Kommt die Altstadt nun in Schwung? Immerhin zwei Neueröffnungen – MyWellness und Home

Die Altstadt darbt schon lange vor sich hin. Die Münzstrasse, ehemals eine TOP-Einkaufsstrasse, führt ein Schattendasein und endet bisher mit ein wenig Shopping-Glanz angesichts des Knüllermarkts. Das soll sich ändern, u.a. weil dem alten C&A-Gebäude, auch ewig leerstehend, nun als „Kubikk“, neues Leben eingehaucht werden soll.

Einen Anfang macht am morgigen Samstag die Neueröffung von MyWellness.

Sauna und Whirlpool statt Bekleidung und Accessoires – mit 15 Wellness-Suiten eröffnet der Spa-Anbieter seine deutschlandweit achte Filiale im Untergeschoss des ehemaligen C&A-Gebäudes.  Ab 21 Euro pro Person und Stunde kann man sich hier eine private Wellness-Suite mit Sauna, Whirlpool, Dusche und Ruhebereich mieten.

Auf Wunsch gibt es Sauna-Zubehör wie Bademantel, Handtuch und Aufguss direkt dazu, auch Getränke und Speisen kann man sich diskret in die Suite reichen lassen. Buchen lässt sich der Aufenthalt ganz einfach online unter: www.mywellness.de oder mit der MyWellness-App.


© 2022 MyWellness

 

Trotz Personal vor Ort lässt sich der komplette Ablauf auch kontaktlos gestalten. Für seine Suite kann man zwischen zwei Ausstattungs-Varianten wählen und z.B. mit Infrarotsauna oder Hydromassage-Liege den Aufenthalt den eigenen Bedürfnissen anpassen. MyWellness hat nach eigenen Angaben ein aufwendiges Hygienekonzept nach dem neuesten Stand der Technik entwickelt.

Noch nicht ganz so weit wie MyWellness aber anscheinend in Planung ist die Eröffnung eines Restaurants namens „Home“ im Gebäude von Krankikom am Calaisplatz.

Inwieweit das Ruder in der Altstadt, bzw. in dem unteren Innenstadtbereich ab Steinsche Gasse dann im Laufe der Zeit tatsächlich herumgerissen werden kann bleibt fraglich.

Immerhin ist mit dem neuen Spa im Kubikk ein Anfang gemacht, der nicht rein aufs „Einkaufen“ setzt.  Wenn dann künftig auch noch tatsächlich ein neues städtisches Verwaltungsgebäude an der Steinschen Gasse entstehen sollte, kann dies sicherlich zusätzlich belebend sein.

Aufgrund der Corona-Krise bleibt zu hoffen, dass es in Zukunft noch genug Mutige mit dem notwendigen Kleingeld gibt sich in den City-wichtigen Bereichen wie z.B. der Gastronomie ein Haupt-Standbein aufzubauen bzw. eine Filiale zu eröffnen.

 

 

Kunst: Ausschreibung „CityARTists 2022“

Das NRW KULTURsekretariat (NRWKS) schreibt gemeinsam mit seinen Mitgliedsstädten für das Jahr 2022 zehn Preise im Sinne eines Stipendiums für Bildende Künstlerinnen und Künstler aus den Sparten Malerei, Skulptur, (Video-)Installation, zeitbasierte Medien und Fotografie in einer Gesamthöhe von 50.000 Euro aus. Die Preisgelder werden als Stipendien vergeben und betragen 5.000 Euro je Künstler und Mitgliedsstadt. Insgesamt werden bis zu zehn Künstler aus zehn Mitgliedsstädten ausgezeichnet.

Das Kulturbüro der Stadt Duisburg sucht daher einzelne Duisburger Künstlerinnen und Künstler, die eine künstlerische Ausbildung (Hochschule, Akademie, Meisterklasse etc.) genossen haben und/oder eine Reihe von Ausstellungen in Museen, Kunsthallen, Kunstvereinen etc. vorweisen können. Die BewerberInnen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung das 50. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in der Mitgliedsstadt haben, in der sie sich bewerben. KünstlerInnen, die sich in den Vorjahren beworben haben, sind herzlich eingeladen, sich erneut zu bewerben. Die bisherigen CityARTists-PreisträgerInnen können sich nicht erneut bewerben.

