Als guter Demokrat hält es Sören Link, im Nebenberuf leider auch noch OB von Duisburg, seit Jahren nicht für nötig mir auf Presseanfragen zu antworten. Ihm IFG-Anfragen zu stellen hatte ich schon vor längerer Zeit eingestellt. Kürzlich allerdings griff ich nochmals darauf zurück. Das Thema (Wahlen, genauer: die OB-Wahl und -Stichwahl) war es mir wert damit etliche Minuten zu verbringen.
Doch auch in bezug auf das IFG (genauer: Informationsfreiheitsgesetz NRW) hält es Link weder für nötig zu antworten noch überhaupt zu reagieren. Ich hatte nichts anderes erwartet.
Kürzlich verglich jemand dies mit der Brandmauer gegenüber der AfD – nun, wir wissen ja wozu das letztendlich führt.
Nun habe ich die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) in Düsseldorf mal wieder kontaktiert. Sie dürfte, wenn alles so läuft wie es das Gesetz vorsieht, den OB erneut anschreiben. Dann vergehen wieder rund 30 Tage – und ich denke mal, er wird die Sache weiter aussitzen.
Dann könnte ich noch klagen. The same procedure as …
Für alle die noch nicht wissen was gespielt wird und warum ich nicht klage hier nochmals ein paar Erläuterungen dazu.
Erstens geht es mir vor allem um die mit meinen Presse- bzw. IFG-Anfragen verbunden Sachverhalte, für die ich sensibilisieren will. Ausserdem lernt man dabei eine ganze Menge. Ich veröffentliche auch nicht alles, wie z.B. nicht meine derzeitigen Erfahrungen mit dem sog. Gefährdungsatlas „Korruption“.
Zweitens: Da Link nicht antwortet gehe ich davon aus, dies hat zwei wesentliche Gründe: Würde er mir antworten, würde er a) ein echtes Problem haben, denn ich frage nicht nach irgendwelchen Beliebigkeiten, und b) würde er sein Gesicht verlieren.
Drittens tue ich ihm nicht den Gefallen zu klagen, weil dann verbrenne ich meine Zeit sowie mein Geld und er selbst könnte alles aus dem Steuersäckel bezahlen. Ausser eine Sache beträfe ihn privat bzw. strafrechtlich ausserhalb seines Amtsschutzes. Zudem ist er womöglich in Amtshaftungsfragen auch noch gut versichert – natürlich auch mit Steuermitteln.
Ausserdem ginge die Zahl meiner Klagen in die Tausende. Und das ist nicht übertrieben. Ich würde damit ein Gericht komplett lahmlegen. Link weiß das, deshalb sitzt er es aus – er versucht es zumindest. Das alles ist purer Machtmissbrauch vom Allerfeinsten, doch wen juckt’s?
Übrigens: Link ist mir völlig egal. Ich würde das auch mit jeder anderen Person an seiner Stelle machen. Es geht dabei um das Prinzip und um das Amt. Ausserdem ist mir Link rein intellektuell nicht gewachsen, warum sollte ich mich also mit einem den ich für einen mir unterlegenen Simpel halte „rumschlagen“?
Witzig finde ich in dem Zusammenhang, dass ich vor kurzem Peer Steinbrück (SPD) anschrieb und ihn auf Links Verhalten aufmerksam machte. Steinbrück schrieb mir sinngemäß zurück, dass er die Arbeit Links positiv beurteile und ihn persönlich wertschätze. Witzig deshalb, weil ich muss dann ja wohl in einem vollkommen anderen Universum leben.
Dem ist aber nicht so. Und wenn Link selbst auf Fragen nach dem Ablauf einer Wahl nicht antwortet, dann sollten alle Alarmglocken klingeln.
