Über die Angelegenheit hatte ich bereits mehrfach berichtet, allerdings schon vor längerer Zeit.
Inzwischen hat der BUND die Stadt Duisburg wegen eines Neubaus verklagt. In einem Sermer Landschaftsschutzgebiet genehmigte die Stadt zuerst den Bau einer Wagenbauhalle für die dortige Karnevalsgesellschaft, später dann auch noch den Neubau eines Privathauses. Zusätzlich zur strittigen Frage ob dies in dem Landschaftsschutzgebiet erlaubt war, geht es im nun anstehenden Gerichtsverfahren auch um die Unterscheidung zwischen Innen- und Außenbereich in Bezug auf das betreffende Landschaftschutzgebiet.
Der BUND bezeichnet den Bau des Einfamilienhauses grundsätzlich als Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Die bebaute Fläche am Breitenkamp bewertet man als Außenbereich, ebenso wie ein angeblich kürzlich erst baureif gemachtes weiteres Grundstück just neben dem bereits errichteten Einfamilienhaus.
Die Stadt erwidert laut WAZ auf die neuerlichen Vorwürfe, dass aktuelle Bautätigkeiten nicht durchgeführt wurden bzw. werden und dass angeblich auch kein Bauantrag vorliegt.
Ich hatte mir damals den Rohbau angeguckt, konnte kein Bauschild entdecken und meldete dies der Bauaufsicht. Bauherr war angeblich ein (ehemaliges) Ratsmitglied, das Grundstück soll zuvor den Stadtwerken gehört haben.
Auf meine diversen Presseanfragen zu dem Vorgang reagierte die Stadt wie gewohnt überhaupt nicht.