Gültig sind ausschließlich digitale Bewerbungen, die per E-Mail eingehen. Die Bewerbung (maximal 12 Seiten und in einem .pdf zusammengefasst) soll einen künstlerischen Lebenslauf mit aussagekräftigen Angaben zur Ausbildung und zu Ausstellungen (maximal zwei Seiten) sowie Referenzen und Werkbeispiele enthalten. Internetverweise sind möglich, jedoch nicht maßgeblich. Ergänzend zum Bewerbungs-.pdf wird ein Anschreiben (maximal zwei Seiten in einem .pdf) erwartet, in dem unter anderem die beabsichtigte Verwendung des Preisgeldes für ausschließlich künstlerische
Zwecke dargelegt wird.

In dem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass für die Jurys neben den Angaben zur Verwendung des Preisgeldes vor allem die Arbeiten der BewerberInnen maßgeblich sind. Sofern nicht anders verfügbar, kann dem Kulturbüro fristgerecht ergänzendes Material in analoger Form bereitgestellt werden.

Die Ausschreibungsfrist endet am 29. April 2022. Später eingehende Einreichungen können nicht berücksichtigt werden.

Eine lokale Jury wählt unter der Federführung des Kulturbüros der Stadt Duisburg eine/n Künstler/in aus und schlägt sie/ihn der zentralen Jury des NRWKS vor. Die Entscheidung der zentralen Jury wird spätestens bis zum 30. September 2022 bekannt gegeben.

Neben Duisburg beteiligen sich auch weitere Mitgliedsstädte, dazu zählen Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Köln, Krefeld, Mönchengladbach, Moers, Mülheim an der Ruhr, Münster, Neuss, Oberhausen, Recklinghausen, Solingen sowie Wuppertal.

Bewerber können sich bei Fragen an das Kulturbüro der Stadt Duisburg wenden und dorthin ihre digitale Bewerbung senden. Als Ansprechpersonen stehen Claudia Bohndorf, (0203) 283-62269, c.bohndorfstadt-duisburgde und Daniel Jung, (0203) 283-62262, d.jung@stadt-duisburg.de, zur
Verfügung.

Weitere Informationen sind online abrufbar unter:
https://www.duisburg.de/microsites/kulturbuero-duisburg/
https://www.kulturbeutel-duisburg.de

 

 

Onlinehandel: Nutzerdaten ungeschützt im Netz – mehr als eine Million Betroffene

Ein Datenleck war gestern Abend Thema in der ARD-Sendung plusminus. Einige deutsche Online-Plattformen und Marktplätze waren anscheinend anfällig für Datenklau und sind wohl nicht bereit dafür Verantwortung zu übernehmen. Ein Blick in einige Datenschutzbestimmungen offenbart, dass wenn ein Anbieter auch als Marktplatz fungiert nicht unbedingt die Verantwortung für das Handeln seiner Partner sowie eingesetzter Dienstleister in puncto Datenschutz übernommen wird. Von Online-Rechtsexperten wird dies kritisiert.

Das ARD-Wirtschaftsmagazin „plusminus“ berichtete gestern Abend über eine Sicherheitslücke, die den meisten KundenInnen bislang weitgehend unbekannt sein dürfte.

Hier erfahren Sie welche Online-Anbieter betroffen sind, weil ein technischer Dienstleister zwischen der Plattform auf der die KundenInnen bestellten und den „zuliefernden“ Handelspartnern das Leck möglich machte.

https://www.swrfernsehen.de/marktcheck/datenklau-plusminus-102.html

Sensible Daten von Nutzerinnen und Nutzern lagen deshalb teils jahrelang ungeschützt im Netz. Angeblich wurden die KundenInnen bisher nicht darüber informiert. Betroffen sind mehr als eine Millionen Datensätze aus Deutschland.

