„Baggerattentat“-UPDATE

In den letzten Wochen und vermehrt in den letzten Tagen hatte ich diverse unschöne Vorfälle thematisiert die letztendlich auf einen wesentlichen Ursprung zurückzuführen sind. Ich erspare Ihnen hier die sehr vielen feinen Details und erwähne daher nur das Wesentliche.

Im Prinzip geht alles zurück auf einen Umbau bzw. eine Sanierung der Arnold-Overbeck-Strasse. Dazu habe ich dem Bebauungsplan der Stadt von 2014 eine Karte entnommen die ich hier veröffentliche.

Das sozusagen äusserst umstrittene Objekt habe ich „leuchtend gelb“ umrandet.

Sie sehen in diesem gelben Feld einen Bereich links, der in der Legende als neues Gewerbegebiet markiert wird. Und rechts davon sehen sie in grau einen bestehenden Gebäudekomplex. Dabei handelt es sich um die ehemalige und inzwischen seit 2012 denkmalgeschützte Brotfabrik Overbeck. Die Gebäude werden aktuell bewohnt.

Ziemlich heftige Auseinandersetzungen gibt es bis heute anhaltend zwischen dem Besitzer des Geländes links und den Bewohnern rechts. Das in der Überschrift erwähnte sogenannte Baggerattentat – auch schon in den letzten Jahre einige Male in andere Medien thematisiert (u.a. von Eva Arndt in der WAZ im März d.J.) – ereignete sich auf dem Gebiet  links (innerhalb meiner gelben Umrandung lila eingefärbt). Dort stand ehemals ein Wohngebäude welches bewohnt wurde als man morgens mit Baggern begann das Haus abzureissen. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich die Bewohner sogar noch im Haus.

Zu der Angelegenheit habe ich inzwischen zwei umfängliche Antworten auf meine Presseanfragen an das Amtsgericht Ruhrort erhalten. Dort wurde das Strafverfahren eröffnet.

Diese Antworten will ich hier zum Besten geben.

Ich erwähne vorab noch dies hier:

Weitere Beiträge von mir, wie jene zur möglichen Erpressung von OB Link, zur umstrittenen privaten Äusserung einer Oberstaatsanwältin, zu einem Brief in dem ein Oberhausener Baugutachter einige Verantwortliche aus der Verwaltung namentlich beschuldigt, stehen in teils unmittelbarem Zusammenhang mit dem Baggerattentat, den Beschuldigten, dem Erwerb des Grundstücks, der anhaltenden Streitereien zwischen dem Erwerber und der in der alten Botfabrik nebenan weiter wohnenden Familie, dem OB und einigen seiner Untergebenen, m.a.W. leitenden Mitarbeitenden im Rathaus.

So deuten Informationen daraufhin, dass dem Erwerber des Grundstücks (s.o. lila eingefärbt) dieses von der Stadt vermutlich für rund 150.000 EURO verkauft wurde, während aber ein anderer Interessent vorher bereits einen drei Mal höheren Betrag angeboten hatte. Ich versuche nun herauszufinden ob ein Anfangsverdacht auf Untreue zu Ungunsten der Stadt und damit den Steuerzahlenden gegeben sein könnte. Für sachdienliche Hinweise bin ich dankbar.  Es kann sich um ein im Rahmen des Vergaberechts getätigten Verkauf gehandelt haben, der an bestimmte Auflagen seitens der Stadt gebunden ist. Inwieweit diese nachvertraglich erfüllt wurden und werden sei b.a.w. dahingestellt. Auch hierzu dürfte ich vom OB wie gewohnt keine Antworten bei einer Nachfrage erhalten. Was meinerseits erneut den Verdacht nahelegt, dass man (er) bestimmte Dinge lieber nicht preisgeben will, warum auch immer.  Wenn ich dies dann mit dem Verdacht einer möglichen Erpressung kombiniere, fallen mir spontan eine Menge Szenarien ein.

Bei all dem kumuliert sich übrigens für mich mein genereller Vedacht, dass eben doch nicht alles rechtens zugeht in Duisburg, was der OB uns allen gerne weismachen will. Erhebliche Zweifel sind also angebracht. Inzwischen ist ein weiteres interessantes Schriftstück zum Erpressungskomplex aufgetaucht. Ein Mailwechsel zwischen zwei Anwaltskanzleien in denen erneut zwei Polizisten mit anscheinend mehr Infos als normalerweise eine Rolle spielen. Darin erwähnt auch ein leitender Angestellter der Stadt der eben jene Polizisten möglicherweise wegen übler Nachrede angezeigt hat. Ich recherchiere dazu noch.

Ferner reichen die Dunstkreise einiger beteiligter Personen weit in die Verwaltung, in die Polizei, die Staatsanwaltschaft sowie in private Zirkel, Organisationen und Institutionen hinein. Merkwürdig ist z.B., dass meine Pressseanfrage bzgl. der oben erwähnten Oberstaatsanwältin bereits 2mal lapidar abgewiesen wurde und man mir partout anscheinend auch den Namen ihres bzw. ihrer direkten Vorgesetzen nicht nennen will. Es wird wohl auf Zeit gespielt, vermute ich. Ein für mich ziemlich merkwürdiges Dienst- und Rechtsverständnis für eine Staatsanwaltschaft.

Ausserdem wundere ich mich sehr darüber, das hat jetzt mit diesem Fall nichts zu tun, wohl aber mit mir,  dass meine Strafanzeige wegen Untreue gegen Verantwortliche der Gebag (Anlaß ist die hohe Auszahlung an Ex-Gebag-Boss Wortmeyer nach seinem mysteriösen Ausscheiden 2024) die ich am 17. April per Post sendete bis heute nicht angekommen ist.

Zurück zum eigentlichen Thema. Hier als UPDATE und Zusammenfassung meine Fragen an das Amtsgericht Ruhrort, in denen es primär um den Strafprozess anläßlich des Baggerattentats geht.

 

1. DUISTOP-Anfrage inkl. Antworten:

Sehr geehrter Herr Schulze,

bezugnehmend auf die dortige Presseanfrage datierend auf den
12.05.2026 zum hiesigen Strafverfahren mit dem Aktenzeichen […] kann ich Ihnen folgende Auskunft erteilen:

1) Ist meine Beschreibung der Umstände soweit korrekt?

Ihre Ausführgen zitiert:

„Gemäß der mir bisher vorliegenden Informationen geht es um einen
Haftbefehl gegen einen Beschuldigten bzw. Verantwortlichen einer
Straftat die als sog. „Baggerattentat“ bezeichnet wird. Bereits am 27.
Januar 2022, also vor über vier Jahren, soll der Mann maßgeblich
angeordnet haben ein Haus abzureissen in dem noch Menschen
wohnten und sich auch gerade darin aufhielten.“

Hierzu wie folgt:

Mit Anklage datierend auf den 05.12.2023 wir den Angeklagten L. und
W. vorgeworfen gemeinsam mit einem gesonderten Verfolgten am
27.01.2022 auf der Arnold-Overbeck-Straße 64 in 47139 Duisburg
trotz Kenntnis des Umstands, dass sich in dem gegenständlichen
Gebäude noch Personen befunden haben sollen, Abriss arbeiten
vorgenommen zu haben und diese Personen dadurch gefährdet zu
haben. Dabei sollen die Angeklagten die Abrissarbeiten fortgesetzt haben, obwohl die Personen sie darauf aufmerksam gemacht haben sollen, dass sie sich noch im Haus befinden.

Ihre Ausführungen zitiert:
„Anscheinend entzog sich der Mann seitdem immer wieder einer Verhandlung vor Gericht weil er Atteste vorlegte. Zuletzt durch ein Attest von einem Arzt/Mediziner mit Sitz im ausser-europäischen Ausland. Wobei genau jenes letzte Attest angezweifelt wurde. Der betreffende Arzt/Mediziner konnte nicht „ermittelt“ werden. Weshalb am 27. März 2026 ein sog. Sitzungshaftbefehl ausgestellt wurde und zwar von Frau Richterin Busche aus Ruhrort. Dieser Haftbefehl wurde dann aber am 22. April 2026 (Aktenzeichen […]) wieder aufgehoben. Von wem genau ist mir nicht bekannt. Ebenso nicht die Begründung für die Aufhebung.“

Hierzu wie folgt:
Das vom Verteidiger des Angeklagten L. eingereichte Attest zur krankheitsbedingten Entschuldigung des Angeklagten L. für den am 27.03.2026 anberaumten Hauptverhandlungstermin soll von einem Arzt aus Marokko stammen. Im Übrigen wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die hiesigen Ausführen zur dortigen Frage zu Ziffer 4) verwiesen.

2) Wer hat den Sitzungshaftbefehl aufgehoben und warum?

Der Haftbefehl des Amtsgerichts Duisburg Ruhrort vom 27.03.2026 wurde mit Beschluss des Landgerichts Duisburg vom 22.04.2026 aufgehoben.
Zur Begründung hat das Landgericht in seinem Beschluss ausgeführt, dass die
gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Hauptverhandlungshaft nicht vorgelegen hätten. Das für einen solchen Sitzungshaftbefehl erforderliche unentschuldigte Ausbleiben habe sich nicht feststellen lassen. Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass das Ausbleiben eines Angeklagten entschuldigt sein kann, hat das Gericht diesen durch Ermittlungen im Freibeweisverfahren nachzugehen. Erforderlich ist hierfür die sichere Feststellung, ob die Entschuldigung unwahr ist; der bloße Verdacht genügt
nicht, um das Ausbleiben als unentschuldigt zu bewerten.
Nach diesen Grundsätzen reichen angeführte Zweifel an der Echtheit des von dem Angeklagten vorgelegten ärztlichen Attests nicht, um ein unentschuldigtes Ausbleiben des Beschwerdeführers anzunehmen. Selbst wenn Zweifel an der Echtheit des Attests bestehen, konnte weder das Amtsgericht noch die Kammer sicher feststellen, dass die Entschuldigung des Beschwerdeführers unwahr ist. Auf dieser Grundlage gehen die bloßen Zweifel nicht zu Lasten des Beschwerdeführers und rechtfertigen den Erlass eines
Sitzungshaftbefehls nicht.
Für etwaige ergänzende Fragen betreffend den Beschluss des Landgerichts wird ersucht sich an den insoweit zuständigen Pressedezernenten des Landgerichts Duisburg zu wenden.

3) Wie oft wurden bereits Verhandlungstermine angesetzt die sozusagen platzten, weil der Beschuldigte sich per Atteste oder sonst wie „entschuldigen“ liess?

Der Angeklagte L. ließ sich zu drei der insgesamt sieben anberaumten
Hauptverhandlungstermine durch ärztliches Attest entschuldigen. Namentlich zu selbigen am 16.10.2024, 17.10.2025 sowie am 27.03.2026.
Die übrigen Hauptverhandlungstermine wurden auf Grund von Verhinderungen des Verteidigers sowie der Richterin verschoben.

4) Wurde der Verdacht auf ein zuletzt möglicherweise fingiertes Attest überprüft, wurde der betreffende Arzt/Mediziner im Ausland also kontaktiert um die Richtigkeit des Attests zu bestätigen?

Das hiesige Gericht hatte gegen den Angeklagten L. mit Beschluss vom 27.03.2026 Sitzungshaft angeordnet, da es erhebliche Zweifel an der Echtheit des Attestes hatte. Zur Begründung hat das Gericht unter anderem angeführt, dass in der Adresszeile unten, sowie im arabischen Teil des Briefkopfes hieroglyphenartige Schriftzeichen zu erkennen gewesen seien, welche keine Sprache hätten zugeordnet werden können. Zudem sei in dem Attest keine Telefonnummer angegeben gewesen. Darüber hinaus habe eine Recherche des Gerichts bei Google keinen Treffer zu dem im Attest genannten Arzt
ergeben. Ebenso sei das im Attest genannte Medizincenter über Google nicht auffindbar.

Des Weiteren würde die im Attest genannte Anschrift nicht existieren. Indes habe das Gericht im Internet verschiedenste „Attestvorlagen“, welche dieselbe Anschrift, den gleichen Briefkopf und die gleichen hieroglyphenartigen Schriftzeichen wie das eingereichte Attest enthalten, gefunden. Im Beschluss über die Nichtabhilfe der Beschwerde durch das hiesige Gericht wurde ergänzend angeführt, dass das mit Beschwerdeschrift eingereichte Foto des Praxisschildes des attestierenden Arztes eine andere Anschrift als selbige im Attest vom 25.03.2026 zeige, weder die auf diesem angegeben Anschrift, noch die Telefonnummer bei Google einen Treffer ergeben habe und, dass die Richterin zu den üblichen Geschäftszeiten am 08.04.2026 um 11 Uhr vergeblich versucht habe den Arzt über die
auf dem Praxisschilde abgebildete Telefonnummer zu erreichen.

5) Warum wird kein amtsärztliches Attest von einem Arzt/Mediziner mit Sitz in Duisburg/Deutschland verlangt?

Die ordentliche Dezernentin hat den Angeklagten im Rahmen der Ladung zur
Hauptverhandlung am 27.03.2026 darauf hingewiesen, dass zur Entschuldigung wegen Krankheit nur noch ein amtsärztliches Attest akzeptiert wird.

6) Ist eine Verjährung zu befürchten, wenn ja, ab wann?

Die absolute Verjährungsfrist beträgt nach hiesiger Kenntnis 10 Jahre ab Tattag.

7) Informanten berichten mir von politischer Einflussnahme auf die gesamte
Angelegenheit, ist dies ausgeschlossen?

Im hiesigen Gericht ist nichts über eine „politische Einflussnahme“ bekannt. Es wird insoweit auf die richterliche Unabhängigkeit hingewiesen.

8) Kann der Beschuldigte nicht für die Zeit seiner Krankschreibung durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten werden um das Verfahren in einem vertretbaren Zeitrahmen entsprechend abzuschliessen, auch mit Blick auf die Opfer?

Die Leitung des Strafverfahrens obliegt der zuständigen Richterin in unabhängiger Entscheidung. Für eine Vertretung des Angeklagten in der Sache ist es indes erforderlich, dass der Verteidiger dazu bereit ist den Angeklagten in der Sache zu vertreten. Im Übrigen ist eine Verhandlung ohne den Angeklagten nach § 232 StPO nur möglich, soweit dieser eigenmächtig, d. h. insbesondere unentschuldigt, ausbleibt (vgl. BeckOK StPO/Gorf, 59.Ed. 1.4.2026, StPO § 232 Rn. 3). Soweit er entschuldigt ausbleibt ist dies nicht möglich.

9) Kann eine Vernehmung des Krankgeschriebenen nicht teils ausserhalb des Gerichts erfolgen?

Der Angeklagte hat nicht nur das Recht in der Hauptverhandlung eine etwaige Einlassung (von dort angeführte „Vernehmung“) abzugeben. Er hat auch das Recht während der gesamten Hauptverhandlung anwesend zu sein, sich zu informieren und nach Zulassung Fragen zu stellen.

10) Wurde eventuellen Hinweise nachgegangen, die Informanten mir gegenüber berichten, dass der Beschuldigte trotz Krankschreibung im
Krankschreibungszeitraum einer schweren körperlichen Tätigkeit nachging?

Auf Grund dieser Angaben wurden dem Angeklagten L. mitgeteilt, dass bei einer etwaigen zukünftigen erkrankungsbedingten Verhinderung ausschließlich ein amtsärztliches Attest akzeptiert werden würde.

Ich hoffe Ihre Fragen damit ausreichend beantwortet zu haben.
Für etwaige Rückfragen stehen ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Richter am Amtsgericht XXX als Pressesprecher

 

Und hier die 2. DUISTOP-Anfrage inkl. Antworten:

Sehr geehrter Herr Schulze,

bitte entschuldigen Sie meine urlaubsbedingt verzögerte Antwort. Auf
Ihre Anfragen kann ich Ihnen folgende Auskünfte erteilen:

Zu 1.: „Ihrer Antwort (Anmerkung: gemeint ist die erste Antwort, s.o., 1. DUISTOP-Anfrage) entnehme ich, dass zwischen der Tat
(dem sog. Baggerattentat) und der Eröffnung des Strafverfahrens fast
zwei Jahre vergingen. Können Sie mir bitte beschreiben woran das lag,
denn immerhin ist bei solchen schweren Straftaten das Gericht
gehalten ein Verfahren nicht all zu lange hinauszuzögern?“

Die Akte nebst Anklage vom 05.12.2023 ging am 08.12.2023 beim
hiesigen Gericht ein. Sodann wurde die Anklage zur Stellungnahme an
die Parteien versandt und mit Beschluss vom 07.05.2024 wurde
selbige zur Hauptverhandlung zugelassen und zugleich erstmals
Termin zur Hauptverhandlung am 25.09.2024 bestimmt.

Zu 2.: „Da meine Beiträge regelmässig von sehr vielen Menschen
gelesen werden gab und gibt es bereits Reaktionen und Vermutungen
dahingehend, dass das Verfahren an sich „verschleppt“ werden sollte
und soll. Können Sie dies gänzlich ausschliessen?“

Bisher wurden die Hauptverhandlungstermine aufgrund entschuldigter Verhinderungen der Beteiligten (Gericht, Angeklagte, Verteidiger) verlegt.

Zu 3.: „L., einer der Hauptbeschuldigten, soll im juristischen Sinne zudem kein gänzlich Unbekannter sein. Diesbzgl. wüsste ich gerne wieviele sonstige Strafanzeigen gegen L. erstattet wurden, aus welchen Gründen und welche der Anzeigen zu Ermittlungen und Verfahren wurden sowie ob L. vorbestraft ist und wenn ja in Bezug auf welche Tat(en) bzw. welche Verurteilung(en)?
Auch hierzu gibt es bereits zahlreiche Reaktionen und Vermutungen aus der Leserschaft, dass es sich u.a. um eine sehr grosse Zahl (>70) an Ermittlungen und Verfahren gab und teils noch gibt.“

Es ist hier nicht bekannt, ob gegen den Angeklagten L. weitere Ermittlungsverfahren geführt werden. Es wird insoweit ersucht sich an die zuständige Staatsanwaltschaft Duisburg zu wenden.

(Anmerkung: Eine weitere Anfrage von DUISTOP diesbzgl. ist noch nicht erfolgt.)

Im Übrigen wird mitgeteilt, dass eine Bundeszentralregisterauskunft betreffend den Angeklagten L. vom 05.03.2026 keinerlei Eintragung enthält. Der Angeklagte ist nach hiesiger Erkenntnis folglich nicht vorbestraft.

Zu 4.: „Kann ich und wenn ja, wie kann ich Akteneinsicht in das Strafverfahren (Baggerattentat) erhalten?“

Das Gericht hat Verständnis für das berechtigte Informationsinteresse der Presse. Ein allgemeines presserechtliches Akteneinsichtsrecht besteht nach § 147 StPO indes nicht.
Soweit möglich, können Ihnen jedoch allgemeine Informationen zum Stand und Gegenstand des Verfahrens im Rahmen der zulässigen Presseauskunft erteilt werden.
Gerne können Sie hierzu weiter konkrete Fragen stellen.

Zu 5.: „Wird regelmässig festgehalten wer Akteneinsicht beantragt hat, die Einwilligung erhalten hat und Akteneinsicht genommen hat?“
Dies wird festgehalten.

Ein neuerlicher Hauptverhandlungstermin wurde bislang noch nicht bestimmt. Das Gericht wird Sie informieren, sobald dieser bestimmt wurde.

Da die Hauptverhandlung öffentlich ist, können Sie dieser selbstverständlich als Zuschauer beiwohnen. Film- sowie Tonaufnahmen sind während der Hauptverhandlung gesetzlich verboten. Indes wird die ordentliche Dezernentin Ihnen sowie etwaigen weiteren Pressevertretern vor Beginn der Hauptverhandlung die Möglichkeit geben Filmaufnahmen zu tätigen.
Es handelt sich um ein Verfahren vor dem (Einzel-)Strafrichter. Derzeitige ordentliche Dezernentin ist die Richterin am Amtsgericht Busche.

Der Unterzeichner hofft damit alle Ihre Fragen beantwortet zu haben. Für etwaige Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
XXX als Pressesprecher

 

 

Wenn die besten Menschen nur die besten Menschen suchen, wollen, …

Einem Text auf der Website der IHK Niederrhein ist aktuell zu entnehmen, dass der künftig mit allerlei Aufgaben wohl überfordert sein werdende Michael Rüscher etwas zum Besten gegeben hat, was die viel beschworenen ausländischen Fachkräfte betrifft.

https://www.ihk.de/niederrhein/online-magazin/international-talent-center-duisburg-7017750

So will man sich ab jetzt sozusagen um die Besten der Besten kümmern, damit die sich in Duisburg auch wirklich wohlfühlen und nicht wieder abhauen.

Die vielen Zugewanderten die bereits seit langem hier sind interessieren nicht weiter. So heisst es laut Rüscher (Zitat):

„Wir haben festgestellt, dass viele Menschen, die hierherkommen, aufgrund von fehlender Integration nach kurzer Zeit wieder gehen. Das wollen wir ändern.“

Damit meint er wohl diejenigen die man unbedingt hier haben und behalten will. Denn die anderen bleiben ja bereits seit vielen Jahren hier, vielfach total unintegriert.

Und die vielen anderen dürfen zusehen wo sie bleiben und wer sich auch mal so prominent um sie kümmert – wie es schon längst nötig gewesen wäre. Einige aktuelle Probleme blieben uns erspart – vermute ich.

Nun soll es also ein International Talent Center, unterhalb solcher Schwurbel-Begrifflichkeiten geht’s nicht, in Zukunft richten.

UPPS, die vielen anderen Zugewanderten müssen dann aber doch zumindest für ein positives Argument herhalten, denn der Teilbegriff „International“ wird so erklärt (Zitat):

Duisburgs Internationalität – etwa 25 Prozent der Einwohner haben ausländische Wurzeln – und der Fachkräftemangel haben den Reformprozess vorangetrieben.

Ja aber sicher, das kommt ungefähr diesem Werbespruch gleich:

In Duisburg kümmern sich sehr viele Beschäftigte um das ganz grosse Geschäft.

Zur Erklärung dahinter: Gemeint sind die vielen Putzkräfte die natürlich auch und besonders die WCs sauberhalten.

 

SAD im wahrsten Sinne oder eher sogar BAD?

Den SAD des Ordnungsamtes bzw. der Stadt Duisburg hatte ich hier erst vor wenigen Tagen kritisch vorgestellt und unter die Lupe genommen. Auf meine an den OB gerichteten ebenso kritischen Fragen zum SAD habe ich bisher noch keine Antworten erhalten – okay, es ist Pfingsten.

Das Pfingstwochenende halten aber den SAD nicht davon ab seine Pflicht zu tun. So habe ich bereits einige Zuschriften bekommen wie er das genau macht.

http://www.viewww.de/123/duistop-forum/2026/05/22/sad-rechtzeitig-vor-der-wahl-angeblich-gestaerkt-aber-was-ist-wirklich-dran/

Eine dieser Zuschriften ist gleich auch eine offizielle Beschwerde bei der Stadt. Die Schilderung des Vorfalls spricht für sich und bedarf meines Erachtens keiner weiteren Erläuterung oder Kommentierung.

Hier die Beschwerde 1:1 im Wortlaut:

Beschwerde gegen 2 Außendienstmitarbeiter, die mir namentlich nicht bekannt sind

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Bürgerin der Stadt Duisburg und halte mich an die Vorgaben der Stadt.