Die Verantwortlichen aus Mülheim und Oberhausen haben mir übrigens auf die selben Fragen per IFG geantwortet. Oberhausen ganz fix und Mülheim hat sich Zeit gelassen. Mülheim hat mich allerdings auf die selben Fragen, als Pressefragen gestellt, zuvor abblitzen lassen. Die Pressefragen hatte ich vor allem deshalb gestellt weil es in Mülheim eine besondere Wahlauffälligkeit und anschliessende Neuauszählung gab. Ich berichtete bereits. Nachvollziehen kann ich dieses merkwürdige Auskunftsverhalten nicht. Es bleibt allerdings ein fauler Nachgeschmack.
Wer übrigens jetzt meint, es wäre kein Wunder bei meiner Art, dass mir Link nicht antwortet, den frage ich dies: Glauben Sie wirklich man kann eine kritische Frage so angenehm stellen, dass er nicht merkt wie kritisch sie ist?
Hier nun mein Schreiben von heute an die LDI:
Guten Tag,
nachfolgende Anfrage (s.u.) gemäß IFG NRW habe ich am 4.11.2025 erstmalig und am 23.11.2025 wiederholt an den OB der Stadt Duisburg, Sören Link, gestellt.
Bis heute wurde diese nicht beantwortet.
Deshalb möchte ich Sie hiermit bitten meinem Auskunftsbegehren entsprechenden Nachdruck zu verleihen und den OB dazu aufzufordern mir zu antworten, so wie es das IFG vorsieht.
Gründe mir nicht zu antworten hat der OB nicht vorgebracht. Er hat überhaupt nicht reagiert. Für die sachgemässe Zustellung per Mail kann ich einen Zeugen benennen.
Meine Mail an den OB ging an diese Adresse:
[ … … … ]@stadt-duisburg.de
Ich weise ausserdem daraufhin, dass der OB regelmässig auf IFG-Anfragen von mir nicht reagiert, geschweige denn antwortet.
MfG
Michael Schulze
Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz IFG NRW zu OB-Wahl und OB-Stichwahl Duisburg 2025 an den OB von Duisburg Sören Link
Guten Tag,
gemäß IFG NRW habe ich folgende Fragen:
1. Wer waren die wesentlichen Verantwortlichen (Wahlleiter etc., nicht Wahlhelfer etc.) für die beiden o.g. Wahlen? Bitte Namensliste.
Und bitte gesondert auflisten bzw. gesondert kennzeichnen wer dezidiert für die Abwicklung der Briefwahlen in beiden Fällen zuständig und verantwortlich war.
2. Wo bzw. von wem wurden die Briefwahlunterlagen gedruckt und versandfertig gemacht?
3. Wo bzw. von wem wurden die ausgefüllten rückgesendeten bzw. eingeworfenen Briefwahlunterlagen entgegengenommen?
4. Wo bzw. von wem wurden die ausgefüllten rückgesendeten bzw. eingeworfenen Briefwahlunterlagen bis zum Auszählungsezeitpunkt gelagert?
5. Wie bzw. von wem wurden die ausgefüllten rückgesendeten bzw. eingeworfenen Briefwahlunterlagen gegen mögliche Manipulationen geschützt?
6. Wieviele Wahlberechtigte gab es für die OB-Wahl, -Stichwahl jeweils gesamt?
7. Wie hoch war für beide Wahlen jeweils der Anteil von Wahlberechtigten ohne deutsche Staatsangehörigkeit?
8. Wie war das jeweilige Wahlergebnis – aufgespalten in Urnen- und Briefwahl?
9. Wie hoch war für beiden Wahlen der jeweilige Anteil der tatsächlichen Wählenden a) an der Urnen- und b) an der Briefwahl?
10. Wie hoch war für beiden Wahlen der jeweilige Anteil der tatsächlichen Wählenden ohne deutsche Staatsangehörigkeit a) an der Urnen- und b) an der Briefwahl?
11. Wo bzw. von wem und bis wann werden sämtliche wesentlichen Wahlunterlagen, – dokumentationen etc. gelagert?
Bitte antworten Sie innerhalb der üblichen Frist von 30 Tagen.
Diese IFG-Anfrage geht in Kopie an Herrn XXX.
MfG
Michael Schulze