Hier können Sie herausfinden, ob Sie von dem Datenleck betroffen sind:

http://www.leckchecker.wortfilter.de/

 

 

Initiative auf Bundesebene gegen Klinikschliessungen

Liebe Freundinnen und Freunde der Daseinsvorsorge,

„Bundesweite Krankenhausschließungen jetzt stoppen!“ – so lautet unsere Petition gegen den fortwährenden Klinikabbau. Demnächst wollen wir die Unterschriften überreichen. Vorher wollen wir aber den Druck auf den Minister erhöhen, seine eigenen Forderungen in die Tat umzusetzen. Seine eigenen Forderungen? Ja, denn im Mai 2021 hat Karl Lauterbach noch als einfacher SPD-Abgeordneter unsere Petition unterschrieben, die sich damals an Gesundheitsminister Jens Spahn richtete. Heute ist Karl Lauterbach selbst Gesundheitsminister und damit in der Lage, den Missstand zu beheben.

Wer noch nicht unterzeichnet hat, kann jetzt noch seine Unterschrift gegen die bundesweiten Klinikschließungen hinzufügen. Leiten Sie die Petition im Freundeskreis weiter, oder sammeln Sie weitere Unterschriften mit Hilfe der Unterschriftenlisten, und bewerben Sie die Petition über ihre Social-Media-Kanäle.

Die Petition und die gesammelten Unterschriften werden wir dem Gesundheitsminister am 22. Februar in Berlin überreichen. Sie sind herzlich eingeladen, dabei zu sein! Mehr Informationen zum Aktionstermin gibt es bald auf unserer Seite.

Bis zum 21. Februar kann man noch unterzeichnen. Auf unserer Pressekonferenz Ende Dezember haben wir Bilanz über die Krankenhausschließungen 2021 gezogen. Wir haben gezeigt, dass der Kahlschlag der Kliniklandschaft weitergeht – trotz Pandemie und Unterversorgung im Gesundheitssystem. Lasst uns Karl Lauterbach ein deutliches Zeichen geben, dass mit den Klinikschließungen endlich Schluss sein muss!

Hier geht es zur Mitzeichnung der Petition!

https://www.gemeingut.org/

Und hier ist der Gesamttext der Petition:

Bundesweite Krankenhausschließungen jetzt stoppen!

Sehr geehrter Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach,

mit der Corona-Epidemie ist offensichtlich geworden, was passieren kann, wenn massenweise Kliniken geschlossen, Krankenhausbetten abgebaut und öffentliche Kliniken von privaten Konzernen übernommen werden. Sicher waren Sie genau wie wir sehr erleichtert, dass die Vorschläge der Bertelsmann-Stiftung – die Zahl der Krankenhäuser um zwei Drittel zu reduzieren – noch nicht umgesetzt waren. Situationen wie in Italien oder den USA gab es in Deutschland nicht.

Aber die Krise ist noch nicht vorbei. Sie erfordert einen neuen Blick auf das, was notwendig ist. Weiterhin wird die Schließung von Krankenhäusern vom Bund – und damit in Ihrer Verantwortung – mit viel Steuergeld gefördert. Dazu kommt, dass die Finanzierung unserer Kliniken besorgniserregende Folgen hat: Ausgerechnet die Krankenhäuser, die unter Höchstlast Corona-Patienten versorgt haben, sind jetzt akut von der Insolvenz bedroht. Deshalb brauchen wir umgehend eine veränderte Krankenhauspolitik, wir benötigen eine solidarische Finanzierung. Sie haben die Möglichkeit und die Verantwortung, jetzt zu handeln. Wir brauchen Ihr Versprechen:

1. Kein Krankenhaus darf mehr schließen. Insolvente und akut von Insolvenz bedrohte Kliniken werden vom Staat aufgefangen, ihr Weiterbetrieb wird öffentlich abgesichert, notwendige Investitionen werden bezahlt.

2. Die Schließungsförderung über den Krankenhausstrukturfonds wird sofort gestoppt.

3. Das Krankenhauspersonal wird erheblich aufgestockt und seine Bezahlung und Arbeitsbedingungen werden verbessert, um Überlastung zu verhindern und Abwanderung zu reduzieren.

