist geläufig, dass diese Presseanfrage in bezug auf Sie und Ihr Amt eine gewisse Wirkung entfaltet, da Sie nunmehr den Sachverhalt kennen.
Herzlichen Dank vorab für eine kurzfristige Antwort.
Mit freundlichem Gruß
DUISTOP
www.duistop.de
Duisburger Stadtmagazin seit 2018
Michael Schulze
Hier die oben erwähnte Anfrage (textgleich) an Bas und Özdemir:
Presseanfrage zur Sparkassen-Gala am 22.3.2025
Guten Abend,
in bezug auf die letzte Sparkassen-Gala im Landschaftspark habe ich folgende Pressefragen, da mir von Dritten bestätigt wurde, dass Sie vor Ort waren:
a) Wissen Sie warum ein solch üppiges Event veranstaltet wurde, noch dazu in einer Zeit die doch eher zur Zurückhaltung mahnt – besonders in Duisburg?
b) Kamen Sie in den Genuss eines freien Eintritts?
c) Kamen Sie nicht allein und kamen Ihre Begleitpersonen in den Genuss eines freien Eintritts – wenn ja wieviele?
Zum rechtlichen Hintergrund von b) und c) gestatte ich mir einen Hinweis auf die Gesetzeslage um die es gehen könnte:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__331.html
Mit freundlichem Gruß
DUISTOP
www.duistop.de
Duisburger Stadtmagazin seit 2018
Michael Schulze
Hinweise:
Auch Frank Börner und Sören Link hatte ich in selbiger Sache wiederholt angeschrieben. Beide haben bis dato nicht reagiert. Im Falle Börner habe ich mich bereits an den Landtag gewendet, im Falle Link an die Bezirksregierung.
Der Landtag hat bereits reagiert und will die Sache prüfen.
Der Vorfall in Sachen Sparkassen-Gala ist auch nicht der einzige, so geht es u.a. auch um womöglich kostenlose Eintrittskarten für üppige Karnevalsfeiern die u.a. von der DVV-Tochter Stadtwerke Duisburg gesponsert wurden.
Auch dazu gab es von den oben genannten auf meine Anfragen keinerlei Antworten. Ebenso schweigen die Stadtwerke und die DVV beharrlich.
Lesen Sie in dem Zusammenhang bitte zusätzlich diesen aktuellen Beitrag: