Ein Beitrag der Bürger-Initiative „Erhalt unserer VHS in der MüGa“.
Durch die finanzielle Unterstützung der Freunde der VHS ist es möglich, dass wir juristische Hilfe zur Umsetzung des Bürgerentscheids beauftragen konnten. Danke an dieser Stelle auch dafür.
Die Anwaltskanzlei SOH, Herr RA Dr. Michallik, hat mit Schreiben vom 01.04.2025 den Oberbürgermeister der Stadt Mülheim aufgefordert,
„ … spätestens in der Ratssitzung am 15. Mai 2025 die notwendigen Bau-, Finanzierungs- und sonstigen Beschlüsse zu fassen und sodann unverzüglich durchzuführen, die erforderlich sind, um den Beschluss der Bürgerschaft vom 6. Oktober 2019 (Bürgerentscheid) umzusetzen, d.h. insbesondere den VHS-Betrieb auf dem VHS-Grundstück bzw. im VHS-Gebäude in der MüGa (Bergstrasse) … unverzüglich, d.h. im Rahmen eines nachvollziehbaren, sachlich vertretbaren Zeitplans, wieder aufzunehmen.“
Ein Bürgerentscheid kommt einem Ratsbeschluss gleich und kann nicht unendlich lange verzögert werden. Bürgerbegehren und Bürgerentscheid wurden vor mehr als 30 Jahren in NRW im Gesetz verankert um dem Bürgerwillen Gehör zu verschaffen.
Die Bürger*innen wurden in ihren Rechten verletzt, indem der OB und der Rat den Bürgerentscheid bislang nicht umgesetzt haben. Unsere Klage wird wohl notwendig werden, weil der Gesetzgeber sich damals nicht hat vorstellen können, dass Rat und Verwaltung einen gültigen Bürgerentscheid, der durch ein aufwendiges Verfahren beschlossen wurde, „aussitzen“ und einfach ins Leere laufen lassen.
Trotz des Grundgesetzjubiläums (75 Jahre) missachten die Mehrheitsparteien im Rat in Mülheim die Umsetzung unseres demokratischen Bürgerentscheids.
Seit über einem Jahrzehnt will die Mülheimer Politik dieses beliebte Domizil der Erwachsenenbildung aus dem Kulturensemble entfernen und Tafelsilber verscherbeln.
Wie geht es weiter?
Wir sind gut gerüstet und werden, wenn der Rat die Chance in der Ratssitzung am 15.5. nicht nutzt, das Verwaltungsgericht anrufen. Geld dafür haben die Freunde der VHS gespendet! Und die MBI und „WIR aus Mülheim“ sind seit langem an unserer Seite.
Wir sind zuversichtlich, denn:
„Wer kämpft kann verlieren – wer nicht kämpft, der hat schon verloren.“
Die Stadt ist 2019 schon mal vor Gericht gescheitert, weil sie das demokratische Bürgerrecht selbstherrlich ausgelegt hatte. Das Bürgerbegehren musste durchgeführt werden. Zur Erinnerung: Wir haben mit 18.022 JA-Stimmen den Bürgerentscheid gewonnen. Die Umsetzung ist unterblieben. Das ist nicht nur die Missachtung regulärer demokratischer Willensbildungsprozesse, sondern zusätzlich auch noch die Vernachlässigung denkmal-pflegerischer Pflichten und ein Herunterwirtschaften städtischen Immobilienvermögens.
„Es ist kein Geld da.“ so tönt es vom Kämmerer.
Der Bund der Steuerzahler (Jens Ammann) hat am 09.01.2025 veröffentlicht, dass der Mülheimer Rat mehr als 50 Mio. € „verplempert“ hat. 2010 lässt die Stadt die Feuerwache für 40 Mio. € bauen, zahlte bisher 60 Mio. € Miete, Kaufpreis nun 72,85 Mio. € – mit Zinsen für die Kredite heute knapp 133 Mio. €. Ammann: „Für mich ist es ein Lehrstück dessen, wie man Steuergelder verschwenden kann. Die Art und Weise der Finanzierung ist eine Katastrophe, ein Desaster für die Steuerzahler in Mülheim an der Ruhr.“. Ein Skandal!
Die Heinrich-Thöne-VHS an der Bergstraße ist aus Steuergeldern längst bezahlt!
Instandsetzen ist Eigentümerpflicht, insbesondere für unsere kommunalen Gebäude. Also keine weitere Verschwendung von Steuergeldern!
Kommunalwahlen im September und dann?
Von den drei „großen“ Parteien: CDU, Die Grünen, SPD, ist bisher nichts Konstruktives zum Erhalt und zur Instandsetzung der VHS in der MüGa vorgelegt worden.
Wo ein politischer Wille ist, ist ein Weg.
Wir haben der Worte genug gehört – es müssen Taten folgen.
Die Bürgerinitiative „Erhalt unserer VHS in der MüGa“ bietet weiterhin ihre Unterstützung für alle konstruktiven Lösungen an.
Zusatzbemerkungen von DUISTOP:
An diesem Beispiel aus Mülheim erkennt man gut wie mit der Demokratie vor Ort umgegsprungen wird. Kein Wunder also, dass Menschen sich wehren oder sich sogenannten extremen Parteien zuwenden.
In Duisburg ist es nicht anders und ich kann ein Lied davon singen was in puncto Presserecht etc. hier abgeht bzw. eben nicht abgeht.
Und auch die Forderung nach Altlastenerlass der Kommunen läuft ins Leere, wenn man wie Mülheim -so auch in Duisburg- munter Steuergeld verplempert und sich dafür nicht einmal rechtfertigen noch verantworten muss.
Übrigens ist es schwierig eine Anwaltskanzlei zu finden die sich mit diesen Themen a) gut auskennt und b) gegen eine Kommune ins Feld zieht. Es ist üblich, dass Kommunen, so wie auch Duisburg sich das Wohlwollen von Kanzleien besonders im Verwaltungsrecht bereits deutlich vorab „sichern“, indem sie Ihnen laufend Mandate verschaffen – u.a. und z.B. als Vertrauensanwälte an die man sich wenden kann wenn man Hinweise auf Fehlverhalten in bezug auf einen Verhaltenskodex hat.