Jetzt hat sich folgender Vorfall auf einem Spazierweg am Wolfssee ereignet:

Ich bin am Samstag, den 23.05.2026 gegen ca. 13.00 Uhr von zwei Mitarbeitern des Ordnungsamtes der Stadt Duisburg, die sich beide nicht namentlich vorgestellt haben und mir auch keinen Ausweis gezeigt haben, aufgefordert worden, meinen Hund, der auf dem Weg neben mir herlief, anzuleinen. Dieser Aufforderung bin ich nachgekommen allerdings mit dem Hinweis, dass es sich um ein Freilaufgebiet handeln würde. Die Mitarbeiter widersprachen dem. Dann wurde ich aufgefordert, meine Personalien anzugeben mit dem Hinweis, dies wahrheitsgemäß zu tun, da ich ansonsten eine weitere Straftat begehen würde. Ich wies ihren Mitarbeiter darauf hin, dass ich noch keine Straftat begangen habe, somit wohl auch nicht von einer weiteren Straftat die Rede sein könne. Meine Personalien wurden aufgenommen. Ein Foto wurde gemacht. Ich bat Ihre Mitarbeiter, noch mit aufzunehmen, dass es sich bei meinem Hund um einen sehr gut erzogenen Hund handelt, was diese auch bestätigten.

So und nun möchte ich Ihnen darlegen, weshalb ich davon ausgehe, dass ich keine Ordnungswirdrigkeit begangen habe, ich möchte auch gar nicht erst auf einen Ordnungsbescheid warten, um dann Einspruch einzulegen. Ich möchte eine direkte Beschwerde an Sie richten.

Zitat bzw. Ausschnitt aus der Seite des Umweltamtes der Stadt Duisburg, herauskopiert am 25.05.2026:

Hundefreilauf erlaubt

In Duisburg gibt es jedoch auch eine Vielzahl von Flächen, auf denen Hunde frei laufen dürfen. In den Duisburger Waldgebieten darf nach dem Landesforstgesetz ein Hund im Einflussbereich der Halter auf den Wegen unangeleint bleiben. Gleiches gilt für die Duisburger Landschaftsschutzgebiete, sofern es sich nicht um Park-, Garten- oder Grünanlagen handelt und keine privaten Regelungen etwas anderes vorsehen. Im gesamten Stadtgebiet sind darüber hinaus in öffentlichen Grünbereichen wie Parks und Gärten Hundeauslaufflächen eingerichtet und beschildert worden, in denen die generelle Anleinpflicht nicht gilt.

 

Hier wird u. a. auf dss Geoportal der Stadt Duisburg verwiesen, dem ebenfalls entnommen werden kann, dass die gesamte 6-Seen-Platte Landschaftsschutzgebiet ist. Entsprechende Schilder befinden sich auch an den Wegen.

Ebenfalls gibt es ein Zitat eines Duisburger Stadtsprechers Herrn Sebastian Hiedels, erschienen in der WAZ am 12.01.2024,

„Bei dem Gebiet rund um die 6-Seen-Platte handelt es sich sowohl um ein Landschaftsschutzgebiet als auch um eine Waldfläche, dort dürfen Hunde somit ohne Leine frei laufen, allerdings nur auf den Wegen.“

 

Dann findet sich auf der Seite der Stadt Duisburg unter der Rubrik „mit den Hunden Gassi gehen“ (Herauskopiert am 25.05.2026) ebenfalls folgender Hinweis und eine Verlinkung zum Geoportal der Stadt Duisburg
Freilaufmöglichkeiten:

An folgenden Orten dürfen Sie Ihren Hund frei laufen lassen:

auf befestigten Waldwegen, wenn der Hund im Einflussbereich der Halterin oder des Halters ist und auf Abruf unverzüglich zurückkehrt
ausgewiesene Hundefreilaufflächen
Landschaftsschutzgebiete

 

Also ist auf mehreren Seiten der Stadt zu entnehmen, dass es sich um ein Freilaufgebiet handelt und ich nicht gegen irgendwelche Ordnungsvorschriften verstoßen habe.

Ich möchte auch noch anmerken, dass mich Ihre Mitarbeiter schon sehr durch ihr Auftreten eingeschüchtert haben. Ich bin knapp 64 Jahre alt und kann diese Art von Aufregung überhaupt nicht gebrauchen. Das begleitet mich tatsächlich so lange mit körperlichen und seelischen Stress wie z. B. Schlaflosigkeit, weil mich der Vorgang in einer Tour beschäftigt, bis hier eine Klärung vorliegt.
Und wo bitte soll ich mich denn über die Ordnungsvorschriften der Stadt informieren, wenn nicht auf den Seiten der Stadt Duisburg???

Und noch was, ich bin am gleichen Tag abends gegen 18.00 Uhr nochmals an die 6-Seen-Platte gegangen und habe zum einen Fotos von den Schildern gemacht, die darauf hinweisen, dass es sich um ein Landschaftsschutzgebiet handelt und ich habe Fotos, ca. 150 Meter von der Stelle entfernt gemacht, wo mich Ihre Mitarbeiter, wie soll ich sagen, eingeschüchtert haben, auf denen zu sehen ist, dass Leute offene Feuerstellen angelegt haben, des weiteren überall befeuerte Grills herumstanden, die Leute im See gebadet haben. Es herrschte Lärm und überall lag Abfall herum. Mein Gedanke war „Wo ist das Ordnungsamt jetzt?“. Es sollte Ihren Mitarbeitern klar sein, wann man tatsächlich für „Ordnung“ sorgen kann und nicht mittags ältere Damen zu bedrängen, um ggf. eine Erfolgsquote zu erlangen. Die hier angesprochenen Fotos lasse ich Ihnen auf Wunsch gerne zukommen, ich gehe aber davon aus, dass Sie wissen, wie es gegen 18.00 Uhr dort aussehen könnte.

Und noch eine Frage, wie werden denn Ihre Mitarbeiter ausgebildet, woher nehmen die die Sicherheit, falsche Angaben zu machen, hier Zitat eines Ihrer Mitarbeiter: „Es handelt sich um ein Naturschutzgebiet“, was ja nun bewiesener Maßen falsch ist. Warum sind die nicht in der Lage, zu sagen, wir prüfen mal eben, ob ein Verstoß vorliegt??? Die Aufklärung bekommt man doch schnell im Internet.
Ich behalte mir hier rechtliche Schritte in Bezug auf Ihre Mitarbeiter vor.

Ich bitte hier um Stellungnahme und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
[Die Verfasserin der Beschwerde ist der DUISTOP-Redaktion namentlich bekannt.]

 

„Baggerattentat“! Erpressung von Link? Private Äusserungen einer Top-Juristin. Und nun dieser Brief.

Während der OB in den Medien seit seiner Wiederwahl, oder gab es einen zeitgleichen anderen Anlass, medial keine Rolle mehr spielt, ausser, dass er auf DUISTOP entsprechend verfrühstückt wird und seine privaten Social Media Accounts mit MSV-Sabber-Texten und Trikot-Selfies bestückt, geht richtig was ab in der Stadt.

So hatte ich in den letzten Wochen und vermehrt in den letzten Tagen diverse unschöne Vorfälle thematisiert die letztendlich auf einen wesentlichen Ursprung zurückzuführen sind. Ich erspare Ihnen hier die vielen feinen Details und erwähne nur das Wesentliche.

Im Prinzip geht alles zurück auf einen Umbau bzw. eine Sanierung der Arnold-Overbeck-Strasse. Dazu habe ich dem Bebauungsplan der Stadt von 2014 eine Karte entnommen die ich hier veröffentliche.

Das sozusagen äusserst umstrittene Objekt habe ich „leuchtend gelb“ umrandet.