4. Klinisch notwendige Behandlungen entziehen sich jeder Planung. Die gesetzlich vorgeschriebene leistungsbezogene Planung, Verhandlung und Abrechnung von Fallpauschalen (DRG-System) wird durch ein kostendeckendes Abrechnungssystem ersetzt.

5. Die Krankenhäuser werden in den Zentren und auf dem Land mit ausreichenden Intensivstationen, Isolierstationen, Beatmungseinheiten und Schutzkleidung ausgestattet – so dass sie vorbereitet sind für neue Belastungsspitzen.

6. Die Betten- und Personalausstattung der Krankenhäuser wird unter Einbezug von Jahresspitzen, Katastrophen und Pandemien geplant, anstelle der bisherigen Auslegung nach jahresdurchschnittlicher Auslastung.

7. In den derzeit unterversorgten Regionen Deutschlands wird die Zahl der Betten, Notaufnahmen, Geburtsstationen etc. durch Förderung der öffentlichen Kliniken auf das notwendige Maß angehoben.

Sehr geehrter Herr Dr. Lauterbach, die Zeit drängt. Jeden Tag kann eine weitere Klinik verloren gehen. Mit den geforderten Zusicherungen würdigen Sie den beherzten Einsatz von Pflegepersonal, Ärztinnen und Ärzten für das Überleben der Covid-19-Patienten. Sie stellen damit sicher, dass Deutschland zukünftige Katastrophen ebenso bewältigen kann wie die täglichen Herausforderungen einer modernen Krankenhausversorgung. Versprechen Sie uns das?

Wir erwarten eine Antwort!

Mit freundlichen Grüßen

(Ende der Petition)

***

Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung!

Mit herzlichen Grüßen

Laura Valentukeviciute und Carl Waßmuth
für die Aktiven von GiB

 

Cum Ex ist noch lange nicht vorbei – Fragen an die Sparkasse

Guten Morgen,

im Frühherbst letzten Jahres erging seitens des Landgerichts Frankfurt am Main ein Urteil (AZ 2-27 O 328/20)  gegen die vormaligen Aktionäre der WestLB, darunter der Rheinische Sparkassenverband dem auch die Sparkasse Duisburg angehört.

Hauptthema ist dabei der Cum Ex Skandal und daraus resultierende Steuerschulden.

Nachzulesen hier:

https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/%E2%80%9Ebad-bank%E2%80%9C-der-westlb-haftet-f%C3%BCr-steuerschulden-aus-cum-ex-gesch%C3%A4ften

Das Urteil war noch nicht rechtskräftig, binnen eines Monats konnte Berufung eingelegt werden.

Deshalb meine Fragen:

Wurde seitens der Beklagten also auch der beiden beteiligten Sparkassenverbände (Rheinischer und Westfalen-Lippe) Berufung eingelegt und wenn ja, wie steht es um eine weitere/abschliessende Entscheidung in der Angelegenheit?

Welche mögliche Zahlung käme anteilig auf die Sparkasse Duisburg im schlechtesten Falle einer Entscheidung zu?

Wurden bzw. werden seitens der Sparkasse Duisburg Rücklagen dafür eingeplant, wenn ja, in welcher Höhe?

Ich hatte Sie in der Vergangenheit bereits einmal angefragt ob auch die Sparkasse Duisburg in Cum Ex Geschäfte verwickelt war, dies wurde verneint. Trotzdem nochmals die Frage:

War/Ist die Sparkasse Duisburg in Cum Ex Geschäfte verwickelt (Stand heute)?

 

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

Stadtmagazin
Michael Schulze

Veranstaltungsfehler: In Kürze zwei Leitfäden – Loveparade-Unglück als besonderes Negativbeispiel

In Kürze sollen zwei Leitfäden bzw. Regelwerke erscheinen die Veranstaltungsplanungen erleichtern sollen um die entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen rechtzeitig zu treffen.

Zum einen plant die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen – kurz FGSV e.V. mit Sitz in Köln (https://www.fgsv.de/start.html) – einen solchen Leitfaden zu veröffentlichen und zum anderen das Land NRW.

