Nun, wenn man besonders gutgläubig, in der Siedlung in der ich aufwuchs hiess es „blöd“ ist, dann glaubt man wirklich bei der DBI, der Duisburger Wirtschaftsförderung sei alles vom Feinsten.
Dies ist anscheinend mitnichten so. Ich vermute es stark und andere wohl auch. Deshalb habe ich mehrfach, ach was, vielfach darüber berichtet wie ich die DBI beurteile. Der Ausdruck „Duisburg’s Best Incompetence“ sagt doch wohl alles. Manche Dinge allerdings sind und bleiben vorerst Vermutungen, da mir die DBI, wie alle anderen Beteiligungsgesellschaften der Stadt auch, auf Pressefragen grundsätzlich nicht antwortet.
Das dürfte einen Grund haben. Vor allem den, dass niemand erfahren soll was die DBI für ein Saftladen ist, der absolut nichts zum (wirtschaftlichen) Fortkommen der Stadt beiträgt. Dafür aber viel Geld verschlingt.
Der neueste Gaga-Coup ist das RheinRuhrGebiet zu einem DUAL-USE-GEBIET umzuwidmen und u.a wehrtauglich zu machen, ich berichtete bereits.
https://www.b2match.com/e/dual-use-rhein-ruhr
Denn ansonsten würden sich nicht auch andere die Mühe machen und z.B. Briefe schreiben, wie den, den ich gestern Abend erhielt. Wohlgemerkt an einem Samstagabend, an dem andere Leutchen meist Entspannenderes zu tun haben. Da der folgende Brief, den ich nahezu unverändert veröffentliche, und dessen Inhalt für sich spricht, viele Namen enthält, habe ich etliche unkenntlich gemacht, da aus juristischen Gründen sonst eventuell Probleme mit dem Persönlichkeitsrecht entstehen.
Ich persönlich halte den DBI-Boss in seiner jetzigen Funktion übrigens für unfähig, überbezahlt und lediglich für einen Erfüllungsgehilfen von Sören Links Gnaden. Und ich finde seinen Professoren-Titel extrem popanzig und grotesk.
Es ist nicht das erste Mal in den letzten Monaten, dass mir ein kritisches Schreiben über bzw. zur DBI zugeht. Dieses hier ist besonders umfangreich.
Der Absender oder die Absenderin ist anonym. Vielfach taucht das Wort „soll“ auf, es handelt sich also um Meinungen, Behauptungen und Verdächtigungen.
Dennoch veröffentliche ich den Brief, da die meisten Meinungen, Behauptungen und Verdächtigungen mir auch von anderen Personen bereits bestätigt wurden. Nahezu deckungsgleich. Wenn diese Meinungen, Behauptungen und Verdächtigungen unzutreffend sind, steht der DBI natürlich jederzeit die Möglichkeit einer Gegendarstellung auf DUISTOP offen.
Los geht’s und viel Spaß beim möglichen Erkenntnisgewinn!
Sehr geehrte Damen und Herren,
dieses Schreiben richtet sich an die Stadt Duisburg, die Mitglieder des Rates und seiner Ausschüsse, die Fraktionen, den Aufsichtsrat und die Gesellschafter der Duisburg Business & Innovation GmbH, das städtische Beteiligungsmanagement, die Kommunalaufsicht, Medienvertreter sowie weitere institutionelle Partner der DBI. Zu den Empfängern gehören:
Sören Link, Oliver Beltermann, Gertrud Bettges, Dr. Joachim K. Bonn, Bernd Thewissen, Dr. Birgit Beisheim, Thomas Patermann, Dr. Stefan Dietzfelbinger, Martin Murrack, Mahmut Özdemir, Bärbel Bas, Sarah Philipp, Felix Banaszak, Mirze Edis, Benedikt Falszewski, Frank Börner, Jule Wenzel, Petra Vogt, AFD Duisburg, CDU Duisburg, SPD Duisburg, WDR Duisburg, WAZ-Lokalredaktion Duisburg und DUISTOP.
