Kürzlich hatte ich eine Presseanfrage ans Rathaus verschickt in der sich alles um das hiesige Procedere bei der Briefwahl dreht. Ganz unten wiederhole ich meine Fragen nochmals. Von Link kam bisher keinerlei Reaktion noch Antwort, trotz mehrfacher Erinnerung. Dafür aber reagierten recht zügig sowohl der Bundeswahlleiter als auch die Landeswahlleiterin NRW.
Deren Antworten bringen mich allerdings nicht wirklich weiter.
So antwortete Berlin wie folgt:
Sehr geehrter Herr Schulze,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Bundeswahlleiterin ist für die Durchführung von Bundestagswahlen und Europawahlen zuständig, zu Kommunalwahlen können wir keine Auskünfte erteilen.
Den Anteil der Briefwählenden bei den Bundestagswahlen 1994 bis 2025 nach Ländern (Bundesländern) finden Sie hier:
https://www.bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/e480be53-58bf-45b1-a860-711fbb7eaf7f/btw_1994bis2025_briefwahl.pdf
Weitere Aufschlüsselungen bzw. Daten zur Briefwahl bei Bundestagswahlen (und der Bundestagswahl 2025 insbesondere) finden Sie hier:
https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/ergebnisse/weitere-ergebnisse.html
Fakten zur Sicherheit der Briefwahl bei Bundestagswahlen und Näheres zu den Maßnahmen, die für die Sicherheit der Briefwahl bei Bundestagswahlen u.a. getroffen werden, sind hier zu finden:
https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/fakten-desinformation.html#e94daf6c-14d7-4f90-86db-1bf73f7cf763
Wir verstehen Ihre Fragestellungen im Übrigen so, dass sie sich auf Kommunalwahlen in NRW und nicht auf Bundestagswahlen oder Europawahlen beziehen, geben Sie uns andernfalls gerne Bescheid.
Wir hoffen, dass wir Ihnen hiermit weiterhelfen konnten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
YYY
Büro der Bundeswahlleiterin
Statistisches Bundesamt (Destatis)
Und Düsseldorf so, nachdem es wohl einen kleinen internen Bearbeitungsfehler gab:
Sehr geehrter Herr Schulze,
das tut uns sehr Leid, da muss einen Fehler unsererseits gegeben haben. Zu Ihrer Anfrage hatte die Landeswahlleiterin folgende Antwort übermittelt:
„Die Kommunalwahlen unterliegen der Zuständigkeit der jeweiligen Gebietskörperschaft, so dass Sie sich hinsichtlich Ihrer konkreten Fragestellungen bitte an die Wahlleitung in Duisburg wenden.
Ganz allgemein können Sie die Wahlergebnisse der letzten Wahlen sowie Zahlen zum Anteil der Briefwähler auf der Internetseite https://www.wahlergebnisse.nrw abrufen.
Die einschlägigen Regelungen zur Briefwahl – sowohl zur Beantragung, zur öffentlichen Stimmenauszählung aber auch zur sicheren Aufbewahrung – können Sie den §§ 26, 27 des Kommunalwahlgesetzes NRW sowie der Kommunalwahlordnung (§§ 19 ff. KWahlO) entnehmen. Zudem gibt es einen strafrechtlichen Sanktionsrahmen für Straftaten im Bereich der Wahlfälschung (sowohl für Urnen- als auch für Briefwahl) in den §§ 107 ff. des Strafgesetzbuches. Alle diese Vorgaben sichern die Integrität der Wahlen in Nordrhein-Westfalen.“
Wir bitten die Verzögerung zu entschuldigen.
Mit freundlichen Grüßen
die Pressestelle des Ministerium des Innern
Nun, wenigstens reagiert hat man jenseits von Duisburg bei einem Thema, dass doch gemeinhin immer als das allerwichtigste innerhalb einer funktionierenden Demokratie gilt, wenngleich es das natürlich nicht ausschliesslich ist. Da wir in einer repräsentativen Demokratie leben ist es allerdings von ziemlich entscheidender Bedeutung.