An ersterem ist u.a. der Gutachter Jürgen Gerlach von der UNI Wuppertal beteiligt. Erkenntnisse die er aus dem LoPa-Strafverfahren gewonnen hat sollen ins FGSV-Regelwerk eingeflossen sein.

Mehr Infos hier:

https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/loveparade-duisburg-empfehlungen-grossveranstaltungen-100.html

 

Preise für Eigentumswohnungen in Duisburg steigen weiter

Seit 60 Jahren hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Duisburg den Immobilienmarkt im Blick. In seiner Sitzung am 16. November hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Duisburg die Immobilienrichtwerte für Eigentumswohnungen 2021 beschlossen.

Die Richtwerte beziehen sich auf den Stichtag 1. Januar 2021. Der Gutachterausschuss analysierte hierzu rund 6.000 Kaufverträge des Eigentumswohnungsmarktes (Weiterverkäufe) aus der Kaufpreissammlung aus dem Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2020.

Vergleicht man die aktuellen Immobilienrichtwerte für Eigentumswohnungen mit denen der letztmaligen Ermittlung zum 1. August 2018, so sind die Immobilienrichtwerte stadtweit um durchschnittlich rund 30 Prozent gestiegen.

Immobilienrichtwerte bilden eine Grundlage für die Bewertung von gebrauchten Eigentumswohnungen. Es handelt sich dabei um durchschnittliche Lagewerte in Euro bezogen auf den Quadratmeter Wohnfläche. Die abgeleiteten, gemittelten Werte sind bezogen auf „fiktive Eigentumswohnungen“ mit im Wesentlichen gleichen „wertbestimmenden Merkmalen“. Das bedeutet diese Wohnungen besitzen einen definierten Objektzustand mit vergleichbaren Einflussgrößen, wie beispielsweise Gebäudealter, Wohnfläche oder ähnliches.

Auf der Plattform „BORIS.NRW“, www.boris.nrw.de, steht ein sogenannter „Immobilienpreiskalkulator“ zur Verfügung. Mit dessen Hilfe und den bereitgestellten Informationen aus der örtlichen Fachinformation kann ein Immobilienrichtwert leicht auf das vorläufige Vergleichswertniveau der zu bewertenden Eigentumswohnung angepasst und ev. sachverständig weiter modifiziert werden.

Nähere Informationen sind für Interessierte online unter www.boris.nrw.de oder unter www.gars.nrw/duisburg abrufbar.

Kontakt:
Alexander Bernt, Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Duisburg, Erftstraße 7, 47051 Duisburg, Telefon (0203) 283-3826, E-Mail:
gutachterausschussstadt-duisburgde, Internet: www.gars.nrw/duisburg

 

Eine Woche noch – Frist läuft ab – Ruhe vor dem Ansturm?

Um welches Thema mag es hier wohl gehen? Welche Frist läuft am 14.12. ab? Und wer wird mit dem grossen Andrang fertig der sich bis dahin womöglich aufgestaut hat?

Es geht mal nicht ums Impfen, sondern um den alten Holzhafen, dem Nachfolge-Projekt von The Curve. Bis zum 14.12. müssen nämlich all diejenigen ihre Gebote i.H.v. 1,55 Mio. EURO abgegeben haben die sich zutrauen dort noch was Anständiges zu errichten, natürlich unter Zuhilfenahme der 70 Gutachten die Meister Linne angeblich hat erstellen lassen.

https://duisburg-holzhafen.de/

Verdächtig ruhig war es in den letzten Wochen rund um das Thema, ähnlich wie beim Mercator-Quartier. Nur an der Steinschen Gasse soll sich was bewegen und ein Verwaltungsneubau entstehen – ich berichtete bereits.

Also, wer 1,55 Mio. auf de Täsch hät und nicht anderswie braucht, der versucht sein Glück im Innenhafen.

Es kann aber auch sein, dass Linne und Link am 15.12. stolz wie Oskare eine Kilometer lange Schlange mit Interessenten präsentieren. Die beiden nahmen in der Vergangenheit den Mund bei solchen Projekten immer ziemlich voll. In letzter Zeit jedoch sind sie merkwürdig still geworden. Das kann eigentlich nicht mit Corona in Zusammenhang stehen.