Es liegen konkrete Hinweise auf erhebliche finanzielle, organisatorische und personelle Missstände bei der Duisburg Business & Innovation GmbH vor. Betroffen sind insbesondere die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens, der Umgang mit öffentlichen Mitteln, die Darstellung von Kennzahlen und Projekterfolgen sowie der Umgang mit Mitarbeitenden.
Die nachfolgenden Sachverhalte beruhen auf internen Beobachtungen, Berichten von Mitarbeitenden und weiteren Hinweisen. Sie werden nicht als abschließend bewiesene Tatsachen dargestellt. Aufgrund ihrer Konkretheit und Tragweite müssen sie jedoch unabhängig untersucht werden. Eine bloße interne Stellungnahme der Geschäftsführung reicht hierfür nicht aus.
Finanzielle Entwicklung unter der Verantwortung der Geschäftsführung
Nach den vorliegenden Hinweisen wurde bei der DBI am 12. Februar 2026 intern mit folgenden Ergebnissen gerechnet:
– 2026: etwa 0 Euro,
– 2027: etwa minus 500.000 Euro,
– 2028: etwa minus 1,2 Millionen Euro.
Diese Entwicklung fällt in die Amtszeit des Geschäftsführers Prof. Dr. Rasmus C. Beck. Sollte die Prognose zutreffen, steuert die städtische Wirtschaftsförderung innerhalb von zwei Jahren auf ein Defizit von mehr als einer Million Euro zu.
Es ist bislang nicht erkennbar, ob und wann diese Zahlen vollständig an die Stadt Duisburg, den Aufsichtsrat, die Gesellschafter, das Beteiligungsmanagement und die politischen Gremien weitergegeben wurden. Ebenso ist nicht erkennbar, mit welchen Maßnahmen Prof. Dr. Rasmus C. Beck und die weiteren Verantwortlichen auf die prognostizierte Verschlechterung reagieren.
Gleichzeitig steht nach internen Angaben eine Vergütung von Prof. Dr. Rasmus C. Beck in einer Größenordnung von etwa 250.000 Euro jährlich im Raum. Hinzu kommt ein umfangreicher Unterstützungsstab mit Prokuristen, Büroleitung, Sekretariaten, Referenten und weiteren Beschäftigten. Auch diese Struktur muss angesichts der prognostizierten Defizite auf Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit geprüft werden.
Verwendung öffentlicher Mittel
Trotz der angeblich absehbaren Defizite wurden beziehungsweise werden erhebliche Mittel für Veranstaltungen, Ausstattung, Flächen und Reisen eingesetzt.
Für den HY Summit (Anmerkung der DUISTOP-Redaktion: ein Wasserstoff-Event) soll ein Kostenansatz von rund 350.000 Euro bestehen. Bestandteil der Veranstaltung soll unter anderem die Anmietung eines Schiffes für eine Hafenfahrt mit Netzwerkpartnern und Mitgliedern der DBI-Führungsebene sein.
Darüber hinaus wurde die Fläche der DBI im Digitalkontor von einer auf zwei Etagen erweitert. Nach den vorliegenden Angaben wurden beide Etagen renoviert, gebrandet (Anmerkung der DUISTOP-Redaktion: mit Logos etc. ausstaffiert) und technisch neu ausgestattet. Genannt werden Logo-Wände mit Kosten von jeweils rund 15.000 Euro sowie Videowände und Soundsysteme im fünfstelligen Bereich.
Zusätzlich soll ein eigener Veranstaltungsraum vermietet (Anmerkung der DUISTOP-Redaktion: es heisst wohl eher ‚gemietet‘) werden. Intern soll außerdem geprüft worden sein, ob Hubs (Anmerkung der DUISTOP-Redaktion: Geschäftseinheiten) durch Sponsoring, den Verkauf von Leistungen oder andere kommerzielle Angebote Einnahmen erzielen können.
