Immer mehr Meldestellen gegen Rassismus, Fake News udgl. – auch in NRW – nur wie ist es um die Gleichbehandlung bestellt, wenn nicht BürgerInnen und oftmals AfDlerInnen gemeldet werden weil sie teils strafbewährte aber teils auch vollkommen erlaubte Posts veröffentlichen oder sonstwie von sich geben, sondern Leute die man sozusagen bei den sog. „Guten“ und „Demokraten“ verorten würde?
Der Fall der mich derzeit beschäftigt ist jener des eher adretten und wenig auffälligen Paul Ziemiak von der CDU. Der Mann sitzt im Bundestag und ist Generalsekretär der CDU in NRW.
Nachdem ich in der letzten Woche ihn und etliche führende CDU-Mitglieder angeschrieben hatte und um eine Stellungnahme bat, worauf aber niemand bisher reagierte, habe ich den Vorfall nun zu einer Presseanfrage an die NRW-Staatskanzlei und MP Wüst umformuliert.
Guten Abend,
am 25. September 2025 saß Paul Ziemiak, MdB und Generalsekretär der CDU in NRW, in der ZDF-Sendung bzw. Talkshow von Maybritt Illner.
https://www.zdf.de/play/talk/maybrit-illner-128/maybrit-illner-vom-25-september-2025-100
Ab Minute 6:39 sagte er (wörtliches Zitat): „[…] sehr viele Menschen kommen aus Rumanien und Bulgarien, plündern diesen Staat aus […]“
Ab Minute 52:26 nahm er nochmals Bezug besonders auf Rumänen und Bulgaren, Sinti und Roma und untermauerte quasi seine Aussage von vorher (Minute 6:39 ff.).
Belege für diese Aussagen gab er nicht an.
„Plünderung (von mittelniederdeutsch ‚plunder‘ für ‚Hausrat, Wäsche‘) bezeichnet Diebstahl, Unterschlagung oder Raub während Tumulten oder Kriegshandlungen“
Hier meine Pressefragen und ich beziehe mich hier ganz besonders auf den Punkt 2. aus §130 StGB (s.u.).
1.) Ich möchte deshalb wissen ob die Landesregierung und/oder ob der Ministerpräsident der Meinung sind, dass es sich bei der Aussage von Herrn Ziemiak um Volksverhetzung handelt. Vor allem vor dem Hintergrund, dass vom Land NRW und auch mit besonderer Unterstützung von Herr Wüst zahlreiche Meldestellen gegen Rassimus udgl. eingerichtet wurden.
2.) Wird meine Frage zu 1.) bejaht möchte ich a) wissen an welche Meldestelle Sie den Vorfall weitergegeben haben oder b) an welche Staatsanwaltschaft (Ort)?
§130 StGB „Volksverhetzung“
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html
Auszug: (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
[…]
2.
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
In Erwartung einer Antwort in Kürze verbleibe ich
MfG
DUISTOP
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Michael Schulze
Redaktionsleitung