 

Einen Monat für Antworten von der Pressestelle der Staatskanzlei – Bestätigung zu 6-Seen-Wedau weiter offen

Nach einem Monat fast zeitlich punktgelandet ist die Pressestelle der NRW-Staatskanzlei mit ihren Antworten auf drei Anfragen von mir vom 7.11., die ich alle drei an den Presse-Verantwortlichen höchstselbst geschickt hatte.

Insgesamt vier Erinnerungschreiben waren danach zudem notwendig, plus drei Telefonate. Dabei ging es eigentlich um nichts großartiges, zumindest in zwei Fällen, diese haben aber auch die meiste Zeit „gebraucht“ um beantwortet zu werden.

Fangen wir mit den leichten Fällen an. In beiden Fällen ging es bewusst um simple Listen, die man eigentlich als Presseverantwortlicher in seiner Schublade bzw. in seinem PC/Laptop haben müsste und zwar immer „griffbereit“ – dachte ich.

In dem anderen dritten Fall, der aus zwei Teilen besteht, geht es um eine Bitte an den MP – erst Laschet, dann Wüst – sich doch bitte meines Wunsches als Pressevertreter anzunehmen. Es geht in dem einen Teil nachwievor immer noch um die von OB Link & Co verweigerten Presseauskünfte gegenüber mir/DUISTOP – inzwischen seit mehr als drei Jahren.

Zwischen-Anmerkung: Ich hatte den MP zusätzlich auch noch direkt angeschrieben und das bereits erstmals im Frühjahr mit zwei Wiederholungen im Herbst, inkl. einem Einschreiben/Rückschein. Mehr geht eigentlich nicht.

 

Und in dem anderen Teil immer noch um die ausstehende Bestätigung von Frau Scharrenbach, ihres Zeichens NRW-Bauministerin, zum Gelände 6-Seen-Wedau. Ich hätte gerne eine Bestätigung von ihr dazu, dass das Gelände gesundheitssicher ist und zwar in Bezug auf die Bodenbelastungen. Ich hatte das Ganze bereits hier mehrfach thematisiert und werde es auch immer wieder tun. Stadt und Gebag wollen sich bisher dazu auch nicht äussern.

Heute bekam ich dann nach etlichem Nachhakeln (wie oben beschrieben) nochmals eine Klarstellung, damit ich auch ja nie wieder wegen dem selben „Mist“ bei der Staatskanzlei auflaufe. Ich denke mal die sind ein wenig genervt.

Ich zitiere mal aus dem heutigen Brief, der eine Antwort ist auf meine Rückfragen zu einer ersten weniger umfangreichen Stellungnahme aus Düsseldorf vor rund zwei Wochen:

per E-Mail an: Herrn Michael Schulze

von: Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf

Sehr geehrter Herr Schulze,

ich nehme Bezug auf Ihre o.g. E-Mails an Frau … und mich sowie Ihr Schreiben vom 30. Oktober an den Ministerpräsidenten, das hausintern an mich weitergeleitet wurde.
Soweit sich Ihre Eingaben darauf richten, dass die Stadt Duisburg Ihren
presserechtlichen Auskunftsansprüchen nicht nachkommt und Sie eine
Einflussnahme des Ministerpräsidenten erbitten, möchte ich zur Vermeidung von Wiederholungen auf mein Schreiben vom 16. November 2021
verweisen.

Zwischen-Anmerkung: Der MP wird sich also weiterhin nicht für mich/DUISTOP einsetzen.