Damit entsteht ein erheblicher Widerspruch: Einerseits werden intern finanzielle Engpässe und künftige Defizite erwartet, andererseits werden hohe Ausgaben für Veranstaltungen, zusätzliche Flächen, Ausstattung, Außendarstellung und internationale Reisen getätigt.
Auch die Reisen der DBI und insbesondere von Prof. Dr. Rasmus C. Beck in die USA, die Türkei, nach Israel und in verschiedene europäische Länder müssen anhand ihrer Kosten und konkreten Ergebnisse überprüft werden. Öffentlich sichtbare Netzwerkpflege und Social-Media-Beiträge ersetzen keinen Nachweis darüber, welche Ansiedlungen, Investitionen, Arbeitsplätze oder belastbaren Kooperationen tatsächlich aus diesen Reisen entstanden sind.
Verdacht falscher oder geschönter Erfolgszahlen
Besonders schwer wiegen die Hinweise auf eine möglicherweise unzutreffende Zuordnung von Projekterfolgen und Kennzahlen.
Im Fall Sachtleben soll der Hubmanager […] den Erhalt beziehungsweise die Begleitung des Unternehmens als eigenen Erfolg oder als maßgeblichen Erfolg seines Bereichs dargestellt haben. Nach den vorliegenden Hinweisen ist jedoch unklar, welchen konkreten Beitrag […] tatsächlich geleistet hat und welche weiteren Mitarbeitenden, städtischen Stellen oder externen Akteure beteiligt waren.
Im Fall Tamburi soll […] die Ansiedlung ebenfalls für sich beziehungsweise für die DBI beansprucht haben. Tatsächlich sollen jedoch auch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg und weitere Akteure beteiligt gewesen sein.
Besonders problematisch ist der Hinweis, dass intern darüber gesprochen worden sein soll, bei späteren Unstimmigkeiten zu behaupten, die Kommunikationsabteilung habe den Sachverhalt falsch verstanden. Sollte sich dies bestätigen, wäre dies nicht lediglich ein Kommunikationsfehler. Es würde den Verdacht begründen, dass ein Erfolg bewusst falsch zugeordnet und die Verantwortung für eine unzutreffende Darstellung anschließend auf die Kommunikationsabteilung verlagert werden sollte.
Die Fälle Sachtleben und Tamburi sind deshalb vollständig anhand der Projektakten, E-Mails, Terminunterlagen, internen Präsentationen, Pressemitteilungen und beteiligten Personen zu rekonstruieren.
Es muss überprüft werden, ob Ansiedlungen, erhaltene Arbeitsplätze, Gründungen oder andere Erfolge mehrfach gezählt, fremde Leistungen übernommen oder Leistungen einzelner Führungskräfte größer dargestellt wurden, als es ihr tatsächlicher Beitrag rechtfertigte.
Solche Zahlen dienen gegenüber Rat, Aufsichtsrat und Öffentlichkeit als Nachweis für die Wirksamkeit der DBI. Sollten sie bewusst geschönt oder falsch zugeordnet worden sein, wäre dies eine Irreführung der politischen Kontrollgremien und der Öffentlichkeit über die Verwendung öffentlicher Mittel.
Umgang mit Mitarbeitenden
Die DBI stellt sich öffentlich als moderne und mitarbeiterorientierte Arbeitgeberin dar. Die geschilderten internen Vorgänge zeichnen jedoch ein anderes Bild.
Mitarbeitende sollen teilweise mit weniger als 24 Stunden Vorlauf oder ohne Angabe eines Themas zu Personalgesprächen geladen worden sein. In anderen Fällen soll [… Name …] Beschäftigte spontan mit der Frage angesprochen haben, ob sie „kurz Zeit für ein Gespräch“ hätten. Anschließend sollen sich die Betroffenen mehreren Personen aus Geschäftsführung, Personalbereich und Führungsebene gegenübergesehen haben.
