Die Diskussionen um die Sozialbetrügereien halten an. In der kommenden Woche soll in Duisburg eine Veranstaltung stattfinden die wohl vom Arbeitsministerium angeregt wurde und auf der auch OB Link Vorschäge zur Bekämpfung der verschiedenen Betrugsformen machen will.
Da Sozialmissbrauch aber in vielfältiger Form stattfindet und meist nur einseitig, Link hat in Duisburg jahrlang dafür gesorgt, SüdosteuropäerInnen im Fokus der Debatten stehen, habe ich eine Anfrage ans Ministerium gestellt die die Rolle von VermieternInnen und Wohngesellschaften beleuchtet. Die Antworten kam binnen weniger Stunden.
Hier zuerst nochmals meine Presseanfrage bzw. Fragen, darunter die Antworten:
Presseanfrage zum Thema Mieterhöhungen von Wohnungskonzernen zu Lasten der Sozialkosten im Zusammenhang mit Bürgergeld-BeziehernInnen
Guten Morgen,
angesichts der bevorstehenden Veranstaltung in der nächsten Woche in Duisburg zu der Ministerin Bärbel Bas nach Duisburg einlädt um über bessere Möglichkeiten zur Verhinderung des Sozialbetrugs zu sprechen haben ich folgende Presseanfrage:
Laut einem aktuellen Beitrag des ARD-Magazins ‚plusminus‘ …
https://www.ardmediathek.de/video/plusminus/wie-staatliche-foerderung-aktionaere-reicher-macht/das-erste/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLmRlL3BsdXNtaW51cy8xMDJkZmZjOC02NjBiLTQwMjEtYjk2MS0xMzhmZjdiYTBjMGQ
… kann man den Eindruck gewinnen, dass bestimmte Wohnungsgesellschaften mit einem grossen Bestand Mieterhöhungen durchsetzen können weil es zu wenig Wohnungen gibt und weil diese Erhöhungen nicht kontrolliert werden.
Und dies besonders in den Fällen in denen der Staat die Wohnmiet- und Nebenkosten übernimmt weil die MieterInnen Bürgergeld beziehen.
Fragen:
1. Kennen Sie solche Fälle wie u.a. in dem TV-Beitrag geschildert bzw. von mir kurz beschrieben?
2. Wenn ja zu 1.) gehen Sie diesen Entwicklungen nach, kontrollieren Sie Mieterhöhungen, wenn nein, warum nicht?
3. Werden qm-Angaben zu Wohnungsgrössen kontrolliert?
4. Was würden Sie in Fällen der Feststellung ungesetzlicher Miet-Erhöhungen unternehmen und was droht den Vermietern?
5. Würden Sie ungesetzliche Miet-Erhöhungen auch als Sozialbetrug bezeichnen da dies die Sozialkasse(n) belastet?
6. Wird diese Form der Ungesetzlichkeit in der nächsten Woche in Duisburg thematisiert?
Gruss
DUISTOP
www.duistop.de
Duisburger Stadtmagazin seit 2018
Michael Schulze
Redaktionsleitung
Hier die Antworten aus Berlin:
Sehr geehrter Herr Schulze,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Folgende können wir Ihnen „laut BMAS“ beziehungsweise „laut eines Sprechers“ mitteilen:
Zu den Fragen 1–5:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das BMAS keine Aufsicht über Vermieterinnen und Vermieter oder deren Mietpreisgestaltung ausübt.
Fragen zu möglichen rechtswidrigen Mietpreisüberschreitungen fallen in die Zuständigkeit des Bundesministeriums der Justiz sowie der zuständigen Landes- und Kommunalbehörden.
Soweit es um die Übernahme der Kosten der Unterkunft und Heizung im Rahmen des Bürgergeldes geht, gilt: Die Jobcenter übernehmen die angemessenen Kosten der Unterkunft auf Grundlage der örtlichen Richtwerte.
Die Prüfung der Angemessenheit erfolgt durch die jeweiligen Jobcenter, die von der Bundesagentur für Arbeit und den kommunalen Trägern verantwortet werden.
Das BMAS setzt den gesetzlichen Rahmen, ist jedoch nicht für Einzelfallprüfungen oder Mietkontrollen zuständig.
Darüber hinaus ist im Koalitionsvertrag eine Reform der Grundsicherung vereinbart. In diesem Zusammenhang wird auch geprüft, wie der Umgang mit Kosten der Unterkunft und Heizung weiterentwickelt werden kann.
Ein entsprechender Gesetzesentwurf befindet sich derzeit in der regierungsinternen Abstimmung. Zu den Inhalten oder Einzelregelungen des laufenden Verfahrens können wir derzeit keine Angaben machen.
Für Ihren Hintergrund stelle ich Ihnen gerne ein Faktenpapier (U2/ „aus Kreisen“) zur Verfügung, das weitere Informationen, unter anderem zu den Kosten der Unterkunft, enthält.
Zu Frage 6:
Wir bitten um Verständnis, dass wir dem Austausch inhaltlich nicht vorgreifen. Gern lassen wir Ihnen aber die Einladung beziehungsweise Presseeinladung zur Veranstaltung zukommen, sofern Sie diese noch nicht erhalten haben.
Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
i. A. XXX
Stellvertretender Pressesprecher
www.bmas.de
Schlussbemerkungen:
Für die Einladung habe ich mich bedankt, habe aber dafür keine Zeit, zumal ich annehme, wie schon so oft wahrscheinlich nur als lästiger Fragesteller abgekanzelt zu werden. Ausserdem vermute ich, dass die Veranstaltung der Komplexität nicht gerecht wird, dass Bas und Link das Ganze als Bühne für sich nutzen werden und zumindest Link weiter nur einseitige Ressentiments verbreiten wird.
Ich habe allerdings eine Nachberichterstattung erbeten.
Und:
Ich habe soeben alle sechs Fragen ans Duisburger Job-Center gesendet. Allerdings lautet die 6. Frage nun so:
6. Wird das Job-Center in der nächsten Woche die Veranstaltung begleiten und dort aus seiner Sicht die Sachlage darstellen und ev. die mit dieser Presseanfrage angesprochene Sachlage thematisieren?