 

Soweit Sie ein Einwirken des Ministerpräsidenten auf Frau Ministerin
Scharrenbach begehren, kann ich Ihnen mitteilen, dass Ministerinnen
und Minister weder Vorgesetzte noch Dienstvorgesetzte oder oberste
Dienstbehörden haben. Sie leiten vielmehr eine oberste Dienstbehörde
und unterliegen weder der Dienstaufsicht, noch können ihnen gegenüber Disziplinarmaßnahmen getroffen werden. Der Ministerpräsident ist
nicht Vorgesetzter der Ministerinnen und Minister. Das Verhältnis zwischen dem Ministerpräsidenten und den anderen Mitgliedern der Landesregierung lässt sich nicht mit den Vorschriften und Kategorien des
Beamtenrechts erfassen. Eine interne Dienstaufsicht über die Ministerinnen und Minister selbst kommt nicht in Betracht, da sie weder mit der
verfassungsrechtlichen Stellung noch mit ihrer Stellung als Leiterin oder
Leiter des Ministeriums zu vereinbaren wäre.
Die Amtsführung einer Ministerin beziehungsweise eines Ministers kann
nur parlamentarisch kontrolliert werden. Bürgerinnen und Bürger können
sich zum Beispiel im Wege einer Petition an den Landtag wenden.

Zwischen-Anmerkung: Der MP wird nicht auf Frau Scharrenbach wegen der Bestätigung zu 6-Seen-Wedau „einwirken“.

 

Fazit:

In puncto 6-Seen-Wedau und einer Bestätigung von Scharrenbach, Link und/oder Wortmeyer kann ich jetzt noch den Petitionsausschuss des Landtags einschalten. Der aber hat sich, ebenso wie die Kommunalaufsicht, bisher als eher stumpfes Schwert erwiesen.

So sagte mir eine Mitarbeiterin der Kommunalaufsicht in der letzten Woche am Telefon, dass man sich ja mit den Kommunen und Verwaltungen eigentlich gut verstehen will. Ein allzu „aggressives“ Vorgehen würde es demnach nicht geben.

Nunja, dass sind ja herrliche Aussichten für alle Büger und Bürgerinnen die sich an die Kommunalaufsicht wenden, auch für den Fall, dass es sich tatsächlich mal um etwas handelt, das eben keine Samthandschuhe erfordert.

Ich habe jetzt dennoch ein einziges und letztes Eisen im Feuer, was bei der Kommunalaufsicht bereits glüht, um meine Auskunftsansprüche gemäß Pressegesetz und Medienstaatsvertrag ohne juristische Schritte durchzusetzen. Ein früherer Anlauf bei der Aufsicht ist bereits gescheitert bzw. wurde ausgesessen, abgeblockt und/oder nicht weiter bearbeitet.

Falls irgendjemand bis zu dieser Stelle gekommen ist und alles gelesen hat, dann bitte ich um eine Idee was bitteschön passieren muß, damit DUISTOP Antworten auf Presseanfragen erhält. Ein Ansinnen, dass nicht verwerflich ist und eigentlich Bestandteil eines grunddemokratischen Konsens sein sollte – inkl. der darauf zu gebenden Antworten innerhalb einer akzeptablen Zeitspanne.

Auszug aus dem Grundgesetz Art. 5 (Art. 5 GG):

Eine Zensur findet nicht statt.

Aus einer juristischen Kommentierung (Auszug) und davon gibt es eine Menge ähnlich lautende:

(…) Das Grundrecht der Presse- und Rundfunkfreiheit gewährleistet einen unmittelbar gegen staatliche Stellen gerichteten Informationsanspruch der Medien. Der in den Landespressegesetzen normierte Auskunftsanspruch konkretisiert den in Art. 5 GG enthaltenen Anspruch auf Informationsfreiheit und Informationsvielfalt. (…) Den Medien steht damit gegenüber staatlichen Stellen ein Rechtsanspruch auf Informationserteilung zu. Die konkrete Erfüllung dieses Informationsanspruchs ist außerdem Amtspflicht i. S. v. Art. 34 GG in Verbindung mit § 839 BGB.
Der Auskunftsanspruch gegenüber staatlichen Stellen steht nach dem Wortlaut der meisten Landespressegesetze den Vertretern der Presse zu. Die Auskunftspflicht staatlicher Stellen ist das Korrelat des Rechts und der Verpflichtung der Medien zum Sammeln und Verbreiten von Nachrichten sowie zur Mitwirkung an der öffentlichen und privaten Meinungsbildung. (…) Eine Auskunftsverweigerung ausserhalb der von den Gesetzen normierten Begründungen stellt demnach eine Form der Zensur dar. (…)

Q.E.D.