Als mögliche Teilnehmer solcher Gespräche werden in den Unterlagen unter anderem Prof. Dr. Rasmus C. Beck, [… Name …], [… Name …] und [… Name …] genannt. Der Betriebsrat soll bei diesen Gesprächen häufig nicht im Vorfeld beteiligt oder von den Einladenden hinzugezogen worden sein.
Bei [… Name …] soll es mehrere Personalgespräche gegeben haben. Nach einer geschilderten Beobachtung sollen [… Name …] und [… Name …] vor einem solchen Gespräch im Großraumbüro darüber gesprochen haben, wie Vorwürfe gegen ihn aufgebaut werden könnten.
In einem anderen Zusammenhang sollen [… Name …], [… Name …], [… Name …] und und weitere Beteiligte darüber gesprochen haben, [… Name …] für fehlende Teilnehmende einer Veranstaltung verantwortlich zu machen. [… Name …] soll dabei vorgeschlagen haben, ihm „Arbeitsverweigerung“ zuzuschreiben.
[… Name …] soll nach den Kündigungen von [… Name …] und [… Name …] über längere Zeit mit der Arbeit mehrerer Personen belastet worden sein. Nachdem sie gesundheitlich angeschlagen gewesen sei, soll sie mehrfach zu Gesprächen geladen worden sein. Dabei soll ihr sinngemäß mitgeteilt worden sein, ihre Kündigung sei bereits vorbereitet und müsse nur noch vom Betriebsrat unterzeichnet werden. Zugleich soll ihr nahegelegt worden sein, selbst zu kündigen, obwohl ihr zuvor ein unbefristeter Vertrag angeboten worden sein soll.
[… Name …] und [… Name …] sollen nach Bekanntgabe ihrer Wechselabsichten von bisherigen Aufgaben und Kommunikationswegen ausgeschlossen und teilweise mit Lager- beziehungsweise Aufräumarbeiten beschäftigt worden sein. [… Name …] soll nach ihrer Entscheidung, zu einer anderen städtischen Gesellschaft zu wechseln, insbesondere durch […] kommunikativ ausgegrenzt worden sein. Der Konflikt soll schließlich eine Vermittlung durch den Betriebsrat erforderlich gemacht haben.
Im Fall [… Name …] wird [… Name …] vorgeworfen, sie im Großraumbüro vor anderen Mitarbeitenden ausgelacht und mit den Worten „Du [… Vorname …]? Guck dich doch mal an!“ herabgewürdigt zu haben, nachdem sie Interesse an einer künftigen Büroleitungsfunktion geäußert hatte. Aufgrund ihrer körperlichen Behinderung wird dieser Vorgang in den Unterlagen als besonders abwertend bewertet.
[… Name …] soll mit einem unbefristeten Vertrag eingestellt worden sein. Während ihrer Probezeit soll sie unter Hinweis auf die Möglichkeit einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses dazu gedrängt worden sein, einer nachträglichen Befristung zuzustimmen.
Auch der gesundheitlich schwer belastete Hubmanager [… Name …] soll wiederholt unter Druck gesetzt worden sein. Trotz einer bekannten schweren (… Hinweis entfernt …)erkrankung und mehrerer medizinischer Eingriffe sollen ihm und seinem Hub Innovation und Start-ups wiederholt mangelnde Sichtbarkeit und fehlende Ergebnisse vorgeworfen worden sein, ohne diese Vorwürfe konkret zu belegen.
Die genannten Vorgänge weisen nicht auf einzelne Missverständnisse hin, sondern möglicherweise auf ein strukturelles Muster aus Loyalitätsdruck, kurzfristigen Druckgesprächen, Ausgrenzung, Überwachung und fehlender Fürsorge gegenüber belasteten Mitarbeitenden.