Sie sehen in diesem gelben Feld einen Bereich links, der in der Legende als neues Gewerbegebiet markiert wird. Und rechts davon sehen sie in grau einen bestehenden Gebäudekomplex. Dabei handelt es sich um die ehemalige und inzwischen seit 2012 denkmalgeschützte Brotfabrik Overbeck. Die Gebäude werden aktuell bewohnt.

Ziemlich heftige Auseinandersetzungen gibt es zwischen dem Besitzer des Geländes links und den Bewohnern rechts.

Tja und dann gibt es noch eine dritte Partei die anscheinend eine recht unrühmliche Rolle spielt, wenn man sich das Schreiben durchliest, das ich heute von einer Person aus dem Düsseldorfer Innenministerium anonym bekam. Diese Person rief mich an und kündigte die Zusendung der drei Seiten an – mit folgenden Worten (aus meinem Gedächtnis – sinngemäß):

„Herr Schulze, ich weiss Sie kümmern sich um viele Dinge die in Duisburg schief laufen, das hier gehört dazu und ist nicht der erste Hinweis der hierzu einging.“

Okay, lassen wir den Informationen nun mal freien Lauf. Ich habe einige Namen im Brief unkenntlich gemacht, aber nicht diejenigen der Mitarbeitenden der Duisburger Stadtverwaltung.

Diese mögen sich im Falle einer Falschbeschuldigung oder was sonstwie juristisch in Frage kommen könnte direkt an den Verfasser des Briefes wenden.

Ich entnehme dem Brief eindeutig, dass dieser für alle Fälle sehr gut gewappnet ist.

Insofern handelt es sich um eine eindeutige Nagelprobe. Sollten die Genannten den Verfasser nämlich NICHT zur Rechenschaft ziehen wollen, kann man im Umkehrschluss durchaus davon ausgehen, dass an seinen Darstellungen was dran ist, so lautet jedenfalls nach derzeitigem Stand der Dinge meine Meinung dazu.

 

Ich komme mit dieser Veröffentlichung übrigens lediglich meiner Aufgabe als Journalist nach und verspreche auch die Angeschriebenen, wie z.B. den NRW-Innenminister Herbert Reul danach zu fragen, wie sie denn mit diesem Brief bzw. den Anschuldigungen darin weiter verfahren.

Laut meiner Informationen hat der Verfasser des obigen Schreibens, datiert auf den 17.5.2026, die selben Inhalte bereits regelmässig seit vier Jahren an Behörden wie u.a. die Polizei etc. geschickt. Das gibt einem wirklich zu denken.

Achja, wenn Sie liebe LeserInnen meinen, sowas könnte Ihnen nicht passieren, dann Obacht und Vorsicht, wenn Ihr/e Nachbar/in zum Arschloch wird und möglicherweise in der Stadtverwaltung gute Kontakte hat.

Dies ist übrigens lediglich eine Warnung und keine Unterstellung.

Welche Rolle unser lieber OB Sören Link als „Chef“ der im Brief genannten Personen bei all dem spielt ist sicherlich nicht uninteressant. Ob er erpresst wird, von wem und aus welchem Grund könnte ja auch mit der in diesem Beitrag geschilderten Sache durchaus zu tun haben. Jedenfalls, ich berichtete bereits, soll er bereits befragt worden sein ob er wirklich erpresst wird. Mir hat er bisher auf Fragen danach nicht geantwortet.

Und die Oberstaatsanwältin Devrim Ermis hat laut eines Zeugen in privater Runde just jenen im obigen Brief erwähnten Erwerber in Schutz genommen. Auch das berichtete ich bereits. Auf meine Kritik an dieser privaten Äusserung, wobei sie zudem gleich auch noch den OB in Schutz nahm, man fragt sich wieso die Dame weiss was sich in der Verwaltung abspielt, hat die Staatsanwaltschaft bisher noch nicht dezidiert geantwortet.

Und noch etwas: Auch MdB Machmut Oezdemir weiss von all den Vorgängen, zumindest grob. Er hat aber wohl nichts unternommen. Er hat wohl nur die Informationen für sich soweit in Anspruch nehmen wollen, um damit Link eins auswischen zu können. Dies sind bisher nur meine Vermutungen über Oezdemirs Verhalten, aber diese werden dadurch genährt, da Oezdemir mir auf dreimaliges Anfragen diesbzgl. bisher nicht geantwortet hat.

Sollte dem aber so sein, vermute ich, dass auch Oezdemir, wie womöglich viele andere, Informationen über einen „Gegner“ nur als Munitionierung für seine persönlichen Zwecke nutzt, in der Sache selbst zu helfen kommt ihm dabei wohl weniger in den Sinn.

Wie sehr das alles den Vormarsch der Blauen weiter fördert brauche ich wohl erneut nicht dezidiert zu erläutern. Dies kann aber kein Grund für mich sein, das alles nicht zu veröffentlichen.

 

Die gesamte Beklopptheit dieser Stadt in einem einzigen Wintergarten

Wenn Düsseldorfer nach Duisburg ziehen, und das war ja mal oder ist auch immer noch ein Gedanke in Bezug auf mögliche neue BewohnerInnen für die ehemals Filetflächen genannten Grossgrundstücke wie 6-Seen-Wedau, dann sollten die sich u.U. auf Ungemach einstellen.

https://www.waz.de/lokales/duisburg/article411988643/im-teuren-neubaugebiet-hausbesitzer-soll-19000-euro-wintergarten-abreissen.html

Denn obwohl die Stadt ansonsten recht locker mit den Leuten umspringt wenn es in ihren Kram (= in den Kram der Stadt und Stadtverantwortlichen) passt, kann sie äusserst gnadenlos sein, wenn es um die Wünsche von Zugezogenen  und natürlich auch um die von Einheimischen geht.

So geschehen einer Familie aus Düsseldorf die für teuer Geld zum alten Angerbach („Im Alten Angerbach“) zog und statt einer Terrasse einen Wintergarten erbauen liess.

Laut Bebauungsplan (B-Plan) erlaubt dieser keine planungsrechtliche Privilegierung für die Überdachung oder Einhausung von Terrassen (sog. Wintergärten). Also soll der fast 20.000 EURO teure Wintergarten abgerisssen werden.

Es ist aber anscheinend Ermessenssache der Stadt bzw. ihrer Verantwortlichen Ausnahmen zu machen. Und ganz ehrlich, es geht hier nicht um etwas wirklich Aussergewöhnliches und die Eigenheimbesitzer haben sich u.U. auch nicht ganz und gar strikt an die Vorgaben gehalten, aber was soll’s?

Die Stadt kann ja auch locker zulassen, dass in Landschaftsschutzgebieten gebaut wird, was ich viel schlimmer finde.

https://www.waz.de/lokales/duisburg/article410437974/privathaus-im-schutzgebiet-genehmigt-wird-jetzt-nebenan-gebaut.html

Um Denkmalschutz z.B. kümmert man sich auch nicht gewissenhaft: Zum Beispiel in Sachen Strauss-Siedlung, ich berichtete vor Jahren bereits.

Im Grunde wissen wir alle was die Stadt schlecht umsetzt und dass sie sich oftmals nicht an die Gesetze hält oder aber diese so auslegt wie es ihr passt oder extrem überdehnt um dann mit einem läppischen (sinngemäß) „Dann klagen Sie doch!“ daherzukommen.

Ich will die Familie am alten Angerbach überhaupt nicht in Schutz nehmen und möglicherweise war wie gesagt der Wintergartenbau nicht gänzlich rechtens oder vorschriftsgemäß, aber darum geht es gar nicht.

Es geht um die Verhältnismässigkeit und die simple Frage, ob denn wirklich die Vorgaben und Bebauungspläne so derart kleinteilig sein müssen, dass es darauf ankommt ob man lediglich eine Terrasse oder eine Terrasse mit Überdachung baut? Wo bitte ist da der Unterschied für das Erscheinungsbild, wenn der Wintergarten nicht tatsächlich die Gegend auf welche Art und Weise verschandelt?

Wollen wir nicht die Bürokratie abbauen? So wird das nicht funktionieren.

