32.000 KundenInnen sträuben sich derzeit angeblich die fast 100 Seiten AGB der Mülheimer Sparkasse nachträglich anzuerkennen. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) macht dies nötig, denn wie alle anderen Banken und Geldhäuser muss sie sich nachträglich die Zustimmung von KundenInnen zu ihren Kontogebühren-Erhöhungen einholen. Ich berichtete bereits mehrfach.
Seit Ende Oktober bittet sie deshalb ihre Stamm-KundenInnen um Zustimmung diesen Erhöhungen nachträglich zuzustimmen.
Der BGH hatte die bisherige Praxis, dass Banken Gebühren ohne ausdrückliche Zustimmung erhöhen konnten, für widerrechtlich erklärt. Eine „Zustimmung durch Nicht-Ablehnung“ ist (auch rückwirkend) ausgeschlossen worden. So müssen die Banken nun nachträglich eine Zustimmung einholen. Andernfalls müssen sie u.U. Gebühren zurückzahlen.
Die Sparkasse in Oberhausen hat dafür eine Million Euro „investiert“ um wenigstens einen Teil der bereits eingezogenen Gebühren zu erstatten. Mülheims Sparkasse versucht es mit BitteBitte.
Meine Anfrage bei der Sparkasse in Duisburg zu dem Thema hat bisher nicht gefruchtet, wie gewohnt antwortet sie mir nicht. Ich habe aber von KundenInnen gehört, dass es wohl ähnlich laufe wie in Mülheim.
Eine Million Euro will Mülheims Institut wohl nicht ausgeben. UPPS, weil sie diesen Betrag im Geschäftsjahr 2020 noch nicht mal als Gewinn verbuchte. Kurz gesagt: Man hat gar kein Geld oder müsste Miese machen. Obwohl man doch eigentlich für solche Fälle, davon wusste man lange genug, eigentlich Rücklagen bilden sollte.
Rund 32.000 Mülheimer KundenInnen haben sich -Stand heute- also noch nicht zurückgemeldet. Von rund 46.000 Kunden hat man dagegen die Zustimmung. 22 KundenInnen haben Widerspruch eingelegt.
Das Problem: Die Sparkasse müsste konsequenterweise in Bälde die Geschäftsbeziehungen beenden. Ich empfehle den 32.000 sich einfach nach einem anderen Geldinstitut umzusehen. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt.
BÄMMM!
Die MBI (Mülheimer Bürger Initiativen) hatten bereits im Rat das kundenUNfreundliche Verhalten der Sparkasse angeprangert und wollten mittels eines Antrags bewirken, dass der Rat dem Institut eine freundliche Gangart „nahelegt“, immerhin ist die Stadt an dem Geldhaus maßgeblich beteiligt. Mülheims OB (CDU) ließ den Antrag jedoch von der Tagesordnung streichen. Begründung: „Gemäß eindeutiger Rechtsprechung sind die Sparkassen selbstständige Einrichtungen, bei denen die Befassungskompetenz des Rates nur für die im Sparkassengesetz dem Rat konkret zugewiesenen Aufgaben besteht.“ Dazu gehört z.B. ein Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses.
Dazu die MBI sinngemäß: „Wenn die Stadt ihrer eigenen Beteiligungstochter nicht mal eine Empfehlung geben kann, ist das absurd und nicht mehr vermittelbar.“
Fazit:
Der Mülheimer Rat hätte also längstens über Rücklagen des Geldhauses abstimmen können, war aber vllt. nicht immer uptodate informiert was da möglicherweise vom BGH kommen kann?
Und wer nun noch, egal in welcher deutschen Stadt der Meinung ist „seine“ Sparkasse sei was Besseres, dem kann ECHT nicht mehr geholfen werden.