Hinweise auf heimliche Gesprächsaufzeichnungen
Besonders schwerwiegend sind die Hinweise auf mögliche heimliche Tonaufnahmen.
Aus dem Umfeld des von [… Name …] geführten Hubs soll mehrfach berichtet worden sein, dass er Gespräche mit seinem Mobiltelefon aufzeichne, ohne die Gesprächsteilnehmenden darüber zu informieren oder deren Einwilligung einzuholen.
Konkret wird geschildert, dass [… Name …] sein iPhone während Besprechungen auf den Tisch gelegt habe und dabei wiederholt die orangefarbene Anzeige für eine aktive Nutzung des Mikrofons sichtbar gewesen sei. Allein diese Anzeige beweist noch keine Tonaufzeichnung. Zusammen mit den Berichten mehrerer Mitarbeitender ergibt sich jedoch ein konkreter Prüfauftrag.
Es muss unverzüglich untersucht werden, ob Gesprächsaufzeichnungen existieren, auf welchen Geräten oder Speicherdiensten sie abgelegt wurden, wer darauf Zugriff hatte und ob Inhalte aus solchen Aufnahmen für Personalgespräche oder arbeitsrechtliche Maßnahmen verwendet wurden.
Parallel bestehen Hinweise darauf, dass Mitarbeitende angewiesen oder dazu bewegt worden sein sollen, Kolleginnen und Kollegen zu beobachten und Informationen über Anwesenheit, Termine, Gespräche und Schreibtischzeiten an Führungskräfte weiterzugeben.
Sollten heimliche Aufzeichnungen oder informelle Überwachungsstrukturen bestätigt werden, wären neben arbeitsrechtlichen Konsequenzen auch datenschutzrechtliche und strafrechtliche Fragen zu klären.
Verantwortung der Geschäftsführung und der Kontrollgremien
Die Verantwortung für die Aufklärung liegt nicht allein bei einzelnen Hubmanagern oder der Personalabteilung. Prof. Dr. Rasmus C. Beck trägt als Geschäftsführer die Gesamtverantwortung für Finanzen, Governance, Führungskultur und Compliance der DBI.
Ebenso müssen Aufsichtsrat, Gesellschafter, Beteiligungsmanagement und politische Gremien klären, welche Informationen ihnen vorlagen, wie Kennzahlen geprüft wurden und warum frühere Hinweise offenbar nicht zu einer erkennbaren unabhängigen Aufarbeitung geführt haben.
Es darf nicht erneut vorrangig versucht werden, die hinweisgebenden Personen zu identifizieren. Beschäftigte und ehemalige Beschäftigte müssen die Möglichkeit erhalten, sich vertraulich und ohne Angst vor beruflichen Nachteilen an eine unabhängige Stelle zu wenden.
Ich fordere daher:
– eine unabhängige externe Sonderprüfung der Finanzplanung, Mittelverwendung und Vergaben der DBI,
– eine vollständige Prüfung der KPI- und Erfolgsdarstellungen, insbesondere in den Fällen Sachtleben und Tamburi,
– eine externe Untersuchung der Personalführung und der genannten Einzelfälle,
– eine forensische Sicherung relevanter E-Mails, Präsentationen, Projektakten, Mobiltelefone, Cloud-Speicher, Gesprächsdateien und Personalunterlagen,
– einen wirksamen Schutz der Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber,
– sowie einen öffentlichen Bericht an den Rat der Stadt Duisburg über die Ergebnisse und die daraus gezogenen Konsequenzen.
Die DBI erfüllt einen öffentlichen Auftrag und arbeitet mit öffentlichen Mitteln. Deshalb dürfen Hinweise auf finanzielle Fehlsteuerung, falsch dargestellte Erfolge, Druck auf Mitarbeitende oder heimliche Gesprächsaufzeichnungen nicht intern relativiert oder kommunikativ abgewehrt werden.
Mit freundlichen Grüßen