In 6-Seen-Wedau hat man ja inzwischen auch erkannt, dass die strengen Vorgaben einfach kontraproduktiv für die Vermarktung sind und die Leute  eher abschrecken. Deshalb hat man die Regeln gelockert, ich berichtete ebenfalls bereits.

Ich verlange ja gar nicht, dass ab sofort jeder bauen darf wie es ihm passt.

Aber sicherlich ist die arrogante und miese Art mit Zugezogenen und auch mit Einheimischen umzuspringen wenig hilfreich Duisburg in all seinen Facetten gut dastehen zu lassen.

Deshalb scheiss auf all das Gelaber wie wichtig der MSV für die Stadt ist, wenn an fast allen anderen Stellschrauben jedweder Art Duisburgs Haupt- und OBerverantwortliche mit aller Macht versuchen das Stadtimage nochmehr zu verdrehen und dabei zu demolieren als es eh schon geschehen ist.

 

 

TKS: Transformation verzögert sich – eine traurige Zusammenfassung

Wenn man den aktuellen Beitrag in der WAZ über die Nicht-Fortschritte beim Umbau bzw. Neubau der TKS-Produktion für die künftige Herstellung von grünem Stahl liest, wird einem schlagartig sehr schnell klar, wie uns trotzdem mit allen Mitteln verkauft werden soll, dass das Ganze wirklich gelingt und nicht zum Stuttgart21 der Stahlherstellung wird.

Ich deute den Beitrag im Wesentlichen wie folgt:

Ein elendes Rumgedruckse in Bezug auf eigentliches alles was von Bedeutung ist.

Der Zeitplan für die Erstellung der ersten DRI-Anlage und damit den Produktionsbeginn wird nicht eingehalten.

Die von TKS beauftragte SMS aus Düsseldorf hat sowieso schon zu spät die vorbereitete Baustelle übernommen. Wer ist schuld?

Der Stahl wird wenn überhaupt mit Erdgas produziert und nicht mit Wasserstoff und das wohl für eine lange Zeit.

Allerdings sind angeblich bereits 750 Mio. EURO von zugesagten zwei Mrd. EURO an Fördergeldern (1,3 Mrd. vom Bund und 0,7 Mrd. vom Land NRW) wohl schon geflossen. Na, immerhin.

https://www.waz.de/lokales/duisburg/article412049728/gruenstahl-projekt-in-duisburg-thyssenkrupp-und-sms-begraben-bisherigen-zeitplan.html

Und nun abschliessend noch zur Frage aller Fragen: Was wird das Ganze am Ende kosten wenn schon Stuttgart21 ins Spiel gebracht wird?

Zitat aus der WAZ:

Auf die Frage, ob das Projekt mehr kosten werde als zunächst geplant, antwortete Burg: „Ich glaube, die Kunst im Anlagenbau ist das Management von Kostenabweichungen.“

Verdammt, ist das ein geiler Satz. Wie bei mir letztens an der Tanke, als ich ein paar Dosen Bier kaufen wollte und kein Geld hatte. Da hab ich sowas ähnliches gesagt:

„Die Kunst beim Bierkaufen ist das Managen von fehlender Knete.“

Reaktion der Kassiererin: „Bisse bekloppt?“

Apropos „Bisse bekloppt“. Hier mal ein Zitat aus einem WAZ-Text von vor rund vier Jahren. Damals hatte sich ein eingeblicher Fachmann so geäussert:

Über Pipelines ist die Duisburger Industrie schon jetzt gut an das Netz angebunden, das für den Wasserstoff-Transport aus Seehäfen wie Rotterdam und Antwerpen benötigt wird. In die Produktion werden TKS, die Hüttenwerke Krupp-Mannesmann (HKM) und Steag (am Kraftwerk Walsum) mit eigenen Elektrolyseuren einsteigen.

Ach, warum wird TKS dann Erdgas nutzen wenn doch 2022 schon die Aussichten für Wasserstoff so unglaublich suppi eingeschätzt wurden?

https://www.waz.de/staedte/duisburg/article234612643/Gutachter-So-wird-Duisburg-Wasserstoff-Hauptstadt.html

Müsste man manchen Fachleuten ihre Kack-Expertisen nicht längst mal um die Ohren gehauen haben plus einer Rückforderung der Honorare?

Genau und bitteschön auf einer Pranger-Website mal den ganzen Schmonzes den sie verzapft haben veröffentlichen!

 

Wird der OB wirklich erpresst? Update und erneute Anfrage an Sören Link.

Dass unser über alles geliebter und bewunderter OB möglicherweise erpresst wird, hatte ich hier bereits zum Thema gemacht. Und dafür habe ich auch sofort genügend Häme der bekannt-markanten Art einstecken müssen. Den Vorwurf ich wäre ein Verschwörungschwurbler hat man mir schon gemacht, als es das Wort im inflationären Gebrauch (wie seit Corona) noch gar nicht gab. Der Vorwurf kam damals übrigens aus Links direktem Umfeld. Und damals nur weil ich Fragen gestellt hatte. Leider wie heute, Jahre später, immer noch diese besonders nervigen Fragen. Verdammt, ich kann gar nicht anders.

Okay, kommen wir zum eigentlichen Anlaß dieses Beitrags. Ganz unten füge ich nochmals das Schreiben bei, was mich dazu veranlasste an eine mögliche Erpressung von Link nicht nur zu glauben. Eigentlich habe ich das Gefühl, dass da irgendetwas mit dem OB nicht mit rechten Dingen zugehen könnte und kann schon seit sehr langer Zeit. Mir über so einen langen Zeit nicht zu antworten ist ja irgendwie auch eine Leistung. Und kann einen einfachen Grund haben. Erstens, Link will einfach nicht antworten weil er mich blöd findet und verstösst damit locker gegen alle demokratischen Grundsätze sowie gegen geltende Gesetze. Das habe ich bereits zigfach hier erläutert. Zweitens könnte der Grund sein, dass er wirklich etwas zu verheimlichen hat. Ich tippe auf „zweitens“ – wer hätte das gedacht!?

Damit einher geht also auch meine Vermutung, dass es Mitwissende gibt, Leute die Dinge wissen die dem OB sozusagen auf die Füsse fallen könn(t)en, wenn sie denn öffentlich bekannt werden.

Schwupps haben wir einen direkten Zusammenhang mit einer möglichen Erpressung.

Link hat übrigens auf meine Anfrage zu dem Brief (s.u.) nicht reagiert, und er hat den Verfasser, den er persönlich kennt, weil er ihn mit einer Ehrung selbst ausgezeichnet hat, nicht darauf angesprochen, nichts.

Link hat übrigens auch nicht reagiert als ich ihn fragte ob möglicherweise der Ex-Gebag-Boss Wortmeyer von Vorgängen weiß, die, ich formuliere es mal diplomatisch, nicht ganz so astrein gelaufen sind. So gab es ja u.a. mindestens einen anonymen Brief mit entsprechenden Andeutungen. Ich berichtete bereits mehrfach.

Wortmeyer erhielt übrigens nach seinem fixen Abgang noch eine Viertelmillion = 250.000 EURO. Anlaß für mich eine Strafanzeige wegen Untreue gegen etliche Personen zu erstatten. Diesbzgl. gibt es übrigens noch nichts Neues.

Nun habe ich gestern erfahren, dass Link angeblich kürzlich von maßgeblicher ermittelnder Stelle „befragt“ wurde ob er denn erpresst würde. Man hat also bei den zuständigen Stellen für die Strafverfolgung möglicherweise doch einen Verdacht, dass irgendwas nicht mit rechten Dingen zugeht.

Dies könnte auch mit einer gewissen Einstellungsbeschwerde von mir zu tun haben oder aber auch mit meinen Fragen an eine Oberstaatsanwältin die Link in privater Runde eines Lions Clubs, laut eines Zeugen mir gegenüber, besonders in Schutz nahm. Ebenso, und zwar in fast einem Satz durchgehend, wie einen Hauptbeschuldigten in einem noch laufenden Strafprozess. Der Mann sei nicht kriminell wurde laut „meines“ Zeugen von ihr behauptet.