Links Verhalten wirft nicht erst seit diesem aktuellen Auskunfsverweigern erheblichen Fragen nach seiner demokratischen Haltung und an der funktionierenden Demokratie vor Ort auf. Für mich hat sein Benehmen eher schon Trumpeske Züge.
Und wenn man sich das folgende neueste Machwerk aus dem Hause Spiegel anschaut kann einem Angst und Bange werden.
https://www.spiegel.de/panorama/brennpunkt-duisburg-abgehaengt-und-vergessen-spiegel-tv-a-1c4f4c82-32d5-4944-b2bc-44dc5c8a1763
Dem Spiegel gab Link übrigens auch keine Auskunft. Na, das nenne ich dann wohl ECHT beste Werbung für den Standort. Und es passt gut zur neuen Fachkräfte-Kampagne über die ich letztens bereits berichtete.
Umso mehr ist eine Wahl und die transparente Auskunft darüber, dass sie auch ordentlich und nach Recht und Gesetz abläuft ziemlich wichtig. Denn durch eine Wahl und Abwahl kann sich in Duisburg irgendwann mal etwas zum Positiven ändern. Wobei ich allerdings betonen möchte, dass ich zur Zeit nicht erkennen kann wen man in Duisburg wählen soll/kann/muss damit dies auch gelingt.
Im Rathaus wird man natürlich den Spiess umdrehen und mich womöglich einer irren Verschwörungstheorie beschuldigen, so wie man ja auch behauptet, dass dort alles immer mit rechten Dingen bzw. rechtens zugeht.
Erhebliche Zweifel sind allerdings unbedingt angebracht.
Denn wenn bei einem so wichtigen Thema wie der Briefwahl tatsächlich alles rechtens zugeht, dann könnte man ja auch locker auf meine Fragen antworten – die ich mir übrigens wohl überlegt habe. Vor allem geht es mir um die Zeit zwischen Wahlstimmenabgabe und -auszählung.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?print=1&anw_nr=2&gld_nr=%200&ugl_nr=0&val=3355&ver=0&aufgehoben=N&keyword=&bes_id=3355&det_id=531484
Und hier, wie oben angekündigt, nochmals meine Fragen zur Briefwahl:
1. Wie hoch waren bei den letzten Wahlen seit 2017 (kommunal, bundesweit, europaweit) die Anteile der Biefwählenden?
2. Wer sitzt im diesjährigen Duisburger Briefwahlvorstand und wann wurde dieser / wird dieser offiziell konstituiert? vgl. => https://wahlhelfer.muelheim-ruhr.de/sites/wahlhelfer.muelheim-ruhr.de/files/files/Kurzleitfaden_Briefwahlvorstand_KW_1.pdf
3. Ab wann beginnt die diesjährige Briefwahl und wo kann man seine Briefwahlunterlagen anfordern?
4. Bis wann muss die Briefwahl und wie abschliessend erfolgt sein und ab wann werden diese Stimmen frühestens ausgezählt?
5. Wo und wie werden die Briefwahlstimmen entgegengenommen, gesammelt, aufbewahrt – vor allem wie wird mit den Briefwahlstimmen umgegangen die bereits vor dem Schlusstermin (s. 4.) eintreffen?
6. Welche Personen sind für alle Vorgänge 4. + 5. betreffend verantwortlich.
7. Wie wird jedewede Manipulation vor Abgabe der Briefwahl ausgeschlossen – z.B. Stimmenkauf, Übernahme von Stimmrecht für Menschen mit Behinderung, Menschen in Pflege etc.?
8. Wie wird jedwede Manipulation der Briefwahl ab Abgabe der Stimme ausgeschlossen?
9. Ist es möglich oder ausgeschlossen abgegebene Briefwahlstimmen zu entfernen und sie durch manipulierte zu ersetzen?
10. Ich habe keine Angaben gefunden wie hoch in den Wahlbezirken die jeweiligen Briefwahlanteile sind – gibt es dazu keinerlei Ausweisungen?