Suppi, wenn eine Oberstaatsanwältin in privater Runde sozusagen Urteile fällt und auch von Links Amtsgeschäften mehr weiss als er womöglich selbst. Bei der Äusserung sollen mehr als 20 Leutchen zugegen gewesen sein und niemand, ausser einer Person, ist aufgefallen was geschah um mal nachzufragen wie sich sowas mit dem Amtseid etc. verträgt? Ich empfehle den Lions Club also nur bedingt.

Die Staatsanwaltschaft schrieb mir gestern übrigens, dass sie in dieser Angelegenheit auf meine Anfrage nicht antworten könne, weil die Sache privat gewesen wäre. Darauf insistierte ich sofort mit dem Hinweis welche besonderen Pflichten für ein Juristin auch privat gelten. Zum Beispiel eine strikte Neutralitätspflicht. Sakrosante Äusserungen über Personen und Sachverhalte gehören dazu, weil sonst der Eindruck einer dienstlichen Befangenheit entstünde – neben dem aufkeimenden Zweifel an der Justiz sowie dem Rechtsstaat. Ich hoffe nicht, dass die Juristin sich derart äussern musste(!!!), obwohl sie es eigentlich besser weiß. Diese Andeutung verstehen nun wahrscheinlich nicht alle von Ihnen, aber ich will sie nicht weiter erläutern.

Tja, und ich bekam just gestern ein offizielles Schreiben in dem mir mitgeteilt wurde, dass gegen einen hochrangigen Mitarbeitenden aus Links direktem Umfeld ermittelt wird.

Ganz ehrlich Leute, irgendwie ein bisschen viel auf einmal für „Da ist nichts und da war nichts.“. Aber, Hinweis, wir sind immer noch auf dem Suchpfad der Erkenntnis und noch ist nichts entschieden. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Link soll bei der vorerwähnten Befragung ob er erpresst wird übrigens abgestritten haben dass dem so sei. Mit anderen Worten: Er dürfte gesagt haben, dass er nicht erpresst wird.

UPPS, welche ein Wunder. Versetzen wir uns mal in Links Lage und denken  kurz aber kreativ nach.

Wer bitte würde zugeben, dass er erpresst wird? Niemand.

Ausser er hätte selbst nichts Unrechtes getan, hätte keine Familie und würde sofort eine neue Identität bekommen. Oder er wäre blöd.

Was nicht heissen soll, das Link etwas Unrechtes getan hat weil er die Frage verneinte. Ich spekuliere hier nur mal durch wie ich antworten würde, wenn ich danach gefragt würde.

Hätte ich ECHTen Dreck am Stecken, weshalb man mich erpressen könnte würde ich das nicht zugeben, denn dann hätte ich sofort ein zusätzliches Problem.

Verflixt, nicht wahr? Wie man es dreht und wendet, die beste Antwort dürfte sein: Ich werde nicht erpresst.

Tja, just so wie es wohl am besten ist mir acht Jahre lang überhaupt nicht zu antworten.

Um Klarheit in die Sachlage zu bringen habe ich bei Link deshalb soeben wie folgt angefragt. Vielleicht ist er ja doch irgendwann bereit sein eisernes Schweigen zu brechen von dem er wahrscheinlich annimmt dass es ihm nutzt:

Guten Morgen Herr Link,

laut mir zugetragener aktueller Informationen sind Sie in den letzten Tagen befragt worden ob Sie erpresst werden. Sie sollen darauf mit „nein“ geantwortet haben.

Ich mache es Ihnen diesmal ganz einfach und habe nur eine Frage:

Wurden Sie in den letzten Tagen danach befragt ob Sie erpresst werden, wenn ja von wem und wie lautete Ihre Antwort?

In Erwartung von einem aufrechten Mann, der in einer Ratssitzung behauptete, dass in der Verwaltung alles mit rechten Dingen zugeht, diesmal eine Antwort zu erhalten, verbleibe ich mit einem freundlichen Gruss

DUISTOP

wwww.duistop.de

Michael Schulze

PS: Bitte beachten Sie die Anlage.

 

Fazit:

„Wahre Worte erleichtern das Herz, aber Schweigen nährt den Zweifel.“

 

 

Reichlich spät – Doppelstrukturen angeblich im Visier – Wer’s glaubt!

Wenn Politiker sich hinstellen und verkünden etwas abschaffen zu wollen was sie selbst jahrzehntelang aufgebaut haben, ist äusserste Vorsicht geboten.

So auch in diesem Fall. Da Duisburg Finanzprobleme grösseren Ausmasses hat als man es uns bisher „verkaufte“, ich berichtete bereits, fordern die hiesigen bisherigen Vollversagenden von SPD, CDU und nun auch Junges Duisburg den Abbau von sogenannten Doppelstrukturen.

https://lokalklick.eu/2026/05/11/doppelstrukturen-pruefen-verwaltung-effizienter-und-buergerfreundlicher-machen/

Jene Strukturen die sie höchstwahrscheinlich selbst (mit)aufgebaut haben, mit ihren langjährigen Zustimmungen (widerspruchsloses Abnicken) zu allem was genau dafür gesorgt hat, dass z.B. Posten und Pöstchen doppelt besetzt wurden und Vorgänge doppelt oder gar dreifach und noch öfter bearbeitet werden.

Das hat einen einfachen Grund. Im Falle der Doppel-Posten den, dass man so immer mehr Parteifreunde irgendwie vom System (mit)profitieren lassen konnte und kann.

Ich erinnere mal an Herrn Greulich als dritten Vorstand bei den Wirtschaftsbetrieben oder verweise auf die derzeitige Doppelspitze bei DuisburgKontor.

Dazu gehört auch zuzulassen, dass sich Leutchen wie Herr Professor Beck bei der DBI  auch noch um viele Nebentätigkeiten kümmern kann, so dass andere seinen eigentlichen DBI-Hauptjob irgendwie (mit)erledigen müssen. Für den allein wird er bereits fürstlich bezahlt (rund 250.000 EURO p.a.).

Insofern bleibt abzuwarten wo genau der Rotstift angesetzt wird, es müsste ja dann in Bälde beklagenswerte Opfer des Streichmassakers geben, wenn man es denn wirklich ernst meint.

Glaube ich aber nicht.

Lieber gibt man z.B. Herrn Rüscher so viele Aufgaben wie möglich, um dann aber hinter den Kulissen andere seine vielen Aufgaben erledigen zu lassen.

Offensichtliche Doppelungen werden also womöglich nur kaschiert, damit wir den Eindruck haben es würde wirklich ernsthaft überall gespart.

Was mir bei all dem großspurigen Tamtam immer fehlt ist die konkrete Auflistung dessen was man genau machen will und wen und was es denn tatsächlich treffen soll. Auch in diesem Falle fehlt sie. So bleiben diese Forderungen solange wohlfeil wie sie nicht transparent überprüfbar sind.

SPD, CDU und JuDu sollten also mal eine akute Liste dessen liefern welche Doppel sie meinen um uns dann in ein paar Monaten zu beweisen wie sie die Doppel nachhaltig abgeschafft haben und was es tatsächlich gebracht hat.

Nicht, dass die Doppelstrukturen sich in den Schatten verlagern und vor allem, nicht, dass sie in wenigen Jahren an anderen Stellen einfach erneut entstanden sind.

Achja, Doppelstrukturen sind oftmals auch Ausdruck von gewollter  bzw. organisierter Verantwortungslosigkeit. So ist bei Problemen einfach niemand aufzutreiben den man tatsächlich verantwortlich machen kann. Ich bin also  gespannt wie man in Duisburg damit fertig werden will, wenn wir alle ganz genau erkennen können wer die Scheisse hier jeweils konkret verbockt hat.

Im Fall Rüscher ist eigentlich jetzt schon klar, dass der Mann das perfekte Opfer ist. Opfer von Link und Co., denn ihm wird man bei der Anhäufung an Aufgaben, ich berichtete bereits, einfach alles in die Schuhe schieben können was nur schief geht.

Selbst das Linksche Job-Versprechen („200.000 JOBS“) aus dem Wahlkampf wird wie Scheisse an den Rüscher-Hacken kleben wenn die Zahl der Jobs weit verfehlt wird. Link hat das einfach mal so delegiert.

Glückwunsch Herr Rüscher … äh … Glückauf!

Und weil das alles so schön gaga ist hier noch ein Zitat mit absolutem Volksverarschungscharakter:

„Für die Bürger zählt am Ende, dass Verwaltung funktioniert. Sie erwarten klare Verfahren, verlässliche Auskünfte und möglichst wenig unnötige Umwege. Deshalb ist der Abbau von Doppelstrukturen auch ein Beitrag zu mehr Bürgerfreundlichkeit“, betont Dietl.

Yeap, klingt irgendwie logisch, ist aber eben voll Banane, denn so wird klar und deutlich zugegeben wie scheisse es bisher lief. Und glaubt jetzt wirklich irgendjemand, dass es nun aber auf jeden Fall besser wird – mit all diesen Typen?

 

„Der Ehrentag. Für Dich. Für uns. Für alle“. Ganz ehrlich: Scheiss drauf!

Die Stadt Duisburg beteiligt sich demnächst am ersten bundesweiten Ehrentag, der am 23. Mai 2026 unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten stattfindet. Dieser sogenannte Mitmachtag fällt auf den Geburtstag des Grundgesetzes und steht unter dem Motto „Der Ehrentag. Für Dich. Für uns. Für alle“. Alle sind eingeladen sich mit eigenen Aktionen für ihre Kommune und die Gemeinschaft zu engagieren.

Dazu unser über alles geliebter OB laut Radio Duisburg (Zitat):

„… Denn Demokratie lebt von Menschen, die sich für die Gesellschaft einsetzen, die nicht zögern, sondern anpacken, …“

Schwätz, schwätz. Laber, laber.

Nicht, dass ich etwas gegen das Grundgesetz hätte, da ich es für äusserst verteidigungs- und würdigenswert halte, nein die Typen die sowas inszenieren und die wie Link sowas aufgreifen um sich als Demokraten zu gerieren und um wohlfeile Sprüche abzusondern, finden ich zutiefst ekehaft und abstossend.

Nicht nur, dass hier vor Ort die Demokratie regelmässig mit Füssen getreten wird, sondern auch die derzeitigen Entwicklungen und Gesetze in Bezug auf die Meinungsfreiheit, einem der allerwichstigsten Grundrechte, sollten uns allen extrem zu denken geben.

https://www.radioduisburg.de/artikel/duisburg-feiert-erstmals-bundesweiten-ehrentag-2601610

Seit über acht Jahren verweigert mir der OB, der nun zum Ehrentag blubbert und schwafelt, jedwede Presseauskunft und hat soweit ich es beurteilen kann auch sämtliche Institutionen auf die er Zugriff hat angewiesen es ihm gleichzutun.

Davon berichtete ich dem Bundespräsidenten anlässlich eines Aufrufs von ihm zu mehr Einsatz für die Demokratie bereits im Februar 2022 ganz ausführlich. Der Mann war nicht dazu in der Lage antworten zu lassen geschweige sich zu einer Antwort oder Reaktion herabzulassen.

Ich empfehle ganz aktuell den Kauf eines neuen Buches von Joachim Steinhöfel, von dem man halten kann was man will. Eines aber ist unbestritten, der Mann weiss von er schreibt, wenn er vor allem die derzeitigen Einschüchterungs- und Diffamierungsversuche von staatlicher Seite auf die BürgerInnen beschreibt.

https://www.amazon.de/Staat-gegen-Steinh%C3%B6fel-Meinungsfreiheit-attackiert/dp/3690662591

Und man kann sich getrost die höchstrichterlichen Entscheidungen der letzten Jahren anschauen was meinungsmässig eigentlich alles erlaubt ist, was die sogenannten Demokraten aber am liebsten trotzdem mit allen Mitteln verhindern wollen.

Natürlich gibt es Menschen die sich mit Äusserungen vor allem auf Social Media strafbar machen, aber wie in meinem Fall wegen harmloser Äusserungen („keine Eier“) Strafanzeigen en masse zu verschicken und wie in meinem Fall auch noch eine willfährige mitmischende Staatsanwaltschaft zu erleben ist eines Ehrentags absolut nicht würdig.

Bitte stellt erstmal die Demokratie wieder so her wie es sich gehört! Und dann können wir alle gerne das Grundgesetz feiern. Ansonsten …

„Scheiss drauf!“

… auf diesen Ehrentag und alle die uns weis machen wollen mit eine paar Ideen und Aktionen wären die Demokratie und das Grundgesetz zu schützen.

Trotzdem noch diese Info:

Der offizielle Aktionszeitraum erstreckt sich vom 16. bis 31. Mai. Wer selbst eine Mitmach-Aktion organisieren möchte, kann diese im Engagement-Finder auf www.ehrentag.de eintragen. Dort können Interessierte auch nach passenden Aktivitäten suchen und sich weiter über den Ehrentag informieren.

 

Öffentliches Flehen: Bitte, bitte, bitte kauft unsere Grundstücke!

Ein wirklich erbärmlicher Artikel, sorry, ein entlarvender Artikel mit erbärmlichem Thema ist gerade in der WAZ aufgetaucht.

https://www.waz.de/lokales/duisburg/article411926383/6-seen-wedau-bietet-flaechen-fuer-jeden-so-wirbt-duisburg-um-investoren.html

Es geht um die Vermarktung der immer noch vielen freien Flächen in 6-Seen-Wedau. Denn Stadt, DBI und Nerra GmbH (vorher Gebag) sind derzeit auf der Düsseldorfer Immo-Messe „Polis Convention“ unterwegs und flehen nun alle und jede/n an doch bitteschön endlich in Wedau zu investieren.

Tja, die ehemals als Mega-Filetbaufläche angepriesene und als mögliche künftige Heimat von DüsseldorfernInnen hochgejazzte Bahn-Brache ist geschrumpft auf ein stinknormales Baugebiet, wo aber anscheinend lieber fast niemand investieren noch wohnen will.

Nun kann man auch winzige Flächen erwerben, Hauptsache man tut es. Und Gewerbeflächen, es darf allerdings nicht laut werden, sind auch möglich.

Angeblich werden auf der Messe stündlich Gespräche geführt, aber man kündigt bereits gleichzeitig an, dass diese nicht zwangsläufig täglich am Abend oder nach der Messe zu Resultaten geführt haben müssen. Nein, diese Resultate können sich auch erst sehr viel später einstellen. Aha, soso, welch  grandiose Erkenntnis.

Das Ganze wird aber so dermassen jämmerlich vorgetragen, dass es schmerzt und man sich fragt wann die Grundstücke endlich verschenkt werden.

Wenn dann der Pressemann der DBI auch noch zitiert wird mit „Bei 6-Seen passiert gerade richtig was.“ weiss man geradezu instinktiv, dass eigentlich gar nichts passiert, ausser dass er selbst total die Hosen voll hat das Bauprojekt jemals wieder als mega, giga oder sonstwie überschwenglich anzupreisen.

Hier noch eine passende Durchhalteparole bzw. Empfehlung von mir:

Blumenampeln sind was Feines, könnten sie doch auch das riesig-brache Baugelände in Wedau in ein wahres Paradies verwandeln. Man muss es nur wollen und sich ganz feste vorstellen.

Ich drück dann mal die Daumen. Vor allem den Betreibern im bereits entstehenden Nahversorgungszentrum das ja bereits ordentlich Gestalt angenommen hat. Die brauchen nämlich ausreichend Kundschaft aus der Umgebung. Sonst ist es ja kein NAH-Versorgungszentrum.